Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Presse
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Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden

Beitrag von Presse » 21.03.2011, 07:21

Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes

Substitution und Delegation ärztlicher Tätigkeiten wird es nicht geben. Warum? Der GBA hat die Begriffe in seiner jetzt verabschiedeten Richtlinie einfach nicht verwendet.
Von Anno Fricke
BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat einen Katalog von 40 ärztlichen Tätigkeiten beschlossen, die in Modellvorhaben auf Angehörige der Pflegeberufe zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde übertragen werden können. ....
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=646 ... itik&n=977

Gaby Modig
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Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden

Beitrag von Gaby Modig » 21.03.2011, 16:32

Presse hat geschrieben: ... Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden - unter Aufsicht des Arztes ....
Dass ist eigentlich doch nicht wirklich neu. Nichtärzte führen bereits jetzt umfänglich ärztliche, d.h. heilkundliche, Verrichtungen aus.
Allerdings kann der Ausschuss m.E. die selbständige Ausübung der Heilkunde nicht auf Pflegekräfte übertragen. Das bedarf einer entsprechender Anordnung des jeweiligen Arztes (= Delegation) oder der Änderung einschlägiger Vorschriften (Bundesärzteordnung, Heilpraktikergesetz usw.).
Es wird Zeit, dem Ausschuss, der sich bereits seit geraumer Zeit wie ein unabhängiger Gesetzgeber präsentiert, allerdings ohne wirkliche demokratische Wahl, auf die Finger zu klopfen.

G.M.
Zuletzt geändert von Gaby Modig am 08.10.2011, 06:49, insgesamt 1-mal geändert.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

PflegeCologne
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Delgation von ärztlichen Tätigkeiten auf Nichtärzte

Beitrag von PflegeCologne » 22.03.2011, 07:28

Hallo Gaby,
danke für deine deutlichen Hinweise. Wahrscheinlich ist es aber ratsam, erst einmal den genauen Beschlusstext des Ausschusses abzuwarten. Ich würde gerne selbst nachlesen, was genau formuliert worden ist.
MfG Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Lutz Barth
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Werden Erwartungen erfüllt?

Beitrag von Lutz Barth » 22.03.2011, 09:05

Nun - ob die Erwartungen an die Modellklausel (hier insbesondere § 63 Abs. 3c SGB V), die gelegentlich mit ihr verbunden werden, auch tatsächlich eintreffen werden, steht nach jedenfalls nach dem o.a. Bericht in der Ärzte Zeitung durchaus zu bezweifeln an.

Wie mir scheint, neigt der G-BA zumindest inhaltlich der Auffassung zu, dass es wohl eher um die "Delegation" ärztlicher Tätigkeiten denn um eine echte "Substitution" (mal abgesehen von der Verordnung v. Verbands- und Pflegehilfsmitteln, § 63 Abs. 3b SGB V)gehen wird. Insofern wird sich in der Richtlinie (im Übrigen durchaus mit verbindlicher Rechtsqualität) letztlich das widerspiegeln, was bisher im Rahmen der unsäglichen Debatte über die "Delegationsproblematik" diskutiert wurde.

Aber PflegeCologne ist freilich zuzustimmen, dass hier einstweilen auf den konkreten Beschlusstext zuzuwarten ist.

Interessant ist, dass der G-BA "sehenden Auges" sich in einen Rechtskonflikt begibt, in dem er sich wohl auch zu den Qualifikationsanforderungen geäußert hat. Man/frau darf gespannt sein, wie dieser gelöst wird.

Als vorläufiges Fazit bleibt wohl zu ziehen, dass es vornehmlich um einen Tätigkeitskatalog geht, bei denen die ärztlichen Tätigkeiten delegiert werden können, zumal "unter Aufsicht des Arztes". Insofern war es wohl auch entbehrlich, überhaupt die Begriffe "Delegation" und/oder "Substitution" zu erwähnen.

