Neuausrichtung der Pflegeversicherung ... ein Flop?

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Ina Böhmer
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> "Flickwerk", "Schönheitsreparatur",

Beitrag von Ina Böhmer » 12.04.2012, 09:05

WernerSchell hat geschrieben:> "Flickwerk", "Schönheitsreparatur", "Etikettenschwindel" < ....
Ohne Rücksicht auf die nicht endend wollende Kritik am Gesetzentwurf zur sog. "Neuausrichtung der Pflegeversicherung" redet Herr Bahr bei allen möglichen Gelegenheiten davon, dass die vorgesehenen Regelungen für die Demenzkranken gut und hilfreich seien. Angesichts der Einschätzungen derjenigen, die sich wirklich auskennen, sind solche politischen Erklärungen des Ministers unglaublich und liegen komplett daneben. Will er oder kann er nicht begreifen, dass seine Reformvorstellungen nicht mal ausreichend sind? Nicht akzeptabel ist auch, dass die Kanzlerin zu all dem schweigt.

Ina
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Pflege-Neuausrichtungsgesetz - Kleine Anfrage

Beitrag von Presse » 17.04.2012, 15:26

Im Bundestag notiert:
Pflege-Neuausrichtungsgesetz
Gesundheit
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt das geplante Pflege-Neuausrichtungsgesetz unter die Lupe. In einer Kleinen Anfrage (17/9230 http://dip.bundestag.de/btd/17/092/1709230.pdf ) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen, aus welchen Gründen die ortsübliche Vergütung der in Pflegeeinrichtungen Beschäftigten als weitere Lohnuntergrenze entbehrlich geworden ist.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.04.2012
Deutscher Bundestag
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NRW kämpft für bessere Pflegereform in Berlin

Beitrag von Presse » 18.04.2012, 08:18

Ministerin Steffens:
NRW kämpft für bessere Pflegereform in Berlin

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Mit einer Reihe von Änderungsanträgen zur geplanten Pflegereform der Bundesregierung wird Nordrhein-Westfalen morgen (17. April 2012) in der Sondersitzung des zuständigen Bundesratsausschusses versuchen, mehr konkrete Verbesserungen für die Menschen zu erzielen. "Wenn wir schon nicht die Pflegereform bekommen, auf die die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen warten und dringend angewiesen sind, so wollen wir doch alles uns mögliche tun, um aus den unzureichenden Vorschlägen des Bundesgesundheitsministerium wenigstens noch das bestmögliche für die Menschen herauszuholen", erklärte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens heute (16. April 2012) in Düsseldorf. "Alleine 20 Änderungsanträge wird NRW daher in die morgigen Beratungen des zuständigen Bundesratsausschusses einbringen. Zudem werden wird alle Anträge aus anderen Bundesländern unterstützen, die aus unserer Sicht eine Verbesserung hin zu einer demographiefesten Infrastruktur bringen."

Alleine die Tatsache, dass der Bundesrat für morgen eine Sondersitzung des zuständigen Fachausschusses angesetzt hat, um die Vielzahl der Änderungsanträge aus den Ländern zur beraten, zeige, wie groß der Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf der Bundesregierung ist. NRW setzt sich mit den Änderungsanträgen insbesondere dafür ein, dass

•Schwerstpflegebedürftige entgegen von den geplanten geringfügigen Verbesserungen für die Betreuung Demenzkranker nicht auch noch ausgeschlossen werden;
•die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit einer Migrationsgeschichte in der Pflegeberatung stärker berücksichtigt werden;
•Pflegebedürftigen bei einer verzögerten Entscheidung über ihren Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung statt einer eher symbolischen "Strafgebühr" von 10 Euro pro Tag vorläufig zumindest teilweise echte Leistungen erhalten;
•die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen stärker verbessert wird, z.B. wenn die Pflegebedürftigen zeitweise anders versorgt werden müssen (im Krankenhaus oder per Kurzzeit-/Verhinderungspflege);
•Einzelpflegekräfte, die Pflegebedürftige zuhause betreuen, durch entsprechende Anwendung von Arbeitsschutzregelungen vor völlig inakzeptablen Arbeitsbedingungen geschützt werden;
•die Pflege durch solche Einzelpersonen in die Qualitätssicherung einbezogen wird;
•die angedachte Förderung von Pflege-Wohngemeinschaften so ausgestaltet wird, dass möglichst viele Wohngemeinschaften sie tatsächlich nutzen können, zugleich aber "Dumping-Angebote" durch eine Einbeziehung in die Qualitätssicherung der Landesgesetze über Pflegeinrichtungen vermieden werden;
•an der in diesem Jahr in NRW eingeführten Ausbildungsumlage künftig neben Pflegediensten auch andere Einrichtungen, die Pflegefachkräfte beschäftigen (Medizinische Dienste, Pflegekassen etc.), einbezogen werden können.
Neben diesen Einzelanträgen unterstützt Nordrhein-Westfalen einen Entschließungsantrag der rot-grün regierten Länder, der sich weiterhin für eine umgehende wirkliche Pflegereform ausspricht.

