Kurzfristige Dienstplanänderung unzulässig
Moderator: WernerSchell
Kurzfristige Dienstplanänderung unzulässig
Arbeitnehmer müssen eine kurzfristige Änderung ihres Dienstplans nicht akzeptieren
Das ist betrieblicher Alltag: Dienstpläne müssen immer mal kurzfristig geändert werden – etwa wenn im Kollegenkreis ein Arbeitnehmer erkrankt.Das Problem für Sie dabei ist: Grundsätzlich müssen Sie bei jeder Änderung des Dienstplans für die davon betroffenen Mitarbeiter eine angemessene Ankündigungsfrist von etwa 4 Tagen einhalten. Wenn allerdings ein Notfall vorliegt, sind auch kürzere Fristen möglich.
Das bedeutet nun aber nicht, dass Sie in Notsituationen schalten und walten können, wie Sie wollen: Denn Sie dürfen Ihre Mitarbeiter bei kurzfristigen Änderungen des Dienstplans nicht einfach übergehen, wie folgende Entscheidung des Arbeitsgerichts in Frankfurt a. M. zeigt: Ein Arbeitnehmer war für einen Sonntagsdienst (mit Zuschlägen!) eingeteilt worden. 2 Tage vor dem geplanten Arbeitseinsatz wurde ihm dann jedoch mitgeteilt, dass ein anderer Kollege den Sonntagsdienst übernehmen wird. Trotzdem kam der ursprünglich eingeteilte Mitarbeiter zur Arbeit – und wurde prompt wieder heimgeschickt.
Der Arbeitnehmer klagte nun auf den ihm entgangenen Sonntagsverdienst. Und dabei bekam er auch Recht: Der Vorgesetzte hätte den Dienstplan ohne konkrete Notlage nicht so kurzfristig ändern dürfen (12.10.2005, 22 Ca 3276/05).
PRAXISTIPP: Wählen Sie bei einem notwendigen Dienstplanwechsel oder für Überstunden möglichst einen Mitarbeiter aus, der freiwillig dazu bereit ist oder den es am wenigsten trifft, etwa weil er nichts anderes vorhat.
Quelle: Mitteilung vom 12.5.2006
Personalverlag, ein Unternehmensbereich
der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Theodor-Heuss-Strasse 2 - 4
53177 Bonn
stein@personalverlag.de
Internet: http://www.personalverlag.de
Das ist betrieblicher Alltag: Dienstpläne müssen immer mal kurzfristig geändert werden – etwa wenn im Kollegenkreis ein Arbeitnehmer erkrankt.Das Problem für Sie dabei ist: Grundsätzlich müssen Sie bei jeder Änderung des Dienstplans für die davon betroffenen Mitarbeiter eine angemessene Ankündigungsfrist von etwa 4 Tagen einhalten. Wenn allerdings ein Notfall vorliegt, sind auch kürzere Fristen möglich.
Das bedeutet nun aber nicht, dass Sie in Notsituationen schalten und walten können, wie Sie wollen: Denn Sie dürfen Ihre Mitarbeiter bei kurzfristigen Änderungen des Dienstplans nicht einfach übergehen, wie folgende Entscheidung des Arbeitsgerichts in Frankfurt a. M. zeigt: Ein Arbeitnehmer war für einen Sonntagsdienst (mit Zuschlägen!) eingeteilt worden. 2 Tage vor dem geplanten Arbeitseinsatz wurde ihm dann jedoch mitgeteilt, dass ein anderer Kollege den Sonntagsdienst übernehmen wird. Trotzdem kam der ursprünglich eingeteilte Mitarbeiter zur Arbeit – und wurde prompt wieder heimgeschickt.
Der Arbeitnehmer klagte nun auf den ihm entgangenen Sonntagsverdienst. Und dabei bekam er auch Recht: Der Vorgesetzte hätte den Dienstplan ohne konkrete Notlage nicht so kurzfristig ändern dürfen (12.10.2005, 22 Ca 3276/05).
PRAXISTIPP: Wählen Sie bei einem notwendigen Dienstplanwechsel oder für Überstunden möglichst einen Mitarbeiter aus, der freiwillig dazu bereit ist oder den es am wenigsten trifft, etwa weil er nichts anderes vorhat.
Quelle: Mitteilung vom 12.5.2006
Personalverlag, ein Unternehmensbereich
der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Theodor-Heuss-Strasse 2 - 4
53177 Bonn
stein@personalverlag.de
Internet: http://www.personalverlag.de
-
- Full Member
- Beiträge: 107
- Registriert: 13.11.2005, 13:54
Kurzfristige Dienstplanänderung unzulässig
Die kurzfristige Änderung von Dienstplänen ist nach meiner Kenntnis weithin üblich. Man könnte eigentlich meinen, Dienstpläne seien völlig unverbindlich. Es wird versucht, an die Freiwilligkeit zu appelieren. Wer aber nicht "mitspielt", wird gemobbt. Also machen (fast) alle mit; niemand will in die Ecke gestellt werden.Personalverlag.de hat geschrieben: .... Wählen Sie bei einem notwendigen Dienstplanwechsel oder für Überstunden möglichst einen Mitarbeiter aus, der freiwillig dazu bereit ist oder den es am wenigsten trifft, etwa weil er nichts anderes vorhat. ....
Es erscheint mir notwendig, dass sich der Gesetzgeber der Dienstplangestaltung annimmt. Solche Regelungen könnte man in das Arbeitszeitgesetz übernehmen. Es kann nicht sein, dass vor Ort Willkür herrscht und Einzel-Streitfälle vor den Arbeitsgerichten behandelt und entschieden werden müssen. Wer in solchen Fällen als Arbeitnehmer vor Gericht geht, kann sich doch gleich einen neuen Arbeitsplatz suchen.
