Wechsel des Pflegeheims - Kündigungsfristen
Hallo,
meine Mutter ist seit 1,5 Jahren im Pflegeheim.
Die Demenzbetreung in diesem Heim ist schlechthin mangelhaft.
Ich möchte hier gar nicht auf Einzelheiten eingegen., - die Liste wäre
ziemlich lang.
Nachdem meine Mutter vor 14 Tagen nachts blutüberströmt im Zimmer aufgefunden wurde....ist mir der Kragen geplatzt.
Ich habe mir ein anderes Pflegeheim mit Schwerpunkt "Demenz" gesucht
und habe das alte Pflegehieim zum 30.09.07 gekündigt.
Ich bin mir durchus bewusst, dass ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe.
Das Heim hat mich schriftlich informiert, dass ich für dem Monat Oktober
noch einen Betrag von € 2.423,00 zu zahlen habe.
Meine Frage: Wenn das Zimmer jetzt vom Heim zum 01.10.07 neu belegt werden würde, - darf es mir dann trotzdem den Betrag in Rechnung stellen?
Irgendwie ist mir der Gedanke an Dopplevermietung gekommen.
Besten Dank im Voraus
LG Edith
Pflegemängel - u.a. Stürze - Probleme bei Heimwechsel !!
Moderator: WernerSchell
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Heimvertrag - Kündigung und die Folgen
Heimvertrag - Kündigung und die Folgen
Hallo Edith,
ich bin der Meinung, dass die geschilderten Umstände zu einer Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausreichen. Nach § 8 Abs. 2 Heimgesetz ist nämlich bei einem wichtigen Grund eine solche Kündigung möglich.
Falls noch nicht geschehen, würde ich also dem Heimträger gegenüber die Umstände für die Kündigung ausführen und darauf aufmerksam machen, dass daraus eine fristungebundene Kündigung abzuleiten sei. Dann erledigen sich finanzielle Ansprüche der Gegenseite nach Auszug von selbst.
Unabhängig davon sehe ich aber auch eine finanzielle Ausgleichspflicht nicht mehr als gegeben an, wenn der Platz zeitgerecht wieder belegt werden kann.
Ich empfehle, den Pflege-Selbsthilfeverband e.V. - http://www.pflege-shv.de - zu informieren. Möglicherweise kann der Verband vor Ort eine weitere beratende Hilfe vermitteln. Denn möglicherweise ist es erforderlich, anhand der vertraglichen Gegebenheiten und sonstigen Umstände Weiteres zu erörtern.
Gruß
Herbert Kunst
PS. Zum Thema ersparter Aufwendungen siehe auch unter
viewtopic.php?t=3286&highlight=heimvertrag
Hallo Edith,
ich bin der Meinung, dass die geschilderten Umstände zu einer Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausreichen. Nach § 8 Abs. 2 Heimgesetz ist nämlich bei einem wichtigen Grund eine solche Kündigung möglich.
Falls noch nicht geschehen, würde ich also dem Heimträger gegenüber die Umstände für die Kündigung ausführen und darauf aufmerksam machen, dass daraus eine fristungebundene Kündigung abzuleiten sei. Dann erledigen sich finanzielle Ansprüche der Gegenseite nach Auszug von selbst.
Unabhängig davon sehe ich aber auch eine finanzielle Ausgleichspflicht nicht mehr als gegeben an, wenn der Platz zeitgerecht wieder belegt werden kann.
Ich empfehle, den Pflege-Selbsthilfeverband e.V. - http://www.pflege-shv.de - zu informieren. Möglicherweise kann der Verband vor Ort eine weitere beratende Hilfe vermitteln. Denn möglicherweise ist es erforderlich, anhand der vertraglichen Gegebenheiten und sonstigen Umstände Weiteres zu erörtern.
Gruß
Herbert Kunst
PS. Zum Thema ersparter Aufwendungen siehe auch unter
viewtopic.php?t=3286&highlight=heimvertrag
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Re: Heimvertrag - Kündigung und die Folgen
Hallo,Herbert Kunst hat geschrieben: .... Falls noch nicht geschehen, würde ich also dem Heimträger gegenüber die Umstände für die Kündigung ausführen und darauf aufmerksam machen, dass daraus eine fristungebundene Kündigung abzuleiten sei. Dann erledigen sich finanzielle Ansprüche der Gegenseite nach Auszug von selbst.....
ich halte den o.a. Hinweis von H.K. für gut. Ich würde dem Träger im Nachgang zur Kündigung etwa mitteilen:
"Am ... habe ich den Heimvertrag zum 30.9.2007 gekündigt. Angesichts der üblichen Fristenregelungen müsste klar geworden sein, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung handelte. Die in der zurückliegenden Zeit bekannt gewordenen Versorgungs- und Pflegemissstände, haben am ... ihren Höhepunkt erreicht: Ich fand die Mutter blutüberströmt im Zimmer liegen. Solche Pflegebedingungen sind nicht mehr erträglich, so dass eine Folgerung gezogen werden musste. Die Kündigung wegen wichtiger Gründe war die logische Konsequenz.
Es versteht sich, dass unsererseits unter diesen Umständen ab dem 1.10.2007 keinerlei Vergütungspflichten mehr bestehen. Eigentlich müsste über eine Entschädigung für die unwürdige Pflege der Mutter gesprochen werden. Davon will ich aber zunächst wegen meiner anderweitigen Belastungen absehen."
MfG
Gaby
Hallöle,
Ich möchte zum allgemeinen Verständnis die Lage noch mal genau erzählen:
Am 12.09.07 erhielt ich nachts um 0:05 Uhr den Anruf vom Pflegeheim, dass meine Mutter mit der Rettungswache ins Krankenhaus gebracht worden ist.
Sie ist nachts aus dem Bett gefallen und hat sich an der Kante vom Heizkörper eine klaffende Kopfverletzung zugezogen. Sie war durch den hohen Blutverlusst bereits bewustlos und wurde im Krankenhaus sofort mit Blutkonserven versorgt.
Das Pflegepersonal hatte meine Mutti abends gegen 8:00 Uhr ins Bett gebracht und erst gegen 23:00 wieder das Zimmer betreten. Zu dieser Zeit lag meine Mutter durch die "blutverdünnenden Mittel" bereits in einer riesigen Blutlache.
Am 15.09.07 wurde meine Mutter aus der Klinik entlassen. Am 16.09.07 erhielt ich morgens um 7.05 den Anruf, meine Mutter wäre mit dem Verdacht auf einen Nasenbeinbruch auf dem Weg ins Krankenhaus. Sie wäre wieder aus dem Bett gefallen. Sie wurde dort ambulant versorgt und kam wieder zurück ins Pflegeheim. Ich war an diesem Sonntagnachmittag dort und sah eine Frau mit 3 Löchern im Kopf, - eine geklammerte Nase und das Gesicht vor vollkommen blau/grün.
Am gleichen Abend erhielt ich um 21.15 Uhr wieder einen Anruf, sie wäre schon wieder aus dem Bett gefallen.
Mein Gespräch mit dem Heimleiter war nicht erfreulich. Er meinte, die Pflegekasse würde nicht mehr Personal bezahlen . Ich solle froh sein, dass meine Mutter noch lebt. Hätte das Pflegepersonal nachts nicht mehr in das Zimmer meiner Mutter geschaut, - dann wäre Sie wahrscheinlich verblutet. Es gibt keine Vorgabe, WIE oft man nachts die Bewohner "kontrollieren" muss.
Vielmehr legte er mir nahe sofort einen Antrag beim Amtsgericht auf "freiheitentziehende Maßnahmen" - sprich Fixierung mittels eines Bauchgurts am Bett zu beantragen. Ich habe diesen Antrag auch beim Amtsgericht gestellt und dem Heim in Kopie zugesandt. Ich musste dann
ein Papier unterschreiben und Muttchen wurde nachts "fixiert."
Am gleichen Tag erhielt ich den Anruf von dem neuen Pflegeheim, dass ein Platz frei wäre. Ich habe sofort zugesagt.
Seit 22.09.07 ist Mutti im neuen Pflegheim mit Schwerpunkt auf "Demenz".
Ich bin völlig fassungslos......neeee, - kein Bauchgurt. Das Pflegeheim hat zwei Matratzen auf den Boden gelegt, die dahinterliegende Wand mit einer Matratze abgepolstert und eine weitere Matratze davor gelegt. Ein richtiges Bettenlager, - liebevoll mit Tagesdecke und vielen Kissen. Kommentar des Pflegepersonals: Wir brauchen keine Fixierung - in Indien liegen die Menschen auch auf dem Boden ---und von der doppelten Matratze kann sie nur auf die nächst liegende fallen. GENIAL !!!!
