Quartierskonzepte gestalten – Kommunen in der Pflicht ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)

Beitrag von WernerSchell » 14.12.2016, 18:10

Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)

Am 1. Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Nach der Verbesserung der Leistungen durch das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen steigen damit in dieser Wahlperiode um 20 Prozent. Das entspricht rund fünf Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr für die Pflege.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) stärkt die Pflege vor Ort und baut die Beratung zu den Pflegeleistungen weiter aus. Damit werden Empfehlungen umgesetzt, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet hat. Außerdem werden die Kontrollmöglichkeiten verschärft, um Abrechnungsbetrug in der Pflege noch wirksamer zu bekämpfen und so Pflegebedürftige, ihre Angehörigen, aber auch die Versichertengemeinschaft noch besser zu schützen.

Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen

• Bessere Abstimmung vor Ort: Die Pflegekassen werden verpflichtet, sich an Pflegeausschüssen, die sich vor Ort mit regionalen Fragen in der Pflege oder auf Landesebene mit sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen, zu beteiligen. Sie sollen zudem Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Regionale Besonderheiten in der pflegerischen Versorgung können so künftig besser berücksichtigt werden, und es können rechtzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, um z.B. einer regionalen Unterversorgung vorzubeugen.
• Die Beratung in der Pflege wird weiter gestärkt: Um das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen, sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten, wenn sie sich angemessen an den entstehenden Kosten beteiligen. Darüber hinaus sollen auch die Kommunen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung einlösen und ergänzend zu ihren eigenen Aufgaben auch Bezieher von Pflegegeld beraten können, wenn diese das wünschen.
• Zudem soll in bis zu 60 Landkreisen und kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren eine Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen „aus einer Hand“ durch kommunale Beratungsstellen modellhaft erprobt werden. Die Beratungsaufgaben der Pflegekassen gehen in diesem Fall auf die Kommunen über; damit verbundene Kosten werden von den Pflegekassen erstattet. Die teilnehmenden Kommunen müssen ein Konzept vorlegen, in dem sie die beabsichtigte inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung – insbesondere die Verknüpfung mit den eigenen Beratungsaufgaben, z.B. in der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe – und die Einbringung von eigenen sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln darlegen. Für diese Modellvorhaben ist eine systematische Evaluation mit dem Schwerpunkt der Ergebnisqualität vorgesehen.
• Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung und Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen im Alltag: Die Pflegeversicherung fördert solche Angebote im Umfang von bis zu 25 Mio. Euro, wenn Länder bzw. Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen. Bislang werden die entsprechenden Mittel der Pflegeversicherung nicht vollständig ausgeschöpft. Mit dem PSG III wird es für Länder und Kommunen leichter, die Mittel zu nutzen und damit entsprechende Angebote zu fördern. Darüber hinaus wird der Fördertopf der Pflegeversicherung um 10 Mio. Euro erhöht, um damit künftig auch die Arbeit selbstorganisierter Netzwerke zur Unterstützung Pflegebedürftiger auf kommunaler Ebene zu unterstützen. Auch hier müssen Länder und Kommunen den gleichen Förderbetrag aufbringen.
• Um Abrechnungsbetrug in der Pflege zu verhindern, erhält die Gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukünftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Künftig sind zudem in die Prüfungen des MDK nach dem Pflegeversicherungsrecht auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege einzubeziehen, wenn diese Leistungen für Personen erbracht werden, die keine Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
• Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen. Darüber hinaus wird die Pflegeselbstverwaltung in den Ländern gesetzlich verpflichtet, in den Landesrahmenverträgen insbesondere Voraussetzungen für Verträge festzulegen, durch die wirksamer gegen bereits auffällig gewordene Anbieter vorgegangen werden kann. Damit soll sichergestellt werden, dass sich beispielsweise kriminelle Pflegedienste nicht unter anderem Namen oder über Strohmänner eine neue Zulassung erschleichen können.
• Die bereits bestehende Verpflichtung der Pflegeselbstverwaltung, Qualitätskonzepte für ambulante Wohngruppen zu erarbeiten, wird durch den Auftrag zur Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätssicherung ergänzt und mit konkreten Fristen versehen. Für die Erarbeitung der mit dem PSG II eingeführten neuen Verfahren der Qualitätsprüfung und Qualitätsdarstellung in der Pflege hat die Selbstverwaltung einen genauen Zeitplan vorzulegen.
