Omas Krankendokumentation - Einsichtsrechte?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Omas Krankendokumentation - Einsichtsrechte?

Beitrag von WernerSchell » 04.02.2007, 08:15

Folgende Anfrage wurde übermittelt:

Ich arbeite in einem Krankenhaus. Am 3.2.2007 im Dienst kam der Enkel einer Patientin und wollte die Patinentenakte der Oma haben.
Meine Frage lautet, ob er das Recht dazu hat und zweite Frage ist, wer sonst hat das Recht hat, in die Akte einzusehen, außer dem Patienten selber?


Rückmeldung an den Fragesteller:

Patienten haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, ihre Krankendokumantion einzusehen oder in Kopie in die Hand zu bekommen (ggf. gegen Kostenerstattung). Wird der Patient vertreten (per Vollmacht oder Rechtliche Betreuung), kann sich der Vertreter für den Betroffenen um die Krankendokumenation kümmern. Andere Personen haben keinen Zugang zur Dokumentation; im Gegenteil: es besteht Schweigepflicht! Wenn also ein Enkel auftaucht und Einsicht nehmen will, ist diese ohne die beschriebene Legitimation zu verweigern.
Näheres zur Dokumentation finden Sie auch in meiner Internetseite, u.a. unter
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... tation.htm
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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