Pharmageschenke an Ärzte = keine Bestechung !

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Korruptionsverdacht gegen Ärzte ....

Beitrag von Presse » 03.07.2012, 17:40

"Report Mainz": Mehrere Verfahren gegen Ärzte unter Korruptionsverdacht vor dem Aus / Bundesgesundheitsminister Bahr prüft Konsequenzen nach BGH-Beschluss

Mainz (ots) - Nach Informationen des ARD-Magazins "Report Mainz" stehen offenbar mehrere große Verfahren wegen des Verdachtes der Korruption gegen niedergelassene Ärzte vor dem Aus. So prüft die Staatanwaltschaft Hamburg zur Zeit die Einstellung des Verfahren "Zyo Pharma", bei dem Ärzte für die Verschreibung eines Krebsmedikamentes bestochen worden sein sollen. "Nach unserer bisherigen Einschätzung wird das Ermittlungsverfahren wohl einzustellen sein. Die Ermittlungsgruppe ist bereits unmittelbar nach dem Bekanntwerden der BGH-Entscheidung aufgelöst worden", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hamburg Wilhelm Antonius Möllers gegenüber "Report Mainz".

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat bereits Konsequenzen gezogen. Im Verfahren "Onchosachs" war bundesweit gegen mehr als 50 Krebsärzte ermittelt worden. Staatsanwalt Wolfgang Klein sagte gegenüber "Report Mainz": "Wir haben sehr viele Mühen in dieses Verfahren gesteckt, mit viel Personal mit viel Zeit, viele Beweismittel gesammelt, wir hatten viele Erkenntnisse über Zuwendungen, bis zu 500.000 Euro in etwa für einen Arzt." Doch nach dem BGH-Beschluss müssten in den meisten Fällen Konsequenzen gezogen werden: "Wir werden diese Verfahren jetzt einstellen."

Auch die Staatsanwaltschaft Hannover prüft zurzeit Konsequenzen für ein großes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Korruption gegen Ärzte. "Wir sehen einen klaren Bezug des BGH-Beschlusses zu unserem Verfahren", sagte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel dem ARD-Magazin. In diesem Verfahren waren im Frühjahr in
13 Bundesländern über 200 Wohnungen und Büros von Ärzten durchsucht worden. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte bereits im April darauf verwiesen, dass Rechtsgrundlage für ihre Ermittlungen sei, dass Ärzte rechtlich als Vertreter der Krankenkassen zu werten sind. Dieses hatte der BGH vergangenen Freitag verneint. Experten bezweifelten dem ARD-Magazin gegenüber, dass es zukünftig ausreichen werde, gegen Korruption allein mit den verbleibenden Rechtsmitteln vorzugehen. Im Besonderen sei die Berufsordnung der Ärzte, die Korruption ebenfalls verbiete, nicht ausreichend.

Die Korruptionsermittlerin der Krankenkasse KKH Allianz in Hannover sagte demnach, dass sie in den vergangenen Jahren immer wieder starke Indizien für Korruption bei niedergelassenen Ärzten an die zuständigen Landesärztekammern ohne Erfolge weitergegeben habe:
"In all den Fällen, wo wir das getan haben, ist nichts passiert, die Kammern machen nämlich nichts anderes, als dass sie den Arzt zur Stellungnahme auffordern, der sagt regelmäßig, dass die Art der Versorgung, wie er sie vorgenommen hat, medizinisch notwendig war, und damit ist die Sache für die Kammer erledigt."

Michels forderte demnach, dass der Gesetzgeber jetzt Konsequenzen ziehen müsse. "Wir brauchen jetzt dringend eine rechtliche Regelung, die Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellt, denn ansonsten kann munter weitergemacht werden wie bisher." Ein neues Gesetz hatte der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery mit dem Verweis auf die Berufsordnung der Ärzte zuvor abgelehnt.

