Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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PflegeCologne
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Beschneidung zulässig mittels Rechtsbeugung ?

Beitrag von PflegeCologne » 20.07.2012, 06:51

Wie ich schon am 18.07.2012 ausführte, kann die Beschneidung von Kindern aus Rechtsgründen nicht legalisiert werden. Das Kölnder Landgericht hat die Situation richtig eingeschätzt und für Klarheit gesorgt. Basta!
Wenn nun im Deutschen Bundestag in aller Eile, sozusagen im Schnellschussverfahren, eine Resolution verabschiedet worden ist, die Beschneidung von Kindern zu legalisieren, ist das eine Ungeheuerlichkeit. Wird mit einem solchen Beschluss nicht zur Ausformulierung von Vorschlägen zur Rechtsbeugung (Art. 2 GG) aufgefordert?
Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundestag mit ähnlicher Geschwindigkeit die schlechten Pflege-Rahmenbedingungen diskutieren und einer Auflösung zuführen würde. Nichtsda!
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Marlene Böttinger
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Pflege - Verbesserungen schnellstens

Beitrag von Marlene Böttinger » 20.07.2012, 09:12

PflegeCologne hat geschrieben: .... Wenn nun im Deutschen Bundestag in aller Eile, sozusagen im Schnellschussverfahren, eine Resolution verabschiedet worden ist, die Beschneidung von Kindern zu legalisieren, ist das eine Ungeheuerlichkeit. Wird mit einem solchen Beschluss nicht zur Ausformulierung von Vorschlägen zur Rechtsbeugung (Art. 2 GG) aufgefordert?
Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundestag mit ähnlicher Geschwindigkeit die schlechten Pflege-Rahmenbedingungen diskutieren und einer Auflösung zuführen würde. Nichtsda! ....
Ja, es gibt genügend Streitfragen an der "Pflegefront" - und da gibt es keine Politikereile! Politiker wenden sich offensichtlich nur solchen Themen gerne zu, bei denen sie mutmaßlich in der Öffentlichkeit punkten können. Da kommt dann eben die Pflege nicht vor. Mit Pflege gewinnt man keine Wahlen - und das wissen die Parlamentarierer nur zu gut. Wäre es nicht an der Zeit, bei der nächsten Wahl die "Bürgerkeule" herauszunehmen und einmal alternativ (statt "alternativlos" - so stets die Kanzlerin) zu wählen?

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Gaby Modig
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Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit zählt

Beitrag von Gaby Modig » 21.07.2012, 07:36

Die Beschneidungsdebatte nimmt - zurecht - kein Ende. Mittlerweile haben sich auch die Kinderärzte zu Wort gemeldet und gewichtige Argumente gegen eine Beschneidung vorgetragen.
Siehe dazu u.a. unter
Rituelle Beschneidungen bei Minderjährigen - Kinder- und Jugendärzte fordern: Allein das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit zählt
Quelle: http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj ... &nodeid=26
Dort heißt es u.a.:
... Der BVKJ verweist in diesem Zusammenhang auf §24 der UN- Kinderrechtskonvention, die von allen Staaten außer Somalia und den USA ratifiziert wurde. Danach haben die Vertragsstaaten „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen“.
Die Kinder- und Jugendärzte appellieren daher eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich bei ihrer Abstimmung am Donnerstag, 19.07.2012, dieser Verantwortung für das Kindeswohl bewusst zu sein.
...

Ich hoffe, dass solche Argumente gehört werden und die Bundesregierung bzw. der Deutsche Bundestag keine falschen Entscheidungen zu Lasten der Kinder trifft.

