Richten und Gabe von Medikamenten

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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verabeate
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Richten und Gabe von Medikamenten

Beitrag von verabeate » 17.09.2007, 06:19

Richten und Gabe von Medikamenten

Thema ist hier "juristisch" korrektes Tabletten richten und Weitergabe an den Patienten.
Bei uns im Haus wird teilweise nach dem 4 Augen Prinzip gerichtet, also einer liest vor, der andere richtet, wobei auch vom Leser die Korrektheit der Packung kontrolliert wird. Falls es dennoch, wie leider geschehen, zu einer falschen Medikamentengabe kommt, wer ist dann verantwortlich?
Nach dem Richten wird der Dispenser dem Patienten gebracht, wer trägt die Verantwortung für die korrekte Einnahme?
Sollte der Früh-, Mittags- und Nachtdienst die zu diesen Zeiten verordneten Medikamente noch mal auf die Richtigkeit hin prüfen?
Für weiterführende Literatur oder Rechtssprechungen wäre ich dankbar.
Ein guter Wochenanfang wünscht verabeate

Herbert Kunst
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Richten und Gabe von Medikamenten

Beitrag von Herbert Kunst » 17.09.2007, 09:48

Hallo,

ich verweise zunächst auf meinen Text, den ich bereits unter
viewtopic.php?t=6938&highlight=justiz
eingestellt habe.
Bitte dort nachlesen und die einzelnen Fundstellen auswerten. Danach bitte ergänzende Fragen stellen.

Gruß
Herbert Kunst

In dieser Homepage gibt es in der Rubrik
Die Mitwirkung des Pflegepersonals bei Maßnahmen der Diagnostik und Therapie
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
zahlreiche Beiträge, die das Miteinander von Ärzten und Nichtärzten, v.a. Pflegekräfte, beschreiben. Bitte dort alle Beiträge auswerten.

Danach ergibt sich grundsätzlich die Möglichkeit, dass auch Nichtärzte Verrichtungen zur Erledigung übertragen bekommen können, die eigentlich dem Arzt selbst obliegen. Eine typische Aufgabe, die einer Übertragung zugänglich ist, ist die Abgabe von Medikamenten.

Eine Delegation ist aber immer nur dann zulässig, wenn die tätig zu werdende Person über ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse / Erfahrungen verfügt. Es muss immer und zu jeder Zeit mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet werden. Wer diese Sorgfalt nicht gewährleisten kann, muss die Übernahme einer Verrichtung verweigern und vorgesetzte Dienstkräfte auf die Situation aufmerksam machen (= Überlastungs- bzw. Entlastungsanzeige).

Sollen Personen, die in Medizin und Pflege nicht ausgebildet sind, zu einzelnen Verrichtungen herangezogen werden, müssen sie zumindest auf dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet ausreichend qualifiziert werden. Ohne eine solche Qualifizierung halte ich die Ausführung ärztlichen Aufgaben für nicht zulässig.

Siehe auch in diesem Forum unter
Ärztliche Tätigkeiten durch nichtärztliches Personal?
viewtopic.php?t=6157&highlight=delegation
Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
viewtopic.php?t=4480&highlight=delegation
Delegationsrecht - Injektionstätigkeit
viewtopic.php?t=2895&highlight=delegation
Aufgaben von Pflegekräften und Hilfspersonal??
viewtopic.php?t=4733&highlight=delegation
Behindertenarbeit: Medikamente richten & Verabreichen
viewtopic.php?t=6876&highlight=sorgfalt
Sorgfaltspflicht & Verantwortlichkeiten
viewtopic.php?t=6807&highlight=sorgfalt
Überlastungsanzeige - Sorgfaltspflicht - Gefährliche Pflege?
viewtopic.php?t=3518&highlight=%DCberlastungsanzeige
Überlastungsanzeige - Informationen gesucht
viewtopic.php?t=225&highlight=%DCberlastungsanzeige

Wer handelt, der haftet. Das ist ein bekannter Grundsatz, der Veranlassung geben sollte, sorgfältiges Arbeiten immer und zu jeder Zeit zu gewährleisten. - Zur Haftung umfangreiche Darstellungen im Onlinebuch - http://www.pflegerechtportal.de
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rob Hüser
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Richten und Gabe von Medikamenten - Verantwortung

Beitrag von Rob Hüser » 17.09.2007, 15:10

verabeate hat geschrieben: .... Bei uns im Haus wird teilweise nach dem 4 Augen Prinzip gerichtet, also einer liest vor, der andere richtet, wobei auch vom Leser die Korrektheit der Packung kontrolliert wird. Falls es dennoch, wie leider geschehen, zu einer falschen Medikamentengabe kommt, wer ist dann verantwortlich?
Nach dem Richten wird der Dispenser dem Patienten gebracht, wer trägt die Verantwortung für die korrekte Einnahme?
Sollte der Früh-, Mittags- und Nachtdienst die zu diesen Zeiten verordneten Medikamente noch mal auf die Richtigkeit hin prüfen?
Für weiterführende Literatur oder Rechtssprechungen wäre ich dankbar. ....
Hallo,

ich melde mich kurz und ergänze die korrekten Hinweise von Herbert:

Ich würde die Dienstvorgesetzten darum bitten, eine Dienstanweisung zu erstellen, worin genau die einzelnen Tätigkeitsschritte und die daran geknüpften Verantwortlichkeiten beschrieben sind. Wer zeichnet wofür verantwortlich? Bei der konkreten Abgabe muss natürlich anhand der Einzelumstände geprüft werden, ob der Patient seine Medikamente eigenverantwortlich einnehmen kann oder ob eine Überwachung erforderlich ist (durch wen?).
Das ist alles weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung exakt beschrieben. Es geht immer darum, dass im Einzelfall mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet wird. Hieran muss sich im Zweifel jeder messen lassen, auch die Vorgesetzten, die für die Organisation zuständig sind.
Siehe z.B. unter
viewtopic.php?t=6807&highlight=sorgfaltspflicht
viewtopic.php?t=3518&highlight=sorgfaltspflicht
Eine informative und sehr hilfreiche Lektüre zum Thema ist das Buch
Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht
http://www.wernerschell.de/html/page11.htm
Die darin beschriebenen Grundsätze und ca. 50 kurz vorgestellten Gerichtsentscheidungen helfen sicher weiter.

MfG
Rob

WernerSchell
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Registriert: 18.05.2003, 23:13

Medikamentenabgabe & Verantwortung

Beitrag von WernerSchell » 18.09.2007, 06:36

Siehe auch die weitere Texteinstellung unter
viewtopic.php?t=7220
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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