Medikamentenabgabe - Verantwortung

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

Uli
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Medikamentenabgabe - Verantwortung

Beitrag von Uli » 11.11.2003, 23:11

Hallo!

Ich benötige eine Auskunft in folgender Angelegenheit bzw. einen Tipp (vielleicht den entscheidenden) wo ich nähere, möglichst rechtsverbindliche Infos u./o. Auskünfte erhalte.
In einer sozialpsychiatrischen Einrichtung (Wohnheim für Menschen mit psychischen Behinderungen) mit einem multiproffesionellen Team (nicht nur Pflegekräfte) werden die Medikamente einmal in der Woche, am Sonntag, für die darauffolgende Woche für alle Bewohner in entsprechenden Dosetten gestellt. Diese Tätigkeit wird nicht nur von examinierten Pflegekräften durchgeführt, sondern auch von Sozialpädagogen, Erziehern etc..
Im Tagesgeschäft werden diese Medikamente nun aber auch von anderen MitarbeiterInnen an die Bewohner aus- bzw. abgegeben und verabreicht. Ich verabreiche also Psychopharmaka die ich nicht selber gestellt habe, von deren Richtigkeit ich nur insofern überzeugt bin, als das ich den diese Medikamenten stellenden Kollegen vertraue.
Als Auflage der Heimaufsicht bin ich aber nun seit Neuestem dazu verpflichtet die abgegebenen Medikamente mit meiner Unterschrift zu dokumentieren.
Im Zweifelsfall "stehe ich also für das (vielleicht) falsche Verabreichen, weil nicht selbst gestellt, rechtlich in der Verantwortung." Die Vorgesetzten sind der Meinung das dieser Umgang so in Ordnung ist. Ich (Pfleger) habe aber interveniert und diesen Zustand als nicht tolerabel angezeigt. (Durchführungsverantwortung etc.)
Wie sieht die rechtliche Lage aus? Was kann ich tun um ggfls. nicht zu Unrecht (wie ich im vorgenannten Fall finde) zur Verantwortung gezogen zu werden?
Ich bin daran interessiert rechtsverbindliche Informationen zu bekommen, um diesen Mißstand zu beheben, so, daß auch mein Vorgesetzter, die MitarbeiterInnen(Sozialarbeiter) nicht weiter im rechtsfreien Raum handelt/handeln.
Wer weiß Rat?

Liebe Grüße,
Uli

Gast

Medikamentenabgabe - Verantwortung

Beitrag von Gast » 13.11.2003, 12:01

Hallo Uli,
im Rechtsalmanach, Nr. 20, gibt es zwei Artikel, die in allgemeiner Forum zum Thema informieren:
-- Verabreichung von Medikamenten in Werkstätten für Behinderte (WfB) und ähnliche Einrichtungen PDF
-- Medikamentenabgabe durch das nichtärztliche Personal PDF
Hierauf möchte ich zunächst aufmerksam machen.
In der Gesundheitsversorgung gibt es überall Arbeitsteilung, die auf Vertrauen aufgebaut ist. Ohne diese Arbeitsteilung würden viele Maßnahmen nicht durchführbar sein. Dies bedeutet, dass auch gestellte Medikamente meiner Meinung nach von Mitarbeitern nach an Personen abgegebenen werden können / dürfen, die für das Stellen selbst keine Verantwortung übernehmen können. Die Verantwortung der abgebenden Personen würde sich dann darauf erstrecken, dass Sie die vorgepackten Medikamente an die richtige Person übergeben haben. Damit es insoweit keine Vorwürfe gibt, halte ich es für zweckmäßig, die konkreten Abläufe in einer Dienstanweisung festzuhalten, damit im Nachhinein klar ist, wer im welchem Stadium welche Verantwortung übernommen hat.
Gruß Berti

Gast

Medikamentenabgabe - Verantwortung

Beitrag von Gast » 01.12.2013, 14:52

Hallo Uli,
im archivierten Forum gibt es auch einige Texte, die vielleicht interessieren (aufrufbar bei Eingabe von „Medikamentenabgabe“ usw.). Siehe nachfolgende Texte, die ich einfach einmal hier vorstelle.
Gruß Berti


Medikamenten-Management - Medikamentenabgabe im Heim - neue Regelung in § 12a Apothengesetz
von Berti am 17.Jul.2003
Hallo Jutta, § 12a Apothekengesetz hat einige Änderungen gebracht. Dazu habe ich Hinweise angefügt. Wenn jemand bei der ärztlichen Behandlung und daraus resultierender Medikation der Hilfe bedarf, gibt es einen Betreuer (vgl. § 1896 ff. BGB). Der Aufgabenkreis des Betreuers kann unterschiedlich beschrieben werden. Ich halte den Aufgabenkreis „Gesundheitsfürsorge“ oder „Ärztliche Behandlung“ für ausreichend. Nichts wäre dagegen einzuwenden, die Aufgabenstellung näher zu definieren, z.B. mit einem Zusatz einschließlich „Versorgung mit Medikamenten“ oder so ähnlich.
Gruß Berti

