Quartierskonzepte im Rhein-Kreis Neuss ... Vorschläge

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Wohnen im Alter ... neue Wohnquartier-Konzepte

Beitrag von WernerSchell » 30.03.2016, 12:42

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Pressemitteilung vom 30.03.2016
Rhein-Kreis Neuss

Wohnen im Alter
Kreiskommission informiert sich über neue Wohnquartier-Konzepte


Rhein-Kreis Neuss. Die Seniorenpolitik hat für den Rhein-Kreis Neuss einen hohen Stellenwert. So befasst sich die Kommission Silberner Plan, die seit den 70er Jahren kontinuierlich Ziele und Perspektiven für die Altenarbeit im Kreis formuliert, auch schon länger mit neuen Wohnformen im Alter – insbesondere als Alternative zur stationären Heimunterbringung.

Bereits drei in der Fachwelt anerkannte und beachtete Tagungen über aktuelle Entwicklungen zur Wohnsituation im Alter hat das Kreissozialamt organisiert. Denn, wie Dr. Hans-Ulrich Klose, Vorsitzender des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Rhein-Kreises Neus und zugleich Vorsitzender der Kommission Silberner Plan, betont: „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass sich möglichst viele ältere Menschen den Wunsch erfüllen können, ihr Leben möglichst lange aktiv und ihren Bedürfnissen entsprechend zu gestalten. Dazu gehört auch die altersgerechte Quartiersentwicklung.“

In Kevelaer informierte sich die Kommission Silberner Plan jetzt unter der Leitung von Dr. Klose und Kreissozialamtsleiter Siegfried Henkel einmal mehr über ein neues Wohnkonzept in der Praxis. Besucht wurde das Wohnquartier „Klostergarten Kevelaer“, in dem Nachbarschaftshilfe und Solidarität das Zusammenleben bestimmen. Neben der Klosterkirche als spirituellem Mittelpunkt des Klostergartens bildet ein Nachbarschafts-Haus den gesellschaftlichen Mittelpunkt des Quartiers. Hier hat die Caritas als Betreiber mehrere Einrichtungen unter einem Dach zusammengefasst. Im Wohnquartier gibt es 80 verschieden große barrierefreie Wohnungen. Betreutes Wohnen wird ebenso angeboten wie eine kleine stationäre Einrichtung mit 40 Plätzen.

In Neuss-Norf wird mit dem Projekt Grupellopark ein ähnliches Konzept umgesetzt. „Solche Projekte, wie sie im Rhein-Kreis Neuss schon an einigen Standorten existieren, entsprechen mehr den heutigen Wohnwünschen der Menschen und damit auch einer bedarfsgerechten Versorgungsstruktur, die zunehmend über die klassischen Altenpflegeplätzen hinausgeht“, erläutert Kreisdirektor Dirk Brügge als zuständiger Dezernent für Senioren und Soziales.

So werden Kreispolitik und Kreisverwaltung die Idee neuer altengerechter Wohnformen im Quartier auch weiter unterstützen. Für die Kommission Silberner Plan steht als nächstes Praxismodell das Wohnprojekt „Proviva“ in Leverkusen auf dem Informationsprogramm.

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Pflegeversicherung überfordert ...

Beitrag von WernerSchell » 11.04.2016, 08:19

Am 11.04.2016 bei Facebook gepostet:
Die Pflegeversicherung wurde erst vor wenigen Jahren eingeführt - und ist schon jetzt heillos mit ihren Aufgaben überfordert, sagt der Wirtschaftsprofessor Bernd Raffelhüschen. Bald werde es zweieinhalb mal so viele Pflegefälle geben….... - Grundsätzlich kann Prof. Raffelhüschen zugestimmt werden, wenn er meint, dass das jetzige Pflegesystem in der Zukunft nicht mehr zu stämmen sein wird.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat bereits in einer Stellungnahme vom 13.05.2014 für den Neusser Pflegetreff, mit Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister, darauf aufmerksam gemacht, dass es ggf. geboten erscheint, die Leistungen des Systems stärker auf die schwerst pflegebedürftigen Menschen zu konzentrieren. Das Statement ist abrufbar unter folgender Adresse (pdf-Datei) > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf
Das durch das PSG I und PSG II reformierte SGB XI enthält Leistungsansprüche, die auf Dauer weit über die Möglichkeiten der weniger werdenden Beitragszahler hinaus gehen. Davon unabhängig erscheinen zahlreiche Vorschriften auch viel zu kompliziert und erfordern eine Vereinfachung.
Dringend erforderlich erscheinen zur Ergänzung der Pflegeversicherung kommunale Quartierskonzepte, generationenübergreifend gestaltet. Die Kommunen sind insoweit in der Pflicht und müssen dafür auch Geld in die Hand nehmen (vgl. z.B. Art. 1, 20, 28 GG, § 71 SGB XII und § 4 GEPA NRW): > viewtopic.php?f=4&t=21367 - Ein Umfangreiches Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 14.08.2015 informiert über die Quartierskonzepte: > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Ergänzend informiert eine aktuelle Buchveröffentlichung von Becher & Hölscher (Hrsg): "Wohnen und die Pflege von Senioren", Vincentz, 2015: > viewtopic.php?f=4&t=21516
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Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2016, 16:01

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=21444&p=92018#p92018

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III):
Der Referentenentwurf (siehe unten angefügte pdf-Datei)
wurde am 26. April 2016 versandt.
Die Verbändeanhörung soll am 30. Mai 2016 stattfinden.