Bundesgesundheitsminister Bahr kündigte entgegen ersten Stellungnahmen des Bundesgesundheitsministeriums mittlerweile doch an, Konsequenzen zu prüfen. In einer aktuellen Stunde des Bundestages sagte er: "Wir werden prüfen, ob und welche Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen sind. Es ist zu prüfen, ob bestimmte Verbote strafbewehrt sein sollten."

Der Bundesgerichtshof hatte vergangene Woche entschieden, dass Korruption bei niedergelassenen Ärzten nicht strafbar ist, da niedergelassene Ärzte Freiberufler sind und nicht als Vertreter der Krankenkassen zu werten sind. Bestechung und Bestechlichkeit ist bei festangestellten Krankenhausärzten aber weiterhin strafbar.

Zitate gegen Quellenangabe frei. Fragen bitte an "Report Mainz",
Tel.: 06131/929-33351.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.07.2012 SWR - Das Erste

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Berufsordnung verbietet die Annahme von Geschenken

Beitrag von Service » 10.07.2012, 06:50

Korruptions-Vorwürfe
BÄK-Präsident kritisiert Kassenkampagnen gegen Ärzte
Berlin, 09. Juli 2012

Scharfe Kritik an den gesetzlichen Krankenkassen hat der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, geübt. „Wir betrachten mit großer Sorge, wie die gesetzlichen Krankenkassen mit vielen ungerechtfertigten Vorwürfen Kampagnen gegen die Ärzte machen“, sagte er in einem Interview mit der Rheinischen Post (09.07.2012). Die Kassen versuchten, die Ärzteschaft insgesamt als mafiös darzustellen. Als Beispiel nannte Montgomery die Veröffentlichung einer unfertigen Studie über Korruption im Gesundheitswesen. „Die Krankenkassen meinen, ihren guten Partner Ärzteschaft verprellen zu müssen, indem sie andauernd Vorwürfe erheben, Ärzte seien korrupt und kriminell. Die Krönung ist, dass eine Krankenkasse nun einen Fahnder eingestellt hat, der sich damit rühmt, er habe früher Terroristen gejagt und jage nun Ärzte.“ Montgomery warnte: „Wenn Krankenkassen sich darauf verlegen, Ärzte zu jagen, dürfen sie sich nicht wundern, dass die Ärzte auch auf deren zahlreiche Fehler hinweisen, zum Beispiel bei der Bewilligung von Patienten-Anträgen.“
Der BÄK-Präsident appellierte an die Kassen: „Lasst die Kirche im Dorf. Die deutschen Ärzte sind nicht korrupt, auch wenn es hin und wieder Probleme gibt.“ In diesem Zusammenhang erinnerte Montgomery daran, dass es in Deutschland rund eine Milliarde Patient-Arzt-Kontakte pro Jahr gebe. Hinzu kämen 18 Millionen Krankenhausfälle und 17 Millionen Operationen. „Wenn man dagegen die geringe Zahl von Korruption sieht, dann ist die Berufsgruppe der Ärzte sicherlich weniger korrupt als viele andere“, so Montgomery.
Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 0588.10595

Spiegel-Leserbrief
„Berufsordnung verbietet die Annahme von Geschenken“Berlin, 09. Juli 2012

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat Darstellungen widersprochen, Ärzte dürften sich nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Geschenken oder andere Zuwendungen zu einer Änderung ihres Verordnungsverhaltens animieren lassen. In einem heute im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ veröffentlichten Leserbrief verweist der BÄK-Präsident auf die ärztliche Berufsordnung. „Diese verbietet eindeutig die Annahme von Geschenken. Sie wird also berufsrechtlich sanktioniert und kann zu empfindlichen Strafen führen. Die Ärztekammer vertritt die Sanktionen ausdrücklich und wünscht sich sogar eine Verschärfung des Ermittlungs- und Sanktionsinstrumentariums“, heißt es in dem Leserbrief zu dem kürzlich im Spiegel veröffentlichten Artikel „Ärzte dürfen weiterhin Schmiergeld kassieren“ (Nr. 26/2012).