Siehe den folgenden Text:
„Das Pflegequalitätssicherungsgesetz und das Apothekengesetz sehen eine Kooperation zwischen Heimen und Apotheken vor. Diese Kooperation besteht darin, dass Apotheker in die Heime kommen, um dort das Personal in Zusammenhang mit der Stellung und Vergabe der Medikamente zu beraten und anzuleiten. Teilweise könne auch das Stellen der Medikamente von den Mitarbeitern der Apotheke abgenommen werden.
Wünschenswert ist darüber hinaus auch die regelmäßige Information und Beratung der Pflegekräfte im Umgang mit Medikamenten und Marktneuheiten.
Voraussetzung jeder Kooperation ist, dass das Recht der Bewohner auf freie Apothekenwahl gewahrt bleibt. Das bedeutet, dass bei einer Zusammenarbeit des Heims mit einer bestimmten Apotheke seitens der Bewohnerschaft zugestimmt werden muss.
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe hat als Handreichung für Heime ein Formular "Antrag auf Übernahme der Medikamentenversorgung" entwickelt. Hierin überträgt der unterzeichnende Bewohner die Beschaffung, Aufbewahrung, das Herrichten und die Verabreichung der verordneten Medikamente dem Heim. Ferner wird die Apotheke namentlich genannt, bei der die Präparate beschafft werden sollen.
Die Handreichung kann angefordert werden beim KDA Wilhelm-Lübke-Stiftung e.V., An der Pauluskirche 3, 50677 Köln, Tel. 0221/9318470, Fax. 0221/9318476, E-Mail: info@kda.de.“
Quelle: http://www.biva.de/binf122.htm
Siehe auch unter
http://www.kda.de/files/medikamentenversorgung.pdf
http://www.vincentz.net/altenheim/heimr ... D_recht=48
http://www.google.de/search?q=cache:6zt ... e&ie=UTF-8

Medikamentenabgabe im Altenheim - Remonstrationspflicht bei erkennbarem Fehler?
von Team Werner Schell am 14.Feb.2002
Zu dem eingestellten Text möchte ich einige Anmerkungen machen. Er zeigt nämlich eindrucksvoll auf, was so alles schief lassen kann, ohne dass dies von allen Beteiligten als nicht korrekt eingestuft wird (zum Glück ist wohl kein feststellbarer Schaden entstanden).
In der arbeitsteiligen Medizin ist es sicherlich gut und richtig, auf korrekte diagnostische und therapeutische Entscheidungen der Ärzteschaft vertrauen zu dürfen. Gleichwohl kann es erforderlich sein, gegenüber Anordnungen bzw. Verordnungen dann Gegenvorstellungen zu erheben, wenn erkennbar unvertretbare bzw. für den Patienten schädliche Entscheidungen getroffen worden sind (= Remonstrationspflicht). Die Patientensicherheit ist das oberste Gebot.
Dass der Arzt allein haftet, ist so nicht richtig. Denn dabei wird außer Acht gelassen, dass möglicherweise auch das nichtärztliche Personal in eine Verantwortlichkeit einbezogen werden muss; nämlich dann, wenn eigene Fehler hinzukommen (mangelnde Remonstrationspflicht bis hin zu einer möglichen Weigerung).
Wird statt des verordneten ein anderes Arzneimittel ausgehändigt, ist wohl von einer gravierenden Fehlerhaftigkeit auszugehen, die zum sofortigen Handeln verpflichtet. Bereits vor der ersten Abgabe des Mittels bestand Klärungsbedarf. Es stellt sich die Frage, warum das Mittel überhaupt ohne ausreichende Abklärung abgegeben wurde. Wer war mit welcher (unzureichenden?) Kompetenz an der Medikamentenabgabe beteiligt? Korrekt ist die Maßnahme einzustufen, das Mittel am Montag zunächst nicht weiter zu verabreichen.
Zu dem weiten Gebiet der Medikation sind in meinem Forum zahlreiche Fragen eingestellt und beantwortet worden. Wer sich für diese Texte interessiert, kann sie im Forum mit Suchen auffinden. Ggf. bitte die Begriffe Ärztliche Anordnung, Arzneimittelverordnung, Delegationsgrundsätze, Medikation, Medikamentenabgabe, Sorgfaltspflicht, Tätigkeitsschutz, Weigerungsrecht usw. eingeben. Im Rechtsalmanach, Nr. 20, meiner Internetseite finden Sie auch einige Beiträge, die sich mit Rechtsfragen um die Medikamentenabgabe befassen.
Zu klären wäre im Zusammenhang mit dem o.a. eingestellten Text auch noch die Frage, ob das Placebomittel für einen Bewohner gedacht war, der Einwilligungsfähigkeit besitzt. Oder stand der Bewohner unter Betreuung. Warum wurden nicht Bewohner (bei Einwilligungsfähigkeit) bzw. ggf. Betreuer in die weiteren Entscheidungen einbezogen? Weiter ist zu fragen, ob hinsichtlich der Placeboanordnung überhaupt die Selbstbestimmung des Patienten geachtet wurde (Aufklärung und Einwilligung, ggf. durch den Betreuer). Der Patient bzw. sein Rechtsvertreter muss den vom Arzt vorgeschlagenen diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen grundsätzlich zustimmen. Der Arzt ist dem Patientenwillen unterworfen und nicht umgekehrt!
Was die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Pflegepersonal angeht, ist zu fragen, ob irgendwelche Vereinbarungen bestehen. Anzuraten sind generell Kooperationsvereinbarungen.

Stellen / Richten von Medikamenten - Medikamentenabgabe
von Team Werner Schell am 27.Sept.2001
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass Texteinstellungen zum Thema in diesem Forum auffindbar sind. Unter „Suchen“ bitte ggf. eingeben: „Richten von Medikamenten“ oder „Medikamentenabgabe“ oder „Nachtdienst“ oder „Nachtwache.

Eine Texteinstellung im Forum von uns lautet:
>Ärztliches und nichtärztliches Personal hat, wie wir immer wieder herausgestellt haben, mit der gebotenen Sorgfalt tätig zu sein. Jeder, der tätig wird, hat immer zu bedenken, ob er für die konkrete Verrichtung die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Man spricht insoweit von der Übernahmeverantwortung. Die Patientensicherheit muß auf jeden Fall gewährleistet werden!!!
Wir haben uns in der Vergangenheit mehrfach mit der Delegationspraxis befasst und möchten auf die insoweit einschlägigen Veröffentlichungen verweisen.
Zu den allgemeinen Delagationsgrundsätzen finden Sie in unserem „Rechtsalmanach“, Nr. 12, zwei interessante Artikel, die Sie zunächst einmal lesen sollten.
-- Die Delegation von ärztlichen Aufgaben ist grundsätzlich schriftlich zu fixieren!
-- Die Delegation von Injektionen, Infusionen und Blutentnahmen auf nichtärztliches Personal – ein Dauer-Rechtsproblem im Bereich der vertikalen Arbeitsteilung
Sodann finden Sie in unserem Rechtsalmanach, Nr. 20, folgende zwei Artikel, die wahrscheinlich zur konkreten Fragestellung weiterhelfen:
-- Verabreichung von Medikamenten in Werkstätten für Behinderte (WfB) und ähnliche Einrichtungen PDF
-- Medikamentenabgabe durch das nichtärztliche Personal PDF<
Bitte lesen Sie die beiden genannten Artikel im Rechtsalmanach!

WernerSchell
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Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen

Beitrag von WernerSchell » 28.12.2013, 07:50

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz:
Pflegeheime müssen ihr medizinisches Netzwerk offenlegen.

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind künftig verpflichtet, die Pflegekassen regelmäßig und unmittelbar über Regelungen zur ärztlichen Versorgung sowie zur Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen, z.B. über Kooperationsverträge mit Ärzten und Apotheken, zu informieren. Dies sieht eine Regelung des 2012 verabschiedeten Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes vor, die zum Jahreswechsel in Kraft tritt. Die Informationen sollen von den Pflegekassen verständlich, übersichtlich und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, damit sie Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die Suche nach einer passenden Einrichtung erleichtern.
Weitere Informationen zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz finden Sie hier:
http://www.bmg.bund.de/pflege/das-pfleg ... esetz.html

Quelle: Quelle: Gesundheitspolitische Informationen: GP_aktuell Nr. 24/13 vom 20.12.2013
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Arzneimittelversorgung älterer Menschen - mehr Sorgfalt

Beitrag von WernerSchell » 26.12.2014, 09:03

Arzneimittelversorgung älterer Menschen - mehr Sorgfalt geboten!


"Das wichtigste Medikament in der Gerontopsychiatrie ist Wasser.
Ein wesentlicher Anteil der unklaren Verwirrtheitszustände im Alter
ist auf einen Flüssigkeitsmangel zurückzuführen."

Ältere Menschen sind nicht einfach nur alte Erwachsene. Sie haben andere Erkrankungen, andere Stoffwechselgeschwindigkeiten
und andere Bedürfnisse.
Quelle: Dr. med. Jan Dreher in "Psychopharmakotherapie griffbereit", Schattauer Verlag, 2015
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=20833

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Gute Informationen bzw. Handlungsempfehlungen sind im übrigen zu entnehmen:

Gesundheitsamt Bremen:
Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen - aktueller Kenntnisstand
Quelle: Internethinweise
> http://www.gesundheitsamt.bremen.de/det ... .c.7978.de

Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V.
Zu viele und inadäquate Medikamente für ältere Patienten – und die fatalen Folgen
Quelle: Pressemitteilung vom 13.09.2013
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... beitskreis

Cornelia Stolze:
"Krank durch Medikamente", Piper Verlag, 2014
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=20774

Hilko J. Meyer / Stefanie Kortekamp (Herausgeber):
Medikationsmananagement in stationären Pflegeeinrichtungen: Teamarbeit der Solisten
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=20735

MDS:
"Grundsatzstellungnahme Essen und Trinken im Alter Ernährung und Flüssigkeitsversorgung älterer Menschen"
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =3&t=20533

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
Seit Jahren wird in Pflegetreffs und Veröffentlichungen auf die Notwendigkeit, die Arzneimittelversorgung älterer Menschen zu verbessern, aufmerksam gemacht. Auf Drängen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich der Rhein-Kreis Neuss in der Gesundheitkonferenz durch Einrichtung eines Arbeitskreises mit der Thematik befasst und am 04.06.2014 Handlungsempfehlungen für die Pflegeeinrichtungen beschlossen.
Quelle. Zahlreiche Informationen im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
> http://www.wernerschell.de/forum/neu/index.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Delegation und Remonstrationspflicht