+++

Rheinische Post / NGZ vom 27. April 2016

Drittes Pflegestärkungsgesetz
Kommunen sollen künftig Pflegebedürftige beraten

Exklusiv | Berlin. Die Bundesregierung will die Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen federführend an die Kommunen übertragen und damit
bundesweit deutlich mehr Beratungsstellen schaffen. Bislang organisieren dies die Kranken- und Pflegekassen.
Von Eva Quadbeck
... "weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.5935461

Ärzte Zeitung vom 28.04.2016:
Pflegegesetz III: Mehr Einfluss für Kommunen
Die Verantwortung der Kommunen für die Pflege soll wieder gestärkt werden. Gesundheitsminister Hermann Gröhe hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt,
mit dem die Beratungsangebote für die Pflege besser verzahnt werden sollen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=910 ... ege&n=4948

Domradio.de
Minister Gröhe will Kommunen bei der Pflegeberatung stärken
Beratung aus einer Hand

Wer Angehörige pflegt, ist meist stark belastet. Der gesamte Alltag richtet sich nach der Pflege. Entlastungsangebote gibt es viele,
doch pflegende Angehörige kennen sie häufig nicht. Das soll sich ändern.
... (weiter lesen unter) ... https://www.domradio.de/themen/soziales ... g-staerken

Ärzte Zeitung vom 29.04.2016:
Pflegegesetz III: Kommunen begrüßen ihre neue Rolle
Das dritte Pflegestärkungsgesetz setzt auf die Kommunen. Die Städte befürworten das - sind in anderen
Bereichen aber skeptischer. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=910 ... ege&n=4951
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Quartierskonzepte in den Kommunen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2016, 06:25

Quartierskonzepte in den Kommunen gestalten

Am 03.05.2016 bei Facebook gepostet:
Die jüngste Pflegereform (= Pflegestärkungsgesetz I und II - PSG I & II) hat vielfältige Neuerungen gebracht. Einiges scheint wichtig und gut gelungen. Zahlreiche Regelungen sind aber auch mehr als kompliziert und zu hinterfragen. Die neuen Pflegegrade werden neue Leistungsansprüche begründen, aber auch Fragen aufwerfen. Am 26.04.2016 hat das BMG den Entwurf eines PSG III vorgelegt, u.a. mit der Absicht, die Kommunen stärker in die Verantwortung für die pflegerische Versorgung vor Ort einzubinden (Entwurf abrufbar > viewtopic.php?f=4&t=21444&p=92018#p92018 ). Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird sich dazu noch äußern. Im Übrigen sollen sämtliche Neuerungen beim Neusser Pflegetreff am 26.10.2016 umfänglich thematisiert werden > viewtopic.php?f=7&t=21512
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Quartierskonzepte in den Kommunen gestalten

Beitrag von WernerSchell » 04.05.2016, 06:26

Quartierskonzepte in den Kommunen gestalten

Am 03.05.2016 bei Facebook gepostet:
Die jüngste Pflegereform (= Pflegestärkungsgesetz I und II - PSG I & II) hat vielfältige Neuerungen gebracht. Einiges scheint wichtig und gut gelungen. Zahlreiche Regelungen sind aber auch mehr als kompliziert und zu hinterfragen. Die neuen Pflegegrade werden neue Leistungsansprüche begründen, aber auch Fragen aufwerfen. Am 26.04.2016 hat das BMG den Entwurf eines PSG III vorgelegt, u.a. mit der Absicht, die Kommunen stärker in die Verantwortung für die pflegerische Versorgung vor Ort einzubinden (Entwurf abrufbar > viewtopic.php?f=4&t=21444&p=92018#p92018 ). Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird sich dazu noch äußern. Im Übrigen sollen sämtliche Neuerungen beim Neusser Pflegetreff am 26.10.2016 umfänglich thematisiert werden > viewtopic.php?f=7&t=21512
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Alt werden, wo das Herz schlägt - Pflege & Alter in NRW

Beitrag von WernerSchell » 30.09.2016, 07:08

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
hat eine neue Broschüre vorgelegt mit dem Titel
:

Alt werden, wo das Herz schlägt -
Pflege und Alter in Nordrhein-Westfalen


Ein Exemplar der neuen Broschüre wurde Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk,
am 29.09.2016 beim Besuch der Reha-Care, Düsseldorf, von der Pflegeministerin, Frau Barbara Steffens, übergeben.
Broschüren wird Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk beim Pflegetreff am 26.10.2016 zur kostenlosen Mitnahme auslegen
> viewtopic.php?f=7&t=21512
.

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Foto (29.09.2016): Werner Schell mit Staatssekretärin Frau Martina Hoffmann-Badache,
und Pflegeministerin, Frau Barbara Steffens (v.l.).


Quelle und weitere Informationen:
viewtopic.php?f=4&t=21811
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Bedarf an Heimplätzen ungebrochen ...

