Wann ist ein Mensch tot? - Deutscher Ethikrat informiert

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Wann ist ein Mensch tot? - Deutscher Ethikrat informiert

Beitrag von Presse » 23.03.2012, 06:57

Die Frage "Wann ist ein Mensch tot?" beschäftigte den Deutschen Ethikrat

Berlin (ots) - Am 21. März 2012 diskutierte der Deutsche Ethikrat im Rahmen seiner Veranstaltungsreihe "Forum Bioethik" über neue Argumente zu Fragen des Lebensendes und welche Konsequenzen sich daraus für die Transplantationsmedizin ergeben.

Nach geltendem Transplantationsrecht dürfen Organentnahmen im Wesentlichen nur bei Menschen vorgenommen werden, deren Tod einwandfrei festgestellt wurde. Ob der Hirntod dafür das ausschlaggebende Kriterium sein darf, wird seit einigen Jahren wieder vermehrt öffentlich diskutiert. Die Antworten fallen - je nachdem, welches Verständnis vom menschlichen Tod zugrunde gelegt wird - unterschiedlich aus.

Der US-amerikanische Neurologe D. Alan Shewmon, Autor zahlreicher Studien zu diesem Thema, vertrat die Auffassung, dass das Ende des menschlichen Lebens nicht durch den Ausfall der Gehirnfunktionen, sondern durch die fehlende Integrationsfähigkeit des gesamten Organismus markiert werde. Diese Integrationsfähigkeit bleibe in manchen Fällen auch beim Ausfall aller Gehirnfunktionen erhalten. Sie manifestiere sich zum einen darin, dass hirntote Patienten unter anderem ihre Körpertemperatur regulieren, sich gegen Infektionen zur Wehr setzen und ein ungeborenes Kind austragen können, und zum anderen darin, dass der Organismus in einigen von ihm untersuchten Fällen zur Aufrechterhaltung seiner vitalen Funktionen relativ wenig technologische Unterstützung, wie zum Beispiel die dauerhafte Beatmung, benötige.

Stefanie Förderreuther, Neurologin am Klinikum der Universität München, befürwortete im Gegensatz zu Shewmon die medizinische Hirntod-Konzeption. Der Hirntod unterscheide sich eindeutig von anderen Syndromen wie dem Koma oder dem Locked-in-Syndrom. Eine Verwechslung von Hirntod und Wachkoma sei klinisch nicht möglich. Die Diagnostik des Hirntods erfolge nach strengen standardisierten Kriterien, auf deren Grundlage der irreversible Ausfall aller Gehirnfunktionen sicher ermittelt werden könne. Anders als Shewmon resümiert sie: "Ohne Gehirn ist der Mensch als körperlich geistige Einheit nicht mehr existent."

Ralf Stoecker, Professor für Angewandte Ethik an der Universität Potsdam, sieht dagegen "kein überzeugendes Argument für die Gültigkeit der Hirntod-Konzeption". Er stimmte mit Shewmon darin überein, dass hirntote Menschen zwar unwiderruflich das Bewusstsein und ihr psychisches Innenleben verloren hätten, aufgrund der noch vorhandenen Integrität des Organismus jedoch noch nicht tot seien.
Stoecker versuchte, das ethische Dilemma, dass man mit Organspenden Menschen helfen könne, dafür aber nur wirklich tote Menschen als Spender infrage kämen, aufzulösen, indem er auf die unscharfen Ränder von Begriffen wie Leben und Tod verwies: Hirntote Patienten befänden sich in einem Zwischenstadium von Leben und Tod, sie wiesen sowohl Merkmale von Lebendigkeit als auch Merkmale des Todes auf; entsprechend müsse man sie in mancher Hinsicht wie Lebende behandeln, könne ihnen jedoch auf der anderen Seite in mancherlei Hinsicht kein Leid mehr antun, weil man sie keiner Zukunft mehr berauben könne, wodurch eine Organentnahme ethisch zu rechtfertigen sei.

Michael Quante, Professor für Philosophie an der Universität Münster, verwies mit Blick auf Stoeckers Auffassungen auf tiefgreifende philosophische Differenzen. Quante zufolge ist die angemessene Definition des Todesbegriffs keine ethische, sondern eine metaphysische Frage nach der Existenz und deren Ende durch den Tod.
Um diese Frage zu beantworten, bedürfe es eines Dialogs zwischen Naturwissenschaftlern und Naturphilosophen über das Ende der menschlichen Existenz. Es gehe "um einen naturwissenschaftlich und naturphilosophisch angemessenen Begriff des (menschlichen) Organismus".