Beitrag von WernerSchell » 15.02.2016, 08:22

Am 15.02.2016 bei Facebook gepostet:
Delegation ärztlicher Tätigkeiten an das Pflegefachpersonal - immer wieder Thema von Anfragen. Hinweise im Netz informieren > http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... gation.php
Dabei wird auch verdeutlicht, dass den Dienstkräften ggf. eine Remonstrationspflicht obliegt. Dies wird in dem bereits vorgestellten Buch "100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in
Pflegeeinrichtungen" verdeutlicht. Es ist daher rechtlich z.B. nicht akzeptabel, wenn Arbeitgeber das Ausfertigen von Überlastungsanzeigen untersagen.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Medikationssicherheit dringend geboten

Beitrag von WernerSchell » 16.09.2016, 06:28

Am 16.09.2016 wurde bei Facebook gepostet:
Tag der Patientensicherheit am 17.09.2016 im Zeichen der Medikationssicherheit!
Der Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 hat die Arzneimittelversorgung, v.a. der
älteren Menschen, bereits kritisch beleuchtet und die Pflichten der Ärzte aufgezeigt.
Es ist allerhöchste Sorgfalt angezeigt nach dem Motto: Weniger ist oft mehr!
Eine Filmdokumentation und ein umfangreiches Statement informieren!
viewtopic.php?f=2&t=21794
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Arzneimittelversorgung: Weniger ist oft mehr

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2016, 12:52

Am 15.10.2016 bei Facebook gepostet:
Die Medikation, v.a. der älteren Menschen, muss, so hat der Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 verdeutlicht, schnellstmöglich verbessert werden. Mehr Zuwendung durch sprechende Medizin und sorgsam abgewogene Arzneimittelverordnungen der Ärzte sind geboten. Der nunmehr vorgesehene Medikationsplan ist eine Ergänzung, wird aber die Arzneimittelversorgung allein nicht verbessern. Es gilt umzusetzen: "Weniger ist oft mehr". - Näheres ergibt sich aus einem umfangreichen Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072016.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Medikation älterer Patienten nicht ausreichend verbessert

Beitrag von WernerSchell » 16.11.2016, 10:57

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk befasst sich seit vielen Jahren mit der Arzneimittelversorgung, v.a. der älteren Menschen. Fehlentwicklungen wurden deutlich gemacht und Lösungen aufgezeigt. Geändert hat sich aber das Verordnungsverhalten der Ärzte anscheinend nicht. Mängel bei der Medikation bestehen fort und sind in jüngster Zeit in vielfältiger Weise beklagt worden:
Die Medikation, v.a. der älteren Menschen, muss daher, so hat der Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 verdeutlicht, schnellstmöglich verbessert werden. Mehr Zuwendung durch sprechende Medizin und sorgsam abgewogene Arzneimittelverordnungen der Ärzte sind geboten. Der nunmehr vorgesehene Medikationsplan ist eine Ergänzung, wird aber die Arzneimittelversorgung allein nicht verbessern. Es gilt umzusetzen: "Weniger ist oft mehr". - Näheres ergibt sich aus einem umfangreichen Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072016.pdf


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Schulung von Hausärzten konnte Medikation älterer Patienten nicht ausreichend verbessern

Vermehrte Stürze, eine beeinträchtigte Lebensqualität und mehr Krankenhausaufenthalte – das können die Folgen einer falschen Medikamentenversorgung sein. Doch wie lässt sich verhindern, dass potenziell inadäquate Medikamente für unabhängig lebende Senioren vom Hausarzt verschrieben werden? Mit dieser Frage haben sich sieben Mediziner im Rahmen einer dreijährigen Forschungsarbeit beschäftigt. Deren Erkenntnis: Praxis-Schulungen können nicht schaden. Doch durch die Intervention der Mediziner konnten keine nennenswerten Verbesserungen für die Patienten gemessen werden. Es müsse noch viel intensiver nachgeforscht und geschult werden.

„Noch wissen wir also nicht, wie wir das Problem der potenziell inadäquaten Medikation am besten in den Griff bekommen“, sagt Studienkoordinator PD Dr. Ulrich Thiem, Chefarzt der Klinik für Geriatrie im Geriatrie-Zentrum Haus Berge in Essen. Mit der RIME-Studie („Reduction of potentially Inappropriate Medication in the Elderly”) wollten die Wissenschaftler herausfinden, wie sich potenziell inadäquate Medikation bei noch selbstständig lebenden Senioren in hausärztlicher Behandlung reduzieren lässt. Gefördert wurde das Projekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Lange wurde das Problem in Deutschland nicht wissenschaftlich untersucht. Erst seit 2010 gibt es mit PRISCUS eine Negativliste an Medikamenten, die älteren Menschen nicht verschrieben werden sollten. „Wir wissen aber noch nicht, was passiert, wenn wir diese Empfehlungen konsequent anwenden. Nur weil ein Medikament, das auf der Liste steht, vermieden wird, muss es dem Betroffenen nicht gleichzeitig besser gehen“, sagt Thiem.

