Neuregelung der Organspende

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Organspende-Reform: Rolle der Kassen in der Kritik

Beitrag von Presse » 18.05.2012, 16:32

Organspende-Reform: Rolle der Kassen in der Kritik
Noch eine Woche, dann wollen die Parlamentarier über die Organspende-Reform entscheiden. Im Vorfeld mehren sich die Stimmen der Kritiker. Sie sehen Datenschutz-Probleme bei der E-Card. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=813 ... nde&n=1914

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Organspende-Reform samt Daten-Skandal?

Beitrag von Presse » 23.05.2012, 06:19

Organspende-Reform samt Daten-Skandal?
Still und leise wurde in der Organspende-Reform die Forschungsklausel aufgebohrt. Damit könnten persönliche Daten von Spendern und Empfängern
an die Pharmaindustrie gelangen - und dass ohne Zustimmung der Betroffenen. Für die Opposition ein handfester Skandal. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=813 ... nde&n=1923

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Kritik an Stiftung Organtransplantation

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 14:18

Scharfenberg (Grüne): Kritik an Stiftung Organtransplantation / Ackermann (FDP): Schwierigkeiten sind ausgeräumt

Bonn (ots) - Bonn/Berlin, 25. Mai 2012 - Vor der heutigen Abstimmung über Änderungen im Transplantationsgesetzt hat die Alten- und Pflegepolitische Sprecherin der Grünen Elisabeth Scharfenberg Kritik am Zeitpunkt der Abstimmung geäußert. Im PHOENIX-Interview sagte sie: "Das liegt an der Organisation, am Management und an der Verwendung von Geldern in der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Daher wollten wir heute gar nicht über den zweiten Teil des Gesetzes abstimmen. Und da müsste jetzt Licht ins Dunkel."

Der FDP-Obmann im Ausschuss für Gesundheit Jens Ackermann räumte
ein: "Es stimmt, dass wir in der Vergangenheit Schwierigkeiten mit der DSO gehabt haben. Diese sind aber ausgeräumt worden, und es sind auch Menschen ausgetauscht worden."

Qelle: Pressemitteilung vom 25.05.2012 PHOENIX
Pressekontakt: PHOENIX-Kommunikation
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Fax: 0228 / 9584 198
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Organspende geht uns alle an

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 14:19

Straubinger: Organspende geht uns alle an

Berlin (ots) - Heute hat der Deutsche Bundestag die Gesetzentwürfe zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz sowie zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

"Organspende geht uns alle an. Daher begrüße ich, dass der Deutsche Bundestag heute den Weg für das Gesetz zur Einführung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz frei gemacht hat. Die Verpflichtung zur Information der Versicherten und die damit verbundene Aufforderung, sich zu Lebzeiten für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und die Entscheidung zu dokumentieren, ist ein wichtiger Schritt, die Bedeutung der Organspende in das Bewusstsein der Menschen zu rufen. Wir setzen auf Information und Freiwilligkeit. Niemand muss sich entscheiden, aber alle Bürger werden in die Lage versetzt, sich zu entscheiden. Wir wollen eine informierte und freie Entscheidung der Bürger.

Daneben stärken wir mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes die Funktion der Transplantationsbeauftragten, wir verbessern die Abläufe in und zwischen den beteiligten Krankenhäusern, die die Organspende in Deutschland durchführen, wir verbessern die soziale Absicherung der Lebendorganspender, wir schaffen mehr Transparenz durch Stärkung der Kontrollrechte gegenüber der Arbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantation. So stellen wir die Weichen dafür, das Vertrauen der Menschen bei dem sensiblen Thema der Organspende und Transplantation zu gewinnen und die Spendebereitschaft zu erhöhen."