Montgomery kritisierte auch, dass in dem Beitrag die Regelungen im Leistungsrecht des Sozialgesetzbuchs (SGB) V, die die Rechtswidrigkeit der Entgegennahme von Geschenken oder Zahlungen feststellen, unerwähnt blieben. Diese seien erst unlängst in das SGB V aufgenommen worden. Deshalb habe man sie nicht auf das vor dem Bundesgerichtshof anhängige Verfahren anwenden können. „Wir haben gleichwohl den Tenor des BGH-Urteils einhellig begrüßt, weil es ja einen anderen Sachverhalt verhindert hat: die massive Schädigung des Patient-Arzt-Verhältnisses, die darin bestanden hätte, dass der Arzt Sachwalter oder Beauftragter der Krankenkassen im Sinne der Paragrafen 299 oder 332 des Strafgesetzbuchs würde“, so Montgomery.
Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 0588.10596

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Ökonomisierung des Gesundheitswesen ...

Beitrag von Marlene Böttinger » 15.07.2012, 06:48

Ich werde ab sofort jewede Überweisung meiner Ärzte an andere Ärzte, besondere in Richtung Kliniken, und Medikamentenverordnung kritisch beurteilen.
Man muss ja wirklich anhand der beschriebenen Situation befürchten, dass in vielen Fällen "Abhängigkeiten" vorliegen und es nur noch am Rande um das Patientenwohl geht.
Die Ökonomisierung des Gesundheitswesen schlägt voll zu.

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Korruption bei Ärzten - Drohung mit Strafrecht

Beitrag von Presse » 03.01.2013, 07:55

Korruption bei Ärzten: Union droht mit verschärftem Strafrecht
Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen machen nach Auffassung von CDU und CSU zu wenig
gegen Korruption im Gesundheitswesen. „Entweder beginnt die ärztliche ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52873

Mehr Transparenz zur Verhinderung von Korruption: Neue Broschüre der KBV
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52767
Wolf-Tilman Baumert zur Bestechlichkeit von Ärzten
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/50854
MB: Ärztekammern im Kampf gegen Korruption stärken
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/50669

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Korruption in der Arzt-Praxis: Rezepte zum Gelddrucken

Beitrag von Presse » 04.01.2013, 09:40

Korruption in der Arzt-Praxis: Rezepte zum Gelddrucken
Niedergelassene Ärzte haben viele Möglichkeiten, ihr Einkommen auf mehr oder weniger krummen Wegen aufzubessern.
Obwohl es bereits Sanktionen gibt, werden nun schärfere Regeln gefordert.
Quelle: FAZ-Frankfurter Allg. Zeitung
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/k ... 13657.html

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Bestechliche Kassenärzte: Bahr will das Berufsrecht ändern

Beitrag von Presse » 07.01.2013, 12:38

Bestechliche Kassenärzte: Bahr will das Berufsrecht ändern
Gesundheitsminister Bahr erwägt eine Verschärfung des ärztlichen Berufsrechts sowie des Sozialrechts. So sollen bestechliche Kassenärzte leichter ausfindig gemacht werden.
Quelle: FAZ-Frankfurter Allg. Zeitung
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... 14700.html

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Korruption ... höhere Strafen

Beitrag von Presse » 14.01.2013, 07:52

Deutsches Ärzteblatt vom 12.01.2013:
Korruption: Montgomery fordert bessere Ermittlungs­kompetenzen und höhere Strafen
Berlin – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, hat sich in einem Interview
mit dem Deutschen Ärzteblatt für eine „Schärfung der Ermittlungs­kompetenzen“ der Ärztekammern und eine
„Verbesserung des Strafrahmens“ im Berufsrecht ausgesprochen, um Korruption bei niedergelassenen
Ärzten wirksamer bekämpfen zu können. ....
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/53004

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Korruption bei Ärzten - Drohung mit Strafrecht

