Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Palliativmedizin: Mehr Verantwortung für Ärzte

Beitrag von Presse » 13.01.2014, 07:31

Palliativmedizin: Mehr Verantwortung für Ärzte
Immer mehr Demenzkranke und immer mehr schwer kranke Kinder - die Herausforderungen in der Palliativversorgung wachsen.
Derweil diskutiert Schwarz-Rot über ein striktes Verbot der Sterbehilfe.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... ung&n=3218

Rauel Kombüchen
phpBB God
Beiträge: 542
Registriert: 15.11.2005, 15:04

Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen

Beitrag von Rauel Kombüchen » 16.01.2014, 08:21

Aus Forum:
viewtopic.php?f=2&t=20134

Hallo Forum,
die Sendung von Report Mainz war darauf abgestellt, lediglich über scheinbar legale Sterbehilfe zu informieren.
Der Beitrag sollte aufrütteln, sich mit dem Thema zu befassen. Der Bericht war sicherlich der Tatsache geschuldet,
dass Herr Gröhe als neuer Gesundheitsminister die geschäfts- bzw. erwerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellen
will. In diesem Zusammenhang werden auch angrenzende Themen zu erörtern sein. - Und das ist auch gut so.
Siehe die Beiträge unter -> viewtopic.php?f=2&t=20065
MfG Rauel Kombüchen
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 16.01.2014, 11:03

Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe
Aktuelle Umfrage der DAK-Gesundheit: Breite Zustimmung für gesetzliche Regelung durch Deutschen Bundestag

Mehrheit für aktive Sterbehilfe: Im Falle einer schweren Erkrankung möchten 70 Prozent der Deutschen für sich selbst die Möglichkeit haben, zum Beispiel auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückgreifen zu können. Das geht aus einer aktuellen und repräsentativen Forsa-Umfrage* im Auftrag der DAK-Gesundheit hervor. Breite Zustimmung gibt es dafür, dass der Deutsche Bundestag wie geplant eine gesetzliche Regelung zum Thema trifft.
In Deutschland gibt es bislang kein spezielles Gesetz, das ein Sterben durch Sterbehilfe bei unheilbaren Krankheiten regelt. Laut Umfrage der DAK-Gesundheit fänden es 79 Prozent der Befragten gut, wenn der Deutsche Bundestag dieses Thema aufgreifen und entscheiden würde. Die Zustimmung ist in der Altersgruppe der 14- bis 29-Jährigen mit 86 Prozent deutlich größer als bei den über 60-Jährigen mit 74 Prozent.
Bei der Frage nach der persönlichen Einstellung zur aktiven Sterbehilfe sagen 70 Prozent der befragten Männer und Frauen, dass sie im Falle einer schweren Krankheit auch auf diese Möglichkeit zurückgreifen möchten. 22 Prozent der Befragten lehnt dies für sich ab. Laut Umfrage wünschen sich die Ostdeutschen mit 82 Prozent häufiger die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe als Westdeutsche mit 67 Prozent.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die Politik ein Thema diskutiert, dass die Menschen sehr bewegt“, erklärt der Vorstandschef der DAK-Gesundheit, Herbert Rebscher. „Es wird aber auch deutlich, dass es noch weiteren Aufklärungsbedarf gibt.“ Laut Umfrage der Krankenkasse fühlt sich die Mehrheit der Befragten „weniger gut“ (41 Prozent) oder „überhaupt nicht gut“ (16 Prozent) über die derzeit geltenden Regelungen bei der Sterbehilfe informiert. „Sehr gut“ im Bilde sehen sich nur acht Prozent.
Breit genutzt wird die bereits bestehende gesetzliche Regelung, ob und wie Ärzte bei schweren Erkrankungen lebenserhaltende Maßnahmen einsetzen. Jeder vierte Befragte gibt an, dass er bereits eine so genannte Patientenverfügung habe. Weitere 48 Prozent der Befragten planen, eine solche zu verfassen. 23 Prozent möchten keine Patientenverfügung. Deutliche Unterschiede zeigen sich in Abhängigkeit vom Alter der Befragten. Während unter 30-Jährfige nur selten (sechs Prozent) eine solche Verfügung besitzen, sind es bei den Befragten ab 60 Jahren 44 Prozent.
* Repräsentative Bevölkerungsumfrage durch Forsa für die DAK-Gesundheit, 1.005 Befragte. Erhebungszeitraum: 13. und 14. Januar 2014.
Die gesamte Pressemeldung und Fotos zum Download finden Sie im Internet unter: http://www.dak.de/dak/bundesweite_theme ... 58248.html

Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2014
Kontakt: DAK-Gesundheit
Pressestelle
Rüdiger Scharf
Telefon: 040/2396-1505
E-Mail: ruediger.scharf@dak.de

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2014, 11:50

Presse hat geschrieben:Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe
Aktuelle Umfrage der DAK-Gesundheit: Breite Zustimmung für gesetzliche Regelung durch Deutschen Bundestag ...
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten.
Vorstellungen, die in eine andere Richtung führen, wollen wir klar eine Absage erteilen. Es gilt weiterhin die hiesige Aussage:
"Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein.
In diesem Sinne wurde z.B. auch der Neusser Pflegetreff am 19.11.2013 durchgeführt. ->
viewtopic.php?f=7&t=18242
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Umfrage: Mehrheit will ein Recht auf Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 17.01.2014, 07:40

Umfrage: Mehrheit will ein Recht auf Sterbehilfe
Über eine Neuregelung der Sterbehilfe wird schon lange debattiert. Die Politik will das Thema bald gesetzlich regeln.
Viele Abgeordnete plädieren für ein Verbot. Doch eine Umfrage zeigt: Die Mehrheit der Deutschen ist für die Sterbehilfe.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... ung&n=3230

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein

Beitrag von WernerSchell » 17.01.2014, 18:29

Aus Forum:
viewtopic.php?f=7&t=20144

19.01.2014 | 21:45 Uhr - Das Erste - Günther Jauch

Thema:
Mein Tod gehört mir! Gibt es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben?

Jeder soll sich töten dürfen – egal, ob er körperlich, psychisch, schwer oder gar nicht krank ist – und dabei jede erdenkliche Unterstützung erhalten.
Das ist die radikale Forderung von Udo Reiter, ehemaliger Intendant des MDR. Die neue Bundesregierung plant genau das Gegenteil.
Die Regelungen zur Sterbehilfe sollen weiter eingeschränkt werden.

Auf dem Podium:
Udo Reiter, Franz Müntefering, Petra Bahr und Uwe-Christian Arnold.
Außerdem zu Gast im Studio: Reinhard Lindner
.

Quelle und weitere Informationen:
http://daserste.ndr.de/guentherjauch/ak ... index.html

+++
Zum Thema hat es von hier folgendes Statement gegeben:

Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein
Die Mehrheit der Deutschen tritt angeblich für aktive Sterbehilfe ein - so eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Es wird von einer breiten Zustimmung für eine gesetzliche Regelung durch den Deutschen Bundestag gesprochen. Dazu hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk das folgende Statement abgegeben:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten. Vorstellungen, die in eine andere Richtung führen, wollen wir erneut eine Absage erteilen. Es gilt weiterhin die hiesige Aussage: "Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein. In diesem Sinne wurde z.B. auch der Neusser Pflegetreff am 19.11.2013 durchgeführt.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht für weitere Informationen und Stellungnahmen zur Verfügung. Am 30.01.2014 gibt es in der Neusser Volkshochschule eine Vortragsveranstaltung: "Palliativversorgung und Hospizarbeit". Diese Versorgungsstrukturen gilt es deutlich zu stärken!

Siehe auch unter:
viewtopic.php?f=2&t=20138
viewtopic.php?f=2&t=20065
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Sterbehilfe-Gesetz: Koalition will Fraktionszwang aufheben

Beitrag von Presse » 20.01.2014, 07:13

Sterbehilfe-Gesetz: Koalition will Fraktionszwang aufheben
Bei manchen Themen scheiden sich die Geister - die Sterbehilfe dürfte sicherlich dazu gehören.
Deswegen sollen die Abgeordneten mit ihrem Gewissen abstimmen dürfen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... ung&n=3212

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Sterbehilfe - Gröhe für Verbot organisierter Selbsttötungshi

Beitrag von Presse » 20.01.2014, 07:26

Frankfurter Allgemeine:
Sterbehilfe - Gröhe für Verbot organisierter Selbsttötungshilfe
19.01.2014 • Noch in diesem Jahr könnte es ein neues Gesetz zur Sterbehilfe geben. Gesundheitsminister Gröhe (CDU) sprach sich in der F.A.Z.
für ein Verbot sowohl der erwerbsmäßigen als auch der nichtkommerziellen Suizidhilfe aus.
ie Abgeordneten des Deutschen Bundestags sollen bei dem geplanten Gesetz zur Sterbehilfe eine Gewissensentscheidung treffen können und nicht
der Fraktionsdisziplin unterworfen sein. Darüber besteht nach Informationen der F.A.Z. Einigkeit in der Koalition.
… (weiter lesen unter) …. http://www.faz.net/aktuell/politik/ster ... 59082.html

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

DGP gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid

Beitrag von Presse » 20.01.2014, 17:34

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin gegen ärztliche Beihilfe zum Suizid
Die Beihilfe zum Suizid gehört nicht zu den Aufgaben des Arztes. Das betont die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
im Deutschen Ärzteblatt (Heft 3). Rechtlich gesehen bleibe der ärztlich assistierte ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... zum-Suizid

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Sterbehilfe: Lange Debatte erwartet

Beitrag von Presse » 22.01.2014, 07:58

Sterbehilfe: Lange Debatte erwartet
Die große Koalition will in der Diskussion um ein Sterbehilfe-Gesetz keine hektische Debatte.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... ung&n=3238

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Suizidbeihilfe - Klare Regeln für Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 24.01.2014, 18:52

Suizidbeihilfe
CDU-Politiker: Klare Regeln für Sterbehilfe

dpa, 24.01.2014 11:43 Uhr

Berlin - Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach hat sich für eine klare gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe ausgesprochen. Er plädierte dafür, solche Vereine und Organisationen zu verbieten,
die geschäftsmäßig die Gelegenheit zur Selbsttötung vermitteln oder verschaffen wollen. Er äußerte die Hoffnung, dass eine Gesetzesreform in dieser wichtigen Frage eine möglichst breite, fraktionsübergreifende Akzeptanz finde.
... (weiter lesen unter) http://www.apotheke-adhoc.de//nachricht ... geschaeft/

Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Re: Geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe stel

Beitrag von Lutz Barth » 26.01.2014, 08:09

Moralische Prävalenz des Einzelnen!

„Wenn feststehe, dass Schmerzen und Qualen den Betroffenen peinigen, eine Besserung und Linderung nicht möglich und nur noch der Zeitpunkt abzuwarten ist, in dem die Last so unerträglich geworden ist, dass der vollständige körperliche Zusammenbruch folgt, kann es im Einzelfall ethisch vertretbar und legitimierbar sein, wenn die Ärzte bei einer solchen Notlage die Selbsttötung auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten ermöglichen oder unterstützen. Normativ könne für die Ärzte nicht etwas anderes gelten als für Personen, deren Hilfe beim Suizid straflos ist. Zur Vermeidung von Missverständnissen betonen die Mitglieder der Kommission, dass die Ärzte zur Beihilfe nicht verpflichtet seien und auch Einzelne keinen Anspruch darauf hätten, dass ihnen bei der Selbsttötung geholfen werde. Diejenigen, die Ärzte wegen Hilfe beim Suizid auch dann standesrechtlich sanktionieren wollten, wenn sie in einem Fall, in dem weder die passive noch die indirekte Sterbehilfe weiterhelfen konnten, gehandelt haben, müssten sich darüber im Klaren sein und es verantworten, dass sie verzweifelte Menschen allein ließen und diese das von ihnen selbst gewünschte Lebensende gar nicht oder nur unter qualvollen Bedingungen herbeiführen könnten. Solange im Bewusstsein der Menschen verankert bleibe, dass Ärzte niemals, in keinerlei Notlage beim Suizid helfen dürfen, ohne deswegen mit erheblichen Sanktionen rechnen zu müssen, hätten Länder wie die Niederlande, Belgien und die Schweiz Zulauf und würde der weitergehende Ruf nach Zulassung der aktiven Sterbehilfe nicht verstummen. Man schütze mit der strengen Auffassung der Minderheit letztlich ausschließlich das ärztliche Selbstverständnis, jedoch zu Lasten von Patienten, die man sich selbst überlässt. Die Bewahrung des generellen Vertrauens in ärztliches Handeln könne, so gewichtig sie sei, keine Rechtfertigung dafür sein, dem Einzelnen objektiv nicht linderbares Leiden zuzumuten. Solches Leiden dürfe einem Einzelnen nur zugemutet werden, wenn Lebensinteressen eines anderen zu verteidigen seien. Demgegenüber habe im Konflikt zwischen dem selbstbestimmten, vom Leiden motivierten Wunsch des Einzelnen und gesellschaftlichen oder standesrechtlichen Interessen unter bestimmten Umständen der Einzelne moralische Prävalenz.“ (Zitiert aus: Bericht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz (2004), S. 107).