Quelle: Pressemitteilung vom 25.05.2012 CSU-Landesgruppe
Pressekontakt: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
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Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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Lebendspender von Organen werden besser abgesichert

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 14:20

PRESSEMITTEILUNG vom 25. Mai 2012

Kauch: Lebendspender von Organen werden besser abgesichert

Zur Verabschiedung des neuen Transplantationsgesetzes im Deutschen Bundestages erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kauch:

Mit einem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Entscheidungslösung sollen mehr Menschen motiviert werden, sich für eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden. Zudem sorgt ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Daniel Bahr dafür, dass die Abläufe in den Krankenhäusern durch Transplantationsbeauftragte verbessert werden. Außerdem wird die soziale Absicherung von Lebendspendern von Organen deutlich verbessert. Damit wird die jahrelange Untätigkeit der früheren SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt beendet.
Wer seinen Angehörigen oder engen Freunden eine Niere oder einen Teil der Leber spendet, ist bisher unzureichend sozial abgesichert. Menschen, die große Solidarität mit ihren Nächsten zeigen, sollen jetzt endlich fair behandelt werden.
Lebend-Organspender erhalten künftig eine Entgeltfortzahlung und Krankengeld in voller Höhe ihres Verdienstes. Die Kosten dafür sind von der Krankenkasse des Organ-Empfängers zu tragen. Wir definieren klar den Umfang der Leistungen durch die Empfänger-Krankenkasse, um Streit über Nachsorge und Reha zu vermeiden.
Beendet wird auch der mögliche Streit zwischen Krankenkassen und gesetzlicher Unfallversicherung über die Behandlungskosten von Spätfolgen der Transplantation. Künftig ist generell die Unfallversicherung für die Erstattung von Schäden zuständig. Das hilft auch privatversicherten Organspendern, die heute teils klagen müssen, um ihr Recht auf Kostenerstattung zu bekommen.

Bundestagsbüro Michael Kauch
Tel: 030/227 70 535 - Fax: 030/227 76 535
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin

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Gesetze zur Neuregelung der Organspende

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 15:10

Bundestag beschließt Gesetze zur Neuregelung der Organspende

Heute hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz mit breiter Mehrheit beschlossen.

Um die Organspendebereitschaft zu erhöhen, haben sich alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im März 2012 auf einen Gruppenantrag zur Organspende geeinigt. Sie gehen mit dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz einen gemeinsamen Weg, um dieses Ziel zu erreichen. Durch die Entscheidungslösung werden jeder Bürger und jede Bürgerin regelmäßig in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und ggf. eine Erklärung auch zu dokumentieren.

Um eine informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen zu ermöglichen, ist eine breite Aufklärung der Bevölkerung zu den Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende durch die Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen vorgesehen. Dabei wird der Grundsatz der Freiwilligkeit der Entscheidung jedes Einzelnen und die Ergebnisoffenheit der Aufklärung gesetzlich klargestellt. Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen nennen den Versicherten auch fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Organ- und Gewebespende. In Zukunft soll auch die elektronische Gesundheitskarte zur Speicherung von Angaben zur Organspendebereitschaft genutzt werden können. Die Gesundheitskarte ermöglicht rechtlich und technisch einen hohen Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten. Die Speicherung der Angaben ist für die Versicherten freiwillig. Die Krankenkassen werden dabei aber keinesfalls Zugriff auf die übrigen hochsensiblen Gesundheitsdaten erhalten.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes werden EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit werden in Europa einheitliche und klare gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation hergestellt. Neben den hohen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen geht es vor allem um verbesserte Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern. Eine Organspende kann nur in Krankenhäusern stattfinden, die über eine Intensivstation mit Beatmungsplätzen verfügen, dies betrifft nach einer Statistik der
Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) derzeit rund 1.350 Krankenhäuser. Die Aufgaben der Entnahmekrankenhäuser im Prozess der postmortalen Organspende werden im Transplantationsgesetz gesetzlich verankert, und so werden die Verantwortung der Krankenhäuser und ihre aktive Mitwirkungspflicht für die Organspende unterstrichen. Darüber hinaus werden Entnahmekrankenhäuser verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Diese haben die Aufgabe, den Gesamtprozess der Organspende zu koordinieren.

Zudem wird mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes die Absicherung von Lebendspendern entscheidend verbessert und unmissverständlich und umfassend geregelt. Künftig hat jeder Lebendspender einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers, insbesondere auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld.