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Beschneidungsurteil: Ärzte stoppen Eingriffe

Beitrag von Presse » 23.07.2012, 06:38

Ärzte Zeitung online, 22.07.2012
Beschneidungsurteil: Ärzte stoppen Eingriffe
Das Kölner Beschneidungsurteil hat enorme Auswirkungen. Tiefe Verunsicherung wird deutlich. Ärzte beschneiden nicht mehr. Jüdische und muslimische Familien stecken im Dilemma.
Von Yuriko Wahl-Immel
KÖLN (dpa). Der muslimische Kinderchirurg Dr. Hikmet Ulus aus Köln beschneidet kleine Jungen seit ziemlich genau vier Wochen nicht mehr. "Nach dem Urteil habe ich 30 religiös motivierte Beschneidungen abgesagt. Bei meinen Kollegen ist es genauso. Wir würden riskieren, uns strafbar zu machen."
.... (mehr) http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=818 ... ung&n=2066

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Beschneidung spaltet die Ärzteschaft

Beitrag von Presse » 24.07.2012, 06:39

Beschneidung spaltet die Ärzteschaft
Das Kölner Urteil zur Beschneidung treibt auch die Ärzteschaft um - mit völlig konträren Meinungen.
Während in Niedersachsen die Kammer gegen das Urteil mobil machen soll, loben es Nordrheins Urologen.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=818 ... ung&n=2068

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Beschneidung nein! Kinderschutz ja!

Beitrag von conny24 » 24.07.2012, 07:41

PflegeCologne hat geschrieben: Wie ich schon am 18.07.2012 ausführte, kann die Beschneidung von Kindern aus Rechtsgründen nicht legalisiert werden. Das Kölnder Landgericht hat die Situation richtig eingeschätzt und für Klarheit gesorgt. Basta!
Wenn nun im Deutschen Bundestag in aller Eile, sozusagen im Schnellschussverfahren, eine Resolution verabschiedet worden ist, die Beschneidung von Kindern zu legalisieren, ist das eine Ungeheuerlichkeit. Wird mit einem solchen Beschluss nicht zur Ausformulierung von Vorschlägen zur Rechtsbeugung (Art. 2 GG) aufgefordert?
Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundestag mit ähnlicher Geschwindigkeit die schlechten Pflege-Rahmenbedingungen diskutieren und einer Auflösung zuführen würde. Nichtsda!
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viewtopic.php?t=17618
Ich bin auch gegen Beschneidungen aus rituellen Erwägungen. Der Schutz der kleinen Kindern muss Vorrang haben. Wer sich dann später anders entscheidet, mag die Beschneidung nachholen lassen.
Wieso die Politiker hier zu einer eiligen Entscheidung pro Beschneidung kommen wollen, ist mir völlig unverständnlich. Es gibt Wichtiges zu tun. Das Kölner Landgericht hat die Rechtslage m.E. klargestellt. Daher sind Schnellschüsse per Gesetze entbehrlich.
Conny 24
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Rituelle Beschneidungen rechtswidrig

Beitrag von Gaby Modig » 25.07.2012, 07:30

Bezüglich Beschneidungen gibt es mittlerweile viele Medienberichte:
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber ... 86545.html
http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber ... 81114.html
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 30682.html
http://www.focus.de/politik/ausland/nac ... 86515.html
Für mich ist die Rechtslage nach dem Kölner Urteil vom 07.05.2012 geklärt. Rituelle Beschneidungen sind als Körperverletzung strafbar.
Und diese strafrechtliche Bewertung ist durch Art. 2 GG vorgegeben und nicht veränderbar.

G.M.
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Die Beschneidungsfrage

Beitrag von Presse » 25.07.2012, 12:54

Schwerpunkt Religion
Die Beschneidungsfrage

VON RENA LEHMANN - zuletzt aktualisiert: 25.07.2012

Das Kölner Landgericht hat die religiöse Beschneidung von Jungen für rechtswidrig erklärt. Im Herbst will der Bundestag ein Gesetz verabschieden. Die Zeit drängt – jahrelange Ungewissheit wäre fatal.

Berlin Ein jahrtausendealtes religiöses Ritual stürzt Politiker aus fast allen Bundestagsfraktionen in einen Gewissenskonflikt. Noch vor wenigen Wochen bewegte die Frage, ob bei der von gläubigen Juden und Muslimen praktizierten Beschneidung von Jungen das Kindeswohl gefährdet sei, allenfalls juristische und medizinische Fachkreise.
.... weiter lesen unter
http://nachrichten.rp-online.de/politik ... -1.2922279