Der G-BA verwendet letztlich den grammatikalischen Normlaut des § 63 Abs. 3c SGB V, in dem er Tätigkeiten auflistet, die er als "selbständige Ausübung von Heilkunde" bewertet wissen möchte.

Ein Blick in die Gesetzesbegründung des "Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes" allerdings verdeutlicht, dass der Bundesgesetzgeber sich hat von der Vorstellung leiten lassen, dass die "selbständige Ausübung von Heilkunde" über die bereits bestehenden Möglichkeiten der Delegation von ärztlichen Aufgaben hinausragt und im Übrigen die Pflegefachkräfte als "selbständige Leistungserbringer" bereichnet werden (vgl. dazu >>> http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/074/1607439.pdf <<<).

Ob der G-BA diesen "Ansprüchen" resp. Intention des Gesetzgebers gerecht wird, bleibt zu überprüfen.
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thorstein
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Qualität der geforderten Weiterbildungen wichtig

Beitrag von thorstein » 22.03.2011, 11:46

Die selbständige Ausübung von Heilkunde und die Delegation sind meiner Ansicht nach schon voneinader zu trennen, was hier auch so vom GBAdiskutiert wird.

Beispiel:

Bisher delegiert der Arzt die Wundbehandlung, indem er eine klare Wundversorgung definiert, die auch von der Pflegekraft nicht geändert werden darf.
Angedacht ist, die Wundversorgung ganz in die Hände der Pflegefachkräfte zu legen, einschliesslich der Möglichkeit, die Wundbehandlung zu ändern und entsprechndes Material zu rezeptieren. Unter Aufsicht des Arztes bedeutet dann wohl, dass über den Zustand und den Erfolg der Behandlung ein Austausch stattfindet.

An der Arbeit der Pflegekräfte ändert sich dadurch eigentlich nicht so viel, weil auch bisher die Wundversorgung von ihnen ausgeführt wurde.

Entscheidend scheint mit daher die Frage, was für den Patienten die bessere Lösung darstellt. Und da habe ich mich schon früher festgelegt. Eine speziell für chronische Wunden ausgebildete Pflegfachkraft, die sich die Wunde auch täglich anschaut, ist jedem Hausarzt auch fachlich überlegen.

Für mich entscheidend scheint bei der Frage die Qualität der geforderten Weiterbildungen zu sein. Von einer Übertragung heilkundlicher Aufgaben auf die Pflegekräfte, um Kosten einzusparen, halte ich auch nichts. Aber es gibt doch recht viele Bereiche, wo man bei ensprechnder Weiterbildung von einer tatsächlichen Verbesserung der Versorgung ausgehen könnte: Schmerztherapie, palliative Versorgung, künstliche Ernährung, Diabetes wären solche Bereiche, wo heute schon ensprechend wietergebildete Pflegefachkräfte einsetzbar wären.

Lutz Barth
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Das ist die Frage!?

Beitrag von Lutz Barth » 23.03.2011, 17:22

Angedacht ist, die Wundversorgung ganz in die Hände der Pflegefachkräfte zu legen, einschliesslich der Möglichkeit, die Wundbehandlung zu ändern und entsprechndes Material zu rezeptieren. Unter Aufsicht des Arztes bedeutet dann wohl, dass über den Zustand und den Erfolg der Behandlung ein Austausch stattfindet. , so Thorstein und diesbezüglich würde ich doch Vorbehalte dahingehend anmelden wollen, weil der G-BA wohl keinen Zweifel daran aufkommen lässt, dass Anamnese und Diagnostik nach wie vor die zentralen Arztpflichten sind. Insofern könnte einiges dafür sprechen, dass unter "Aufsicht" die bisher schon im Rahmen der Delegation formulierten Pflichten gemeint sind und diese sich insbesondere aus § 831 BGB (für den Arzt) ergeben.

