Bezahlung Betreuungsassistenten und Arbeitsklima

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Antworten
Vochallensis
Newbie
Beiträge: 13
Registriert: 18.06.2009, 11:40
Wohnort: Leipzig

Bezahlung Betreuungsassistenten und Arbeitsklima

Beitrag von Vochallensis » 28.12.2013, 15:58

Hallo,
ich habe seit vier Wochen eine neue Stelle als Betreuungsassistent nach §87b SGB XI.
Die Arbeit an sich macht wirklich viel Spaß, da ich täglich die Dankbarkeit und Freude der dementen Bewohner sehe, mit denen ich arbeite.
Leider finde ich die Bezahlung mehr als merkwürdig. Es gibt keinerlei Feiertags- und Wochenendzuschläge.
Auch die neue Chefin (hat mit mir am selben Tag angefangen) ist unmöglich, schnippisch, von oben herab und zickig....
Ich bin gerade nicht so sonderlich glücklich und frage mich, in was ich da hineingeraten bin....

PflegeCologne
phpBB God
Beiträge: 734
Registriert: 23.09.2007, 09:47

Bezahlung Betreuungsassistenten und Arbeitsklima

Beitrag von PflegeCologne » 28.12.2013, 18:30

Hallo Vochallensis,
die näheren Arbeitsbedingungen, einschließlich Vergütung und eventuelle Zuschläge, ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem maßgeblichen Tarifvertrag.
Es wäre zu klären, was dort geregelt ist.
Vorgesetzte Dienstkräfte kann man sich leider nicht aussuchen, so dass eine gewisse Anpassung an die Gegebenheiten nicht verkehrt sein kann. Es geht ja möglicherweise auch darum,
die Probezeit gut zu überstehen.
Vielleicht ergeben sich auch alsbald Möglichkeiten zu klärenden Gesprächen.
Wenn allerdings die Arbeitsbedingungen anhaltend nicht akzeptabel sein sollten, wäre die Überlegung, wie ein Arbeitgeberwechsel ermöglicht werden kann, vielleicht nicht verkehrt.
Lb Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Vochallensis
Newbie
Beiträge: 13
Registriert: 18.06.2009, 11:40
Wohnort: Leipzig

Re: Bezahlung Betreuungsassistenten und Arbeitsklima

Beitrag von Vochallensis » 29.12.2013, 10:28

Einen Tarifvertrag gibt es m.W. nicht. Mein Arbeitsvertrag heißt nicht Arbeitsvertrag sondern Maßnahmezusage und besteht aus 1 A4-Seite. Dort steht nur der Bruttoverdienst drin. Nichts von Tarif und Zuschläge etc.

PflegeCologne
phpBB God
Beiträge: 734
Registriert: 23.09.2007, 09:47

Bezahlung Betreuungsassistenten und Arbeitsklima

Beitrag von PflegeCologne » 29.12.2013, 14:47

Hallo Vochallensis,
ich kann mir unter einer "Maßnahmezusage" als Basis für eine arbeitsrechtliche Beschäftigung nichts Gescheides vorstellen.
Soll das vielleicht eine Mitteilung darstellen, auf deren Basis erst ein Arbeitsvertrag abzuschließen wäre?
Möglicherweise macht es Sinn, dieses Papier, das nur wenige Informationen enthält und sich nicht einmal Arbeitsvertrag nennt,
vor Ort von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Dies scheint auch deshalb nicht verkehrt, weil ja auch die tatsächliche
Tätigkeit nicht befriedigend abläuft.
Lb Grüße Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegeberuf nur bei fairer Bezahlung attraktiv

Beitrag von WernerSchell » 19.10.2014, 06:39

Pflegeberuf nur bei fairer Bezahlung attraktiv

Die Koalitionsfraktionen haben ihre Änderungsanträge zum Entwurf eines Pflegestärkungsgesetzes in die Ausschussberatungen eingebracht. Danach kann eine tarifliche Vergütung von Pflegekräften in Pflegesatzverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Das Pflegestärkungsgesetz bringt nicht nur Verbesserungen für Pflegebedürftige. Es stellt zugleich sicher, dass Heimträger ihre Pflegekräfte nach den vereinbarten Tarifverträgen vergüten können, ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben. In kircheneigenen Arbeitsrechtsregelungen festgelegte Vergütungen, wie sie etwa in Einrichtungen der Caritas oder Diakonie gewährt werden, werden analog behandelt.
Damit nicht Heimträger in ihren Verhandlungen mit den Pflegekassen Tariflöhne geltend machen, ihre Beschäftigten tatsächlich jedoch niedriger bezahlen können, kann von diesen künftig ein Nachweis über die tatsächliche Vergütung verlangt werden. Es darf nicht sein, dass von den Pflegeklassen refinanzierte Vergütungen nicht bei den Pflegekräften ankommen. So würde das Ziel verfehlt, den Beruf attraktiver zu machen. Zugleich würde eine Schieflage im Wettbewerb entstehen - zum Nachteil von Einrichtungen, die tatsächlich Tariflöhne bezahlen. Begünstigt würden insbesondere Heime, die wenig Wert auf kompetentes Personal legen.
Die Unionsfraktion hat frühzeitig erkannt, dass eine qualitativ hochwertige Pflege im Alltag der Bürgerinnen und Bürger wachsende Bedeutung erlangt – bedingt nicht zuletzt durch die demografische Entwicklung. Deshalb haben wir hier einen unserer politischen Schwerpunkte gesetzt. Nur ein attraktives Berufsbild 'Altenpflege‘ kann gewährleisten, dass künftig die benötigten Pflegekräfte zur Verfügung stehen, mit denen die gewünschten Standards gewährleistet werden können. Und hierzu gehört auch eine angemessene Vergütung."

Quelle: Mitteilung vom 19.10.2014
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

+++
Anmerkung der Moderation:
Dass die Träger Tariflöhne zahlen und dies von den Kostenträgern anerkannt werden muss,
ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit! Es wundert, dass man jetzt erst erkennt, dies
durch Gesetz verbindlich regeln zu müssen.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Betreuungskräfte dürfen nicht pflegen ...

Beitrag von WernerSchell » 10.03.2017, 09:04

Am 10.03.2017 bei Facebook gepostet:
Die Betreuungskräfte-Richtlinien (RL) sind neu gefasst worden. - Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Pflegebedürftigen betreuen und aktivieren. Zusätzliche Betreuungskräfte sind keine Pflegekräfte. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten (§ 2 der RL). - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist der Auffassung, dass die entsprechenden Vorgaben uneingeschränkte Beachtung finden müssen. Pflegerische Verrichtungen, auch Maßnahmen der Grundpflege auch in Ausnahmesituationen nur von Personen wahrgenommen werden dürfen, die insoweit ausreichend qualifiziert sind. Dies muss durch die Trägerverantwortlichen organisatorisch sicher gestellt werden. Insoweit enthalten die RL leider keine klaren Hinweise.
>>> viewtopic.php?f=4&t=21943
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten