Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag 09.01.2014

Wichtige Hinweise zu Veranstaltungen - z.B. >>> "Pro Pflege -Selbsthilfenetzwerk" - Radio- und TV-Sendungen.

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Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag 09.01.2014

Beitrag von WernerSchell » 08.01.2014, 08:03

Patientenautonomie am Lebensende
Vortrag Nr. Nr. B504060V mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 09.01.2014, 18.00 – 19.30 Uhr
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127
Referent: Dozent Werner Schell http://www.wernerschell.de
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Der Referent ist Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Näheres auch im Programmheft auf Seite 222!
Anmeldung erbeten! Der Eintritt ist frei!



Der Ankündigungstext:
Patientenautonomie am Lebensende –
Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Zur Selbstbestimmung der Patienten am Lebensende bzw. bei
schwerer Krankheit bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Immer wieder wird gefordert, auch in der BRD aktive Sterbehilfe
per Gesetz zu erlauben. Die Meinungsvielfalt zu diesem
Thema hat offensichtlich viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert.
Wie die Rechtslage? Welche Möglichkeiten haben Sie
konkret für den Sterbeprozess bzw. die schwere Krankheit in
geeigneter Weise durch Willenserklärungen wie Vollmacht, Patientenverfügung
und Betreuungsverfügung vorzusorgen. Fragen
über Fragen: Wie geht man rechtlich und ethisch korrekt
mit den Menschen um, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich)
am Ende ihres Lebens befinden und eines Beistandes und der
Hilfe bedürfen? Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende?
Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche
Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen
sich die Angehörigen eines Patienten/Sterbenden verhalten?
Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten?
Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf
und verlangen nach Antworten! Der Gesetzgeber hat mit Wirkung
vom 1.9.2009 Regelungen zur Patientenverfügung in das
Betreuungsrecht übernommen und damit die bereits durch die
Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Patientenautonomie
am Lebensende bestätigt. Ungeachtet dieser neuen gesetzlichen
Vorschriften mangelt es an der notwendigen Klarheit,
weil die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten
offensichtlich anhaltend unterschiedlich eingeschätzt werden.
Der Bundesgerichtshof hat allerdings am 25.06.2010 ein richtungsweisendes
Urteil zur Patientenautonomie gefällt. Mit dieser
Entscheidung, die die Patientenrechte gestärkt haben, sollte
man sich in Grundzügen vertraut machen. Dabei werden auch
Erwägungen zu berücksichtigen sein, die sich aus dem Patientenrechtegesetz
und den Neuregelungen zur Organspende ergeben.
Die Veranstaltung wird in Kooperation mit „Pro Pflege
– Selbsthilfenetzwerk“ (Neuss), angeboten.

+++
Zum Thema gibt es zahlreiche Buchveröffentlichungen, u.a.:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.):
Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter
durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

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Weitere Informationen unter -> viewtopic.php?f=2&t=16631

Bundesanzeiger Verlag:
DAS GROSSE VORSORGE-HANDBUCH
Vorsorgen mit System

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Weitere Informationen unter -> viewtopic.php?f=2&t=19237

Bundesanzeiger - Verlag:

Richtig vorsorgen!
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung rechtssicher verfassen
Rechtssichere Vorsorgedokumente für Sie und Ihre Angehörigen!

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Weitere Informationen -> viewtopic.php?f=2&t=20018

Siehe auch ->
Formulare / Merkblätter siehe unter ->
http://www.jm.nrw.de/BS/formulare/betreuung/index.php
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+++

Vorsorgevollmacht schützt nicht immer vor Betreuung
Beschluss des BGH vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - LG Saarbrücken - AG Saarbrücken
Quelle: viewtopic.php?f=2&t=19974
Informationen zur zeitgerechten rechtssicheren Gestaltung von vorsorglichen Verfügungen sind wichtig!
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Verhalten der Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) unverständl

Beitrag von WernerSchell » 09.01.2014, 07:52

Verhalten der Neuss-Grevenbroicher Zeitung (NGZ) unverständlich!

