Niederlande: Sterbehilfe regt keinen mehr auf

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

johannes
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Beitrag von johannes » 11.11.2011, 08:03

Sie war in den Jahren zuvor eine aktive Verfechterin weitgehender Formen von Tötung auf Verlangen gewesen und hatte nachdem sie ihre Diagnose kannte, aber einwilligungsfähig war, eine Patientenverfügung verfasst, die den Arzt aufforderte sie im Rahmen des Euthanasie-Gesetzes zu töten, wenn ihre Krankheit weit fortgeschritten sein würde.
Liest sich doch ganz toll. Patientin war einwilligungsUNfähig!

Das Musterländle in Sachen gesetzlicher Euthanasieregelung.

Wir satten Europäer schaffen uns selber ab.

Mit 13 € sind sie dabei, Leben zu verhindern, ach, wer übernimmt eigentlich die Kosten für die Euthanasie? Etwa die Krankenkassen, also die Solidargemeinschaft?

Wenn es wirklich darum geht, hört die angebliche Selbstbestimmung, von der so mancher heroisch redet, wohl auf. Wer, wenn er denn nicht mehr in der Lage ist, sich zu wehren, kann sich dem Handeln der selbsternannten Lebensbeender entgegenstellen? Vor allem, wenn sie dann auch noch eine (vermeintliche) gesetzliche Rechtsgrundlage im Rücken haben? Jene damals, von denen wir uns heute mit Abscheu abwenden, hatten auch eine gesetzliche Rechtsgrundlage im Rücken.

Ich gehe mal davon aus, daß dann das Selbstbestimmungsrecht auf jene eingeschränkt wird, die das Sagen haben. Das werden dann jene sein, die heute bereits die Widerständler gegen staatliche Euthanasiebemühungen als "Lebensschützerfraktion" titulieren. Wir leben also bereits in der vorausgesagten Zeit, in der Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht erklärt wird - wenn auch erst in den zartesten Anfängen, was Deutschland betrifft. Ja, da sind uns andere schon meilenweit voraus. Aber keine Angst, bei uns Deutschen dauert es etwas länger, aber es kommt! Es kommt!

Und komme mir keiner damit, daß unsere deutsche Rechtsordnung das nicht hergeben würde. Das Grundgesetz würde uns vor sowas schützen. Las ich doch vorgestern im Focus, daß es bereits erste Ansätze gibt, das Grundgesetz abzuschaffen und dafür etwas Neues zu kreieren.

Die "Lebensschützerfraktion" wird gewiß nicht die abartige Entwicklung unserer Gesellschaft aufhalten, bestenfalls diese Entwicklung etwas abbremsen. Alles andere wäre Illusion.
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Lutz Barth
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Euthanasie

Beitrag von Lutz Barth » 11.11.2011, 08:52

Verehrter Johannes.

Nun - ich gehöre ohne Frage zu denjenigen, der gerne mal die Rede von der "Lebensschützer-Fraktion" führt, da ich davon ausgehe, dass diese sich auf einer besonderen Mission befinden und nicht selten das Wort von der "Heiligkeit des Lebens" predigen, welches aber nun einmal so "heilig" nicht ist, wie uns vermehrt Hobbyphilosophen und Oberethiker "glauben" schenken wollen.

In der Sache selbst aber darf hier aus dem von Ihnen ins Visier geratene Artikel von Tolmein zitiert werden:

Die 64 Jahre alte Frau litt unter einer weit fortgeschrittenen Demenz. Sie war in den Jahren zuvor eine aktive Verfechterin weitgehender Formen von Tötung auf Verlangen gewesen und hatte nachdem sie ihre Diagnose kannte, aber einwilligungsfähig war, eine Patientenverfügung verfasst, die den Arzt aufforderte sie im Rahmen des Euthanasie-Gesetzes zu töten, wenn ihre Krankheit weit fortgeschritten sein würde. Das ist im März 2011 geschehen.

Dieser Sachverhalt allein lässt darauf schließen, dass hier in vorbildlicher Weise zunächst dem in der Patientenverfügung niedergelegten Willen der Suizidentin entsprochen wurde. Ohne Frage wurde damit das Selbstbestimmungsrecht gewahrt, um das es letztlich geht. Grundsatzphilosophische Lehren dürften da eher von marginaler Bedeutung zu sein, mal ganz davon abgesehen, dass sicherlich viele Menschen kein Interesse daran hegen, sich am Ende ihres sich neigenden Lebens noch einer "Vorlesung" in einem ethischen Oberseminar unterziehen zu müssen.

