Personaluntergrenzen in Kliniken - Pflegenotstand bleibt
Moderator: WernerSchell
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Personaluntergrenzen in Kliniken - Pflegenotstand bleibt
Personaluntergrenzen in Kliniken - Pflegenotstand bleibt
Dazu nimmt Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wie folgt Stellung:
Personaluntergrenzen, Mindestpersonalregelungen bzw. projektgebundene Pflegestellenprogramme für die Pflege sind nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Dringend erforderlich ist ein bundesweit geltendes Personalbemessungssystem für die Krankenhauspflege (und die Heimpflege), das angemessene Personalausstattungen gewährleistet, im Tages- und Nachtdienst. Die von der Bundesregierung gefundene Untergrenzenregelung ist keine wirkliche Lösung der unzureichenden Personalausstattungen. Man kann dies noch nicht einmal als Schritt in die richtige Richtung einstufen. Die pflegerischen Verrichtungen haben sich nach den anerkannten wissenschaftlichen Pflege-Standards auszurichten (§ 11 SGB XI *). Und dies erfordert keine Mindestbesetzung, sondern eine auskömmliche Personalausstattung. Bereitgestellte Finanzmittel allein pflegen nicht!
Die notstandsähnlichen Pflege - Personalausstattungen in Krankenhäusern und Heimen sind mit ihren entsprechenden nachteiligen Folgen für Patienten und pflegebedürftige Menschen seit Jahren bekannt und den Politikern wiederholt vorgetragen worden. Siehe z.B. das umfängliche Statement von Pro Pflege … vom 13.05.2014, dem Bundesgesundheitsminister H. Gröhe beim Neusser Pflegetreff übergeben. Darin sind der Pflegenotstand und die gebotenen Folgerungen exakt beschrieben! >>> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf >>> Pflegenotstand - Es ist alles gesagt!
Werner Schell
+++
* § 11 Abs. 1 SGB XI:
(1) Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.
Beiträge im Forum von Pro Pflege … informieren weiter:
viewtopic.php?f=3&t=20178&p=97385#p97385
viewtopic.php?f=3&t=21847
viewtopic.php?f=3&t=22011
viewtopic.php?f=3&t=21908
viewtopic.php?f=3&t=21461
viewtopic.php?f=7&t=22060&p=97342#p97342
… (usw.)
Es gibt mittlerweile mehrere bei Youtube anschaubare Filme, die entsprechend informieren:
> viewtopic.php?f=6&t=21070
Die Statements von Werner Schell beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 wurden in
Anwesenheit des Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgetragen.
Der Filmbeitrag (7.30 Minuten) ist anschaubar unter:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.
Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
+++
Am 18.04.2017 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege … mit Klartext! --> Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern. Es ist alles gesagt.
Alle Akteure müssen zusammen wirken. Leider ist viel Zeit für geeignete Maßnahmen vertrödelt worden.
>>> viewtopic.php?f=4&t=22085
Dazu nimmt Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wie folgt Stellung:
Personaluntergrenzen, Mindestpersonalregelungen bzw. projektgebundene Pflegestellenprogramme für die Pflege sind nicht wirklich geeignet, den Pflegenotstand aufzulösen. Dringend erforderlich ist ein bundesweit geltendes Personalbemessungssystem für die Krankenhauspflege (und die Heimpflege), das angemessene Personalausstattungen gewährleistet, im Tages- und Nachtdienst. Die von der Bundesregierung gefundene Untergrenzenregelung ist keine wirkliche Lösung der unzureichenden Personalausstattungen. Man kann dies noch nicht einmal als Schritt in die richtige Richtung einstufen. Die pflegerischen Verrichtungen haben sich nach den anerkannten wissenschaftlichen Pflege-Standards auszurichten (§ 11 SGB XI *). Und dies erfordert keine Mindestbesetzung, sondern eine auskömmliche Personalausstattung. Bereitgestellte Finanzmittel allein pflegen nicht!
Die notstandsähnlichen Pflege - Personalausstattungen in Krankenhäusern und Heimen sind mit ihren entsprechenden nachteiligen Folgen für Patienten und pflegebedürftige Menschen seit Jahren bekannt und den Politikern wiederholt vorgetragen worden. Siehe z.B. das umfängliche Statement von Pro Pflege … vom 13.05.2014, dem Bundesgesundheitsminister H. Gröhe beim Neusser Pflegetreff übergeben. Darin sind der Pflegenotstand und die gebotenen Folgerungen exakt beschrieben! >>> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf >>> Pflegenotstand - Es ist alles gesagt!
Werner Schell
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* § 11 Abs. 1 SGB XI:
(1) Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.
Beiträge im Forum von Pro Pflege … informieren weiter:
viewtopic.php?f=3&t=20178&p=97385#p97385
viewtopic.php?f=3&t=21847
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viewtopic.php?f=3&t=21461
viewtopic.php?f=7&t=22060&p=97342#p97342
… (usw.)
Es gibt mittlerweile mehrere bei Youtube anschaubare Filme, die entsprechend informieren:
> viewtopic.php?f=6&t=21070
Die Statements von Werner Schell beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 wurden in
Anwesenheit des Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgetragen.
Der Filmbeitrag (7.30 Minuten) ist anschaubar unter:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.
Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
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Am 18.04.2017 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege … mit Klartext! --> Notleidendes Pflegesystem = zielgerichtet verbessern. Es ist alles gesagt.
Alle Akteure müssen zusammen wirken. Leider ist viel Zeit für geeignete Maßnahmen vertrödelt worden.
>>> viewtopic.php?f=4&t=22085
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Personaluntergrenzen in Kliniken - Pflegenotstand bleibt
Bundestag lehnt Anträge der Linken für mehr Pflegekräfte in Kliniken ab
Die Personalprobleme in der Krankenhauspflege sorgen weiter für Streit zwischen Regierung und Opposition. Nach Ansicht von Linken und Grünen muss wesentlich mehr getan werden, um die Pflegekräfte in den Kliniken wirksam zu entlasten. Redner von Union und SPD räumten am Freitag in einer Debatte über zwei Anträge der Linksfraktion zwar ein, dass mehr Pflegepersonal benötigt werde. Sie wiesen zugleich aber darauf hin, dass mit dem Ende 2015 verabschiedeten Krankenhausstrukturgesetz (18/6586 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806586.pdf ) und anderen Reformen bereits eine wesentliche Verbesserung erreicht worden sei.
... (weitere Informationen) ... https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ser/501826
Die Personalprobleme in der Krankenhauspflege sorgen weiter für Streit zwischen Regierung und Opposition. Nach Ansicht von Linken und Grünen muss wesentlich mehr getan werden, um die Pflegekräfte in den Kliniken wirksam zu entlasten. Redner von Union und SPD räumten am Freitag in einer Debatte über zwei Anträge der Linksfraktion zwar ein, dass mehr Pflegepersonal benötigt werde. Sie wiesen zugleich aber darauf hin, dass mit dem Ende 2015 verabschiedeten Krankenhausstrukturgesetz (18/6586 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806586.pdf ) und anderen Reformen bereits eine wesentliche Verbesserung erreicht worden sei.
... (weitere Informationen) ... https://www.bundestag.de/dokumente/text ... ser/501826
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Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern
Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern sollen kommen
(Quelle: Bundesgesundheitsministerium) Das Bundeskabinett hat die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, auf den Weg gebracht.
Die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen werden verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, z.B. auch mit Blick auf Intensivstationen oder die Besetzung im Nachtdienst. Zudem werden zum 1. Januar 2019 die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in den Pflegezuschlag überführt. Damit werden die Krankenhäuser mit 830 Mio. Euro pro Jahr dabei unterstützt, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, die nicht anderweitig finanziert werden.
Mehr Informationen hier > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... enzen.html
Quelle: Mitteilung vom 02.05.2017
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
(Quelle: Bundesgesundheitsministerium) Das Bundeskabinett hat die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, auf den Weg gebracht.
