Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege - Konzept

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege - Konzept

Beitrag von Presse » 01.02.2011, 11:04

Amtsgericht und Uni Witten/Herdecke möchten Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Pflege
Konzept des Werdenfelser Wegs soll auch in Witten greifen


Der Werdenfelser Weg ist ein Projekt des Betreuungsgerichts Garmisch-Partenkirchen, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Anzahl der fixierenden Maßnahmen in der Pflege zu reduzieren. Dieses Konzept soll nun auch in Witten Schule machen.

Den Auftakt macht die Informationsveranstaltung zum Thema am 2. Februar (16.30 bis 18.00 Uhr, Universität Witten/Herdecke, Richtersaal, Stockumer Straße 10). Beteiligt am Projekt sind das Betreuungsgericht Witten, die Betreuungsstelle der Stadt Witten und des Ennepe-Ruhr-Kreises, das Essener Institut zur Förderung der Lebenssituation von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA e.V.) und die Universität Witten/Herdecke, Arbeitsgruppe Klinische Pflegeforschung (UW/H). Vorgestellt werden bei der Veranstaltung, die sich in erster Linie an Verantwortliche aus Altenheimen, Richter aus der Umgebung, Berufs- und private Betreuer richtet, das Konzept des Werdenfelser Weges, die geplante Umsetzung in Witten sowie allgemeine Infos zum Projekt und zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Altenpflege.

"In Deutschland haben wir die Situation, dass die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Bewohnern, die nicht mehr selbst einwilligen können, von einem Richter genehmigt werden muss", erläutert Ralph Möhler vom Department für Pflegewissenschaft der UW/H, der zusammen mit seiner Kollegin Cäcilia Krüger auch als Verfahrenspfleger für das Wittener Amtsgericht tätig ist. "Man muss aber sehen, dass die Betreuungsrichter Juristen sind und natürlich aus juristischer Perspektive entscheiden. Um die pflegefachliche Perspektive im Genehmigungsverfahren stärker einbringen zu können, gibt es in Garmisch-Partenkirchen den Versuch, sich fachliche Kompetenz als Vermittler oder Berater ins Boot zu holen." Weil das in Bayern zu einer deutlichen Reduktion der freiheitsentziehenden Maßnahmen führte, beschloss die Wittener Amtsrichterin Agnes Niehues-Pröbsting, ein ähnliches Modell in Witten anzustoßen.

"Weil Frau Prof. Meyer von der UW/H ja schon seit Jahren zu dem Thema forscht und wir auch eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Praxisleitlinie dazu erarbeitet und herausgegeben haben, wusste Frau Niehues-Pröbsting, dass an der Uni Witten/Herdecke fundiertes Wissen zum Thema vorhanden ist", sagt Möhler. "Deshalb hat sie angefragt, ob wir Interesse haben, fachlich mitzuarbeiten. Das tun wir natürlich gerne."

Erstes Ergebnis der Zusammenarbeit ist nun die Auftaktveranstaltung am 2. Februar 2011, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind.

Dass es in diesem Feld noch einiges zu tun gibt, steht für Cäcilia Krüger aus dem Department für Pflegewissenschaft der UW/H fest. Auch sie fungiert als Verfahrenspflegerin für das Wittener Betreuungsgericht. Während das Thema in Pflegeheimen in Deutschland inzwischen recht gut aufgearbeitet ist, ist über die Häufigkeit der Anwendung in Akutkrankenhäusern nur wenig bekannt. Darum hat Frau Krüger ihre Masterarbeit an der UW/H zum Thema "Häufigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen in vier Akutkrankenhäusern der Maximalversorgung in Nordrhein-Westfalen" geschrieben. Von den etwa 3.500 Patienten, die sie unangemeldet morgens, nachmittags und abends beobachtete, wurden bei 11,4 Prozent freiheitsentziehende Maßnahmen identifiziert. Besucht wurden dabei 48 Allgemeinstationen und 15 Intensivstationen. Bei den untersuchten Krankenhäusern schwankte die Quote von Haus zu Haus zwischen 5,7 und 18,7 Prozent. Cäcilia Krüger: "Internationale Studien zu diesem Thema zeigen, dass auf einer Intensivstation oftmals mehr freiheitseinschränkende Maßnahmen angewandt werden als auf einer Allgemeinstation. Dies zeigt sich auch in dieser Studie. Allerdings ist nicht zu erklären, warum die Quote von Krankenhaus zu Krankenhaus so stark schwankt. Offensichtlich kommen einige Häuser bei vergleichbaren Patienten und Arbeitsbedingungen mit weniger Maßnahmen aus. Deshalb müssen wir ein größeres Bewusstsein dafür schaffen, dass die Freiheit der Patienten tatsächlich nur im Einzelfall eingeschränkt werden darf. Diese Maßnahmen sind nämlich keine harmlosen Mittel", sagt Krüger, "eine Verringerung ist dringend geboten." Schließlich könnten Fixierungen neben psychischen Problemen auch Dekubitus (Druckgeschwüre), Inkontinenz oder zumindest eine Verlängerung des Krankenhausaufenthaltes auslösen.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.02.2011
Kay Gropp Pressestelle
Private Universität Witten/Herdecke gGmbH

