Lücken in der Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
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Grevenbroich - Kurzzeitpflege soll ausgebaut werden
Die NGZ berichtet am 9. Juli 2014
Grevenbroich - Kurzzeitpflege soll ausgebaut werden
In Grevenbroich ist die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze für Ältere seit dem Jahr 2013 um das Dreifache gestiegen.
Dennoch gibt es in den Ferienzeiten Engpässe. Einrichtungen wie das Seniorenstift St. Josef haben ihr Angebot bereits erweitert.
Von Daniela Buschkamp
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/gre ... -1.4373331
Grevenbroich - Kurzzeitpflege soll ausgebaut werden
In Grevenbroich ist die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze für Ältere seit dem Jahr 2013 um das Dreifache gestiegen.
Dennoch gibt es in den Ferienzeiten Engpässe. Einrichtungen wie das Seniorenstift St. Josef haben ihr Angebot bereits erweitert.
Von Daniela Buschkamp
... (weiter lesen unter) ... http://www.rp-online.de/nrw/staedte/gre ... -1.4373331
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
Entlassmanagement: Kurzarztbriefe im Testlauf
Entlassmanagement: Kurzarztbriefe im Testlauf
In NRW werden neue Formulare getestet, die die Kommunikation zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten verbessern sollen.
Wenn die Evaluation erfolgreich ist, könnte am Ende ein standardisierter digitaler Überleitungsbogen herauskommen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=866 ... ung&n=3661
In NRW werden neue Formulare getestet, die die Kommunikation zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten verbessern sollen.
Wenn die Evaluation erfolgreich ist, könnte am Ende ein standardisierter digitaler Überleitungsbogen herauskommen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=866 ... ung&n=3661
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Entlassmanagement im Krankenhaus
Entlassmanagement im Krankenhaus
Abschlussbericht der DKI-Krankenhausbefragung
im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
Quelle: https://www.dki.de/sites/default/files/ ... enhaus.pdf
Abschlussbericht der DKI-Krankenhausbefragung
im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
Quelle: https://www.dki.de/sites/default/files/ ... enhaus.pdf
Professionelle Entlassung aus einer Hand
Ärzte Zeitung, 24.09.2014
Pflege und Sozialarbeit
Professionelle Entlassung aus einer Hand
HAMBURG. Pflegeüberleitung und klassischer Sozialdienst: Das läuft in vielen Kliniken getrennt. Am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) dagegen sind beide Bereiche zusammengeführt.
Das heißt, dass in den Sozialdiensten des UKSH nicht nur Sozialarbeiter bzw. -pädagogen arbeiten, sondern auch Pflegefachkräfte.
Das neue Modell wird auf dem 12. Gesundheitspflege-Kongress vorgestellt, der am 24. und 25. Oktober in Hamburg unter dem Dach von Springer Medizin stattfindet.
... (weiter lesen unter) ... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=869 ... ege&n=3754
Pflege und Sozialarbeit
Professionelle Entlassung aus einer Hand
HAMBURG. Pflegeüberleitung und klassischer Sozialdienst: Das läuft in vielen Kliniken getrennt. Am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) dagegen sind beide Bereiche zusammengeführt.
Das heißt, dass in den Sozialdiensten des UKSH nicht nur Sozialarbeiter bzw. -pädagogen arbeiten, sondern auch Pflegefachkräfte.
Das neue Modell wird auf dem 12. Gesundheitspflege-Kongress vorgestellt, der am 24. und 25. Oktober in Hamburg unter dem Dach von Springer Medizin stattfindet.
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Aufbau eines erfolgreichen Entlassmanagements
BVMed-Pressemeldung 82/14
http://www.bvmed.de/medinform-seminar-z ... anagements
MedInform-Seminar zum Aufbau eines erfolgreichen Entlassmanagements am 24. Februar 2015 in Berlin
Berlin | Was ist beim Aufbau eines erfolgreichen Entlassmanagements nach den Regelungen des neuen Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) zu beachten? Und welche Rolle können Homecare-Unternehmen künftig spielen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des MedInform-Seminars "Entlassmanagement heute und morgen – von der Theorie zur praktischen Umsetzung" am 24. Februar 2015 in Berlin. Programm und Anmeldung unter www.bvmed.de/events (http://www.bvmed.de/de/bvmed/veranstalt ... -medinform).