Marlene
Dienstplan - ein Dauerproblem
Auch bei uns gibt es beträchtliche Probleme mit dem Dienstplan. Wir stehen auch ständig vor einer veränderten Planungsvorgabe und die Leitungskräfte wollen keine Diskussionen. Leider sind die meisten MitarbeiterInnen geduldig und fürchten auch um den Arbeitsplatz, halten den Mund. Ich denke aber, dass wir das Thema einmal generell hinterfragen und das Problem anpacken müssen. Jedenfalls haben mich die Texte hier im Forum zum Dienstplan dazu ermuntert.
Dagmar
Dagmar
-
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Dienstplan - Informationen
Zum Thema Dienstplan siehe auch unter
Rahmendienstplan
viewtopic.php?t=6002&highlight=dienstplan
Dienstplan - Informationen gesucht
viewtopic.php?t=5887&highlight=dienstplan
Kurzfristige Dienstplanänderung unzulässig
viewtopic.php?t=5265&highlight=dienstplan
Rahmendienstplan
viewtopic.php?t=6002&highlight=dienstplan
Dienstplan - Informationen gesucht
viewtopic.php?t=5887&highlight=dienstplan
Kurzfristige Dienstplanänderung unzulässig
viewtopic.php?t=5265&highlight=dienstplan
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Dienstpläne müssen zeitgerecht erstellt werden
Dienstpläne müssen zeitgerecht erstellt werden
Guten Morgen,
Arbeitnehmer haben eigentlich einen Anspruch darauf, dass ein Dienstplan zeitgerecht erstellt wird. Alle Beteiligten müssen sich auf die darin vorzunehmenden Festlegungen einrichten und verlassen können.
Bedauerlich ist, dass es mancherorts überhaupt keine Pläne dieser Art gibt. Der Arbeitseinsatz vollsieht sich dann sozusagen "auf Zuruf", von heute auf morgen veränderbar. Völlig unzulässig.
Pflegekräfte müssen auch hier dagegen halten.
MfG
Hansi
Guten Morgen,
Arbeitnehmer haben eigentlich einen Anspruch darauf, dass ein Dienstplan zeitgerecht erstellt wird. Alle Beteiligten müssen sich auf die darin vorzunehmenden Festlegungen einrichten und verlassen können.
Bedauerlich ist, dass es mancherorts überhaupt keine Pläne dieser Art gibt. Der Arbeitseinsatz vollsieht sich dann sozusagen "auf Zuruf", von heute auf morgen veränderbar. Völlig unzulässig.
Pflegekräfte müssen auch hier dagegen halten.
MfG
Hansi
-
- phpBB God
- Beiträge: 894
- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Dienstpläne müssen zeitgerecht erstellt werden
Hallo,Hansi hat geschrieben: ... Arbeitnehmer haben eigentlich einen Anspruch darauf, dass ein Dienstplan zeitgerecht erstellt wird. Alle Beteiligten müssen sich auf die darin vorzunehmenden Festlegungen einrichten und verlassen können. .... Pflegekräfte müssen auch hier dagegen halten. ....
diese Einschätzung ist völlig korrekt. Pflegekräfte müssen sich in der Tat öfter zu Wort melden und Unzulänglichkeiten problematisieren, ggf. zusammen mit der Arbeitnehmervertretung.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Dienstpläne müssen zeitgerecht erstellt werden
Teile die hier geäußerte Meinung. Wir müssen dagegen halten, wenn uns kurzfristig Änderungen im Diensteinsatz abverlangt werden. Notfälle lasse ich dabei außen vor. Aber für die Normalsituationen ist vorausschauende Planung für alle Beteiligten geboten.Hansi hat geschrieben: .... Dienstpläne müssen zeitgerecht erstellt werden ----
Arbeitnehmer haben eigentlich einen Anspruch darauf, dass ein Dienstplan zeitgerecht erstellt wird. Alle Beteiligten müssen sich auf die darin vorzunehmenden Festlegungen einrichten und verlassen können.
Bedauerlich ist, dass es mancherorts überhaupt keine Pläne dieser Art gibt. Der Arbeitseinsatz vollsieht sich dann sozusagen "auf Zuruf", von heute auf morgen veränderbar. Völlig unzulässig.
Pflegekräfte müssen auch hier dagegen halten. .....
KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!
-
- Full Member
- Beiträge: 107
- Registriert: 13.11.2005, 13:54
Re: Dienstpläne müssen zeitgerecht erstellt werden
Hallo,Hansi hat geschrieben: ... Arbeitnehmer haben eigentlich einen Anspruch darauf, dass ein Dienstplan zeitgerecht erstellt wird. Alle Beteiligten müssen sich auf die darin vorzunehmenden Festlegungen einrichten und verlassen können. Bedauerlich ist, dass es mancherorts überhaupt keine Pläne dieser Art gibt. Der Arbeitseinsatz vollsieht sich dann sozusagen "auf Zuruf", von heute auf morgen veränderbar. Völlig unzulässig.
Pflegekräfte müssen auch hier dagegen halten. ....
aus gegebenem Anlass möchte ich die o.a. Auffassung bestätigen. Es gibt vielerorts ein "Dienstplanunwesen". D.h., es gibt keine Pläne. Wenn es sie gibt, wird damit willkürlich umgegangen. Das entspricht nicht der Rechtslage. Ich kann nur raten, zeitgerechte und verbindliche Pläne einzufordern, immer wieder!
MfG Marlene
Pflege braucht Zuwendungszeit!