Pflegezeitgesetz: Zehn Tage bezahlte Auszeit für Pflege

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Gaby Modig
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Pflegezeitgesetz: Zehn Tage bezahlte Auszeit für Pflege

Beitrag von Gaby Modig » 15.10.2014, 06:56

Pressemitteilung Nr. 073/2014 - veröffentlicht am 15.10.2014

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bringen Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ins Kabinett

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschlossen. Die bestehenden Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit werden jetzt besser miteinander verzahnt und gemeinsam weiterentwickelt: Zentrale Neuerungen sind der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen sowie die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. Auch wird künftig eine Freistellung möglich sein, wenn ein pflegebedürftiges minderjähriges Kind außerhäuslich betreut werden soll. Eine Begleitung in der letzten Lebensphase findet ebenfalls Berücksichtigung. Die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten, die auch kombiniert werden können, beträgt insgesamt 24 Monate. Darüber hinaus wird der Kreis der pflegebedürftigen nahen Angehörigen zeitgemäß erweitert. Künftig werden auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften einbezogen. Diese Neuregelungen sollen zu Beginn 2015 in Kraft treten.

"Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren die Doppelbelastung von Beruf und Pflege. Ich möchte jene, die sich um ihre pflegebedürftigen nahen Angehörigen kümmern, besser unterstützen. Denn die Pflege von älteren Menschen wird oft noch nicht hinreichend berücksichtigt, wenn wir von Vereinbarkeit von Familie und Beruf sprechen", sagte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig.

Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben den berechtigten Anspruch, Privatleben und Arbeit in Einklang zu bringen. Wir können es uns vor dem Hintergrund zunehmender Fachkräfteengpässe nicht leisten, dass diese Menschen vom Arbeitsmarkt abgehängt werden. Heutzutage muss beides möglich sein. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen schaffen wir die nötigen Freiräume."

In Deutschland leben derzeit rund 2,63 Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon werden 1,85 Millionen ambulant versorgt. Rund zwei Drittel der ambulant versorgten Pflegebedürftigen werden schon heute ausschließlich durch Angehörige versorgt.

Zehntägige Freistellung von der Arbeit für akute Pflegesituation

Beschäftigte können bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung für diese Zeit sicherzustellen. Für die bis zu
10 Arbeitstage besteht erstmals ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung.

Pflegezeit

Beschäftigte, die für maximal sechs Monate ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder teilweise reduzieren, erhalten nun für diese Zeit einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen zur besseren Bewältigung ihres Lebensunterhaltes. Das Darlehen muss nach dem Ende der Freistellung zurückgezahlt werden. Beschäftigte können künftig auch ihre minderjährigen pflegebedürftigen Kinder in einer außerhäuslichen Umgebung betreuen sowie ihre nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten.

Familienpflegezeit

Künftig haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf teilweise Freistellung bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden zur häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen für längstens 24 Monate. Beschäftigte haben ebenfalls einen Anspruch auf bis zu 24 Monate Freistellung, für die auch außerhäuslich stattfindende Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes.

Der Kündigungsschutz gilt - wie schon bisher bei der Pflegezeit - von der Ankündigung bis zum Ende der Freistellung.

Beschäftigte, die die bis zu 24-monatige Freistellung in Anspruch nehmen, haben in dieser Zeit einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA). Die Mehrausgaben des Bundes für die Bereitstellung der zinslosen Darlehen sowie für die Absicherung des Kreditausfallrisikos werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend getragen.

Vorgesehen ist ferner eine Härtefallregelung. Hiernach kann das Bundesamt für Familie und gesellschaftliche Aufgaben auf Antrag zur Vermeidung einer besonderen Härte für die Beschäftigten die Rückzahlung des Darlehens stunden; darüber hinaus gibt es die Möglichkeit eines teilweisen Darlehenserlasses oder einem Erlöschen der Darlehensschuld.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmfsfj.de

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de

+++

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtet am 14.10.2014:
Zehn Tage bezahlte Auszeit für Pflege
Berlin. Oft passiert es von einem Tag auf den anderen. Ein Sturz, ein Schlaganfall - und plötzlich ist der Pflegefall da. Auch für die Angehörigen beginnt meist eine schwere Zeit. Arbeitnehmer, die kurzfristig eine Pflege für Angehörige organisieren müssen, sollen ab Januar 2015 eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen nehmen können.
… (weiter lesen unter) … http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.4593663

Bild

heute.de berichtet:
Pflege von Angehörigen Schwesig: Beruf und Pflege besser vereinbaren
Für Berufstätige soll es einfacher werden, Angehörige zu pflegen. Das Kabinett will am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen. Demnach wird es eine zehntägige bezahlte Pflege-Auszeit geben sowie die Möglichkeit, teilweise aus dem Job auszusteigen.
Bundesfamilienministerin Schwesig nannte nun Einzelheiten zu dem Gesetz, das am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll. Demnach soll es eine zehntägige bezahlte Pflege-Auszeit geben sowie die Möglichkeit, sechs Monate ganz und insgesamt 24 Monate teilweise aus dem Job auszusteigen.
… (weiter lesen unter) …
http://www.heute.de/koalition-will-zehn ... 24034.html
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... enderungen
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... nstausfall

