Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Koalition zurrt Pflegereform fest

Beitrag von Presse » 21.03.2012, 07:28

Koalition zurrt Pflegereform fest
Die Pflegeform steht: Union und FDP haben die letzten offenen Fragen geklärt. Die Ausbildung der Pflegekräfte steht vor tief greifenden Umwälzungen - mit vielleicht sehr teuren Folgen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=808 ... ege&n=1779

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Pflegereform mit Leistungskürzungen ?

Beitrag von Gaby Modig » 21.03.2012, 09:11

In einem Bericht der Rheinischen Post vom 21.03.2011 (siehe unten) las ich heute, dass Herr Bahr sogar Einsparungen bei den Pflegeeinstufungen vorhat.
Damit sollen die Mehrausgaben an anderer Stelle teilweise aufgefangen werden.
Ich bin gespannt, was es damit konkret auf sich hat.

G.M.

Im Zuge der für 2013 vorgesehenen Reform
Bahr plant auch Einsparungen bei Pflege

VON EVA QUADBECK - zuletzt aktualisiert: 21.03.2012 - 07:52
Berlin (RP). Bei der Pflegereform wird es nicht nur Sieger geben: Während Demenz-Kranke mehr Geldleistungen erhalten sollen, setzt Gesundheitsminister Daniel Bahr durch eine verbesserte häusliche Pflege und einen leichteren Zugang zur Reha für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch auf Einsparungen. Dies geht aus dem nachgebesserten Gesetzentwurf zur Pflegereform hervor, der unserer Redaktion vorliegt. …. http://www.rp-online.de/politik/deutsch ... -1.2761023
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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Pflege-Neuausrichtung - umfassende Verbesserungen gefordert

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 07:20

BARMER GEK Pressemitteilung vom 26. März 2012

BARMER GEK Verwaltungsrat fordert umfassende Pflege-Neuausrichtung

Berlin - Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz stößt beim BARMER GEK Verwaltungsrat grundsätzlich auf Zustimmung. „Insbesondere die Verbesserung von Leistungen für Demenzkranke geht in die richtige Richtung“, sagt Holger Langkutsch, Vorsitzender des Versichertenparlaments. Gleichwohl vermisse man klare Perspektiven für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Anlässlich des heute in Berlin stattfindenden BARMER GEK Symposiums „Sicherheit im Pflegefall. Wohin steuert die Pflegeversicherung?“ fordern die BARMER GEK Verwaltungsräte die zügige Einführung des neuen Begriffs für Pflegebedürftigkeit: „Der jetzt beauftragte Expertenbeirat muss die gute Vorarbeit seines Vorgängers nutzen.“ Gerade weil man noch viele komplizierte technische und finanzielle Fragen zu klären habe, sei weniger Aufschub und mehr Umsetzung gefragt. „Wir dürfen jetzt nicht auf halber Strecke stehen bleiben!“

Auch künftig müsse die Pflege durch eine solide paritätische Umlagefinanzierung sichergestellt werden, die Private Pflegeversicherung sei dabei in die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung mit einzubeziehen. Auch die geplante Förderung von freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherungen sehen die Versichertenvertreter mit Skepsis. „Ein sozial ausgewogenes und ökonomisch tragfähiges Modell, von dem alle profitieren, ist hier schwer vorstellbar.“

Positiv bewertet der Verwaltungsrat insbesondere die gezielte Leistungsverbesserung für Demenzkranke, die zuhause betreut werden. Damit erhielten Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bisher nur zusätzliche Betreuungsleistungen beanspruchen konnten, eine weitere finanzielle Unterstützung. Begrüßt werden auch alle Pläne der Bundesregierung, die neue Wohn- und Betreuungsformen fördern, eine flexiblere Inanspruchnahme von Leistungen ermöglichen oder die medizinische Versorgung in Pflegeheimen verbessern. Auf Ablehnung stößt dagegen die Idee, die Beratung der Pflegebedürftigen auch auf weitere externe Beratungsstellen zu verlagern. „Beratung ist eine Kernaufgabe der Pflegekassen.“ Um die optimale Pflege sicher zu stellen, sei die Aufwertung der Pflegeberufe nötig.