Weitere Informationen erhalten Sie bei Cäcilia Krüger,
Tel.: 02302 / 926-325, Caecilia.Krueger@uni-wh.de
URL dieser Pressemitteilung: http://idw-online.de/pages/de/news406996

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Beitrag von Presse » 20.04.2012, 16:50

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) begrüßt Vorstoß des Amtsgerichts Pasewalk zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen in Pflege und Betreuung!
Justizministerin Uta-Maria Kuder:
"Einführung des "Werdenfelser Weges" im Amtsgerichtsbezirk Pasewalk soll beispielgebend für andere Amtsgerichtsbezirke in Mecklenburg-Vorpommern sein!"

Zur morgigen Abschlussveranstaltung zur Einführung des "Werdenfelser Weges" im Amtsgerichtsbezirk Pasewalk erklärte Ministerin Kuder heute in Schwerin: "Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister hatte sich im vergangenen November mit einem klaren Votum dafür ausgesprochen, freiheitsentziehende Maßnahmen in stationären Pflege- und Betreuungseinrichtungen möglichst zu vermeiden."

Ausgehend von dem Bewusstsein, dass freiheitsentziehende Maßnahmen wie beispielsweise eine Gurtfixierung im Bett häufig konkrete gesundheitliche Verschlechterungen für die Betroffenen bedeuten, hatte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in Zusammenarbeit mit örtlich zuständigen Betreuungsbehörden seit 2007 ein Konzept zur Reduzierung fixierender Maßnahmen entwickelt - sogenannter "Werdenfelser Weg".

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Zentraler Ansatz des "Werdenfelser Weges" ist ein Prozess des Umdenkens aller beteiligten Stellen. Eine herausgehobene Rolle kommt dem Einsatz besonders fachpflegerisch ausgebildeter Verfahrenspfleger zu. Das Betreuungsgericht setzt in betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren nicht zwingend Rechtsanwälte als Verfahrenspfleger ein, sondern bevorzugt Personen mit eigener pflegerischer Berufserfahrung oder vergleichbaren Kenntnissen. Aufgabe der zusätzlich geschulten Verfahrenspfleger ist es, im jeweiligen Verfahren vor Ort mit dem Pflegepersonal Alternativen zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen zu prüfen und erforderlichenfalls auch durchzusetzen. Ferner sollen die Verfahrenspfleger dem Pflegepersonal und sonstigen Beteiligten überzogene Haftungsängste nehmen."

Das Amtsgericht Pasewalk hatte in Folge einer Fachveranstaltung in Wismar im Juli 2011 allen Heimen des Amtsgerichtsbezirks Pasewalk den "Werdenfelser Weg" vorgestellt und ist auf viel positive Resonanz gestoßen. Die morgige Veranstaltung soll insbesondere abschließend klären, welche Heim- und Pflegeeinrichtungen sich dem Konzept des "Werdenfelser Weges" anschließen wollen.

"Ich begrüße das Engagement des Amtsgerichts Pasewalk sehr und hoffe, dass es beispielgebend für andere Amtsgerichte im Land sein wird", erklärte die Ministerin weiter. "Es lohnt sich, auch über die Landesgrenzen hinaus zu schauen. Die Ergebnisse des "Werdenfelser Weges" – das Amtsgericht Garmisch Partenkirchen berichtet von einem Rückgang der Anträge auf unterbringungsähnliche Maßnahmen von 70%! – zeigen: Er ist ein guter Ansatz, um in der Praxis verstärkt pflegerische Alternativen anstelle eines Fixierungsmechanismus anzuwenden. Damit wird die Selbstbestimmung und Wahrung der Würde der Betroffenen gestärkt."