Beitrag von WernerSchell » 13.12.2016, 09:05

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtete am 13.12.2016:

Kaarst - LiS: Kaarst braucht mehr stationäre Pflege
Kaarst. Für die Liberalen Senioren ist trotz Pflegestärkungsgesetz der Bedarf an Heimplätzen ungebrochen.
Mit Kritik haben die Liberalen Senioren (LiS) auf Äußerungen des Leiters des Vinzenzhauses, Detlef Rath, im Seniorenausschuss reagiert. Rath hatte zu bedenken gegeben, dass mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 der Bedarf an stationären Plätzen sinken würde und eine vierte Senioreneinrichtung in Kaarst wenig sinnvoll sei.
"Der Wunsch vieler älterer Menschen ist es, möglichst lange, selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können", schreibt die Vorsitzende Beate Kopp in einer Stellungnahme und weiter: "Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass es zu Pflegesituationen kommen kann, die eine Unterbringung in einem Seniorenheim erforderlich machen. Eine 24-stündige Pflege und Betreuung ist nur in einer vollstationären Pflegeeinrichtung sicherzustellen."
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.6461416

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Liberalen Senioren in Kaarst mehrfach zum Thema beraten. Die jetzigen Ausführungen können daher unterstützt werden. Allerdings fehlt in dem Beitrag der Hinweis, dass sämtliche Angebote in einem kommunalen Quartierskonzept gebündelt werden sollten. Nur so ist gewährleistet, dass die Angebotsstruktur auch den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und stets weiter ausgestaltet werden kann.Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat die Anforderungen an kommunale Quartierskonzepte u.a. am 14.08.2015 für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss zusammen gefasst.
Siehe insoweit > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
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Bundespräsident würdigt Quartiersmanager ...

Beitrag von WernerSchell » 26.12.2016, 18:07

Der Bundespräsident hat in seiner Weihnachtsansprache 2016 u.a. die Quartiersmanager besonders gewürdigt und damit die Bedeutung der altengerechten Quartiershilfen in den Kommunen hervorgehoben. Darauf hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung vom 26.12. 2016 besonders aufmerksam gemacht. Es ist zu hoffen, dass mit Rücksicht auf die präsidiale Würdigung die kommunalen Quartiershilfen zur Ergänzung des Teilleistungssystems der Pflegeversicherung weiteren Zuspruch erfahren und mit mehr Finanzmittel ausgestattet werden. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat in Neuss-Erfttal solche Quartiershilfen 2012 mit angeschoben und würde Möglichkeiten zur weiteren Ausgestaltung sehr begrüßen.
viewtopic.php?f=4&t=21213&p=95919#p95919
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Engagement für die kommunale Quartiersgestaltung

Beitrag von WernerSchell » 28.01.2017, 08:49

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" ... die Gestaltung des öffentlichen Raumes und der Wohnbedingungen müssen ... an dem Ziel ausgerichtet sein, die Teilhabe auch eingeschränkter ... Menschen zu fördern und zu sichern." Zitat aus dem 7. Altenbericht der Bundesregierung, veröffentlicht am 11. November 2016

Am 28.01.2017 bei Facebook gepostet:
Sozialpolitik ist wichtig. Es gibt mehrere "Baustellen", die weitere Reformmaßnahmen erforderlich machen. Ich werbe daher seit Jahren für altengerechte Quartiershilfen und meine, dass die Kommunen insoweit mit aller Kraft aktiv werden müssen. Diese Quartiershilfen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen. Ich habe dazu für eine Fachtagung am 14.08.2015 beim Rhein-Kreis Neuss ein umfängliches Statement gefertigt. In einem Film (7,45 Min.) habe ich bereits Ende 2014 auf die hiesigen Aktivitäten und das Engagement für die kommunale Quartiersgestaltung aufmerksam gemacht: > https://www.youtube.com/watch?v=GYGxFhE_GcI&t=51s Mein für den Rhein-Kreis Neuss gefertigtes Statement kann als Anregung für die aktuelle Kommunalpolitik zugunsten der älter werdenden Menschen angesehen werden. > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
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Entwicklung altengerechter Quartiere

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2017, 08:55

Presseinformation – 109/2/2017 Düsseldorf, 9. Februar 2017

Ministerin Steffens:
Entwicklung altengerechter Quartiere – Kommunen müssen wissen, was Menschen vor Ort brauchen
Land unterstützt Altenberichterstattung der Städte und Gemeinden


Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Altengerechte Quartiersentwicklung muss sich an den Bedürfnissen und Bedarfen der Menschen vor Ort orientieren. Deshalb brauchen Kommunen Informationen darüber, wie ihre älteren Bürgerinnen und Bürger wohnen wollen, welche Kultur- oder Mobilitätsangebote sie nutzen oder was sie vermissen, um auch bei Pflegebedarf im vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können. Es müssen Daten vorliegen, wie sich die Altersstruktur in Stadtteilen oder Dörfern entwickelt, denn der demographische Wandel verläuft in NRW unterschiedlich. Das Land unterstützt Städte und Gemeinden beim Aufbau einer kommunalen Altenberichterstattung.