Beitrag von Rauel Kombüchen » 15.01.2013, 13:14

Ich denke, dass das Hauptübel darin begründet liegt, dass unser gesamtes Gesundheitsystem nur noch auf Ökonomie setzt.
Folglich versucht jeder, ein möglichst großes Stück vom Kuchen abzubekommen.
Wahrscheinlich wird mit dem Strafrecht nichts ausrichten können.
Man muss die Strukturen ändern und den kranken Menschen und nicht den Euro wieder in den Mittelpunkt stellen.
R.K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Korruption bestrafen und Klarheit schaffen

Beitrag von Presse » 18.01.2013, 12:46

0065 / 18. Januar 2013
Pressemitteilung von Martina Bunge


Korruption bestrafen und Klarheit schaffen

"Gerade im Gesundheitswesen, wo es um Gesundheit und Leben von Patienten geht, müssen sich alle Akteure vorbildlich verhalten. Daher muss die Politik klar regeln, wie sich Ärzte und andere Beteiligte verhalten müssen und Fehlverhalten unter Strafe stellen", sagt Martina Bunge zu dem Bekanntwerden von 53.000 Fällen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Es ist unsinnig, alle Ärzte, Krankenhäuser oder Physiotherapeuten unter Betrugsverdacht zu stellen. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass eine Reihe von Entscheidungen im Gesundheitssystem nicht allein am Patientenwohl ausgerichtet sind, sondern von persönlichen Vorteilen der Akteure beeinflusst werden. Das muss durch gesetzliche Regelungen und durch eine intensive Debatte um ethisches Verhalten im Gesundheitssystem geklärt werden. Dass Fälle von Korruption und Betrug im Gesundheitssystem bekannt werden, ist schlimm und erfordert strafrechtliche Konsequenzen. Das betrifft jedoch vorwiegend Fälle, die jetzt bereits verboten sind und zu wenig aufgedeckt und geahndet werden.

Mindestens genauso schlimm ist es, dass Ärztinnen und Ärzte, Pharmakonzerne und andere Beteiligte gar kein Unrechtsbewusstsein haben, wenn Gefälligkeiten, Geld oder andere Vorteile ausgetauscht werden. Hier fehlen gesetzliche Bestimmungen, die schon die Vorteilsnahme bestrafen, darüber hinaus fehlt es an einem klaren Statement der Verbände und besonders der Bundesregierung. Diese gibt nur stückchenweise dem Druck der Opposition und der Medien nach. Ein wirkliches Interesse daran, das Profitinteresse als Motor aus dem Gesundheitssystem herauszuholen und endlich das Patientenwohl ins Zentrum zu stellen, ist nicht zu erkennen. Der Unwille der Bundesregierung, sich mit dem Thema ernsthaft zu beschäftigen, wird auch in der Antwort auf unsere kleine Anfrage (BT-Drucksache 17/10547) deutlich."

F.d.R. Susanne Müller
-----------------------------------------------------------------
Pressesprecher

Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
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Korruption im Gesundheitswesen - Strafvorschrift erwogen

Beitrag von Presse » 20.03.2013, 07:31

Bundesregierung erwägt neue Strafvorschrift gegen Korruption im Gesundheitswesen
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten einer strafrechtlichen Sanktionierung besonders schwerer Verstöße von Vertragsärzten und anderer Leistungserbringer gegen sozialversicherungs- und berufsrechtliche Verbote. In ihrer Antwort (17/12644 http://dip.bundestag.de/btd/17/126/1712644.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12358 http://dip.bundestag.de/btd/17/123/1712358.pdf ) erklärt die Bundesregierung, dass die Vorteilsannahme von Vertragsärzten als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln nach den für die Vertragsärzte bereits geltenden berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften verboten sei. „Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist ein Rückgriff auf das Strafrecht ultima Ratio und daher erst dann möglich, wenn feststeht, dass insbesondere die bestehenden Regelungen im Berufs- und Sozialrecht nicht ausreichen, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen“, schreibt die Bundesregierung.
Nach Auskunft der Bundesregierung erfolgt die betreffende Prüfung einer strafrechtlichen Sanktionierung auf der Grundlage der Stellungnahmen von Institutionen und Verbänden (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer und Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen), die für die Überwachung der Einhaltung der genannten Vorschriften zuständig sind. Die Bundesregierung erinnert daran, dass der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Juni 2012 einen Beschluss verkündet habe, wonach Vertragsärzte sich nicht strafbar machen, wenn sie von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen.

