Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Jungen ...

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Herbert Kunst
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Beschneidungen bei Kindern sind Körperverletzungen

Beitrag von Herbert Kunst » 10.07.2012, 07:00

Montgomery: Kölner Urteil für Ärzte unbefriedigend und für Kinder gefährlich
„Das Urteil des Kölner Landgerichts ist für die Ärzte unbefriedigend und für die betroffenen Kinder sogar gefährlich“, erklärte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery zur juristischen Entscheidung über die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen. „Es besteht nun die große Gefahr, dass dieser Eingriff von Laien vorgenommen wird und so - allein schon wegen der oft unzureichenden hygienischen Umstände - zu erheblichen Komplikationen führen kann.“
Die Richter des Kölner Landgerichts hatten entschieden, dass die religiöse Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen Jungen Körperverletzung sei und werteten das Recht auf körperliche Unversehrtheit höher als die Religionsfreiheit der Eltern. „Es bleibt zu hoffen, dass die diesbezüglich notwendige Kultursensibilität letztinstanzlich Berücksichtigung findet“, sagte Montgomery.
Quelle: Bericht vom 01.07.2012 - http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 0588.10589

Beschneidungen bei Kindern sind Körperverletzungen und unterliegen den verfassungsrechtlichen Grundsätzen bzw. dem Strafrecht
Die Meinungsäußerung des Vertreters der Bundesärztekammer erscheint wenig hilfreich. Tatsache ist und bleibt, dass jeder Körpereingriff einer Rechtfertigung bedarf. Bei nicht einwilligungsfähigen Kindern müssen die Eltern zustimmen, müssen dabei aber streng das Kindeswohl beachten. Genau diese Vorgehensweise gebietet, Beschneidungen allein aus religiösen Gründen nicht als vertretbar einzustufen. Dabei darf auch keine Rolle spielen, dass möglicherweise jetzt außerhalb der Ärzteschaft, durch Laien, solche Maßnahmen durchgeführt werden. Das wäre vorsätzliches Handeln im strafrechtlichen Sinne und müsste geahndet werden.

Herbert Kunst
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Beschneidung von Jungen - Fragen & Antworten

Beitrag von Presse » 11.07.2012, 06:46

Fragen und Antworten zur Beschneidung von Jungen
Schwierige Abwägung zwischen Grundrechten
Nach dem Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts reißt die Debatte über den Richterspruch nicht ab. Ein Überblick über wichtige Argumente und Entwicklungen in der Debatte.
Was bedeutet Beschneidung beim Mann?
.... weiter lesen unter
http://www.domradio.de/aktuell/82884/sc ... chten.html

Rabbiner gegen Beschneidungsurteil
Europäische Rabbiner haben das Urteil eines deutschen Gerichtes kritisiert, das religiöse Beschneidung verbietet. Sie sehen darin eine weitere Tendenz der Ausgrenzung von Minderheiten.
... mehr
http://www.dw.de/dw/article/0,,16087070,00.html

Rauel Kombüchen
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Beschneidungen sind Körperverletzung - was denn sonst?