Ich habe die NGZ bereits vor Wochen über die Vortragsveranstaltung am 09.01.2014 in der Volkshochschule Neuss informiert und um eine Ankündigungs-Berichtserstattung gebeten. Daraufhin erfolgte bis zum 08.01.2014 null Reaktion. Ich habe daher die Zeitungsredaktion am 08.01.2014, also am Tag vor der Veranstaltung, nochmals auf das angefügte Schreiben aufmerksam gemacht und um eine Ankündigung gebeten. Dabei habe ich angemerkt:

"Diese hätte eigentlich bis heute erfolgen können / sollen (morgen ist bereits die Veranstaltung). Leider konnte ich bislang keinen der Bedeutung des Themas angemessenen Hinweis ausmachen.
Stattdessen berichten Sie z.B. heute, 08.01.2014, über Veranstaltungen, über die auch später hätte informiert werden können. So berichten Sie z.B. über
• "Tanzkursus für Senioren im Haus der DRK" - Termin am 16.01.
• Genießertreff ist mit 1.000 Gästen ausverkauft - Termin am 23.01. - Im Übrigen fragt sich, weshalb eine ausverkaufte Veranstaltung nocht vorgestellt werden muss.
• "Neue Bundesvorsitzende besucht Neusser Grünen" - Termin am 25.01.
• Dann berichten Sie über Frau Beyen. Eine kleine Notiz über deren neue Eskapaden hätte gereicht. Stattdessen ein ausführlicher Bericht. In dieser Ausführlichkeit mehr als überflüssig. Frau Beyen hat sich vor Jahren bereits einmal politisch "daneben" benommen, als sie dem Bürgermeister ihre Akten für die Türe schmiss. Aber sie hat wohl gute Beziehungen zur Redaktion….
Ich frage mich wirklich, warum Sie über den wichtigen Vortrag (mit Diskussion) am 09.01.2014 zu vorsorglichen Verfügungen (Vorsorgevollmacht etc.) … nicht angmessen informieren. Gerade erst vor wenigen Tagen ergab sich in zwei weiteren Fällen erheblicher Fragebedarf im Zusammenhang mit problematischen Gesundheitsbeeinträchtigungen (in einem Fall Kompatient), weil es keine gelungenen Texte der beschriebenen Art gibt. In einem Fall gibt es große Verwirrung in der Familie, weil nun plötzlich das Betreuungsgericht auf der Matte steht."

Heute, am 09.01.2014, gab es den geboten gewesenen Bericht wiederum nicht. Stattdessen gab es lediglich in der kaum gelesenen Rubrik "Tipps & Termine - Donnerstag" - eher versteckt - folgenden Hinweis:
"Vortrag - Patientenautonomie am Lebensende. Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung. Romanäum, Innenstadt, Brückstr. 1, 18 Uhr."

Das Verhalten der NGZ-Redaktion in Neuss ist nicht nachvollziehbar, zumal unter Berücksichtigung anderer Berichte im Lokalteil, die eher weniger bedeutsam erscheinen müssen oder gar überflüssig waren, Platz für eine angemessene Darstellung der Veranstaltung gewesen wäre.

Werner Schell

+++

Schreiben vom 30.12.2013 an die NGZ:
".... die Volkshochschule (VHS) Neuss wird Sie möglicherweise noch über die Vortragsveranstaltung am 09.01.2014 wegen einer Ankündigung informieren. Vorsorglich übersende ich Ihnen auch von hier aus die wichtigsten Vorinformationen zur Veranstaltung (Text ist unten angefügt).
Das Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung … wird seit einiger Zeit stark nachgefragt. Informationen sind auch deshalb wichtig, weil viele Menschen meinen, mit der früheren Errichtung einer sog. Generalvollmacht sei für sie die Angelegenheit befriedigend geregelt. Es ist aber so, dass zahlreiche Generalvollmachten sehr allgemein formuliert worden sind und daher die Bereiche "Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung" nicht erfassen. Wenn diese Hinweise fehlen, sind auch die entsprechenden Kompetenzen nicht übertragen und es muss entgegen den geäußerten Absichten u.U. eine (ausdrücklich nicht gewollte) Betreuung eingerichtet werden. Siehe dazu z.B. § 1906 BGB:
"… 5) Die Unterbringung durch einen Bevollmächtigten und die Einwilligung eines Bevollmächtigten in Maßnahmen nach den Absätzen 3 und 4 setzen voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und die in den Absätzen 1, 3 und 4 genannten Maßnahmen ausdrücklich umfasst…. "
Eine entsprechende Ankündigung in Ihrer Zeitung wäre wünschenswert. Für weitere Informationen stehe ich zur Verfügung. ..."