Siehe auch unter:
Pflegezeit: Koalition will zehn Tage bezahlte Pflege einführen
… (weiter) …
http://www.tagesschau.de/inland/koaliti ... t-101.html
http://www.ruhrnachrichten.de/nachricht ... 62,2510321
http://www.stern.de/news2/aktuell/angeh ... 45312.html
http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... nstausfall
http://www.mdr.de/nachrichten/gesetz-be ... it100.html
https://aktuell.evangelisch.de/artikel/ ... gezeit-vor
http://www.radiokoeln.de/koeln/rk/12421 ... hland_welt
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=871 ... ege&n=3798

+++

Weitere Texte zu den bisherigen Regelungen im Forum unter:
viewtopic.php?f=4&t=20671&hilit=Pflegezeit
viewtopic.php?f=5&t=20455&hilit=Pflegezeit
viewtopic.php?f=4&t=19888&hilit=Pflegezeit
viewtopic.php?f=4&t=16016&hilit=Pflegezeit

Die Lokalzeit Düsseldorf berichtete am 05.1.2013:
Pflege aus Liebe - die Angehörigenpflege
Beiträge der Lokalzeit Düsseldorf, WDR-Fernsehen
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... iathek.mp4
- Wochenthema Pflege: Helfen aus Liebe [03:15 min]
- TALK 1: Belastung durch Pflege [02:00 min]
- Wochenthema Pflege: Pro und Contra Pflegezeit [02:30 min]
- TALK 2: Für und Wider Pflegezeit [02:00 min]
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Neue Pflegezeit entlastet pflegende Angehörige

Beitrag von Presse » 15.10.2014, 11:24

Sozialverband VdK: Neue Pflegezeit entlastet pflegende Angehörige
VdK-Präsidentin Mascher: „Beratungs- und Informationsangebot muss ausgebaut werden“


„Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist ein wichtiger Schritt, damit unser Pflegesystem nicht kollabiert. Pflegende Angehörige leisten physische und psychische Schwerstarbeit und entlasten Beitrags- und Steuerzahler um Milliardenbeträge“, so kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den vom Bundeskabinett heute beschlossenen Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
Eingeführt werden soll ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, den der Sozialverband VdK immer wieder gefordert hatte. „Es hat sich gezeigt, dass freiwillige Lösungen in weiten Teilen nicht gegriffen haben. Sich nur auf den guten Willen der Unternehmen zu verlassen, war der falsche Weg“, so Mascher. Mascher kritisiert aber, dass die Regelung nicht in Kleinbetrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern gelten soll. „Dadurch werden Beschäftigte in diesen Betrieben mit ihrer Pflegesituation allein gelassen und benachteiligt. Alle Arbeitgeber sind aber in der Pflicht, ein Arbeitsumfeld und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Arbeitnehmern ermöglichen, die Doppelbelastung Beruf und Pflege zu bewältigen“, betont die VdK-Präsidentin.
Auf den Weg gebracht wird auch die seit langem vom VdK geforderte Lohnersatzleistung bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung. „Das ist zumindest eine kleine Erleichterung für Arbeitnehmer, die sich plötzlich um die Versorgung eines Familienmitglieds kümmern müssen – etwa nach einem Schlaganfall“, so Mascher. Der VdK fordert aber mehr Transparenz und mehr Hilfen für pflegende Angehörige. „Die vielen komplizierten Anträge auszufüllen und sich bei den unterschiedlichen Hilfsangeboten auszukennen, kostet die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen viele Nerven, Zeit und Geld. Die Beratung und Information der Betroffenen muss dringend verbessert werden. Deshalb ist es ganz wichtig, dass der Aufbau der Pflegestützpunkte oder vergleichbarer umfassender Beratungsangebote bundesweit flächendeckend vorankommt“, fordert Mascher.

Diese Pressemeldung als PDF herunterladen:
VdK-Presseinfo vom 15.10.2014 - Sozialverband VdK: Neue Pflegezeit entlastet pflegende Angehörige

Quelle: Pressemitteilung vom 15.10.2014
Sozialverband VdK Deutschland
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Pflegezeitregelungen unzureichend

Beitrag von Presse » 15.10.2014, 11:26

1058 / 15. Oktober 2014
Pressemitteilung von Sabine Zimmermann


Vorschläge der Bundesregierung zur Pflegezeit sind unzureichend

"Die Vorschläge der Bundesregierung zur Pflegezeit sind unzureichend. Beschäftigte in Betrieben mit 15 oder weniger Mitarbeitern erhalten keinen Rechtsanspruch und sind somit von der Familienpflegezeit ausgeschlossen. Die Bundesregierung hat dem Druck der Arbeitgeber nachgegeben - auf Kosten der betroffenen Familien", erklärt Sabine Zimmermann zu dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Familienpflegezeit. Die Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Wir brauchen eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für alle Erwerbstätigen. Eine verbesserte Pflegezeit muss zugleich von einem besseren Angebot an guten öffentlichen Pflegedienstleistungen begleitet werden, um die Angehörigen zu entlasten. Es muss mehr und bessere Ansprüche auf professionelle Pflege- und Assistenzarbeit geben, die die Pflegenden unterstützt, damit die Verantwortung nicht einseitig den Familien und letztlich vor allem Frauen zugeschoben wird. Es führt deshalb kein Weg daran vorbei, die Leistungen der Pflegeversicherung auszubauen und anzuheben."

