Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...

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Moderator: WernerSchell

Gaby Modig
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Beschneidung - bei Kindern rechtswidrig

Beitrag von Gaby Modig » 23.08.2012, 06:50

Die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" berichtet am 23.08.2012 über erste Informationen aus dem Ehtikrat. Dieser soll sich bekanntlich mit dem Thema rituelle Beschneidungen befassen. Der Rechtsphilosoph Reinhard Merkel sagte nach dem Bericht der "Stuttgarter Zeitung", die mit der Beschneidung verbundene Verletzung des kindlichen Körpers sei nach der Rechtsordnung nicht akzeptabel.
Diese Aussage ist zu begrüßen, denn die Rechtswidrigkeit der kindlichen Beschneidung ohne medizinische Indikation ist nach unserer Werteordnung - Artikel 2 GG - eindeutig. Man muss sich eigentlich fragen, was denn hier noch zu diskutieren ist. Dass die Kanzlerin kürzlich im Zusammenhang mit der Debatte um die Beschneidung pauschal von einer "Komikernation" gesprochen hat, liegt völlig neben der Sache und erfordert eigentlich eine Entschuldigung.

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Presse
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Beschneidung soll erlaubt sein - unter Vorbehalt

Beitrag von Presse » 23.08.2012, 18:22

Ethikrat empfiehlt rechtliche und fachliche Standards für die Beschneidung

Berlin (ots) - Unter großer öffentlicher und medialer Begleitung hat sich der Ethikrat am heutigen Donnerstag im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung mit der Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen und weltanschaulichen Gründen beschäftigt.
Die Vorsitzende Christiane Woopen betonte in ihrer Einführung, dass der Ethikrat mit seiner öffentlichen Debatte zur Versachlichung des Diskurses beitragen wolle.
Grundlage der Diskussion des Ethikrates waren Vorträge der Mitglieder Leo Latasch, Ilhan Ilkilic, Reinhard Merkel, Wolfram Höfling und Peter Dabrock zu medizinischen, religiös-kulturellen,
straf- und verfassungsrechtlichen sowie ethischen Aspekten der Beschneidung.
Ungeachtet tiefgreifender Differenzen in grundlegenden Fragen empfiehlt der Ethikrat einmütig, rechtliche Standards für eine Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zu etablieren und dabei folgende Mindestanforderungen umzusetzen:
1. umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten
2. qualifizierte Schmerzbehandlung
3. fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie
4. Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen.
Darüber hinaus fordert der Ethikrat die Entwicklung und Evaluation von fachlichen Standards für die Durchführung der Beschneidung unter Mitwirkung der Betroffenen und der beteiligten Gruppen.

Die einzelnen Vorträge und die Diskussion können unter http://www.ethikrat.org/sitzungen/2012/ ... gust-2012/ nachverfolgt werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.08.2012 Deutscher Ethikrat
Pressekontakt: Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Ethikrat Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin
Tel: +49 (0)30 203 70-246
Fax:+49 (0)30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org

+++
Deutsches Ärzteblatt, 23.08.2012
Ethikrat tendiert zu Erlaubnis für Beschneidung unter Vorbehalten
Berlin – Der Deutsche Ethikrat hat nach kontroverser Debatte eine Tendenz für die Erlaubnis der Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen erkennen lassen. Eine solche Erlaubnis sei allerdings nur unter Vorbehalten denkbar, sagte die Vorsitzen­de des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen, am Donnerstag in Berlin. Dazu gehöre die Einwilligung beider Elternteile, die Schmerzbekämpfung und „fachgerechte Durch­führung” der Beschneidung.
.... mehr http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51385
aerzteblatt.de
Beschneidung Arzt zeigt Rabbiner an
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51372
Oberrabbiner für medizinische Grundausbildung von Beschneidern
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51347
Diskussion über religiöse Beschneidungen
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51322
zum Thema
Statements zum Thema Beschneidungen
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=9526

+++
Ärzte Zeitung, 23.08.2012
Ethikrat
Beschneidung soll erlaubt sein - unter Vorbehalt
Nach einer kontroversen Debatte hat sich der Nationale Ethikrat doch auf eine Kompromisslinie geeinigt: Religiöse Beschneidungen von Jungen sollen in Deutschland erlaubt sein - aber nur unter gewissen Bedingungen.
.... http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=820 ... ung&n=2151

WernerSchell
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Re: Beschneidung soll erlaubt sein - unter Vorbehalt

