Pflegepersonal übernimmt ärztliche Tätigkeiten

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Pflegepersonal übernimmt ärztliche Tätigkeiten

Beitrag von Presse » 08.06.2007, 19:54

Pilotprojekt in Münster: Pflegepersonal übernimmt ärztliche Tätigkeiten
Freitag, 8. Juni 2007

Münster - Zwei Kliniken des Universitätsklinikums Münster (UKM) testen, welche Zeit- und Personaleinsparungen es bringt, wenn das Pflegepersonal die Blutentnahme und die intravenöse Medikamentengaben übernimmt. Ein Pilotlauf habe ergeben, dass Ärzte auf einer Station insgesamt rund 7,7 Stunden pro Tag auf die beiden Maßnahmen verwenden.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28723

Siehe auch Texteinstellung vom 4.7.2007:
UKM testet neue Aufgabengebiete für die Pflege
Ärzte werden mehr Zeit für Patienten haben

http://www.thieme.de/viamedici/aktuelle ... ation.html

Presse
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Blutentnahme in Göttingen nur noch von Pflegern

Beitrag von Presse » 19.06.2007, 07:29

Blutentnahme in Göttingen nur noch von Pflegern

GÖTTINGEN (pid). Am Universitätsklinikum Göttingen werden Blutentnahmen und intravenöse Medikamentengaben künftig nicht mehr von Ärzten, sondern von Pflegern übernommen. Mit der Verlagerung dieser Tätigkeiten sollten die Ärzte entlastet werden und mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben bekommen, sagte Klinikumssprecher Stefan Weller.

...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/0 ... system_uns

didado
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Beitrag von didado » 23.06.2007, 19:28

Hi Ho ! Go ! Go ! Go !

Seit wann ist denn im Krankenpflegegesetz ausdrücklich erlaubt, dass Krankenpflegepersonal ärztliche Tätigkeiten ausüben dürfen ?
Wenn so was überhaupt erlaubt sein soll, dann hat das zuständige Gesundheitsamt eine SONDERGENEMIGUNG auf einen Einzelantrag für das jeweilige Krankenpflegepersonal zu erteilen.
Wurde denn hier in diesen Fällen überhaupt ein Antrag gemäss Verwaltungsgesetz eingereicht ?
Wurde das zuständige Gesundheitsamt überhaupt formal juristisch informiert ? - Presse zählt hierbei nicht !
Ich würde lieber keine ärztlichen Tätigkeiten ausüben wollen, es sei denn, das zuständige Gesundheitsamt hat mir das auch so verwaltungsrechtlich gemäss Krankenpflegegesetz erlaubt.
Wie siehts denn mit der Haftung aus ?
Haftet sicherlich der Arzt, oder ?
Aber was ist mit dem Staatsexamen, wenn immer wieder Patientenschädigungen im Zusammenhang mit ärztlichen Tätigkeiten auftreten, und das Gesundheitsamt informiert wird ?
Gibts dann irgendwann den Entzug des Staatsexamens gemäss Verwaltungsgesetz und Krankenpflegegesetz ?
Und noch mehr Tätigkeiten für das Krankenpflegepersonal bedeutet weniger Zeit für Patienten.
Wird die Arbeit in Zukunft nur noch von Praktikantinnen und Praktikanten abgeleistet ?
Und noch mehr Arbeit für das Krankenpflegepersonal bedeutet noch mehr Arbeitsdauerüberlastung am Arbeitsplatz, und noch mehr Mobbing.
Wer will das denn ?

Auf wieder schreiben
didado

Herbert Kunst
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Delegation - Übertragung von ärztlichen Aufgaben

Beitrag von Herbert Kunst » 24.06.2007, 06:41

Guten Morgen,

zur Delegationsproblematik - grundsätzlich - siehe unter
viewtopic.php?t=6157&highlight=delegation
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... erapie.htm
Bitte diese Texte auswerten.