Steffens:
"Für uns führt kein Weg daran vorbei: Unser Land braucht eine Pflegereform, die diesen Namen auch verdient. Wir brauchen eine menschen- statt minutenorientierte Pflege. Wir brauchen eine wirkliche Einbeziehung der Demenzkranken in die Pflegeversicherung. Wir brauchen eine Stärkung der pflegenden Angehörigen und der quartiersnahen Versorgungsstruktur. Und wir brauchen für all dies das notwendige Geld - für eine menschenwürdige Pflege in unserem Land."

Quelle: Pressemitteilung vom 16.04.2012
http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pre ... /index.php

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Häusliche Pflege: Zeit versus Leistungskomplex

Beitrag von Ina Böhmer » 22.04.2012, 08:44

Die Zeitschaft "CAREkonkret" berichtet in der Ausgabe vom 20.04.2012 erneut über die beabsichtigten Neuregelungen im PNG, diesmal über den § 120. Dasbei wird auf die vorgesehenen Wahlmöglichkeiten der pflegebedürftigen Menschen aufmerksam gemacht. Es wird aber auch dargestellt, dass diese Wahlmöglichkeiten eingeschränkt sind auf die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Es wird auf die Mängel dieser Neuregelungen verwiesen. Alles wieder ein Beleg dafür, dass die Bahr`schen Neuerungen nicht wirklich Verbesserungen bringen. Es ist eben, wie schon oben formuliert wurde, ein "Etikettenschwindel".

Ina
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Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Beitrag von Presse » 23.04.2012, 18:22

175. Sitzung, Donnerstag, 26.04.2012, 09.00 - ca. 01.00 Uhr

3.a) Erste Beratung Bundesregierung
Neuausrichtung der Pflegeversicherung
- Drs 17/9369 - http://dip.bundestag.de/btd/17/093/1709369.pdf

b) Beratung Antrag DIE LINKE.
Pflege wirklich neu ausrichten - Ein Leben in Würde ermöglichen
- Drs 17/... -

c) Beratung BeschlEmpf u Ber (14. A)
zum Antrag SPD
Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen - Chancen zu nötigen Veränderungen nutzen
- Drs 17/2480, 17/7082 -
http://dip.bundestag.de/btd/17/024/1702480.pdf (TOP 3a-c, 02:00 Stunden)

Quelle: Informationen des Deutschen Bundestages unter folgender Adresse:
http://www.bundestag.de/dokumente/tages ... n/175.html

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Hausarzt als Lotse im Heim kostet extra

Beitrag von Presse » 24.04.2012, 06:23

Köhler: Hausarzt als Lotse im Heim kostet extra
Die Pflegereform zwingt Ärzte und Kassen an den Verhandlungstisch: Sie sollen die ambulante ärztliche Versorgung in Heimen neu aufstellen.
Für den möglichen Mehraufwand fordern die Ärzte mehr Geld. Die Kassen sind dagegen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=811 ... orm&n=1857

Gaby Modig
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Ärztliche Versorgung der Pflegeheimbewohner - mehr Geld?