Es geht nicht darum, dass selbsternannte "Lebensbeender" das "Leben" beenden, sondern dass der schwersterkrankte Patient im Zweifel für sich ein gelungenes und würdevolles Sterben darin erblickt, ggf. aus freien Stücken "sterben zu wollen" also eben selbstbestimmt.

Dass was Sie, Johannes als Unrecht bezeichnen, ist das geltende (!) Recht. "Europa steht nicht vor der Rampe", wie ein überzeugter "Ethiker" zu bedenken gegeben hat, sondern allenfalls steht "Europa vor einer Klerikalisierung individueller Grundrechte", die offensichtlich einer Re-Dogmatisierung bedürfen, um so den Grundrechten philosophische und ethische Schranken auferlegen zu können, die allerdings nicht aus dem Recht entlehnt sind.

Insofern gehen die Gefahren derzeit von der "Lebensschützer-Fraktion" aus, da diese einen konsequenten Grundrechtsschutz gerade mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht in Abrede stellen.

Insofern haben Sie durchaus Recht mit ihrer Analyse, dass die "Lebensschützer-Fraktion" es wohl nicht schaffen wird, mühsam im Laufe der Jahrhunderte erkämpfte Grundfreiheiten zu "Grabe zu tragen". Dass ist allemal begrüßenswert und die weitere Entwicklung wird denn hoffentlich auch dazu beitragen, dass mit dem gebotenen Grundrechtsschutz endlich ernst gemacht wird, auch um den Preis, dass sich einige Philosophen und Oberethiker um die Früchte ihrer bisherigen Bemühungen "beraubt sehen".

Aber irgendwann muss dann auch mal mit der Ethisierung Schluss sein, da wir gehalten sind, konkrete Antworten auf ganz konkrete Fragen geben zu müssen. Diejenigen schwersterkrankten Patienten, die einfach selbstbestimmt sterben wollen, haben letztlich wohl kein Verständnis für eine aus akademischer Sicht sicherlich interessante Debatte.

Da hilft es auch dann wenig, den "Untergang unseres Grundgesetzes" resp. des "Rechts" im Allgemeinen zu verkünden, der da aus vielerlei Gründen nicht (!) stattfinden wird.
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Beitrag von johannes » 11.11.2011, 17:57

Verehrter Herr Barth,

kennen Sie auch nur einen Menschen, der sich selbst das Leben gegeben hat? Ich kenne noch keinen. Wer gibt also jemandem das Recht, etwas zu nehmen, was ihm nicht gehört? Ich würde mal sagen: Gegeben wird ihm das nicht, im besten Falle wird es sich genommen. Auch wenn Menschen etwas für Recht erklären, ist es noch lange kein Recht, wie Ihnen als Rechtskundigem durchaus bekannt sein dürfte. Recht ist immer nur das, was der Starke für Recht erklärt, unabhängig von der eigentlichen Rechtmäßigkeit.

Was diese Dame betrifft: Nach deutschem Recht - korrigieren Sie mich, wenn ich nicht auf dem Laufenden bin - kann eine einwilligungsunfähige Person keine Patientenverfügung verfassen. Bestenfalls könnte man aus ihrer vorherigen Einstellung, die sie öffentlich gemacht hat, einen Rechtfertigungsgrund für die Euthanasie ableiten.

Es ist richtig, daß die Suizudentin nicht danach fragt, ob sie in der Frage "Leben und Tod" ein Selbstbestimmungsrecht hat. Aber darum geht es wohl auch nicht bei einer gesetzlichen Euthanasieregelung. Ob nun der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung trifft, oder selbsternannte "Lebensbeender" sich ihr eigenes Recht schaffen - immer ist es eine Minderheit, die ein bestimmtes Interesse und die Macht dazu hat, bestimmte Dinge zu regeln - auf ihre eigene Art.

Sie haben Recht, ich bezeichne das geltende Recht auf Euthanasie als Unrecht. Mir steht hier das gleiche Recht zu, Position zu beziehen wie jenen, die Tötung Dritter zu ihrer Position erklärt haben.