Beitrag von WernerSchell » 24.08.2012, 07:30

Presse hat geschrieben:Ethikrat empfiehlt rechtliche und fachliche Standards für die Beschneidung
.... Mindestanforderungen .... :
1. umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten
2. qualifizierte Schmerzbehandlung
3. fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie
4. Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen.
Darüber hinaus fordert der Ethikrat die Entwicklung und Evaluation von fachlichen Standards für die Durchführung der Beschneidung unter Mitwirkung der Betroffenen und der beteiligten Gruppen.
Die Vorstellungen des Ehtikrates werden nicht annähernd dem gerecht, was die Verfassung der Bundesrepbulik Deutschland gebietet, nämlich die körperliche Unversehrtheit - auch der Kleinkinder - zu schützen. Offensichtlich ist dieses Gremien aus scheinbar übergeordneten politischen Erwägungen (die Kanzlerin hatte ja schon vor einer "Komikernation" gewarnt) eingeknickt und hat sich für ein "jüdisch-muslimisches Sonderrecht" entschieden. Damit wird aber den Bedürfnissen des bundesdeutschen Rechtsstates in keiner Weise Rechnung getragen. Mit den vom Ethikrates abgelieferten Empfehlungen (die nur Selbstverständlichkeiten des Medizinrechtes enthalten) soll offensichtlich den Religionsgemeinschaften eine Definitionsmacht darüber zugeordnet werden, wann und wie sie einen Körper von Personen verletzen können (so der Rechtswissenschaftlicher Reinhard Merkel).
Es wäre im Übrigen geboten gewesen, nicht den Ethikrat mit der Angelegenheit zu befassen, sondern den Deutschen Juristentag. Die Beschneidungsproblematik kann nicht mittels einer viele tausend Jahre alten biblischen Geschichte aufgelöst werden. Maßgeblich muss allein das Regelwerk des bundesdeutsches Rechtsstaates sein.

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Cicero
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Beschneidung soll erlaubt sein - unter Vorbehalt

Beitrag von Cicero » 24.08.2012, 16:33

WernerSchell hat geschrieben: .... Die Vorstellungen des Ehtikrates werden nicht annähernd dem gerecht, was die Verfassung der Bundesrepbulik Deutschland gebietet, nämlich die körperliche Unversehrtheit - auch der Kleinkinder - zu schützen. Offensichtlich ist dieses Gremien aus scheinbar übergeordneten politischen Erwägungen (die Kanzlerin hatte ja schon vor einer "Komikernation" gewarnt) eingeknickt und hat sich für ein "jüdisch-muslimisches Sonderrecht" entschieden. Damit wird aber den Bedürfnissen des bundesdeutschen Rechtsstates in keiner Weise Rechnung getragen. Mit den vom Ethikrates abgelieferten Empfehlungen (die nur Selbstverständlichkeiten des Medizinrechtes enthalten) soll offensichtlich den Religionsgemeinschaften eine Definitionsmacht darüber zugeordnet werden, wann und wie sie einen Körper von Personen verletzen können (so der Rechtswissenschaftlicher Reinhard Merkel).
Es wäre im Übrigen geboten gewesen, nicht den Ethikrat mit der Angelegenheit zu befassen, sondern den Deutschen Juristentag. Die Beschneidungsproblematik kann nicht mittels einer viele tausend Jahre alten biblischen Geschichte aufgelöst werden. Maßgeblich muss allein das Regelwerk des bundesdeutsches Rechtsstaates sein. ...
Eine gute Einschätzung, der ich gerne folge. Es geht hier um ein überragendes Grundrecht, dass uneingeschränkten Schutz verdient. Wer aus rituellen Gründen beschnitten werden will, mag das dann veranlassen, wenn er selbst einwilligungsfähig ist. Eine Vertretungsmacht kann ich insoweit nicht ausmachen. Kein anderes Recht - Religionsfreiheit der Eltern oder Erziehungsrecht - kann die körperliche Unversehrtheit aus den hier in Rede stehenden Gründen infrage stellen.
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Zentralrat will Ausbildung der Beschneider verbessern

Beitrag von Gaby Modig » 26.08.2012, 07:15

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtete am 25.08.2012 erneut zum Thema Beschneidung:

Zentralrat will Ausbildung der Beschneider verbessern
zuletzt aktualisiert: 25.08.2012
Berlin (RP). Der Zentralrat der Juden will die Ausbildung der jüdischen Beschneider (Mohalim) in Deutschland künftig besser organisieren. Der Vizepräsident des Zentralrats, Josef Schuster, sagte, die aktuelle Debatte um die Beschneidung habe die Notwendigkeit gezeigt, einheitliche religiöse und medizinische Standards zu garantieren. Der Verband sei deshalb mit dem Hildesheimer'schen Rabbinerseminar in Berlin und dem Abraham-Geiger-Kolleg in Potsdam im Gespräch.
.... (weiter lesen ) http://nachrichten.rp-online.de/politik ... -1.2966180

Offensichtlich haben die verschiedenen regliösen Gruppen noch nicht verstanden, um was es eigentlich im Kern geht. Es ist nicht entscheidend, wer und in welcher Form Beschneidungen vornimmt, sondern allein um die Kernfrage, ob rituelle Beschneidungen mit Art. 2 GG vereinbar sind. Und da wird hier zurecht festgestellt, dass die Vereinbarkeit nicht gegeben ist.