Beitrag von Gaby Modig » 24.04.2012, 07:10

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtet heute, 24.04.2012, zur ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen:

Mehr Arztbesuche für Pflegeheimbewohner
VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 24.04.2012 - Berlin (RP). Die Kassenärzte wollen die medizinische Versorgung von Pflegeheimbewohnern verbessern. Die rund 700 000 vollstationär dauerpflegebedürftigen Patienten in Deutschland sollen künftig jeweils von Teams aus Haus- und Fachärzten betreut werden, die sich untereinander fachlich austauschen und gemeinsam Bereitschaftsdienste für das jeweilige Heim organisieren. Dem Konzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge sollen mindestens sechs bis acht Ärzte miteinander kooperieren, um die ständige Erreichbarkeit und lückenlose Versorgung der Patienten zu leisten.
.... mehr http://nachrichten.rp-online.de/wirtsch ... -1.2804628

Ich bin gespannt, wie sich die Versorgungsdiskussion weiter entwickelt. Offensichtlich geht es weniger um die Heimbewohner, sondern vornehmlich um zusätzliches Geld.

G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Pflegereform wird Probleme nicht lösen

Beitrag von Presse » 25.04.2012, 10:55

Pflegereform wird Probleme nicht lösen
vzbv kritisiert unzureichende Finanzierung und mangelnde Versorgung Demenzkranker


Die geplante Pflegereform wird die Probleme im Pflegesystem nicht lösen. Das kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband im Vorfeld der ersten Lesung des Referentenentwurfes im Bundestag am morgigen Donnerstag. „Demenzkranke fallen auch künftig durchs Raster, pflegende Angehörige stehen weiter im Regen und die Pflegeversicherung bleibt unterfinanziert“, resümiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Damit erreiche die Bundesregierung ihre im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele nicht. Der vzbv fordert, zur Finanzierung der Pflegeversicherung weitere Einkommensarten einzubeziehen. Zudem müsse der Bedürftigkeitsbegriff auf Demenzkranke ausgeweitet und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert werden.

Ohne neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird sich an der Situation Demenzkranker wenig ändern. Diese erhalten kaum Leistungen aus der Pflegeversicherung, weil ihr Leiden von der gültigen Pflegedefinition nicht erfasst wird. Zwar arbeitet der Beirat des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) inzwischen wieder an einer Neudefinition. Doch es gibt keine Festlegung, diese bis zum Ende der Wahlperiode abzuschließen. Unabhängig davon begrüßt der vzbv die vorgesehenen Leistungsverbesserungen für Demenzkranke, die zu Hause gepflegt werden. Allerdings müssen davon auch Betroffene in Pflegeheimen profitieren.

Darüber hinaus bedarf es effektiver Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus. Der vzbv fordert ein Pflegegeld, das sich am Elterngeld orientieren könnte. Zudem müssen für pflegende Angehörige mehr Möglichkeiten geschaffen werden, eine Auszeit zu nehmen.

Zudem gibt der Gesetzentwurf keine Antwort auf die Herausforderung, das Pflegerisiko nachhaltig und solidarisch finanziell abzusichern. Der vzbv fordert, die gesetzliche Pflegeversicherung zu stärken, indem weitere Einkommensarten und Personenkreise zu ihrer Finanzierung herangezogen werden.

Downloads
Neuausrichtung der Pflegeversicherung | Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf
(PDF, 132,58 KB)
http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Pf ... 2-2012.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2012
http://www.vzbv.de/9381.htm

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Nachbesserungen bei der Pflegereform gefordert

Beitrag von Presse » 25.04.2012, 10:58

VdK fordert Nachbesserungen bei der Pflegereform
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VdK fordert Nachbesserungen bei der Pflegereform "Die vorliegenden Reformvorschläge der Bundesregierung sind alles andere als der Beginn einer Neuorientierung in der Pflege." Das erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, anlässlich der morgigen Debatte im Bundestag über die geplante Pflegereform.

Zwar sei es zu begrüßen, dass insbesondere Demenzkranke mehr Leistungen erhalten sollen. "Die vorgesehenen 1,1 Milliarden Euro reichen aber bei weitem nicht aus, um ihre Situation zu verbessern. Die Ergebnisse des 3. Qualitätsberichts des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zeigen, dass insbesondere die Betreuung und Pflege von Demenzkranken noch weit von einer zuverlässigen, guten Pflege entfernt sind. Besonders die Zahlen über Fesselungen, teilweise sogar ohne gerichtliche Anordnung, sind erschreckend. Pflegekräfte haben zu wenig Zeit, und pflegende Angehörige sind oft am Ende ihrer Kraft. Zusätzliche 120 Euro Pflegegeld pro Monat, also 4 Euro am Tag, können einen Angehörigen, der einen Demenzkranken oft rund um die Uhr pflegt, nicht spürbar entlasten. Die finanzielle Anerkennung dieser Betreuungsleistung muss viel höher ausfallen", forderte Mascher.