Beitrag von Rauel Kombüchen » 13.07.2012, 07:35

Hallo Forum,
ich bin auch der Meinung, dass das Urteil des Kölner Landgerichtes zur Beschneidung aus rechtlichen Gründen nicht zu beanstanden ist. Dass sich einige Religionsgemeinschaften jetzt zu Wort melden, ist nachvollziehbar, allerdings müssen sie lernen, unsere rechtsstaatliche Ordnung zu akzeptieren. Siehe auch
http://www.bild.de/politik/inland/anne- ... .bild.html
Anne Will hatte das Thema aufgegriffen und eine lebhafte und interessante Diskussion ausgelöst.
Bild führt dazu u.a. aus:
> Ein klarer Fall für Strafrechtler Holm Putzke: „Das Urteil ist richtig, weil der Körper des Kindes verletzt wird.“ Bei jeder Ohrfeige greife das Strafrecht, bei der religiösen Beschneidung sei das zu lange nicht so gewesen, so der Rechtsprofessor. <
Diesem Urteil von Herrn Putzke stimme ich gerne zu. Alles andere ist aus Rechtsgründen weniger bedeutsam.
Herr Putzke hat sich auch im Internet zur Beschneidung geäußert und weitere Quellen benennt. Seine These:
"Wer eine Zirkumzision an einem Kind vornimmt (gleichgültig, ob etwa Arzt, Mohel oder Sünnetci), braucht, um die Verletzung des Körpers gerechtfertigt vorzunehmen, eine wirksame Einwilligung der Personensorgeberechtigten. Geben Personensorgeberechtigte eine entsprechende Erklärung ab, obwohl die Zirkumzision medizinisch nicht notwendig ist (also etwa aus hygienischen, ästhetischen oder religiösen Gründen), dann fehlt ihnen die Dispositionsbefugnis, weshalb die Einwilligung nicht rechtfertigend wirkt. Die Beteiligten machen sich mithin strafbar nach § 223 Strafgesetzbuch (Körperverletzung)."
Siehe dazu mit weiteren Informationen:
http://www.holmputzke.de/index.php?opti ... &Itemid=29
Herr Putzke hat seine Auffassung bei Anne Will argumentativ vorgetragen und war überzeugend.
MfG Rauel Kombüchen
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Lösung im Beschneidungsstreit gesucht

Beitrag von Presse » 13.07.2012, 16:52

Lösung im Beschneidungsstreit gesucht
Das Kölner Urteil zu religiösen Beschneidungen von Jungen hat für viel Wirbel gesorgt - und beschäftigt jetzt die Politiker.
Die Bundesregierung kündigt an, schnell für Rechtssicherheit sorgen zu wollen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=817 ... ung&n=2046

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Rasche Lösung im Beschneidungsstreit gesucht

Beitrag von Presse » 14.07.2012, 06:37

Regierung am Zug: Rasche Lösung im Beschneidungsstreit gesucht
Das Kölner Urteil zu religiösen Beschneidungen von Jungen hat für viel Wirbel gesorgt - und beschäftigt jetzt die Politiker.
Die Bundesregierung kündigt an, schnell für Rechtssicherheit sorgen zu wollen.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dämpfte die Hoffnungen auf eine baldige Klärung.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=817 ... ung&n=2047

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Beschneidung ist und bleibt eine Körperverletzung

Beitrag von Rauel Kombüchen » 14.07.2012, 07:31

Presse hat geschrieben: Das Kölner Urteil zu religiösen Beschneidungen von Jungen hat für viel Wirbel gesorgt - und beschäftigt jetzt die Politiker.
Die Bundesregierung kündigt an, schnell für Rechtssicherheit sorgen zu wollen. ....
Dass sich die Bundesregierung ganz schnell äußerst, mag politisch gesehen nicht verkehrt sein. In der Sache deutet sich aber etwas an, was Rechtskundlern zuwider sein muss:
Da wird schlicht behauptet, man müsse für Rechtssicherheit sorgen. Diese Rechtssicherheit ist aber gerade erst hergestellt worden. Das Kölner Landgericht hat beschrieben, was verfassungsrechtlich korrekt ist. Die Patienten-Selbstbestimmung, im Zusammenhang mit einer nicht selten gebotenen Abwägung verschiedener Grundrechte, ist zu achten. Religiöse Praktiken, die aus einer arschaischen Zeit stammen, können dies nicht verändern.
Man muss besorgt sein, dass hier die Regierung bzw. das Parlament aus falsch verstandenen politischen Erwägungen eine Art "Rechtsbeugung" in Gang setzen beabsichtigt.

MfG Rauel Kombüchen
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Beschneidungen, Genitalverstümmlungen ... nein

Beitrag von Marlene Böttinger » 15.07.2012, 06:51

Taube hat geschrieben: Beschneidungen, Genitalverstümmlungen gehören nicht in die abendländischen Rechtsstaaten.
Das muss alles mit aller Macht unterbunden werden - der Menschenwürde wegen.
Danke Taube. Das sehe ich genau so. Daher müssen die arschaischen Methoden unterbunden werden.
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Hitzige Debatte: Soll Beschneidung legalisiert werden?

