Ethische Zwangsdiktate der BÄK zeugen von mangelndem Toleranz- und Grundrechtsverständnis
„Kampf gegen BÄK-Beschlüsse“ - DGHS verdient volle Unterstützung!
Aus voller Überzeugung unterstütze ich persönlich mit der soeben vorgenommenen Online-Zeichnung die Aktion der DGHS „Kampf gegen BÄK-Beschlüsse“ die in einer Wertedebatte zuvörderst Selbstverständlichkeiten einfordert. >>> http://www.dghs.de/
Die BÄK muss sich im Kern die Frage gefallen lassen, wie es ihr in der Folge gelingt, die verfasste Ärzteschaft von ihrem „ethischen Grundkurs“ überzeugen zu wollen, wenn doch bisher immer davon ausgegangen werden konnte, dass die Ärztin und der Arzt ihren Beruf nach ihrem (!) Gewissen ausüben.
Der BÄK mag es einstweilen unbenommen sein, nach „moralischer Autorität“ zu streben, wenngleich ethische Zwangsdiktate auf ein mangelndes Toleranz- und Grundrechtsverständnis schließen lassen, das aufs Schärfste zu kritisieren ist.
Es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass der Aktion der DGHS ein voller Erfolg beschieden wird. In einer offenen und pluralen Wertegemeinschaft, zu denen freilich auch die Ärztinnen und Ärzte zählen, ist es mehr als nur bedenklich, wenn Standesfunktionäre und ihnen folgend die Delegierten eine Berufsethik verabschieden, aus der es kein Entrinnen mehr für die verfasste Ärzteschaft gibt, weil diese Gesinnungsethik in einer berufsrechtlichen Norm mündet.
Insbesondere die Ärzteschaft ist aufgerufen, über dass Ansinnen der BÄK, eine verbindliche Ethik vorschreiben zu wollen, intensiv nachzudenken und hiergegen ihre Bedenken vorzutragen.
Es kann und darf nicht sein, dass im aufgeklärten 21. Jahrhundert das Gewissen der Ärzteschaft durch berufsrechtliche Normen gebeugt wird!
Lutz Barth
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Ethische Zwangsdiktate = Kampf gegen BÄK-Beschlüsse
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Ethische Zwangsdiktate = Kampf gegen BÄK-Beschlüsse
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