Die unmenschliche Dauerfixierung in Pflegeheimen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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WernerSchell
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Die unmenschliche Dauerfixierung in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2006, 07:27

ARD - Report München:

Die unmenschliche Dauerfixierung in Pflegeheimen -
Ein Richter schlägt Alarm


Autorin : Annette Peter


Solange Staatsanwaltschaften und Heime ebenso wie Amtsrichter und Betreuer auch noch Hand in Hand arbeiten, werden alte Menschen in Deutschland leider immer wieder Fesselungen unterzogen.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag, der am 18.9.2006 ausgestrahlt wurde, unter
http://www.br-online.de/daserste/report ... 006/00338/
Druckversion unter
http://www.br-online.de/daserste/report ... rsion.html
Zuletzt geändert von WernerSchell am 25.10.2006, 07:54, insgesamt 1-mal geändert.
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enno
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Beitrag von enno » 21.09.2006, 00:59

dies kann nur geschehen,wenn angehörige,dem gesundheitswesen vertrauen und richterliche anordnungen.
mfg enno

Gaby Modig
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Thema Fixierungen gehört auf den Prüfstand - endlich!

Beitrag von Gaby Modig » 22.09.2006, 05:24

WernerSchell hat geschrieben: ..... Solange Staatsanwaltschaften und Heime ebenso wie Amtsrichter und Betreuer auch noch Hand in Hand arbeiten, werden alte Menschen in Deutschland leider immer wieder Fesselungen unterzogen. …
Hallo Forum,
das Thema Fixierungen gehört wirklich auf den Prüfstand. Personalmangel, zunehmend, veranlasst Pflegekräfte und Ärzte, immer häufiger, eine Fixierung zu erwägen. Sie wollen so auf "Nummer Sicher" gehen, sich nicht eine mögliche Schädigung, z.B. Sturz, eines pflegebedürftigen Menschen vorwerfen lassen.
Richter genehmigen solche Maßnahmen massenhaft, ohne genau zu prüfen, hinzuschauen. Skandal ersten Ranges.
Wir brauchen mehr Aufmerksamkeit für unsere alten hilflosen Menschen. Anregungen, wie dies geschehen kann, gibt es genug.
Das meint vor dem Dienstantritt in der Heimpflege
Gaby Modig

Bitte auch unter
viewtopic.php?t=4970
nachlesen. Dort wird z.B. gezeit, wie es auch anders geht.

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Pflichten im Pflegeheim müssen vernünftig zu realisieren sei

Beitrag von Service » 25.12.2006, 17:43

Sturz einer Heimbewohnerin

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, in welchem Umfang die Träger von Pflegeheimen für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Heimbewohner verantwortlich sind. Es ging dabei um den Schadensersatzanspruch einer verletzten Heimbewohnerin. - In dem daraufhin ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28. April 2005 - Az.: III ZR 399 - wurde u.a. festgestellt:

Ein Heim ist zwar verpflichtet, für die körperliche Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner zu sorgen. Diese Pflichten sind allerdings begrenzt auf die üblichen Maßnahmen, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind. Maßstab müssen das Erforderliche und das für die Heimbewohner und Pflegepersonal Zumutbare sein. - Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen, wie Fixierungen, ist mit Rücksicht auf die damit verbundenen Einschränkungen Zurückhaltung zu üben!

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