Bei Lebendorganspenden an privat krankenversicherte Personen gewährleistet das private Versicherungsunternehmen des Organempfängers die Absicherung des Spenders. In einer Selbstverpflichtungserklärung vom 9. Februar 2012 haben sich alle Mitgliedsunternehmen des Verbands der Privaten Krankenversicherung verpflichtet, für die Aufwendungen der Spender (Krankenbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Fahrtkosten, entstandener Verdienstausfall) aufzukommen. So wird eine einheitliche Absicherung der Lebendorganspender unabhängig vom Versicherungsstatus der Organempfänger gewährleistet.

Des Weiteren findet künftig das Entgeltfortzahlungsgesetz auch für Lebendorganspender Anwendung. Dies bedeutet, dass in Zukunft eine Arbeitsverhinderung auch infolge einer Organspende eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit darstellt, so dass Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen besteht. Bisher mussten die betroffenen Arbeitnehmer andere Lösungen finden, beispielsweise Urlaub nehmen.

Eine weitere entscheidende Neuerung betrifft den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Interesse der Spender wird eine klare und unzweideutige Abgrenzung der versicherungsrechtlichen Absicherung vorgenommen. Es wird geregelt, dass sich der Unfallversicherungsschutz auf alle Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit einer Organspende bezieht, die über eine regelmäßig entstehende Beeinträchtigung hinausgehen und im ursächlichen Zusammenhang stehen. Das bedeutet z. B.: Nach der Spende einer Niere gilt ein späteres Versagen der verbleibenden Niere als Versicherungsfall und löst sämtliche Ansprüche auf Rehabilitation und Entschädigung gegen den Unfallversicherungsträger aus. Zudem wird im Bereich der Unfallversicherung eine wichtige Altfallregelung im Sinne der Betroffenen geschaffen: Der erweiterte Unfallversicherungsschutz wird im Hinblick auf Leistungen ab Inkrafttreten der Neuregelungen damit auch auf Gesundheitsschäden erstreckt, die bei den Spendern nach der Einführung des Transplantationsgesetzes im Jahre 1997 und noch vor Inkrafttreten des erweiterten Unfallversicherungsschutzes eingetreten sind.

Darüber hinaus wird die Versorgung von Patienten vor oder nach Organtransplantation und von lebenden Spendern insgesamt in den Versorgungsbereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung aufgenommen. Dadurch kann eine qualitativ hochwertige, spezialisierte Diagnostik und Behandlung sowie eine strukturierte Nachsorge – auch für die lebenden Spender – gewährleistet werden.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind als Auftraggeber der als Koordinierungsstelle tätigen Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) gesetzlich verpflichtet, diese kontinuierlich zu überwachen. Im Interesse einer erhöhten Transparenz ist im Transplantationsgesetz ausdrücklich geregelt, dass die DSO grundsätzliche finanzielle und organisatorische Entscheidungen den Auftraggebern vorlegen muss. Aus Gründen der Transparenz wird die DSO außerdem dazu verpflichtet, ihren Geschäftsbericht jährlich zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes die bereits bestehende Überwachungskommission und deren Aufgaben gesetzlich verankert worden. Neben der Koordinierungsstelle werden auch Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäuser zur Auskunft verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.organspende-info.de und
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/organspende

Quelle: Pressemitteilung des BMG vom 25.05.2012
http://www.bundesgesundheitsministerium ... setze.html

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Bundesrat bringt Organspendereform durch

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 18:36

Bundesrat bringt Organspendereform durch
Trotz der zuletzt gewachsenen Kritik: Das Parlament hat die Organspendereform abgesegnet. Nun wird aus der Zustimmungs- eine Entscheidungslösung - und die Kliniken müssen neue Bedingungen erfüllen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=814 ... nde&n=1931

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Organspende - Entscheidungslösung nicht akzeptabel

