Personalschlüssel in hessischen Pflegeheimen

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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thorstein
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Personalschlüssel in hessischen Pflegeheimen

Beitrag von thorstein » 27.11.2008, 13:09

Personalschlüssel in hessischen Pflegeheimen

Hallo,
kann mir jemand die derzeit üblichen Personalschlüssel in hessischen Pflegeheimen mitteilen. Wie sieht die Praxis aus. Bitte auch die Schlüssel für beschützende/geschlossene Bereiche.
Vielen Dank!

P.S.: gern auch als e-mail

Gaby Modig
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Personalschlüssel in hessischen Pflegeheimen

Beitrag von Gaby Modig » 28.11.2008, 08:37

thorstein hat geschrieben: ... kann mir jemand die derzeit üblichen Personalschlüssel in hessischen Pflegeheimen mitteilen. ...
Hallo,
habe irgendwo einen Text abgespeichert, in dem verschiedene Stellenschlüssel genannt sind. Werde am Wochenende suchen. Melde mich dann.
Im Übrigen wäre daran zu denken, den Spitzenverband der Pflegekassen anzuschreiben und dort bezüglich aller Pflegeschlüssel nachzufragen. Dort muss man m.E. eine Übersicht haben.
MfG Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Gaby Modig
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Personal - Stellenschlüssel für Hessen

Beitrag von Gaby Modig » 30.11.2008, 15:30

Hallo,
ich fand aus einem älternen Forum inzwischen einige Texte (2001) mit Hinweisen zum Pflegeschlüssel (Bayern, Hessen). Für die Aktualität kann ich nicht garantieren.
MfG Gaby

E-Mail 17.1.2001
...
wie ich bereits Mitte November '00 der Liste mitteilte, sehen die Personalschlüssel-Orientierungswerte (laut AOK) in Bayern wie folgt aus:
Pflegestufe 0: 1 VK : 6,7 BW
Pflegestufe I: 1 VK : 3,2 BW
Pflegestufe II: 1 VK : 2,4 BW
Pflegestufe III: 1 VK : 2,0 BW
Für Rüstige gilt: 1 : 27 , da wollte man sich aber nicht festlegen, dies
müßte man beim Sozialamt erfragen; soviel mir bekannt ist, stimmt dieser
Wert jedoch.
Diese Personalschlüssel-Orientierungswerte gelten aber nur, wenn in der
Einrichtung pro 30 BW eine gerontopsychiatrische Fachkraft "vorhanden" oder wenigstens in Ausbildung ist, ansonsten werden sie etwas ungünstiger. ...

Aus Forum: Personalbedarf in der stationären Altenpflege in Hessen – Personalschlüssel (20.6.2001)
...
wir haben heute von der AOK in Hessen die nachfolgende Antwort erhalten. Wir denken, dass damit Ihre Anfrage ausreichend beantwortet ist.
...
Sehr geehrter Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre e-Mail.
Bei Pflegesatzverhandlungen in Hessen wird die sog. Pflegekennziffer (PKZ) zugrunde gelegt. Dies ist so in der AG stat. Pflege abgestimmt worden und fand auch bei der hessischen Schiedstelle Akzeptanz.
Die PKZ wird der Einrichtung individuell gerecht, da sie auf die Belegungsstruktur der einzelnen Einrichtungen abstellt.
Sie errechnet sich nach der prozentualen Belegung der einzelnen Pflegestufen gewichtet nach den dazugehörigen Äquivalenzziffern.
Der Pflegekennziffer steht ein Personalschlüssel gegenüber. In einer fiktiven Berechnung sieht es wie folgt aus:
Der durchschnittliche Wert der PKZ sei 134,20. Der Stellenschlüssel sei 1:2,9.
Die PKZ bei Einrichtung A beträgt 120, die PKZ bei Einrichtung B beträgt 150.
Die Berechnung wird über einen einfachen Dreisatz getätigt.
Ergebnisse:
Einrichtung A: Personalschlüssel 1:2,59
Einrichtung B: Personalschlüssel 1:3,24
Ich hoffe, Ihnen bei der Fragestellung geholfen zu haben.
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Thomas Köcher
Abteilung Marktkommunikation / Service-Team
Telefon-Nr.: (0 60 62) 65-108
Telefax-Nr.: (0 60 62) 65-105
E-Mail: mailto:Thomas.Koecher@he.aok.de
Internet: http://www.aok.de/hes