F.d.R. Susanne Müller
-----------------------------------------------------------------
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
http://www.linksfraktion.de

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Pflegezeitvorschriften sollen nachgebessert werden

Beitrag von WernerSchell » 15.10.2014, 12:34

Eine erste Bewertung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:

Die bisherigen Regelungen über Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit waren keine Hilfe für die betroffenen Familien mit der Folge, dass kaum jemand die Pflegezeitmöglichkeiten genutzt hat. Nun hat man mit einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung vom 15.10.2014 nachgebessert und mit Einschränkungen einen Rechtsanspruch auf Freistellung und Entgeltzahlungen vorgesehen. Im Rahmen der Familienpflegezeit sind Darlehnszahlungen vorgesehen.
Mit könnte sagen: Wieder einmal nett gemeint, aber nicht wirklich hilfreich. Und dafür sollen 100 Millionen Euro aus der Pflegeversicherung bereit gestellt werden. - Es könnten vielfältige kritische Anmerkungen gemacht werden.
Die Freistellungsansprüche laufen unter Umständen ins Leere, weil z.B. ein plötzlich eintretender Schlaganfall in aller Regel einen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht (Stroke Unit) und dann erst einmal bezüglich der weiteren Maßnahmen abzuwarten ist. Nicht selten wird eine Anschlussheilbehandlung vorgesehen. Erst dann entscheidet sich, wie die weitere Versorgung zu gestalten ist.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass Freistellungsregelungen in ausgewogener und den wirklichen Bedürfnissen gerecht werdender Weise Teil einer umfassenden Pflegereform sein müssen. Solange die GroKo nicht bereit ist, mehr Finanzmittel (als 0,3% + 0,2% als Fondanteil ) für eine Pflegereform auszugeben, müssen Schwerpunkte gesetzt werden und vor allem gute Pflege-Rahmenbedingungen gestaltet werden, z.B. so, wie das im hiesigen Statement vom 13.05.2014 > http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... se2014.pdf - beschrieben worden ist. Im Übrigen sind für plötzlich auftretende Situationen mit Pflegebedürftigkeit u.U. Angebote wie Kurzzeitpflegeplätze, Tages- und Nachtpflegemöglichkeiten, altengerechte Quartiere (usw.) wichtiger als einige wenige freie Tage für Angehörige. Beratungshilfen bieten u.a. die Pflege- und Krankenkassen. Krankenhäuser sind nach § 39 SGB V zu einem Entlassmanagement verpflichtet.
Langer Rede kurzer Sinn: Wünschenswert ist eine Pflegereform aus "einem Guss." Und diese sollte alsbald in Angriff genommen werden. Die jetzigen Vorschläge können die Basis sein, müssen aber in entscheidenden Punkten wesentliche Veränderungen erfahren.
Werner Schell – http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Pflege: Kabinett billigt zehntägige Jobauszeit

Beitrag von WernerSchell » 16.10.2014, 06:31

Pflege: Kabinett billigt zehntägige Jobauszeit
Die große Koalition will es Arbeitnehmern erleichtern, ihre Angehörigen zu pflegen und dafür eine bezahlte Auszeit vom Job zu nehmen.
Das Bundeskabinett hat dazu heute einen Gesetzentwurf verabschiedet.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=871 ... ege&n=3799

+++
Siehe auch unter
Bundesregierung beschließt zehntägige bezahlte Pflegezeit
https://beck-aktuell.beck.de/news/bunde ... pflegezeit
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Beitrag von Presse » 17.10.2014, 08:05

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Deutscher Bundestag
Rede der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, zum Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vor dem Deutschen Bundestag am 15. Oktober 2014 in Berlin:


Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Ich habe zu Beginn der Legislatur die Debatte darüber angestoßen, dass es uns gelingen muss, in Deutschland Arbeitszeiten zu gestalten, die auf die Situation von Familien Rücksicht nehmen, und zwar insbesondere auf die Situation der sogenannten Sandwichgeneration. Diese muss und will einerseits für das eigene Einkommen im Beruf tätig sein. Andererseits will und muss sie für die Kinder da sein und stellt sich gleichzeitig die Frage: Wie geht es mit meinen Eltern weiter, die älter und vielleicht pflegebedürftig werden?

Es ist wichtig, dass wir in Deutschland zu Arbeitszeiten kommen, die folgende Phasen im Leben der Familien berücksichtigen: die Phase mit Kindern und die Phase mit pflegebedürftigen Angehörigen.
Deshalb habe ich die Debatte um die Familienarbeitszeit angestoßen. Wir haben mit dem ElterngeldPlus den ersten Schritt in diese Richtung gemacht. Ich freue mich sehr, dass Bundesarbeitsministerin Nahles und ich heute im Kabinett einen Gesetzentwurf präsentieren konnten, der die Situation von Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen berücksichtigt.