______________________________________________
BARMERGEK Pressestelle
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SPD plant höhere Pflege-Beiträge

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 07:22

SPD plant höhere Pflege-Beiträge
Das Wettrennen um das beste Konzept für die Pflege beginnt: Jetzt hat die SPD ihre Pläne offen gelegt. Im Gegensatz zur Regierung wollen die Sozialdemokraten die Pflege-Beiträge noch mehr erhöhen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=809 ... ege&n=1795

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Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Beitrag von Presse » 28.03.2012, 12:23

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Kabinett beschließt Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) beschlossen.

Die soziale Pflegeversicherung muss insbesondere mit Blick auf die Situation der an Demenz erkrankten Menschen neu ausgerichtet werden.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit diesem zentralen Projekt richten wir die Leistungen der Pflegeversicherung konsequent auch auf die Bedürfnisse der an Demenz erkrankten Menschen aus. Im Vordergrund der Pflegeversicherung stehen bis heute immer noch die körperlichen Einschränkungen und nicht die demenziellen Erkrankungen. Deshalb wollen wir im Blick auf die Schaffung eines neues Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere die ambulante Versorgung für diese Personengruppe ausbauen. Pflegedienste sollen künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die Leistung "Betreuung" anbieten, die sich speziell an demenziell Erkrankte richtet. Zugleich werden die Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung deutlich erhöht und die Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ausgeweitet. Ein ganz besonderes Anliegen ist mir zudem, durch eine Förderung von Wohngruppen, den Menschen eine zusätzliche Versorgungsalternative anzubieten.“

Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten 305 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II bekommen 525 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.

Darüber hinaus wird es eine Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme und eine bessere Beratung bis hin zur Entlastung von Angehörigen geben. Mit einem Initiativprogramm werden Wohngruppen gefördert, mit denen gezielt Angebotsformen zwischen der Versorgung zu Hause und der Unterbringung im Heim ausgebaut werden. Zugleich erhält jeder Pflegebedürftige 200 Euro zusätzlich pro Monat in der Wohngruppe; daraus kann man eine Präsenzkraft zur Übernahme vielfältiger organisatorischer Aufgaben finanzieren.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll in mehreren Schritten umgesetzt werden. Davor werden noch bestehende Umsetzungsfragen parallel zum Gesetzgebungsverfahren von einem Expertenbeirat zügig bearbeitet und die weiteren Schritte vorbereitet.Heute sind 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Ein hoher Anteil der pflegebedürftigen Menschen ist zugleich an Demenz erkrankt. Die Gesamtzahl der an Demenz erkrankten Menschen wird derzeit auf mindestens 1,2 Millionen geschätzt. In wenigen Jahrzehnten wird die Zahl der pflegebedürftigen Personen auf über 4 Millionen Menschen steigen. Dieser Wandel stellt große Herausforderungen nicht nur an die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung, sondern auch an deren Finanzierung. Menschen, die für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich privat vorsorgen, werden daher künftig unterstützt. Die freiwillige private Pflege-Vorsorge wird ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert. Dies bedarf noch einer gesetzlichen Regelung.

Maßnahmen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Die pflegerische Versorgung wird weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt ist dabei, die Leistung der Pflegeversicherung bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker auszurichten. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat zudem das Ziel, dass pflegebedürftige Menschen mehr Chancen für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bekommen und soweit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Das bedeutet im Einzelnen:

Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Dies sind Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse Demenzkranker zugeschnitten sind.
Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben. In der sog. Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.
Die notwendigen Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden zügig fortgesetzt. Hierfür ist ein Expertenbeirat unter Vorsitz von Herrn Wolfgang Zöller, MdB und Herrn K.-Dieter Voß eingerichtet, der die noch offenen Umsetzungsfragen schnellstmöglich klären wird.
Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich künftig flexibler gemeinsam mit den Pflegediensten auf die Leistungen verständigen, die sie wirklich benötigen. Sie können neben den heutigen, verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Sie können dann zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen. Auch dies trägt insbesondere den besonderen Bedürfnissen Demenzkranker Rechnung.
Im Modellvorhaben wird überprüft, ob neben den heutigen Pflegediensten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungsangebot auf Demenzkranke spezialisieren.
Wichtig ist die Stabilisierung und Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen sorgen und manchmal mit der Situation überfordert sind. In der Krankenversicherung sollen deshalb bei anstehenden Rehabilitationsmaßnahmen ihre besonderen Belange entsprechend berücksichtig werden. Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei Pflegebedürftigen erreicht werden.
Über eine stärkere Förderung von Selbsthilfegruppen soll gerade auch die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden. Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr bereitgestellt. Es bleibt bei der Kofinanzierung durch Länder/Kommunen.
Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 200 Euro zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung. Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Unterstellt man je Wohngemeinschaft durchschnittlich vier Pflegebedürftige, so könnten mit den Mitteln etwa 12 000 Anspruchsberechtigte oder 3 000 neu entstehende Wohngemeinschaften in den ersten Jahren gefördert werden. Zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen werden zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei sind insbesondere solche Konzepte einzubeziehen, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten. Bereits heute gilt: Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.
Die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst werden gestärkt. Der Medizinische Dienst wird verpflichtet, Servicegrundsätze zu erlassen. Dieser "Verhaltenscodex" soll sicherstellen, dass ein angemessener und respektvoller Umgang mit den Pflegebedürftigen Standard ist. Antragsteller sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie einen Anspruch darauf haben, das MDK-Gutachten zugesandt zu bekommen. Sie erhalten zudem automatisch eine Rehabilitationsempfehlung. So soll dem so wichtigen Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege" Ausdruck verliehen werden.
Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen Antragstellern zukünftig einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. Können Pflegekassen diese Leistung zeitgerecht nicht selbst erbringen, dann müssen sie ihm einen Beratungsgutschein für die Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen. Wichtig ist die frühzeitige Sicherstellung der Beratung, damit alle Chancen für die Organisation eines möglichst selbstbestimmten Lebens genutzt werden.
Zeitnahe Entscheidungen sind für die Pflegebedürftigen bzw. die Antragsteller von großer Bedeutung. Wenn die Pflegekassen Leistungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, dann haben sie künftig dem Antragsteller ab dem ersten Tag der Überschreitung 10 Euro als erste Versorgungsleistung zur Verfügung zu stellen. Damit die Pflegekassen auch rechtzeitig entscheiden können, erhalten sie die Möglichkeit, andere Gutachter als den MDK einzusetzen. In diesem Fall hat der Versicherte die Wahl zwischen drei Gutachtern.
Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird dafür gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geschlossen werde, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Finanzielle Anreize sollen dafür sorgen, dass verstärkt Haus- bzw. Heimbesuche durch den Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen. Die Pflegeheime haben darüber zu informieren, wie die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei Ihnen organisiert ist.
Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte ermöglicht eine Finanzierung der Leistungsverbesserungen.

Eine Förderung der privaten Pflege-Vorsorge soll die Menschen dabei unterstützen, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.03.2012
http://www.bundesgesundheitsministerium ... erung.html

Kabinett beschließt Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung
PDF-Datei (PDF) 41 KB

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... gesetz.pdf

Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) vom 28. März 2012
PDF-Datei (PDF) 267 KB

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 3-2012.pdf

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Sozialforscher: 240.000 Demenzkranke werden ruhiggestellt

Beitrag von Gaby Modig » 01.04.2012, 06:48

Sozialforscher: 240.000 Demenzkranke werden ruhiggestellt

Ich begrüße es sehr, dass Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in einem Anschreiben an die Heime im Rhein-Kreis Neuss deutliche Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen, vor allem auch bei der Medikation, eingefordert hat. Man darf gespannt sein, ob und wie die diesbezüglichen Aktivitäten aufgegriffen werden:

Konkrete Verbesserungen in der Pflege gefordert
viewtopic.php?t=17044

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post brachte am 26.03.2012 genau zu dem Anliegen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk einen Kurzbericht, dessen Titel vielsagend wie folgt lautete:

"Sozialforscher: 240.000 Demenzkranke werden ruhiggestellt"

Aus dem Bericht ergibt sich, dass nach Berechnungen der Universität Bremen rd. 1/4 Millionen Demenkranke inn Deutschland mit Psychopharmaka ruhiggestellt werden, um Geld und Personal zu sparen. "In diesen Fällen werden die Medikamente nicht verschrieben, um die Leiden der Patienten zu lindern, sondern um Personal einzupsaren und smit Heimbetreibern höhere Gewinne zu bescheren". So die Aussage des Sozialforschers Gerd Glaeske gegenüber der "Welt am Sonntag". Offensichtlich haben sich nun einige Verbände zu Wort gemeldet, und mehr Geld für die Absicherung von Demenzkranken gefordert.