E-Mail-Ergänzung vom 5.7.2001
Guten Tag,
angehängte Mail wurde um den 20.06.2001 von mir beantwortet. Ich bitte Sie allerdings eine Korrektur vorzunehmen dahingehend, dass meine Behauptung, die Pflegekennziffer (PKZ) sei ebenfalls in der AG stat. Pflege abgestimmt, nicht korrekt ist. Alle anderen Ausführungen zur Pflegekennziffer sind nach wie vor gültig.
Bitte ändern Sie Ihre Antwort entsprechend ab ...
Mit freundlichen Grüßen
Jens Fischer
Betriebswirt (VWA)
__________________________________
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Abteilung Strategie Pflegeversicherung
Pflegesatzverhandlungen
Kölner Str. 8, 65760 Eschborn
Telefon: 06196/406-390
Telefax: 06196/406-188
eMail: jens.fischer@he.aok.de
internet: http\\www.aok.de\he

von Team Werner Schell am 22.Jun.2001 21:20
..
...wir haben zu Ihrer Fragestellung heute die nachfolgende weitere Stellungnahme erhalten. Wir geben sie unkommentiert ins Forum.
...
Text:
Sehr geehrte Damen und Herren,
über unsere Verbandsgeschäftsstelle haben wir Ihre Anfrage erhalten. Seit Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes, bzw. nach Auslaufen der Übergangsregelung nach Artikel 49a PflegeVG gibt es in Hessen keine Personalanhaltszahlen mehr. In Hessen wurde zwischen den Kostenträgern und Leistungserbringern ein Kalkulationsschema zur Ermittlung der Heimentgelte vereinbart. Der erforderliche Personalbedarf wird dabei zwischen Einrichtungsträger und Kostenträger im Einzelfall vereinbart. Die Kostenträger haben aus Ihren Verhandlungen mit den ca. 600 Pflegeeinrichtungen in Hessen sog. Personalorientierungswerte zur Hand, die im Rahmen der Vergleichbarkeit von Pflegeeinrichtung, für die Bemessung des Pflegepersonals herangezogen werden.
Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen der Unterzeichner gerne zur Verfügung.
MfG
Jürgen Kunkel
VdAK/AEV
LV Hessen
Tel: 069/96 21 68 17
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

WernerSchell
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Stellenschlüssel in Hessen

Beitrag von WernerSchell » 30.11.2008, 15:51

Guten Tag an Fragesteller und MitleserInnen,

der von Frau Modig eingestellte Text ist ein Auszug aus einer Diskussion in einem älteren nicht mehr aktiven Forum. Daher sind diese Angaben wohl eher nur eine grobe Orientierung.
Unabhängig davon recherchieren wir noch und sind bemüht, die am 27.11.2008 aufgeworfene Frage möglichst zielgenau zu beantworten. Wir bitten um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

Info:
Siehe auch
Hessisches Landessozialgericht – Urteil vom 26.01.2006 L 8/14 P 18/04 -
Streitig war ein Schiedsspruch über Vergütungen für stationäre Pflegeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI).
http://web2.justiz.hessen.de/migration/ ... enDocument
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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thorstein
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Beitrag von thorstein » 01.12.2008, 22:57

Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich das hessiche Modell mit den Pflegekennziffern wirklich verstehe. Die sogenannten Äquivalenzziffern müßten sich ja auch in einen Schlüssel umrechnen lassen.
Mein erster vorsichtiger Rechenversuch ergab:
Pflegestufe1: 1/3,4
Pflegestufe2: 1/ 2,44
Pflegestufe3: 1/ 1,9
Das klingt plausibel. Kann das jemand bestätigen?
Grüße

WernerSchell
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Pflegedienst - Stellenberechnung

Beitrag von WernerSchell » 03.12.2008, 17:58

Hallo,
die Grundsätze für die Berechnung des Personals sind in § 21 ff. des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Hessen geregelt. Dort ist das komplizierte Berechnungsverfahren, das man auf Anhieb nicht direkt nachvollziehen kann, geregelt. Empfehlung: Vertragstext beiziehen und durcharbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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