Für eine Patientenbehandlung ist es unerlässlich, dass die begonnenen Maßnahmen im Krankenhaus auch zeitnah und sachgerecht im ambulanten Bereich fortgeführt werden. Daher kommt der Schaffung eines professionellen Übergangs des Patienten vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich, also eines gut durchdachten und strukturierten Entlassmanagements, eine hohe Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und im SGB V den Anspruch des Versicherten auf Entlassmanagement verankert. Dieser Anspruch soll mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) nochmals präzisiert werden.
Rechtliche und strategische Aspekte beleuchten die Sozial- und Medizinrechtler Peter Hartmann und Jörg Hackstein von Hartmann Rechtsanwälte. Aus der Praxis eines erfolgreich umgesetzten Entlassmanagements berichten Susanne Lusiardi von Pflege Managed Care in Berlin und Norbert Schütze von noma med.
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Pressetext online unter:
http://www.bvmed.de/medinform-seminar-z ... anagements
Pressearchiv:
http://www.bvmed.de/pressemeldungen
V.i.S.d.P.:
Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie Reinhardtstr. 29 b D - 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 246 255-20
Fax: +49 (0)30 246 255-99
E-Mail: beeres@bvmed.de
Internet: http://www.bvmed.de
http://www.bvmed.de/medinform-seminar-z ... anagements
MedInform-Seminar zum Aufbau eines erfolgreichen Entlassmanagements am 24. Februar 2015 in Berlin
Berlin | Was ist beim Aufbau eines erfolgreichen Entlassmanagements nach den Regelungen des neuen Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) zu beachten? Und welche Rolle können Homecare-Unternehmen künftig spielen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des MedInform-Seminars "Entlassmanagement heute und morgen – von der Theorie zur praktischen Umsetzung" am 24. Februar 2015 in Berlin. Programm und Anmeldung unter www.bvmed.de/events (http://www.bvmed.de/de/bvmed/veranstalt ... -medinform).
Für eine Patientenbehandlung ist es unerlässlich, dass die begonnenen Maßnahmen im Krankenhaus auch zeitnah und sachgerecht im ambulanten Bereich fortgeführt werden. Daher kommt der Schaffung eines professionellen Übergangs des Patienten vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich, also eines gut durchdachten und strukturierten Entlassmanagements, eine hohe Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und im SGB V den Anspruch des Versicherten auf Entlassmanagement verankert. Dieser Anspruch soll mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) nochmals präzisiert werden.
Rechtliche und strategische Aspekte beleuchten die Sozial- und Medizinrechtler Peter Hartmann und Jörg Hackstein von Hartmann Rechtsanwälte. Aus der Praxis eines erfolgreich umgesetzten Entlassmanagements berichten Susanne Lusiardi von Pflege Managed Care in Berlin und Norbert Schütze von noma med.
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Pressetext online unter:
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Pressearchiv:
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Manfred Beeres M.A.
Leiter Kommunikation/Presse
BVMed - Bundesverband Medizintechnologie Reinhardtstr. 29 b D - 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 246 255-20
Fax: +49 (0)30 246 255-99
E-Mail: beeres@bvmed.de
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Ärzte finden: Gröhes Pläne taugen nichts!
Ärzte Zeitung vom 02.01.2015
Ärzte finden: Gröhes Pläne taugen nichts!
Versorgungsstärkungsgesetz - nein, danke! Sowohl Haus- als auch Fachärzte
halten Gröhes Gesetzentwurf schlichtweg für untauglich. Das zeigt eine Umfrage.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=876 ... 014&n=3949
Ärzte finden: Gröhes Pläne taugen nichts!
Versorgungsstärkungsgesetz - nein, danke! Sowohl Haus- als auch Fachärzte
halten Gröhes Gesetzentwurf schlichtweg für untauglich. Das zeigt eine Umfrage.
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Entlassmanagement: Ein weiterer Streitpunkt im Gesetz
Ärzte Zeitung vom 30.03.2015:
Entlassmanagement:
Ein weiterer Streitpunkt im Gesetz
Das Entlassmanagement soll ein Teil der Behandlung im Krankenhaus werden.
Fachleute fürchten den Aufbau von Bürokratie und Zuständigkeits-Wirrwarr.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=882 ... sen&n=4129
Entlassmanagement:
Ein weiterer Streitpunkt im Gesetz
Das Entlassmanagement soll ein Teil der Behandlung im Krankenhaus werden.