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Re: Zentralrat will Ausbildung der Beschneider verbessern

Beitrag von Rob Hüser » 27.08.2012, 08:00

.... Offensichtlich haben die verschiedenen regliösen Gruppen noch nicht verstanden, um was es eigentlich im Kern geht. Es ist nicht entscheidend, wer und in welcher Form Beschneidungen vornimmt, sondern allein um die Kernfrage, ob rituelle Beschneidungen mit Art. 2 GG vereinbar sind. Und da wird hier zurecht festgestellt, dass die Vereinbarkeit nicht gegeben ist. ....

Hallo Gaby,
genau so sehe ich das auch. Heute berichten die Medien darüber, dass vom Bundesjustizministerium geplant sei, eine gesetzliche Vorschrift, die die Beschneidung in Grenzen erlaubt, in das Bürgerliche Gesetzbuch - Familienrecht - und nicht in das Strafrecht einzufügen. Wenn überhaupt eine Regelung sinnvoll ist, erscheint die angesprochene Platzierung nicht verkehrt.
Aber egal, wo man was regelt, die körperliche Unversehrtheit lässt rituelle Beschneidungen nach meiner Sichtweise im Kleinkinderalter nicht zu. Es ist insoweit auch keine Eile geboten. Denn junge Menschen oder Erwachsene können sich später aufgrund eigenen Entschlusses immer noch beschneiden lassen.
MfG Rob
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Körperliche Unversehrtheit mit höchstem Verfassungsrang

Beitrag von Gerhard Schenker » 28.08.2012, 18:53

Die körperliche Unversehrtheit hat allerhöchsten Verfassungsrang in Deutschland. Dass dies deutlich gemacht wird, kann nur begrüßt werden. Jetzt kommt zu dieser Thematik Störfeuer aus der Türkei. Darüber berichtet das Deutsche Ärzteblatt:

Türkischer Minister sieht Religionsfreiheit in Deutschland bedroht
Dienstag, 28. August 2012
München – Der türkische Europaminister Egemen Bagis sieht durch die Beschneidungs¬debatte die Religionsfreiheit in Deutschland gefährdet
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51420

Da kann man nur sagen: Solche Einmischungen sind mehr als entbehrlich.

G.Sch.
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Beschneidungs-Debatte

Beitrag von Gaby Modig » 30.08.2012, 07:29

Beschneidungs-Debatte : Chronik einer beispiellosen Debatte
20.08.2012 von Jost Müller-Neuhof
Die herrschende Meinung und die, die sie machten: Wie ein Rechtsprofessor, eine Staatsanwältin und ein Richter die Debatte um Beschneidung steuerten, über die diese Woche auch der Deutsche Ethikrat debattiert. ...
http://www.tagesspiegel.de/politik/besc ... 18904.html

Heute, 30.08.2012, berichtet in ähnlicher Weise die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post.
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Religiöse Beschneidung - Erlauben oder verbieten?

Beitrag von WernerSchell » 05.09.2012, 06:32

05.09.2012, 22.15 - 23.00 Uhr; Wdh, Do, 06.09.12, 00.00 Uhr

Religiöse Beschneidung - Erlauben oder verbieten?

Pinar Atalay diskutiert in der PHOENIX RUNDE mit:

- Ali Kizilkaya (Vorsitzender Islamrat)
- Prof. Reinhard Merkel (Strafrechtler Universität Hamburg)
- Wolf-Michael Catenhusen (Stellv. Vorsitzender Deutscher Ethikrat)
- Stephan J. Kramer (Generalsekretär Zentralrat der Juden in Deutschland)
- Wolfram Hartmann (Präsident Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte)

Die Debatte über religiöse Beschneidung wird vehement geführt. Was ist wichtiger die Unversehrtheit des Kindes oder die religiöse Tradition? An dieser Frage scheiden sich die Geister in Deutschland.

Das Kölner Gerichtsurteil zur Strafbarkeit der Beschneidung hat im In- und Ausland zu teils heftigen Reaktionen geführt. Während Juden und Muslime ihre Traditionen in Gefahr sehen, betonen Gegner mögliche psychologische Folgen für die Kinder.

