Die neuen Pflegegrade und das Begutachtungsverfahren

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Die neuen Pflegegrade und das Begutachtungsverfahren

Beitrag von WernerSchell » 05.11.2016, 07:24

Die neuen Pflegegrade - Fachinfo zum neuen Begutachtungsverfahren

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz werden zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein neues Begutachtungsinstrument
- das Neue Begutachtungsassessment (NBA) - in der Sozialen Pflegeversicherung eingeführt. Der MDS hat daher eine Fachinformation "Die Selbstständigkeit als Maß
der Pflegebedürftigkeit" erstellt, in der das Begutachtungsinstrument ausführlich und anschaulich an Fallbeispielen erklärt wird.
Darüber hinaus werden zentrale Fragen zur MDK-Begutachtung erläutert.


Die Fachbroschüre kann auf der Homepage des MDS als PDF heruntergeladen werden
> https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... II.pdf.pdf

Der Neusser Pflegetreff am 26.10.2016 befasste ich umfänglich mit den neuen Pflegegraden und den damit zusammenhängenden Einschätzungen / Fragestellungen.
Die Filmdokumentation des Treffs mit allen Statements ist bei YouTube abrufbar unter
> https://www.youtube.com/watch?v=VWG1HZP ... e=youtu.be

Weitere Informationen zum Thema:
Infos zum Pflegetreff am 26.10.2016 ...> viewtopic.php?f=7&t=21512 und http://www.wernerschell.de/aktuelles.php
Begutachtungs-Richtlinien – BRi - vom 15.04.2016 .... > viewtopic.php?f=4&t=21714
Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ... > viewtopic.php?f=4&t=21742
Pflegebedürftigkeitsbegriff > http://www.pflegebegutachtung.de … > viewtopic.php?f=4&t=21800

+++
Die AOK informiert: Neues in der Pflege 2017
Ab 1. Januar 2017 wird es fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen geben. Die Pflegedürftigkeit orientiert sich künftig nicht mehr an den benötigten Pflegeminuten,
sondern an den vorhandenen Fähigkeiten des Menschen. Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit. Von der Reform profitieren insbesondere Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen.
Weitere Infos auf http://www.aok.de

Ein Film informiert kurz über die neuen Pflegegrade bei YouTube (2 Minuten)
https://www.youtube.com/watch?v=3Mq3FW0k_NM

+++
Am 08.11.2016 bei Facebook gepostet:
Wird mit den neuen Pflegegraden ab 2017 alles gut? Eher nein, es wird wohl neue Ungereimtheiten und Probleme geben! Werden sich demnächst die personellen Engpässe in den stationären Einrichtungen noch weiter verstärken? Ja, dies scheint nicht ausgeschlossen. --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen. Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
>>> viewtopic.php?f=4&t=21742
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Die neuen Pflegegrade und das Begutachtungsverfahren

Beitrag von WernerSchell » 08.12.2016, 07:44

Aus Forum:
Pflegegrade statt Pflegestufen - wer gewinnt, wer verliert?
viewtopic.php?f=7&t=21877


Am 08.12.2016 bei Facebook gepostet:

Pflegereform 2017 - wer gewinnt, wer verliert? - Das Erste, plusminus, berichtete am 07.12.2016 | 8 Min. | Verfügbar bis 07.12.2017 |
Ab 01. Januar 2017 wird es noch komplizierter, einen Überblick über die Leistungen seiner Pflegekasse zu bekommen. Heimbewohner und körperlich Kranke müssen mit Nachteilen rechnen. Der Beitrag zeigt, wer jetzt aktiv werden sollte, um sich abzusichern.
> http://www.ardmediathek.de/tv/Plusminus ... d=39402388
Dazu das Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - Die neuen "Pflegegrade" - Benachteiligungen hinterfragt ... Wird mit den neuen Pflegegraden ab 2017 alles gut? Eher nein, es wird wohl neue Ungereimtheiten und Probleme geben! Werden sich demnächst die personellen Engpässe in den stationären Einrichtungen noch weiter verstärken? Ja, dies scheint nicht ausgeschlossen. --- Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit mehreren Zuschriften das Bundesgesundheitsministerium und den Deutschen Bundestag auf mutmaßliche Benachteiligungen einiger Gruppen von pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht und eine Überprüfung bzw. Korrektur angemahnt. Grundlage dieser Zuschriften waren Hinweise aus dem Kreis der Pflegegutachter. Informanten waren folglich Personen, die sich auskennen. Die Zeitschrift CAREkonkret ist in ihrer Ausgabe vom 4.11.2016 ebenfalls auf die neuen Pflegegrade eingegangen. Titel des Beitrages "Pflegegrade werden sinken". Es wird u.a. gewarnt: "In den meisten Einrichtungen wird im Laufe der kommenden zwei bis drei Jahre eine deutliche Absenkung der Pflegegradverteilung zu erwarten sein." U.a. wird in dem Beitrag ausgeführt: "Einrichtungen mit einer hohen Zahl an geistig rüstigen Bewohnern werden für ihre Klientel eher niedrigere Pflegegrade erreichen. Für den geistig rüstigen Pflegebedürftigen wird es künftig sehr schwer, die höheren Pflegegrade zu erreichen. Der Pflegegrad 5 wird für diese Klientel tatsächlich auf normalem Wege weitestgehend unerreichbar bleiben und auch der Pflegegrad 4 wird vielen versagt bleiben. Das kann zukünftig deutliche Auswirkungen auf die personelle Besetzung von stationären Einrichtungen haben".
Quelle: viewtopic.php?f=7&t=21877
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Neue Pflegebegutachtung startet zum 1. Januar 2017