Fachleute fürchten den Aufbau von Bürokratie und Zuständigkeits-Wirrwarr.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=882 ... sen&n=4129
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Übergangspflege: Entlassung ohne Blutverlust
Ärzte Zeitung vom 30.12.2015:
Übergangspflege: Entlassung ohne Blutverlust
Für einen reibungslosen Wechsel aus der stationären in die ambulante Versorgung hat die Koalition viel getan:
Das Versorgungsstärkungs-Gesetz bringt ein neues Entlassmanagement, die Klinikreform eine neue Übergangspflege.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=901 ... ent&n=4701
Übergangspflege: Entlassung ohne Blutverlust
Für einen reibungslosen Wechsel aus der stationären in die ambulante Versorgung hat die Koalition viel getan:
Das Versorgungsstärkungs-Gesetz bringt ein neues Entlassmanagement, die Klinikreform eine neue Übergangspflege.
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Kurzzeitpflege - Verbrauchertipp beim DLF am 31.12.2015
Medieninfo:
Der Deutschlandfunk informiert am 31.12.2015, 11.54 Uhr, im Verbrauchertipp zum Thema: Kurzzeitpflege. Es geht dabei um den neuen Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Damit wird eine vielfach beklagte Versorgungslücke geschlossen. Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat zur Vorbereitung des Verbrauchertipps per Interview Hinweise zu den bisherigen Versorgungslücken und den neuen Regelungen gegeben. Weitere Infos > viewtopic.php?f=7&t=21443 Dort wird u.a. in einer Pressemitteilung vom 04.12.2015 die neue Rechtslage vorgestellt.
Eine Berichterstattung über die neuen Ansprüche wäre zu begrüßen. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass insoweit weithin (noch) Unkenntnis herrscht und daher Versorgungsmöglichkeiten ungenutzt bleiben. Im Übrigen sind die zuständigen Behörden bzw. Trägereinrichtungen aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Kurzzeitpflegeplätze auch zur Verfügung stehen. Denn sonst laufen die diesbezüglichen Ansprüche ins Leere.
Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7
Der Deutschlandfunk informiert am 31.12.2015, 11.54 Uhr, im Verbrauchertipp zum Thema: Kurzzeitpflege. Es geht dabei um den neuen Anspruch auf Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Damit wird eine vielfach beklagte Versorgungslücke geschlossen. Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat zur Vorbereitung des Verbrauchertipps per Interview Hinweise zu den bisherigen Versorgungslücken und den neuen Regelungen gegeben. Weitere Infos > viewtopic.php?f=7&t=21443 Dort wird u.a. in einer Pressemitteilung vom 04.12.2015 die neue Rechtslage vorgestellt.
Eine Berichterstattung über die neuen Ansprüche wäre zu begrüßen. Es kann nämlich davon ausgegangen werden, dass insoweit weithin (noch) Unkenntnis herrscht und daher Versorgungsmöglichkeiten ungenutzt bleiben. Im Übrigen sind die zuständigen Behörden bzw. Trägereinrichtungen aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Kurzzeitpflegeplätze auch zur Verfügung stehen. Denn sonst laufen die diesbezüglichen Ansprüche ins Leere.
Werner Schell - https://www.facebook.com/werner.schell.7
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Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt
Am 04.01.2016 bei Facebook gepostet:
Kurzzeitpflege - Anspruch nach einem Krankenhausaufenthalt als neue Leistung ab 01.01.2016.
Die Hinweise von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurden am 31.12.2015 in einem Verbrauchertipp
vom Deutschlandfunk aufgegriffen. Nachlesbar bzw. abhörbar.
Näheres unter > viewtopic.php?f=4&t=21400
bzw. http://www.deutschlandfunk.de/nach-op-o ... _id=341041
Kurzzeitpflege - Anspruch nach einem Krankenhausaufenthalt als neue Leistung ab 01.01.2016.
Die Hinweise von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wurden am 31.12.2015 in einem Verbrauchertipp
vom Deutschlandfunk aufgegriffen. Nachlesbar bzw. abhörbar.
Näheres unter > viewtopic.php?f=4&t=21400
bzw. http://www.deutschlandfunk.de/nach-op-o ... _id=341041
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Versorgung: Klinik-Rezept soll Engpässe verhindern
Ärzte Zeitung vom 01.02.2016:
Versorgung: Klinik-Rezept soll Engpässe verhindern
Um Versorgungslücken an der Schnittstelle stationär-ambulant zu schließen, erhalten Klinikärzte mehr Spielraum bei Entlassverordnungen.