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Die Beschneidungsfrage

Beitrag von Rob Hüser » 25.07.2012, 17:14

Presse hat geschrieben:Schwerpunkt Religion
Die Beschneidungsfrage
Ich sehe durch das Kölner Urteil die Beschneidungsfrage geklärt, und zwar unter verfassungsrechtlichen Erwägungen.
Mit Rücksicht auf das Elternrecht auf Religionsfreiheit können nicht Kinder beschnitten werden.
Das sind eindeutig Körperverletzungen, die nach Art. 2 GG so nicht geduldet werden können.
Auch wenn einzelne Religionsgruppen eine andere Sichtweise haben, im modernen Rechtsstaat ist für vormittelalterliche köprerverletzende Riten kein Raum.
Hier gilt eine monderne Verfassung, die die Menschenwürde in den Mittelpunkt stellt.
Kinder bzw. Jugendliche mögen, wenn sie religionsmündig bzw. einwilligungsfähig sind, selbst darüber befinden, ob sie alten Glaubensregeln nachkommen wollen oder nicht.
Damit bleibt ihnen nichts vorenthalten.

Rob
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Beschneidung - Ethikrat behandelt das Thema im August

Beitrag von Presse » 27.07.2012, 09:44

Öffentliche Sitzung des Ethikrates zum Thema Beschneidung im August

Berlin (ots) - Zudem richtet der Ethikrat eine Arbeitsgruppe zum Thema Biosicherheit und Forschungsfreiheit ein und beschließt Thema der Jahrestagung 2013.

Am 23. August 2012 wird sich der Ethikrat im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung mit dem aktuell diskutierten Thema der Beschneidung von minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen beschäftigen. Die Ratsmitglieder Peter Dabrock, Wolfram Höfling, Ilhan Ilkilic, Leo Latasch und Reinhard Merkel werden in Impulsreferaten strafrechtliche, religiös-kulturelle, medizinische und ethische Aspekte der Beschneidung in den Blick nehmen und im Plenum zur Diskussion stellen.

Darüber hinaus wird der Ethikrat im Auftrag der Bundesregierung eine Stellungnahme zum Thema "Biosicherheit und Forschungsfreiheit - Forschungsförderung und Umgang mit Forschungsergebnissen" erarbeiten.
Hintergrund dieses Auftrags sind Forschungen in den USA und den Niederlanden, bei denen Grippeviren erzeugt wurden, die im Vergleich zu ihren Wildformen leichter zwischen Säugetieren übertragbar sind.
Im Verlauf seiner gestrigen Plenarsitzung hat der Ethikrat beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema einzurichten, und die nächsten Arbeitsschritte festgelegt.

Im Mittelpunkt der Jahrestagung 2013 wird die Forschung am Menschen, vor allem mit Blick auf Fragen des Probanden- und Patientenschutzes im globalen Kontext, stehen.

Weitere Informationen unter http://www.ethikrat.org/.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.07.2012 Deutscher Ethikrat
Pressekontakt: Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Ethikrat Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin

Tel: +49 (0)30 203 70-246
Fax: +49 (0)30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org

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Beschneidung im Ethikrat

Beitrag von Presse » 28.07.2012, 06:48

Beschneidung im Ethikrat
Zirkumzisionen bei Jungen erhitzen die Gemüter: Seit dem Kölner Urteil laufen religiöse Verbände Sturm.
Nun befasst sich der Ethikrat mit dem Thema.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=818 ... ung&n=2081

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Beschneidung - Schutznorm hat hohen Verfassungsrang