Beitrag von Presse » 16.07.2012, 06:30

Hitzige Debatte: Soll Beschneidung legalisiert werden?
Die Bundesregierung hat klar zugunsten einer Legalisierung religiöser Beschneidungen Stellung bezogen.
Die hitzige Debatte konnte sie damit aber bis jetzt nicht abkühlen.
Die Diskussion läuft aber teilweise auch innerhalb der Religionsgemeinschaften.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=818 ... cht&n=2049

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Beschneidungen zulasten der GKV ? - Betrug ?

Beitrag von Gaby Modig » 16.07.2012, 06:45

Die Rheinische Post hat in den letzten Tagen wiederholt zur Beschneidung berichtet. U.a. wurde am 13.07.2012 ein Leserbrief von Herrn Dr. Kurt. J. Gerritz aus Voerde abgedruckt. Darin wurde ausgeführt, dass seiner Kenntnis nach viele Beschneidungen mit der Diagnose Phimose etc. zulasten der GKV abgerechnet worden sind. Dem sollten die Krankenkassen einmal nachgehen. Es geht, wenn die Leserbriefangaben stimmen, offensichtlich nicht nur um die Ahndung von Körperverletzungen, sondern auch um Betrug zulasten der Beitragszahler.

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Beschneidung: Justizministerin dämpft Erwartungen

Beitrag von Presse » 17.07.2012, 07:51

Beschneidung: Justizministerin dämpft Erwartungen
Das Kölner Urteil zur Beschneidung ist weiter in der Kritik:
Juden und Moslems gehen auf die Barrikaden, der Ruf nach einem Gesetz wird lauter.
Die Justizministerin glaubt aber nicht an eine schnelle Regelung.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=818 ... ung&n=2051

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Gröhe fordert legale Beschneidungen

Beitrag von Presse » 17.07.2012, 18:01

Neuss
Gröhe fordert legale Beschneidungen
Der CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe aus Neuss hat sich für eine Legalisierung religiöser Beschneidungen ausgesprochen. Übermorgen soll es eine Resolution im Bundestag geben. Auch Familienministerin Kristina Schröder macht sich für ein entsprechendes Gesetz stark. Das Kölner Landgericht hatte vor drei Wochen Beschneidungen als Körperverletzung gewertet. Das hatte für Proteste unter anderem von Juden und Muslimen gesorgt.
Quelle: Pressemitteilung NEWS 89.4 vom 17.07.2012
http://www.news894.de/aktuell/lokale-news/index_2.html

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legale Beschneidungen nur bei medizinischer Indikation

Beitrag von PflegeCologne » 18.07.2012, 07:04

Presse hat geschrieben: ... Der CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe aus Neuss hat sich für eine Legalisierung religiöser Beschneidungen ausgesprochen. Übermorgen soll es eine Resolution im Bundestag geben. Auch Familienministerin Kristina Schröder macht sich für ein entsprechendes Gesetz stark. ....
Ohne medizinische Indikation kann es keine legale Beschneidungen bei gerade geborenen Kindern geben! Das hat das Kölner Landgericht klar und deutlich formuliert. Insoweit ist, wie hier schon angeklungen, die Rechtslage gut nachvollziehbar beschrieben. Wenn es religiöse Gruppen gibt, die jetzt irgendwelche Gefahren für die ungestörte Religionsausübung beklagen, muss uns das nicht in die Irre führen. Wer in Deutschland Riten praktizieren will, die nicht in die abendliche Kultur und die moderne Entwicklungen, auch hinsichtlich der Hygiene, passen, muss sehen, wie er damit zurecht kommt.
Interessant und wichtig fand ich einen kurzen Medienbericht, in dem ein Votum von Kinderärzten vorgestellt wurde. Diese Ärzte lehnen Beschneidungen bei kleinen Kindern mit Rücksicht auf den klaren Körpereingriff und die fehlende Legitimation dazu rundweg ab.