Das Krankenpflegegesetz ist nur ein Gesetz zum Schutz von Berufsbezeichnungen; es schützt nicht die Tätigkeit. Heilkundliche Verrichtungen obliegen zwar grundsätzlich dem Arzt, können aber nach Wissen und Können auch nichtärztlichen Personen übertragen werden. Dies ist rechtlich geklärt, nur berufspolitisch umstritten. Beides muss aber voneinander getrennt werden. Klar ist, dass bei Übernahme von weiteren Aufgaben der Stellenplan des Pflegepersonals entsprechend dotiert sein muss. Noch mehr Aufgaben ohne entsprechende Stellenausstattung ist nicht hinnehmbar. Aber, der Arbeitgeber hat das Direktions- und Weisungsrecht - und da steckt eine Menge Kompetenz drin. Das Gesundheitsamt hat mit der Delegationsproblematik nichts zu tun, ist nicht zuständig.
Für die Haftung gilt das allgemeine Prinzip: Wer handelt, der haftet! So einfach ist das - siehe auch http://www.pflegerechtportal.de

Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Gaby Modig
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Delegation ohne tatsächliche und rechtliche Probleme

Beitrag von Gaby Modig » 25.06.2007, 07:05

Hallo Forum,
die Diskussionen um die Übertragung von ärztlichen Aufgaben laufen nun schon seit Jahrzehnten.
Reale Lage ist, dass solche Aufgaben in weiten Bereichen des Gesundheitswesen durchgeführt werden, und zwar ohne tatsächliche und rechtliche Probleme. Berufspolitische Gegenargumente werden immer vorgetragen, haben aber an der Delegationspraxis nichts geändert.
Also: Lassen wir doch die Aufgabenerweiterung schlicht zu. Nur, berechtigt sind die Forderungen nach Stellenausweitungen für die Pflege. Darum müssen wir kämpfen, alles andere ist vergebene Liebesmüh. Das Krankenpflegegesetz oder das Gesundheitsamt können dabei eher nicht helfen. So ja auch Herbert Kunst.
MfG
Gaby

Gerhard Schenker
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Delegation ohne Probleme - Stellenausweiterung nötig!

Beitrag von Gerhard Schenker » 29.06.2007, 07:03

Gaby Modig hat geschrieben: ... Reale Lage ist, dass solche Aufgaben in weiten Bereichen des Gesundheitswesen durchgeführt werden, und zwar ohne tatsächliche und rechtliche Probleme. Berufspolitische Gegenargumente werden immer vorgetragen, haben aber an der Delegationspraxis nichts geändert. Also: Lassen wir doch die Aufgabenerweiterung schlicht zu. Nur, berechtigt sind die Forderungen nach Stellenausweitungen für die Pflege. Darum müssen wir kämpfen, alles andere ist vergebene Liebesmüh. Das Krankenpflegegesetz oder das Gesundheitsamt können dabei eher nicht helfen. ...
Ich teile diese Auffassung zur Delegationspraxis. Pflegekräfte müssen sich auch nicht etwa verstecken. So manche übertragene Verrichtung beherrschen sie besser als die übertragenden Ärzte. Das weiß doch eigentlich jeder. Nur, richtig ist auch, dass die Wahrnehmung von ärztlichen Aufgaben eine entsprechende Stellenausstattung im pflegerischen Bereich erfordert - und dafür muss gekämpft werden!

G.Sch.

didado
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Delegation - Übertragung von ärztlichen Aufgaben

Beitrag von didado » 30.06.2007, 17:07

Herbert Kunst hat geschrieben: ... Das Krankenpflegegesetz ist nur ein Gesetz zum Schutz von Berufsbezeichnungen; es schützt nicht die Tätigkeit. Heilkundliche Verrichtungen obliegen zwar grundsätzlich dem Arzt, können aber nach Wissen und Können auch nichtärztlichen Personen übertragen werden. Dies ist rechtlich geklärt, nur berufspolitisch umstritten. ... Das Gesundheitsamt hat mit der Delegationsproblematik nichts zu tun, ist nicht zuständig. ... Für die Haftung gilt das allgemeine Prinzip: Wer handelt, der haftet! So einfach ist das ...
Hi Ho! Go! Go! Go!

So einfach ist das nicht !
Das Staatsexamen für das Krankenpflegepersonal wurde grundsätzlich auf der Basis des Krankenpflegegesetzes vom zuständigen Gesundheitsamt verwaltungsrechtlich genehmigt.
Im Krankenpflegegesetz steht nichts von einer DAUERHAFTEN ÄRZTLICHEN TÄTIGKEIT, welche das KRANKENPFLEGEPERSONAL ausüben darf. Nur in Notfällen sind solche ärztlichen Tätigkeiten gemäss Krankenpflegegesetz erlaubt ! Also in AUSNAHMEFÄLLEN !