• Die Beteiligungsrechte von Selbsthilfeorganisationen im dem neu geschaffenen Pflege-Qualitätsausschuss als Entscheidungsgremium der Pflegeselbstverwaltung werden durch ein Antragsrecht gestärkt. Über diese Anträge ist zwingend zu beraten.
• Mit dem PSG I wurde gesetzlich klargestellt, dass die Zahlung von tariflicher und kirchenarbeitsrechtlicher Entlohnung in Vergütungsverhandlungen vollumfänglich zu berücksichtigen ist. Das Vertrags- und Vergütungsrecht der Pflegeversicherung wird nun dahingehend ergänzt, dass künftig auch die Wirtschaftlichkeit der Zahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflohn in den Vergütungsverhandlungen bei nicht tarifgebundenen Einrichtungsträgern anerkannt wird. Dies setzt weitere Anreize für eine angemessene Vergütung in der Pflege.
• Die Leistungen von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe stehen gleichberechtigt nebeneinander. Um Abstimmungsprobleme bei der Leistungsgewährung zu vermeiden, werden im Interesse der pflegebedürftigen behinderten Menschen die Leistungsträger zur Zusammenarbeit verpflichtet. Die zuständige Pflegekasse und der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger haben mit Zustimmung des Leistungsberechtigten eine Vereinbarung zu treffen,
1.dass im Verhältnis zum Pflegebedürftigen der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger die Leistungen der Pflegeversicherung auf der Grundlage des von der Pflegekasse erlassenen Leistungsbescheids zu übernehmen hat,
2.dass die zuständige Pflegekasse dem für die Eingliederungshilfe zuständigen Träger die Kosten der von ihr zu tragenden Leistungen zu erstatten hat sowie
3.über die Modalitäten der Übernahme und der Durchführung der Leistungen sowie der Erstattung. Auch die Kooperation bei Teilhabe-/Gesamtplanverfahren wird gestärkt. Die Regelung soll evaluiert werden.
• Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das Sozialhilferecht: Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und nach der deutlichen Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe und im sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz – BVG) gedeckt. Wie im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) wird daher im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im BVG der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, um weiterhin sicherzustellen, dass finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden. Gegenüber dem SGB XI ist der Begriff auch künftig insoweit weiter gefasst, als Pflegebedürftigkeit nicht mindestens für voraussichtlich sechs Monate vorliegen muss.
• Medizinprodukterecht: Im Medizinproduktegesetz werden die Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte Anträgen zur Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten erweitert. Die bisher in § 15 Absatz 1 dargestellten Abläufe zur Benennung von Benannten Stellen sind nicht mehr praktikabel und werden den heutigen elektronischen Meldeverfahren angepasst. Zur Optimierung der Überwachungstätigkeit der zuständigen Behörden erfolgt eine Anpassung an die Formulierung im Arzneimittelgesetz. Darüber hinaus werden die Zuständigkeiten der Marktüberwachungsbehörden bei Verfahren der Zollbehörden in einem neuen § 32a MPG vereinheitlicht. Mit einer neuen Regelung in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung wurde die Abgabe der dort bezeichneten In-vitro-Diagnostika umfassend geregelt. Die gesetzliche Sondervorschrift für das Inverkehrbringen von HIV-Tests in § 11 Absatz 31 ist dadurch entbehrlich geworden.
• Berufsrecht: Im Ergotherapeuten-, Hebammen-, Logopäden- sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz werden die vorhandenen Modellklauseln zur Erprobung einer Akademisierung der entsprechenden Berufe um vier Jahre bis 2021 verlängert. Die Modellvorhaben werden evaluiert. Darüber hinaus wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, um Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern einzuführen. Dies wird die Qualität der Überprüfung erhöhen.

Quelle: http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/pf ... i-psg-iii/
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Bundespräsident würdigt Quartiersmanager ...

Beitrag von WernerSchell » 26.12.2016, 17:43

Der Bundespräsident hat in seiner Weihnachtsansprache 2016 u.a. die Quartiersmanager besonders gewürdigt und damit die Bedeutung der altengerechten Quartiershilfen in den Kommunen hervorgehoben. Darauf hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen mit der angefügten Pressemitteilung vom 26.12. 2016 besonders aufmerksam gemacht. Es ist zu hoffen, dass mit Rücksicht auf die präsidiale Würdigung die kommunalen Quartiershilfen zur Ergänzung des Teilleistungssystems der Pflegeversicherung weiteren Zuspruch erfahren und mit mehr Finanzmittel ausgestattet werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in Neuss-Erfttal solche Quartiershilfen 2012 mit angeschoben und würde Möglichkeiten zur weiteren Ausgestaltung sehr begrüßen.

