Patienten aufgepasst!
Die Klagen hört man von Patientenseite immer wieder: Ich warte auf den Befundbericht des Arztes, den Operationsbericht des Krankenhauses usw. Allzu oft wird mit solchen für die weiter Behandlung notwendigen Mitteilungen geschuldert.
Dazu passt der nachfolgende Text; er zeigt deutlich auf, dass die Ärzte zur Erstellung von zeitnahen Berichten verpflichtet sind.
Patienten sollten sich daher ggf. zu Wort melden!
Patientenberichte - Kollegen zeitnah benachrichtigen!
Wer Patientenberichte erst Monate nach einer Untersuchung oder Therapie verfasst, handelt berufswidrig. Das gilt auch, wenn Anfragen einer Bezirksärztekammer, die diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben bei der Berufsaufsicht an einen Arzt oder eine Ärztin richtet, nicht in angemessener Frist beantwortet werden. Das hat das Bezirksberufsgericht für Ärzte in Stuttgart mit Urteil vom 4.5.2005 - BGÄS 2/05 - festgestellt. Dies ergibt sich aus dem Deutschen Ärzteblatt vom 7.10.2005, Seite A-2731 / B-2304 / C-2176 - VARIA: Rechtsreport.
Der Fall:
Ein beschuldigter Radiologe hatte eine Untersuchung vorgenommen. Obwohl er wusste, dass die Patientin und der überweisende Arzt auf den Befund warteten, unterließ er es monatelang, diesen zu übersenden. Auch auf Nachfragen der Mutter der Patientin reagierte er zunächst nicht. Schließlich übersandte er den Befund, freilich ohne Abfassungsdatum, circa vier Monate später an den Kollegen. Die Patientin beschwerte sich darüber bei der Ärztekammer, die den Arzt anschrieb und um Stellungnahme bat. Darauf reagierte er ebenso wenig wie auf weitere Schreiben seiner Kammer. Das zuständige Bezirksberufsggericht verurteilte ihn deshalb angesichts schlechter finanzieller Verhältnisse zu einer Geldbuße von 500 Euro.
Patientenberichte - Kollegen zeitnah benachrichtigen!
Moderator: WernerSchell