„Wer Quartiere gestalten will, die auch für Menschen über 60 Jahre lebenswert sind, muss wissen, was sie brauchen und was ihnen fehlt. Nur mit detailliertem Wissen über die Situation vor Ort ist eine zukunftsorientierte Entwicklung möglich, können Gelder wirtschaftlich eingesetzt werden und kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielorientiert arbeiten. Quartiere, in denen Menschen gut älter werden können, sind ein Standortvorteil – auch für die Jüngeren, die dort heimisch sind und bleiben wollen. Den Kommunen kommt eine Schlüsselrolle zu, denn auf lokaler Ebene wird unmittelbar deutlich, was ausgebaut oder verändert werden muss“, erklärte Ministerin Barbara Steffens zur Eröffnung der Fachtagung „Kommunale Altenberichterstattung in NRW“ in Düsseldorf.

Damit Kommunen die Fakten erheben und als Basis für die Planung nutzen können, unterstützt das Land sie bei der konkreten Umsetzung der Altenberichterstattung, zum Beispiel durch Beratungsangebote, Workshops und die Vorstellung gelungener Praxisbeispiele. Neben guten Ansätzen aus NRW stellten auf der Tagung auch internationale Referenten erfolgreiche Projekte vor. Zum Beispiel aus der irischen Grafschaft Louth, wo sich Ehrenamtliche mit einem „Good Morning Call“ bei älteren Alleinlebenden melden und sie etwa an die Einnahme ihrer Medikamente zu erinnern oder sich einfach nur mit ihnen zu unterhalten. Im britischen Manchester signalisieren Einzelhändler durch Aufkleber im Schaufenster, dass es in ihren Geschäften Sitzgelegenheiten und eine Toilette gibt. Und ehrenamtliche „Kulturbotschafter“ informieren Ältere über Veranstaltungen und organisieren Besuche in Museen und Theatern.

„Wir möchten Kommunen ermuntern und unterstützen, die Zunahme der Zahl älterer Menschen nicht als Problem zu sehen, sondern als Chance. Denn die Generation 60 plus war noch nie so leistungsfähig wie heute, und Ältere haben nach ihrer beruflichen Phase mehr Zeit als früher. Dieses Potenzial können Kommunen nutzen, zum Beispiel durch professionelles Management der Freiwilligen-Arbeit bei Bildungs- und Betreuungsangeboten oder anderen sozialen Projekten. Gleichzeitig können Ältere sich und ihre Erfahrungen einbringen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen“, so Ministerin Steffens.

Weitere Informationen zum Projekt „Kommunale Altenberichterstattung“ auf der Internetseite des Ministeriums unter http://www.mgepa.nrw.de/alter/leben_im_ ... /index.php
und bei der Forschungsgesellschaft für Gerontologie der TU Dortmund http://www.ffg.tu-dortmund.de/cms/de/Ko ... index.html

Hintergrund:

Wachsender Anteil der über 65-Jährigen an NRW- Bevölkerung:
• 2014: 3.605.446 Mio. = 20,6%
• 2030: 4.550.970 Mio. = 25,7%
• 2040: 5.051.691 Mio. = 28,9% (+ 40,1% zu 2014)
Quelle: IT.NRW

Projekt „Kommunale Altenberichterstattung

• Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat das Projekt „Kommunale Altenberichterstattung“ der Forschungsgesellschaft für Gerontologie (FfG) mit insgesamt 40.000 Euro gefördert.
• Angebote an Kommunen:
 „Arbeitshilfe zur kommunalen Altenberichterstattung für Kommunen“ (ist bereits in der 2. Auflage erschienen)
 Unterstützung der Kommunen vor Ort bei Konzeption und (Weiter-) Entwicklung der Altenberichterstattung
 Workshops zur Qualifizierung kommunaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. An sechs Workshops in 2016 nahmen über 90 Personen aus rund 70 Kommunen teil.
• Fachinformationen, gute Praxisbeispiele, Anleitungen etc. auf der Internetseite der FfG, Beratung der Kommunen per Telefon und E-Mail, Fachtagungen

Landesförderplan Alter und Pflege

• Schwerpunkt des Landesförderplans ist die Quartiers¬entwicklung (sechs der 14 Förderangebote haben Quartiersbezug).
• Mittel für das Förderangebot 2 „Entwicklung altengerechter Quartiere“ wurden von 2,1 Mio. in 2016 auf 4,32 Mio. in 2017 mehr als verdoppelt.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.
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Demenz geht alle an! - Quartiershilfen - Info 11.07.2017

Beitrag von WernerSchell » 16.05.2017, 10:11

Aus Forum:
viewtopic.php?f=7&t=22122

Bild - und - Bild

Einladung

Im Rahmen der „Altersgerechten Quartiershilfen Erfttal“ informieren wir über:

Demenz geht alle an!
verstehen - erleben - helfen


Informationsveranstaltung
am Dienstag, 11.07.2017, 15.00 Uhr
im Bürgerhaus Erfttal, SKM Neuss e.V.
Bedburger Straße 61, 41469 Neuss


Die Teilnahme ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich.