Wir haben, wie gesagt, gemeinsam den Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vorgelegt. Es geht uns darum, dass Frauen und Männer, die im Berufsleben stehen, nicht dauerhaft aus ihrem Job aussteigen müssen, wenn sie aufgrund von zu leistender Pflege unter Druck geraten. Pflegebedürftige Angehörige können die Kinder, aber auch Eltern, Großeltern oder Geschwister sein. Wir kennen alle Varianten. Wir wissen, dass Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen, die gleichzeitig berufstätig sind, eine Doppelbelastung erfahren und teilweise unter Druck geraten. Oft sind es die Frauen, die diese Last schultern müssen und die dann aus dem Job aussteigen. Damit haben sie keine weiteren Einkommensperspektiven und schlechte Rentenperspektiven.

Wir haben uns Gedanken über die Frage gemacht: Wie können wir diese Familien besser unterstützen?
Es ist auch kein Zufall, dass dieses Gesetz parallel zur Pflegereform kommt, die hier im Deutschen Bundestag in dieser Woche beraten und sicherlich auch verabschiedet wird. Das hoffe ich, weil es für die Familien dringend erforderlich ist, dass wir die professionellen Angebote in Deutschland verbessern und dass die Menschen, die in der professionellen Pflege arbeiten, bessergestellt werden. Mehr Zeit für Pflege, gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen – das sind hier die Stichworte. Hier geht die Große Koalition einen wichtigen Schritt, der durch die Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung möglich wird. Wir machen parallel mit unserem Gesetzentwurf, den wir jetzt im Kabinett verabschiedet haben, einen weiteren Schritt zur Verbesserung im Pflegebereich.

Ich möchte Ihnen die großen Säulen dieses Gesetzentwurfes vorstellen.

Erstens: die zehntägige Auszeit für den Akutfall unter Zahlung einer Lohnersatzleistung. Worum geht es? Bleiben wir bei dem Beispiel, dass der Vater einen Schlaganfall hat, ins Krankenhaus kommt und dann entlassen wird. Es stellt sich den Kindern die Frage – der Vater ist schwer angeschlagen, vielleicht pflegebedürftig –: Wie geht es weiter? Wie machen wir das?

Es geht nicht darum, den Vater in diesen zehn Tagen wieder gesund zu pflegen. Das ist gar nicht möglich. Es geht darum, den Angehörigen zu ermöglichen, sich über die Vielfalt der Angebote – ambulanter Pflegedienst? Kann der Vater in den eigenen vier Wänden bleiben? Müssen wir über einen Heimplatz nachdenken? Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es? Welche Möglichkeiten im Beruf habe ich für diese Zeit? – zu informieren, sich zu kümmern und dann die Pflege zu organisieren. Genauso ist es, wenn mein Kind heute krank wird. Auch hier habe ich die Möglichkeit, eine Auszeit von bis zu zehn Tage unter Inanspruchnahme einer Lohnersatzleistung, Kinderkrankengeld, zu nehmen. Das machen wir jetzt auch für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen. Im Akutfall ist es möglich, unter Inanspruchnahme einer Lohnersatzleistung – das sind bis zu 90 Prozent des Nettolohnes – bis zu zehn Tage Auszeit zu nehmen.

Neben der deutlichen finanziellen Unterstützung hat diese Regelung einen hohen symbolischen Wert.
Erstmalig wird in diesem Gesetzentwurf geregelt, dass in der Familie pflegebedürftige Angehörige den gleichen Stellenwert haben wie kranke Kinder. Niemand von uns würde anzweifeln, dass man bei einem kranken Kind zehn Tage Lohnersatzleistung bekommt. Das wird künftig auch beim Vorliegen eines Pflegefalls in der Familie möglich sein. Damit senden wir neben der finanziellen Unterstützung das wichtige Signal an die Familien in unserem Land, dass wir sie mit ihren Nöten nicht alleinlassen.

Die Kosten für diese zehntägige Auszeit belaufen sich auf 100 Millionen Euro. Diese werden durch die Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrages, die Herr Gröhe mit der Pflegereform schon auf den Weg gebracht hat, finanziert.

Zweitens: Wir wollen ermöglichen, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, eine längere Zeit voll auszusteigen oder Teilzeit zu arbeiten. Es gibt schon jetzt die Möglichkeit, bis zu sechs Monate Pflegezeit zu nehmen, also reduziert zu arbeiten oder voll auszusteigen. Den damit verbundenen Lohnausfall federn wir zukünftig ab mit der Möglichkeit, ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Es ist möglich, sich im Rahmen dieser Pflegezeit – oder auch außerhalb dieser Zeit – zu entscheiden, in die sogenannte Familienpflegezeit einzusteigen – eine Zeit von bis zu 24 Monaten –, in der man die Arbeitszeit reduzieren kann.