Die Politik ringt um eine gesetzliche Regelung, die beide Aspekte berücksichtigt. Der deutsche Ethikrat schlägt dazu klare Bedingungen für Beschneidungen vor. Eine fachgerechte medizinische Ausführung, eine qualifizierte Schmerzbehandlung und ein Vetorecht des Kindes sollen die Risiken minimieren.

Wie könnte ein gesellschaftsfähiger Kompromiss aussehen? Wie kann zwischen dem Kindeswohl und dem Recht auf Religionsausübung abgewogen werden?

Quelle: Mitteilung bei PHOENIX
http://www.phoenix.de/content/phoenix/d ... 2012-09-05
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Religiöse Beschneidungen bleiben in Berlin straffrei

Beitrag von Presse » 05.09.2012, 15:26

Religiöse Beschneidungen bleiben in Berlin straffrei
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wird die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen nicht strafrechtlich verfolgen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das kündigte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch ... »
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51531
Kommentare zum Thema "Beschneidungen"
http://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=9526
US-Ärzte empfehlen Beschneidung/nachrichten/51420|Türkischer Minister sieht Religionsfreiheit in Deutschland bedroht
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51439
Ethikrat tendiert zu Erlaubnis für Beschneidung unter Vorbehalten
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51385

Gerhard Schenker
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Religiöse Beschneidungen sind strafbar

Beitrag von Gerhard Schenker » 05.09.2012, 16:57

Presse hat geschrieben: ... Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft wird die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen nicht strafrechtlich verfolgen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. ....
Ich denke, dass die Staatsanwälte dem geltenden Recht verpflichtet sind. Dazu gehört die Strafverfolgung nach dem Strafgesetzbuch, die sich im Zweifel an den verfassungsrechtlichen Grundlagen, Art. 2 Grundgesetz, auszurichten hat. Wenn jetzt überall eigene rechtliche Erwägungen zur Geltung gebracht werden, können wir gleich das Grundgesetz in die Ecke stellen. Mir müssen uns auch nicht vergleichen mit den USA. Dort gelten bekanntlich Methoden, die noch an Wild-West erinnern: Todesstrafe, Waffenrecht.
Für Deutschland kann nur die Verfassungsgrundlage maßgeblich sein, die wir uns 1949 gegeben haben. Staatsanwälte, die das anders auslegen oder umdeuten wollen, gehören an ihre Pflichten erinnert. Selbst rituelle Beschneidungen, die von Fachärzten unter Narkose ausgeführt werden, sind m.E. klar rechtswidrig. Die Indikation "rituelle Beschneidung" reicht nie und nimmer aus, um kleine Kinder straffrei körperlich zu beschädigen. Dies auch dann nicht, wenn das in der Vergangenheit nicht verfolgt worden ist. Man hat die Problematik nicht gesehen bzw. zu spät erkannt.

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Rituelle Beschneidung im Kleinkinderalter unvertretbar

Beitrag von Rauel Kombüchen » 07.09.2012, 07:09

Rituelle Beschneidung im Kleinkinderalter unvertretbar

Die Diskussion bei PHOENIX am 05.09.2012 hat eindrucksvoll aufgezeigt, dass es eine eindeutige rechtliche und medizinische Grenzen gibt, die eine Beschneidung aus rituellen Gründen bei kleinen Kindern nicht zulassen. Selbst die Vertreter der Religionsgemeinschaften argumentierten moderat und signalisierten Bereitschaft für verfahrensrechtliche Sorgfaltsregeln.
Ich habe anhand der Diskussion den Eindruck gewonnen, dass es keine straffreie Zulassung der rituellen Beschneidung im frühen Kindesalter geben kann. Medizinisch gibt es dazu in aller Regel keine Veranlassung, sie ist sogar nachweislich schädlich. Daher ist der staatliche Schutz zwingend. Wenn es dennoch andere Wünsche und Vorstellungen gibt, bewegen sie sich im Wunschdenken und vor allem außerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung.

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Charlotte Knobloch zur Beschneidungsdebatte

Beitrag von Lutz Barth » 08.09.2012, 06:00

Wollt ihr uns Juden noch?
Ein Gastbeitrag von Charlotte Knobloch

Quelle: Süddeutsche.de v. 05.09.12 >>> http://www.sueddeutsche.de/politik/besc ... -1.1459038 <<< (html)

Eine kurze Anmerkung v. Lutz Barth (07.09.12):

Mit Verlaub: Der Beitrag offenbart „Gräben“, die zu überbrücken nicht möglich erscheinen. Ein „Rundumschlag“ hilft m.E. nicht, den Weg für eine sachlich gebotene Diskussion zu ebnen.

