Näheres im Programmheft, Seite 209 > http://www.vhs-neuss.de/pdf/VHS_Neuss_02_2012.pdf
Anmeldung erbeten! Der Eintritt ist frei!

Volkshochschule Neuss - Romaneum - Brückstraße 1 - 41460 Neuss
Patientenautonomie am Lebensende
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127
Referent: Dozent Werner Schell – http://www.wernerschell.de

Werner Schell
Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen. Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert, wie die Rechtslage ist und welche Möglichkeiten sie konkret haben, für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in geeigneter Weise durch darauf abzielende Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie am Lebensende bestätigt. Allerdings mangelt es weiterhin an der notwendigen Klarheit, weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden. Es mangelt an einem Patientenrechtegesetz. Diese Lücke will der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung schließen helfen. Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser Entscheidung sollte man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus den Neuregelungen zur Organspende ergeben. Eine Veranstaltung in Kooperation mit "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk; Neuss"
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Bei der Vortragsveranstaltung werden auch informative Schriften zum Thema zur Mitnahme ausgelegt.
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Anmerkung der Moderation:
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung hat am 30.07.2012 in einem kurzen Bericht auf die Veranstaltung und die Möglichkeit, sich über die Patientenautonomie etc. zu informieren, aufmerksam gemacht.
Der Stadt-Kurier Neuss brachte am 18.11.2012 eine ausführliche Ankündigung zur Vortragsveranstaltung am 23.11.2012.
Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 19.11.2012 erneut über den Vortrag von "Pro Pflege" in der Volkshochschule Neuss.
-> Der Vortrag passt auch in die ARD-Themenwoche "Leben mit dem Tod"
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