Das entlastet auch die Hausärzte. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=903 ... pte&n=4761
Versorgung: Klinik-Rezept soll Engpässe verhindern
Um Versorgungslücken an der Schnittstelle stationär-ambulant zu schließen, erhalten Klinikärzte mehr Spielraum bei Entlassverordnungen.
Das entlastet auch die Hausärzte. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=903 ... pte&n=4761
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Richtlinie zum Entlassmanagement tritt in Kraft
Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie tritt in Kraft:
Entlassmanagement
Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. März 2016 in Kraft:
Arzneimittel-Richtlinie: Entlassmanagement
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2415/
Quelle: Mitteilung vom 16.03.2016
Gemeinsamer Bundesausschuss
Telefon: 030 / 275 838-0
Telefax: 030 / 275 838-805
E-Mail: info@g-ba.de
Internet: http://www.g-ba.de
Entlassmanagement
Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. März 2016 in Kraft:
Arzneimittel-Richtlinie: Entlassmanagement
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2415/
Quelle: Mitteilung vom 16.03.2016
Gemeinsamer Bundesausschuss
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Telefax: 030 / 275 838-805
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Patienten wissen zu wenig über ihre Medikamente
Aus Forum
viewtopic.php?f=6&t=13184&p=93632#p93632
Studie zur Entlassungsmedikation
Patienten wissen zu wenig über ihre Medikamente
Wiesbaden – Nach einem Krankenhausaufenthalt kennen die wenigsten Patienten die neu verordneten Arzneimittel, die sie zukünftig einnehmen sollen. Dies offenbart eine aktuelle Studie zur Entlassmedikation. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) rät zu einem verbindlichen Austausch zwischen Arzt und Patienten und einem Arztbrief, der auch den weiterbehandelnden Hausarzt umfassend über die Therapie informiert. Ausschlaggebend für das Ergebnis der Studie sei laut Experten der Fachgesellschaft, dass zu wenig Zeit für ein angemessenes Arzt-Patienten-Gespräch zur Verfügung steht.
Sind Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt auf neu verordnete Medikamente angewiesen, besteht das Risiko, dass sie diese nicht richtig oder nur unzureichend anwenden. Grund dafür sind beispielsweise ein fehlender Medikationsplan, ein höheres Lebensalter aber auch die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus. Besonders bei längerem Aufenthalt in Krankenhäusern und Rehakliniken zeigt sich häufig der Effekt, dass Patienten wenig über die Wirkung der ihnen verordneten Medikamente wissen und in Bezug auf ihre Behandlung resignieren. „Die Patienten sollten die Wirkung ihrer Medikamente benennen können. Wenn es uns als Ärzten nicht gelingt, diese wichtigen Informationen an die Patienten zu vermitteln, können wir auch nicht erwarten, dass die Einnahme der Medikamente nach der Entlassung aus der Klinik verschreibungsgerecht erfolgt“, sagt Professor Dr. med. Petra-Maria Schumm-Draeger, Vorsitzende der DGIM aus München. Zudem fehlten die Informationen über verschriebene Medikamente nicht selten auch den weiterbehandelnden Ärzten, was das Risiko der Verordnung interagierender Medikamente erhöhe.
Im Rahmen der Studie, die in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift erschienen ist, wurden 179 Patienten vor ihrer Entlassung aus einem Akut- oder geriatrischen Krankenhaus hinsichtlich ihrer Medikation befragt. Das Ergebnis: Den meisten Patienten – 81 Prozent – wurde während des stationären Aufenthaltes ein neues Medikament zur ambulanten Weiterbehandlung verordnet. Doch nur elf Prozent konnten dies zutreffend benennen. „Ähnliches erleben wir bei der Aufnahme von Patienten in die Klinik: Nur 20 Prozent der Patienten mit acht und mehr Arzneimitteln – also die Patienten mit besonderem Risiko – können vollständige Angaben zu ihrer Medikation machen“, sagt Professor Dr. med. Daniel Grandt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Klinikum Saarbrücken und Leiter der DGIM-Kommission für Arzneimitteltherapie-Management und Arzneimitteltherapiesicherheit.
