Personalschlüssel - kein Ausgleich durch Überstunden bei Mangelsituationen
Leitsätze:
1. Die Anordnung von Überstunden ist für vorübergehende Mangelsituationen gedacht und daher nicht geeignet, eine dauernde Personalunterdeckung auszugleichen.
Überstunden können daher nicht bei der Berechnung der Einhaltung des Personalschlüssels herangezogen werden.
2. Die einem Heim zur Ausbildung zugewiesenen Studierenden der Dualen Hochschule bedürfen der Anleitung, so dass ihre Arbeitsleistung nur mit einer Quote von 0,2 auf die Beschäftigtenzahl anrechenbar ist.
Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 21.6.2012 - 4 K 2370/11 -
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