+++
Ministerin Steffens:
Bundespräsident hebt Quartiersmanager in den Rang der unverzichtbaren Berufsgruppen

Bundespräsident Joachim Gauck hat in diesem Jahr erstmals in seiner Weihnachtsansprache auch die Quartiersmanager als eine der Berufsgruppen gewürdigt, die dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft ein Ort des solidarischen Miteinanders bleibe und wir uns zuhause fühlen könnten in unserem Land. Er nannte die Quartiersmanager in einer Reihe mit Krankenschwestern, Pflegern, Kindergärtnerinnen, Lehrern, Polizisten und Sozialarbeiterinnen.

Dazu erklärt NRW-Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens (Grüne):

"Mit der Erwähnung der Quartiersmanager wirft der Bundespräsident ein Licht auf eine unserer großen Zukunftsaufgaben: Die Bewältigung der Herausforderungen, vor denen wir durch eine immer älter werdenden Bevölkerung stehen. Die meisten Menschen möchten auch bei Unterstützungsbedarf im Alter so lange wie möglich in ihrem vertrauten Wohnumfeld leben. Quartiersmanager sind der Motor vor Ort für die Entwicklung von Stadtteilen, Wohnvierteln und Dörfern zu altengerechten Quartieren, in denen dies möglich ist.
Schon mit seinem Besuch gelungener Projekte für ein solidarisches Miteinander von Jung und Alt im vergangenen Jahr in Arnsberg hatte der Bundespräsident der Debatte um den altengerechten Wandel der Gesellschaft kräftigen Rückenwind gegeben. Aus NRW hat er dabei offenbar mitgenommen, wie unverzichtbar dabei der Einsatz von Quartiersmanagern ist. Es ist gut, dass der Bundespräsident mit der Erwähnung der Quartiersmanager in der Weihnachtsansprache ihre Bedeutung weiter unterstreicht."

Hintergrund:
Begleitet von Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens hatte Bundespräsident Joachim Gauck am 11.03.2015 in Arnsberg beispielhafte kommunale Projekte zur Unterstützung eines gelungenen Lebens im Alter besucht.
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in Nordrhein-Westfalen fördert in Kreisen oder kreisfreier Stadt für drei Jahre pro Jahr mit bis zu 40.000 Euro die Beschäftigung von Quartiersmanagerinnen und -managern. Über 80 Prozent der Kreise und kreisfreien Städte in NRW beschäftigen bereits mit Unterstützung des Landes Quartiersmanagerinnen und -manager.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.12.2016
Christoph Meinerz
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"infoplus“, Ausgabe 1/2017, informiert

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2017, 18:29

Mehr Leistungen für Pflegebedürftige, mehr Entlastung sowie eine bessere soziale Absicherung für pflegende Angehörige und mehr Zeit für Pflegekräfte - mit den Pflegestärkungsgesetzen wird die soziale Pflegeversicherung reformiert. Besonders durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gibt es seit Anfang 2017 zahlreiche Neuerungen, etwa den Pflegebedürftigkeitsbegriff, das Begutachtungsverfahren, die Einstufung in fünf Pflegegrade statt der bisherigen Pflegestufen. „Unser Augenmerk gilt besonders den pflegenden Angehörigen. Ohne ihr Engagement wäre Pflege hierzulande kaum leistbar“, sagt Gabriele Pappai, Geschäftsführerin der Unfallkasse NRW (UK NRW). Was die UK NRW Angehörigen bietet, damit sie beim Pflegen gesund bleiben, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe (1/2017) von „infoplus - Informationen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen“. Darin kommt auch Tim Kurzbach zu Wort. Der Oberbürgermeister aus Solingen sagt, warum es in seiner Stadt schon seit 1998 eine eigene Beratungsstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige gibt und warum sich durch Vernetzung und Kooperation komplexe Probleme individuell lösen lassen.
Wir wünschen eine informative Lektüre!
Ihre infoplus-Redaktion
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Pflege - zentrale Herausforderung für Kommunen

Beitrag von WernerSchell » 02.03.2017, 14:02

2. März 2017 - Pressemitteilung zur Veranstaltung „Pflegepolitik in den Kommunen – Neue Herausforderungen für Nordrhein-Westfalen“