Studien-Setting: allgemeines Fortbildungsangebot vs. umfangreiche Schulungen

Für die RIME-Studie konnten die Mediziner 138 Hausärzte und 1.138 Patienten zur Teilnahme bewegen. Aufgeteilt in zwei nahezu gleichstarke Gruppen wurde der einen Hausarzt-Gruppe lediglich ein Fortbildungsangebot zu allgemeinen Themen der Arzneimitteltherapie bei Älteren angeboten. Die zweite Gruppe bekam ein gezieltes Angebot mit einer modifizierten PRISCUS-Liste. Und nicht nur das: Die Forscher wollten zusätzlich wissen, ob es einen Unterschied macht, wenn die Praxen im Team für das Thema sensibilisiert werden oder der Hausarzt allein informiert wird.
Für diese experimentelle Intervention gab es eine Fortbildung im Rahmen einer CME-Veranstaltung sowie Schulungsmaterial in Form einer PRISCUS-Karte mit zusätzlicher Beschreibung. Den Medizinern wurde zusätzlich der Besuch durch einen „peer“, also einen erfahrenen und im Thema speziell geschulten Hausarztkollegen, zur Fallbesprechung angeboten. Auch eine Telefon-Hotline für Fragen war Bestandteil des Interventionspakets.

Anteil inadäquater Medikamente nach einem Jahr in beiden Gruppen ähnlich

Die an der Studie teilnehmenden Senioren waren im Durchschnitt 77,5 Jahre alt, die Hälfte von ihnen weiblich. Alle wurden über ein Jahr beobachtet und mehrfach nach ihrer Medikamentenversorgung befragt. Zu Beginn der Untersuchung wurde durchschnittlich bei 39,8 Prozent der Probanden pro Praxis festgestellt, dass zumindest ein Medikament als potenziell inadäquat zu werten ist. Zu diesen Präparaten gehörten Kardiaka wie Digitalis, Doxazosin und Flecainid sowie Antidepressiva wie Amitriptylin und Doxepin.

Ein Jahr nach Studieneinschluss war der Anteil von Patienten mit potenziell inadäquater Medikation in beiden Interventionsgruppen gleich. Numerisch sank der Anteil in der Interventionsgruppe gegenüber der Hausarztgruppe mit allgemeiner Schulung nur um 2,3 Prozent. „In der Studienplanung sind wir von 9 Prozent ausgegangen“, so Thiem. Auch bei typischen Folgen wie Stürzen, Krankenhausaufenthalten oder beeinträchtigter Lebensqualität gab es keine signifikanten Unterschiede. Tendenziell scheint der Teamansatz in der ganzen Praxis vielversprechend zu sein. „Aber mit einer Differenz von 4,3 Prozent zwischen den beiden Gruppen ist auch dieser Unterschied nicht statistisch signifikant“, erläutert Thiem die Ergebnisse.

Intervention offensichtlich zu schwach? Mögliche Folgestudien sollten intensiver intervenieren

Wie lässt sich nun aber die Zahl der Senioren verringern, die ein potenziell inadäquates Medikament bekommen? „Hierüber sind die Bücher noch nicht geschlossen“, sagt Thiem. „Die Intervention in der RIME-Studie war offensichtlich zu schwach. Mögliche Folgestudien sollten also unbedingt intensiver intervenieren. Und auch weitere Interventionswege sind zu prüfen!“

Auch wenn die Ergebnisse der dreijährigen RIME-Studie enttäuscht haben, sieht Studienkoordinator PD Dr. Ulrich Thiem die Forschung auf einem guten Weg. Welcher das genau ist, und wie Benchmarking für eine verbesserte Medikation sorgen könnte, das hat er im Interview näher erläutert.

Was haben Sie sich von der RIME-Studie versprochen?

PD Dr. Ulrich Thiem: Wir wollten damit erstmals untersuchen, ob die konsequente Anwendung einer Negativliste wie der PRISCUS-Liste bei Medikamenten auch gleichzeitig eine Qualitätssteigerung bei der Behandlung von Senioren bedeutet. Nur weil der verschreibende Arzt die Hinweise von PRISCUS beachtet, muss das nicht automatisch bedeuten, dass es dem Patienten besser geht.

Mit welchen Folgen müssen Patienten bei potenziell inadäquater Medikation rechnen?

Thiem: Potenziell inadäquate Medikation wird mit vielen Nachteilen für den Patienten in Verbindung gebracht. Man vermutet vermehrte Stürze, eine Beeinträchtigung der Lebensqualität und mehr Krankenhausaufenthalte.

Nun hat sich in der Studie das Paket zur Reduktion potenziell inadäquater Medikation nicht als wirksam erwiesen. Können Sie den Untersuchungen trotzdem etwas abgewinnen?

Thiem: Unsere Hoffnung nach einer einfachen und versorgungsnahen Lösung hat sich nicht erfüllt. Aber wir wissen wenigstens, dass die Intervention aus der RIME-Studie für das komplexe Problem offensichtlich zu schwach gewesen ist. Aus anderen Studien kennen wir Ansätze, die einzelne Medikationsfehler fokussieren und stärker intervenieren. Und diese Studien haben durchaus Erfolg.

Aber das hätten Sie in Ihrer Studie ja auch machen können, oder?