Dass Charlotte Knoblauch Respekt und Empathie einfordert, ist mehr als nachvollziehbar, so wie auch ihr Bekenntnis, dass sie nicht mehr gewillt sei, „Augenwischerei“ zu betreiben.

Warum sie allerdings behauptet, dass hierzulande „religiöse Fundamente in den Dreck gezogen werden“, ist wenig überzeugend und muss Kritik herausfordern. Es geht eben nicht darum, dass „Selbstberufene gefühls- und gedankenlos unsere religiösen Fundamente in den Dreck ziehen“, sondern es geht in erster Linie um die Rechte der Kleinsten in unserer Gesellschaft und es muss erlaubt sein, hierüber in einem freiheitlichen Rechtsstaat zu diskutieren und sofern erforderlich, auch im Interesse der Kleinsten auf Abhilfe zu drängen.

Hierüber kann es keine zwei Meinungen geben, auch nicht mit Blick auf eine Religionsgemeinschaft!
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Rob Hüser
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Charlotte Knobloch zur Beschneidungsdebatte

Beitrag von Rob Hüser » 08.09.2012, 07:24

Lutz Barth hat geschrieben:Wollt ihr uns Juden noch? ....
Natürlich kann man eine solche Frage stellen. Aber darum geht es doch bei der jetzigen Diskussion überhaupt nicht. Es geht um nichts Anderes, als um die verfassungsrechtlich garantierte körperliche Unversehrtheit kleiner Kinder, die selbstverständlich auch einen Anspruch auf staatlichen Schutz haben. Dass im Zusammenhang mit einer entsprechenden Diskussion auch andere Rechtsgüter, Religionsfreiheit, Erziehungsrecht, eine Rolle spielen, muss natürlich gesehen werden. Aber die körperliche Unversehrtheit ist ein Kern der Menschenwürde und muss bei einer Abwägung mit anderen Rechten klar überwiegen. Hier mit politischen Rücksichtnahmen oder Minderheitenschutz zu argumentieren, geht an der Sache völlig vorbei. Über Körpereingriffe bei Kindern wird auch in anderen Zusammenhängen diskutiert, z.B. wer entscheidet im fortgeschrittenen Kindesalter bei Behandlungen im Zusammenhang mit bösartigen Erkrankungen (siehe dazu z.B. unter http://www.wernerschell.de/web/99/recht ... lichen.php ), wie geht man bei Bluttransfusionen im Falle der Zugehörigkeit von Kindern zu den Zeugen Jehovas vor (Beiträge im Forum mit "Suchen" und Eingabe von "Bluttransfusion" auffindbar) ....
Daher nochmals: Es geht m.E. allein um das Recht von kleinen Kindern, in ihrer körperlichen Unversehrtheit geschützt zu werden, und dies im Zusammenhang mit rituellen Beschneidungen. Dieses Thema hätte schon längst geklärt gehört, und zwar im Sinne unserer guten verfassungsrechtlichen Ordnung. Wer hier lebt, muss sich dem unterwerfen. Basta!

Rob Hüser.
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Rüdiger Bastigkeit
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KInderärzte wollen vor Verfassungsgericht klagen

Beitrag von Rüdiger Bastigkeit » 10.09.2012, 07:05

Die Debatte über die Beschneidung aus rituellen Anlässen geht weiter. Die Berliner Morgenpost berichtet über Demos der Juden und Muslime in Berlin:
Beschneidung: Juden und Muslime demonstrieren gemeinsam
Kinderärzte wollen Eingriffe nicht vornehmen und drohen mit Klage vor dem Verfassungsgericht
Von Andreas Gandzior
--- hier weiter >
http://www.morgenpost.de/printarchiv/ti ... insam.html

Wenn es schon ein gesondertes Gesetz zur Beschneidung geben soll, dann muss es die Beschneidungspraxis radikal einschränken. Das bereits beschriebene Recht auf körperliche Unversehrtheit müsste durch ein solches Gesetz Schutz erhalten. Allenfalls könnte ein solches Gesetz die selbstbestimmte Beschneidung von Kindern bzw. Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr vorsehen, die Einwilligungsfähigkeit vorausgesetzt. Eine solche Regelung könnte man mit Rücksicht auf das Recht von 14jährigen auf Selbstbestimmung bezüglich Religionsausübung vertreten.
Alles andere wäre mit dem Verfassungsrecht nicht in Einklang zu bringen. Dass die Kinderärzte sich besonders engagiert zu Wort melden, ist sehr zu begrüßen!

Rüdiger Bastigkeit
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