Der Eingriff Dritter in das Leben anderer ist für mich keine im Laufe der Jahrhunderte erkämpfte Grundfreiheit. Ich erinnere daran, daß wir uns vor nicht allzulanger Zeit - im letzten Jahrhundert - mit Abscheu von jenen abgewandt haben, die eben dieses praktizierten.

Sie haben Recht, jenen, die in das Leben anderer eingreifen, ist eine Ethisierung ungelegen, weswegen sie diese auch gern beseitigt wissen wollen.

Zur Klarstellung:

Wenn ein Mensch sich das Leben nehmen will, wird ihn kaum jemand daran hindern können. Ober er dazu berechtigt ist oder nicht, spielt wohl kaum eine Rolle. Das ist auch unerheblich. Dritte zu Handlangern zu machen hingegen ist eine völlig andere Angelegenheit. Ich kann schließlich auch nicht zur Bundeswehr gehen und mich anschließend darüber beklagen, daß ich erschossen werde. Allerdings gibt es keinen Soldaten, der sein Gegenüber auffordert, ihn zu erschießen.

Was das Grundgesetz angeht: Ich habe gelernt, daß alles was sich Politiker ausdenken kommt - das eine früher, das andere später. Aber es kommt! Auch wenn es der größte Unsinn ist. DAS ist unsere erlebbare Rechtsordnung!
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Rechtsphilosophische Erwägungen

Beitrag von Lutz Barth » 11.11.2011, 19:25

Verehrter Johannes.

Ich denke, dass hier nicht der rechte Ort ist, rechtsphilosophische Grundsatzdebatten zu führen. Nur soweit: Freilich kenne ich keinen Menschen, der sich selbst das Leben gegeben hat. Die Frage ist, was hieraus folgt? Die seit Jahrhunderten tradierte Auffassung des christlichen Menschenbildes mit den hieraus sich ergebenden Implikationen und damit die scheinbar unverrückbare These, dass das Leben ein Geschenk sei, welches wir aus Respekt vor demjenigen, der es uns geschenkt hat, nicht eigenhändig auslöschen dürfen? Ohne Frage können wir uns darauf verständigen, dass hieran zu glauben jedem selbst überlassen bleibt, wenngleich es darauf hinzuweisen gilt, dass es "das Menschenbild" nach unserem Grundgesetz nicht gibt. Insofern sind die Ausstrahlungswirkungen, die ggf. aus dem christlichen Menschenbild für die weiteren Grundrechte (neben Art. 4 GG) durchaus überschaubar und dies gilt in einem besonderen Maße für das Selbstbestimmungsrecht. Gerade dieses Recht ermöglicht uns, weitestgehend selbst unseren persönlichen Lebensentwurf zu bestimmen, freilich unter der Berücksichtigung der Wahrung der berechtigten (Grundrechts-)Belange Dritter, da die uns gewährte Freiheit eben keine beliebige ist, die dann ggf. zur Fremdbestimmung über Dritte führen könnte. Insofern können wir zwar den Wunsch nach einem selbstbestimmten Tod äußern und notfalls auch in eigener Tatherrschaft selbst ausführen, während wir für den Fall, dass wir hierzu eigens aufgrund einer Schwersterkrankung nicht mehr in der Lage sein sollten, lediglich auf eine Mitwirkung hoffen dürfen. Nun mache ich hier keinen Hehl daraus, dass ich gegenüber Sterbehilfeorganisationen durchaus skeptisch eingestellt bin und zwar ob ihrer Mittelmäßigkeit im Diskurs. Gelegentlich mag es gestattet sein, zu polarisieren, wenngleich doch dies kein Dauerzustand sein sollte. Will heißen, dass ich seit geraumer Zeit eine fundierte Argumentation vermisse, denn Sie haben, verehrter Johannes durchaus recht, dass es sich hier um existentielle Fragen an der Schnittstelle zwischen Moral, Ethik und Recht handelt, die keinesfalls plakativ beantwortet werden können. Allein dies wird durch eine mehr als 2500-Jahre alte Debatte dokumentiert, die sich im Übrigen auch bei den Verfassungsjuristen widerspiegelt. Dazu habe ich im BLOG bei Herrn Tolmein auch Stellung bezogen.

