Sozialhilfeträger muss Kosten für Aufenthaltsraum einer Pflegekraft tragen
Ein Pflegebedürftiger, der im Rahmen des so genannten Arbeitgebermodells rund um die Uhr von einer Assistenzkraft betreut werden muss,
hat Anspruch auf Übernahme der anteiligen Kosten der "Unterkunft" für einen Aufenthalts- und Ruheraum für das Pflegepersonal. Dies geht
aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Urteil vom 28.02.2013 - B 8 SO 1/12 R
… Nähere Hinweis unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harr ... sp?ID=2154
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 3&nr=12848
http://www.kostenlose-urteile.de/BSG_B- ... s15344.htm
viewtopic.php?t=18828
Arbeitgebermodell - Aufenthaltsraum für Assistenzkraft ...
Moderator: WernerSchell
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