Patientenrecht auf Herausgabe von ärztlichen Unterlagen?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenrecht auf Herausgabe von ärztlichen Unterlagen?

Beitrag von WernerSchell » 12.03.2009, 08:02

Patientenrecht auf Herausgabe von ärztlichen Unterlagen?

Es wird hier immer wieder nach dem Patientenrecht auf Herausgabe von ärztlichen Unterlagen, der Krankendokumentation, gefragt. Diese Fragen ergeben sich überwiegend deshalb, weil immer noch Ärzte der Meinung sind, Patienten hätten kein Anrecht auf Einsicht und Herausgabe von Kopien.
Zu einer heute eingegangen Frage ergab sich die nachfolgende Antwort:

Patienten haben grundsätzlich ein Recht auf Einsicht in die sie betreffenden objektiven Krankenunterlagen. Sie können auch verlangen, dass Ihnen Kopien dieser Unterlagen ausgehändigt werden (gegen Kostenerstattung). Der Arzt bleibt Eigentümer der Dokumentation.
Siehe im Übrigen Forum Werner Schell u.a. unter:
Krankendokumentation - Herausgabe / Einsicht
viewtopic.php?t=11045&highlight=herausgabe
Krankenunterlagen - Einsichtsrecht des Patienten
viewtopic.php?t=4925&highlight=herausgabe
Einsichtnahme in Pflegeakte
viewtopic.php?t=8878&highlight=herausgabe
Unterlagen müssen bei Arztwechsel herausgegeben werden
viewtopic.php?t=7065&highlight=herausgabe
Patient darf Röntgenbild aus Praxis mitnehmen
viewtopic.php?t=8064&highlight=herausgabe
Broschüre: Die Dokumentation der Krankenhausbehandlung
viewtopic.php?t=6455&highlight=herausgabe

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