Warum, so fragt sich, kann man/frau sich nicht gegenwärtig auf diesen richtigen Ansatz verständigen? Die derzeitigen Stellungnahmen der Gegner der ärztlichen Suizidbeihilfe lassen keinen Erkenntnisfortschritt nach Jahrzehnten der Debatten erkennen.

Auch Bosbach lanciert mit seinem Statement die Behauptung, zwischen der Palliativmedizin und der ärztlichen Suizidbeihilfe bestehe letztlich ein Widerspruch. Dem ist mitnichten so. Seine Feststellung, dass der Präsident der BÄK, Montgomery, "darauf hinweist, dass es Aufgabe der Ärzte ist, Leben zu erhalten und Leiden zu lindern, nicht aber den Todeswunsch von Patienten zu erfüllen", greift wesentlich zu kurz, zumal in der medizinethischen Diskussion von nicht wenigen die überzeugende Auffassung vertreten wird, dass sich durch die Liberalisierung der berufsrechtlichen Sterbehilferegeln das „Bild des Arztes“ und das entsprechende Vertrauen in die fachliche, aber auch persönliche Integrität, nicht ändern wird! Eher das Gegenteil könnte angenommen.

Die intraprofessionelle Debatte über die Inhalt, Funktion und Reichweite des „Arztethos“ kann m.E. nur dadurch entschärft werden, wenn der parlamentarische Gesetzgeber zugleich auch die ärztliche Suizidbeihilfe regelt, die im Übrigen nach derzeitiger Rechtslage ebenfalls straffrei ist.
Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass „der Gesetzgeber sich seiner Rechtsetzungsbefugnis nicht völlig entäußern und seinen Einfluss auf den Inhalt der von den körperschaftlichen Organen zu erlassenden Normen nicht gänzlich preisgeben darf“ (BVerfGE 33, 125 – Facharzt, zit. nach DFR (Abs. 118); online unter DFR >>> http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv033125.html <<<).

Ferner hat der Gesetzgeber zu berücksichtigen, dass trotz der eingeräumten Satzungsautonomie „die Rechtsetzung durch Berufsverbände spezifische Gefahren für die Betroffenen und für die Allgemeinheit mit sich bringen kann. Zum Nachteil der Berufsanfänger und Außenseiter kann sie ein Übergewicht von Verbandsorganen oder ein verengtes Standesdenken begünstigen, das notwendigen Veränderungen und Auflockerungen festgefügter Berufsbilder hinderlich ist.
Solchen Gefahren, die der Freiheit des Einzelnen durch die Macht gesellschaftlicher Gruppen drohen, vorzubeugen und die Interessen von Minderheiten und zugleich der Allgemeinheit zu wahren, gehört mit zu den Funktionen des Gesetzesvorbehalts“
(BVerfG, ebenda).

Genau an diesem Punkt sollte die Debatte „fortgeführt“ werden und nicht darauf abheben, sich zum wiederholten Male der „moralischen und ethischen“ Dimension der Sterbehilfe und vor allem der eigenen, höchst individuellen Gewissensentscheidung zu vergewissern. Die Plädoyers sind vornehmlich in „eigener Sache“ gehalten und es ist höchste Zeit, die spezifische Gefahren, die sich aus der Haltung der Bundesärztekammer, und ihr folgend manche Landesärztekammer, ergeben, im Interesse nicht „nur“ der Ärzteschaft selber, sondern auch mit Blick auf die Interessen der Allgemeinheit vitaler zu diskutieren.

