TK - Acht Millionen Euro aus Behandlungsfehlern

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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TK - Acht Millionen Euro aus Behandlungsfehlern

Beitrag von Presse » 09.12.2006, 11:14

Techniker Krankenkasse: Acht Millionen Euro aus Behandlungsfehlern

Hamburg, 8. Dezember 2006. Rund acht Millionen Euro hat die Techniker Krankenkasse (TK) in diesem Jahr bereits als Schadenersatz für fehlerhafte Behandlungen von Patienten und Pflegebedürftigen geltend machen können.

Derzeit geht die TK rund 4.000 vermuteten Fehlbehandlungen nach, vor allem in den Fachrichtungen Chirurgie, Orthopädie sowie in der Geburtshilfe.

Behandlungsfehler sind schwer nachzuweisen. Ob sich der Gesundheitszustand eines Patienten trotz oder wegen einer ärztlichen Behandlung verschlechtert, lässt sich nur in seltenen Fällen eindeutig beantworten. Wer eine Fehlbehandlung vermutet, sollte immer zunächst mit dem behandelnden Arzt reden. Oft lassen sich Mutmaßungen und Vorwürfe auf diesem Wege klären und ausräumen. Ansonsten rät die TK: Versicherte, die einen Behandlungsfehler vermuten, sollten sich an ihre Krankenkasse wenden.

Quelle: Pressemitteilung vom 8.12.2006
http://www.tk-online.de/centaurus/gener ... ehler.html

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Behandlungsfehler mit Hilfe der Kasse aufklären!

Beitrag von Service » 10.12.2006, 08:08

Presse hat geschrieben: .... Behandlungsfehler sind schwer nachzuweisen. Ob sich der Gesundheitszustand eines Patienten trotz oder wegen einer ärztlichen Behandlung verschlechtert, lässt sich nur in seltenen Fällen eindeutig beantworten. Wer eine Fehlbehandlung vermutet, sollte immer zunächst mit dem behandelnden Arzt reden. Oft lassen sich Mutmaßungen und Vorwürfe auf diesem Wege klären und ausräumen. Ansonsten rät die TK: Versicherte, die einen Behandlungsfehler vermuten, sollten sich an ihre Krankenkasse wenden.....
In der Tat sind Behandlungsfehler aus der Betroffenensicht schwer nachweisbar. Daher ist für die Versicherten / Patienten Hilfe geeigneter Stellen angesagt. Eine dieser Stellen kann die zuständige gesetzliche Krankenkasse sein. Diese kann nämlich nach entsprechenden Regelungen im SGB V Unterstützung bei der Aufklärung von Behandlungsfehlersituationen leisten. Dies ist aus Versichertensicht deshalb schon günstig, weil diese Kassenunterstützung unentgeltlich erfolgt.

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