Beitrag von Helga Ophoven » 28.05.2012, 13:28

WernerSchell hat geschrieben: An die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,
nach den vorliegenden Informationen soll am 22.03.2012 über die Organspende bzw. Transplantationsgeschehen beraten und entschieden werden. Wir teilen daher mit Blick auf das verfassungsrechtlich garantierte Patienten-Selbstbestimmungsrecht noch einmal mit:
Die bisherigen Regelungen zur Organspendeerklärung sind nach hiesiger Überzeugung völlig ausreichend. Wer das Transplantationsgeschehen verbessern will, muss vornehmlich in den Krankenhäusern mit entsprechenden personellen und sachlichen Mitteln neue Strukturen schaffen.
Die Einführung einer Entscheidungslösung, die ganz entschieden auf Druck setzt, ist abzulehnen. Dies zumal deshalb, weil es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Menschen ausreichend aufgeklärt werden, vor allem über den Hirntod und weitere bedeutsame Fragestellungen. Dazu gehört auch, den Menschen klarzumachen, dass trotz entgegenstehenden Anmerkungen eine auf Therapieabbruch gerichtete Patientenverfügung mit einer Organspende nicht vereinbar ist.
Wird man in dieser Weise informieren, wird die vielfach behauptete Spendenbereitschaft der Bevölkerung, die aktuell mit 75% angegeben wird, in sich zusammen brechen. In zahlreichen Vortragsveranstaltungen konnten diesbezügliche Feststellungen getroffen werden.
Es ist auch nicht akzeptabel, dass weiter vorgesehen ist, den Druck bezüglich der Organspendebereitschaft bei Straßenverkehrsämtern und anderen Behörden ausüben zu lassen. Die angefügte Pressemitteilung vom 11.07.2011 ist daher weiterhin aktuell.
Es wird daher gebeten, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen!
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

>> Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk <<
Pressemitteilung vom 11.07.2011

»Organspende kann Leben retten«
Transplantationsgeschehen und dazu erforderliche Aufklärungsarbeit sollten verbessert werden


Mit Rücksicht auf die rund 12.000 Menschen in Deutschland, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, sind geeignete Maßnahmen geboten, das Transplantationsgeschehen – Organspende bis zur Organverpflanzung – effektiver zu gestalten.
Das geltende Transplantationsgesetz regelt bereits die Pflichten zur Aufklärung über die freiwillige Organspende. Entsprechende Kampagnen werden seit Jahren, z.B. von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, durchgeführt und durch das Verteilen von Broschüren einschließlich „Organspendeausweis“ ergänzt. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat sich in der Vergangenheit durch Vortragsveranstaltungen und die Auslage entsprechender Informationsschriften bei den Neusser Pflegetreffs an der Aufklärungsarbeit konkret beteiligt. Gleichwohl konnten 2010 in Deutschland nur rund 4.000 Organtransplantationen durchgeführt werden. Die Zahl der benötigten Organe liegt also weit über der Zahl der gespendeten Organe.
Es gibt gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass mehr Organe unter Achtung der verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechte gespendet und transplantiert werden könnten, wenn die rechtlich gegebenen Möglichkeiten effektiver genutzt würden. So erscheint es sinnvoll, die Aufklärungsarbeit zur Organspende noch einmal deutlich zu verstärken und durch Angebote spezieller Informationen zu ergänzen. Dabei wird es darum gehen müssen, alle relevanten Fragen hinsichtlich des Organentnahmeverfahrens und der Hirntodproblematik ergebnisoffen zu erläutern. Kritische Erwägungen dürfen dabei ausdrücklich nicht ausgeklammert bleiben. Denn in der Frage für oder gegen Organspende gibt es kein „Richtig“ oder „Falsch“. Es kann gute Gründe geben, sich für aber auch gegen eine Organspende zu entscheiden. Jeder Einzelne muss sein Selbstbestimmungsrecht frei und ohne jegliche Einflussnahme bzw. ohne Druck wahrnehmen können, ob und wie er sich zur Organspende äußert und entscheidet.
Herausragend bedeutsam erscheint die Notwendigkeit, in den bundesdeutschen Krankenhäusern das System der Meldung potenzieller Organspender und die Strukturen zur Organentnahme und Transplantation, ohne die angesprochenen Selbstbestimmungsrechte zu berühren oder gar einzuschränken, durch präzisere Regelungen zu verbessern. Dazu sind offensichtlich auch weitere finanzielle Anreize geboten.
Die zur Zeit in der Öffentlichkeit diskutierten Absichten, jede Bürgerin / jeden Bürger einmal im Leben, z.B. beim Führerscheinerwerb oder bei der Beantragung eines Personalausweises, auf die Organspendebereitschaft anzusprechen, wird in dieser Form als ungeeignete Lösung angesehen, für die notwendige Klarheit zu sorgen. Mit dem in Aussicht genommenen frühzeitigen Ansprechen der BürgerInnen wird von insoweit inkompetenten Institutionen zu den Grundpositionen von Leben und Tod ein unvertretbarer Entscheidungsdruck erzeugt, so dass sich zwangsläufig verfassungsrechtliche Bedenken ergeben müssen. Das Ausbringen einer gegebenenfalls getroffenen Entscheidung auf einem amtlichen Papier, Führerschein, Personalausweis oder Versichertenkarte, wird daher abgelehnt. Die Verdeutlichung einer unbeeinflussten Entscheidung zur Organspende mittels gesondertem „Organspendeausweis“ ist nach hiesiger Überzeugung völlig ausreichend.
Werner Schell
Dozent für Pflegerecht, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Hier möchte ich nur anfügen "gefällt mir"! Offensichtlich hat die Mehrheit der MdB nichts dazu gelernt und ist wie eine Hammelherde ihren "Anführern" gefolgt.
Helga
Pflegesystem verbessern - daher muss mehr Pflegepersonal eingestellt werden. Sonst wird mehr Zuwendung nicht gelingen.