Referentin: Karin Kalina, Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e.V.
(in Kooperation mit dem „Runden Tisch Demenz“, Neuss)


Der offene, mediale Umgang mit dem Thema Demenz, lässt den Eindruck entstehen,
dass mittlerweile jeder weiß, was Demenz ist. Aber wissen wir das wirklich und würden
wir erste Anzeichen einer Demenz in unserem Umfeld erkennen? Der Vortrag wird einen
Überblick über das dementielle Syndrom, den Verlauf und das Erleben der Betroffenen
geben. Zudem werden Handlungsstrategien im Umgang mit Betroffenen aufgezeigt und
Hilfsangebote im nahen Umfeld vorgestellt.


Im Anschluss wird über Angebote im Rahmen des
Quartierskonzeptes Erfttal „Altersgerechte Hilfen“ informiert.


Quelle: viewtopic.php?f=7&t=16662&start=45

Herzlich willkommen!

mail: buergerhaus-erfttal@web.de http://www.buergerhaus-erfttal.de
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Kaarst Sozialplan Alter - für alle Generationen

Beitrag von WernerSchell » 27.05.2017, 18:06

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung (Lokalredaktion Kaarst) berichtete am 24. Mai 2017

Kaarst Sozialplan Alter - für alle Generationen

Kaarst. Die Prognose für 2030 geht von mehr als doppelt so vielen Über-80-Jährigen gegenüber 2015 aus. Aber der "Sozialplan Alter" empfiehlt den Grundsatz "ambulant vor stationär". Chancen im Alter werden vor allem beim Ehrenamt gesehen.
Von Rudolf Barnholt
Rund 300 Seiten stark ist der "Sozialplan Alter", der von der Forschungsgesellschaft für Gerontologie und dem Institut für Gerontologie an der TU Dortmund erstellt wurde. Die betroffene Zielgruppe hatte in den vergangenen zwei Jahren wiederholt die Gelegenheit, Anregungen einzubringen - sei es durch das Ausfüllen eines Fragebogens oder durch die Teilnahme an einer der Projektgruppen. Allerdings wurde bei der Vorstellung des Werks im Sozialausschuss auch schnell deutlich, dass von dem Plan keine Wunder erwartet werden können.
So gibt es beispielsweise keine eindeutige Aussage darüber, ob in Kaarst eine vierte Pflegeeinrichtung gebraucht wird. Professor Elisabeth Bubolz-Lutz wies darauf hin, dass man die Situation der Senioren nicht isoliert betrachten dürfe: "Ziel muss die Gestaltung der Zukunft für alle Generationen sein." Der moderierte Diskurs zu diesem Punkt müsse weiter fortgeführt werden.
Im Sozialausschuss wurde aber eine Entwicklung aufgezeigt, die alarmierend zu sein scheint: Lebten 2015 noch 2519 Menschen über 80 Jahre in Kaarst, so wird diese Zahl bis 2020 auf 3740 ansteigen und bis 2030 - so die Prognose - auf 5508. Trotzdem wird der Bau einer vierten Pflegeeinrichtung nicht empfohlen - es gelte der Grundsatz "ambulant vor stationär". Es wird jedoch anerkannt, dass mit der stark ansteigende Zahl der Menschen über 80 Jahren die Zahl der potenziell Pflegebedürftigenauch deutlich ansteigen könnte.
In der vorgelegten Expertise geht es immer wieder auch darum, Senioren nicht nur als eine mögliche Belastung zu sehen, sondern ihr Potenzial für ehrenamtliches Engagement zu nutzen. 48,8 Prozent der Befragten hatten angegeben, etwas für die Allgemeinheit zu tun, wenn die entsprechenden Strukturen vorhanden wären. Das Motto laute: Gemeinsam engagiert für eine lebenswerte Zukunft.
Elisabeth Bubolz-Lutz, Projektleiterin Elke Olbermann und Anja Gieseking, die die Ergebnisse jetzt vorstellten, setzen auf bürgerschaftliches Engagement. Eine zentrale Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Entwicklung von Quartieren - auch dabei geht es um die Übernahme von Verantwortung von Bürgern für Bürger.
Beate Kopp (FDP) erinnerte an die zunehmend schlechter werdende hausärztliche Versorgung und appellierte: "Auch wenn wir auf die Kosten achten müssen, dürfen wir die Würde der betagten Menschen nicht aus den Augen verlieren." Sozialdezernent Sebastian Semmler betonte, dass die hausärztliche Versorgung "definitiv keine kommunale Aufgabe ist, aber durchaus eine Problematik, der sich der Ausschuss und der Rat annehmen könnten, etwa durch den Bau eines Ärztehauses". Hans-Georg Schell (CDU) zeigte sich enttäuscht: "Ein bisschen konkreter hätte ich die Handlungsempfehlungen schon gehabt." Reimer Schubert (CDU) bekannte: "Ich habe große Probleme mit der Statistik: Wenn 81 Prozent der Befragten angeben, sie hätten keine Langeweile, frage ich mich, wozu denn dann öffentliche Räume eingerichtet, unterhalten und finanziert werden sollen." Für Monika Hartings (SPD) ist der Sozialplan "eine gute Grundlage für unsere weitere Arbeit". Die wichtigste Aufgabe ist für sie, Jung und Alt zu vernetzen.
Quelle: NGZ http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.6840893