Gerade bei den Ärztefunktionären zeichnet sich seit Jahren in der Debatte um die Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe ein verengtes Standesdenken ab, welches mit dem „Grundgesetz der ärztlichen Sittlichkeit“ nicht vereinbar ist, mithin also so „sittlich“ nicht ist und überdies aus den Augen verliert, dass in erster Linie auch das Wohl der Allgemeinheit zu wahren ist. Ein strikte Verbotsnorm der ärztlichen Suizidassistenz entspricht weder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch den berechtigten Grundrechtsbelangen der Patienten, die zunächst keine Adressaten des ärztlichen Berufsrechts sind, gleichwohl aber deren Belange über die Allgemeinbezogenheit der ärztlichen Aufgaben empfindlich berührt sind.

Auch die „Arztethik“ wird sich an der „Rechtsethik“ messen lassen müssen und für mich ist es keine Frage, dass die Rechtsethik bei etwaigen Differenzen unter Wahrung der jeweiligen individuellen Gewissensentscheidung die entsprechende Prävalenz zukommt, ohne hierbei die ethischen Proklamationen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften selbst in Zweifel ziehen zu wollen. Maßgeblich ist „nur“, dass die Kammern akzeptieren, dass primär die Ärzteschaft ihren Beruf nach ihrem (!) Gewissen ausüben und dass die dieses vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht ein zentrales „Ur-Grundrecht“ ist, welches es gegenüber den Gefahren einer Zwangsethisierung zu verteidigen gilt.

Es gilt also nicht nur die „moralische und ethische Prävalenz“ des Patienten, sondern auch eine solche der Ärzteschaft, die insbesondere von den eigenen (!) Selbstverwaltungskörperschaften aus guten und nachvollziehbaren Gründen zu respektieren ist.

Mit Verlaub: Weder der Präsident der BÄK noch die ethischen Überzeugungstäter „in seinem Gefolge“ verdienen sich im gegenwärtigen Sterbehilfediskurs besondere Meriten, gehen diese doch zu lax mit hochrangigen Grundrechten ihrer Kolleginnen und Kollegen als auch der Patienten um.
Hier ist dringend Einhalt geboten und wer die Rechtsethik nicht fühlen will, sollte letztlich das „Recht“ spüren. Die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften – soweit diese das Verbot aus der ärztlichen Musterberufsordnung übernommen haben – müssen zwingend daran erinnert werden, dass der Satzungsautonomie von der Rechtsordnung durchaus Grenzen (!) gesetzt sind!
Zuletzt geändert von Lutz Barth am 27.01.2014, 08:11, insgesamt 1-mal geändert.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Sterbehilfe: Bosbach fordert mehr Palliativmedizin

Beitrag von Presse » 27.01.2014, 07:43

Sterbehilfe: Bosbach fordert mehr Palliativmedizin
In der Debatte um ein Sterbehilfe-Gesetz formieren sich die Lager.
Innenpolitiker Bosbach will mehr Palliativmedizin statt Suizidhilfe.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... ebs&n=3247

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Debatte des Bundestags zu Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 01.02.2014, 08:49

CDU-Generalsekretär für offene Debatte des Bundestags zu Sterbehilfe
CDU-Generalsekretär Peter Tauber plädiert dafür, dass sich der Bundestag bei der Debatte um das Thema Sterbehilfe Zeit für die Diskussion nimmt.
„Wenn es um das Ende des eigenen Lebens geht, hat jeder andere Vorstellungen ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... terbehilfe
Gröhe lehnt ärztlich assistierten Suizid ab
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... sen-folgen
Gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe rückt näher
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/5 ... ckt-naeher
DÄ print: Sterbehilfe: „Sterben ist Teil des Lebens“
http://www.aerzteblatt.de/archiv/153496 ... des-Lebens

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Mehrheit kann sich Suizid vorstellen

Beitrag von Presse » 03.02.2014, 14:36

Schwere Erkrankungen: Mehrheit kann sich Suizid vorstellen
Führende Unions-Politiker wollen die organisierte Sterbehilfe verbieten. Doch viele Bürger können sich Suizid als Ausweg etwa bei schwerer Krankheit vorstellen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=854 ... ung&n=3262

Antworten