Pflege wird zur zentralen Herausforderung kommunaler Daseinsvorsorge– Wissenschaft und Land unterstützen Kommunen bei aktiver Pflegepolitik

Rund 638.000 pflegebedürftige Menschen lebten Ende 2015 in Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2060 werden es nach aktuellen Prognosen von IT-NTW bei konstanter Entwicklung fast 45 % mehr, nämlich 920.500 sein. Diese Menschen nicht nur pflegerisch gut zu versorgen, sondern ihnen vor allem trotz ihrer Pflegebedürftigkeit ein selbstbestimmtes und möglichst aktives Leben in der Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen, ist eine der größten Herausforderungen, die unsere Gesellschaft in den nächsten Jahrzehenten bewältigen muss.

Der Ende letzten Jahres veröffentlichte Siebte Altenbericht der Bundesregierung hat einmal mehr aufgezeigt, wo der Schlüssel zur Bewältigung dieser Herausforderung liegt: In der Gestaltung und Förderung lokaler Strukturen der gegenseitigen Sorge und Unterstützung.

Um aufzuzeigen, was das für die Kommunen in NRW bedeutet und welche Hilfestellungen Land und Wissenschaft den Kommunen hierbei geben können, veranstalten das Institut für für Gerontologie an der TU Dortmund und das Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung der Ruhr-Universität Bochum (INWIS) am 02.03.2017 gemeinsam mit dem NRW-Pflegeministerium die Fachveranstaltung „Pflegepolitik in den Kommunen – Neue Herausforderungen für Nordrhein-Westfalen“.

Aus Anlass dieser Veranstaltung erklärt NRW-Pflegeministerin Barbara Steffens:
„Eine Pflegepolitik, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt und ihnen neben einer optimalen gesundheitlichen Versorgung vor allem Lebensqualität und Lebensfreude bis ins hohe Alter erhalten will, kann nur dort gestaltet werden, wo die Menschen ihre Heimat haben. Hier schlägt sprichwörtlich ihr Herz, hier wollen die Menschen leben, hier wollen sie bleiben: In unseren Kommunen, in den Quartieren, in den Dörfern und Nachbarschaften. Deshalb müssen wir mit allen Angeboten – von den Nachbarschaftstreffs, ehrenamtlichen Besuchsdiensten, Mittagstisch-Angeboten und auch den professionellen Angeboten von Pflegediensten und Pflegeheimen - genau dort ansetzen. Wir brauchen altengerechte Quartiere. Und die können nur von den Expertinnen und Experten vor Ort gestaltet werden. Auf dem Weg, als Pflegeministerium die Kommunen hierbei zu unterstützen, haben wir in NRW dank des Engagements zahlreicher Institutionen bereits viel erreicht. Aber angesichts der Größe der Herausforderung bleibt viel zu tun.“

Schon heute können die NRW-Kommunen durch das „Landesbüro altengerechte Quartiere.nrw“ Unterstützung bei den ganz praktischen Fragen der Quartiersentwicklung erhalten. Im Rahmen des „Masterplans Quartier“ des NRW Pflegeministeriums bietet das Landesbüro mit einem Internetbaukasten, einer Projektlandkarte und auch mit einer Impulsberatung vor Ort ganz konkrete Hilfen an. Auch die rund 50 Modellvorhaben zur altengerechten Quartiersentwicklung in NRW werden durch das Landesbüro begleitet.

Von Beginn an arbeitet auch das InWIS im Landesbüro mit. Dessen wissenschaftlicher Direktor Prof. Dr. Rolf G. Heinze betont die besondere Rolle der Kommunen, die bei der Vernetzung und Kooperation eine stärkere Rolle einnehmen müssten. “Ohne quartiersnahe Versorgungskonzepte und einen Welfare-Mix wären hilfs- und pflegebedürftige Ältere oft alternativlos auf eine Heimunterbringung verwiesen. In lokalen, wohnquartiersbezogenen Projekten kann man den Verbleib in der eigenen Wohnung in vielen Fällen nur ermöglichen, wenn sowohl soziale Betreuung (professionelle soziale Dienste wie bürgerschaftliches Engagement) als auch technische Assistenz eingesetzt werden. Der Schub für integrierte, quartiersnahe Lösungen gelingt zudem nur unter Einbeziehung aller betroffenen Akteure (Kommunen, Gesundheits- und Wohnungswirtschaft, Sozialorganisationen)“.