Die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen werden verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhausbereichen festzulegen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist, z.B. auch mit Blick auf Intensivstationen oder die Besetzung im Nachtdienst. Zudem werden zum 1. Januar 2019 die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in den Pflegezuschlag überführt. Damit werden die Krankenhäuser mit 830 Mio. Euro pro Jahr dabei unterstützt, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Außerdem können krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, die nicht anderweitig finanziert werden.
Mehr Informationen hier > https://www.bundesgesundheitsministeriu ... enzen.html
Quelle: Mitteilung vom 02.05.2017
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
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Fax: 0231/ 579754
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Experten für mehr Pflegepersonal
Experten für mehr Pflegepersonal
Gesundheit/Anhörung
Berlin: (hib/PK) Die geplante Einführung von Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege wird von Gesundheitsexperten grundsätzlich unterstützt, stößt bei den Krankenhäusern selbst aber auch auf Vorbehalte. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch zu den geplanten Änderungen führte der Krankenhausverband finanzielle und organisatorische Probleme an. Wie auch aus den schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen hervorgeht, wird die Stärkung des Pflegepersonals indes grundsätzlich sehr befürwortet.
Die Krankenhauspflege soll in sensiblen Bereichen mit Personaluntergrenzen gezielt gestärkt werden. So werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) damit beauftragt, Personaluntergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Bereichen verbindlich festzulegen. Hierbei werden Intensivstationen sowie die Besetzung des Nachtdienstes mit einbezogen.
Die konkreten Regelungen, die auf Empfehlungen einer Expertenkommission zurückgehen, sollen bis zum 30. Juni 2018 vereinbart und zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden. Um die Pflege nicht in anderen Bereichen zu schwächen, sollen sogenannte Substitutionseffekte vermieden werden. Geplant sind auch Sanktionen für den Fall, dass ein Krankenhaus die Personaluntergrenzen nicht einhält. Wie sich die Personaluntergrenzen in der Pflege auswirken, soll bis Ende des Jahres 2022 wissenschaftlich überprüft werden.
Um die Reform finanziell abzusichern, sollen zum 1. Januar 2019 die Mittel aus dem Pflegestellenförderprogramm in den Pflegezuschlag einbezogen werden. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (18/6586 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806586.pdf ) war ein Förderprogramm für Pflegestellen im Volumen von bis zu 660 Millionen Euro in den Jahren 2016 bis 2018 aufgelegt worden. Ab 2019 sollen dauerhaft 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, um Jobs zu schaffen für die ,,Pflege am Bett". Zugleich wurde als Ersatz für den wegfallenden Versorgungszuschlag ein Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr beschlossen, der dazu dienen sollte, mehr Personal einzustellen. Nun sollen die Krankenhäuser künftig mit 830 Millionen Euro pro Jahr dabei unterstützt werden, dauerhaft mehr Pflegepersonal zu beschäftigen.
Die Personaluntergrenzen sollen über einen Änderungsantrag in den Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (18/10938 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810938.pdf ) eingebunden werden.
Die DKG unterstützt zwar grundsätzlich das Ziel einer verbesserten Personalausstattung, sieht damit aber praktische und finanzielle Probleme auf die Kliniken zukommen. Allgemeine Personalvorgaben seien keine Lösung und würden strikt abgelehnt, heißt es in der Stellungnahme der DKG. So hänge der Personalbedarf von vielen Faktoren ab. Personaluntergrenzen seien auch nur in nachweislich besonders pflegesensitiven Bereichen zu rechtfertigen. Zu berücksichtigen sei auch die Arbeitsmarktlage. So könnten derzeit bis zu 10.000 Pflegestellen nicht besetzt werden. Die geplanten Vergütungsabschläge seien kontraproduktiv.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe begrüßte die geplanten Änderungen ausdrücklich. Wenn Pflegekräfte zu viele Patienten gleichzeitig versorgen müssten, wachse die Gefahr von Fehlern. Allerdings werde sich die Lage nicht unmittelbar verbessern, weil die dringend benötigten Pflegekräfte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stünden. Überdies sollte beispielhaft aufgeführt werden, was als pflegesensitiver Bereich konkret einzustufen ist.
Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sind viele Krankenhausmitarbeiter überlastet. In den Kliniken fehlten 162.000 Beschäftigte, allein rund 70.000 in der Pflege. Besonders kritisch sei die Pflege nachts. Im internationalen Vergleich liege Deutschland bei der Ausstattung mit Pflegepersonal ganz hinten. Zur nachhaltigen Verbesserung der Lage seien verbindliche Vorgaben für alle Pflegebereiche im Krankenhaus erforderlich.
Die Bundesärztekammer (BÄK) plädierte dafür, nicht nur bei Pflegekräften, sondern auch bei Medizinern Personaluntergrenzen festzulegen. Personaluntergrenzen dürften aber nicht zur Norm der Personalbesetzung werden. Untergrenzen dienten ausdrücklich dazu, eine Gefährdung der medizinischen Versorgung und der Mitarbeiter zu vermeiden. Zu berücksichtigen sei überdies der erhöhte Pflegebedarf von demenziell erkrankten Menschen und solchen mit Behinderungen.
Der Einzelsachverständige Michael Simon von der Hochschule in Hannover monierte in seiner schriftlichen Stellungnahme, einige Vorschriften seien ungenau formuliert, was zu Fehlsteuerungen führen könnte. So müsse der Begriff Pflegepersonaluntergrenzen eindeutiger definiert werden. Es sei zudem wichtig, die Personalvorgaben pro Schicht zu benennen. Ferner müsse verhindert werden, dass in hohem Maß oder sogar überwiegend Pflegehilfskräfte herangezogen werden, also solche mit niedrigerer Qualifikation. Auch andere Sachverständige sprachen sich in der Anhörung dafür aus, möglichst präzise Vorgaben zu machen, um eine bestmögliche Wirkung zu erreichen.
Quelle: Mitteilung vom 17.05.2017
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Gesundheit/Anhörung
Berlin: (hib/PK) Die geplante Einführung von Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege wird von Gesundheitsexperten grundsätzlich unterstützt, stößt bei den Krankenhäusern selbst aber auch auf Vorbehalte. Anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch zu den geplanten Änderungen führte der Krankenhausverband finanzielle und organisatorische Probleme an. Wie auch aus den schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen hervorgeht, wird die Stärkung des Pflegepersonals indes grundsätzlich sehr befürwortet.
Die Krankenhauspflege soll in sensiblen Bereichen mit Personaluntergrenzen gezielt gestärkt werden. So werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) unter Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) damit beauftragt, Personaluntergrenzen in sogenannten pflegesensitiven Bereichen verbindlich festzulegen. Hierbei werden Intensivstationen sowie die Besetzung des Nachtdienstes mit einbezogen.
Die konkreten Regelungen, die auf Empfehlungen einer Expertenkommission zurückgehen, sollen bis zum 30. Juni 2018 vereinbart und zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden. Um die Pflege nicht in anderen Bereichen zu schwächen, sollen sogenannte Substitutionseffekte vermieden werden. Geplant sind auch Sanktionen für den Fall, dass ein Krankenhaus die Personaluntergrenzen nicht einhält. Wie sich die Personaluntergrenzen in der Pflege auswirken, soll bis Ende des Jahres 2022 wissenschaftlich überprüft werden.
Um die Reform finanziell abzusichern, sollen zum 1. Januar 2019 die Mittel aus dem Pflegestellenförderprogramm in den Pflegezuschlag einbezogen werden. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (18/6586 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806586.pdf ) war ein Förderprogramm für Pflegestellen im Volumen von bis zu 660 Millionen Euro in den Jahren 2016 bis 2018 aufgelegt worden. Ab 2019 sollen dauerhaft 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, um Jobs zu schaffen für die ,,Pflege am Bett". Zugleich wurde als Ersatz für den wegfallenden Versorgungszuschlag ein Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr beschlossen, der dazu dienen sollte, mehr Personal einzustellen. Nun sollen die Krankenhäuser künftig mit 830 Millionen Euro pro Jahr dabei unterstützt werden, dauerhaft mehr Pflegepersonal zu beschäftigen.