Die DGIM befürchtet, dass nicht zuletzt die unzureichende Vergütung im DRG-System einer umfassenden Patientenaufklärung entgegensteht. „Keine Frage: Es ist die Aufgabe der behandelnden Ärzte, ihre Patienten richtig über die Medikation aufzuklären. Dafür bleibt jedoch gerade im stressigen und wirtschaftlich orientierten Klinikalltag zu wenig Zeit – diese sprechende Medizin wird nicht honoriert“, erklärt Professor Schumm-Draeger. Die Internistin empfiehlt eine ergänzende Aufklärung der Patienten durch aktuelle Medikationspläne. Nur so könnten Ärzte Wissensdefizite auffangen und damit das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen minimieren. „Um zu gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten zukünftig besser über mögliche Risiken, die richtige Anwendung und andere Aspekte informiert werden können, müssen wir im Vergütungs-System Raum für den Austausch mit dem Patienten – die ‚sprechende Medizin‘ – schaffen. Da ist vor allem die Gesundheitspolitik gefragt“, sagt Professor Dr. med. Dr. h. c. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM. Das eHealth Gesetz sehe zwar den Anspruch des Patienten auf einen Medikationsplan durch den Hausarzt vor, nicht aber durch das Krankenhaus, obwohl dies inhaltlich genauso erforderlich sei – wie die aktuelle Arbeit in der DMW zeige. Die Fachgesellschaft befürchte zudem, dass im Zuge einer zunehmenden Ökonomisierung der Medizin die entscheidende persönliche Hinwendung zum Patienten zunehmend auf der Strecke bleibe und sieht dies in der aktuellen Studie bestätigt.
Quelle: J. Freyer, C. Greißing, P. Buchal u.a.: Was weiß der Patient über seine Entlassungsmedikation? Dtsch Med Wochenschr 2016; 141: 1
Quelle: Mitteilung vom 09.08.2016
Pressekontakt für Rückfragen:
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
Pressestelle
Anna Julia Voormann/Janina Wetzstein
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Telefon: 0711 8931-457
Fax: 0711 8931-167
wetzstein@medizinkommunikation.org
http://www.dgim2016.de
viewtopic.php?f=6&t=13184&p=93632#p93632
Studie zur Entlassungsmedikation
Patienten wissen zu wenig über ihre Medikamente
Wiesbaden – Nach einem Krankenhausaufenthalt kennen die wenigsten Patienten die neu verordneten Arzneimittel, die sie zukünftig einnehmen sollen. Dies offenbart eine aktuelle Studie zur Entlassmedikation. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) rät zu einem verbindlichen Austausch zwischen Arzt und Patienten und einem Arztbrief, der auch den weiterbehandelnden Hausarzt umfassend über die Therapie informiert. Ausschlaggebend für das Ergebnis der Studie sei laut Experten der Fachgesellschaft, dass zu wenig Zeit für ein angemessenes Arzt-Patienten-Gespräch zur Verfügung steht.
Sind Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt auf neu verordnete Medikamente angewiesen, besteht das Risiko, dass sie diese nicht richtig oder nur unzureichend anwenden. Grund dafür sind beispielsweise ein fehlender Medikationsplan, ein höheres Lebensalter aber auch die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus. Besonders bei längerem Aufenthalt in Krankenhäusern und Rehakliniken zeigt sich häufig der Effekt, dass Patienten wenig über die Wirkung der ihnen verordneten Medikamente wissen und in Bezug auf ihre Behandlung resignieren. „Die Patienten sollten die Wirkung ihrer Medikamente benennen können. Wenn es uns als Ärzten nicht gelingt, diese wichtigen Informationen an die Patienten zu vermitteln, können wir auch nicht erwarten, dass die Einnahme der Medikamente nach der Entlassung aus der Klinik verschreibungsgerecht erfolgt“, sagt Professor Dr. med. Petra-Maria Schumm-Draeger, Vorsitzende der DGIM aus München. Zudem fehlten die Informationen über verschriebene Medikamente nicht selten auch den weiterbehandelnden Ärzten, was das Risiko der Verordnung interagierender Medikamente erhöhe.
Im Rahmen der Studie, die in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift erschienen ist, wurden 179 Patienten vor ihrer Entlassung aus einem Akut- oder geriatrischen Krankenhaus hinsichtlich ihrer Medikation befragt. Das Ergebnis: Den meisten Patienten – 81 Prozent – wurde während des stationären Aufenthaltes ein neues Medikament zur ambulanten Weiterbehandlung verordnet. Doch nur elf Prozent konnten dies zutreffend benennen. „Ähnliches erleben wir bei der Aufnahme von Patienten in die Klinik: Nur 20 Prozent der Patienten mit acht und mehr Arzneimitteln – also die Patienten mit besonderem Risiko – können vollständige Angaben zu ihrer Medikation machen“, sagt Professor Dr. med. Daniel Grandt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Klinikum Saarbrücken und Leiter der DGIM-Kommission für Arzneimitteltherapie-Management und Arzneimitteltherapiesicherheit.