Dass jede Form einer solchen Quartiersentwicklung eine gute und wissenschaftlich fundierte Planung benötigt, unterstreicht Prof. Dr. Christoph Strünck, Direktor des Instituts für Gerontologie an der TU Dortmund: „Die Kommunen brauchen eine verlässliche Grundlage für die zukünftige Gestaltung einer modernen Pflegepolitik und die Weiterentwicklung pflegebezogener Angebote und Strukturen. Dies erfordert aussagekräftige Informationen und differenzierte Analysen zur Ausgangslage und den zu erwartenden Entwicklungen vor Ort. Wichtig ist es daher, den Kommunen geeignete Instrumente für die Pflegeplanung an die Hand zu geben“. Sein Institut unterstützt daher in Kooperation mit dem Pflegeministerium die Kommunen bei einer kommunalen Altenberichterstattung und bietet auch konkrete Planungsunterstützung an.

Die gemeinsam veranstaltete Fachtagung will die knapp 140 Teilnehmenden aber nicht nur über bereits bestehende Unterstützungsangebote informieren, sondern bewusst auch Impulse für die weitere Entwicklung setzen. Wichtige Impulse liefert dabei auch der siebte Altenbericht der Bundesregierung, der sich insgesamt auf das Thema „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ konzentriert.

Barbara Steffens: „Ich bin froh, dass mit Prof. Andreas Kruse und Prof. Rolf G. Heinze gleich zwei Mitglieder der Altenberichtskommission ihre Erfahrungen in die Diskussion in NRW einbringen. Der Bundes-Altenbericht bestätigt einmal mehr, dass unser pflegepolitischer Ansatz in NRW, die Kommunen in der Pflege zu stärken, richtig ist. Er zeigt aber auch auf, dass es von der Bundesgesetzgebung bis zur kommunalen Umsetzungspraxis noch viel Potential gibt, die Rahmenbedingungen für ein Leben im Alter weiter zu verbessern. Hierzu soll die Fachtagung einen weiteren Beitrag leisten.“
- Dortmund, den 02.03.2017 –

Christoph Meinerz
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Altengerechte Quartiershilfen gestalten - JETZT

Beitrag von WernerSchell » 06.03.2017, 08:17

Am 06.03.2017 bei Facebook gepostet:
Die Entwicklung und Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen wird von mir seit Jahren bundesweit, aber auch gezielt im Rhein-Kreis Neuss und in der Stadt Neuss, angesprochen und eingefordert. Umfangreiche Vorschläge wurden vorgelegt und u.a. auf die Angebote des Pflegeministeriums NRW aufmerksam gemacht. Am 14.08.2015 gab es dazu eine Tagung im Rhein-Kreis Neuss. Dort habe ich zum Thema referiert und ein schriftliches Statement vorgelegt. Dies ist abrufbar unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Musterhaft wurde in Eigeninitiative in Neuss-Erfttal bereits im Januar 2012 mit solchen Angeboten begonnen und nach und nach ausgeweitet - erfolgreich.
Es erscheint dringend geboten, dass die politisch Verantwortlichen das Thema ohne Wenn und Aber aufgreifen und flächendeckend mit Quartiersangeboten in den Kommunen beginnen. Bislang wurde leider nur Zeit vertrödelt. So hat denn auch das Pflegestärkungsgesetz III wider Erwarten keine Quartierskonzepte als kommunale Pflichtleistung vorgesehen und mit Fördermitteln ausgestattet.
Die demografische Entwicklung lässt grüßen.
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Demenz geht alle an! - Quartiershilfen - Info 11.07.2017

Beitrag von WernerSchell » 16.05.2017, 10:12

Aus Forum:
viewtopic.php?f=7&t=22122

Bild - und - Bild

Gemeinwesenzentrum des Sozialdienstes Katholischer Männer e.V. (SKM), Neuss-Erfttal, Bedburger Straße 61, 41469 Neuss


Einladung

Im Rahmen der „Altersgerechten Quartiershilfen Erfttal“ informieren wir über:

Demenz geht alle an!
verstehen - erleben - helfen


Informationsveranstaltung
am Dienstag, 11.07.2017, 15.00 Uhr
im Bürgerhaus Erfttal, SKM Neuss e.V.
Bedburger Straße 61, 41469 Neuss


Bild

Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.