Der medizinisch nicht begründbare Einsatz von Psychopharma, so, wie in Glaeske beschreibt, geht letztlich auf die miesen Pflege-Rahmenbedingungen zurück. Und insoweit ist der Gesetzgeber gefordert. Die nach den Stellenschlüsseln geforderten Personalstellen sind nach den Berichten der Heimaufsichten nahezu immer besetzt. Insoweit gibt es keine Lücken. Nein, die Stellenschlüssel reichen nicht und da liegt der "Hase im Pfeffer". Das wird leider bei allen kritischen Statements vergessen.

Ich denke, dass schnellstens gehandelt werden muss. Die jetzt geplante Neuausrichtung der Pflegeversicherung bringt insoweit nichts:

Neuausrichtung der Pflegeversicherung - Kabinettbeschluss
viewtopic.php?t=17124

Das muss mit größtem Bedauern gesagt werden. Und kaum jemand regt sich auf. Auch die Kanzlerin hat das sog. Pflege-Reformpaket von Herrn Bahr durchgewunken. Ist das Unwissenheit oder Ignoranz gegenüber den pflegebedürftigen Menschen?

Gaby Modig
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Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ein grandioser Flop!

Beitrag von WernerSchell » 02.04.2012, 07:55

Aus Forum:
viewtopic.php?p=65426#65426
Dort findet auch die weitere Diskussion statt!

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".


Pressemitteilung / Statement vom 02.04.2012

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ein grandioser Flop!
Die mängelbehafteten Pflege-Rahmenbedingungen und der Pflegenotstand bleiben uns so erhalten


Der von der Bundesregierung am 28.03.2012 beschlossene Gesetzentwurf für ein Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ist weder eine Pflegereform noch eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Er enthält nicht im Ansatz das, was seit Jahren mit Rücksicht auf die demografische Entwicklung bzw. die deutliche Zunahme von Demenzerkrankungen fällig und damit zu erwarten war. Die sog. Neuausrichtung der Pflegeversicherung ist daher als ein gesetzgeberischer Flop zu bezeichnen, der über die Pflegenote „ungenügend“ (sechs!) nicht hinaus kommt.

Die von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und anderen Kennern der Pflegeszene seit Jahren benannten dringenden Reformerfordernisse sind nicht Gegenstand der Gesetzesinitiative geworden und sollen späteren Reformschritten (oder was man dafür hält) vorbehalten bleiben. Wenn man bedenkt, dass die Berliner Koalition seit Herbst 2009 bis Anfang 2012 nichts wirklich unternommen hat, um den Bedürfnissen guter Regelungen für die pflegebedürftigen Menschen auf den Weg zu bringen, muss man schon von einer unterlassenen Hilfeleistung im politisch verstandenen Sinne sprechen.

Allein das Fehlen der Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes ist ein schweres Versäumnis, zumal die Dringlichkeit der vollständigen Einbindung der Demenzkranken in den Kreis der Leistungsberechtigten eigentlich seit Schaffung der Pflegeversicherung bekannt ist. Ein Aufschieben dieser Neuordnung ist auch deshalb nicht erklärlich, weil bereits die „große Koalition“ bei der Novellierung des SGB XI im Jahre 2008 die Neugestaltung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes verschoben und die Demenzkranken mit kleinen „Ersatzleistungen“ abgefunden hat. Dieses Verschieben auf später geht weiter und ist ein klägliches Versagen der Bundesregierung.

Im Rahmen der jetzt geplanten Neuausrichtung zahlreiche kleine Fördermaßnahmen in Gang zu bringen, muss angesichts eines fehlenden Gesamtkonzeptes als das Verplempern von Beitragsgeldern angesehen werden. Neuerungen wie Beratungsgutscheine, neue Modellprojekte, Ausweitung von komplizierten Einzelleistungen, umfangreiche Finanzierung von im Pflegesystem eher problematischen Wohngemeinschaften, usw. erscheinen als möglichst viele Gruppen ruhig stellende Belohnungssaktionen. Man könnte sagen: Statt Demenzkranke und schwer Pflegebedürftige in ihren problematischen Bereichen, auch bei einer zwingend notwendigen Heimunterbringung, solide abzusichern, wird mit einer „kleinen Gießkanne“ an den Kernproblemen komplett vorbei gefördert („Geld für alle“), ohne dass dabei wirklich entscheidend geholfen und die Qualität der pflegerischen und sonstigen Versorgung gesteigert wird.