Pflege Cologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Genitalbeschneidung bei Jungen

Beitrag von Presse » 18.07.2012, 18:44

Genitalbeschneidung bei Jungen

Die Beschneidung der Vorhaut (Zirkumzision) ist der älteste und am häufigsten durchgeführte operative Eingriff überhaupt. Prof. Dr. Matthias Franz, stellvertretender Direktor des Klinischen Instituts für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, warnt deutlich vor den Gefahren der meist religiös motivierten Operation: „Die Entfernung der Vorhaut im Säuglings- oder Kindesalter stellt ein Trauma dar und kann zu andauernden körperlichen, sexuellen oder psychischen Komplikationen und Leidenszuständen führen. Diese Problematik wird aus Respekt vor religiösen oder kulturellen Tabus und aus Angst vor möglichen Konflikten bislang aber vorwiegend in Fachkreisen diskutiert.“
Die Forschung zeigt, dass die Erfahrung elterlicher Gewalt während der Kindheit Brüche in der emotionalen Wahrnehmung und Empathiefähigkeit des später erwachsenen Kindes bewirkt. In der Kindheit erfahrene Traumata werden verinnerlicht und oft später auch selber wiederholt. Kollektiv rituell vermittelte traumatische kindliche Erfahrungen führen daher zu Empathiebrüchen. Die Gruppe der Beschnittenen reagiert mit Abwehr, d.h. sie verleugnet die erlittenen Schmerzen. Dadurch wird die Einfühlung in das Erleben der nächsten Opfer desselben Rituals beeinträchtigt: Es kann und darf nicht schlecht gewesen sein, was die Eltern damals mit mir gemacht haben. Deshalb tue ich es auch.
Eine derartige Erfahrung führt bei den betroffenen Jungen meist zu einer Fortsetzung der rituellen Praxis. Die erwachsenen Eltern leugnen aus eigenen Abwehrbedürfnissen die erlittene Gewalt, deshalb kann das emotionale Erleben des zu beschneidenden Kindes von den handelnden Erwachsenen nicht empathisch erfasst werden. So entsteht eine Täter-Opfer-Kette, die sich über viele Generationen hinweg etablieren kann. Franz: „Eine deutsche Variante, noch gar nicht so lange her: Eine ordentliche Tracht Prügel hat noch niemandem geschadet.“