Beitrag von WernerSchell » 15.12.2016, 17:14

PRESSEMITTEILUNG Essen/Berlin, 15. Dezember 2016

Neue Pflegebegutachtung startet zum 1. Januar 2017

Zum 1. Januar tritt die Pflegereform in Kraft. Kern ist die Einführung eines neuen, umfassenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Damit ändert sich die Pflegereform 2017: Neue Pflegebegutachtung startet zum 1. Januar 2017

Pflegebegutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Mehr Menschen als bisher werden Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Versicherte mit demenzieller und gerontopsychiatrischer Erkrankung werden erstmals gleichberechtigt berücksichtigt. Das Internetportal http://www.pflegebegutachtung.de bietet Informationen für Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute.

„Mit der Reform wird die Pflegeversicherung grundlegend verändert. Sie stärkt die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen insgesamt und schafft einen gerechteren Zugang zu den Leistungen. Ein sehr großer und sehr wichtiger Schritt hin zu einer besseren Versorgung wird damit umgesetzt“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Kern der Reform ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des damit verbundenen neuen Begutachtungsverfahrens für den MDK. Ab dem 1. Januar orientiert sich die Feststellung der Pflegebedürftigkeit am Grad der Selbstständigkeit in den elementaren Lebensbereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und Umgang mit Krankheit und Therapien, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, fest. Für jeden einzelnen Bereich werden Punktwerte ermittelt, die gewichtet und zusammengezählt eine Empfehlung für einen der fünf neuen Pflegegrade ergeben. Diese Bemessung löst die Erhebung der Pflegeminuten ab.

MDK empfiehlt geeignete Maßnahmen zu Prävention, Rehabilitation und Hilfsmittel

„Bei der Begutachtung sehen wir uns künftig die Pflegebedürftigkeit in allen Dimensionen an. Wir fragen: Was kann der Mensch noch alleine und was kann er nicht mehr alleine? Und was können wir tun, um seine Selbstständigkeit zu bewahren und zu unterstützen?“, erläutert Dr. Bettina Jonas, Geschäftsbereichsleiterin Pflege beim MDK Berlin-Brandenburg. Neben der Feststellung des Pflegegrades geben die Gutachter auch Empfehlungen zu geeigneten Maßnahmen der Prävention, Rehabilitation und für Heil- und Hilfsmittel ab. „Denn die Pflegebedürftigkeit eines Menschen kann durch solche Maßnahmen positiv beeinflusst werden“, sagt Dr. Jonas.

Menschen mit Demenz werden gleichgestellt

Ein zentraler Vorteil des neuen Begutachtungsverfahrens und der verbesserten Leistungen ist die bessere Berücksichtigung von Betroffenen mit gerontopsychiatrischen und demenziellen Erkrankungen. Dadurch haben nun auch Menschen, die sich beispielsweise im Anfangsstadium einer demenziellen Erkrankung befinden, Ansprüche auf alle Leistungen der Pflegeversicherung. „Die Betroffenen sind meistens zwar körperlich fit, aber in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt. Sie sind nachts unruhig, laufen weg oder zeigen aggressives Verhalten. Dies ist nicht nur für sie selbst, sondern auch für die Angehörigen oft sehr belastend“, erläutert Bernhard Fleer, Seniorberater Pflege MDS. Diese Versicherten können ab 2017 alle Leistungen der Pflegeversicherung von Pflegeberatung über Pflegegeld, Pflegesachleistung, Pflegehilfsmitteln, Zuschüssen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis hin zu Verhinderungspflege erhalten.