In der anschließenden Podiumsdiskussion, an der neben den Referenten des Abends auch Eckhard Nagel und Eberhard Schockenhoff, Mitglieder des Deutschen Ethikrates, teilnahmen, ging es vor allem um Konsequenzen der verschiedenen Auffassungen für die medizinische Praxis. Für Nagel als Transplantationsmediziner sei es undenkbar, einen Menschen zu töten, um einen anderen zu retten. Im Gegensatz zu Shewmon und Stoecker sehe er jedoch den hirntoten Patienten als eindeutig tot an und halte die Praxis der Transplantationsmedizin daher weiterhin für legitim. Auch Schockenhoff zeigte sich davon überzeugt, dass hirntote Patienten als eindeutig tot angesehen werden müssen. Denn anders als Shewmon verstehe er den Lebensbegriff in der Bedeutung, dass ein lebendiger Organismus etwas selbst hervorbringe und damit eine selbsterwirkte Einheit darstelle, was durch keine umfassende Substitution ausgefallener Organfunktionen ersetzt werden könne.

Sowohl in der Diskussion auf dem Podium als auch in den Beiträgen aus dem Publikum wurde deutlich, dass in jedem Fall die Würde hirntoter Menschen zu achten sei und die Angehörigen auf der Intensivstation stärker angesprochen und eingebunden werden sollten.
Indem sie zum Beispiel die Hirntod-Diagnostik begleiteten, könnten sie den Tod ihres Angehörigen eher begreifen und letztlich akzeptieren.

Die Beiträge der Veranstaltung können unter http://www.ethikrat.org/veranstaltungen ... fb-hirntod
nachgehört und in Kürze auch nachgelesen werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.03.2012 Deutscher Ethikrat
Pressekontakt: Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Deutscher Ethikrat Jägerstraße 22/23
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Darf man Hirntoten die Organe wegnehmen?

Beitrag von Presse » 30.03.2012, 06:02

Darf man Hirntoten die Organe wegnehmen?
Endet das Leben wirklich mit dem Hirntod, oder könnten Menschen danach womöglich weiter leben? Neue Studien werfen erhebliche Zweifel auf - und treiben die Ethiker um. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=809 ... nde&n=1802

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Organspende: Linke haben Fragen zum Hirntod

Beitrag von Presse » 05.08.2013, 06:52

Organspende: Linke haben Fragen zum Hirntod
Die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Hirntoddiagnostik steht kurz vor dem Abschluss.
Die Abgeordneten der Linken stellen der Regierung die Gretchenfrage,
wie sie's denn eigentlich mit der Hirntodfeststellung halten will.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=843 ... nde&n=2880

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Hirntod und Entscheidung zur Organspende

Beitrag von WernerSchell » 25.02.2015, 07:48

Aus Forum:
Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende
viewtopic.php?f=2&t=20934

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Deutscher Ethikrat
Jägerstr. 22/23
D-10117 Berlin


Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme geht der Deutsche Ethikrat auf die Kontroverse über den Hirntod ein. Er fordert Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende. Außerdem fordert er eine gesetzliche Regelung zu organprotektiven Maßnahmen.

Die Organtransplantation ist ein wichtiger Bereich der Medizin, der dazu beiträgt, das Leben schwer kranker Menschen zu retten. Umso bedeutsamer ist es, dass die Bevölkerung Vertrauen in diesen Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung hat. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, seine individuelle Entscheidung zur Organspende auf der Grundlage hinreichender Information zu treffen. Dies gilt auch für die Frage, wann der Mensch tot ist.

Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, sind Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig. Diese möchte der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme, die sich ausschließlich mit der Organspende nach Hirntod befasst, befördern. Dazu stellt er einerseits die weitreichende Einigkeit über viele Elemente des Todesverständnisses und einen angemessenen Umgang mit hirntoten Menschen heraus. Er zeigt andererseits aber auch die bestehenden Kontroversen auf. Diese Kontroversen betreffen die Frage, ob das Hirntodkriterium ein überzeugendes Kriterium für den Tod des Menschen ist. Sie betreffen auch die Frage, ob der Hirntod für die ethische und verfassungsrechtliche Legitimität einer Organentnahme selbst dann als Voraussetzung ausreicht, wenn er nicht mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt wird. Diese Fragen können nicht allein mit der Kompetenz naturwissenschaftlicher oder medizinischer Experten beantwortet werden, sondern bedürfen der ethischen Reflexion.

Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist (Dead-Donor-Rule). Eine Minderheit des Deutschen Ethikrates hält dagegen den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und weist dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu.

Im Interesse einer verlässlichen Hirntoddiagnostik sieht der Deutsche Ethikrat die Ärzteschaft in der Pflicht, die Methoden dem Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft kontinuierlich anzupassen sowie in der Praxis sicher umzusetzen. Durch eine entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die hohe medizinische Fachkompetenz der untersuchenden Ärzte zu gewährleisten. Fachkompetente Ärzte sollten flächendeckend und zeitnah zur Verfügung stehen.

Der Deutsche Ethikrat hält es darüber hinaus für erforderlich, die Information und Kommunikation rund um die Organspende zu verbessern. Seine Empfehlungen beziehen sich auf die Gespräche mit den Angehörigen, die Aufklärung der Bevölkerung und die Bestellung von Transplantationsbeauftragten.

Die Gespräche und die Beratung der Personen, die anstelle des möglichen Spenders eine Entscheidung über eine Organspende treffen müssen, sollten bereits vor der Feststellung des Hirntodes begonnen werden dürfen. Dies sollte in § 7 des Transplantationsgesetzes (TPG) klargestellt werden. Angemessene Rahmenbedingungen für diese Gespräche sollten eine ergebnisoffene und nondirektive Kommunikation fördern sowie besondere kulturelle und sprachliche Belange berücksichtigen.

Angesichts der zentralen Funktion der Transplantationsbeauftragten für den gesamten Prozess der Organspende hält es der Deutsche Ethikrat für unerlässlich, in allen Bundesländern gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den Entnahmekrankenhäusern Transplantationsbeauftragte bestellt werden und diese ihre Aufgabe angemessen erfüllen können.

Die Materialien zur Aufklärung der Bevölkerung über "die gesamte Tragweite der Entscheidung" (§ 2 Abs. 1 TPG) zur Organspende sollten ergänzt werden. Dazu gehören unter anderem Informationen über eine mögliche Kollision von Patientenverfügung und Organspendeerklärung sowie über Art, Umfang und Zeitpunkt von organprotektiven Maßnahmen, die beim möglichen Organspender unter bestimmten Umständen schon vor der Hirntoddiagnostik zur Erhaltung der zu entnehmenden Organe erforderlich sind. Zudem sollten die Materialien Informationen darüber enthalten, dass in anderen Staaten auch für deutsche Staatsbürger, die dorthin reisen, andere Regelungen für eine Organentnahme gelten können.

Hinsichtlich der organprotektiven Maßnahmen sieht die Mehrheit des Deutschen Ethikrates auch gesetzlichen Handlungsbedarf. Für den Fall, dass eine Einwilligung des Organspenders in organprotektive Maßnahmen nicht festgestellt werden kann, sollte gesetzlich geregelt werden, welche Personen die Entscheidung über das Einleiten solcher Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes treffen dürfen. Die Zulässigkeit der Durchführung von organprotektiven Maßnahmen bis zur abschließenden Feststellung des Hirntodes sollte gesetzlich an zusätzliche Anforderungen gebunden werden.

In einem Sondervotum lehnen drei Mitglieder des Deutschen Ethikrates die geforderte gesetzliche Regelung organprotektiver Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes ab und erklären, dass sich der ärztliche Behandlungsauftrag grundsätzlich auf das Wohl des Patienten konzentriert und nicht auf eine theoretische Möglichkeit zur Organspende. Die Differenzierung intensivmedizinischer Behandlungsmaßnahmen in patientenorientierte gegenüber organprotektiven Maßnahmen halten sie daher für klinisch nicht relevant und irreführend.

Der vollständige Text der Stellungnahme findet sich unter
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/ste ... spende.pdf.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.02.2025
Pressekontakt:
Ulrike Florian
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Deutscher Ethikrat
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Tel: +49 (0)30/20370-246
Fax: +49 (0)30/20370-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org
Siehe auch unter > http://idw-online.de/de/news626201
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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