Quelle: Mitteilung vom 19.03.2013
Deutscher Bundestag
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Korrupten Ärzten wird mit Haft gedroht

Beitrag von Presse » 04.04.2013, 12:40

Gesundheitssytem: Minister Bahr droht korrupten Ärzten mit Haft
Wenn niedergelassene Ärzte Geld oder Geschenke von Pharmafirmen annehmen, ist das bislang nicht strafbar.
Diese Gesetzeslücke soll geschlossen werden. Den Medizinern drohen bis zu drei Jahre Haft.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/wirtschaft/article11 ... -Haft.html

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Korruption im Gesundheitswesen soll besser bekämpft werden

Beitrag von Presse » 18.04.2013, 07:09

Korruption im Gesundheitswesen soll besser bekämpft werden
Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

Berlin: (hib/SUK) Alle Fraktionen im Bundestag und Experten aus verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens sind sich einig darin, dass es Regelungslücken bei der Korruption im Gesundheitswesen gibt, die dringend geschlossen werden müssen. Dissens besteht in der Frage, ob es dafür eigene Straftatbestände – so wie es die Opposition will – oder von der Koalition favorisierte Regelungen im Sozialgesetzbuch V geben soll.
In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu drei Anträgen der Opposition (17/12213 http://dip.bundestag.de/btd/17/122/1712213.pdf , 17/12451 http://dip.bundestag.de/btd/17/124/1712451.pdf , 17/12693 http://dip.bundestag.de/btd/17/126/1712693.pdf ) betonte Sören Kleinke, Rechtsanwalt aus Münster, nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der Ärzte weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen seien, gebe es noch immer „erhebliche Regelungslücken“. Kleinke befürwortete den Vorschlag der Regierungskoalition, im SGB 5 eine „klare Grundnorm“ zu formulieren, die korruptives Verhalten definiere. Die Vorschläge der Opposition dagegen konzentrierten sich zu Unrecht zu stark auf die Vertragsärzte und würden nicht den tatsächlichen Gegebenheiten gerecht.
Auch der Heidelberger Jurist Wolfgang Spoerr sagte, das Strafrecht allein springe bei diesem Thema „viel zu kurz“. Es gehe um eine dringend nötige Abgrenzung erwünschter Kooperationen im Gesundheitswesen von korruptiven Praktiken. Das Strafrecht sei als „Verhaltenssteuerungsansatz ungeeignet“, nötig sei eine „behördenorientierte Vollzugsflankierung“.
Auf die schwierige Abgrenzung von erwünschten Kooperationen und nicht erwünschtem Verhalten wies auch Stefan Gräf von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hin. Etwa bei Praxisnetzen und integrierter Versorgung müsse es Absprachen über die Aufteilung der Vergütung geben. Gräf betonte zudem, das ärztliche Disziplinarrecht könne unter Umständen einschneidender sein als das Strafrecht: Der Entzug der Zulassung könne „eventuell einschneidender“ sein als ein Bußgeld.
Andreas Wagener, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, betonte, das Strafrecht müsse für alle Bereiche gelten. Er sehe, dass sich die Koalition in dem Grundsatz, für alle müsse der gleiche Strafrahmen gelten, einig sei. Er wies zudem darauf hin, dass „angstfreie Kooperationen“ möglich sein müssten.
Klar für einen eindeutigen Straftatbestand plädierte Dina Michels, Referatsleiterin der Kaufmännischen Krankenkasse. Dieser müsse für alle Leistungserbringer und Akteure gelten. Freiberufler und Privatärzte sollten nicht ausgenommen sein.
Jörg Engelhard vom Landeskriminalamt Berlin betonte, Berufsrecht allein könne Fälle von Korruption nicht aufklären. Dafür müsse es Durchsuchungen von Praxen, Konten und E-Mails geben: „Das Delikt blüht im Heimlichen.“ Oft hätten selbst die Leistungserbringer eine nur geringe Ahnung, was ihre Rechts- und Pflichtstellung sei. Das SGB V regle nur den Umgang mit Kassenärzten. Es gehe aber nicht, dass der Staat Korruption nur da bekämpfe, wo er selbst betroffen sei – dies sei ein „falsches Signal“.
Gefragt nach dem Ausmaß des Problems sagte Christine Fischer, Geschäftsführerin der Initiative unbestechliche Ärzte, es sei eine Minderheit, die korruptiv handele. Das Ausmaß sei aber „beachtlich“. Transparency International spreche hier von 15 Milliarden Euro pro Jahr.