Medizinische Dienste sind gut vorbereitet – Begutachtungsvolumen steigt

Der grundlegende Systemwandel für rund drei Millionen Menschen stellt alle Akteure vor große Herausforderungen – so auch die Medizinischen Dienste. Sie haben sich seit Monaten aktiv auf die Umstellung vorbereitet: Im ersten Schritt wurden mit dem GKV-Spitzenverband die Begutachtungs-Richtlinien erarbeitet. Diese sind das Handwerkszeug für die neue Begutachtung. Auf dieser Grundlage wurden bundesweit die Gutachter geschult sowie eine neue Begutachtungssoftware entwickelt und erprobt.

Auch personell haben sich die MDK auf den Übergang und das zunehmende Begutachtungsvolumen eingestellt. Bereits 2015 sind die Pflegebegutachtungen um 6,1 Prozent angestiegen. In den ersten drei Quartalen 2016 gab es einen Zuwachs um 3,4 Prozent. Zum Jahreswechsel 2016/2017 zeichnet sich ein weiterer Anstieg der Pflegebegutachtungen ab. In den Zahlen spiegelt sich die Medienberichterstattung über die anstehenden gesetzlichen Änderungen wider.

Informationen für Versicherte und Fachleute auf http://www.pflegebegutachung.de

Um Versicherte und Fachleute über das neue Begutachtungsverfahren und die damit verbundene Neuerungen zu informieren, haben die Medizinischen Dienste das Internetportal http://www.pflegebegutachtung.de freigeschaltet auf dem verschiedene zielgruppengerechte Informationen zur Verfügung stehen. Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige finden sich dort Hinweise und Tipps rund um die neue Begutachtung – nicht nur in deutscher und in leichter Sprache, sondern auch in mehreren Übersetzungen. Ein Erklärfilm erläutert kurz, knapp und anschaulich den MDK-Besuch. Für Experten aus Einrichtungen und ambulanten Diensten steht unter anderem eine ausführliche Fachinformation zur Verfügung.

Hintergrund:
Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung möchte, muss einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Diese beauftragt dann den MDK mit der Begutachtung des Versicherten in seinem häuslichen Umfeld oder im Pflegeheim.

Der MDK-Gutachter erstellt ein Pflegegutachten, das nicht nur die Empfehlungen für einen Pflegegrad, sondern auch für geeignete Maßnahmen der Prävention, Rehabilitation sowie für Heil- und Hilfsmittel enthält. Das Gutachten sendet der MDK zur Pflegekasse. Von dort erhält der Versicherte den Leistungsbescheid und das Gutachten. Bislang erfolgt die Einordnung der Pflegebedürftigkeit in drei Stufen. Dieses System wird zum 1. Januar auf fünf Pflegegrade umgestellt. Für Versicherte, die bereits Leistungen erhalten, erfolgt die Umstellung auf Pflegegrade automatisch. Eine neue Begutachtung ist dafür nicht erforderlich.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetsete des MDS: https://www.mds-ev.de/presse/pressemitt ... 12-15.html
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Begutachtung ggf. noch 2016 sinnvoll

Beitrag von WernerSchell » 29.12.2016, 09:02

Am 29.12.2016 bei Facebook gepostet:
Die neuen Pflegegrade werden ab 01.01.2017 die Menschen mit Demenz in das Pflegesystem einbeziehen. Die körperlichen Defizite werden bei der Begutachtung an Bedeutung verlieren. Daher kann es Sinn machen, noch 2016 einen Antrag auf Zuerkennung einer Pflegestufe bzw. Höherstufung nach altem Recht zu stellen. In den letzten Wochen wurde mir bei einigen Begutachtungssituationen praxisnah verdeutlicht, dass ein Reagieren noch in diesem Jahr wirklich Sinn machen kann. Es ist allerdings Eile geboten!
>>> viewtopic.php?f=4&t=21742
>>> viewtopic.php?f=4&t=21849
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Fragen und Antworten zum neuen Begutachtungssystem

Beitrag von WernerSchell » 02.01.2017, 07:59

Ärzte Zeitung vom 02.01.2017:
Pflegeversicherung: Fragen und Antworten zum neuen Begutachtungssystem
Ein neues Begutachtungssystem für Pflegebedürftige startete zum 1. Januar – mit vielen Veränderungen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=926 ... ege&n=5469
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Neue Pflegebegutachtung - erste positive Bilanz

Beitrag von WernerSchell » 21.04.2017, 14:28

Neue Pflegebegutachtung: Medizinische Dienste ziehen erste positive Bilanz

Seit rund 100 Tagen begutachten die MDK pflegebedürftige Menschen nach einem umfassenden Verfahren und geben Empfehlungen für die neuen fünf Pflegegrade ab. Dadurch erhalten im ersten Quartal fast 129.000 Menschen erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Resonanz bei Versicherten und Gutachtern ist positiv. Das Auftragsvolumen ist wie erwartet gestiegen. Die MDK haben sich personell und organisatorisch darauf eingestellt.

Das neue Gesetz wirkt. Im ersten Quartal 2017 haben die MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) 222.178 Begutachtungen nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt. Bei mehr als 80 Prozent (185.891) der Begutachtungen haben die Gutachter einen der fünf neuen Pflegegrade empfohlen. „128.996 dieser Pflegebedürftigen haben erstmals Zugang zu den Leistungen aus der Pflegeversicherung. Im Pflegegrad 1 sind 43.434 Versicherte neu im Leistungsbezug. Insbesondere Versicherte mit einer Demenzerkrankung oder mit einem hohen krankheitsbedingten Unterstützungsbedarf profitieren vom neuen Verfahren. Die Versorgung ist besser geworden“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Im Zusammenhang mit der Pflegereform sind auch die Begutachtungsaufträge seit Ende vergangenen Jahres bundesweit deutlich angestiegen.

Im ersten Quartal 2017 haben die MDK 31 Prozent mehr Aufträge als im Vorjahreszeitraum und liegen damit im Rahmen des vorausberechneten Anstiegs. Die MDK sind in ihren Schätzungen zur Vorbereitung davon ausgegangen, dass das Auftragsaufkommen 2017 im Vergleich zu 2015 um 32 Prozent ansteigen wird. „Die Gründe dafür sind, dass der Personenkreis, der nun Anspruch auf Leistungen hat, mit der Pflegereform erweitert wurde. Außerdem gab es bereits 2016 Höherstufungsanträge und vorgezogene Anträge“, erläutert Reiner Kasperbauer, Geschäftsführer des MDK Bayern. Mit gezieltem Personalaufbau, freiwilliger Mehrarbeit und langfristig geplanten organisatorischen Maßnahmen wie frühzeitige Erarbeitung der Begutachtungsrichtlinien, intensive Schulung der Gutachter und zielgruppengerechten Informationen für pflegebedürftige Menschen und Angehörige haben sich die Medizinischen Dienste rechtzeitig auf den Systemumstieg vorbereitet.

Erste Erfahrungen mit der neuen Pflegebegutachtung sind positiv

Den umfassenden Blick auf die Pflegebedürftigkeit eines Menschen bei der Begutachtung bewerten sowohl die Betroffenen als auch die Gutachter positiv. „Das neue Verfahren ist für die Versicherten und Angehörigen transparent und nachvollziehbar, denn alle elementaren Lebensbereiche werden angesprochen“, sagt Bernhard Fleer, Seniorberater Pflege beim MDS. Pflegebedürftige mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie zum Beispiel Demenz können nun besser begutachtet werden: „Sie sind vor allem im Anfangsstadium ihrer Erkrankung zwar meistens noch körperlich fit, aber in ihren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt oder sie zeigen belastendes Verhalten. Das wird nun besser berücksichtigt“, erläutert Fleer. Auch die Gutachter bestätigen, dass sie mit dem neuen Verfahren viel besser erkennen können, mit welchen Maßnahmen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erhalten und gefördert werden kann. Mit dem neuen Verfahren schätzen sie den Grad der Selbstständigkeit in sechs elementaren Lebensbereichen ein – von Mobilität, Selbstversorgung über Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, kognitive und kommunikative Fähigkeiten bis hin zu Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens.