Patientenautonomie am Lebensende
Vortrag Nr. Nr. B504060V mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 09.01.2014, 18.00 – 19.30 Uhr
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127
Referent: Dozent Werner Schell – http://www.wernerschell.de
Näheres auch im Programmheft der VHS auch auf Seite 222! Der Eintritt ist frei!
.... (weiterer Text folgte) ...

+++ Der Heide-Bote berichtete am 09.01.2014 kurz: +++
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=28188
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Patientenautonomie am Lebensende - Vortrag 09.01.2014

Beitrag von WernerSchell » 13.01.2014, 07:59

Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung - Die VHS Neuss informierte

Die Volkshochschule (VHS) Neuss kooperiert seit Jahren mit Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk und bietet in diesem Zusammenhang Vorträge zum Patienten- Betreuungs- und Pflegerecht an. Am 09.01.2014 konnte Werner Schell, langjähriger Dozent für Pflegerecht und Vorstand der Selbsthilfeinitiative, etwa 60 Personen im Neusser Romanäum begrüßen und zu dem Thema "Patientenautonomie am Lebensende" - und was insoweit wichtig - ist informieren. Es gilt, so der Referent, - möglichst zeitgerecht - zu bedenken, dass vorsorgliche Verfügungen für den Fall einer Krankheit, eines Unfalles bzw. des Alters Sinn machen. Zahlreiche Vorschriften sind dabei zu beachten und vor allem müssen die verschiedenen formellen Anforderungen Beachtung finden. Ungenauigkeiten bzw. mehrdeutige Aussagen können zur Rechtsunwirksamkeit von gut gemeinten vorsorglichen Verfügungen führen. Der Referent nahm daher Gelegenheit, über alle relevanten Möglichkeiten und Formalitäten in verständlicher Form zu informieren. Dazu hatte Werner Schell auch eine Reihe von Broschüren mitgebracht, die nun in aller Ruhe von den Gästen ausgewertet werden können.

Die Informationen zum Patientenrecht finden am 30.01.2014, 18.00 Uhr, im Neusser Romanäum ihre Vorsetzung, wenn es mit dem Referenten Werner Schell darum geht, über die Palliativversorgung und Hospizarbeit zu informieren. Dabei geht es aber nicht nur um eine Institutionenkunde, sondern vor allem auch um Fragen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Was ist erlaubt und was nicht (sogar strafrechtlich relevant)? Es werden sich dann auch Fragen stellen, ob und unter welchen rechtlichen Gegebenheiten Behandlungsabbrüche oder das Verweigern von Behandlungsmaßnahmen (z.B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung) möglich und sinnvoll sein können. Da es bei all diesen Fragestellungen letztlich auch immer um die Möglichkeiten der personellen Zuwendung geht, befasst sich der für den 13.05.2014 in Neuss-Erfttal geplante (bundesweit ausgerichtete) Pflegetreff mit dem Pflegenotstand und verdeutlicht mit hochkarätigen Podiumsgästen die pflegepolitisch gebotenen Reformerwägungen. Es sind Themen, bei denen auch der Neusser Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe gefordert ist.

Informationen bei Pro Pflege- Selbsthilfenetzwerk, Vorstand Werner Schell, Harffer Straße 59, 41469 Neuss. Telefon 02131 / 150779
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de - E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

+++

Die Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=28203
http://www.presseanzeiger.de/pa/Vollmac ... uss-712756
http://www.openbroadcast.de/article/324 ... ierte.html
http://www.openpr.de/news/770213.html
http://www.ak-gewerkschafter.de/2014/01/13/4653/

Stand: 14.01.2014
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein

Beitrag von WernerSchell » 16.01.2014, 18:25

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


16.01.2014

An die
Abgeordneten des Landtages von Nordrhein-Westfalen



Palliativversorgung und Hospizarbeit ausweiten - Vorschriften für das Land Nordrhein-Westfalen präzisieren bzw. erweitern !