Weiterlesen:
http://www.vdk.de/de27402

Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2012
--
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Michael Pausder (verantwortlich)
In den Ministergärten 4 - 10117 Berlin
Telefon 030 72629-0400
Telefax 030 72629-0499
http://www.vdk.de - presse@vdk.de

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Linksfraktion legt Reformvorschlag zur Pflege vor

Beitrag von Presse » 25.04.2012, 12:43

Linksfraktion legt Reformvorschlag zur Pflege vor
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke setzt sich kurzfristig für eine deutliche Aufstockung der Pflegeleistungen ein. In einem Antrag (17/9393 http://dip.bundestag.de/btd/17/093/1709393.pdf ), der am Donnerstag, 26. April, erstmals im Bundestag beraten werden soll, fordern die Linksparlamentarier als „Sofortmaßnahme“ den „Realwertverlust der Pflegeleistungen vollständig auszugleichen und die Sachleistungsbeträge für die ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege je Kalendermonat um weiter 25 Prozent zu erhöhen“. Damit die Leistungen ihren Wert erhalten, sollten sie zudem jährlich dynamisiert werden. Zudem verlangen die Abgeordneten, eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für Erwerbstätige einzuführen, die der Organisation der Pflege und der ersten pflegerischen Versorgung von Angehörigen oder nahestehenden Personen dient. Für Personen, die die Pflege dauerhaft übernehmen, will Die Linke Teilzeitvereinbarungen und flexible Arbeitszeitregelungen ermöglichen. Für Pflegekräfte fordern die Abgeordneten einen Mindestlohn von zehn Euro.
Die Fraktion spricht sich darüber hinaus für eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein. Dazu soll der Vorschlag des Pflegebeirats aus dem Jahr 2009 zügig gesetzlich verankert und umgesetzt werden. Gleichzeitig solle „ein neues, praxistaugliches Begutachtungsverfahren“ eingeführt werden. Der neue Pflegebegriff und das neue Begutachtungsverfahren müssten körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen umfassen und „selbstbestimmte Teilhabeermöglichung und Alltagskompetenz“ gewährleisten, heißt es im Antrag.
Die Linke plädiert auch für die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege. Die Versicherten sollten nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in die Kasse einzahlen. Zugrundegelegt werden sollten Einkommen aus unselbstständiger und selbstständiger Arbeit sowie alle sonstigen Einkommensarten wie Kapital-, Miet- und Pachterträge. Perspektivisch solle die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden. Der zur Entlastung der Arbeitgeber bei Einführung der Pflegeversicherung abgeschaffte Feiertag soll nach Vorstellung der Linksfraktion wieder eingeführt oder eine andere Maßnahme ergriffen werden, welche die Parität zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern „tatsächlich herstellt“.

Quelle: Mitteilung vom 25.04.2012
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Pflegemängel zeigen Handlungsbedarf auf

Beitrag von WernerSchell » 26.04.2012, 12:08

Zu dem nachfolgenden Pressetext und zur Gesamtproblematik des 3. MDS-Qualitätsberichtes 2012 kann in diesem Forum diskutiert werden unter folgender Adresse:
viewtopic.php?t=17239

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".


Pressemitteilung vom 26.04.2012

Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen zeigen dringenden Handlungsbedarf auf