Unterschieden werden muss zwischen den Auswirkungen der Beschneidung im Säuglingsalter, wie es das Judentum fordert, und der im Kindesalter, die im Islam üblich ist.
Jüdische Jungen, die laut Bibel am achten Tag zu beschneiden sind, erleiden bei der Zirkumzision Schmerzen, die noch nach einem Jahr im Körpergedächtnis nachweisbar sind als überschießende Schmerzreaktionen auf Impfungen.
Muslimische Jungen werden dagegen meist im Alter von fünf bis acht Jahren beschnitten. Franz: „Dass die Beschneidung des Jungen auf dem Höhepunkt der infantilen Sexualentwicklung besondere Entwicklungsrisiken mit sich bringen kann, erscheint zumindest plausibel. Die Beschneidung kann von Jungen, die sich in dieser Phase zunehmend auf ihre Genitalität zentriert erleben, wie eine elterlich herbeigeführte, schwere Sanktion oder Kastrationsdrohung erlebt werden. Der schmerzlich-traumatische Eingriff erfolgt faktisch, bewusst wahrnehmbar und unter direktem Zugriff auf den libidinös und narzisstisch hoch besetzten Genitalbereich. Der ängstigende Gewaltaspekt unterliegt dabei einer bemerkenswerten Verleugnung durch die beteiligten Erwachsenen. Er wird rationalisiert als festlich und forciert freudig gestalteter Männlichkeitsritus. Der kleine Junge, der ja in keiner Weise an der Schwelle zum Mannesalter steht, wird mit hypermaskulinen Attributen und großen Geschenken zum Mann erklärt, eigentlich aber von Erwachsenen manipuliert.“
Aus psychoanalytischer Sicht stellt die Zirkumzision bei fünf- bis achtjährigen Jungen eine kollektive sexualtraumatische Erfahrung dar. Diese kann in besonders patriarchalisch geprägten Kulturen eine der Ursachen für eine starke Kontrolle der Sexualität und der Frau sein. So kann das Trauma zur Stabilisierung von Machtstrukturen führen. Franz: „Aus psychoanalytischer Sicht resultiert aus dieser definitiven Klarstellung hierarchischer Bezüge eine durch starke Ängste (vor dem ultimativen Schnitt) fundierte patriarchalische Loyalität.“
Sowohl Juden als auch Muslime betrachten die Beschneidung als Zeichen ihrer exklusiven Zugehörigkeit zu Gott. Während die Beschneidung im Alten Testament ausdrücklich gefordert wird („Das aber ist mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch… eure Vorhaut sollt ihr beschneiden... Jedes Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen“) ist sie im Islam nicht durch den Koran vorgegeben. Sie ist allerdings ein fester Bestandteil der Ritualkultur. Der Prophet Mohamed wurde nach der Überlieferung vorhautlos geboren, denen, die diesem Vorbild folgen, werden Belohnungen in Aussicht gestellt.
Das Ritual der Beschneidung selbst stammt noch aus vorgeschichtlicher Zeit. Franz: „Es könnte in Jägerkulturen als männlicher Initiationsritus der sozialen Aggressionskontrolle gedient haben. Die mit der Erlaubnis zur Jagd erforderliche Überwindung der Tötungshemmung bedingt eine Aggressionsfreisetzung, vor der die Bezugsgruppe geschützt werden muss. Die Kontrolle aggressiver (und sexueller) Impulse innerhalb der Gruppe könnte durch die rituelle Kastrationsandrohung erleichtert worden sein, wenn sich die kindlich erlittenen Ängste und Schmerzen an das Verbot von Grenzüberschreitungen gegenüber Gruppenmitgliedern knüpften. Durch ein demonstratives, öffentlich wiederholtes Ritual mit Drohpotenzial wird ein Phantasieraum erschlossen, in dem Kastration als Strafe vielleicht doch möglich ist. Die rigide patriarchalisch geprägte Loyalität, die durch dieses Ritual erzeugt wurde, diente einerseits also wohl der sozialen Triebkontrolle, andererseits der Herausbildung einer Gruppenidentität.“
Zudem kann die Beschneidung auch der von der Mutter trennenden Initiation zum Mann einschneidenden Ausdruck verleihen: Auf Grund der Anatomie kann die männliche Vorhaut in den archaischen Schichten des Unterbewusstseins als „weiblich“ imaginiert werden, ihre Entfernung trennt den Jungen dann endgültig von der Mutter.

Für die Zukunft rechnet Prof. Franz mit vermehrten Schadensersatzprozessen beschnittener Männer, nicht nur gegen die Ärzte, sondern möglicherweise auch gegen die Eltern.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.07.2012
Dr. Victoria Meinschäfer Stabsstelle Kommunikation
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
http://idw-online.de/de/news488890

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Beschneidung: Werden wir zur "Komiker-Nation"?

Beitrag von Presse » 18.07.2012, 18:50

Beschneidung: Werden wir zur "Komiker-Nation"?
Die Diskussion um das Urteil zur Beschneidung zieht immer weitere Kreise: Während sich die Kinderärzte gegen religöse Beschneidungen aussprechen,
ist die Politik dafür. Jetzt wird die Vorhaut sogar zur Kanzler-Sache. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=818 ... ung&n=2057

WernerSchell
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Auf dem Weg zur „Komiker-Nation“?

Beitrag von WernerSchell » 19.07.2012, 08:57

Auf dem Weg zur „Komiker-Nation“?
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