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen liegt u.a. ein Gesetzentwurf vor, durch den das Wohn- und Teilhabegesetz NRW neu gefasst werden soll (Drucksache 16/3388). Darin wird in § 4 auch eine "angemessene Palliativversorgung" angesprochen. Die vorliegende Fassung ist m.E. unzureichend und sollte erweitert bzw. präziser gefasst werden. Es sollte verdeutlicht werden, dass die stationären Pflegeeinrichtungen gewährleisten müssen, jeder Pflegefachkraft eine Fortbildung in der Palliativpflege zu ermöglichen. Zwingend vorgeschrieben werden sollte, dass für 10 BewohnerInnen mindestens eine besonders weitergebildete Palliativpflegekraft in jeder Einrichtung zur Verfügung steht.

Mit solchen ergänzenden Vorgaben kann dann auch sichergestellt werden, dass die "Rahmenempfehlung für die Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen für das Land Nordrhein-Westfalen" - Stand: 24.09.2013 - zielgerichtet umgesetzt wird.

Unabhängig von den o.a. Vorschriften sollten die landesrechtlichen Vorgaben für die allgemeine Palliativversorgung und Hospizarbeit der demografischen Entwicklung angepasst werden. Die Zahl der Palliativ- und Hospizbetten sollte für das Land NRW auf 80 - 100 pro 1 Million Einwohner erhöht werden. Zur Zeit liegen die Planzahlen weit darunter, so dass immer wieder behauptet werden kann, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Palliativ- und Hospizbetten auskömmlich sei. Dies entspricht aber leider nicht der realen Nachfrage. Dass Verbesserungen im Bereich der Palliativversorgung und Hospizarbeit geboten sind, ergibt sich auch aus den Vereinbarungen der großen Koalition in Berlin. Dort heißt es z.B. im Koalitionsvertrag, Abschnitt Pflege: "Zu einer humanen Gesellschaft gehört das Sterben in Würde. Wir wollen die Hospize weiter unterstützen und die Versorgung mit Palliativmedizin ausbauen." Insoweit sind Bund und Länder gemeinsam in der Pflicht.

Es erscheint geboten, die hier angesprochenen Themen alsbald umfassend aufzugreifen. Denn eine aktuelle Umfrage der DAK-Gesundheit macht deutlich, dass eine Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe eintritt. Diese Befragungsergebnis ist möglicherweise damit zu erklären, dass die in großer Zahl älter werdenden Menschen Besorgnisse haben, bei schwerer Krankheit und vor allem im Sterbeprozess nicht angemessen / schmerzfrei versorgt zu werden. Es sind daher schnellstmöglich politische Konsequenzen angesagt. Mit dem angefügten Brieftext habe ich heute auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben.

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell


>>>>>>>>> Brief an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag vom 16.01.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mehrheit der Deutschen tritt angeblich für aktive Sterbehilfe ein - so eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Es wird von einer breiten Zustimmung für eine gesetzliche Regelung durch den Deutschen Bundestag gesprochen.

Dazu ergibt sich von hier in Kürze folgendes Statement:

"Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein"

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk spricht sich seit Jahren mit Entschiedenheit gegen eine aktive Sterbehilfe aus und wird auch weiterhin für diese Position eintreten. Vorstellungen, die in eine andere Richtung führen, wollen wir erneut eine Absage erteilen. Anlass für diese Klarstellung ist eine Umfrage der DAK-Gesundheit. Danach ist die Mehrheit der Deutschen für aktive Sterbehilfe.
Quelle: viewtopic.php?f=2&t=20138&p=78013#p78013

Es gilt weiterhin die hiesige Aussage: "Sterbebegleitung ja - aktive Sterbehilfe nein". Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt seit Jahren für eine Verbesserung der Palliativversorgung und Hospizarbeit ein. In diesem Sinne wurde z.B. auch der Neusser Pflegetreff am 19.11.2013 durchgeführt:
viewtopic.php?f=7&t=18242

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk steht für weitere Informationen und Stellungnahmen zur Verfügung. Am 30.01.2014 gibt es in der Neusser Volkshochschule eine Vortragsveranstaltung: "Palliativerversorgung und Hospizarbeit". Diese Versorgungsstrukturen gilt es deutlich zu stärken!
Näheres dazu unter -> viewtopic.php?f=7&t=19762

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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