Dringende Fälle werden trotz erhöhtem Auftragsvolumen fristgerecht bearbeitet

Aufgrund des hohen Auftragsvolumens müssen Versicherte mit einer Bearbeitungsdauer von vier bis zu acht Wochen rechnen. Für dringliche Fälle gibt das Gesetz Fristen vor, in denen der gesamte Vorgang vom Antrag bis zum Leistungsbescheid durch die Pflegekasse erfolgt sein muss. So gilt für Pflegebedürftige beim Übergang vom Krankenhaus oder von der Reha-Einrichtung in die Pflege eine Ein-Wochen-Frist. Das heißt: Innerhalb von einer Woche stellt ein MDK-Gutachter die Pflegebedürftigkeit fest und die Krankenkasse erteilt einen entsprechenden Leistungsbescheid. Diese Ein-Wochen-Frist gilt auch für Begutachtungen bei Versicherten, die in der Palliativpflege sind. Wenn Angehörige eine Pflegezeit beantragen, so gilt eine Zwei-Wochen-Frist. Und bei Erstanträgen auf Heimpflege oder Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gilt eine 25-Arbeitstage-Frist. All diese Fristen werden aktuell vom MDK in rund 96 Prozent aller Fälle eingehalten. Für alle Begutachtungsfälle gilt: Der Leistungsanspruch gilt ab dem Tag, an dem jemand seinen Antrag gestellt hat. Die Leistungen werden auch nachträglich gewährt. Pflegegeld und andere Leistungen werden bei der Zuerkennung eines Pflegegrades nachgezahlt.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.04.2017
Pressekontakt:
MDS, Pressestelle
Michaela Gehms
Tel. 0201 8327-115
Mobil: 0172 3678007
m.gehms@mds-ev.de

Die komplette Pressemappe steht ab 11:00 Uhr unter https://www.mds-ev.de/presse/pressemitt ... ungen.html zur Verfügung.
Weitere Informationen für Versicherte zur neuen Begutachtung sind auf http://www.pflegebegutachtung.de verfügbar.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. MDK-Gutachter begutachten im Auftrag der Pflegekassen gesetzlich Versicherte, wenn sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben.
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Neues Pflegerecht: Deutlich mehr Leistungen

Beitrag von WernerSchell » 24.04.2017, 06:22

Ärzte Zeitung vom 24.042017:
Neues Pflegerecht: Deutlich mehr Leistungen
Die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit führt zu mehr Leistungsempfängern und zusätzlichen Pflegeleistungen –
vor allem für gerontopsychiatrische Patienten. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=934 ... ege&n=5708
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Kritik am Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beitrag von WernerSchell » 22.05.2017, 06:39

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Pressemitteilung vom 22.05.2017

Kritik am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

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Die neuen Regelungen in §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch (SGB ) XI in Verbindung mit dem neuen Begutachtungsinstrument - Begutachtungsassessment (NBA) - sind möglicherweise zum Nachteil der Menschen mit körperlichen Defiziten formuliert worden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat diese Besorgnisse bereits 2016 aufgegriffen hinterfragt. U.a. wurde der Deutsche Bundestag angeschrieben und um Überprüfung der Besorgnisse gebeten. Irgendwelche Folgerungen wurden bislang nicht gezogen.

Nun hat der Deutsche Verband der Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe e.V. (DVLAB) ebenfalls Kritik am neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geäußert. Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Demenz und herausforderndem Verhalten werden durch die neuen Regelungen als benachteiligt angesehen. Dies alles scheint Grund genug, das neue Begutachtungssystem auf den Prüfstand zu stellen und ggf. an einigen Stellen zu korrigieren.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk sieht nach all dem die Notwendigkeit, die neuen Vorschriften betreffend den Pflegebedürftigkeitsbegriff auf den Prüfstand zu stellen und die bereits jetzt bekannten Benachteiligungen einzelner Gruppen von pflegebedürftigen Menschen zu beseitigen.

Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

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Weitere Beiträge zum Thema Pflegedürftigkeitsbegriff im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter folgenden Adressen:
viewtopic.php?f=4&t=21742
viewtopic.php?f=4&t=21849
viewtopic.php?f=4&t=21800
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Wirkung der Pflegereform wird überprüft

Beitrag von WernerSchell » 19.09.2017, 17:08

Wirkung der Pflegereform wird überprüft
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Umsetzung der Pflegereform wird nach Angaben der Bundesregierung systematisch überprüft. In einer "umfassenden begleitenden wissenschaftlichen Evaluation" gehe es unter anderem um das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, heißt es in der Antwort (18/13582 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/135/1813582.pdf ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13453 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/134/1813453.pdf ) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Evaluation solle Erkenntnisse zu der Frage liefern, inwieweit die beabsichtigten Wirkungen vor allem des zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II/III) eingetreten seien. Überprüft würden dabei Vorbereitung und Umsetzung sowie die Ergebnisse aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hinsichtlich der unterschiedlichen Personengruppen und Akteure.
Die Überprüfung diene auch dazu, "eventuelle Anpassungs- und Optimierungsmöglichkeiten während der Umsetzungsphase zu identifizieren". Ferner gehe es um die finanziellen Auswirkungen der beiden Gesetze auf andere Leistungsträger, vor allem die für die Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Sozialhilfe.