Die Personaluntergrenzen sollen über einen Änderungsantrag in den Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (18/10938 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810938.pdf ) eingebunden werden.
Die DKG unterstützt zwar grundsätzlich das Ziel einer verbesserten Personalausstattung, sieht damit aber praktische und finanzielle Probleme auf die Kliniken zukommen. Allgemeine Personalvorgaben seien keine Lösung und würden strikt abgelehnt, heißt es in der Stellungnahme der DKG. So hänge der Personalbedarf von vielen Faktoren ab. Personaluntergrenzen seien auch nur in nachweislich besonders pflegesensitiven Bereichen zu rechtfertigen. Zu berücksichtigen sei auch die Arbeitsmarktlage. So könnten derzeit bis zu 10.000 Pflegestellen nicht besetzt werden. Die geplanten Vergütungsabschläge seien kontraproduktiv.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe begrüßte die geplanten Änderungen ausdrücklich. Wenn Pflegekräfte zu viele Patienten gleichzeitig versorgen müssten, wachse die Gefahr von Fehlern. Allerdings werde sich die Lage nicht unmittelbar verbessern, weil die dringend benötigten Pflegekräfte nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stünden. Überdies sollte beispielhaft aufgeführt werden, was als pflegesensitiver Bereich konkret einzustufen ist.
Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sind viele Krankenhausmitarbeiter überlastet. In den Kliniken fehlten 162.000 Beschäftigte, allein rund 70.000 in der Pflege. Besonders kritisch sei die Pflege nachts. Im internationalen Vergleich liege Deutschland bei der Ausstattung mit Pflegepersonal ganz hinten. Zur nachhaltigen Verbesserung der Lage seien verbindliche Vorgaben für alle Pflegebereiche im Krankenhaus erforderlich.
Die Bundesärztekammer (BÄK) plädierte dafür, nicht nur bei Pflegekräften, sondern auch bei Medizinern Personaluntergrenzen festzulegen. Personaluntergrenzen dürften aber nicht zur Norm der Personalbesetzung werden. Untergrenzen dienten ausdrücklich dazu, eine Gefährdung der medizinischen Versorgung und der Mitarbeiter zu vermeiden. Zu berücksichtigen sei überdies der erhöhte Pflegebedarf von demenziell erkrankten Menschen und solchen mit Behinderungen.
Der Einzelsachverständige Michael Simon von der Hochschule in Hannover monierte in seiner schriftlichen Stellungnahme, einige Vorschriften seien ungenau formuliert, was zu Fehlsteuerungen führen könnte. So müsse der Begriff Pflegepersonaluntergrenzen eindeutiger definiert werden. Es sei zudem wichtig, die Personalvorgaben pro Schicht zu benennen. Ferner müsse verhindert werden, dass in hohem Maß oder sogar überwiegend Pflegehilfskräfte herangezogen werden, also solche mit niedrigerer Qualifikation. Auch andere Sachverständige sprachen sich in der Anhörung dafür aus, möglichst präzise Vorgaben zu machen, um eine bestmögliche Wirkung zu erreichen.
Quelle: Mitteilung vom 17.05.2017
Deutscher Bundestag
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Personaluntergrenzen: Auf die Ausgestaltung kommt es an!
Personaluntergrenzen: Auf die Ausgestaltung kommt es an!
Nachdem die Pflegepersonalbemessung in deutschen Krankenhäusern seit zwanzig Jahren heruntergefahren wurde und jetzt gravierende Versorgungsmängel auftreten, zieht die Bundesregierung endlich die Reißleine. In einem Änderungsantrag zum ‚Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten‘ werden Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen auf den Weg gebracht.
Nach der gestrigen Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf zentrale Sachverhalte hin, die konkret geregelt werden müssen, damit das erklärte Ziel des Gesetzes – bessere Pflege und wirksame Entlastung des Pflegepersonals – überhaupt erreicht werden können. „Der Einstieg in eine verbindliche Pflegepersonalbemessung für die Krankenhäuser ist damit gegeben und nach unserer Einschätzung unumkehrbar, auch wenn viele Kritiker das nicht wahrhaben wollen“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Anders ist der Abwärtstrend von Krankenhauspflege seit Einführung der DRG`s auch nicht mehr zu stoppen. Die Klinikleitungen haben viel zu lange falsche Prioritäten gesetzt und das Wohl ihrer Patienten, aber auch ihrer Beschäftigten sträflich missachtet. Jetzt muss ein Umdenken einsetzen – selbst da, wo bisher noch die Einsicht fehlt! Und um Schlupflöcher und Fehlanreize zu verhindern – schon jetzt sind Einrichtungen auf der phantasievollen Suche danach, wie die zu erwartenden Regelungen umgangen werden können – sind die Vorgaben so konkret wie nur möglich zu formulieren und jeweils zeitnahe Überprüfungen und Nachweispflichten vorzusehen. Der Aufwand dafür ist den Krankenhäusern durchaus zuzumuten“, so die DBfK-Expertin.
Nach den unbefriedigenden Erfahrungen mit bisherigen Pflegestellenförderprogrammen fordert der DBfK für die Ausgestaltung der Pflegepersonaluntergrenzen:
Die professionell Pflegenden müssen als die eigentlichen Experten konsequent einbezogen werden, auch in Entscheidungen.
Die Beschränkung auf „pflegesensitive Bereiche“ darf nur als erster Schritt gelten, dem eine Ausdehnung auf alle Pflegebereiche eines Krankenhauses folgen muss. Wo Kranke versorgt werden müssen, sind Bereiche immer „pflegesensitiv“. Den Krankenhäusern die Verantwortung für die Personaleinsatzgestaltung uneingeschränkt zu überlassen, hat zu den heutigen Problemen geführt, hier ist eine Änderung zwingend erforderlich.
Personaluntergrenzen sind das absolute Minimum und dürfen nicht zur Norm werden. Wer eine gute Pflege will, muss in der Pflegepersonalbemessung oberhalb der Untergrenzen agieren.
Es sind in Deutschland bisher keine echten Qualitätsindikatoren etabliert, die gute oder schlechte Pflege abbilden. Das ist zu entwickeln und in die Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser einzufügen. So wird eine Datenbasis aufgebaut, die für Pflegepersonalbemessung herangezogen werden kann.
Mögliche Fehlanreize müssen von vornherein mitbedacht und konsequent ausgeschaltet werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Einhaltung der Personaluntergrenzen in definierten Bereichen nicht durch „Ausbluten“ anderer Bereiche erkauft wird. Sonst wäre das Ziel des Gesetzes verfehlt und die Gefährdung der Patienten keineswegs gebessert.
Es sind klare Vorgaben zu treffen über die Qualifikation des vorzuhaltenden Pflegepersonals, nämlich dreijährig ausgebildete Pflegefachpersonen. Sonst steht zu befürchten, dass die Fachkraftquote der Krankenhauspflege aus Kostengründen erheblich abgesenkt wird.
Nachweise über die gesetzeskonforme Verwendung der Geldmittel und die Einhaltung der Besetzungsvorgaben sind in überschaubaren Zeitintervallen zu gestalten. Durchschnittswerte über lange Zeiträume lösen die Probleme nicht und führen zu keiner spürbaren Entlastung beim Pflegepersonal.
Die Zweckbindung der zusätzlichen Geldmittel muss an strikte Nachweisverpflichtungen geknüpft werden, die wirksame Kontrollen ermöglichen. Bisher sind noch bei allen früheren Pflegestellenförderprogrammen erhebliche Geldsummen von der Pflege abgezweigt und in andere Bereiche verschoben worden.
Zu einer qualifizierten Personalplanung gehören konsequente Berücksichtigung von Fehlzeiten und Arbeitsspitzen, Einführung rechtskonformer Ausfallkonzepte und Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Das muss auch in den Krankenhäusern wieder gelten! Kurzfristiger Personalausfall ist ein normales Unternehmerrisiko und darf nicht als Ausnahmetatbestand mit der Folge des Aushebelns der Untergrenzen anerkannt werden.