Dass der seit Jahren bestehende Pflegenotstand, verursacht durch regional völlig unzureichende Stellenschlüssel, nicht behoben und durch ein bundesweit geltendes Personalbemessungssystem abgesichert wird, ist ein weiterer Schwachpunkt. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat u.a. wiederholt ausgeführt, dass einer der wesentlichen Reformansätze die Behebung des Pflegenotstandes in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sein müsse. Ohne einen diesbezüglichen den personellen Bereich betreffenden Reformschritt, tunlichst gestützt durch bundeseinheitliche Personalbemessungssysteme, kann eine in die Zukunft weisende Pflegereform nicht gelingen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat bereits in einem Statement vom 21.04.2010 ausgeführt:
„Der Personalmangel liegt bei etwa 20%! Dies ist ein Fehlbedarf, der nur noch pflegerische Dienstleistungen mit Ausnahmecharakter und entsprechenden Lücken zulässt. Die Bezeichnung „Minutenpflege“ gehört mittlerweile schon zum allgemeinen Sprachgebrauch. Die allseits erwartete gute / angemessene Pflege ist nur noch mit Einschränkungen möglich. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist daher mit dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe und dem Deutschen Pflegerat der Meinung, dass dringend Maßnahmen getroffen werden müssen, die geeignet sind, den Pflegenotstand schnellstmöglich abzumildern bzw. zu beseitigen. Dabei müssen Personalbemessungssysteme geschaffen werden, mit deren Hilfe die Pflegeerfordernisse klar verdeutlicht werden können. Es muss endlich Schluss sein damit, die Pflegestellendotierung als reinen Kostenfaktor anzusehen. Aktionen, die Billiglöhne für die Pflegebranche oder gar eine Creencard für ausländische Hilfskräfte einfordern, können nicht ernstlich als Lösung angesehen werden. Solche Maßnahmen erscheinen eher geeignet, die Pflegebedingungen weiter verschlechtern zu helfen. Es muss nämlich an dem Grundsatz festgehalten werden, dass in der professionellen Pflege mehr geeignete und ausreichend qualifizierte Fachkräfte benötigt werden. Diese können durchaus auf dem deutschen Gesundheits- und Pflegemarkt rekrutiert werden. Es müssen nur die richtigen Ausbildungs- und Einstellungsmaßnahmen getroffen werden. Pflege muss als wertvolle Dienstleistung am Menschen deutlich mehr Wertschätzung und Anerkennung erfahren, nicht nur in Worten, sondern auch in Taten.“

Dass eine Pflegereform an „Haupt und Gliedern“ mit mehr Pflegequalität finanzielle Konsequenzen haben muss, ist allseits bekannt. Zur Aufbringung höherer Beiträge für eine wirklich menschenwürdige Pflege sind die BürgerInnen in Mehrheit bereit. Die Anhebung des Beitragssatzes von nur 0,1 % ist geradezu lächerlich gering. Eine Reform, die diesen Namen verdient, erfordert – geschätzt - zumindest den fünffachen Betrag und kann mit einer steuerlich begünstigten Zusatzversicherung keine solidarische Absicherung erfahren.

Wenn die politisch Verantwortlichen aber nicht bereit sein sollten, gute Pflege mit höherem Finanzaufwand gesetzgeberisch zu organisieren, müssen sie dies in aller Klarheit sagen. Dann wird es nämlich bei den vielfach beklagten Mängeln in der Versorgung der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen verbleiben. Angesichts der demografischen Entwicklung wird es sogar noch schlimmer kommen. Ob dies von der Bevölkerung dann hingenommen wird, ist mehr als fraglich. Vielleicht gibt es dann über die Pflegebranche hinaus einen Aufstand aller BürgerInnen.

Bahr`sche „Neuausrichtung der Pflege“ wird ungewöhnlich scharf und nahezu einhellig negativ beurteilt