Seit Samstag ist kein Sturz mehr passiert.
Meine Entscheidung, dass Pflegeheim zu wechseln war also auf jeden Fall richtig.
Hätte das "alte" Pflegeheim nicht spätetestens nach dem zweiten Sturz merken müssen, dass "Gefahr" in Verzug ist. ? Warum hat man sie wieder ins Bett gelegt ?
Reicht das für eine "fristlose" Kündigung aus ?
Nehmen wir mal an, dass das nicht reicht?
A) Dann steht ein Zimmer in einem Pflegeheim leer, - obwohl eine Warteliste existiert
B) Das Pflegeheim belegt das Zimmer neu, - erhält das Heimentgeld dann doppelt.
Das wäre doch der "Knaller" - echt reif für die Zeitung.
LG Edith
Ich möchte zum allgemeinen Verständnis die Lage noch mal genau erzählen:
Am 12.09.07 erhielt ich nachts um 0:05 Uhr den Anruf vom Pflegeheim, dass meine Mutter mit der Rettungswache ins Krankenhaus gebracht worden ist.
Sie ist nachts aus dem Bett gefallen und hat sich an der Kante vom Heizkörper eine klaffende Kopfverletzung zugezogen. Sie war durch den hohen Blutverlusst bereits bewustlos und wurde im Krankenhaus sofort mit Blutkonserven versorgt.
Das Pflegepersonal hatte meine Mutti abends gegen 8:00 Uhr ins Bett gebracht und erst gegen 23:00 wieder das Zimmer betreten. Zu dieser Zeit lag meine Mutter durch die "blutverdünnenden Mittel" bereits in einer riesigen Blutlache.
Am 15.09.07 wurde meine Mutter aus der Klinik entlassen. Am 16.09.07 erhielt ich morgens um 7.05 den Anruf, meine Mutter wäre mit dem Verdacht auf einen Nasenbeinbruch auf dem Weg ins Krankenhaus. Sie wäre wieder aus dem Bett gefallen. Sie wurde dort ambulant versorgt und kam wieder zurück ins Pflegeheim. Ich war an diesem Sonntagnachmittag dort und sah eine Frau mit 3 Löchern im Kopf, - eine geklammerte Nase und das Gesicht vor vollkommen blau/grün.
Am gleichen Abend erhielt ich um 21.15 Uhr wieder einen Anruf, sie wäre schon wieder aus dem Bett gefallen.
Mein Gespräch mit dem Heimleiter war nicht erfreulich. Er meinte, die Pflegekasse würde nicht mehr Personal bezahlen . Ich solle froh sein, dass meine Mutter noch lebt. Hätte das Pflegepersonal nachts nicht mehr in das Zimmer meiner Mutter geschaut, - dann wäre Sie wahrscheinlich verblutet. Es gibt keine Vorgabe, WIE oft man nachts die Bewohner "kontrollieren" muss.
Vielmehr legte er mir nahe sofort einen Antrag beim Amtsgericht auf "freiheitentziehende Maßnahmen" - sprich Fixierung mittels eines Bauchgurts am Bett zu beantragen. Ich habe diesen Antrag auch beim Amtsgericht gestellt und dem Heim in Kopie zugesandt. Ich musste dann
ein Papier unterschreiben und Muttchen wurde nachts "fixiert."
Am gleichen Tag erhielt ich den Anruf von dem neuen Pflegeheim, dass ein Platz frei wäre. Ich habe sofort zugesagt.
Seit 22.09.07 ist Mutti im neuen Pflegheim mit Schwerpunkt auf "Demenz".
Ich bin völlig fassungslos......neeee, - kein Bauchgurt. Das Pflegeheim hat zwei Matratzen auf den Boden gelegt, die dahinterliegende Wand mit einer Matratze abgepolstert und eine weitere Matratze davor gelegt. Ein richtiges Bettenlager, - liebevoll mit Tagesdecke und vielen Kissen. Kommentar des Pflegepersonals: Wir brauchen keine Fixierung - in Indien liegen die Menschen auch auf dem Boden ---und von der doppelten Matratze kann sie nur auf die nächst liegende fallen. GENIAL !!!!