Die DGIM befürchtet, dass nicht zuletzt die unzureichende Vergütung im DRG-System einer umfassenden Patientenaufklärung entgegensteht. „Keine Frage: Es ist die Aufgabe der behandelnden Ärzte, ihre Patienten richtig über die Medikation aufzuklären. Dafür bleibt jedoch gerade im stressigen und wirtschaftlich orientierten Klinikalltag zu wenig Zeit – diese sprechende Medizin wird nicht honoriert“, erklärt Professor Schumm-Draeger. Die Internistin empfiehlt eine ergänzende Aufklärung der Patienten durch aktuelle Medikationspläne. Nur so könnten Ärzte Wissensdefizite auffangen und damit das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen minimieren. „Um zu gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten zukünftig besser über mögliche Risiken, die richtige Anwendung und andere Aspekte informiert werden können, müssen wir im Vergütungs-System Raum für den Austausch mit dem Patienten – die ‚sprechende Medizin‘ – schaffen. Da ist vor allem die Gesundheitspolitik gefragt“, sagt Professor Dr. med. Dr. h. c. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM. Das eHealth Gesetz sehe zwar den Anspruch des Patienten auf einen Medikationsplan durch den Hausarzt vor, nicht aber durch das Krankenhaus, obwohl dies inhaltlich genauso erforderlich sei – wie die aktuelle Arbeit in der DMW zeige. Die Fachgesellschaft befürchte zudem, dass im Zuge einer zunehmenden Ökonomisierung der Medizin die entscheidende persönliche Hinwendung zum Patienten zunehmend auf der Strecke bleibe und sieht dies in der aktuellen Studie bestätigt.
Quelle: J. Freyer, C. Greißing, P. Buchal u.a.: Was weiß der Patient über seine Entlassungsmedikation? Dtsch Med Wochenschr 2016; 141: 1
Quelle: Mitteilung vom 09.08.2016
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Fax: 0711 8931-167
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Entlassmanagement: Kliniken warnen vor Bürokratiemonster
Ärzte Zeitung vom 18.10.2016:
Entlassmanagement: Kliniken warnen vor Bürokratiemonster
Die Einführung eines Entlassmanagements durch die Krankenhäuser könnte noch eine Weile dauern, kündigt die DKG an.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=921 ... aft&n=5316
Entlassmanagement: Kliniken warnen vor Bürokratiemonster
Die Einführung eines Entlassmanagements durch die Krankenhäuser könnte noch eine Weile dauern, kündigt die DKG an.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=921 ... aft&n=5316
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Versorgungslücke nach Krankenhausentlassung schließt sich
Versorgungslücke nach Krankenhausentlassung schließt sich
(Quelle: GKV) Mit der Entscheidung des Bundesschiedsamtes werden Patienten künftig nach einem Krankenhausaufenthalt lückenloser und damit auch besser versorgt. Das neutrale Gremium musste über die bundesweiten Rahmenvorgaben für das sogenannte Entlassmanagement entscheiden, nachdem sich Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen am Verhandlungstisch nicht einigen konnten. Der gesetzliche Anspruch für Patienten auf ein strukturiertes Entlassmanagement besteht schon seit vielen Jahren, praktisch umgesetzt hatte es bisher aber nur ein Teil der Krankenhäuser. Trotz zahlreicher Regeln und Gesetze standen Patienten daher immer wieder vor Problemen bei einer anschließenden Versorgung, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt weiteren Unterstützungsbedarf hatten.
Quelle: Mitteilung vom 13.11.2016
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
(Quelle: GKV) Mit der Entscheidung des Bundesschiedsamtes werden Patienten künftig nach einem Krankenhausaufenthalt lückenloser und damit auch besser versorgt. Das neutrale Gremium musste über die bundesweiten Rahmenvorgaben für das sogenannte Entlassmanagement entscheiden, nachdem sich Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen am Verhandlungstisch nicht einigen konnten. Der gesetzliche Anspruch für Patienten auf ein strukturiertes Entlassmanagement besteht schon seit vielen Jahren, praktisch umgesetzt hatte es bisher aber nur ein Teil der Krankenhäuser. Trotz zahlreicher Regeln und Gesetze standen Patienten daher immer wieder vor Problemen bei einer anschließenden Versorgung, wenn sie nach einem Krankenhausaufenthalt weiteren Unterstützungsbedarf hatten.
Quelle: Mitteilung vom 13.11.2016
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
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