Thiem: Ja. Aber wir wollten in einer pragmatischen Studie eine versorgungsnahe Möglichkeit der Verbesserung testen. Hätte die RIME-Studie eine deutliche Verbesserung gezeigt, hätte das Interventionspaket quasi am gleichen Tag in die Versorgung übernommen werden können. Übrigens war der versorgungsnahe Ansatz auch Wunsch unseres Förderers, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Wer hätte diese Schulungen dann organisieren und umsetzen können?

Thiem: Letztendlich wäre es am besten, wenn sich Mediziner innerhalb ihrer sogenannten Peers bewegen. In diesem Fall könnten speziell trainierte Hausärzte ihre Kollegen schulen und gemeinsam mit ihnen das Programm zur potenziell inadäquaten Medikation durchlaufen. Man könnte diesen Weg nun durchaus einschlagen. Aber nach unserer Studie ist aus wissenschaftlicher Sicht davon auszugehen, dass dies beim Patienten nicht viel bewirkt.

Geht also der Weg über eine Negativliste doch in die falsche Richtung?

Thiem: Nein, so kann man es nicht sagen. Für einzelne Wirkstoffe, die auf der PRISCUS-Liste stehen, sind die Nachteile für den Patienten auch wissenschaftlich ganz gut dokumentiert. Insofern sind Negativlisten, die auf problematische Wirkstoffe aufmerksam machen, weiterhin ein Thema. Aber es gibt viele weitere Problemfelder, die bei der Medikation beachtet werden müssen.

Sie denken an Wechselwirkungen, wenn man viele verschiedene Wirkstoffe einnimmt?

Thiem: Ja, genau. Wechselwirkungen sind etwas, was Negativlisten nicht berücksichtigen. Wir haben das in der RIME-Studie im Schulungsmaterial und in der PRISCUS-Karte aufgenommen, aber nur in sehr knapper Form. Und über die Wechselwirkungen hinaus gibt es weitere Aspekte, zum Beispiel Dauer und Dosierung der Medikamente, Dosisanpassungen bei eingeschränkter Nierenfunktion und so weiter.

Waren die Hausärzte denn insgesamt dem Vorhaben gegenüber aufgeschlossen?

Thiem: Doch, das waren sie. Denken Sie daran, dass wir die meisten Praxen über die Praxisnetze der Universität Witten/Herdecke und der Medizinische Hochschule Hannover ins Boot bekommen haben. Die sind Projektarbeit und Forschungsvorhaben gewöhnt. Aber: Hauptaufgabe einer Praxis ist nicht die Forschung, sondern die Patientenversorgung. Durch ein Studienvorhaben wird der allgemeine Ablauf einer Hausarztpraxis stark gestört und auch das Personal wird stark in Anspruch genommen. Wir mussten wirklich kämpfen, um am Ende mit 138 Praxen zusammenarbeiten zu können.

Sie sagen, die Teilnehmer der Studie kamen aus den Regionen Witten/Herdecke und Hannover. Gab es regionale Unterschiede?

Thiem: Darauf haben wir auch geachtet, es waren aber keine nennenswerten regionalen Unterschiede auf der sogenannten Zentrumsebene zu erkennen. Wir wissen aus europäischen Vergleichen, dass es sehr wohl Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gibt. Deshalb könnte das noch ein spannender Punkt für zukünftige Studien sein.

Können wir also mit einer Fortsetzung der RIME-Studie rechnen?

Thiem: Das wiederum glaube ich kaum. RIME hat klar gezeigt, dass wir mit dieser doch recht einfach gehaltenen Intervention bei Hausärzten nicht genug erreichen. In einer Folgestudie müssten wir also noch mehr tun – und das erhöht ganz erheblich Aufwand, Zeit und Kosten. Dafür einen Sponsor zu finden, wäre nicht einfach. Zudem gibt es aktuell etliche Projekte, auch von Seiten der Krankenkassen, die sich mit dem Thema der potenziell inadäquaten Medikation beschäftigen.

Sehen Sie dann überhaupt Alternativen?

Thiem: Die sehe ich durchaus – und da lohnt sich der Blick ins Ausland. Zum Beispiel konnte in einer Studie nachgewiesen werden, dass sich der Antibiotikaverbrauch durch ein Benchmarking-System der Arztpraxen verringern lässt. Sprich: Die Praxen sehen anhand eines Rankings, auf welchem Level sie sich im Vergleich zum durchschnittlichen Antibiotikaverbrauch befinden. Darauf können sie dann entsprechend reagieren. Dieses System wäre vielleicht auch ein Ansatz für das Problemfeld der potenziell inadäquaten Medikation.

In welcher Form muss die Politik an dieser Stelle aktiv werden?

Thiem: Erstmal gar nicht. Ich sehe hier den Spielball eher im Feld der Forschung und bei den Praktikern, die uns aufzeigen müssen, was in ihrer Verschreibungspraxis konkrete Hemmnisse und Probleme sind. An diesen Ergebnissen könnten wir weitere Schritte festmachen. Die RIME-Studie hat hier durchaus bewirkt, dass mehr Ärzte und die Öffentlichkeit für das Thema der inadäquaten Medikation sensibilisiert wurden. Und ich bin der Ansicht, dass wir den Ärzten mehr Zeit zum Bearbeiten dieses Themenkomplexes zur Verfügung stellen müssen.