Wir haben außerdem den Angehörigenbegriff erweitert und die wichtigen Themenfelder wie schwerkranke Kinder, Begleitung in der letzten Lebensphase berücksichtigt. Das alles sind Punkte, die ich Ihnen gerne in der Fragerunde vorstellen möchte. Das mache ich gemeinsam mit Anette Kramme, die das BMAS vertritt, das an diesem Gesetzentwurf ebenfalls mitgewirkt hat. – Ich freue mich auf die Fragen.

Anlagen
- Nr. 114-1 (PDF) 78KB
[ http://www.bundesregierung.de/Content/D ... cationFile ]

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
E-Mail: [ mailto:InternetPost@bundesregierung.de ]

Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
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Telefax: 03018 272 - 2555

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Pflegestudie: Jeder Dritte kürzt die Arbeitszeit ...

Beitrag von WernerSchell » 11.11.2014, 08:02

Pflegestudie: Jeder Dritte kürzt die Arbeitszeit, Kollegen und Chefs sind wichtigste Stützen

Hamburg (ots) - Karrierekiller Familie? Damit Mütter wegen der Kinderbetreuung im Job nicht zurückstehen müssen, setzen Politik und Arbeitgeber auf Elternzeit und Betriebskindergärten. Doch wie sieht es bei Berufstätigen aus, die Angehörige pflegen? Auch hier verbessern sich die politischen Rahmenbedingungen. Doch für Mitarbeiter, die Pflegeaufgaben übernehmen, zählen vor allem Führungs- und Unternehmenskultur. Neue Studien und Daten der Techniker Krankenkasse (TK) beziffern, wie groß der Spagat zwischen Job und Pflege ist, und zeigen Lösungsansätze auf.

"Pflegeaufgaben zu übernehmen, wirkt sich auf das Berufsleben aus", erklärt Wolfgang Flemming, Fachbereichsleiter und Pflegeexperte bei der TK. Vor allem Frauen treten im Job zurück, wenn jemand in der Familie oder im engeren Umfeld pflegebedürftig wird. Das zeigt die TK-Pflegestudie, für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa mehr als 1.000 pflegende Angehörige befragt hat. Unter den erwerbstätigen Frauen hat jede Dritte (32 Prozent) aufgrund der Pflegetätigkeit ihre Arbeitszeit reduziert. Bei den Männern hat das jeder Vierte (25 Prozent) getan. "Hier spielt vermutlich mit hinein, dass Männer sicher nach wie vor meist Haupternährer in der Familie sind", so Flemming.

Der Akutfall kollidiert besonders mit dem Job

Auffällig ist auch: Angehörige, die ganz plötzlich mit einer Pflegeaufgabe konfrontiert wurden, drosseln die Arbeitszeit öfter als Angehörige, die langsam in die neue Situation hineinwachsen konnten (38 Prozent versus 26 Prozent). "Im Akutfall sind die Angehörigen besonders gefordert. Um die Betroffenen hier zu unterstützen, hat der Gesetzgeber erste Schritte in die richtige Richtung unternommen", erläutert Flemming.

Angehörige haben schon jetzt die Möglichkeit, eine Auszeit von bis zu zehn Tagen zu nehmen, wenn sie kurzfristig eine neue Pflegesituation organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherstellen müssen. Zukünftig haben sie in dieser Zeit auch Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld. "So können sich pflegende Angehörige auf das Organisatorische konzentrieren und müssen sich keine Sorgen um den Lohnausfall machen", so Flemming.

Rückendeckung im Unternehmen zählt

Darüber hinaus sollen Beschäftigte künftig einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten haben. "Von den Neuregelungen profitieren auch die Unternehmen, weil ihre Mitarbeiter im Pflegefall nicht voll aus dem Beruf aussteigen müssen. So können die Betriebe ihre Fachkräfte weiterhin halten", erklärt Heiko Schulz, Psychologe und Demografieberater im innerbetrieblichen Gesundheitsmanagement bei der TK. Er verweist jedoch auf eine aktuelle Gesundheitsstudie, die nachweisen konnte, dass gesetzliche Rahmenbedingungen allein nicht ausreichen, sondern Unterstützungsangebote auch vom Unternehmen und deren Führungskräften initiiert, kommuniziert und gelebt werden müssen.

Schulz: "Pflegende Mitarbeiter sind deutlich weniger unter Druck, wenn sie im Unternehmen und von den Kollegen Rückendeckung erhalten.
Sie fühlen sich im Vergleich zu Pflegenden, die kein Verständnis für ihre Situation erfahren, um 30 Prozent weniger belastet." Die Betriebe könnten hier ganz konkret mit flexiblen Arbeitszeiten und Mitarbeiterberatung unterstützen.

Pflegestudie: Jeder Neunte hat den Beruf komplett aufgegeben

Insgesamt geben in der TK-Pflegestudie drei von zehn berufstätigen Befragten an, aufgrund der Pflegetätigkeit die Arbeitszeit reduziert zu haben. Je höher die Pflegestufe des zu Betreuenden, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass Angehörige die Arbeitszeit drosseln: in den Stufen null und eins knapp jeder Vierte (22 bzw. 25 Prozent), in Stufe zwei 41 Prozent, in Stufe drei sogar mehr als die Hälfte der Pflegenden (56 Prozent).

