Gericht stoppt Veröffentlichung von Pflegeheimbericht

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Gericht stoppt Veröffentlichung von Pflegeheimbericht

Beitrag von Presse » 20.01.2010, 16:17

Gericht stoppt Veröffentlichung von Pflegeheimbericht
Beschluss des SG Münster vom 18.01.2010 ( Az. S 6 P 202/09 ER )


Münster (dpa/lnw) - Das Sozialgericht Münster hat die Veröffentlichung einer Qualitätsprüfung für ein Pflegeheim im Internet vorläufig gestoppt. Der Beschluss im Eilverfahren sei aber noch keine Entscheidung in der Hauptsache, teilte das Gericht am Dienstag mit. Das Gericht folgte dem Antrag des Pflegeheims in Münster. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hatte die «Pflege und medizinische Versorgung» in der Einrichtung als mangelhaft eingestuft. Eine Veröffentlichung im Internet würde erhebliche Wettbewerbsnachteile bedeuten, entschieden die Richter. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: S 6 P 202/09 ER)

Dem Gericht zufolge hat der MDK seit einigen Wochen aufgrund gesetzlicher Ermächtigung mit unangemeldeten Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen begonnen. Die Ergebnisse (Transparenzberichte) sollen durch die Landesverbände der Pflegekassen vergleichbar und kostenfrei im Internet veröffentlicht werden (http://www.pflegelotse.de).

Eine Veröffentlichung der Note «mangelhaft» im Internet würde auch das Grundrecht der Berufsfreiheit des Heimträgers in unverhältnismäßiger Weise betreffen, meinte das Gericht. Das gelte zumindest, «so lange veröffentlichte Ergebnisse auf unsicherer Tatsachengrundlage» beruhen.

Derzeit mangle es noch an belastbaren Kriterien zur Bemessung der «Ergebnis- und Lebensqualität» der Pflegeeinrichtungen, hieß es in der Begründung. Darum zielten die Prüfkriterien des MDK ganz überwiegend auf die Qualität der Dokumentation der Pflegeleistungen, nicht aber auf die Pflege an sich. Dadurch entstehe ein nicht zu rechtfertigendes Bewertungssystem. Die Einrichtungen würden damit genötigt, auf Kosten ihrer eigentlichen Aufgaben noch mehr in die Dokumentation zu investieren.

So lange «valide Faktoren der Ergebnis- und Lebensqualität» überhaupt nicht vorliegen, kann es nach Auffassung des Sozialgerichts auch keine Prüfberichte geben, die den gesetzlichen Vorgaben genügen. Bessere Kriterien solle ein vom Bundesgesundheitsministerium begleitetes Modellprojekt bringen. Mit Ergebnissen sei Ende des Jahres zu rechnen.

Quelle: Pressemitteilung des Sozialgerichts Münster vom 19.01.2010
Alter Steinweg 45, 48143 Münster
http://www.justiz.nrw.de/Presse/dpa_tic ... /index.php

Vgl. auch den Beitrag in diesem Fourm unter
SG Münster: Pflegeeinrichtung kann Veröffentlichung der Ergebnisse des MDK verhindern!
viewtopic.php?t=13544

WernerSchell
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Pflegeheim-Qualitätsberichte - Veröffentlichung im Streit

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2010, 16:42

Siehe auch in diesem Forum unter:
Pflegeheim-Qualitätsberichte - Veröffentlichung im Streit
viewtopic.php?p=49513#49513
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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