Anhang:
attachment icon PM Thiem: Schulung von Hausärzten konnte Medikation älterer Patienten nicht ausreichend verbessern
https://idw-online.de/de/attachment51627

Quelle: Pressemitteilung vom 16.11.2016
Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG)
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Medikation - Aufklärung und Dokumentation zwingend

Beitrag von WernerSchell » 11.12.2016, 08:07

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=21899

Medikation - Aufklärung und Dokumentation zwingend

Der Behandelnde ist nach § 630e BGB grundsätzlich verpflichtet, wichtige Vorgänge aufzuzeichnen, also schriftlich zu dokumentieren.
Dazu gehört die Aufklärung, natürlich auch bezüglich einer Medikation
.
"… (2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen,
insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.
Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen. …" - Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630f.html
Mangelt es an einer solchen Dokumentation, tritt die Umkehr der Beweislast ein (§ 630 h BGB):
"… (2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung gemäß § 630d eingeholt und entsprechend den Anforderungen des § 630e aufgeklärt hat. Genügt die Aufklärung nicht den Anforderungen des § 630e,
kann der Behandelnde sich darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt hätte. …" - Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/630h.html

+++
Weitere Informationen:

Arzthaftung - Die ärztlichen Aufklärungspflichten bei der Arzneimitteltherapie
von Prof. Dr. Dr. R. Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin, Gießen E-Mail: Reinhard.Dettmeyer@forens.med.uni-giessen.de
Der ärztliche Heileingriff wird tatbestandlich als Körperverletzungsdelikt angesehen, der eines Rechtfertigungsgrundes bedarf – im Regelfall der rechtfertigenden Einwilligung des Patienten nach vorheriger ordnungsgemäßer Aufklärung.
Dies gilt auch für die Abgabe eines Arzneimittels bzw. einer medikamentösen Therapie, das die häufigste Form einer Therapie darstellt. Zugleich ist die Aufklärung vertragliche Pflicht. Doch welche Aufklärungspflichten treffen den
Chefarzt und sein Team bei der Arzneimitteltherapie? Der nachfolgende Beitrag nennt die wichtigsten Punkte.
Über was muss aufgeklärt werden?
… (weiter lesen unter) … http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk ... id=1290&am

Juristische Risiken der Pharmakotherapie oder Im Zweifel haftet der Arzt
Relevanz der ärztlichen Aufklärung aus rechtlicher Sicht insbesondere bei der Pharmakotherapie

Rechtsanwalt Dr. A. Wienke
Wienke & Becker - Köln

Pharmakotherapeutische Aufklärung
„Handbuch des Arztrechts“
:
„Die Medikation verpflichtet den Arzt dazu, den Kranken über Dosis, Unverträglichkeit und Nebenfolgen ins Bild zu setzen. Die Instruktionspflicht reicht umso weiter, je gefährlicher das Präparat ist.
Verschreibt der Arzt seinem Patienten ein in der Anwendung nicht ungefährliches Arzneimittel, so hat er ihn darüber aufzuklären und durch geeignete Maßnahmen, ggf. Überwachung, die schonende Applikation sicherzustellen.“
„Flüchtige Hinweise auf Begleitdrucksachen entlasten den Arzt nicht. Auf den Beipackzettel darf der Arzt sich nicht verlassen. Vielfach genügt das Lesen des Beipackzettels durch den Patienten nicht, so dass er im Interesse seines
Selbstbestimmungsrechts – nämlich auch etwas Unvernünftiges zu tun – auf ergänzende mündliche Informationen des behandelnden Arztes angewiesen bleibt.“
… (weiter lesen unter ) … https://www.mh-hannover.de/fileadmin/or ... Wienke.pdf

Ärztekammer Berlin informiert - Stand Juni 2015:
Die ärztliche Aufklärungspflicht

Der Wille von Patientinnen und Patienten ist für Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich bindend. Nach dem Behandlungsvertrag sollen Ärztinnen und Ärzte Patientinnen und Patienten als selbstverantwortliche Partnerinnen und Partner
in Respekt vor deren persönlichen Rechten annehmen, um ihnen Rat und Hilfe zu geben. Eine Patientin oder ein Patient kann jedoch das Recht auf Selbstbestimmung nur dann wahr-nehmen, wenn sie oder er von der Ärztin oder dem Arzt
vor der Behandlung umfassend über Diagnose, Therapiemöglichkeiten und mögliche Komplikationen aufgeklärt worden ist.
… (weiter lesen unter) … https://www.aerztekammer-berlin.de/10ar ... flicht.pdf

Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15. März 2005 - VI ZR 289/03 -

… Die Beklagte sei verpflichtet gewesen, die Klägerin über die mit der Einnahme des Medikaments verbundenen Nebenwirkungen und Risiken zu informieren. Unter den hier gegebenen Umständen reiche der Warnhinweis in der Packungsbeilage
des Pharmaherstellers nicht aus. In Anbetracht der möglichen schweren Folgen, die sich für die Lebensführung der Klägerin bei Einnahme des Medikaments ergeben konnten und auch später verwirklicht haben, habe auch die Beklagte als das
Medikament verordnende Ärztin darüber aufklären müssen, daß das Medikament in Verbindung mit dem Rauchen das erhebliche Risiko eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls in sich barg. Nur dann hätte die Klägerin ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben
und sich entweder dafür entscheiden können, das Medikament einzunehmen und das Rauchen einzustellen, oder wenn sie sich als Raucherin nicht in der Lage sah, das Rauchen aufzugeben, auf die Einnahme des Medikaments wegen des bestehenden
Risikos zu verzichten.
… (weiter lesen unter) … http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... &linked=pm

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Über die Rechte der Patienten wird regelmäßig in Vorträgen informiert. Die nächste Vortragsveranstaltung
findet am 23.01.2017, 17.30 Uhr, in der Volkshochschule Neuss statt. Der Eintritt ist, wie immer frei.