Seit Samstag ist kein Sturz mehr passiert.

Meine Entscheidung, dass Pflegeheim zu wechseln war also auf jeden Fall richtig.
Hätte das "alte" Pflegeheim nicht spätetestens nach dem zweiten Sturz merken müssen, dass "Gefahr" in Verzug ist. ? Warum hat man sie wieder ins Bett gelegt ?
Reicht das für eine "fristlose" Kündigung aus ?
Nehmen wir mal an, dass das nicht reicht?
A) Dann steht ein Zimmer in einem Pflegeheim leer, - obwohl eine Warteliste existiert

B) Das Pflegeheim belegt das Zimmer neu, - erhält das Heimentgeld dann doppelt.
Das wäre doch der "Knaller" - echt reif für die Zeitung.
LG Edith
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Heimvertrag - Kündigung und die Folgen
Hallo Edith,
im Anschluss an meine bereits gegebenen Hinweise, teile ich mit:
Die wiederholten Stürze deuten darauf hin, dass die Heimverantwortlichen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet haben. Siehe dazu:
Sorgfaltspflicht & Verantwortlichkeiten
viewtopic.php?t=6807&highlight=sorgfaltspflicht
Wenn auch ein Heimträger nicht verpflichtet sein kann, eine ständige Beobachtung und Eingriffsmöglichkeit zu gewährleisten, so besteht doch eine Pflicht, auf die Einzelsituation angemessen zu reagieren.
Zu behaupten, man habe nicht genügend Personal, halte ich für dumm, dreist. Der Heimträger muss mit entsprechenden Organisationsmaßnahmen reagieren, wenn besondere Anforderungen vorliegen. Ggf. muss eine Personalreserve verfügbar sein. Im Übrigen gibt es Zeitarbeitsfirmen, die schnellstens Personal vermitteln können.
Nun sind auch noch Folgekosten durch Krankenhausbehandlung usw. entstanden. Es erscheint sinnvoll, die Krankenkasse darauf aufmerksam zu machen und wegen der Verfolgung der möglichen Pflegefehler auf § 16 SGB X aufmerksam zu machen. Die Kasse kann den MDK zur Begutachtung bzw. unagemeldeten Kontrolle einschalten.
Die Situation erscheint mir zwingend, aus "wichtigem Grund" aus der Heimversorgung auzusteigen. Folgerichtig gibt es keine Entgeltforderung, im Gegenteil, die Frage nach materieller Entschädigung und Schmerzensgeld kann gestellt werden.
Im Übrigen gilt im Zivilrecht eine Schadensminderungspflicht. Der Heimträger muss also ein leerstehendes Bett belegen, wenn ihm dies aufgrund der Nachfrage möglich ist. Ähnliche Schadensminderungspflichten kennen wir im allgemeinen Mietrecht!
Ich kann mir vorstellen, dass ein Gespräch mit dem Heinträger geführt werden kann mit der Zielrichtung:
Entweder ihr erklärt jedweden Verzicht auf weitergehende Entgeldforderung, oder es werden Folgerungen gezogen: Information der Krankenkasse, Schadensersatzforderung, Einschaltung von Heimaufsicht, Strafanzeige usw. - Vielleicht lässt sich der Träger so, ohne weiteren großen Aufwand in die Knie zwingen?
Gruß
Herbert Kunst
Hallo Edith,
im Anschluss an meine bereits gegebenen Hinweise, teile ich mit:
Die wiederholten Stürze deuten darauf hin, dass die Heimverantwortlichen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet haben. Siehe dazu:
Sorgfaltspflicht & Verantwortlichkeiten
viewtopic.php?t=6807&highlight=sorgfaltspflicht
Wenn auch ein Heimträger nicht verpflichtet sein kann, eine ständige Beobachtung und Eingriffsmöglichkeit zu gewährleisten, so besteht doch eine Pflicht, auf die Einzelsituation angemessen zu reagieren.
Zu behaupten, man habe nicht genügend Personal, halte ich für dumm, dreist. Der Heimträger muss mit entsprechenden Organisationsmaßnahmen reagieren, wenn besondere Anforderungen vorliegen. Ggf. muss eine Personalreserve verfügbar sein. Im Übrigen gibt es Zeitarbeitsfirmen, die schnellstens Personal vermitteln können.