Das diese vielfachen AUSNAHMEFÄLLE durch das Direktionsrecht zu VERWALTUNGSRECHTLICHEN GEDULDETEN NORMALFÄLLEN wurden, hat nichts mit arbeitsrechtlicher betrieblicher Übung zu tun, welche plötzlich VERWALTUNGSRECHTLICHE ÜBUNG zu sein hat !

Die dauerhaften Ausübungen von ärztlichen Tätigkeiten müssen vom zuständigen Gesundheitsamt verwaltungsrechtlich genehmigt sein.

Die arbeitsrechtliche Genehmigung per Direktionsrecht ersetzt keinen verwaltungsrechtlichen Vorgang.
Auch ist es grundsätzlich nicht statthaft, dass das arbeitsrechtliche Direktionsrecht in verwaltungsrechtliche Vorgänge beim zuständigen Gesundheitsamt eingreift. So was ist grundsätzlich widerrechtlich !

Schliesslich ist das Gesundheitsamt die Überwachungsbehörde der Krankenpflegestaatsexamen, und damit sehr wohl zuständig !

Und wie kann es dann sein, dass das Delegationsrecht (Direktionsrecht) der Ärzte höher angesiedelt sein soll, so dass verwaltungsrechtliche Belange der zuständigen Überwachungsbehörde keine Rolle mehr zu spielen haben ?

Wenn es dauerhaft verwaltungsrechtlich statthaft sein soll, dass das Krankenpflegepersonal ärztliche Tätigkeiten dauerhaft ausüben soll, dann ist das Krankenpflegegesetz durch den Gesetzgeber dahingehend eindeutig zu ändern.

Und seit wann sind Ärzte für die Änderung von Gesetzen zuständig ?

Ihr seit wirklich lustig hier !

Auf wiederschreiben
diedado

Herbert Kunst
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Delegation - Übertragung von ärztlichen Aufgaben

Beitrag von Herbert Kunst » 30.06.2007, 17:57

didado hat geschrieben: ... So einfach ist das nicht !....
Hallo,
die Möglichkeit, bestimmte ärztliche Tätigkeiten auf das dafür qualifizierte Pflegepersonal zu übertragen, ist nahezu unumstritten. Wenn Einwände kommen, haben sie meist etwas mit berufspolitischen Erwägungen zu tun.
Die Rechtslage ist also eigentlich relativ einfach gelagert, man muss sich allerdings auskennen.
Ich empfehle das Studium des Buches "Injektionsproblematik aus rechtlicher Sicht" ( http://www.wernerschell.de/html/page11.htm ). Darin werden alle maßgeblichen Rechtsfragen nachvollziehbar beantwortet.
Das Krankenpflegegesetz berührt die Berufsausübungskompetenzen nur am Rande. Das ist deshalb so, weil dieses Gesetz nur auf den Schutz der Berufsbezeichnung und nicht auf die Tätigkeit abstellt. Auch die Kompetenzen des Gesundheitsamtes sind in diesem Zusammenhang eher bescheiden. Das Gesundheitsamt bestimmt nicht die Zulässigkeit bestimmter Verrichtungen und hat auch insoweit keine spezielle Überwachungsfunktion. Es kommt also nicht auf das Verwaltungsrecht an.
Entscheidend sind die Regeln des Direktions- und Weisungsrechtes. Dabei ist das Sorgfaltsgebot bedeutsam usw.
Dies alles kann man nicht ernstlich bestreiten.
Gruß
Herbert Kunst
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Cicero
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Delegation von ärztlichen Aufgaben ausweiten!

Beitrag von Cicero » 03.07.2007, 18:11

Die Übertragung von ärztlichen Aufgaben soll ausgeweitet werden. Jedenfalls hat sich jetzt dafür auch der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen in seinem neuesten Gutachten ausgesprochen. Siehe dazu in diesem Forum unter
viewtopic.php?p=27554#27554

Die Pflegenden das tun zu lassen, was sie können, ist doch vernünftig und dem kann nicht ernstlich widersprochen werden. Allerdings muss dem auch die entsprechende Bezahlung folgen!

Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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neue Aufgabengebiete für die Pflege

Beitrag von Service » 04.07.2007, 08:13

Zu dem Münsteraner Pilotprojekt gab es übrigens die nachfolgende Pressemitteilung vom 11.6.2007:

UKM testet neue Aufgabengebiete für die Pflege
Ärzte werden mehr Zeit für Patienten haben


Pressemitteilung des Uniklinikums Münster

Münster (ukm/sh). Es hört sich unspektakulär an: In einer Pilotphase testen zwei Kliniken des Universitätsklinikums Münster (UKM), welche Zeit- und Personaleinsparungen es bringt, wenn sowohl Blutentnahme als auch intravenöse Medikamentengaben vom Pflegepersonal übernommen werden. Und nicht, wie bisher, von Ärzten. „Wir haben einen Testlauf gemacht“, berichtete UKM-Pflegedirektor Michael Rentmeister, „und festgestellt, dass wir mit so einer Maßnahme bei den Ärzten 7,7 Stunden pro Tag einsparen können.“

Das heißt: Durchschnittlich knapp acht Stunden verwenden Ärzte auf einer Station darauf, Patientinnen und Patienten Blut abzunehmen und ihnen intravenös Medikamente zu verabreichen. Die Stundenzahl errechnet sich aus der Summe der Einzelleistungen. Wäre also nur ein Arzt auf der Station vertreten, wäre er den ganzen Arbeitstag über damit beschäftigt, Blut abzunehmen und Medikamente intravenös zu verabreichen. Zeit, die er besser für Dinge aufbringen könnte, die seiner Qualifikation entsprechen und mehr Zeit, die der Arzt für den Patienten hat.

Denn die Qualifikation für Blutentnahmen haben längst nicht mehr nur Ärzte: Bei niedergelassenen Ärzten ist es seit Jahren Gang und Gäbe, dass Arzthelferinnen die Nadel setzen. „Durch die zunehmende Arbeitsbelastung der Ärzte auf den Stationen, die jetzt neben ihren eigentlich ärztlichen Aufgaben vermehrt auch Anforderungen wie Dokumentation und Qualitätssicherung für die Patienten leisten und durch die Einführung des neuen Arbeitszeitgesetzes, ist es sinnvoll, Aufgabengebiete verschiedener Berufsgruppen genau unter die Lupe zu nehmen“, erklärte Rentmeister.

Die Pflege ihrerseits soll Aufgaben an Arzthelferinnen abgeben. Der Transport und die Begleitung von Patienten zur Röntgenabteilung zum Beispiel, oder das Abholen und Verwalten von Röntgenbildern sind Aufgaben, die nicht zwingend von der Pflege übernommen werden müssen. Genauso wenig wie Kurzentlassungsbriefe oder die Zusammenstellung der Befunde zwingend von Arzthelferinnen, sondern genauso gut von Schreibkräften erledigt werden können.

Was zunächst nicht nur am UKM, sondern auch in anderen Unikliniken wie zum Beispiel in Hamburg oder in Marburg, aus dem Diktat des Sparzwangs entstand, ist längst eine Veränderung, die unter positiven Vorzeichen steht: „Mit der Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflege können Prozesse optimiert werden, auch mit dem Ziel, dass mehr Zeit für Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht,“ betonte Rentmeister. Durch den immer weiter zunehmenden Einsatz der Informationstechnologien müssen heute ein Pfleger und eine Ärztin zwischen 30 und 50 Prozent berufsfremde Tätigkeiten aus den Bereichen Service, Dokumentation oder Administration übernehmen – Zeit, die für Patientinnen und Patienten verloren geht. „Mit der Delegation von ärztlichen Tätigkeiten werden wir allmählich in allen Berufsgruppen, die eng mit dem Patienten zusammenarbeiten, eine deutliche Entlastung von fachfremden Aufgaben erreichen“, stellte Rentmeister in Aussicht.

Der UKM-Vorstand hat von seiner Ärzteschaft volle Rückendeckung für die geplante Umstrukturierung: „Das Pflegepersonal wird optimal in die neuen Aufgabengebiete, Blutentnahme und intravenöse Medikamentengaben eingearbeitet, es wird auch hier eine enge Kooperation zwischen Pflegepersonal und Ärzten geben. Und die Anordnungsverantwortung wird bei dem zuständigen Arzt bleiben“, stellt Professor Dr. Herman-Joseph Pavenstädt, stellvertretender Ärztlicher Direktor am UKM, klar.