Sie die weiteren Hinweise in diesem Forum unter folgender Adresse: viewtopic.php?f=7&t=21734
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Arzneitherapie der älteren Menschen ...

Beitrag von WernerSchell » 31.01.2017, 17:57

Am 31.01.2017 bei Facebook gepostet:
Arzneitherapie der älteren Menschen. Prof. Dr. A. Wehling zeigt die Fehlversorgung auf! > https://www.youtube.com/watch?v=3mJh4hPqLjw - Der Film wurde zur Einstimmung beim Neusser Pflegetreff am 27.04.2016 vorgestellt > viewtopic.php?f=7&t=21371
"Verwirrtheit verschwindet, wenn die Medikamente verringert werden." Quarks & Co informiert: > https://www.youtube.com/watch?v=B54kQ-abnXQ&t=88s - Hausärzte sind aufgefordert, Polypharmazie zu vermeiden. Mehr Sorgfalt ist patientenfreundlich. - Pro Pflege … hat 2016 in einem Statement die Problematik beschrieben und sorgsame Arzneitherapien gefordert. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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Mehr Beratung zu Arzneimitteln erwünscht

Beitrag von WernerSchell » 01.02.2017, 17:37

Ärzte Zeitung vom 01.02.2017:
BAH-Umfrage: Mehr Beratung zu Arzneimitteln erwünscht
Ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland wünscht sich mehr fachliche Ratschläge für die richtige Einnahme von Medikamenten.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=928 ... tik&n=5536
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Antidementiva und Lipidsenker bis zum letzten Atemzug

Beitrag von WernerSchell » 20.04.2017, 07:07

Aus Forum:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22092

Ärzte Zeitung online, 20.04.2017
Geriatrie
Antidementiva und Lipidsenker bis zum letzten Atemzug



Obwohl ihr Tod schon absehbar ist, werden Pflegeheimpatienten mit fortgeschrittener Demenz oft noch mit Medikamenten wie Antidementiva oder Lipidsenkern behandelt. Viele Betroffene bekommen die Präparate sogar noch in der letzten Woche vor dem Tod, so eine Studie.
Von Christine Starostzik
TORONTO. Jeder vierte Patient mit fortgeschrittener Demenz stirbt binnen sechs Monaten. Damit haben die Betroffenen noch eine ähnlich lange Lebenserwartung wie Frauen mit metastasiertem Brustkrebs oder Patienten mit Herzinsuffizienz im Stadium IV. In der terminalen Lebensphase sollten Ärzte aber vor allem die Lebensqualität verbessern helfen; aggressive Eingriffe und belastende Behandlungen sind einzuschränken (J Am Geritatr Soc 2008; 56; 1306). Doch dies wird offenbar immer wieder missachtet.
Medikamente mit fraglichem Nutzen
Wie steht es bei alten Menschen in Pflegeheimen um die Verschreibung von Medikamenten mit fraglichem Nutzen (Medications of questionable benefit, MQBs)? Das haben Jeremy Matlow von der University of Toronto und Kollegen in einer populationsbasierten Querschnittstudie untersucht (J Am Geriatr Soc 2017, online 29. März).
.... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=933 ... enz&n=5703

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Siehe auch unter
Pflege-Report 2017 ... Buchtipp > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22062
In Münchner Heimen wird jeder Zweite ruhiggestellt > http://www.wernerschell.de/forum/neu/vi ... =4&t=22072
Statement zur ärztlichen Verantwortung bei der Arzneimittelversorgung > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Musik statt Medikamente

Beitrag von WernerSchell » 22.05.2017, 07:03

"Statt Betroffene übermäßig mit Medikamenten vollzupumpen,
sollte Musik als Medikament genutzt werden."

Zitat: Dr. Eckart von Hirschhausen in "CAREkonkret" vom 11.11.2016.
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Mangelhafte Arzneimittelversorgung der älteren Menschen

Beitrag von WernerSchell » 29.05.2017, 07:13

Am 29.05.2017 bei Facebook gepostet:

Mangelhafte Arzneimittelversorgung der älteren Menschen, v.a. in den Stationären Pflegeeinrichtungen ... Es müssen nach jahrelangen Diskussionen endlich Lösungen gefunden werden .... Briefzuschrift an die AOK Rheinland/Hamburg vom 28.05.2017. Angesichts des "Pflege-Reports 2016" wird angeregt, das Thema Medikation aufzugreifen und ggf. vorweg in einer Gesprächsrunde zu erörtern, wie kurzfristig vorgegangen werden kann. > viewtopic.php?f=4&t=22146
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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