Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer

Beitrag von Service » 23.07.2009, 07:24

Aufwertung ehrenamtlicher Betreuer

Der Bundesrat hat heute die Neuregelungen im Heimrecht akzeptiert und sich zugleich erneut dafür ausgesprochen, dass ehrenamtliche Betreuer von Menschen in Pflegeheimen dieselben steuerlichen Privilegien erhalten wie Übungsleiter. Es gebe keinen Grund, ehrenamtliche Betreuer schlechter zu behandeln als andere ehrenamtlich Tätige. Für Betreuer solle deshalb ebenfalls eine jährliche Steuerbefreiung von 2100 Euro gelten.

Zur weiteren Begründung seiner Entschließung verweist der Bundesrat auf die wachsende Diskrepanz zwischen der Zahl der Betreuungen und ehrenamtlicher Betreuer. Ihre derzeitige Steuerlast sei ein grundsätzliches Hemmnis für die Übernahme von Betreuungen. Dies stehe im Widerspruch dazu, dass ehrenamtliche Betreuung eigentlich der Regelfall sein sollte. Mit der Erstreckung der Übungsleiterpauschale auf freiwilligen Betreuer signalisiere der Gesetzgeber nicht nur, dass ihm das Ehrenamt wichtig ist, sondern wirke auch steigenden Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegen.

Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform

Drucksache 566/09 (Beschluss)

Quelle: Mitteilung vom 10.7.2009
Bundesrat
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Rob Hüser
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Rechtszersplitterung im Heim- und Pflegerecht

Beitrag von Rob Hüser » 25.07.2009, 09:43

Rechtszersplitterung im Heim- und Pflegerecht

Es ist hier mehrfach deutlich ausgeführt worden, dass es im Heim- und Pflegerecht eine Rechtszersplitterung gibt, die die Rechtssituationen für die pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen nicht vereinfacht, sondern alles nur erschwert. Da hilft auch nicht wirklich weiter, dass man nun den ehrenamtlichen Betreuern eine kleine mehr als bescheidene steuerliche Unterstützung zuspricht. Wir brauchen nicht nur mehr verbale Wertschätzungserklärungen, sondern ganz klar mehr Rechte für die "Betroffenen."

Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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