Unter den nicht erwerbstätigen Befragten hat jeder Neunte aufgrund der Pflegetätigkeit den Beruf sogar komplett aufgegeben, acht Prozent sind vorzeitig in Rente gegangen. Kein Wunder, Pflege ist ein Vollzeitjob. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen (65 Prozent) sind täglich im Einsatz. Ein Viertel der Befragten (26 Prozent) kümmert sich vier bis sechs Tage die Woche um den Pflegebedürftigen.

Hintergrund: Gesetzentwurf als Baustein der Pflegereform

Mit dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat das Bundeskabinett einen weiteren Baustein der Pflegereform auf den Weg gebracht. Die neuen Regelungen sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Eine Säule ist die zehntägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld). Die Kosten trägt die Pflegeversicherung. Das Bundesfamilienministerium schätzt die Mehrausgaben der Pflegeversicherung für das Pflegeunterstützungsgeld auf 94 Millionen Euro pro Jahr.

Mehr als 2,5 Millionen Menschen sind pflegebedürftig. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, zwei Drittel von ihnen ausschließlich durch Angehörige. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Quelle: Pressemitteilung vom 10.11.2014 TK Techniker Krankenkasse
Pressekontakt: TK-Pressestelle - Teresa Urban Tel. 040 - 69 09 21 21, E-Mail: teresa.urban@tk.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2014, 14:52

BMFSFJ Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 085/2014
Veröffentlicht am Fr 14.11.2014


Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in erster Lesung im Bundestag

Im Deutschen Bundestag fand heute (Freitag, 14.11.2014) die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf statt. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verzahnt und weiterentwickelt. Pflegende Angehörige werden dadurch spürbar entlastet.

"Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfahren die Doppelbelastung von Pflege und Beruf. Wir bieten den Angehörigen nun eine größere Sicherheit, dass sie sich um ihre Angehörigen kümmern können, wenn sie pflegebedürftig sind, ohne ihren Beruf aufgeben zu müssen", sagte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig.

Zentrale Neuerungen sind der Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, der Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen sowie die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes als Lohnersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung.

"Wir wollen den Familien, insbesondere für sehr belastende Situationen, den Rücken stärken", so Schwesig. Daher wird auch künftig eine Freistellung möglich sein, wenn ein pflegebedürftiges minderjähriges Kind außerhäuslich betreut werden soll. Eine Begleitung in der letzten Lebensphase findet ebenfalls Berücksichtigung. Die Gesamtdauer der Freistellungsmöglichkeiten, die auch kombiniert werden können, beträgt insgesamt 24 Monate. Darüber hinaus wird der Kreis der pflegebedürftigen nahen Angehörigen zeitgemäß erweitert. Künftig werden auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwäger sowie lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften einbezogen. Diese Neuregelungen sollen zu Beginn 2015 in Kraft treten.

In Deutschland werden derzeit 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt - zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Eine Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen.

Die drei Säulen des Gesetzentwurfs

10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung
Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können im Rahmen der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage der Arbeit fernbleiben. Neu ist, dass dies mit einem Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld, verbunden wird - eine Lohnersatzleistung, die den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt.

Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch
Beschäftigte haben auch künftig einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Dieser Anspruch wird künftig durch einen Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen ergänzt. Dieses Darlehen zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts können die Beschäftigten direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf entsprechenden Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen - bis zu einer Mindesthöhe von 50 Euro monatlich - in Anspruch genommen werden.

Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen
Neu im Gesetzentwurf ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Beschäftigte sind künftig für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Zusätzlich erhalten sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden Freistellungen zur Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen Kindes in einer außerhäuslichen Einrichtung sowie zur Begleitung von nahen Angehörigen in ihrer letzten Lebensphase.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmfsfj.de / http://www.bmfsfj.de/

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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WernerSchell
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Re: Pflegezeitgesetz: Zehn Tage bezahlte Auszeit für Pflege

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2014, 14:57

Die Rede von Elisabeth Scharfenberg, MdB, zur heutigen
1. Lesung des Gesetzentwurfes zur Vereinbarkeit von
Familie, Pflege und Beruf ist anschaubar unter folgender Adresse:
http://dbtg.tv/fvid/4112084


Quelle Informationen vom 14.11.2014
Ulrike Müller - Elisabeth Scharfenberg MdB - elisabeth.scharfenberg.ma04@bundestag.de -
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Familienpflegezeitgesetz: Pressestatement Ulrich Schneider

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2014, 15:00

Familienpflegezeitgesetz: Pressestatement Ulrich Schneider, Der Paritätische Gesamtverband

Berlin (ots) - Statement von Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich der ersten Beratung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf im Bundestag:

"Der Paritätische begrüßt außerordentlich, dass sich Familienministerin Schwesig und die Bundesregierung zur Einführung eines wirklichen Rechtsanspruchs auf eine Pflegeauszeit im Beruf entschlossen haben. Die Familienministerin gibt damit das wichtige Signal, dass neben ökonomischen Interessen der Wirtschaft, Pflege und Familie in dieser Gesellschaft einen eigenen Stellenwert bekommen müssen. Viele Menschen konnten bisher die Pflege von Angehörigen nur unter Verlust ihres Arbeitsplatzes leisten. Das Pflegezeitmodell der Vorgängerregierung änderte daran nichts wesentliches, da die Genehmigung der Pflegezeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängig war. Mit der Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs ist nun ein völlig neuer Weg eingeschlagen worden. Wer miterlebt hat, mit welch harten Bandagen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände hier zum Teil gekämpft haben, um diesen Rechtsanspruch zu verhindern, weiß auch die politische Leistung der Familienministerin zu würdigen. Es wird nun sehr darauf ankommen, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Familienpflegezeit so zu gestalten, dass sie auch tatsächlich alle in Anspruch nehmen können."

Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2014 Paritätischer Wohlfahrtsverband
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr@paritaet.org
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Opposition und Verbände kritisieren Pflegezeit-Gesetz

Beitrag von WernerSchell » 14.11.2014, 15:04

Ärzte Zeitung online, 14.11.2014

Pflege - Opposition und Verbände kritisieren Pflegezeit-Gesetz
Die Opposition und Sozialverbände haben die geplanten Möglichkeiten, Pflege und Beruf in Einklang zu bringen, als unzureichend kritisiert.
BERLIN. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sprach bei der ersten Beratung ihres Gesetzentwurfs am Freitag im Bundestag dagegen
von einem Schritt zur Familienarbeitszeit: "Wir machen es möglich, eine Zeit lang die Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben."
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... ege&n=3863
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Opposition und Verbände kritisieren Pflegezeit-Gesetz

Beitrag von WernerSchell » 17.11.2014, 07:19

Ärzte-Zeitung:
Pflege: Opposition und Verbände
kritisieren Pflegezeit-Gesetz

... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=873 ... ege&n=3864
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Überwiegend Lob für neues Pflegezeitgesetz

Beitrag von WernerSchell » 24.11.2014, 16:30

Überwiegend Lob für neues Pflegezeitgesetz
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/AW) Der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf „zur besseren Vereinbarkeit von Familien, Pflege und Beruf“ (18/3124) stößt bei Experten und Interessenvertretungen auf überwiegend gute Resonanz. Die Zielsetzung des Gesetzes sei ebenso zu begrüßen wie viele Bestandteile des Gesetzes. Zugleich warnen sie jedoch vor übertriebenen Erwartungen an das Gesetz. Dies war der Grundtenor einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag. Vor allem die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf die Familienpflegezeit und die Gewährung eines zinslosen Darlehens während dieser Zeit zur Finanzierung des Lebensunterhaltes sowie die Zahlung einer Lohnersatzleistung während einer zehntägigen beruflichen Auszeit zur Organisation der Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen wurden durchgängig positiv bewertet.
Unterschiedlich bewerteten die geladenen Sachverständigen die Regelung, dass der Rechtsanspruch auf die maximal zweijährige Familienpflegezeit, in der Beschäftigte ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden verringern können, nur für Angestellte von Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gelten soll. Sandra Hartig vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) betonte, dass dieser Rechtsanspruch Unternehmen zusätzliche organisatorische Belastungen aufbürde und ihre Flexibilität bei der Personalplanung weiter einschränke. Davon seien vor allem kleine und mittlere Unternehmen stark betroffen. Der DIHK plädiere deshalb dafür, den Rechtsanspruch erst ab einer Betriebsgröße von 50 Beschäftigten zu gewähren.
Dieser Forderung widersprach die Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Anja Weusthoff. Die Beschränkung des Rechtsanspruchs auf Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Angestellten müsse vielmehr aufgehoben werden. Noch immer seien es vor allem Frauen, die die Pflege von Angehörigen übernehmen. Frauen würden aber zum überwiegenden Teil in kleineren und mittleren Betrieben arbeiten, führte Weusthoff aus. Deshalb konterkariere die Beschränkung des Rechtsanspruchs die Zielsetzung des Gesetzes. Auch Barbara König vom Zukunftsforum Familie sprach sich gegen die Anhebung des Schwellenwertes von 15 Beschäftigen aus.
Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing hingegen bezeichnete die Beschränkung des Rechtsanspruchs als vertretbar. Der Schwellenwert von 15 Beschäftigen sei in der Gesetzgebung etabliert. Zudem sei davon auszugehen, dass in kleinen und mittleren Betrieben einvernehmliche Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einfacher herzustellen seien.
Anja Ludwig vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnte davor, die Wirkung des geplanten Gesetzes zu überschätzen. Die Situation von pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen seien zu unterschiedlich, als dass dafür eine Pauschallösung gefunden werden könne. Die Weiterentwicklung des Familienpflegezeitgesetzes sei zwar ein richtiger Schritt, könne aber nur eine Maßnahme in einem Gesamtpaket sein, um die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern. In diesem Sinne äußerte sich auch Gabriele Kuhn-Zuber vom Sozialverband Deutschland (SoVD). Es bestehe die Gefahr, dass die Rückzahlung des zinslosen Darlehens zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während der Familienpflegezeit nur von Menschen mit guten oder besseren Einkommen gestemmt werden kann. Kuhn-Zuber sprach sich deshalb ebenso wie die DGB-Vertreterin Weusthoff für die Zahlung einer Lohnersatzleistung während der Familienpflegezeit nach dem Vorbild des Elterngeldes aus. Elisabeth Fix vom Deutschen Caritasverband plädierte dafür, für die Rückzahlung des Darlehens zumindest Härtefallregelungen zum Beispiel im Fall von Langzeitarbeitslosigkeit oder andauernden Erkrankungen einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2014
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Pflegewohngruppen: Zwölf Personen