Nun - das Nähere wird sich zeigen, wenn der konkrete Beschlusstext vorliegt.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Rauel Kombüchen
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Heilkunde - Ausübung muss ggf. per Gesetz geregelt werden

Beitrag von Rauel Kombüchen » 29.03.2011, 07:33

Hallo,
ich bin gespannt, wie die Debatte weiter geführt wird. Nach meinem Verständnis ist der Gemeinsame Bundesausschuss kein wirklicher Gesetzgeber, so dass grundlegende Neuerungen hinsichtlich der Ausübung der Heilkunde nur durch den Bundestag verfügt werden können. Die Ausübung der Heilkunde ist ja außerhalb des SGB V in der BÄO und dem Heilpraktikergesetz geregelt. ... Ich kann noch nicht erkennen, wie man das jetzt alles "unter einen Hut" bekommen will. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird im Übrigen wohl auch nur (mit Einschränkungen) für das Miteinander in den Leistungsbereichen sprechen können, die vom SGB V erfasst sind; also im Wesentlichen die ärztlichen Kassenpraxen.
Ich bin daher auch sehr gespannt, was die Beschlüsse des Ausschusses zum Inhalt haben.
MfG Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Herbert Kunst
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Heilkunde - Ausübung muss ggf. per Gesetz geregelt werden

Beitrag von Herbert Kunst » 30.03.2011, 07:30

Rauel Kombüchen hat geschrieben: ... ich bin gespannt, wie die Debatte weiter geführt wird. Nach meinem Verständnis ist der Gemeinsame Bundesausschuss kein wirklicher Gesetzgeber, so dass grundlegende Neuerungen hinsichtlich der Ausübung der Heilkunde nur durch den Bundestag verfügt werden können. Die Ausübung der Heilkunde ist ja außerhalb des SGB V in der BÄO und dem Heilpraktikergesetz geregelt. ... Ich kann noch nicht erkennen, wie man das jetzt alles "unter einen Hut" bekommen will. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird im Übrigen wohl auch nur (mit Einschränkungen) für das Miteinander in den Leistungsbereichen sprechen können, die vom SGB V erfasst sind; also im Wesentlichen die ärztlichen Kassenpraxen.
Ich bin daher auch sehr gespannt, was die Beschlüsse des Ausschusses zum Inhalt haben. ...
Dem stimme ich so gerne zu.
H.K.
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Pflegekräfte werden zu Leistungserbringern

Beitrag von Presse » 04.04.2011, 06:36

Neue GBA-Richtlinie macht Pflegekräfte zu Leistungserbringern
Pflegekräfte sollen künftig Arbeiten übernehmen dürfen, die bislang nur Ärzten vorbehalten waren. Das gilt nicht für Medizinische Fachangestellte (MFA). Sie werden nicht Bestandteil der im Bundesausschuss vorbereiteten Heilkundeübertragungsrichtlinie sein. Das hat die "Ärzte Zeitung" aus Kreisen der Selbstverwaltung erfahren. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=648 ... tik&n=1006

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Re: Heilkunde - Ausübung muss ggf. per Gesetz geregelt werde

Beitrag von Anja Jansen » 05.04.2011, 07:07

Rauel Kombüchen hat geschrieben: .... ich bin gespannt, wie die Debatte weiter geführt wird. Nach meinem Verständnis ist der Gemeinsame Bundesausschuss kein wirklicher Gesetzgeber, so dass grundlegende Neuerungen hinsichtlich der Ausübung der Heilkunde nur durch den Bundestag verfügt werden können. Die Ausübung der Heilkunde ist ja außerhalb des SGB V in der BÄO und dem Heilpraktikergesetz geregelt. ... Ich kann noch nicht erkennen, wie man das jetzt alles "unter einen Hut" bekommen will. ....
Hallo,
ich bin ebenfalls neugierig, wie die Debatte fortgeführt und entschieden wird. M.E. sollte eine vernünftige Abklärung der hier anstehenden Rechtsfragen durch den Deutschen Bundestag erfolgen. Oder sollen hier nur klammheimlich Aufgaben auf "preiswerteres" Personal verschoben werden? Ein weiterer Beitrag zur Ökonomisierung des Gesundheitswesens, und zwar erneut zu Lasten der Pflegekräfte?
LB Grüße
Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