Referentin: Karin Kalina, Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e.V.
(in Kooperation mit dem „Runden Tisch Demenz“, Neuss)


Der offene, mediale Umgang mit dem Thema Demenz, lässt den Eindruck entstehen,
dass mittlerweile jeder weiß, was Demenz ist. Aber wissen wir das wirklich und würden
wir erste Anzeichen einer Demenz in unserem Umfeld erkennen? Der Vortrag wird einen
Überblick über das dementielle Syndrom, den Verlauf und das Erleben der Betroffenen
geben. Zudem werden Handlungsstrategien im Umgang mit Betroffenen aufgezeigt und
Hilfsangebote im nahen Umfeld vorgestellt.


Im Anschluss wird über Angebote im Rahmen des
Quartierskonzeptes Erfttal „Altersgerechte Hilfen“ informiert.


Bild
Quelle: viewtopic.php?f=7&t=16662&start=45

Herzlich willkommen!

mail: buergerhaus-erfttal@web.de http://www.buergerhaus-erfttal.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflege daheim ... Heinrich-Böckler-Stiftung legt Studie vor

Beitrag von WernerSchell » 08.06.2017, 10:44

Pflege daheim: Angehörige wenden im Schnitt rund 50 Stunden pro Woche auf, gesetzliche Pflegezeit noch wenig genutzt. Studie der Heinrich-Böckler-Stiftung informiert!
>>> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=22158
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegeplanung im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2017, 07:01

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=22180

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


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03.07.2017

Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt

In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.

Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.

Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?

Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.

Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2017, 06:52

Am 07.07.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss - ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, mit der Durchführung beauftragt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich umfassend zu den Planungserfordernissen geäußert und dabei Schwerpunkte genannt. So erfordert z.B. der Grundsatz "ambulant vor stationär" die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. … Statement nachlesbar unter >>> viewtopic.php?f=4&t=22180
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Demenz-Forum "Erinnerung" mit Fotoausstellungen

Beitrag von WernerSchell » 16.07.2017, 07:43

Am 15.07.2017 bei Facebook gepostet:
Demenz-Forum "Erinnerung" mit Fotoausstellungen am 14.07.2017 im Neusser St. Augustinus Memory-Zentrum (AMZ) eröffnet. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, nahm mit zahlreichen anderen Gästen an der Veranstaltung teil und machte mit einer Wortmeldung aus dem Publikum auf die dringlichen Erfordernisse, altengerechte Quartiere zu gestalten, aufmerksam. Dies sei dem Grundsatz "ambulant vor stationär" geschuldet und könne die Angehörigen von Menschen mit Demenz wirkungsvoll unterstützen bzw. entlasten.
>>> viewtopic.php?f=4&t=22211
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Pflegenotstand auflösen & Quartiershilfen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 01.01.2018, 14:23

Aus Forum:
viewtopic.php?f=3&t=22296&p=101513#p101513

Am 01.01.2018 bei Facebook gepostet:

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"Pflegenotstand auflösen & Quartiershilfen gestalten" ist die Herausforderung für das neue Jahr 2018! Die Bedürfnisse der Patienten und pflegebedürftige Menschen gehören in den Mittelpunkt aller Erwägungen, und nicht etwa die Ökonomie. Mehr personelle Zuwendung und ganzheitliche Betrachtung der kranken und hilfebedürftigen Menschen erscheinen dabei unabdingbar! - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird sich in diesem Sinne weiter engagieren.
>>> viewtopic.php?f=3&t=22296&p=101512#p101512

Und was noch wichtig ist:
Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten.
Katharina von Siena

Vorsorglich stelle ich vor:

Neujahrsgebet des Pfarrers von St. Lamberti
zu Münster aus dem Jahre 1883:


Herr, setze dem Überfluss Grenzen –
und lasse die Grenzen überflüssig werden.
Lasse die Leute kein falsches Geld machen –
und auch das Geld keine falschen Leute.
Nimm den Ehefrauen das letzte Wort –
und erinnere die Männer an ihr erstes.
Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit –
und der Wahrheit mehr Freunde.
Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute,
die wohl tätig – aber nicht wohltätig sind.
Gib den Regierenden gute Deutsche –
und den Deutschen eine gute Regierung.
Herr, sorge dafür, dass wir alle in den Himmel kommen –
aber bitte nicht sofort.