Information:
Freiheitsentziehende Maßnahmen (mechanische Einrich-tungen: z.B. Bettgitter, Anbinden im Bett mit Beckengurt, Therapietische am Rollstuhl oder Verabreichung von Medikamenten) in der rechtlichen Betreuung Erwachsener in stationären Pflegeeinrichtungen gehören zu den schwersten Eingriffen in die Selbstbestimmung des Einzelnen. Daher bedürfen diese unter bestimmten Voraussetzungen der amtsrichterlichen Genehmigung. Bundesweit waren im Jahre 2010 rund 98.000, in Mecklenburg-Vorpommern rund 1000 Personen auf Antrag des rechtlichen Betreuers oder des Bevollmächtigten davon betroffen. Hiervon wurden bundesweit ca. 7.900 und in Mecklenburg-Vorpommern rund 100 Anträge abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.04.2012
Nr. 33/12 - JM - Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regieru ... &pid=34641

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140 000 Heimbewohner fixiert

Beitrag von Presse » 24.04.2012, 13:12

140 000 Heimbewohner werden im Bett oder Rollstuhl festgehalten

Berlin (dpa) - Hunderttausende Bewohner von Pflegeheimen in Deutschland werden nicht ausreichend gepflegt. Rund 140 000 Menschen werden mit Gittern oder Gurten im Bett oder Rollstuhl festgehalten.
Bei 14 000 von ihnen fehlt die dafür vorgeschriebene richterliche Anordnung. Das teilten die Krankenkassen am Dienstag bei der Vorlage ihres neuen Qualitätsberichts zur Pflege in Deutschland mit.
Kassenverbands-Vorstand Gernot Kiefer forderte, die Häufigkeit solcher Freiheitseinschränkungen sehr deutlich zu reduzieren - und in jedem Fall den Rechtsweg einzuhalten.
Trotz Verbesserungen im Vergleich zum Vorgängerbericht 2007 forderte der Medizinische Dienst der Kassen deutliche Verbesserungen in den Heimen. «Die Qualität der Pflege in Deutschland ist überwiegend gut», sagte Geschäftsführer Peter Pick. «Jedoch wird in zentralen Versorgungsbereichen - Beispiel Ernährung, Dekubitus (Wundliegen) - eine relevante Gruppe von 20 bis 40 Prozent der Pflegebedürftigen nicht entsprechend den anerkannten Standards einer guten Pflege gepflegt.» So hätten 47 Prozent der 700 000 Heimbewohner ein erhöhtes Risiko, sich wund zu liegen. In 41 Prozent dieser Fälle seien Versäumnisse beim Schutz davor festgestellt worden.
Viele Menschen bekämen Pillen zum Ruhigstellen: «Es ist in der Tat so, dass zu viele ruhigstellende Mittel in Pflegeeinrichtungen verordnen werden», sagte Pick. Insgesamt sind 61 Prozent der Heimbewohner wegen Demenz oder ähnlicher Leiden eingeschränkt handlungsfähig.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 24.04.2012
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... ewsID=3322

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Fixierung im Pflegeheim lässt sich oft vermeiden

Beitrag von Presse » 23.08.2012, 07:11

Fixierung im Pflegeheim lässt sich oft vermeiden

Ein Tisch am Rollstuhl oder ein Bettgitter sollen Senioren im Pflegeheim vor Stürzen schützen. Wirkungsvoll sind sie aber oft nicht. Angehörige sollten die Heimleitung deshalb auf Alternativen ansprechen.

Mit dem Alter steigt das Risiko zu stürzen. Zur Vorbeugung werden Senioren deshalb in vielen Pflegeheimen fixiert – und damit an der Bewegung gehindert. Zur Fixierung werden am häufigsten Bettgitter, seltener Gurte und feste Stecktische am Stuhl oder Rollstuhl eingesetzt. «In vielen Fällen kann eine Fixierung vermieden werden», sagte Gabriele Meyer, Pflegewissenschaftlerin an der Universität Witten/Herdecke, dem dpa-Themendienst. Für Angehörige klinge sie aber zunächst oft wie eine plausible Lösung.

.... weiter lesen http://www.journalmed.de/newsview.php?id=38419

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Fixierung: Richterliche Genehmigung ist keine Anordnung

Beitrag von Presse » 23.08.2012, 13:46

Fixierung im Heim: Richterliche Genehmigung ist keine Anordnung

Pflegebedürftige Senioren werden im Heim manchmal mit Bettgittern oder Gurten fixiert. Das soll etwa Stürzen vorbeugen. Genehmigt werden müssen diese Maßnahmen vom Betreuungsrichter, den Antrag stellen in der Regel Angehörige oder Vorsorgebevollmächtigte.
... weiter lesen
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=38426

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Werdenfelser Weg zur Reduzierung von Fixierungen

Beitrag von WernerSchell » 17.09.2012, 10:26

Der Werdenfelser Weg zur Reduzierung fixierender Maßnahmen in der Pflege
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/gap/daten/02939/
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Eindämmung von Gewalt in Medizin und Pflege

Beitrag von WernerSchell » 06.11.2012, 07:49

Zum Pflegetreff am 14.11.2012 hat Frau Barbara Steffens,
Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
,
am 05.11.2012 folgenden Text übermitteln lassen:

Herausforderung Kulturwechsel.
Über die Eindämmung von Gewalt
in Medizin und Pflege

Von Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens
Bild
Foto: Barbara Steffens, MdL NRW, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

Öffentlich wird nur selten darüber gesprochen, dabei handelt es sich beim
Thema Gewalt in Medizin und Pflege nicht um Einzelfälle. So berichten rund zehn
Prozent der Pflegebedürftigen über körperliche Gewalt und etwa 40 Prozent über
seelische Misshandlungen. Zwar können die Formen der Gewalt verschieden sein,
fast immer steht jedoch eine Kultur der Entmündigung dahinter. Eine Kultur, die das
Recht des kranken oder pflegebedürftigen Menschen auf Selbstbestimmung
missachtet, oft unter dem Vorwand des „Schützens“.
Einseitige Vorwürfe greifen jedoch zu kurz. Nicht selten sind die Täterinnen
und Täter zugleich auch Opfer einer Situation, in der schlechte Arbeitsbedingungen
und Überforderung zum Alltag gehören. Darum müssen wir nach Lösungen suchen,
die diese Rahmenbedingungen verbessern und im Umgang mit den mitunter
ebenfalls Gewalt ausübenden Kranken und Pflegebedürftigen die schwierige Balance
zwischen Selbstbestimmung und Schutz herstellen.
Anfang 2012 hat die Landesregierung NRW einen offenen Dialog begonnen,
in dem wir gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren der Gesundheitsversorgung
nach Ansätzen zur Überwindung und Eindämmung von Gewalt in Medizin und Pflege
suchen. Dabei lassen wir uns vor allem von einer Erkenntnis leiten: Um die Spirale
aus Überforderung und Gewaltanwendung zu unterbrechen, ist ein neues
Zusammenwirken von Medizin, Pflege und Pharmazie im Umgang mit Patientinnen
und Patienten auf Augenhöhe von zentraler Bedeutung. Notwendig sind die Fähigkeit
der Selbstreflexion sowie eine größere Sensibilität und Achtsamkeit gegenüber der
Gewaltanwendung Dritter. Außerdem müssen den Zeuginnen und Zeugen von
Gewalt stärkere Handlungsunterstützung gegeben und den Opfern kompetente
Ansprechpersonen an die Seite gestellt werden.
Ich bin überzeugt, dass ein geändertes Verhalten der professionellen
Akteurinnen und Akteure auch Vorbild für pflegende Angehörige und ehrenamtlich
Helfende sein kann. Das ist sicher nicht von heute auf morgen und allein zu schaffen.
Darum möchte ich Sie bitten, den eingeschlagenen Weg des Kulturwechsels aktiv
mitzugestalten.

gez. Barbara Steffens
Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Gewaltprävention in der Pflegepraxis