Nach den Erfahrungen mit den Personalvorgaben des GBA für die Neonatologie sind diesmal die Übergangsregelungen kurz zu halten und straff umzusetzen. Sonst besteht erneut die Gefahr, dass Krankenhäuser die Verpflichtungen aussitzen in der Erwartung, sie im Ernstfall doch noch umgehen zu können.
Verstöße gegen die Pflegepersonaluntergrenzen sind zeitnah und empfindlich zu sanktionieren, ein „Durchmogeln“ ist inakzeptabel und darf nicht hingenommen werden.
Das Argument der Krankenhäuser, es gäbe keine qualifizierten BewerberInnen auf dem Arbeitsmarkt, kann nur vorläufig und sehr eingeschränkt gelten. Die Krankenhäuser haben durch ihre Personalpolitik der vergangenen Jahre maßgeblich dazu beigetragen, dass Pflegefachpersonen nach Ende der Ausbildung nicht in den Beruf einmünden, berufs- und belastungsbedingt erkranken oder in die Teilzeit bzw. aus dem Beruf flüchten. Die Kliniken werden sich anstrengen müssen, um als Arbeitgeber Vertrauen, Loyalität und Glaubwürdigkeit wieder zu gewinnen. Fachkräftepotenzial liegt in der Aufstockung bei Teilzeitkräften, dem Einstieg von PflegeschülerInnen im ausbildenden Unternehmen nach Abschluss der Ausbildung sowie der Werbung um Berufsaussteiger.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.05.2017
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
Nachdem die Pflegepersonalbemessung in deutschen Krankenhäusern seit zwanzig Jahren heruntergefahren wurde und jetzt gravierende Versorgungsmängel auftreten, zieht die Bundesregierung endlich die Reißleine. In einem Änderungsantrag zum ‚Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten‘ werden Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen auf den Weg gebracht.
Nach der gestrigen Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf zentrale Sachverhalte hin, die konkret geregelt werden müssen, damit das erklärte Ziel des Gesetzes – bessere Pflege und wirksame Entlastung des Pflegepersonals – überhaupt erreicht werden können. „Der Einstieg in eine verbindliche Pflegepersonalbemessung für die Krankenhäuser ist damit gegeben und nach unserer Einschätzung unumkehrbar, auch wenn viele Kritiker das nicht wahrhaben wollen“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Anders ist der Abwärtstrend von Krankenhauspflege seit Einführung der DRG`s auch nicht mehr zu stoppen. Die Klinikleitungen haben viel zu lange falsche Prioritäten gesetzt und das Wohl ihrer Patienten, aber auch ihrer Beschäftigten sträflich missachtet. Jetzt muss ein Umdenken einsetzen – selbst da, wo bisher noch die Einsicht fehlt! Und um Schlupflöcher und Fehlanreize zu verhindern – schon jetzt sind Einrichtungen auf der phantasievollen Suche danach, wie die zu erwartenden Regelungen umgangen werden können – sind die Vorgaben so konkret wie nur möglich zu formulieren und jeweils zeitnahe Überprüfungen und Nachweispflichten vorzusehen. Der Aufwand dafür ist den Krankenhäusern durchaus zuzumuten“, so die DBfK-Expertin.
Nach den unbefriedigenden Erfahrungen mit bisherigen Pflegestellenförderprogrammen fordert der DBfK für die Ausgestaltung der Pflegepersonaluntergrenzen:
Die professionell Pflegenden müssen als die eigentlichen Experten konsequent einbezogen werden, auch in Entscheidungen.
Die Beschränkung auf „pflegesensitive Bereiche“ darf nur als erster Schritt gelten, dem eine Ausdehnung auf alle Pflegebereiche eines Krankenhauses folgen muss. Wo Kranke versorgt werden müssen, sind Bereiche immer „pflegesensitiv“. Den Krankenhäusern die Verantwortung für die Personaleinsatzgestaltung uneingeschränkt zu überlassen, hat zu den heutigen Problemen geführt, hier ist eine Änderung zwingend erforderlich.
Personaluntergrenzen sind das absolute Minimum und dürfen nicht zur Norm werden. Wer eine gute Pflege will, muss in der Pflegepersonalbemessung oberhalb der Untergrenzen agieren.
Es sind in Deutschland bisher keine echten Qualitätsindikatoren etabliert, die gute oder schlechte Pflege abbilden. Das ist zu entwickeln und in die Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser einzufügen. So wird eine Datenbasis aufgebaut, die für Pflegepersonalbemessung herangezogen werden kann.
Mögliche Fehlanreize müssen von vornherein mitbedacht und konsequent ausgeschaltet werden.
Es ist sicherzustellen, dass die Einhaltung der Personaluntergrenzen in definierten Bereichen nicht durch „Ausbluten“ anderer Bereiche erkauft wird. Sonst wäre das Ziel des Gesetzes verfehlt und die Gefährdung der Patienten keineswegs gebessert.
Es sind klare Vorgaben zu treffen über die Qualifikation des vorzuhaltenden Pflegepersonals, nämlich dreijährig ausgebildete Pflegefachpersonen. Sonst steht zu befürchten, dass die Fachkraftquote der Krankenhauspflege aus Kostengründen erheblich abgesenkt wird.
Nachweise über die gesetzeskonforme Verwendung der Geldmittel und die Einhaltung der Besetzungsvorgaben sind in überschaubaren Zeitintervallen zu gestalten. Durchschnittswerte über lange Zeiträume lösen die Probleme nicht und führen zu keiner spürbaren Entlastung beim Pflegepersonal.
Die Zweckbindung der zusätzlichen Geldmittel muss an strikte Nachweisverpflichtungen geknüpft werden, die wirksame Kontrollen ermöglichen. Bisher sind noch bei allen früheren Pflegestellenförderprogrammen erhebliche Geldsummen von der Pflege abgezweigt und in andere Bereiche verschoben worden.
Zu einer qualifizierten Personalplanung gehören konsequente Berücksichtigung von Fehlzeiten und Arbeitsspitzen, Einführung rechtskonformer Ausfallkonzepte und Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Das muss auch in den Krankenhäusern wieder gelten! Kurzfristiger Personalausfall ist ein normales Unternehmerrisiko und darf nicht als Ausnahmetatbestand mit der Folge des Aushebelns der Untergrenzen anerkannt werden.
Nach den Erfahrungen mit den Personalvorgaben des GBA für die Neonatologie sind diesmal die Übergangsregelungen kurz zu halten und straff umzusetzen. Sonst besteht erneut die Gefahr, dass Krankenhäuser die Verpflichtungen aussitzen in der Erwartung, sie im Ernstfall doch noch umgehen zu können.
Verstöße gegen die Pflegepersonaluntergrenzen sind zeitnah und empfindlich zu sanktionieren, ein „Durchmogeln“ ist inakzeptabel und darf nicht hingenommen werden.
Das Argument der Krankenhäuser, es gäbe keine qualifizierten BewerberInnen auf dem Arbeitsmarkt, kann nur vorläufig und sehr eingeschränkt gelten. Die Krankenhäuser haben durch ihre Personalpolitik der vergangenen Jahre maßgeblich dazu beigetragen, dass Pflegefachpersonen nach Ende der Ausbildung nicht in den Beruf einmünden, berufs- und belastungsbedingt erkranken oder in die Teilzeit bzw. aus dem Beruf flüchten. Die Kliniken werden sich anstrengen müssen, um als Arbeitgeber Vertrauen, Loyalität und Glaubwürdigkeit wieder zu gewinnen. Fachkräftepotenzial liegt in der Aufstockung bei Teilzeitkräften, dem Einstieg von PflegeschülerInnen im ausbildenden Unternehmen nach Abschluss der Ausbildung sowie der Werbung um Berufsaussteiger.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke finden Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de. Für Interviewwünsche oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.05.2017
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
http://www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 | Umsatzsteuer Id.Nr. DE 114235140
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Personaluntergrenzen in Kliniken - Pflegenotstand bleibt
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.)