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Organspenden sind auch für chronisch Kranke möglich

Beitrag von Presse » 29.05.2012, 11:11

BARMER GEK Pressemitteilung vom 29. Mai 2012

BARMER GEK: Organspenden sind auch für chronisch Kranke möglich

Wuppertal - Auch chronisch kranke Menschen können Organe spenden. Darauf weist die BARMER GEK mit Blick auf den Tag der Organspende am 2. Juni hin. „Diabetes mellitus zum Beispiel ist kein Grund, eine Organspende von vornherein auszuschließen“, betont Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin der BARMER GEK. Prinzipiell könnten alle Menschen Organe spenden, die nicht an einer Infektion mit dem HI-Virus oder einer akuten Krebserkrankung leiden. „Bei allen potenziellen Spendern wird der Zustand von Organen gründlich geprüft. Das gilt auch bei Diabetikern oder Menschen, die jahrelang an Bluthochdruck gelitten hatten“, so Marschall.

Gerade Diabetiker könnten zudem selbst von den Fortschritten der modernen Transplantationsmedizin profitieren. „Heute ist es zum Beispiel möglich, Patienten durch eine Transplantation der Bauspeicheldrüse oder auch nur bestimmter Zellen zu helfen, die Insulinproduktion im Körper wieder anzukurbeln.“ Öfter würden Niere und Bauchspeicheldrüse gemeinsam transplantiert, wenn die Nieren bereits versagt hätten. Allein 2011 gab es 19 BARMER GEK Versicherte, bei denen eine solche Kombination vorkam. Insgesamt erhielten im vergangenen Jahr 507 bei der BARMER GEK Versicherte ein oder mehrere Spenderorgane. Im Jahr zuvor waren es noch 536 gewesen.

Wer sich für eine Organspende entscheidet, sollte dies möglichst mit einem Organspendeausweis dokumentieren, rät Marschall. Das würde vor allem Angehörige entlasten, die auch bei der künftig geplanten Entscheidungslösung einer Organspende zustimmen müssen, wenn der Spender selber keinen Ausweis ausgefüllt hat. Organspendeausweise gibt es zum Beispiel in jeder BARMER GEK Geschäftsstelle. Mehr Informationen zur Organspende unter http://www.barmer-gek.de/103426 .
______________________________________________
BARMERGEK Pressestelle
Tel.: 0800 33 20 60 99 1420
presse@barmer-gek.de
Athanasios Drougias (Ltg.), Tel.: 0800 33 20 60 99 1421
Dr. Kai Behrens, Tel.: 0800 33 20 60 44 3020

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Organspenderegelung verstößt gegen Selbstbestimmungsrecht

Beitrag von Rob Hüser » 30.05.2012, 08:18

Die Kritik von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk an den neuen Organspenderegeln, die deutlich auf Druck abstellen, unterstütze ich. Herr Steinmeier, Fraktionschef der SPD im Parlament, hat sogar im Deutschen Bundestag erklärt, dass man den Menschen "auf die Pelle Rücken" wolle. Wo bleibt hier der Respekt vor der Patienten-Selbstbestimmung? Entscheidungen im Zusammenhang mit der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) erfordern nach höchstrichterlicher Rechtsprechung immer eine umfassende und auf den Einzelfall bezogene Aufklärung. Wer aber anderen nur auf die Pelle rückt, hat mit Aufklärung wohl eher nichts im Sinn. Eine solche Aufklärung ist aber gerade im Zusammenhang mit der Organspende wichtig. Denn hier geht es schließlich, vereinfacht gesagt, um Leben und Tod.

Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Entscheidungslösung beschlossen

Beitrag von Presse » 01.06.2012, 05:51

Organspende:
Entscheidungslösung beschlossen


Die Organspende wird in wichtigen Bereichen neu geregelt. Am 25. Mai 2012 hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz mit großer Mehrheit beschlossen. Vorgesehen ist eine breite Aufklärung der Bevölkerung zur Organspende. Künftig werden jeder Bürger und jede Bürgerin regelmäßig in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und ggf. eine Erklärung auch zu dokumentieren. Die Absicherung von Lebendspendern wird entscheidend verbessert und umfassend geregelt. Die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation werden an europäische Vorgaben angepasst und die Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern verbessert.
Hier finden Sie unsere Pressemitteilung:
http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... ossen.html
Hier finden Sie Beschlussempfehlung und Bericht zum Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes:
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 7_9773.pdf
Hier finden Sie Beschlussempfehlung und Bericht zum Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz:
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 7_9774.pdf
Hier finden Sie Fragen und Antworten, insbesondere zu den Neuregelungen für Lebendspender:
http://www.bmg.bund.de/praevention/orga ... pende.html

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
GP_aktuell
31.05.2012

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Das neue Gesetz und der alte Alltag der Bürger

Beitrag von Presse » 01.06.2012, 12:36

Organspende: Das neue Gesetz und der alte Alltag der Bürger
FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung
Wenn Sie also wissen wollen, wie sich Ihre Patientenverfügung zur Organspendeerklärung verhält, ob Sie besser hier oder dort etwas ändern sollten, wenn sie die beiden Erklärungen harmonisieren wollen, riskieren Sie entweder nichts zu erfahren oder ...
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... erger.aspx

WernerSchell
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Organspende - Neuregelungen in der Kritik

Beitrag von WernerSchell » 02.06.2012, 07:51

Presse hat geschrieben:Organspende: Das neue Gesetz und der alte Alltag der Bürger
FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung
Wenn Sie also wissen wollen, wie sich Ihre Patientenverfügung zur Organspendeerklärung verhält, ob Sie besser hier oder dort etwas ändern sollten, wenn sie die beiden Erklärungen harmonisieren wollen, riskieren Sie entweder nichts zu erfahren oder ...
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... erger.aspx
Der o.a. Text wurde am 01.06.2012 mit dem nachfolgenden Text kommentiert. Da keine Textübernahme erfolgte, wurde heute, 02.06.2012, nochmals gepostet. Wiederum keine Übernahme des Kommentars. Offensichtlich sind im FAZ-Blog keine klar kritischen Äußerungen gewünscht:

Die bisherigen Regelungen zur Organspendeerklärung waren nach hiesiger Überzeugung völlig ausreichend. Wer das Transplantationsgeschehen verbessern will, muss vornehmlich in den Krankenhäusern mit entsprechenden personellen und sachlichen Mitteln neue Strukturen schaffen.
Die Einführung einer Entscheidungslösung, die ganz entschieden auf Druck setzt, ist abzulehnen. Dies zumal deshalb, weil es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Menschen ausreichend aufgeklärt werden, vor allem über den Hirntod und weitere bedeutsame Fragestellungen. Dazu gehört auch, den Menschen klarzumachen, dass trotz entgegenstehenden Anmerkungen eine auf Therapieabbruch gerichtete Patientenverfügung mit einer Organspende nicht vereinbar ist. Wird man in dieser Weise informieren, wird die vielfach behauptete Spendenbereitschaft der Bevölkerung, die aktuell mit 75% angegeben wird, in sich zusammen brechen. In zahlreichen Vortragsveranstaltungen konnten diesbezügliche Feststellungen getroffen werden.
Es ist auch nicht akzeptabel, dass weiter vorgesehen ist, den Druck bezüglich der Organspendebereitschaft bei Straßenverkehrsämtern und anderen Behörden ausüben zu lassen. Es ist ungeheuerlich, wenn Herr Steinmeier, SPD, im Deutschen Bundestag erklärt, man wolle den Menschen "auf die Pelle rücken". Ich erwidere, dass mehr Achtung vor der Selbstbestimmung der Patienten geboten ist. Von einem Schritt in die richtige Richtung sehe ich weit und breit nichts.