Quelle: Mitteilung vom 17.04.2013
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Pharmafirmen wollen Strafen für bestechliche Ärzte

Beitrag von Presse » 23.04.2013, 05:57

Korruption: Pharmafirmen wollen Strafen für bestechliche Ärzte
Die Arzneimittelhersteller sind für das Thema Korruption sensibler geworden. Das zeigt eine Umfrage.
Doch eigene Anti-Korruptions-Programme sind selten. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=837 ... aft&n=2668

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Geschmierte Ärzte

Beitrag von Presse » 27.05.2013, 06:44

Geschmierte Ärzte
Frontal21-Bericht (vorübergehend) anschaubar:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... rte-Aerzte

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anonyme Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Beitrag von Presse » 06.06.2013, 05:57

Bundesregierung befürwortet anonyme Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat keine Hinweise darauf, dass anonym gegebene Hinweise zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen zu einem Missbrauch oder einer Verunglimpfung der Ärzteschaft geführt hätten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (17/13588 http://dip.bundestag.de/btd/17/135/1713588.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13371 http://dip.bundestag.de/btd/17/133/1713371.pdf ). Eine „nachdrückliche“ Bekämpfung des Fehlverhaltens im Gesundheitswesen sei „unabdingbar“, um „den effizienten Einsatz von Finanzmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken“ und die Transparenz über die Verwendung der Mittel zu erhöhen. Grundsätzlich befürworte das Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit, Hinweise auf Fehlverhalten auch anonym an die zuständigen Stellen weiterzugeben. Es sei „nicht auszuschließen“, dass eine Verpflichtung zu personenbezogenen Daten des Hinweisgebers, „zu einem erheblichen Rückgang der Hinweise führen würden“.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, habe in einer Presseerklärung aber „zu Recht“ die Wortwahl in dem vom GKV-Spitzenverband verwendeten Formular zur online-Erfassung von Hinweisen auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen kritisiert. Die Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung sollten „Fehlverhalten jeder Art nachgehen“ und eine Anlaufstelle für Personen sein, die auf Fälle von Fehlverhalten hinweisen wollten. Nicht jedes Fehlverhalten sei „aber auch eine Straftat“, stellt die Regierung fest; ob ein Fehlverhalten eine Straftat darstelle, „entscheiden ausschließlich die Staatsanwaltschaften“.
Bislang seien der GKV-Spitzenverband, die KBV und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihrer gesetzlichen Verpflichtung, Berichte über die Tätigkeit ihrer Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten vorzulegen, nachgekommen. Sofern Krankenkassen oder Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung dies nicht getan hätten, „obliegt es der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörde“, dagegen aufsichtsrechtlich vorzugehen.
In ihrer Antwort schreibt die Regierung, sie beabsichtige nicht, den bislang nur dem Gesundheitsausschuss vorliegenden Bericht zum Thema Korruption von Ärzten zu veröffentlichen. Dieser sei „für eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestags angefordert worden“. Auch für einen weiteren Bericht über die Arbeit der Stellen zur Fehlverhaltensbekämpfung gebe es keinen aktuellen Anlass.

Quelle: Mitteilung vom 05.06.2013
Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de

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