Beitrag von WernerSchell » 19.02.2013, 09:06

Gewaltprävention in der Pflegepraxis

Fachtagung 15. - März 2013 - Mülheim an der Ruhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gewaltsituationen in der Pflege zu vermeiden - das ist unser gemeinsames Ziel. Dabei ist es wichtig, dass alle an der Pflege Beteiligten sensibilisiert sind, Handlungsmöglichkeiten kennen und diese anwenden. Mit dieser Veranstaltung möchten wir Ihnen einen Einblick in die Möglichkeiten geben, die Sie schon jetzt nutzen können. Zugleich wollen wir mit Ihnen diskutieren, welche Rahmenbedingungen Gewalthandlungen begünstigen und welche Optionen wir haben, diese zu ändern. Die Tagung in Mülheim ist ein Angebot, sich dem sensiblen Thema zu nähern ohne anzuklagen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir den Weg zu einer gewaltfreien und damit menschlicheren Pflege gestalten.

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Pastor Günther Barenhoff, Vorsitzender Landespflegeausschuss NRW

Veranstaltungsort
Stadthalle Mülheim
Theodor-Heuss-Platz 1
45479 Mülheim an der Ruhr


Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.
Sollten Sie Hilfe benötigen, geben Sie
dies bitte bei der Online-Registrierung an.
Informationen zur Anreise finden Sie unter
http://www.stadthalle-muelheim.de

Die Stadthalle ist vom Bahnhof Mülheim
in 12 Gehminuten zu erreichen.
Gebührenpflichtige Parkplätze sind verfügbar.

Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine vorherige Online-Anmeldung ist bis zum 12. März 2013 erforderlich: http://www.mgepa.nrw.de/online-anmeldung

Für die Teilnahme werden bei der Registrierung beruflich Pflegender 6 Fortbildungspunkte anerkannt.

Programm

09:30 Registrierung
10:00 Eröffnung
- Markus Leßmann, Leiter der Abteilung Pflege, Alter, demographische Entwicklung im Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
- Pastor Thomas Barenhoff, Vorsitzender des Landespflegeausschusses NRW
10:30 Prävention von Fixierung durch Verfahrenspfleger
Im Gespräch:
- Cäcilia Krüger, Pflegewissenschaftlerin, Verfahrenspflegerin, Universität Witten/Herdecke
- Dr. Annette Lehmberg, stv. Leiterin der Abteilung Öffentliches Recht und Privatrecht im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
11:15 Prävention von medikamentöser Ruhigstellung durch Fallbesprechung
Im Gespräch:
- Dr. Margareta Halek, Deutsches Zentrum für Neurodegenrative Erkrankungen, Standort Witten
- Stefanie Oberfeld, Demenzbeauftragte der Ärztekammer Westfalen-Lippe
12:00 Prävention von Gewalteskalation durch professionelles (Re)Agieren
Im Gespräch:
- Wolfgang Papenberg, Professional Assault Response Training, Unna
- Norbert Grote, Bundesverband Privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Leiter Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen

12:45 Mittagspause

13:30 Workshops
W1 Die fixierungsfreie Einrichtung
- Gerda Graf, Sophienhof, Niederzier
- Reinhard Schmidt, Haus Rosental, Bonn
W2 Fallbesprechung im Praxiseinsatz
- Sven Reuther, Deutsches Zentrum für Neurodegenrative Erkrankungen, Standort Witten
- Stefanie Oberfeld, Demenzbeauftragte der Ärztekammer Westfalen-Lippe
W3 Professionelles (Re)Agieren lernen
- Wolfgang Papenberg, Professional Assault Response Training, Unna
- Christian Müller-Hergl, Dialog- und Transferzentrum Demenz, Universität Witten/Herdecke
15:00 Berichte aus den Workshops
15:30 Diskussion der Ergebnisse mit Blick auf die aktuellen Rahmenbedingungen
- Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in NRW
- Pastor Thomas Barenhoff, Vorsitzender des Landespflegeausschusses NRW
16:15 Zusammenfassung und Ausblick
16:30 Ende der Fachtagung

Moderation: Beate Kowollik

Veranstalter
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211 8618 3143
Telefax +49 (0) 211 8618 53143
stefan.juchems@mgepa.nrw.de

Landespflegeausschuss NRW
Geschäftsstelle im
Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon +49 (0) 211 8618 3471
Telefax +49 (0) 211 8618 53471
hans.braun@mgepa.nrw.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Werdenfelser Weg statt Fachlichkeit in der Pflege?