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hat am 24.04.2012 seinen 3. Qualitätsbericht 2012 vorgelegt - http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... assung.pdf - und darin u.a. herausgestellt, dass sich die Qualität der Pflege gegenüber früheren Berichten (2005 und 2007) gebessert habe, aber gleichwohl über erhebliche Pflegemängel zu informieren sei. Beklagenswerte Zustände gibt es sowohl stationär wie ambulant und betreffen zum Beispiel die Ernährung (Nahrungsaufnahme), Lagerung, Mobilisation und Freiheit (Vermeidung von Fixierungen) der pflegebedürftigen Menschen. Das Ausmaß dieser Mängel wird im Qualitätsbericht nur pauschal und mit prozentualen Angaben beschrieben, so dass die exakten Pflege- und Versorgungsdefizite nicht ganz deutlich werden. Dabei spielt sicherlich auch eine Rolle, dass der MDS bemüht erscheint, in seinem Qualitätsbericht der eigenen Prüftätigkeit einen nicht unerheblichen Erfolg zuzuordnen und andererseits die Feststellungen zu einem großen Teil nur auf Dokumentationen gestützt werden (können). Es ist und bleibt ein Nachteil, wie beim vielfach kritisierten sog. Pflege-TÜV, dass das Dokumentationsgeschehen weitgehend die Basis von Beurteilungen ist und bleibt. Mittlerweile haben sich die Träger von Pflegeeinrichtungen auf den Prüfschwerpunkt „Dokumentation“ eingestellt, so dass allein aufgrund solcher Kriterien verbesserte Ergebnisse zwangsläufig sind.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist der Auffassung, dass die aufgezeigten Pflegemängel in den bundesdeutschen Pflegeeinrichtungen schnellstmöglich abgestellt gehören.

Dazu erscheint es vorrangig geboten, eine „Neuausrichtung in der Pflegeversicherung“ auf den Weg zu bringen, die in der Lage ist, die strukturellen Unzulänglichkeiten in den Gesundheits- und Pflegesystemen konsequent auflösen. Dazu liegen dem Bundesgesundheitsministerium und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages umfangreiche Vorschläge vor, die nur umgesetzt gehören. Die von der Bundesregierung eingebrachten Vorschläge zur „Neuausrichtung in der Pflegeversicherung“ können nur als unzureichend bezeichnet werden und führen nicht aus dem „Sumpf“ der mängelbehafteten Versorgung und Pflege der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen heraus. Die diesbezüglich von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk geäußerte konstruktive Kritik ist nachlesbar unter viewtopic.php?t=17141 und bezeichnet die vorgelegte Gesetzesinitiative als Flop (Note: sechs). Diese Einschätzung reiht sich ein in die Kritik nahezu aller kompetenter Institutionen und Einzelpersonen. Zum Teil werden die gemachten regierungsamtlichen Vorschläge sogar als Flickwerk, Etikettenschwindel etc. bezeichnet viewtopic.php?t=17124 .

Im Übrigen ergibt sich:

Der MDS hat in seinem Pflege-Qualitätsbericht 2012 nicht einmal problematisiert, dass es auch erhebliche Mängel in der ärztlichen Versorgung und der medikamentösen Versorgung der vor allem älteren pflegebedürftigen Menschen gibt. Zahlreiches Handeln gegenüber HeimbewohnerInnen beruht aber auf ärztliche Einschätzungen bzw. Anordnungen bzw. Verordnungen. Daraus leiten sich zwangsläufig auch Verantwortlichkeiten ab. Insoweit sieht der MDS offensichtlich keinen Prüfauftrag, weil er meint, insoweit in die Kompetenz der Ärzte, vor allem der sog. Therapiefreiheit, eingreifen zu müssen. Daher werden die Mängel in der ärztlichen Versorgung und vielfach beschriebenen bedenklichen Medikationen – zu viele und zum Teil falsche Medikamente – überhaupt nicht angesprochen. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sah sich daher veranlasst, sozusagen musterhaft im Rhein-Kreis Neuss Initiativen zu ergreifen, um verbesserte Versorgungs- und Pflegeverhältnisse zu schaffen bzw. zu gewährleisten – siehe dazu unter viewtopic.php?t=17044 .

Was die beklagten freiheitsentziehenden Maßnahmen (Fixierungen und ruhig stellende Medikamente) angeht, wären deutlichere Ausführungen des MDS hinsichtlich der Verantwortlichkeiten angezeigt gewesen. Solche Maßnahmen unterliegen den Anforderungen des § 1906 BGB: Sie bedürfen ggf. der Einwilligung der jeweiligen Vertreter (z.B. Rechtliche Betreuer) und müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen genehmigt werden. Es ist unter keinem denkbaren Gesichtspunkt akzeptabel, dass in rd. 14.000 Einzelfällen das verfassungsrechtlich vorgegebene Verfahren, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen, nicht eingehalten worden ist. Folgerichtig gehören diese rechtswidrigen Zustände in jedem Einzelfall hinterfragt bzw. sofort abgestellt (auch mit Rücksicht auf § 329 StGB).