SPOTLIGHT Gesundheit
Pflegepersonal im Krankenhaus
Mehr Pflegepersonal erhöht die Versorgungsqualität –
Konkrete Vorgaben zum Stellenplan sind erforderlich
Wichtige gesetzliche Änderungen zur Pflegepersonalausstattung an Kliniken sind auf den Weg gebracht worden.
Unser aktuelles SPOTLIGHT Gesundheit zeigt: Sie enthalten viele gute Ansätze, aber auch noch einige Fallstricke
für eine erfolgreiche Implementierung.
Quelle und weitere Informationen:
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ ... ankenhaus/
+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 18.05.2017 zum Thema bei Facebook gepostet:
Der Deutsche Bundestag diskutierte über Personaluntergrenzen in Krankenhäusern:
> viewtopic.php?f=4&t=22074&p=98014#p98014 - Pro Pflege …hält an seiner Auffassung fest,
dass Personaluntergrenzen, Mindestpersonalregelungen bzw. projektgebundene Pflegestellenprogramme
für die Pflege nicht wirklich geeignet sind, den Pflegenotstand aufzulösen. Die Pflege braucht keine
Mindestbesetzung, sondern eine auskömmliche Personalausstattung!
> viewtopic.php?f=4&t=22074
SPOTLIGHT Gesundheit
Pflegepersonal im Krankenhaus
Mehr Pflegepersonal erhöht die Versorgungsqualität –
Konkrete Vorgaben zum Stellenplan sind erforderlich
Wichtige gesetzliche Änderungen zur Pflegepersonalausstattung an Kliniken sind auf den Weg gebracht worden.
Unser aktuelles SPOTLIGHT Gesundheit zeigt: Sie enthalten viele gute Ansätze, aber auch noch einige Fallstricke
für eine erfolgreiche Implementierung.
Quelle und weitere Informationen:
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/ ... ankenhaus/
+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 18.05.2017 zum Thema bei Facebook gepostet:
Der Deutsche Bundestag diskutierte über Personaluntergrenzen in Krankenhäusern:
> viewtopic.php?f=4&t=22074&p=98014#p98014 - Pro Pflege …hält an seiner Auffassung fest,
dass Personaluntergrenzen, Mindestpersonalregelungen bzw. projektgebundene Pflegestellenprogramme
für die Pflege nicht wirklich geeignet sind, den Pflegenotstand aufzulösen. Die Pflege braucht keine
Mindestbesetzung, sondern eine auskömmliche Personalausstattung!
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Experten diskutieren über Personaluntergrenzen im Krankenhau
Deutsches Ärzteblatt:
Experten diskutieren über Personaluntergrenzen im Krankenhaus
In einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags haben die Krankenkassen gestern über die
konkrete Ausgestaltung von Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus diskutiert. Union und SPD wollen ...
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... rankenhaus
Pflegekräfte im Krankenhaus: Regierung schreibt Untergrenzen vor https://www.aerzteblatt.de/archiv/18805 ... renzen-vor
Krankenbett auf der Straße: Aktionstag für mehr Pflegepersonal https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... gepersonal
Personalvorgaben in der Pflege: Kassen und Krankenhäuser streiten https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... der-Pflege
Experten diskutieren über Personaluntergrenzen im Krankenhaus
In einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags haben die Krankenkassen gestern über die
konkrete Ausgestaltung von Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus diskutiert. Union und SPD wollen ...
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... rankenhaus
Pflegekräfte im Krankenhaus: Regierung schreibt Untergrenzen vor https://www.aerzteblatt.de/archiv/18805 ... renzen-vor
Krankenbett auf der Straße: Aktionstag für mehr Pflegepersonal https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... gepersonal
Personalvorgaben in der Pflege: Kassen und Krankenhäuser streiten https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... der-Pflege
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Stärkung der professionellen Pflege nötig
Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=22096&p=98289#p98289
Stärkung der professionellen Pflege nötig
Gesundheit/Anhörung
Berlin: (hib/PK) Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen sich nach Einschätzung von Gesundheitsexperten deutlich und dauerhaft verbessern. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch machten die Fachleute in ihren Stellungnahmen deutlich, dass die professionelle Pflege personell gestärkt werden muss.
Durch den Personalmangel komme es zu einer Arbeitsverdichtung, in der Folge zu Konflikten am Arbeitsplatz und in vielen Fällen zur Aufgabe des Jobs, was das Personalproblem wiederum verschärfe. Die Experten merkten aber auch an, dass es auf dem Arbeitsmarkt zu wenige Pflegefachkräfte gibt, die in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegediensten angestellt werden könnten.
Die Grünen-Fraktion erklärte in ihrem Antrag (18/11414 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811414.pdf ), trotz des Personalmangels fehlten wirksame gesetzgeberische Initiativen, um die prekäre Lage in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nachhaltig zu lösen. Dringend entwickelt, erprobt und eingeführt werden müssten bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen für Krankenhäuser sowie die ambulante und stationäre Pflege. Zudem müsse darauf hingewirkt werden, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern, etwa durch gesundheitsfördernde und altersgerechte Arbeitsplätze sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Zahlung tarifvertraglich vereinbarter Gehälter müsse erleichtert werden.
Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz müssen zur Verbesserung der Lage langjährige Fehlentwicklungen korrigiert werden. Die jetzt geplanten Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus seien nur "ein Tropfen auf den heißen Stein". In den Jahren 1991 bis 2015 sei in den Kliniken das Pflegepersonal abgebaut worden, während das ärztliche Personal gleichzeitig um 62 Prozent aufgestockt worden sei. Bundeseinheitliche Personalschüssel sollten zügig eingeführt werden. Für Pflegeheime und Krankenhäuser müssten im Sinne der Patienten und Pflegebedürftigen sofort wirksame Initiativen ergriffen werden. Speziell für Demenzkranke gälten Kliniken bereits als "gefährliche Orte". Oft werde die Demenz dort gar nicht erkannt oder nur unzureichend berücksichtigt.
Alarmierende Zahlen präsentierte auch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip). Seit mehr als 20 Jahren müsse die Pflege im Krankenhaus "einen erheblichen Aderlass" verkraften. In dieser Zeit habe es an den Kliniken einen gigantischen Umverteilungsprozess zugunsten der Ärzte und zuungunsten der Pflegekräfte gegeben. Die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Krankenhäusern seien seit 2005 um 80 Prozent gestiegen, für das Pflegepersonal hingegen nur um rund 25 Prozent. 2013 seien erstmals die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Kliniken höher ausgefallen als die für das gesamte Pflegepersonal. Zudem weise die Bundesagentur für Arbeit schon seit Jahren in fast allen Teilen Deutschlands einen "leer gefegten" Arbeitsmarkt aus.
Ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hielt in der Anhörung dagegen, seit 2007 steige die Zahl der Pflegestellen wieder an. Heute seien rund zehn Prozent mehr Pflegekräfte an den Kliniken angestellt als vor zehn Jahren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) forderte "eine Antwort darauf, wie eine qualitativ begründete Pflege und Betreuung bei der absehbaren demografischen Entwicklung realisiert werden" könne. Wichtig seien gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung für die Pflegefachkräfte. Dies sei jedoch Aufgabe der Einrichtungen beziehungsweise der Tarifpartner. Ein von der Politik für allgemeinverbindlich erklärter "Tarifvertrag Soziales" werde jedoch abgelehnt. Vielmehr könnte die Politik durch Steuer- und Abgabenerleichterungen bei Diensten an Randzeiten und Wochenenden zu höheren Nettoverdiensten der Pflegekräfte beitragen. Der Verband warnte zugleich, das Versprechen einer höheren Bezahlung bei gleichbleibenden Preisen und einem gleichbleibenden Beitrag zur Pflegeversicherung könne niemand einlösen. Hier sollte die Politik sich "ehrlich machen" und den Bürgern "reinen Wein einschenken".