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2014, 08:38

Ärzte Zeitung vom 03.12.2014:
Familienpflegezeit: Änderungen am Gesetzesentwurf in letzter Minute
Mehr Zeit für die Pflege von Angehörigen will die Koalition schaffen. Doch kurz vor Beginn der Beratungen im Bundestag gibt es Änderungen am Gesetzesentwurf - zulasten von Hunderttausenden Arbeitnehmern.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=874 ... ege&n=3905
+++

Pflegewohngruppen: Zwölf Personen sind nach Gesetzesänderung erlaubt / Einsehen mit Pflegewohngruppen, die nach Landesrecht erlaubt und durch Bundesrecht untersagt werden sollten

Berlin (ots) - Das Pflegezeitgesetz wird genutzt, um vor Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes ein Problem zu beseitigen: Der Familienausschuss des Bundestages hat am heutigen 3. Dezember 2014 in letzter Sekunde einen Fehler behoben, der sich in die geplante Änderung von § 38 a SGB XI eingeschlichen hatte. Nach der Neuregelung hätten Pflegebedürftige zwar weiterhin Anspruch auf einen monatlichen Zuschlag gehabt, wenn sie in ambulant betreuten Wohngruppen leben - allerdings sollte die Zahlung der zukünftig 205 Euro monatlich nur noch erfolgen, wenn nicht mehr als zehn Personen in einer WG wohnen. In den meisten Bundesländern liegt die bisherige rechtliche Obergrenze aber bei zwölf Bewohnern, und dementsprechend sind in letzter Zeit auch zahlreiche Zwölfer-WGs entstanden.

Die geplante Einschränkung hätte für viele Wohngruppen, die sich nach den Landesvorschriften ausgerichtet haben, eine Existenzgefährdung bedeutet. "In der Umsetzung wären zwei WG-Bewohner weggefallen, um die benötigte Präsenzkraft finanzieren zu können und den anderen das Dach über dem Kopf zu erhalten." So beschreibt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), die Konsequenzen, die eine derartige Neuerung gehabt hätte. "Außerdem liegt es auf der Hand, dass auf ein volles Dutzend ausgelegte und kalkulierte Wohngruppen von alten Menschen mit zwei leer stehenden Zimmern nicht mehr wirtschaftlich gewesen wären", fügt Meurer hinzu.

Der bpa hatte sich seit Bekanntwerden der geplanten Änderung für eine Harmonisierung der Regelungen und die Einführung eines Bestandsschutzes eingesetzt, um die Problematik aufzulösen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze (siehe http://www.youngpropflege.de oder auch http://www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.12.2014 bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel:.
030-30878860, http://www.bpa.de
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Über 7 Mo Beschäftigte von Familienpflegezeit ausgeschlossen

Beitrag von WernerSchell » 04.12.2014, 08:41

1261 / 3. Dezember 2014
Pressemitteilung von Pia Zimmermann


Über sieben Millionen Beschäftigte von Familienpflegezeit ausgeschlossen

"Die große Koalition ist vor den Arbeitgebern eingeknickt: Beschäftigte in Betrieben mit 25 oder weniger Beschäftigten sollen keinen Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit erhalten. Damit wird 7.178.330 Beschäftigten die Möglichkeit vorenthalten, die Pflege von Angehörigen mit ihrer beruflichen Tätigkeit besser vereinbaren zu können", erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute im Gesundheitsausschuss debattierten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Zimmermann weiter:

"Es ist nicht hinnehmbar, dass eine derartig große Gruppe von vornherein von der Familienpflegezeit ausgenommen sein soll. Auf den letzten Metern hat die große Koalition ein schlechtes Gesetz noch schlechter gemacht. Die Änderungen am Gesetz sind von einem massiven Misstrauen gegenüber pflegenden Angehörigen geprägt. Der Kündigungsschutz wurde deutlich aufgeweicht, mit der Begründung, man wolle verhindern, dass Beschäftigte die Ankündigung von Pflege- oder Familienpflegezeit missbrauchen, um sich kündigungsrechtliche Vorteile zu verschaffen. In der morgigen Plenumsdebatte wird sicherlich viel von Wertschätzung die Rede sein – aus den Mündern der Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU und SPD ist das dann nur blanker Hohn."

F.d.R. Susanne Müller
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