Man könnte dem Text noch aus aktuellem Anlass hinzufügen:

„Gib den Politikern und sonst Verantwortlichen die Einsicht, dass die Pflege - Rahmenbedingungen in Krankenhäusern und Heimen schnellstmöglich verbessert werden müssen und lasse deutlich werden, ... dass es nur mit mehr Pflegepersonal eine bessere Pflege geben kann. Denn nicht ökonomische Erwägungen dürfen dominieren, sondern allein die Interessen der kranken und pflegebedürftigen Menschen.“
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegeplanung im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 20.01.2018, 08:37

Die Örtliche Planung für den Rhein-Kreis Neuss ist seit dem 21.12.2027 verfügbar. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat mit Schreiben vom 18.01.2018 Stellung genommen. - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Lotsenpunkt unterstützt Senioren im Alltag

Beitrag von WernerSchell » 23.01.2018, 07:44

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... 32#p101932


Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 23.01.2018 über den Lotsenpunkt mit dem Standort in Neuss-Erfttal. Mit diesem Lotsenpunktangebot wird auf eine wichtige Ergänzung der seit Januar 2012 bestehenden Erfttaler Quartiershilfen aufmerksam gemacht:

Lotsenpunkt unterstützt Senioren im Alltag

Neuss. Im Bürgerhaus Erfttal können Senioren nicht nur Unterstützung im Alltag erhalten, sondern auch Kontakte knüpfen.
Von Bärbel Broer
Wenn Pflegebedürftigkeit im Alltag droht, herrscht oft Ratlosigkeit bei Betroffenen und Angehörigen. An wen sich wenden bei Alltagsproblemen? Wer hilft bei der Beantragung von Pflegestufen? Welche Unterstützung ist möglich? Um sich im Dschungel der unterschiedlichen Angebote zurechtfinden zu können, aber vor allem auch um nachbarschaftliches Engagement zu fördern, gibt es mittlerweile zwei Lotsenpunkte für ältere Menschen in der Stadt. Unter dem Motto "Kurze Wege und schnelle Hilfen" bietet der Lotsenpunkt im Bürgerhaus Erfttal Unterstützung an. Dabei handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Stadt in Kooperation mit dem Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) und den katholischen Kirchengemeinden. Seit Januar 2017 gibt es zudem den Lotsenpunkt Meertal im Johannes-von-Gott-Pflegeheim.
Die Lotsenpunkte verfolgen zwei Ziele, erklärt der Diplom-Sozialpädagoge Paul Petersen, Leiter des Bürgerhauses Erfttal und Projektverantwortlicher. Zum einen soll das gute Miteinander aller Altersgruppen und Kulturen gefördert werden. "Zum anderen erhalten ältere Menschen Unterstützung beim Bewältigen ihres Alltags", sagt Petersen. Deshalb gebe es eine "zweigleisige Unterstützung".
Professionelle Beratung gibt es durch die Pädagogin Henrieke Nommels, die für Erfttal, Gnadental, Grimlinghausen und Uedesheim zuständig ist, sowie durch die Erziehungswissenschaftlerin Theresa Pütz, die die Stadtteile Hoisten, Weckhoven, Norf, Rosellen und Allerheiligen abdeckt. Für den Lotsenpunkt Meertal ist die Diplom-Sozialwirtin Alexandra Pawlik verantwortlich.
"Wer bei uns im Bürgerhaus anruft, erhält fachliche Informationen zum Thema Wohnen, Gesundheit, Vorsorge oder Pflege. Meist werden dann auch Termine für Hausbesuche vereinbart", so Petersen. Weitere elf Ehrenamtler wiederum kümmern sich um die alltäglichen Bedürfnisse. Mal werde die Zeitung vorgelesen, mal ein gemeinsamer Spaziergang unternommen, mal finden sich Schachpartner, mal gebe es Unterstützung bei Behördenkontakten oder Hilfe bei formellem Schriftverkehr. Denn Ziel der Lotsenpunkte ist es, Senioren-Netzwerke zu schaffen und älteren Menschen zu ermöglichen, lange und selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden leben zu können. "Zudem wollen wir so auch der Vereinsamung vorbeugen", so Petersen. Denn gerade in den Geschossbauwohnanlagen in Erfttal sei die Anonymität manchmal größer als in vielen Einfamilienhaus-Siedlungen, weiß er.
Auch wenn der Lotsenpunkt Erfttal im Juli 2017 offiziell neu eröffnet wurde, handelt es sich eher um einen "Restart", wie es Bürgermeister Reiner Breuer seinerzeit formulierte. Denn der Lotsenpunkt Erfttal wurde bereits 2013 durch das Erzbistum Köln etabliert. Als das Projekt nach vier Jahren jedoch nicht weiter finanziert wurde, stieg die Stadt mit ein. Bis 2020 sollen insgesamt vier solcher Anlaufstellen eingerichtet werden.