+++
Der Zeitungsredaktion wurde mit E-Mail vom 25.05.2017 zu dem Beitrag mitgeteilt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem o.a. Bericht teile ich in Kürze mit:
Die demografische Entwicklung ist eine große Herausforderung, die die Gesellschaft in unterschiedlicher Weise herausfordert. Immer mehr Ältere und weniger Jüngere erfordern langfristig zusätzliche stationäre Pflegeangebote. Dieser Bedarf muss mit der gebotenen Sorgfalt und Voraussicht eingeschätzt werden. Gleichwohl ist es richtig, dem Grundsatz "ambulant vor stationär" gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Es wird daher als zwingend erachtet, in den Stadtteilen / Quartieren Hilfe- und Unterstützungsstrukturen zu gestalten, die u.a. die Leistungen der Pflegeversicherung (als Teilleistungssystem" zielgerichtet ergänzen. Dazu wird ein bürgerschaftliches Engagement notwendig sein. Allerdings erfordert die Gestaltung von Quartiersangeboten auch die Schaffung professioneller Strukturen, für die entsprechende Finanzmittel in die Hand genommen werden müssen. Es ist ein vielfach geäußertes Wunschdenken, dass solche Quartierskonzepte allein mit bürgerschaftlichem Engagement, also ehrenamtlich, funktionieren können. Diesbezüglich habe ich bereits am 14.08.2015 für eine Fachveranstaltung im Rhein-Kreis Neuss eine umfängliches Statement vorgelegt. Darin sind die näheren Anforderungen an die Gestaltung von altengerechten Quartieren näher beschrieben. Downlaod dieses Papiers unter > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

+++
Am 27.05.2017 griff die NGZ die Zuschrift auf und berichtete wie folgt:

Kaarst
Pflege-Initiative fordert Geld für Quartierskonzepte

Kaarst. Werner Schell, Vorstand der Initiative "Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk" in Neuss, begrüßt zwar den Grundsatz "ambulant vor stationär" zum "Sozialplan Alter", der in Kaarst vorgestellt wurde, und sieht es auch als eine zwingende Notwendigkeit an, "in den Stadtteilen und Quartieren Hilfe- und Unterstützungsstrukturen zu gestalten, die unter anderem die Leistungen der Pflegeversicherung (als Teilleistungssystem) zielgerichtet ergänzen".
Aber er warnt auch: "Allerdings erfordert die Gestaltung von Quartiersangeboten auch die Schaffung professioneller Strukturen, für die entsprechende Finanzmittel in die Hand genommen werden müssen. Es ist ein vielfach geäußertes Wunschdenken, dass solche Quartierskonzepte allein mit bürgerschaftlichem Engagement, also ehrenamtlich, funktionieren können." Gleichwohl weiß er, dass eben dieses bürgerschaftliches Engagement auch notwendig sein wird.
"Die demografische Entwicklung ist eine große Herausforderung, die die Gesellschaft in unterschiedlicher Weise herausfordert", meint er. Und weiter: "Immer mehr Ältere und weniger Jüngere erfordern langfristig zusätzliche stationäre Pflegeangebote."
Quelle: NGZ http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kaa ... -1.6846079
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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WernerSchell
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Pflegeplanung im Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 03.07.2017, 06:56

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


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03.07.2017

Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde mit der Erstellung der Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss beauftragt