Nach der zweimonatigen Theorie-Phase, in der die Pflegerinnen und Pfleger intensiv auf die neuen Aufgaben vorbereitet wurden, beginnt im Juni die Praxis. Sowohl in der UKM-Hautklinik als auch in der Medizinischen Klinik A (Hämatologie und Onkologie) läuft die Testphase. Und an dessen Ende steht die Evaluierung.

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Pflege - Mehr Kompetenzen und Eigenverantwortung?

Beitrag von Presse » 16.07.2007, 17:38

Siehe auch unter
viewtopic.php?t=6895

Gemeinsame Pressemitteilung:
Treffen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt mit dem Präsidium des Deutschen Pflegerates (DPR)

Die Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt traf sich am 10. Juli 2007 mit dem Präsidium des Deutschen Pflegerates (DPR), um gemeinsam die Erwartungen der etwa 1,2 Mio. Pflegefachkräfte auszuloten, die sich aus dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), dem aktuellen Gutachten des Sachverständigenrates und den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz ergeben. Der DPR war bei dem Gespräch durch die Präsidentin Marie-Luise Müller, den Vizepräsident Franz Wagner und das Präsidiumsmitglied Rolf Heine vertreten.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte: „Die Pflegekräfte haben wichtige Aufgaben in der Gesundheitsversorgung. Ich teile die Auffassung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, der sich für eine Stärkung der Kompetenzen und Eigenverantwortung der Pflegekräfte in der gesundheitlichen Versorgung und Betreuung von Menschen mit Hilfebedarf ausgesprochen hat.“

Die Präsidentin des DPR Marie-Luise Müller erklärte: „Ich begrüße ausdrücklich die Vorstöße der Ministerin im GKV-WSG zur Palliativversorgung, zur ressortübergreifenden Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Transparenz im Leistungsgeschehen im deutschen Gesundheitswesen. Den eingeschlagenen Weg hin zu einem besseren Schnittstellenmanagement zwischen häuslicher und stationärer Krankenpflege und zum Ausbau der Integrierten Versorgung unter Einbeziehung der Pflege halte ich ebenfalls für richtig. Das Gleiche gilt für den Anspruch auf geriatrische Rehabilitation. Wir werden uns weiter für einen Perspektivwechsel im deutschen Gesundheitswesen einsetzen. Die Arztorientierung und damit einhergehende Strukturhoheit der Ärzte auf allen Gebieten des Versorgungssystems ist nicht geeignet, um die neuen Herausforderungen im Gesundheitswesen zu bewältigen.“

Die Vertreter des DPR unterbreiteten der Ministerin Vorschläge, wie die Eigenverantwortung für Aufgaben und Tätigkeiten der Pflegekräfte gestärkt werden könnte. Dazu könnten nach Auffassung des DPR beispielsweise Verordnungsleistungen für pflegerische Hilfsmittel, Wundmanagement, pflegediagnostische Leistungen und Beratungsmodule im Bereich der Prävention durch präventive Hausbesuche gehören. Das Bundesministerium für Gesundheit plant, diese Diskussion weiterzuführen.

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) – Kurzporträt
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus zwölf Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerates.
Präsidentin Marie-Luise Müller

Quelle: Pressemitteilung vom 13.7.2007
http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_66944 ... aram=.html

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Entwertung ärztlicher Tätigkeit zugunsten der Pflege?

Beitrag von Presse » 18.07.2007, 17:09

Marburger Bund warnt vor Entwertung ärztlicher Tätigkeit zugunsten der Pflegeberufe

Berlin - Neben der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat sich auch der Marburger Bund (MB) gegen eine Entwertung ärztlicher Tätigkeit zugunsten der Pflegeberufe ausgesprochen. „Wer originäre ärztliche Tätigkeit auf die Pflegeberufe verlagern will, der gefährdet die Sicherheit der Patienten“, erklärte der Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, der Deutsche Pflegerat und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatten eine sogenannte „Arztzentriertheit“ im Gesundheitswesen kritisiert und eine Verlagerung der Kompetenzen insbesondere auf Pflegeberufe gefordert.