Quelle: NGZ http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neu ... -1.7339993
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Quartierskonzepte gestalten – Kommunen in der Pflicht ...

Beitrag von WernerSchell » 23.04.2018, 06:54

Am 23.04.2018 bei Facebook gepostet:
Kommunen sind mit Blick auf die Daseinsvorsorge der BürgerInnen gefordert - Quartiershilfen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen - Presseinfo von Pro Pflege … vom 17.08.2015 > viewtopic.php?f=4&t=21213 mit umfangreichem Statement (Downlaod): http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Das Musterquartier Neuss-Erfttal wird beim Pflegetreff am 09.05.2018 vorgestellt: > viewtopic.php?f=7&t=22589

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Sozialarbeiterin Paula Weyand hat sich in ihrer Abschlussarbeit mit der Lebensqualität von Demenzkranken in Pflegeheimen

Beitrag von WernerSchell » 23.04.2018, 14:32

Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach hat 2. Gerontologiepreis verliehen
Sozialarbeiterin Paula Weyand hat sich in ihrer Abschlussarbeit mit der Sozialarbeiterin Paula Weyand hat sich in ihrer Abschlussarbeit mit der Lebensqualität von Demenzkranken in Pflegeheimen befasst befasst

Bild
Im Bild von links: Bernhild Birkenbeil (Altenheime GmbH), Preisträgerin Paula Weyand, Susanne Wallrafen (Sozial-Holding) und Sigrid Verleysdonk-Simons (Hochschule Niederrhein).

Die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH hat zum 2. Mal den Gerontologiepreis verliehen. Ausgezeichnet wurde Paula Weyand für ihre hervorragende Bachelorarbeit, die sie am Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Niederrhein eingereicht hatte. Die Absolventin des Studiengangs Soziale Arbeit hat sich in ihrer Abschlussarbeit mit der Dementia Care Mapping (DCM) Methode zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Demenz in stationären Einrichtungen beschäftigt und dabei den Bogen von den theoretischen Grundlagen bis zur praktischen Anwendung im Pflegealltag geschlagen.

Der Gerontologiepreis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der Altersarbeit/Alterswissenschaft wird jährlich vergeben und ist mit 1.500 Euro dotiert. „Mit der Auslobung des Gerontologiepreises möchten wir Studierende des Fachbereichs Sozialwesen motivieren, sich mit der Altenarbeit zu beschäftigen und mit ihren Forschungsergebnissen Theorie und Praxis der Altenhilfe zu befruchten“, erläutert Susanne Wallrafen von der Sozial-Holding. Denn gerade in der Sozialarbeit, die sich abseits der reinen Pflege ganzheitlich mit dem alten Menschen, seinem sozialen Umfeld und seinen Bedürfnissen auseinandersetzt, werden Fachkräfte dringend gesucht.

„Das Thema ist von der Autorin nicht nur exzellent bearbeitet worden - es ist für die Sozial-Holding auch hochaktuell und von besonderer Bedeutung. Schon heute haben rund 70 Prozent der BewohnerInnen unserer Einrichtungen eine Demenzerkrankung - und der Anteil steigt weiter an. Als Altenheimbetreiber können wir von guten wissenschaftlichen Arbeiten mit Bezug zur Praxis einiges lernen und daraus Handlungsempfehlungen für die professionelle Pflege- und Betreuung ableiten“, betont Bernhild Birkenbeil, Geschäftsleiterin der von der Sozial-Holding betriebenen städtischen Altenheime.

„In ihrer schlüssigen und wissenschaftlich fundierten Bachelor-Arbeit zur DCM-Methode gelingt es Paula Weyand, den Stand der Wissenschaft, aktuelle Forschungsergebnisse und die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland mit eigenen aus Experteninterviews gewonnenen Erkenntnissen zu verknüpfen“, lobt Sigrid Verleysdonk-Simons von der Hochschule Niederrhein die Preisträgerin.

Quelle: Pressemitteilung Geschäftsführung:
Helmut Wallrafen
Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
August-Monforts-Str. 12-16
41065 Mönchengladbach
Tel. 02161-6866 4100
Fax 02161-6866 4119
Internet: https://www.sozial-holding.de/

Infotext auch unter > https://www.sozial-holding.de/aktuelles ... tml?id=457
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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