Qualitätsbericht über Pflegeheim darf veröffentlicht werden

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Qualitätsbericht über Pflegeheim darf veröffentlicht werden

Beitrag von Presse » 20.01.2010, 16:19

Gericht: Transparenzbericht über Pflegeheim darf veröffentlicht werden

Dortmund (sts). Die Ereignisse rund um die Transparenzberichterstattung überschlagen sich. Nachdem in den vergangenen Tagen zwei Sozialgerichte die Veröffentlichung von Transparenzberichten untersagt hatten, ist nun ein Pflegeheimträger vor dem Sozialgericht Dortmund mit dem Versuch gescheitert, dem Landesverband der Betriebskassenkassen (BKK) NRW in Essen per einstweiliger Anordnung zu untersagen, einen Transparenzbericht über ein Pflegeheim in Unna zu veröffentlichen.
Das Sozialgericht Dortmund hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (Az.: S 39 P 279/09 ER). Der zur Veröffentlichung vorgesehene Bericht enthalte zwar tatsächlich empfindliche Vorhalte zu Defiziten der Pflegeeinrichtung, die geeignet seien, Interessenten von einer Inanspruchnahme des Heims abzuhalten. Es sei aber nicht erkennbar, dass die Vorhalte unzutreffend seien. Vielmehr beruhe der sorgfältig abgefasste Bericht auf einer zweitägigen gründlichen Ermittlung mehrerer Prüfer in der Einrichtung.
Hintergrund: Erst am Montag hatte das Sozialgericht Münster die Veröffentlichung eines Transparenzberichtes gestoppt. Das Gericht äußerte dabei grundsätzliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Systems. Derzeit mangle es noch an belastbaren Kriterien zur Bemessung der "Ergebnis- und Lebensqualität" der Pflegeeinrichtungen, hieß es in der Begründung. Darum zielten die Prüfkriterien des MDK ganz überwiegend auf die Qualität der Dokumentation der Pflegeleistungen, nicht aber auf die Pflege an sich. Dadurch entstehe ein nicht zu rechtfertigendes Bewertungssystem. Die Einrichtungen würden damit genötigt, auf Kosten ihrer eigentlichen Aufgaben noch mehr in die Dokumentation zu investieren.
So lange "valide Faktoren der Ergebnis- und Lebensqualität" überhaupt nicht vorliegen, kann es nach Auffassung des Sozialgerichts auch keine Prüfberichte geben, die den gesetzlichen Vorgaben genügen.

Lesen Sie mehr zu den Gerichtsentscheidungen und Auswirkungen für die Praxis in der CAREkonkret am 29. Januar 2010.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.01.2010
Vincentz Network, Hannover, http://www.vincentz.net

WernerSchell
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Pflegeheim-Qualitätsberichte - Veröffentlichung im Streit

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2010, 16:41

Siehe auch in diesem Forum unter:
Pflegeheim-Qualitätsberichte - Veröffentlichung im Streit
viewtopic.php?p=49513#49513
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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