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) wies darauf hin, dass bis Mitte 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickelt und erprobt werde. Was die Krankenhäuser betreffe, seien "undifferenzierte übergreifende gesetzliche Personalvorgaben" für alle Bereiche abzulehnen. Entscheidungsspielräume der Kliniken müssten erhalten bleiben. In "qualitätskritischen Bereichen" sollten jedoch Mindestanforderungen an die Personalausstattung gestellt werden. In den Kliniken werde beim Pflegepersonal im Übrigen gespart, weil die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachkämen. Unterstützt werde das Ziel, das Berufsbild in der Pflege attraktiver zu gestalten.
Nach Ansicht des Gesundheitsökonomen Stefan Greß von der Hochschule Fulda ist das Personalproblem zu gravierend, um eine Lösung erst 2020 anzubieten. Dieser lange Übergangszeitraum sei angesichts der schwierigen Personallage in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der daraus resultierenden Gefährdung der Pflegequalität "nicht akzeptabel". Es sollten "schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen auch für die Langzeitpflege umgesetzt werden". Zur Überwindung des Fachkräftemangels in der Pflege gehöre zwingend neben verbesserten Arbeitsbedingungen durch mehr Personal auch eine "Vergütungskomponente".
Quelle: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
+++
Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter:
> https://youtu.be/qbyHRxX9ikk
Die wesentlichen Aussagen:
- Mehr Pflegepersonal - jetzt und nicht später!
- Mehr Zeit für Zuwendung und Pflege ermöglichen.
- Der im PSG II vorgesehene § 113c SGB XI, der ein Personalbemessungssystem anspricht, reicht nicht!
- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.
Hinweise zu weiteren Filmdokumentationen u.a. unter
> viewtopic.php?f=6&t=21070
+++
Zu der o.a. Mitteilung wurde am 01.06.2017 bei Facebook gepostet:
Stärkung der professionellen Pflege ist dringend nötig. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden am 31.05.2017 entsprechende Forderungen deutlich formuliert. Wie seit Jahren von Pro Pflege … herausgestellt wird, müssen schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen gestaltet und umgesetzt werden. Ein weiteres Zuwarten ist mit Rücksicht auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel unverantwortlich!
viewtopic.php?f=3&t=22096&p=98289#p98289
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Stärkung der professionellen Pflege nötig
Gesundheit/Anhörung
Berlin: (hib/PK) Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen sich nach Einschätzung von Gesundheitsexperten deutlich und dauerhaft verbessern. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch machten die Fachleute in ihren Stellungnahmen deutlich, dass die professionelle Pflege personell gestärkt werden muss.
Durch den Personalmangel komme es zu einer Arbeitsverdichtung, in der Folge zu Konflikten am Arbeitsplatz und in vielen Fällen zur Aufgabe des Jobs, was das Personalproblem wiederum verschärfe. Die Experten merkten aber auch an, dass es auf dem Arbeitsmarkt zu wenige Pflegefachkräfte gibt, die in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegediensten angestellt werden könnten.
Die Grünen-Fraktion erklärte in ihrem Antrag (18/11414 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811414.pdf ), trotz des Personalmangels fehlten wirksame gesetzgeberische Initiativen, um die prekäre Lage in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nachhaltig zu lösen. Dringend entwickelt, erprobt und eingeführt werden müssten bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen für Krankenhäuser sowie die ambulante und stationäre Pflege. Zudem müsse darauf hingewirkt werden, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern, etwa durch gesundheitsfördernde und altersgerechte Arbeitsplätze sowie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Zahlung tarifvertraglich vereinbarter Gehälter müsse erleichtert werden.
Nach Ansicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz müssen zur Verbesserung der Lage langjährige Fehlentwicklungen korrigiert werden. Die jetzt geplanten Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus seien nur "ein Tropfen auf den heißen Stein". In den Jahren 1991 bis 2015 sei in den Kliniken das Pflegepersonal abgebaut worden, während das ärztliche Personal gleichzeitig um 62 Prozent aufgestockt worden sei. Bundeseinheitliche Personalschüssel sollten zügig eingeführt werden. Für Pflegeheime und Krankenhäuser müssten im Sinne der Patienten und Pflegebedürftigen sofort wirksame Initiativen ergriffen werden. Speziell für Demenzkranke gälten Kliniken bereits als "gefährliche Orte". Oft werde die Demenz dort gar nicht erkannt oder nur unzureichend berücksichtigt.
Alarmierende Zahlen präsentierte auch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip). Seit mehr als 20 Jahren müsse die Pflege im Krankenhaus "einen erheblichen Aderlass" verkraften. In dieser Zeit habe es an den Kliniken einen gigantischen Umverteilungsprozess zugunsten der Ärzte und zuungunsten der Pflegekräfte gegeben. Die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Krankenhäusern seien seit 2005 um 80 Prozent gestiegen, für das Pflegepersonal hingegen nur um rund 25 Prozent. 2013 seien erstmals die Gesamtpersonalkosten für Ärzte an Kliniken höher ausgefallen als die für das gesamte Pflegepersonal. Zudem weise die Bundesagentur für Arbeit schon seit Jahren in fast allen Teilen Deutschlands einen "leer gefegten" Arbeitsmarkt aus.
Ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hielt in der Anhörung dagegen, seit 2007 steige die Zahl der Pflegestellen wieder an. Heute seien rund zehn Prozent mehr Pflegekräfte an den Kliniken angestellt als vor zehn Jahren.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) forderte "eine Antwort darauf, wie eine qualitativ begründete Pflege und Betreuung bei der absehbaren demografischen Entwicklung realisiert werden" könne. Wichtig seien gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Vergütung für die Pflegefachkräfte. Dies sei jedoch Aufgabe der Einrichtungen beziehungsweise der Tarifpartner. Ein von der Politik für allgemeinverbindlich erklärter "Tarifvertrag Soziales" werde jedoch abgelehnt. Vielmehr könnte die Politik durch Steuer- und Abgabenerleichterungen bei Diensten an Randzeiten und Wochenenden zu höheren Nettoverdiensten der Pflegekräfte beitragen. Der Verband warnte zugleich, das Versprechen einer höheren Bezahlung bei gleichbleibenden Preisen und einem gleichbleibenden Beitrag zur Pflegeversicherung könne niemand einlösen. Hier sollte die Politik sich "ehrlich machen" und den Bürgern "reinen Wein einschenken".
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) wies darauf hin, dass bis Mitte 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickelt und erprobt werde. Was die Krankenhäuser betreffe, seien "undifferenzierte übergreifende gesetzliche Personalvorgaben" für alle Bereiche abzulehnen. Entscheidungsspielräume der Kliniken müssten erhalten bleiben. In "qualitätskritischen Bereichen" sollten jedoch Mindestanforderungen an die Personalausstattung gestellt werden. In den Kliniken werde beim Pflegepersonal im Übrigen gespart, weil die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachkämen. Unterstützt werde das Ziel, das Berufsbild in der Pflege attraktiver zu gestalten.
Nach Ansicht des Gesundheitsökonomen Stefan Greß von der Hochschule Fulda ist das Personalproblem zu gravierend, um eine Lösung erst 2020 anzubieten. Dieser lange Übergangszeitraum sei angesichts der schwierigen Personallage in den Pflegeeinrichtungen, der damit verbundenen Belastungen für die Pflegekräfte und der daraus resultierenden Gefährdung der Pflegequalität "nicht akzeptabel". Es sollten "schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen auch für die Langzeitpflege umgesetzt werden". Zur Überwindung des Fachkräftemangels in der Pflege gehöre zwingend neben verbesserten Arbeitsbedingungen durch mehr Personal auch eine "Vergütungskomponente".
Quelle: Deutscher Bundestag
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Die Statements von Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, beim Neusser Pflegetreff am 21.10.2015 sind in einem gesonderten Filmbeitrag (7.30 Minuten) anschaubar unter:
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- Mängel müssen abgestellt werden, auch im Hinblick auf den Einsatz der Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI.