Beitrag von Taube » 28.07.2012, 07:23

Presse hat geschrieben: .... Am 23. August 2012 wird sich der Ethikrat im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung mit dem aktuell diskutierten Thema der Beschneidung von minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen beschäftigen. Die Ratsmitglieder Peter Dabrock, Wolfram Höfling, Ilhan Ilkilic, Leo Latasch und Reinhard Merkel werden in Impulsreferaten strafrechtliche, religiös-kulturelle, medizinische und ethische Aspekte der Beschneidung in den Blick nehmen und im Plenum zur Diskussion stellen. ....
Es ist ein Gütesiegel unserer rechtsstaatlichen Ordnung, dass wir viele, auch kritische, Fragen breit diskutieren können. Von daher ist es auch nicht falsch, wenn sich der Ethikrat mit dem Thema Beschneidung von Kindern befasst.
Allerdings bin ich - mit vielen anderen - der Meinung, dass für ethische, jüdische, muslimische und christliche, Erwägungen kaum Raum ist. Die Rechtslage ist durch die herausragend bedeutsame Bestimmung in Art. 2 GG - körperliche Unversehrtheit - klar. Andere Erwägungen müssen zugunsten des Gesundheitsschutzes zurücktreten. Das hat das Landgericht Köln klargestellt.
Das Landgericht Köln hat meiner Meinung nach nicht eine veränderte Rechtslage geschaffen, sondern nur das ausgeführt und in seine Entscheidung einbezogen, was vorher schon eindeutig geregelt war.
Daran werden auch alle weitere Erörterungen und auch mögliche Entscheidungen im Deutschen Bundestag nichts ändern können.
Die hier in Rede stehenden Schutznormen haben Verfassungsrang und können nicht so einfach verändert, eingeschränkt werden. Wer sich solchen Erwägungen entzieht, wird sich demnächst beim Bundesverfassungsgericht wiederfinden.
.... Und das ist auch gut so!
Viele Grüße
Taube
Pflegesystem reformieren - Pflegebegriff erweitern und Finanzierung nachhaltig sichern!
Ich unterstütze daher:
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Beschneidung - Schutznorm hat hohen Verfassungsrang

Beitrag von PflegeCologne » 29.07.2012, 06:07

Taube hat geschrieben: ....Es ist ein Gütesiegel unserer rechtsstaatlichen Ordnung, dass wir viele, auch kritische, Fragen breit diskutieren können. Von daher ist es auch nicht falsch, wenn sich der Ethikrat mit dem Thema Beschneidung von Kindern befasst.
Allerdings bin ich - mit vielen anderen - der Meinung, dass für ethische, jüdische, muslimische und christliche, Erwägungen kaum Raum ist. Die Rechtslage ist durch die herausragend bedeutsame Bestimmung in Art. 2 GG - körperliche Unversehrtheit - klar. Andere Erwägungen müssen zugunsten des Gesundheitsschutzes zurücktreten. Das hat das Landgericht Köln klargestellt.
Das Landgericht Köln hat meiner Meinung nach nicht eine veränderte Rechtslage geschaffen, sondern nur das ausgeführt und in seine Entscheidung einbezogen, was vorher schon eindeutig geregelt war.
Daran werden auch alle weitere Erörterungen und auch mögliche Entscheidungen im Deutschen Bundestag nichts ändern können.
Die hier in Rede stehenden Schutznormen haben Verfassungsrang und können nicht so einfach verändert, eingeschränkt werden. Wer sich solchen Erwägungen entzieht, wird sich demnächst beim Bundesverfassungsgericht wiederfinden. ....
Hallo Taube, guten Morgen!
Deinen Anmerkungen kann ich nur uneingeschränkt zustimmen. Diskussionen ja, Zerreden unser verfassungsrechtlichen Grundlagen zur körperlichen Unversehrtheit, auch bei Kindern, ein!
Es Grüßt Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
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Beschneidung: Leutheusser gegen eigenes Gesetz

Beitrag von Presse » 30.07.2012, 06:32

Beschneidung: Leutheusser gegen eigenes Gesetz
Der Bundestag will die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen neu regeln.
Aber wie? Die Justizministerin hält jedenfalls ein gesondertes Gesetz für nicht zielführend.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=818 ... ung&n=2083

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Beschneidung: Leutheusser gegen eigenes Gesetz

Beitrag von Nursing-Neuss » 30.07.2012, 07:23

Presse hat geschrieben:Beschneidung: Leutheusser gegen eigenes Gesetz
Der Bundestag will die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen neu regeln.
Aber wie? Die Justizministerin hält jedenfalls ein gesondertes Gesetz für nicht zielführend.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=818 ... ung&n=2083
Offensichtlich sind auch in Sachen Beschneidung die Politiker noch lernfähig.
Dass das Justizministerium keinen eigenen Gesetzentwurf vorlegen will, zeigt deutlich auf,
dass die Rechtslage eigentlich geklärt ist:
Rituelle Beschneidungen bei Kindern sind rechtswidrig.
Nursing-Neuss
Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!

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