In der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 informierten Vertreter des Rhein-Kreises Neuss (RKN) darüber, dass das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (mit Sitz in Hamburg) beauftragt worden sei, die in § 7 Altenpflegesetz NRW vorgesehene Örtliche Pflegebedarfsplanung zu erstellen. Einige Sitzungsteilnehmer, so auch Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, meldeten sich spontan zu Wort und baten um nähere Informationen über den Planungsauftrag und um die Schaffung von Möglichkeiten, in die Bedarfsplanung mit eingebunden zu werden. Dies sei erforderlich, weil einmal unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Planung von Pflegeeinrichtungen bestünden und im Übrigen ganz konkrete Versorgungsmängel zu bedenken seien.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurde am 06.06.2017 vom RKN über den dem ALP erteilten Planungsauftrag näher informiert. Danach geht es einmal um eine Bestandsaufnahme (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 APG) in folgenden Sektoren, jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt: Stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, komplementäre Hilfen, Wohnformen im Alter, Wohnformen bei Pflegebedürftigkeit, Quartierskonzepte zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheitswesen (bzgl. altersspezifischer Aspekte), Beratungsangebote, Planungen in diesen Bereichen und Bestand und Planungen in den umliegenden Kreisen und kreisfreien Städten.
Dann soll es um die Feststellung gehen, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 APG), jeweils kommunenscharf und RKN-gesamt. Bei der quantitativen Bewertung der Angebote sollen folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Bevölkerungsdaten im RKN, Prognose der Bevölkerungsentwicklung im RKN, Pflegebedarf in der Bevölkerung, Prognose der Entwicklung des Pflegebedarfs in der Bevölkerung, Wanderungsbewegungen der älteren bzw. pflegebedürftigen Bevölkerung, Ergebnisermittlung zur Frage der quantitativ ausreichenden Angebote (entsprechend der Bestandsaufnahme) und Prognose, ob zukünftig quantitativ ausreichende Angebote zur Verfügung stehen. Im Übrigen soll eine qualitative Bewertung der Angebote und Prognose zu den Auswirkungen des PSG II / PSG III auf den Pflegemarkt vorgenommen werden.
Eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse (kommunenscharf und RKN-gesamt) soll schließlich Handlungsempfehlungen enthalten für den RKN (unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen von Maßnahmen oder Empfehlungen auf den Kreishaushalt), die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und ggf. die Leistungsanbieter.
Neben diesen Inhalten seien folgende Aspekte bei der Wahrnehmung des Planungsauftrages zu beachten:
1. Die zu erstellende örtliche Planung soll Basis sein für eine jährlich von Kreistag zu beschließende verbindliche Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 APG. Die Darstellung der Ergebnisse und Prognosen muss daher den Anforderungen des § 7 Abs. 6 APG entsprechen, d.h. die Prognose soll jährliche Prognosedaten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren liefern und daneben einen langfristigen Ausblick geben (Situation in 20 oder 25 Jahren).
2. Die zu erstellende örtliche Planung soll, wie § 7 Abs. 4 APG es fordert, durch die Verwaltung alle 2 Jahre fortgeschrieben werden. Die Erstellung der Planung soll daher auf Grundlagen von Daten erstellt werden, die für die Kreisverwaltung zugänglich und somit aktualisierbar sind. Des Weiteren sind Rechenwege oder Formeln, anhand derer die Erstellung der Prognosen erfolgt, der Verwaltung zu liefern und für deren zukünftige Nutzung zur Verfügung zu stellen.
3. Das Gutachten wird in einer Zeit erstellt, in der auf Datenmaterial nach dem SGB XI alter Fassung zurückgegriffen wird, während die Prognose einen Zeitraum beleuchtet, in dem sich bereits das PSG II auf das Nachfrageverhalten der Pflegebedürftigen auswirkt. Das Gutachten soll im Rahmen der Prognose diesem Umstand nach Möglichkeit Rechnung tragen.
4. Gleiches gilt für die Tatsache, dass das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) und die neue Systematik der Pflegegrade zu einer nachhaltigen Veränderung der Datenbasis führen werden. Auch hier sollen die Prognosedaten nach Möglichkeit das neue System berücksichtigen, sofern dies auf Grundlage aktuell verfügbarer Daten möglich ist.
5. Der Bewerber hat im Rahmen der Erstellung der Planung auch an den notwendigen Gesprächen, Sitzungen und Konferenzen teilzunehmen, z.B. im Rahmen der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter oder im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages.

Werner Schell hatte am 22.06.2017 als Vertreter von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk Gelegenheit, telefonisch mit Herrn Arnold, Vertreter von ALP, über den Planungsauftrag zu sprechen und einige Vorstellungen bezüglich Planung und Unterstützungsleistungen nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" zu erläutern. Diese Erläuterungen wurden noch am gleichen Tag in zwei Schriftsätzen präzisiert und durch Verweisungen auf im Internet öffentlich zugängliche Beiträge ergänzt.

Das ALP wurde stichwortartig per E-Mail auf folgende Beiträge aufmerksam gemacht:
• Statement vom 21.01.2015 zur Pflegeplanung mit Hinweis auf Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und Notwendigkeit, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. > viewtopic.php?f=4&t=20866 Bedarf an Nachtpflegeplätze von AOK Neuss herausgestellt.
• Ergänzend müssen Quartiersangebote gestaltet werden: Statement vom 14.08.2015 - vorgestellt in der Gesundheitskonferenz RKN > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf - Neuss-Erfttal hat solche Quartiersangebote 2012 in Gang gebracht und zwischenzeitlich durch ein Lotsenpunktprojekt ergänzen können. Dies alles bedarf einer Weiterentwicklung mit kommunaler Unterstützung, finanziell gefördert. - Ein flächendeckendes Angebot mit solchen Quartiershilfen ist dringend erforderlich!
• Pflegeheime stellen Pflegepersonal nach Stellenschlüssel ein, die nicht bedarfsgerecht sind (siehe § 11 SGB XI). Daher müssen insoweit dringend Verbesserungen bedacht werden. Der § 113c SGB XI reicht nicht. > viewtopic.php?f=4&t=21511 Dabei müssen bedacht werden zusätzliche Stellen für Sterbebegleitung einschließlich Beratung …. Mehr Stellen sind auch erforderlich für diejenigen BewohnerInnen, die als Demenzkranke besondere Zuwendung benötigen, z.B. wegen Aggressivität … Die neuen Pflegegrade erfassen den Mehrbedarf offensichtlich nicht. - Siehe Pressemitteilung vom 22.05.2017 > viewtopic.php?f=4&t=21742
• Probleme, für die Pflege geeigneten Nachwuchs zu finden und mangelhafte Ausbildung > viewtopic.php?f=3&t=22175
• Betreuungskräfte sind ein Problem. Mangelnde Qualifikation, Einsatz bei Pflege - unzulässigerweise > viewtopic.php?f=5&t=21270
• Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro erforderlich > viewtopic.php?f=4&t=21851 Insoweit wurde ein umfängliches Statement vom 29.10.2016 und der aktuelle Landesförderplan NRW übersandt. Weder der RKN noch die Stadt Neuss sind bislang bereit, ein Pflege-Selbsthilfe-Kontaktbüro einzurichten. Völlig unverständlich, denn dieses wird mit Hilfe des Landesförderplanes finanziert. Ein solches Kontaktbüro ist erforderlich, damit Selbsthilfegruppen der pflegebedürftigen Menschen bzw. der Angehörigen, wie im Förderplan vorgesehen, Finanzhilfen erhalten können. Solange es kein Kontaktbüro gibt, wird die gewollte Pflegeselbsthilfe nicht gestaltet werden können. RKN und Stadt Neuss sehen sich nicht in der Pflicht, fürchten auch finanzielle Lasten und handeln damit dem § 8 SGB XI zuwider, der die pflegerische Versorgung zur gesamtgesellschaftlichen Pflicht erhoben hat. In 8 SGB XI sind die Kommunen ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen. Das PSG III will auch die Kommunen gestärkt sehen. Es erscheint daher geboten, die Pflege-Selbsthilfe im Handlungskonzept besonders hervorzuheben.
• Arzneimittelversorgung der älteren Menschen - wegen Personalmangel auch Ruhigstellungen > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tement.pdf
• Prävention in den Stationären Pflegeeinrichtungen - Leitfaden ist kaum bekannt > viewtopic.php?f=6&t=21942
• Ambulante Pflegeeinrichtungen. Zuviele Dienste - Qualifikation der Dienstkräfte - …. Betrug > viewtopic.php?f=2&t=21604
• Regelungen für niedrigschwellige Hilfen, z.B. bei Pflegegrad 1, z.Zt. in Überarbeitung. Hilfestrukturen unklar. Wer kann wo was beantragen?