Leider wird seitens des MDS auch nicht weiter ausgeführt, dass das Pflegepersonal aufgrund unzulänglicher Stellenschlüssel die pflegerischen Verrichtungen nur unvollkommen wahrnehmen kann. Nur vage werden Zusammenhänge von personellen Zuwendungsmöglichkeiten und Pflegeergebnissen angedeutet. Die Aufgabe des MDS wird offensichtlich darin gesehen, den Personalbestand allein an den vorgegebenen Stellenplänen zu bemessen. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass die vorhandenen Personaldecken nur dazu ausreichen, etwa 70% der pflegerischen und sonstigen Verrichtungen, ausgerichtet am Sorgfaltsgebot (§§ 276, 278 BGB) und den pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen (Pflegestandards usw.), zugunsten der pflegebedürftigen Menschen wahrzunehmen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert daher seit Jahren auf der Grundlage eines noch zu schaffenden Personalbemessungssystems eine deutliche Aufstockung des Pflegepersonals. Ohne solche personellen Verbesserungen wird es bei noch so vielen Prüfungen und Qualitätsberichten keine entscheidenden Veränderungen geben.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) hat sich in einer Stellungnahme vom 25.04.2012 zum MDS-Qualitätsbericht 2012 geäußert und ebenfalls die personellen Erfordernisse für eine gute Gesundheitsversorgung herausgestellt: http://www.dbfk.de/pressemitteilungen/w ... &navid=100 . Dort heißt es u.a.:

„Es muss interdisziplinär und sektorenübergreifend gehandelt werden, um die adäquate gesundheitliche Versorgung der Gesellschaft zu sichern. Dafür ist die Bereitstellung adäquater personeller und sächlicher Ressourcen erforderlich. Durch mehr Personal könnten auch weit mehr Heimbewohner ohne freiheitsentziehende Maßnahmen versorgt werden.“

Im MDS-Qualitätsbericht 2012 wird nicht näher ausgeführt, dass MitarbeiterInnen von Pflegeeinrichtungen mit Hinweisen auf Verbesserungsnotwendigkeiten oder gar mit Mängelanzeigen zurückhaltend umzugehen pflegen. Dies hat seinen Grund darin, dass bei solchen Wortmeldungen – schriftlich oder mündlich - vielfach Nachteile befürchtet werden. Daher sollte an dieser Stelle auch nicht unerwähnt bleiben, dass Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk seit Jahren Schutzregeln für ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement fordert, z.B. durch eine Neufassung des § 612a BGB - viewtopic.php?t=16148 . Leider wurden bislang solche Forderungen negiert.

Beachtenswert erscheinen im Zusammenhang mit der Beurteilung und der gebotenen Auflösung des Pflegenotstandes auch die Hinweise zur mangelhaften praktischen Ausbildung in der Pflege - viewtopic.php?t=17167 – bzw. zur nicht zielführenden Kampagne zur Anwerbung von Pflegefachkräften aus dem (außereuropäischen) Ausland - viewtopic.php?t=17268 .

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk sieht nach all dem dringenden Handlungsbedarf und fordert den Gesetzgeber auf, aus den getroffenen Feststellungen die notwendigen Folgerungen zu ziehen und damit zu veranlassen, dass die pflegerische und sonstige Betreuung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in allen Fällen gewährleistet werden kann, so, wie es u.a. der § 11 SGB XI erwarten lässt:

„Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“

Die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ sowie die Stellungnahme des Ethikrates vom 24.04.2012 zur „Demenz und Selbstbestimmung“ sind dabei zu berücksichtigen bzw. umzusetzen.

Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei

+++
Der vorstehende Pressetext wurde heute, 26.04.2012, mit folgendem Anschreiben
den Abgeordneten des Deutschen Bundestages übersandt
:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie beginnen heute mit den Beratungen über einen Gesetzentwurf zur sog. "Neuausrichtung in der Pflegeversicherung". Ich übersende Ihnen zur Berücksichtigung bei Ihren Erwägungen und Entscheidungen den nachfolgenden Pressetext. Es handelt sich um eine differenzierte Stellungnahme zum 3. MDS-Qualitätsbericht. Es besteht danach keine Veranlassung, irgendetwas schön zu reden. Es muss grundlegende systemische Veränderungen geben.
Ich stehe gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegereform-Debatte voller Angriffslust

Beitrag von Presse » 26.04.2012, 16:28

Pflegereform-Debatte voller Angriffslust
Munterer Bundestag: Attacken auf das jeweils andere Lager haben heute die erste Debatte im Plenum über die geplante Pflegereform bestimmt. Die SPD ist mit einem Antrag, Demenzkranke schneller besser zu stellen, gescheitert. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=811 ... ege&n=1866

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Pflegereform fehlt die nötige Perspektive

Beitrag von Presse » 26.04.2012, 16:51

Der Pflegereform fehlt die nötige Perspektive / bpa: Zu wenig Lösungsansätze für Pflegebedürftige, Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen

Berlin (ots) - Heute fand die erste Lesung zum Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) im Bundes-tag statt. Damit beginnt der Abstimmungsprozess für das vom Gesundheitsminister eingebrachte neue Gesetz zu den Änderungen in der Pflegeversicherung. Allerdings fehlen noch wesentliche Teile. Die angekündigte finanzielle Absicherung der Pflegefinanzierung aufgrund der drastisch ansteigenden Zahl an Pflegebedürftigen steht ebenso aus wie die Maßnahmen zum Bürokratieabbau.

"Das PNG vereint Ansätze, die in die richtige Richtung gehen. Der bpa begrüßt die zukünftigen Verbesserungen für demenzerkrankte Menschen und den Ausbau der Betreuungsleistungen auch in der Tagespflege," so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 7.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt.

"Die wesentlichen Kritikpunkte bleiben. Wer mehr für die an Demenz erkrank-ten Menschen machen will, darf weder die Mehrheit der Pflegeheimbewohner noch die ambulant versorgten in der Pflegestufe drei leer ausgehen lassen. Wichtig wäre ein Zeichen an die Mitarbeiter und Pflegebedürftige, indem mehr Betreuungskräfte gewährt werden. Auch die Berücksichtigung von Pflegesätzen, die auf der Kalkulation von Tarifgehältern basieren, sollte selbstverständlich sein," kritisiert Bernd Meurer.

Einige, noch im Referentenentwurf zum Gesetz enthaltene Punkte, wurden im vorliegenden Gesetzentwurf bereits verändert - diese Änderungen werden ausdrücklich begrüßt. Hierzu zählt der Verzicht auf neue Leistungserbringer mit deutlich niedrigeren Qualitäts- und Personalanforderungen.

Der bpa ruft dazu auf, den heute eingeleiteten Abstimmungsprozess und Dialog für die nötigen Nachbesserungen zu nutzen und die übrigen Bestandteile der Reform vorzulegen.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.04.2012 bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Pressekontakt: Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews: (030) 30 87 88 60

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Altern in Würde ja - aber nicht nach FPD-Vorgaben

Beitrag von Rob Hüser » 27.04.2012, 16:22

In einem Newsletter teilt die FDP soeben mit:

Bahr: Pflegereform ermöglicht Altern in Würde
Rund eine halbe Million Demenzkranke und ihre Angehörigen erhalten ab Januar 2013 deutlich mehr und bessere Leistungen als bisher. Dies ist Teil der Pflegereform, die am Donnerstag im Bundestag beraten wurde. Gesundheitsminister Daniel Bahr betonte, das Gesetz unterstütze Demenzkranke und ihre Angehörigen, die die Hauptlast in der Pflege trügen. ....


Es ist schon eine Unverfrorenheit zu behaupten, dass die diskutierte Gesetzesinitiative eine Pflegereform sei. Zusätzlich zu behaupten, dass alles ermögliche ein Altern in Würde ist mehr als abenteuerlich, liegt völlig daneben. Einen Minister, der solche Statements abgibt, brauchen wir eigentlich nicht (mehr).

Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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Beitrag von Presse » 29.04.2012, 06:41

Mitteilung vom 27.04.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Debatten im Deutschen Bundestag rund um Gesundheit und Pflege erinnern wir an unsere jüngsten Forderungen. Wir bitten daher um Aufmerksamkeit für die beiliegende Pressemitteilung.
Mit freundlichem Gruß
Rita Pfaff
Sekretariat
Verband katholischer Altenhilfe
in Deutschland e.V.
Karlstr. 40
79104 Freiburg
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Überschüsse in der Krankenversicherung sinnvoll für Pflegebedürftige
verwenden!


Pressemitteilung:

Der Verband der katholischen Altenhilfe in Deutschland (VKAD) fordert
die Politik auf, endlich Systemfehler in der Pflegeversicherung zu
korrigieren


„Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer Pflegereform nicht, dass sie
Überschüsse in der Krankenversicherung sinnvoll in der stationären und
ambulanten Pflege einsetzen kann. Sie hat heute die Chance, einen
Systemfehler des SGB XI dauerhaft zu korrigieren“, kritisiert VKADVorsitzender
Hanno Heil. „Damit würde sie pflegebedürftigen alten
Mitbürgerinnen und Mitbürgern nachhaltig eine bessere Pflege sichern!“
Der Fachverband der Träger katholischer Altenhilfe und Pflege hat dazu
zwei Vorschläge erarbeitet. Sie verbinden einen sinnvollen Einsatz der
Überschüsse in der Krankenversicherung mit einer Investition in
Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen.

1. Stationär erbrachte medizinische Behandlungspflege muss aus der
Krankenversicherung vergütet werden
.

Nach wie vor zwingt die Pflegeversicherung die Träger der Altenhilfe,
Leistungen der Behandlungspflege, die systematisch Zahlungsverpflichtungen
der Krankenversicherung beinhalten, im Rahmen der
Versorgung nach dem SGB XI zu erbringen. Den Krankenkassen werden
dadurch Kosten erspart.
Die aktuellen Überschüsse in der Krankenversicherung ermöglichen es,
diese falsche Zuordnung zwischen Leistungen und Vergütung zu korrigieren.

So, wie ambulant gepflegte Versicherte einen Rechtsanspruch auf
Leistungen aus der KV haben, muss dies auch für stationär Versicherte
gelten. Es besteht dringender Handlungsbedarf, weil der Aufwand in der
Behandlungspflege in den Pflegeeinrichtungen steigen wird:
Verbesserungen in der ambulanten Versorgung tragen dazu bei, dass
Pflegebedürftige länger in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.
Aufgrund verkürzter Verweildauer in Kliniken werden Patienten/innen mit
höherem behandlungspflegerischen Bedarf entlassen.

Beide Entwicklungen führen dazu, dass die Behandlungspflege bei denjenigen
Bewohnern/innen, die in stationäre Altenpflegeeinrichtungen aufgenommen werden,
aufwändiger wird.

2. Ambulante häusliche Pflege muss tarifgerecht bezahlt werden.

Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ muss gewährleisten, dass die Leistungsentgelte die
tariflichen Löhne der Pflegekräfte in der ambulanten Pflege absichern. Dies wird derzeit durch
die Bindung der Vergütung der Behandlungspflege an den sogenannten Grundlohnsummenanstieg
(§ 71 SGB V) verhindert. Der Anstieg der Grundlohnsummen spiegelt nicht die realen
Kostensteigerungen (steigende Energiekosten, Tarifsteigerungen) wider. Die ambulanten
Pflegedienste werden mit dieser Regelung wirtschaftlich an die Wand gedrückt. Die Qualität der
Pflege ist in Gefahr. Der VKAD fordert die Abkehr vom realitätsfernen Prinzip des
Grundlohnsummenanstiegs! Die Überschüsse in der Krankenversicherung bieten dem Bundesgesundheitsminister
die Chance, hier dringend notwendige Verbesserungen zu erreichen.

Im Verband der katholischen Altenhilfe in Deutschland haben sich 1200 Einrichtungen und
Dienste der Altenhilfe und ambulanten Pflege zusammengeschlossen, in denen etwa 90.000
Menschen beschäftigt sind und ca. 100.000 pflegebedürftige Menschen versorgt werden.

Kontakt: Hanno Heil
Vorsitzender
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.
Tel.: 06482-5428
Fax: 06482-919254
Mobil: 0173-3155289
heil.vkad@googlemail.com

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