Ärztinnen und Ärzte müssten in der Tat insbesondere bei den bürokratischen, patientenfernen Tätigkeiten entlastet werden, so der Marburger Bund. Einer Entwertung der ärztlichen Tätigkeit bei der Patientenversorgung erteilte die Ärztegewerkschaft jedoch eine deutliche Absage. Montgomery: „Ärztliche Heilkunst ist und bleibt entscheidend für die Versorgung und Heilung von Patienten. Pflegeberufen ärztliche Tätigkeiten zu übertragen ist falsch und gefährlich.“ Das Zusammenwirken der Gesundheitsberufe sei Grundvoraussetzung für eine hochwertige Patientenversorgung. Würde der Vorstoß der Bundesgesundheitsministerin, des Pflegerates und des Sachverständigenrates umgesetzt, würde er jedoch auch das Klima unter den Berufen in den Kliniken vergiften.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.7.2007
Marburger Bund-Bundesverband
Pressestelle
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Tel.: 030 746846-41 - Fax: 030 746846-45
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de
Athanasios Drougias (Ltg.), Tel.: 030 746846-40
Alexandra Schilling, Tel.: 030 746846-43

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Ärzte warnen vor „Medizin light“

Beitrag von Presse » 19.07.2007, 14:33

Ärzte warnen vor „Medizin light“
Mittwoch, 18. Juli 2007

Berlin - Vor einer „Medizin light“ im deutschen Gesundheitswesen haben die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Marburger Bund (MB) gewarnt. Hintergrund sind Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, des Deutschen Pflegerates und des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Diese hatten eine sogenannte „Arztzentriertheit“ im Gesundheitswesen kritisiert und eine Verlagerung der Kompetenzen insbesondere auf Pflegeberufe gefordert.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=29192

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Pflegekräfte sollen Mini-Ärzte werden

Beitrag von Ärztliche Praxis » 19.07.2007, 17:38

BÄK und KBV schlagen Alarm
Pflegekräfte sollen Mini-Ärzte werden
Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben davor gewarnt, eine „Medizin light“ einführen zu wollen, um Ärztemangel und Rationierung zu kaschieren.

19.07.07 - Vertreter des Deutschen Pflegerates (DPR) hatten - unterstützt vom Bundesgesundheitsministerium - jüngst erklärt, "die Arztorientierung und damit einhergehende Strukturhoheit der Ärzte auf allen Gebieten des Versorgungssystems" seien nicht geeignet, um die neuen Herausforderungen im Gesundheitswesen zu bewältigen.

Dagegen stellten BÄK-Präsident Prof. Jörg-Dietrich Hoppe und der Vorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, klar: "Die Behandlung von Patienten und die Heilung von Krankheiten sind originäre Aufgaben der Ärzte. Leistungen, die unter Arztvorbehalt stehen, können und dürfen nicht von anderen ausgeführt werden. Arztvorbehalt und ein hoher ärztlicher Standard sichern maßgeblich die gute Qualität in der Patientenversorgung; eine Deprofessionalisierung des Arztberufes ist deshalb sicher keine Lösung."

Und weiter: " Eine sinnvolle Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe ist wichtig und wird von uns gefördert. Wenn wir gemeinsam die Versorgung der Patienten verbessern wollen, so kann dies nicht dadurch geschehen, dass einige Vertreter der Pflegeverbände der irrigen Meinung sind, ärztliche Tätigkeiten ließen sich einfach auch von Pflegekräften übernehmen."
Es gehe insofern nicht um machtpolitische Strukturhoheiten, sondern einzig um die Frage: Wie erreichen wir die bestmögliche Versorgung der Patienten? Pflegekräfte und Ärzte erfüllten hier wichtige Aufgaben. Schnittstellenmanagement meine aber nicht die Übernahme von fachfremden Aufgaben und Anmaßung von Kompetenz, sondern ein vernünftiges Zusammenwirken im Sinne der Patienten.



Fundstelle:
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 90.htm&n=1
Zeitung "Ärztliche Praxis"
http://www.aerztlichepraxis.de

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Ärzte sehen ihre Felle davonschwimmen

Beitrag von Presse » 24.07.2007, 06:59

Ärzte sehen ihre Felle davonschwimmen

(er) Zwischen Ärzteschaft und Pflege ist ein Streit über die kürzlich vom Sachverständigenrat vorgeschlagene neue Aufgabenverteilung unter den Gesundheitsberufen entbrannt. Ärztevetreter warnen eindringlich vor einer "neuen deutschen Light-Kultur" im Gesundheitswesen.

Die vollständige Meldung lesen Sie im Nachrichtendienst FS|info2 vom 24. Juli 2007
http://www.forumsozialstation.de/fsfind ... sinfo2.htm

Quelle: NEWSLETTER FORUM SOZIALSTATION vom 24. Juli 2007

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