Bezüglich der "Planung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere und behinderte bzw. pflegebedürftige Menschen" wird besonders das Statement vom 21.01.2015 von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu berücksichtigen sein (> viewtopic.php?f=4&t=20866 ). Dort heißt es u.a.: "Die den Kreisen und kreisfreien Städten obliegenden Planungsaufgaben nach dem APG NRW sind danach auszurichten, dass den älteren und pflegebedürftigen Menschen möglichst wohnortnahe Angebote zur pflegerischen und sonstigen Versorgung zur Verfügung stehen sollten. Dabei müssen Auswahlmöglichkeiten bestehen." Nicht akzeptabel sei, die Planung allein auf die Anzahl der Bettenzahlen abzustellen. Wenn es tatsächlich Bettenüberhänge geben sollte, sollten insoweit Überlegungen greifen, Kurzzeitpflegeplätze zu schaffen. Insoweit wurde in der Konferenz für Gesundheit, Pflege und Alter am 31.05.2017 ein großer Fehlbedarf angesprochen. Auch die Verbesserung der Nachtpflegeangebote muss bedacht werden. Aktuell hat sich im Übrigen ergeben, dass auch Pflegeplätze für junge pflegebedürftige Menschen fehlen.

Der Arbeitskreis Demenz im RKN wurde über die Ausführungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk informiert. Möglicherweise wird es weitere Anmerkungen der beteiligten Institutionen geben. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht dem ALP und dem RKN für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Quelle: viewtopic.php?f=6&t=21660
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss

Beitrag von WernerSchell » 07.07.2017, 06:54

Am 07.07.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegebedarfsplanung für den Rhein-Kreis Neuss - ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, mit der Durchführung beauftragt. - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich umfassend zu den Planungserfordernissen geäußert und dabei Schwerpunkte genannt. So erfordert z.B. der Grundsatz "ambulant vor stationär" die Gestaltung von altengerechten Quartiershilfen. … Statement nachlesbar unter >>> viewtopic.php?f=4&t=22180
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Wohnquartiere generationsübergreifend gestalten ...

Beitrag von WernerSchell » 10.07.2018, 06:53

„Wer ohne Einseitigkeiten altengerecht plant, kann in den Wohnquartieren für andere Generationen nichts falsch machen. Wer die Alten vergisst, macht alles falsch.“
Bruno Schmaus, 1999, zitiert vom Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln

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" ... die Gestaltung des öffentlichen Raumes und der Wohnbedingungen müssen ... an dem Ziel ausgerichtet sein, die Teilhabe auch eingeschränkter ... Menschen zu fördern und zu sichern." Zitat aus dem 7. Altenbericht der Bundesregierung, veröffentlicht am 11. November 2016

Es ist zwingend erforderlich, im Rahmen der "Konzerten Aktion Pflege" Quartierskonzepte in den Blick zu nehmen und den Kommunen mit finanzieller Unterstützung des Bundes aufzugeben, Quartiershilfen zu gestalten. Dies ist zur Ergänzung der Leistungen der Pflegeversicherung erforderlich (= ambulant vor stationär). Ein umfangreiches schriftliches Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, das für die Fachtagung "Neue Wohnformen im Quartier" im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 als pdf-Datei zur Verfügung gestellt wurde, informiert zum Thema > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082015.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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