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Pflegekräfte sollen ärztliche Aufgaben übernehmen

Beitrag von Presse » 29.06.2011, 17:59

Pflegekräfte sollen ärztliche Aufgaben übernehmen

Berlin, (DWEKD) Aus Sicht der Diakonie orientiert sich der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stark an den Interessen der Ärzte.
„Es ist gut, dass die Politik die gesundheitliche Versorgung in ländlichen Regionen im Blick hat“, sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier am Mittwoch in Berlin anlässlich der heutigen Anhörung im Bundesgesundheitsministerium: „Der Gesetzentwurf orientiert sich aber zu stark an den Interessen der niedergelassenen Ärzte und übersieht die Bedeutung der ambulanten Pflege. Ambulante Pflegedienste suchen die Menschen zu Hause auf und können sie umfassend unterstützen“, so der Diakonie-Präsident.
„Angesichts des Ärztemangels in strukturschwachen Regionen ist es an der Zeit, Aufgaben von den überlasteten Ärzten auf besonders qualifizierte Pflegefachkräfte zu übertragen“, sagt Stockmeier: „Das traditionelle Arztbild hilft uns heute nicht weiter.“
Der Diakonie-Präsident betont auch den Beitrag der Krankenhäuser zur Versorgung in ländlichen Regionen. „In der Praxis sind Krankenhäuser vielfach in den Notdienst einbezogen und sie nehmen über Medizinische Versorgungszentren auch direkt an der ambulanten Versorgung teil.“
Stockmeier weiter: „Im ländlichen Raum sollten die Signale auf Kooperation, nicht auf Wettbewerb gestellt werden. Regionale Lösungen sollten nicht an bundesgesetzlichen Regelungen scheitern.“ Insofern seien auch die stärkere Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer ein Schritt in die richtige Richtung.
Zu der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium hat der Diakonie Bundesverband seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht.
Mit Fragen der zukünftigen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung ländlicher Räume beschäftigt sich ein politisches Gespräch, zu dem der Diakonie Bundesverband einlädt.
Datum: 30. Juni 2011, 16.00 bis 20.30 Uhr
Ort: Robert Koch Hörsaal des Instituts für Mikrobiologie und Hygiene - Campus Charité Mitte, Dorotheenstraße 96, 10117 Berlin
Thema: Gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum
Mehr Informationen zur Veranstaltung finden sich unter http://www.diakonie.de/veranstaltungen- ... m-8110.htm
Für Rückfragen und weitere Informationen
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Telefon (030) 83001-130
E-Mail: pressestelle@diakonie.de

Quelle: Pressemitteilung vom 28.06.2011
http://www.diakonie.de/pressemitteilung ... n-8157.htm

Rob Hüser
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Delegation oder gesetzliche Aufgabenverlagerung

Beitrag von Rob Hüser » 02.07.2011, 06:48

Hallo,
ich sehe es zunächst so, dass hier neue Aufgabenzuschnitte erfolgen sollen, weil das letztlich ökonomisch gewünscht ist. Wir müssen aber Aufgaben verteilen nach dem Prinzip der bestmöglichen Befähigung. Und insoweit können Pflegekräfte oft mehr als Ärzte. Daher sehe ich grundsätzlich die Möglichkeit, Nichtärzten mehr Kompetenzen zu übertragen. Um dies aber sicher zu gestalten, wäre eine gesetzliche Regelung sinnvoll. Den Gemeinsame Bundesausschuss halte ich insoweit, wie schon angemerkt, nicht für kompetent. Ohne gesetzliche Regelung gibt es wieder vermeibaren Streit, natürlich vorwiegend ausgelöst durch haftungsrechtliche Situationen.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Lutz Barth
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Kompetenzfrage!