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Stärkung der professionellen Pflege ist dringend nötig. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden am 31.05.2017 entsprechende Forderungen deutlich formuliert. Wie seit Jahren von Pro Pflege … herausgestellt wird, müssen schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen gestaltet und umgesetzt werden. Ein weiteres Zuwarten ist mit Rücksicht auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel unverantwortlich!
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Die Altenpflege geht auf dem Zahnfleisch ...
"Die Altenpflege geht auf dem Zahnfleisch ..." - Pro Pflege macht seit Jahren auf die dringlichsten Handlungserfordernisse aufmerksam und hat den politisch Verantwortlichen konkrete Vorschläge präsentiert, u.a. bei den Neusser Pflegetreffs (u.a. mit Hermann Gröhe, Karl-Josef Laumann) und in Zuschriften an den Deutschen Bundestag. Leider hat es an der notwendigen Unterstützung gemangelt, so dass die Unzulänglichkeiten über die Legislaturperiode des Parlaments hinaus fortbestehen werden. Einige Hinweise dazu > viewtopic.php?f=3&t=22096 - Ganz aktuell hat die Heimaufsicht in Mettmann in Altenheimen des Kreises schwere Mängel aufgedeckt. Infos dazu > viewtopic.php?f=3&t=22163 - Am 12.06.2017 greift "Hart aber fair" erneut das Thema Pflege auf … "Waschen, pflegen, trösten – wer kümmert sich um uns, wenn wir alt sind?" - Hinweise dazu > viewtopic.php?f=7&t=22162 - Es sind aber offensichtlich wieder die bekannten Studiohocker eingeladen. Insoweit hat der Präsident des Deutschen Bundestages bereits vor einiger Zeit geäußert: "Politik-Talkshows simulieren nur politische Debatten. In Wahrheit benutzen sie Politik zu Unterhaltungszwecken". - Verändern wird sich durch solche Veranstaltungen nichts! - Werner Schell - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Bündnis Pro Pflege ... überfällig ...
Am 17.06.2017 bei Facebook gepostet:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und fordert entsprechende Reformmaßnahmen, u.a. bei den Neusser Pflegetreffs mit hochkarätigen Podiumsgästen und Zuschriften an die zuständigen Ministerien und den Deutschen Bundestag. Dabei wird es für wichtig erachtet, alle Aspekte des soziales Netzes bzw. des Gesundheits- und Pflegesystems ganzheitlich im Blick zu haben, ohne dabei andere wichtige Politikfelder zu vernachlässigen.
Der im Pflegerecht geltende Grundsatz "ambulant und stationär" erfordert in den Kommunen die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. Natürlich schließt das ergänzende Schwerpunktsetzungen in den Heimen zur Auflösung des Pflegenotstandes nicht aus.
Was von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angestoßen wurde, war nicht alles vergeblich, trotz fortbestehender Mängel konnten zahlreiche Verbesserungen erreicht werden. Vieles ist noch in der Diskussion und bleibt weiterhin im Fokus.
Es erscheint sinnvoll, dass sich endlich alle Akteure, die an einer Verbesserung der Gesundheits- Pflegedienstleistungen interessiert sind, endlich zu einem wirksamen Bündnis Pro Pflege … zusammen schließen. Die bloße Verfolgung von Einzelinteressen wird den Bedürfnissen unterschiedlicher Pflegesituationen nicht gerecht. In diesem Sinne wurde über Jahre hinweg zu den Neusser Pflegetreffs eingeladen. - Dies ist Grund genug, noch einmal allgemein über die hiesige Arbeit zu informieren. Zum Film (rd. 7 Minuten) > https://www.youtube.com/watch?v=GYGxFhE_GcI&t=51s
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem aufmerksam und fordert entsprechende Reformmaßnahmen, u.a. bei den Neusser Pflegetreffs mit hochkarätigen Podiumsgästen und Zuschriften an die zuständigen Ministerien und den Deutschen Bundestag. Dabei wird es für wichtig erachtet, alle Aspekte des soziales Netzes bzw. des Gesundheits- und Pflegesystems ganzheitlich im Blick zu haben, ohne dabei andere wichtige Politikfelder zu vernachlässigen.
Der im Pflegerecht geltende Grundsatz "ambulant und stationär" erfordert in den Kommunen die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. Natürlich schließt das ergänzende Schwerpunktsetzungen in den Heimen zur Auflösung des Pflegenotstandes nicht aus.
Was von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk angestoßen wurde, war nicht alles vergeblich, trotz fortbestehender Mängel konnten zahlreiche Verbesserungen erreicht werden. Vieles ist noch in der Diskussion und bleibt weiterhin im Fokus.
Es erscheint sinnvoll, dass sich endlich alle Akteure, die an einer Verbesserung der Gesundheits- Pflegedienstleistungen interessiert sind, endlich zu einem wirksamen Bündnis Pro Pflege … zusammen schließen. Die bloße Verfolgung von Einzelinteressen wird den Bedürfnissen unterschiedlicher Pflegesituationen nicht gerecht. In diesem Sinne wurde über Jahre hinweg zu den Neusser Pflegetreffs eingeladen. - Dies ist Grund genug, noch einmal allgemein über die hiesige Arbeit zu informieren. Zum Film (rd. 7 Minuten) > https://www.youtube.com/watch?v=GYGxFhE_GcI&t=51s
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Pflege ist eine "Mannschaftsleistung" ...
Am 24.06.2017 bei Facebook gepostet:
"Pflege ist eine Mannschaftsleistung, bei der es auf jede und jeden ankommt." - Zitat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Abschluss der Regionaldialoge Pflege (Quelle: CAREkonkret, 23.06.2017). - Zutreffend bemerkt. Aber dann muss man auch dafür Sorge tragen, dass die "Mannschaft" die erforderliche Zahl an pflegenden "Mitspielern" hat. Mit einer "Schrumpftruppe", die wir als Pflegenotstand benennen müssen, sind angemessene pflegerische Leistungen (§ 11 SGB XI) nicht möglich. Folglich muss die "Pflege-Mannschaft" schnellstens aufgestockt werden!
"Pflege ist eine Mannschaftsleistung, bei der es auf jede und jeden ankommt." - Zitat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Abschluss der Regionaldialoge Pflege (Quelle: CAREkonkret, 23.06.2017). - Zutreffend bemerkt. Aber dann muss man auch dafür Sorge tragen, dass die "Mannschaft" die erforderliche Zahl an pflegenden "Mitspielern" hat. Mit einer "Schrumpftruppe", die wir als Pflegenotstand benennen müssen, sind angemessene pflegerische Leistungen (§ 11 SGB XI) nicht möglich. Folglich muss die "Pflege-Mannschaft" schnellstens aufgestockt werden!