Quelle: Mitteilung vom 19.09.2017
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
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Neue Pflegebegutachtung hat Praxistest erfolgreich bestanden

Beitrag von WernerSchell » 18.01.2018, 11:46

Bilanz nach einem Jahr: neue Pflegebegutachtung hat Praxistest erfolgreich bestanden

Seit einem Jahr sind der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das damit verbundene neue Verfahren zur Einstufung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegegrade durch den MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) umgesetzt. „Mit der neuen Begutachtung konnten im Vergleich zu 2016 rund 304.000 Versicherte neu anerkannt werden. Mehr Menschen haben nun früher und insgesamt einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Im nächsten Schritt kommt es darauf an, die Versorgung im Sinne des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiterzuentwickeln. „Dies gilt für alle Pflegeformen, ob ambulant oder stationär, in neuen Wohnformen und bei ergänzenden Unterstützungs- und Entlastungsangeboten. In allen Bereichen sind weitere Aktivitäten aller Akteure notwendig, um mit bedarfsgerechten Angeboten die Ressourcen der pflegebedürftigen Menschen zu stärken und ihre Selbstständigkeit soweit als möglich zu erhalten“, erläutert Pick.

Zentrale Ergebnisse der Pflegebegutachtung 2017 im Überblick: https://www.mds-ev.de/presse/pressemitt ... 01-18.html.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.01.2018
Michaela Gehms
Pressesprecherin MDS
Tel: +49 201 8327-115
Mobil: 0172 3678007
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
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Reform wirkt: Pflegegeld für 3,6 Millionen Menschen

Beitrag von WernerSchell » 19.01.2018, 07:29

Ärzte Zeitung online, 18.01.2018
Reform wirkt: Pflegegeld für 3,6 Millionen Menschen
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wirkt. 3,6 Millionen Menschen beziehen Geld von der Pflegeversicherung
.
Von Anno Fricke
BERLIN. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff hat die Zahl der Bezieher von Leistungen aus der Pflegeversicherung sprunghaft ansteigen lassen. Allein 304.000 neue Leistungsempfänger seien darauf zurückzuführen, hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDS) am Donnerstag mitgeteilt. "Mehr Menschen haben nun früher und insgesamt einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung", sagte Geschäftsführer Dr. Peter Pick zum Ergebnis.
… (weiter lesen unter) … https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr
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Beitrag von WernerSchell » 22.01.2018, 14:27

Ärzte Zeitung online, 22.01.2018
Jubiläum
Ein Jahr Pflegereform – eine gemischte Bilanz

Was hat die Pflegereform letztes Jahr gebracht? Zwei Akteure im Gesundheitswesen bewerten die Auswirkungen völlig unterschiedlich.
BERLIN. Gut ein Jahr nach dem Start der jüngsten Pflegereform fällt die Bewertung unterschiedlich aus. "Die Pflegereform bringt deutlich weniger, als von der Bundesregierung behauptet", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, in Berlin.
Seit Anfang 2017 gilt eine neue Einstufung von Betroffenen bei der Pflegeversicherung. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sollen unter anderem auch Beeinträchtigungen von Wahrnehmung und Erinnerung etwa bei Demenz besser berücksichtigt werden.
Mangel an spezialisierten Anbietern
Brysch sagte unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium, zwar habe es Ende des Jahres 2017 351 000 Leistungsbezieher mehr als im Vorjahr gegeben. Doch mit 241 000 Betroffenen sei der größte Teil davon in den neuen Pflegegrad 1 eingestuft worden. "Dieser dient vor allem der Vorbeugung."
Ihnen stünden 125 Euro für hauswirtschaftliche Hilfe durch einen professionellen Anbieter zur Verfügung. An entsprechenden Anbietern mangele es. "Bei den Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 ist der Anstieg dagegen mit den Vorjahren vergleichbar." Die Zunahme betrage hier unter 4 Prozent.
… (weiter lesen unter) … https://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=95 ... efpuryykqr
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