Beitrag von Lutz Barth » 03.07.2011, 06:58

Sofern dem G-BA die Kompetenz für eine entsprechende Regelung der "Neuordnung" heilkundlicher Aufgaben abgesprochen wird, stellt sich die Frage, ob dann im Zweifel der Gesetzgeber die höhere Kompetenz besitzt?

Die These, wonach Pflegekräfte mehr können als die Ärzteschaft, bedarf der näheren Erläuterung.

Entscheidend ist und bleibt letztlich die formale und insbesondere die materielle Qualifikation, die sich an den zu betreuenden Patienten zu orientieren hat. Sowohl bei den Ärzten als auch den beruflich Pflegenden ergibt sich diesbezüglich ein - moderat ausgedrückt - "Optimierungsbedarf", wie seit langem in der einschlägigen Fachliteratur diskutiert wird.

Beiden Berufsgruppen stände gut zu Gesichte an, jenseits von Standesdünkeln sich der Sache anzunehmen und ggf. sich auf die Suche nach möglichen Synergieeffekten zu begeben. Insofern sollten die beiden Berufsgruppen durchaus näher zusammenrücken und da halte ich es für wenig hilfreich, wenn u.a. die beruflich Pflegenden seit Jahren für das Projekt einer "Pflegekammer" werben.

Die Frage, wer nun was letztlich "besser kann", ist von sekundärer Bedeutung; entscheidend ist die Qualität der ärztlichen und pflegerischen Betreuung und dass es hier noch einiges zu tun gibt, dürfte auf der Hand liegen.

Mit Blick auf eine lege artis Behandlung insbesondere der mulitmorbiden hochaltrigen Patienten brauchen wir keine "Halbgötter in weiß" und keine "Pflegekräfte mit ähnlichen Ambitionen"; denn für beide Berufsgruppen gilt: "Halbgötter" sollten über maximales Fachwissen verfügen und nicht einer "Light-Medizin" oder "Light-Pflege" Vorschub leisten.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

thorstein
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Beitrag von thorstein » 03.07.2011, 10:14

Bei der sogenannten Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegeberufe wird es sich nach meinem Kenntnisstand um Aufgaben handeln, die bislang von den Ärzten auf Pflegekräfte delegiert wurden. Es handelt sich also nicht um "neue" Aufgaben, so dass sich die Frage der formalen und materiellen Qualifikation eigentlich nicht stellt. Die mußte ja auch bislang vorhanden sein.

Das hierbei eine andere haftungsrechtliche Grundlage entsteht, auf die hoffentlich auch reagiert wird, zum Beispiel durch eine vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung, die mögliche Risiken abdeckt.

Ob sich in der Praxis für die Pflegekräfte überhaupt etwas ändert, ausser dass vielleicht ein paar Euro eingespart werden, weil das Rezept für die Wundauflage nicht mehr vom Arzt ausgestellt werden muss, bleibt abzuwarten.

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Advanced Nursing Practice in Deutschland

Beitrag von Presse » 05.07.2011, 13:26

DBfK zu Advanced Nursing Practice in Deutschland

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) greift die Diskussionen um eine Aufgabenerweiterung für Pflegefachpersonen auf. In einem heute veröffentlichten Papier bezieht der Verband eine klare Position zu ‚Advanced Nursing Practice‘ (ANP), der Erweiterung von Autonomie und Aufgabenfeldern für die Pflegeberufe, und einer künftigen Verortung im deutschen Gesundheitssystem. „ANP ist gekennzeichnet durch (Handlungs-)Autonomie. Dies beinhaltet u.a. umfassendes Assessment des Klienten erheben, Diagnosen stellen, Interventionen planen und durchführen, Heil-, Hilfsmittel und Medikamente verordnen sowie Ein- bzw. Überweisungen ins Krankenhaus, an den Hausarzt oder an weitere Gesundheitsberufe veranlassen…“

Das vollständige Papier „DBfK zu Advanced Nursing Practice in Deutschland“ ist als Download unter http://www.dbfk.de/download/download/DB ... -07-05.pdf abrufbar.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.07.2011
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Salzufer 6 | 10587 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77

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