Der vorgelegte Gesetzentwurf für eine Neuausrichtung der Pflege erfährt fast ausnahmslos nur harsche Kritik. Im „Barmer GEK Pflegereport 2011“ wird u.a. ausgeführt: Die Pflegeversicherung bedarf einer Weiterentwicklung – die Regierungspläne verschieben die wirkliche Reform in die nächste Legislaturperiode.“ Zu den bescheidenen Leistungsverbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz heißt es im „Barmer GEK Pflegereport 2011“: Vor allem aber ist der Grundansatz verfehlt, zusätzliche Einzelleistungen für bestimmte Personengruppen einzuführen. Sinnvoller ist es dagegen, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umzusetzen …“. „Eine Neuausrichtung der Pflege sieht anders aus“, sagt der Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V. Der VDK meint: „Demenzkranke fallen weiter durchs Raster - Wir brauchen endlich ein neues System der Pflegestufen.“ Die Gesundheitssenatorin in Hamburg, Prüfer-Storcks, kritisiert die Vorlage des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflege u.a. mit den Worten: „Ein unzureichender Minimalkonsens in der Pflege“. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Pläne der Bundesregierung als unzureichendes Stückwerk und meint, dass die Politik nicht länger Zeit mit Schönheitsreparaturen und Mini-Reformen vergeuden darf. Die „Linke“ sieht in den Absichten der Bundesregierung sogar einen Etikettenschwindel und meint: „Mit provisorischen, vorübergehenden Maßnahmen - beispielsweise für Menschen mit demenziellen Erkrankungen - scheitert Schwarz-Gelb an der notwendigen Aufgabe, ein neues Verständnis von Pflege auf den Weg zu bringen.“ Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft meint zu dem Kabinettsbeschluss: „Von einer Neuausrichtung der Pflege kann bei diesem Gesetzentwurf aber nicht die Rede sein. Dazu wäre die Einführung des lange geforderten neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erforderlich gewesen. Diese Pflegereform ist nur ein Flickwerk.“ Als „Reförmchen“ bezeichnete das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Annelie Buntenbach, die beschlossenen Pläne. Die geplante Beitragssatz-Anhebung sei „absolut unzureichend“. Allein die notwendige Einbeziehung von demenzkranken Menschen in die Pflegeleistungen erfordere bis zu 3,6 Milliarden Euro. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen sieht die schwarz-gelbe Pflegereform schon bei ihrer Verkündung krachend gescheitert. Minister Bahr packe die dringendsten Probleme nicht an, weder einen neuen Pflegebegriff, noch eine ausreichende Versorgung der Demenzkranken. Daher das Urteil: „Pflegereform: Nix für die Pflege – viel für die Falschen.“ Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) warnte, ohne durchgreifende Reform fahre „der Bund das Pflegesystem vor die Wand“. Frau Hilde Mattheis, MdB meint für die SPD: „Bahr`s Pflegereförmchen ist und bleibt substanzlos. Trotz umfassender Kritik von Verbänden und Gewerkschaften ist Bahr nicht von seinen ursprünglichen völlig unzulänglichen Plänen abgerückt.“ Die SDP hat dem Regierungskonzept im Übrigen ganz aktuell ein alternatives Reformkonzept gegenüber gestellt. Nach Hilde Mattheis zeigt das Papier der SPD-Fraktion: „Für eine Pflegereform braucht man mehr, als nur ein paar punktuelle Maßnahmen, wie sie Bahr jetzt umsetzt. Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ist diese schwarz-gelbe Legislaturperiode eine verlorene Zeit.“ Als völlig unzureichend hat Sozialministerin Malu Dreyer, Rheinland-Pfalz, den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf für ein „Pflege-Neuausrichtungsgesetz“ kritisiert. Letztlich sei die Bundesregierung aber daran gescheitert, die Leistungen der Pflegeversicherung gerecht zu gestalten, so die Ministerin weiter. Es bleibe dabei, dass die Pflegestufen nach dem Zeitaufwand für einzelne Verrichtungen vergeben werden. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), der Pflegebedürftige begutachtet, übte scharfe Kritik. Die MDK-Prüfungen sollen gemäß dem Entwurf künftig zügig und angenehmer für die Versicherten stattfinden, doch: „Placebos helfen nicht weiter“, sagte der MDK-Geschäftsführer Peter Pick dazu. Er kritisierte, dass die Gutachter die Fälle weiter anhand veralteter Kriterien einteilen müssten. Daran ändere die Reform nichts. Die AWO hat ihre Kritik u.a. wie folgt zum Ausdruck gebracht: „Mit dem Kabinettsbeschluss zum PNG wurde eine Minimalreform auf den Weg gebracht, mit der diese Bundesregierung den Anschein erweckt, froh zu sein, ein lästiges Streitthema endlich zu den Akten legen zu können. Damit wurde wieder einmal mehr die Chance für eine zukunftsfähige Finanz- und Strukturreform in der Pflege vertan.“ Ergänzend heißt es bei der AWO: „Das Bundesgesundheitsministerium hat sich leider als beratungsresistent erwiesen.“ Die „taz“ brachte es in einem Bericht vom 28.03.2012 wie folgt auf den Punkt: „Für den Gesundheitsminister ist die Pflegereform ein großer Schritt. Außer ihm sieht das aber fast keiner so.“

Eine „Übersicht verschiedener Texte, die für eine Diskussion zur Neuausrichtung der Pflege wichtig erscheinen“, ist dieser Mitteilung angefügt. Sie soll auch als Grundlage für den Pflegetreff am 15.05.2012 dienen.