Zum Thema Infos, auch kritisch, unter viewtopic.php?t=15883
Werner Schell, Dozent für Pflegerecht - http://www.wernerschell.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Cicero
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Organspende - Neuregelungen in der Kritik

Beitrag von Cicero » 03.06.2012, 10:10

WernerSchell hat geschrieben: Die bisherigen Regelungen zur Organspendeerklärung waren nach hiesiger Überzeugung völlig ausreichend. Wer das Transplantationsgeschehen verbessern will, muss vornehmlich in den Krankenhäusern mit entsprechenden personellen und sachlichen Mitteln neue Strukturen schaffen.
Die Einführung einer Entscheidungslösung, die ganz entschieden auf Druck setzt, ist abzulehnen. Dies zumal deshalb, weil es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Menschen ausreichend aufgeklärt werden, vor allem über den Hirntod und weitere bedeutsame Fragestellungen. Dazu gehört auch, den Menschen klarzumachen, dass trotz entgegenstehenden Anmerkungen eine auf Therapieabbruch gerichtete Patientenverfügung mit einer Organspende nicht vereinbar ist. Wird man in dieser Weise informieren, wird die vielfach behauptete Spendenbereitschaft der Bevölkerung, die aktuell mit 75% angegeben wird, in sich zusammen brechen. In zahlreichen Vortragsveranstaltungen konnten diesbezügliche Feststellungen getroffen werden.
Es ist auch nicht akzeptabel, dass weiter vorgesehen ist, den Druck bezüglich der Organspendebereitschaft bei Straßenverkehrsämtern und anderen Behörden ausüben zu lassen. Es ist ungeheuerlich, wenn Herr Steinmeier, SPD, im Deutschen Bundestag erklärt, man wolle den Menschen "auf die Pelle rücken". Ich erwidere, dass mehr Achtung vor der Selbstbestimmung der Patienten geboten ist. Von einem Schritt in die richtige Richtung sehe ich weit und breit nichts.
Guten Tag Herr Schell,
nachdem ich mich bereits positiv zu Ihrem Interview beim Pflege-Congress in Köln am 24.05.2012 geäußert habe, auch hier:
Ihr Sichtweise findet meine uneingeschränkte Zustimmung. Die Selbstbestimmungsrechte sind nur dann gewahrt, wenn auch die gehörige Aufklärung / Information erfolgt. Dies ist aber nach den bisherigen Bekundungen nicht gewährleistet. Man will die BürgerInnen nur unter Druck setzen (Herr Steinmeier will ihnen auf die Pelle rücken). So geht das nicht. Das gehört zurecht kritisiert. Danke dafür.
Die Ignoranz im Faz-Blog ist schon bemerkswert.
Es grüßt Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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Transplantation und Organspende - Aufklärung verbessern

Beitrag von Nursing-Neuss » 05.06.2012, 07:21

Die Vorstellungen des Gesetzgebers zur Verbesserung des Transplantationsgeschehens, vor allem zur Einwerbung von mehr Organspenden, sehe ich ebenfalls kritisch. Es gibt nämlich viele Menschen, die mehr als irritiert sind und objektive und verständliche Informationen verlangen. Überreden und Druck können nicht die Lösung sein. Im Übrigen habe ich auch festgestellt, dass viele Krankenhäuser an der Organentnahme überhaupt nicht interessiert sind. An dieser Stelle muss erheblich nachgebessert werden. Dazu gehört, wie auch in anderen Zusammenhängen immer wieder verdeutlich wurde, mehr Personal.

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Das Pflegesystem muss grundlegend reformiert werden. U.a. ist deutlich mehr Pflegepersonal erforderlich!

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