Nun sind auch noch Folgekosten durch Krankenhausbehandlung usw. entstanden. Es erscheint sinnvoll, die Krankenkasse darauf aufmerksam zu machen und wegen der Verfolgung der möglichen Pflegefehler auf § 16 SGB X aufmerksam zu machen. Die Kasse kann den MDK zur Begutachtung bzw. unagemeldeten Kontrolle einschalten.
Die Situation erscheint mir zwingend, aus "wichtigem Grund" aus der Heimversorgung auzusteigen. Folgerichtig gibt es keine Entgeltforderung, im Gegenteil, die Frage nach materieller Entschädigung und Schmerzensgeld kann gestellt werden.
Im Übrigen gilt im Zivilrecht eine Schadensminderungspflicht. Der Heimträger muss also ein leerstehendes Bett belegen, wenn ihm dies aufgrund der Nachfrage möglich ist. Ähnliche Schadensminderungspflichten kennen wir im allgemeinen Mietrecht!
Ich kann mir vorstellen, dass ein Gespräch mit dem Heinträger geführt werden kann mit der Zielrichtung:
Entweder ihr erklärt jedweden Verzicht auf weitergehende Entgeldforderung, oder es werden Folgerungen gezogen: Information der Krankenkasse, Schadensersatzforderung, Einschaltung von Heimaufsicht, Strafanzeige usw. - Vielleicht lässt sich der Träger so, ohne weiteren großen Aufwand in die Knie zwingen?
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Pflegekasse wegen fehlender Personalstellen einschalten
Hallo Edith,
ich denke, dass Herbert alle entscheidenden Hinweise gegeben. Ich will aber noch hinzufügen:
Da der Heimträger über eine nicht ausreichend dotierte Stellensituation Beschwerde führt, macht auch indirekt der Pflegekasse bzw. dem entsprechenden Verhandlungspartner einen deutlichen Vorwurf: Darin steckt ja letztlich die Behauptung, man habe nicht genügend Personal für eine angemessene Bewohnerversorgung zugestanden. - Der berühmte "schwarze Peter" wird geschoben.
Es wäre daher auch nicht verkehrt, ggf. die Pflegekasse (organisatorisch von der Krankenkasse getrennt) zu informieren und auf die Vorwürfe des Trägers aufmerksam zu machen bzw. eine Stellungnahme zu bitten.
MfG
Rob
ich denke, dass Herbert alle entscheidenden Hinweise gegeben. Ich will aber noch hinzufügen:
Da der Heimträger über eine nicht ausreichend dotierte Stellensituation Beschwerde führt, macht auch indirekt der Pflegekasse bzw. dem entsprechenden Verhandlungspartner einen deutlichen Vorwurf: Darin steckt ja letztlich die Behauptung, man habe nicht genügend Personal für eine angemessene Bewohnerversorgung zugestanden. - Der berühmte "schwarze Peter" wird geschoben.
Es wäre daher auch nicht verkehrt, ggf. die Pflegekasse (organisatorisch von der Krankenkasse getrennt) zu informieren und auf die Vorwürfe des Trägers aufmerksam zu machen bzw. eine Stellungnahme zu bitten.
MfG
Rob
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- Beiträge: 1292
- Registriert: 13.11.2005, 13:58
Heimkündigung - bei weiterem Streit Öffentlichkeit suchen
Hallo,
ich melde mich noch einmal kurz: Sollte sich wegen der Kündigung des Heimplatzes und der Finanzierungsfrage keine befriedigende Antwort ergeben haben, würde ich den Pflege-SHV - http://www.pflege-shv.de - einschalten. Dieser Verband hat sicherlich einen Kontakt zu einem TV-Sender. Wenn es nämlich weiter Zoff gibt, muss man den Vorgang öffentlich machen.
MfG
Gaby
ich melde mich noch einmal kurz: Sollte sich wegen der Kündigung des Heimplatzes und der Finanzierungsfrage keine befriedigende Antwort ergeben haben, würde ich den Pflege-SHV - http://www.pflege-shv.de - einschalten. Dieser Verband hat sicherlich einen Kontakt zu einem TV-Sender. Wenn es nämlich weiter Zoff gibt, muss man den Vorgang öffentlich machen.
MfG
Gaby