Werner Schell - Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
Text als pdf-Datei abrufbar unter http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 042012.pdf
+++

„Übersicht verschiedener Texte, die für eine Diskussion
zur Neuausrichtung der Pflege wichtig erscheinen“


Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ein grandioser Flop!
Die mängelbehafteten Pflege-Rahmenbedingungen und der Pflegenotstand bleiben uns so erhalten

Die Berliner Koalition von CDU, CSU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag (2009) eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und umfangreiche Veränderungen angekündigt. Dazu gab es von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk am 10.11.2009 eine Stellungnahme, in der eine Vielzahl von Verbesserungsnotwendigkeiten ausgeführt wurden:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... ysteme.php

Erst im April 2011 legte dann die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Arbeitsgruppe Gesundheit – den Entwurf von »Eckpunkten für eine Pflegereform 2011: Menschlich, bedarfsgerecht zukunftsfest« vor:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... m_2011.pdf

Daraufhin hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk am 05.07.2011 die Anforderungen an eine Pflegereform, die den Bedürfnissen der demografischen Entwicklung gerecht wird, in einer umfänglichen Stellungnahme den Abgeordneten des Deutschen Bundestages bzw. den zuständigen Ministerien übermittelt:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 072011.pdf

Die Koalition von CDU, CSU und FDP hat sich dann am 16.11.2011 über die weitere Ausgestaltung der Pflegeversicherung verständigt und Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform beschlossen:
http://www.bundesregierung.de/nn_1264/C ... BCsse.html

Am 24.01.2012 wurde dann ein Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz - PNG) präsentiert:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 120124.pdf

Nach Bekanntgabe dieses Referentenentwurfs war klar, dass eine umfassende Pflegereform mit den seinerzeit angekündigten grundlegenden Veränderungen nicht mehr geplant war. Es erschien daher Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk geboten, mit einem offenen Brief vom 20.02.2012 an die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, zu schreiben und kritisch Stellung zu nehmen. In diesem Schreiben wurde verdeutlicht, dass die augenblicklichen gesetzgeberischen Absichten weit hinter den politischen Ankündigungen bzw. Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, vor allem der betroffenen Patienten und pflegebedürftigen Menschen, und der maßgeblichen Fachverbände zurück bleiben. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat daher nochmals auf die bereits im Sommer 2011 vorgelegten ausführlichen Stellungnahmen zu den notwendigen Reformschritten hingewiesen und die Bundeskanzlerin darum gebeten, die Neugestaltung der Pflegeversicherung zur Chefsache zu erklären:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122011.pdf

Völlig unbeeindruckt von einer breiten Kritik und den Forderungen nach Veränderungen an den Reformabsichten beschloss die Bundesregierung am 28.03.2012 den Gesetzentwurf für ein Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG):
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 3_2012.pdf

Wohngemeinschaften in der Kritik
viewtopic.php?t=17041

Die „Pflegereform“ wird das herausragende Thema beim Neuss-Erfttaler Pflegetreffs am 15.05.2012, 18.00 – 20.00 Uhr, sein. Näheres dazu im Internet unter folgender Adresse: viewtopic.php?t=16058

Diskussionsmöglichkeiten zum Thema bestehen u.a. im Forum Werner Schell, und zwar unter folgender Adresse:
viewtopic.php?t=17124
+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Sozialversicherung: Familien sind Zahlmeister

Beitrag von Presse » 20.01.2014, 07:20

Sozialversicherung: Familien sind Zahlmeister
Die Bertelsmann-Stifung hat errechnet, dass Eltern in der Rentenversicherung zu Gunsten von Kinderlosen draufzahlen müssen.
Die Schlussfolgerungen der Studie gelten analog auch für GKV und Pflegekassen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=853 ... sen&n=3212

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