Beitrag von WernerSchell » 06.08.2013, 06:58

Heike Bohnes hat bei Facebook geschrieben ->
https://www.facebook.com/werner.schell. ... ion=stream

Werdenfelser Weg statt Fachlichkeit in der Pflege?

Hallo lieber Facebook Freund! Wenn Dir dieser Artikel gefällt, dann hilf, ihn zu verbreiten und teile dieses Posting mit Deinen Facebook-Freunden.
Seit einiger Zeit wird ein Verfahrensweg der Betreuungsgerichte hoch gelobt. Dabei frage ich mich, ob mit diesem Verfahrensweg den Pflegefachkräften nicht ein Großteil ihrer pflegefachlichen Kompetenz genommen wird. Ich frage also: sind wir wirklich auf dem richtigen Weg?
Der Werdenfelser Weg -> http://de.wikipedia.org/wiki/Werdenfelser_Weg ist ein Verfahrensweg im Betreuungsrecht, um freiheitseinschränkende Maßnahmen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden. Ich möchte betonen, dass das Ziel des Verfahrens – also die Vermeidung von Bettgitter, Bauchgurt & Co – absolut richtig und erstrebenswert ist. Doch ist es Aufgabe der Betreuungsgerichte für Alternativen zu Freieheitseinschränkungen zu sorgen?
Brauchen wir einen Werdenfelser Weg, oder reicht es aus, wenn sich die Pflegefachkräfte wieder auf ihr fachliches Wissen und Können besinnen?
Der Werdenfelser Weg hat – ebenso wie die Studie ReduFix -> http://www.redufix.de/ - einen erheblichen Beitrag zur Reduzierung von Freiheitseinschränkungen insbesondere in der Altenpflege geleistet. Jetzt pflanzt er sich durch die Republik. Das ist auch gut so.
Ich bemängel allerdings, dass inzwischen aus einem lobenswerten Verfahren ein Produkt entstanden ist. Diverse Weiterbildungsinstitute bieten die Weiterbildung zum “Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg” für einen Preis zwischen 300 € und 500 € an. Damit wird suggeriert, dass das Verfahren zur Freiheitseinschränkung unumgänglich ist.
Doch ist das so?
Aus meiner Sicht ist der “Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg” überflüssig. Denn jede Pflegefachkraft sollte in der Lage sein, abzuwägen, ob im individuellen Fall eine Freiheitseinschränkung unumgänglich erforderlich ist. Auch der Einsatz der zahlreichen Alternativen zum Schutz eines sturzgefährdeten Bewohners / Patienten sollte für Pflegefachkräfte selbstverständlich sein. Die fachlich fundierte Handlungsweise der Pflegefachkraft im Bereich der Sturzprophylaxe wird auch im Expertenstandard “Sturzprophylaxe in der Pflege“, gefordert (und nicht der Werdenfelser Weg!). Der Expertenstandard entspricht dem aktuellen Stand der pflegerischen Erkenntnisse und spricht sich eindeutig gegen Freiheitseinschränkungen zur Sturzvermeidung aus. Es wird explizit auf die möglichen Alternativen hingewiesen. Auch in der Studie ReduFix wird die Vermeidung von Freiheitseinschränkungen als Aufgabe der Pflegefachkräfte und nicht der Betreuungsgerichte gesehen.
Wichtiger als der Werdenfelser Weg ist meines Erachtens, dass im Hinblick auf die Anwendung von Bettgitter und Gurt ein Umdenken in der Pflege erfolgt. Pflegekräfte (und vor allem ihre Vorgesetzten) müssen sich von ihrem Wunsch nach möglichst 100 %tiger Sicherheit verabschieden.
Sie müssen statt einen Antrag bei Gericht zu stellen, ein Fallgespräch im Team führen und gemeinsam überlegen, welche Alternative zur Freiheitseinschränkung besteht. Darüber hinaus ist abzuwägen, ob die beabsichtigte Einschränkung im Verhältnis zum tatsächlich erzielbaren Nutzen steht.
Kurzum: es sollte gar nicht erst zum schnellen oder unreflektierten Antrag auf Genehmigung einer Freiheitseinschränkung beim Betreuungsgericht kommen. Der Antrag sollte erst dann gestellt werden, wenn die Pflegekräfte die Einschränkung genau abgewogen haben und alternative Maßnahmen nicht erfolgreich waren.
In der Praxis fehlt dieser Abwägungsprozess und das Testen alternativer Möglichkeiten regelmäßig. Aus meiner Sicht kann und sollte dieses pflegefachliche Vorgehen nicht durch einen “Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg” ersetzt werden. Gefragt sind die Pflegekräfte, die täglichen Umgang mit dem Betroffenen haben!
Kurzum: Der Werdenfelser Weg war erforderlich, um ein Umdenken in der Pflege anzustossen. Doch er muss und sollte keinesfalls die pflegefachlichen Entscheidungen zum Wohle des Patienten oder Bewohners ersetzen. Deshalb bitte ich alle Pflegekräfte: Lasst Euch nicht von Verfahrenspflegern ablösen! Nehmt das Ruder (wieder) selbst in die Hand. Ihr habt das Wissen dazu! Nehmt Euch die Kompetenz, abzuwägen und Entscheidungen im Sinne der Euch Anvertrauten zu treffen, wieder zurück!

