PV-Gesetzdebatte im Februar – Lebenspflicht versus Autonomie
Derrick-Star Horst Tappert macht Patientenverfügung
Seit 20 Jahren leidet der „Derrick“-Star Horst Tappert (83) an Diabetes. Er ist heute pflegebedürftig, doch weder ein tödlicher Verlauf noch ein Sterbeprozess sind bereits absehbar. Tappert hat sich Gedanken gemacht, was passiert, wenn sich die Folgen der schweren chronischen Krankheit verschlimmern oder er aus anderen Gründen bewusstlos in ein Krankenhaus eingeliefert würde. Der Zeitschrift NEUE POST vom 17.1.2007 sagte er: „Ich habe eine Patientenverfügung gemacht. Ich will nicht, dass mein Leben künstlich verlängert wird ...“
Er will bereits heute keine intensivmedizinischen Maßnahmen mehr, auch nicht im Koma erst noch lange Zeit auf ein Wunder warten müssen, bevor er sterben darf. Foto: http://www.focus.de/panorama/boulevard/ ... 42801.html
Ob Horst Tappert (und viele Millionen anderer Menschen, die eine solche Patientenverfügung abgefasst haben) wohl weiß, dass ihnen dieses Selbstbestimmungsrecht in Zukunft verwehrt werden soll? Zumindest wenn es nach einem Gesetzentwurf, vorgelegt vom Unions-Rechtspolitikers Wolfgang Bosbach ginge! Danach soll aufgrund einer Patientenverfügung der Verzicht auf lebenserhaltende medizinische Maßnahme nur zulässig sein „bei irreversiblen Grundleiden, die trotz medizinischer Behandlung einen tödlichen Verlauf genommen haben“. Oder allenfalls noch bei Menschen, die über lange Zeit ohne Bewusstsein sind und dieses „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ niemals wiedererlangen werden.
Große Koalition will rasche Regelung zur Patientenverfügung –
aber welche?
Einer solchen verfassungswidrige Aushöhlung der Patientenselbstbestimmung treten jedoch geschlossen die FDP und - offenbar dominante - Teile der SPD entgegen. Der Entwurf des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker sieht – in Übereinstimmung mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) - vor, dass weiterhin eine Patientenverfügung „unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung“ generell bindend sein soll. Nur bei Zweifeln am mutmaßlichen Patientenwillen sei das Vormundschaftsgericht einzuschalten.
Inzwischen haben Patienten- und Betroffenenverbände dazu aufgerufen, im Sinne einer umfassenden, uneingeschränkten Wirksamkeit von Patientenverfügungen Bundestagsabgeordnete ihres Bezirks anzuschreiben, zu Aufklärungsveranstaltungen aufzufordern o.ä. (siehe unter).
Namhafte medizin-ethische Experten einer AG innerhalb der Akademie für Ethik in der Medizin bieten in ganz Deutschland Hilfe bei Wahlkreisveranstaltungen an, um eine möglicherweise drohende restriktive Einschränkungen der Patientenverfügungen abzuwenden. Diesbezüglich (Referentenliste, kostenfreies Infomaterial mit nutzerfreundlichen Formularen) können sich Interessenten auch an die Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) wenden. Dessen Bundesvorsitzender, Dr. Horst Groschopp, hat einen offenen Brief an alle Bundestagsabgeordnete mit einfachen, praxisorientierten und konsensfähigen Orientierungspunkte geschrieben:
http://www.humanismus.de/wirueberuns/po ... d2d401.htm
Wie dpa und reuters heute melden, will die große Koalition bis zur Sommerpause über die künftigen Rechte von Schwerkranken und die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen entscheiden. Olaf Scholz, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, kündigte eine erste offene Parlaments-Debatte jenseits Fraktionszwängen für Anfang Februar an.
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Lebenspflicht versus Autonomie - bereits am 15.1. veröffentlichtes Interview:
>> Wie beispielsweise Psychiatrie-Erfahrene, oft von Entmündigung betroffen, vorliegende Gesetzesvorschläge bewerten, darüber sprach mit René Talbot, Vorstandsmitglied der entsprechenden Bundesarbeitsgemeinschaft, Peter Nowak. ...
FRAGE: Wie ist Ihre Position als Betroffenenorganisation?
TALBOT: Wir fordern, dass die Patientenverfügung prinzipiell und unabhängig von dem Krankheitsstand gültig sein soll. Es ist Konsequenz des Selbstbestimmungsrechts des Erwachsenen und somit der Würde des Menschen. Das ist auch der Wunsch vieler Menschen, mit denen wir zu tun haben. Wir empfehlen ihnen, an jeweils alle Bundestagsabgeordneten des Bezirks Briefe zu schreiben, in denen sie diese Position deutlich machen.
FRAGE: Sind die Befürchtungen mancher Kritiker übertrieben, dass durch eine weite Auslegung der Patientenverfügungen die Tötung auf Verlangen legalisiert werden könnte?
TALBOT: Bei dieser Argumentation wird der vermeintliche Lebensschutz gegen das Recht auf Selbstbestimmung ausgespielt. Dabei wird übersehen, dass die Befürworter einer weiten Gültigkeit der Patientenverfügung weder implizit noch explizit eine Sterbenachhilfe unterstützen. Das Lebensrecht wird von ihnen nicht in Frage gestellt. Sie sind, wie wir, eindeutig gegen eine Tötung auf Verlangen. Daher stehen sich bei dieser Debatte nicht der Schutz des Lebens und die Autonomie des Patienten gegenüber. Es geht vielmehr um eine Lebenspflicht versus Autonomie. ... >>
Quelle: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=103453&IDC=3
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 18.1.2007
Lebenspflicht versus Autonomie
Moderator: WernerSchell
hallo
die patientenferfügung,gibt mir keine sicherheit auf selbsbestimmung(reanimation)--bettenbelegung--versuchskaninchen-lernobjekt!!!?
ich würde lieber ein haustier sein(tierschutz schneller und besser).
mfg enno
einige menschen,nehmen sich ,das recht heraus,gott zu spielen.
aber alles ist vergänglich.
die patientenferfügung,gibt mir keine sicherheit auf selbsbestimmung(reanimation)--bettenbelegung--versuchskaninchen-lernobjekt!!!?
ich würde lieber ein haustier sein(tierschutz schneller und besser).
mfg enno
einige menschen,nehmen sich ,das recht heraus,gott zu spielen.
aber alles ist vergänglich.