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Pflegeberufegesetz verabschiedet
Am 25.06.2017 bei Facebook gepostet:
Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, hat zur Gestaltung und Verabschiedung eines neuen Pflegeberufegesetzes bei Facebook Stellung genommen. Dazu ergibt sich aus der Sicht von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Über die Notwendigkeit, ein neues Pflegeberufegesetz zu schaffen, kann man lebhaft streiten. Über 40 Jahre Rechtskunde-Lehrtätigkeit in der Krankenpflegeausbildung (einschließlich Lehraufträge an der Katholischen Fachhochschule Köln im Fach Pflegepädagogik) zeigen mir deutlich auf, worauf es entscheidend ankommen muss. Der seit Jahren bestehende und dramatisch zunehmende Pflegenotstand erfordert aktuell vorrangig andere pflegepolitische Maßnahmen. Wie ich bereits mehrfach verdeutlicht habe, sind die Pflege-Personalausstattungen in den Krankenhäusern und den Pflegeeinrichtungen nicht auskömmlich, um eine angemessene Pflege nach pflegewissenschaftlichen Standards (§ 11 SGB XI) zu gewährleisten. Ich schätze den Fehlbedarf auf mittlerweile weit über 100.000 Dienstkräfte ein. Es ist daher dringend geboten, JETZT - und nicht irgendwann in den 2020er Jahren - für Personalbemessungssysteme Sorge zu tragen, die eine verbesserte Pflege-Personalausstattung in Gang bringen können. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden wir mehr Fachpersonal gewinnen können. Ein neues Pflegeberufegesetz wird dazu keinen nennenswerten Beitrag leisten. Im Übrigen kann durch die im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze vorgesehenen Betreuungskräfte keine Verbesserung der Pflege erwartet werden. Solche Betreuungskräfte machen nur Sinn, wenn die Pflegepersonalausstattungen stimmig geregelt sind und damit Pflege und Betreuung zusammen für eine verbesserte Versorgung der Patienten und pflegebedürftigen Menschen wirksam werden können. Ich mache im Übrigen noch einmal auf mein Statement vom 21.10.2015 beim Neusser Pflegetreff aufmerksam > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Werner Schell
Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, hat zur Gestaltung und Verabschiedung eines neuen Pflegeberufegesetzes bei Facebook Stellung genommen. Dazu ergibt sich aus der Sicht von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Über die Notwendigkeit, ein neues Pflegeberufegesetz zu schaffen, kann man lebhaft streiten. Über 40 Jahre Rechtskunde-Lehrtätigkeit in der Krankenpflegeausbildung (einschließlich Lehraufträge an der Katholischen Fachhochschule Köln im Fach Pflegepädagogik) zeigen mir deutlich auf, worauf es entscheidend ankommen muss. Der seit Jahren bestehende und dramatisch zunehmende Pflegenotstand erfordert aktuell vorrangig andere pflegepolitische Maßnahmen. Wie ich bereits mehrfach verdeutlicht habe, sind die Pflege-Personalausstattungen in den Krankenhäusern und den Pflegeeinrichtungen nicht auskömmlich, um eine angemessene Pflege nach pflegewissenschaftlichen Standards (§ 11 SGB XI) zu gewährleisten. Ich schätze den Fehlbedarf auf mittlerweile weit über 100.000 Dienstkräfte ein. Es ist daher dringend geboten, JETZT - und nicht irgendwann in den 2020er Jahren - für Personalbemessungssysteme Sorge zu tragen, die eine verbesserte Pflege-Personalausstattung in Gang bringen können. Nur wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden wir mehr Fachpersonal gewinnen können. Ein neues Pflegeberufegesetz wird dazu keinen nennenswerten Beitrag leisten. Im Übrigen kann durch die im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze vorgesehenen Betreuungskräfte keine Verbesserung der Pflege erwartet werden. Solche Betreuungskräfte machen nur Sinn, wenn die Pflegepersonalausstattungen stimmig geregelt sind und damit Pflege und Betreuung zusammen für eine verbesserte Versorgung der Patienten und pflegebedürftigen Menschen wirksam werden können. Ich mache im Übrigen noch einmal auf mein Statement vom 21.10.2015 beim Neusser Pflegetreff aufmerksam > https://youtu.be/qbyHRxX9ikk - Werner Schell
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Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen besorgniserregend
Am 05.07.2017 bei Facebook gepostet:
Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen besorgniserregend - Gesundheitsförderung wichtig für Erhalt der Arbeitskraft. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren auf die Probleme in aller Deutlichkeit aufmerksam und fordert Verbesserungen der Pflege-Rahmenbedingungen. Der BKK Gesundheitsatlas 2017 analysiert aktuell die Gesundheitsberufe.
>>> viewtopic.php?f=5&t=22199
Erkrankungsgeschehen bei Pflegeberufen besorgniserregend - Gesundheitsförderung wichtig für Erhalt der Arbeitskraft. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren auf die Probleme in aller Deutlichkeit aufmerksam und fordert Verbesserungen der Pflege-Rahmenbedingungen. Der BKK Gesundheitsatlas 2017 analysiert aktuell die Gesundheitsberufe.
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25.000 Lehrplätze für die Gesundheits- und Krankenpflege
Gesetzliche Krankenkassen in NRW zahlen fast 400 Millionen Euro für die Ausbildung an Krankenhäusern
Düsseldorf, 1. August 2017. Fast 25.000 Lehrplätze für die Gesundheits- und Krankenpflege stehen inzwischen an den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern zur Verfügung – so viel wie nie zuvor. Für diese Ausbildungen stellen die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr 394 Millionen Euro bereit. Das sind fast 13 Millionen Euro mehr als im Jahr 2016. „Die gesetzlichen Krankenkassen sorgen über den Ausbildungsfonds für qualifizierten Nachwuchs im Gesundheitswesen“, sagte der Leiter der vdek Landesvertretung, Dirk Ruiss. „Auf dieses Personal ist das Gesundheitswesen angewiesen.“
Derzeit verfügen 263 nordrhein-westfälische Krankenhäuser über eine Ausbildungsstätte. An ihnen werden Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger und Krankenpflegehelfer, aber auch Hebammen, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten sowie Diätassistenten, medizinisch-technische Labor- und Radiologieassistenten ausgebildet.
Seit 2008 werden in Nordrhein-Westfalen die Ausbildungen, die bis zu drei Jahre dauern, über den Krankenhaus-Ausbildungsfonds finanziert. In ihn zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen sogenannten Ausbildungszuschlag pro Krankenhausbehandlung ein, der in diesem Jahr gut 84 Euro beträgt. Die Höhe des Ausbildungszuschlags wird jährlich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) verhandelt. Die KGNW verwaltet den Ausbildungsfonds.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 01.08.2017
Sigrid Averesch-Tietz
Verband der Ersatzkassen e.V (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Referatsleiterin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ludwig-Erhard-Allee 9
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211-38410-15
Fax: 0211-38410-20
Mobil: 0173/7180056
sigrid.averesch-tietz@vdek.com
http://www.vdek.com
Düsseldorf, 1. August 2017. Fast 25.000 Lehrplätze für die Gesundheits- und Krankenpflege stehen inzwischen an den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern zur Verfügung – so viel wie nie zuvor. Für diese Ausbildungen stellen die gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr 394 Millionen Euro bereit. Das sind fast 13 Millionen Euro mehr als im Jahr 2016. „Die gesetzlichen Krankenkassen sorgen über den Ausbildungsfonds für qualifizierten Nachwuchs im Gesundheitswesen“, sagte der Leiter der vdek Landesvertretung, Dirk Ruiss. „Auf dieses Personal ist das Gesundheitswesen angewiesen.“
Derzeit verfügen 263 nordrhein-westfälische Krankenhäuser über eine Ausbildungsstätte. An ihnen werden Krankenpfleger, Kinderkrankenpfleger und Krankenpflegehelfer, aber auch Hebammen, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten sowie Diätassistenten, medizinisch-technische Labor- und Radiologieassistenten ausgebildet.
Seit 2008 werden in Nordrhein-Westfalen die Ausbildungen, die bis zu drei Jahre dauern, über den Krankenhaus-Ausbildungsfonds finanziert. In ihn zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen sogenannten Ausbildungszuschlag pro Krankenhausbehandlung ein, der in diesem Jahr gut 84 Euro beträgt. Die Höhe des Ausbildungszuschlags wird jährlich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft NRW (KGNW) verhandelt. Die KGNW verwaltet den Ausbildungsfonds.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung vom 01.08.2017
Sigrid Averesch-Tietz
Verband der Ersatzkassen e.V (vdek)
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Referatsleiterin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Pflegesystem gehört auf den Prüfstand - Klartext !
Klartext: Deutschlands Pflegesystem gehört nach der Bundestagswahl am 24.09.2017 auf den Prüfstand.
Dabei muss das gesamte soziale Netz mit in den Blick genommen werden! -
Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hier (PDF)
> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082017.pdf und im Forum
von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hier > viewtopic.php?f=4&t=22268
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Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hier (PDF)
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