Dazu wurde am 29.07.2013 von mir folgendes Statement abgegeben:

Sehr geehrte Frau Bohnes,
ich teile Ihre Auffassung hinsichtlich des "Werdenfelser Weges". Anstösse zur Verringerung von freiheitsentziehenden Maßnahmen sind zwar richtig, aber daraus, wie Sie das nennen, ein Produkt zu machen, erscheint mir völlig entbehrlich. Ärzte, Pflegefachkräfte, Bevollmächtigte und Betreuer müssen aufgrund ihres Wissens und Könnens in der Lage sein, die richtigen Beurteilungen vorzunehmen und dann korrekt zu entscheiden. Offensichtlich ist der "Werdenfelser Weg" zu einem Verfahren umstilisiert worden, bei dem sich alle an sich Zuständigen an einer Entscheidung vorbei drücken wollen. Ich habe hier (im Rhein-Kreis Neuss) wiederholt für eine Verringerung von Fixierungen geworben (-> viewtopic.php?t=17044&highlight=fixierungen ) und dabei auch die Nutzung des "Werdenfelser Weges" als eher entbehrlich bezeichnet. Mittlerweile wird dieses Verfahren offensichtlich vom Amtsgericht Grevenbroich praktiziert - und es gibt schon erste Beschwerden. Ich beabsichtige daher, die Angelegenheit noch einmal grundsätzlicher anzugehen. Ich würde in diesem Zusammenhang gerne Ihre Stellungnahme verwenden. Sind Sie einverstanden?
Viele Grüße
Werner Schell

Der Text wurde mir von Frau Bohnes aufgrund der o.a. Zuschrift zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt (Erlaubnis vom 29.07.2013).
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Fixierung im Heim: Pflegekräfte fühlen sich "mutterseelenall

Beitrag von WernerSchell » 09.03.2015, 07:37

Ärzte Zeitung vom 06.03.2015:
Fixierung im Heim: Pflegekräfte fühlen sich "mutterseelenallein"
Bei der Entscheidung über eine Fixierung wenden sich alle Verfahrensbeteiligten zumeist an die Pflegekraft.
Über Alternativen wurde beim Kölner Sozialrechtstag diskutiert.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=880 ... ege&n=4085

Anmerkung der Moderation:
Die Reduzierung der freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in den Pflegeeinrichtungen ist weitgehend
eine Führungsentscheidung. Dazu brauchen wir nicht den Werdenfelser Weg, sondern gute
Führungsstrukturen, die die FEM entbehrlich machen. Wir wissen, wie es geht!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren auf diese Situation aufmerksam und verlangt die
Umsetzung der entsprechenden Erkenntnisse.
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Fixierungen zurückführen

Beitrag von WernerSchell » 02.05.2015, 07:28

Zitat der Woche:
"Wenn immer noch mehr als jeder zehnte Heimbewohner fixiert wird, ist das skandalös.
Bei uns in den Einrichtungen liegen wir bei zwei Prozent."

Helmut Wallrafen-Dreisow, Geschäftsführer der Sozialholding der Stadt Mönchengladbach,
in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung über die Ergebnisse des jüngst erschienenen
Qualítätsberichts des MDS.

Quelle: "CAREkonkret", Die Wochenzeitung für Entscheider in der Pflege (30.04.2015)
viewtopic.php?f=2&t=20662&p=86058#p86058

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