Eigentlich gibt es Nichts, was in der Debatte noch auszuführen, als vielleicht die höchst spannende Frage, wie wir das Spannungsverhältnis zwischen Ethik und Recht aufzulösen gedenken. Nun - hier in aller Kürze: Ich denke, dass unsere Verfassung einen ethischen Grundstandard verbürgt und zwar ungeachtet dessen, dass hierauf die Last der Philosophiegeschichte ruht. Dies argumentativ zu belegen, ist natürlich in wenigen Zeilen nicht möglich, aber ich meine, dies ggf. in Kürze nachholen zu können.

Entscheidend ist und bleibt die Frage, wie wir all den Menschen begegnen wollen, die für sich (und nur für sich) einen "schnellen Tod" wünschen, ohne im Zweifel auf die Palliativmedizin in jeder Phase seines sich neigenden Lebens angewiesen zu sein? Ich denke, dass hier die Palliativmedizin einen sehr schmalen Grad beschreitet, bei dem die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass eben schwersterkrankte Patienten nicht auf all ihren Wegen begleitet werden können (in diese Richtung weist bereits der grammatikalische Wortlaut der Charta zur Betreuung schwersterkrankter und sterbender Menschen). Ich bin fast geneigt, die These in den Raum zu stellen, dass hier der Patient Gefahr läuft, für die Zwecke der Palliativmedizin instrumentalisiert zu werden.

Es geht also nicht um "Lebensbeender" oder "Lebensretter- oder -Begleiter", sondern einzig um die Frage, ob der Mensch selbst darüber entscheiden kann, wann und wie er sterben will? Der große Philosoph Kant mit seiner These vom "Selbstentleibungsverbot" hilft hier nicht weiter und - mit Verlaub - auch nicht der Hinweis auf die "Heiligkeit des Lebens", mag hieran der Glaube auch durchaus "Berge versetzen" und es dem gläubigen Christen ermöglichen, eigentlich "zuversichtlich und voller Vertrauen in seinen Schöpfer" seine letzte Reise anzutreten. Eine schöne Vision für all diejenigen, die fest im Glauben stehen und in der Nachfolge Christi redlich bemüht sind. Dies "glauben" aber eben nicht alle Individuen und insofern ringe ich persönlich jedenfalls um ein Rechts- und Toleranzverständnis, in dem die vermeintlichen Widersprüche auf der Grundlage des ethischen Standards unserer gemeinsamen Verfassungsordnung befriedet werden können. Ich rühme mich nicht, zum Kreise der Humanisten zu zählen, die nicht selten ein für mich höchst seltsames Verhältnis zur Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit entwickelt haben und offensichtlich ihre Berufung darin sehen, einen "Glaubenskrieg" zuvörderst gegen die großen verfassten Amtskirchen zu führen. Unsere Verfassung gebietet eben auch nicht das humanistische Menschenbild als einzig mögliches und insofern sollten die Humanisten gelegentlich auch ihre "10 Angebote" im Dorf lassen, so wie wir es auch bei der Interpretation von Grundrechten von der Religion erwarten.
Maßgeblich ist und bleibt das prinzipiell freie Individuum und insofern bekenne ich mich natürlich vorbehaltlos zur Autonomie, auch wenn ich weiß, dass diese gelegentlich zur schweren Last werden kann und stets umkämpft war, ist und bleiben wird.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen angenehmen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth
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Beitrag von johannes » 12.11.2011, 11:29

Es geht also nicht um "Lebensbeender" oder "Lebensretter- oder -Begleiter", sondern einzig um die Frage, ob der Mensch selbst darüber entscheiden kann, wann und wie er sterben will?
Nun, in dieser Diskussion geht es offensichtlich nicht darum, ober der Mensch selbst entscheiden kann ..., sondern um die Einbindung von Dritten.

Selbst wenn es ein Gesetz gäbe, das es einem Menschen verbietet, sein eigenes Leben zu beenden, wäre dieses Gesetz nur Makulatur, da es real nicht umsetzbar wäre.

Niemand kann einen Rechtsanspruch darauf erheben, daß Dritte ihn in seiner persönlichen Entscheidung unterstützen sollen, dürfen, müssen.

Es gibt Situationen im Leben, in denen ein Mensch nicht mehr selbstbestimmt für sich handeln kann, in denen also bestimmte Handlungen einfach nicht mehr ausführbar sind. Wollte man hier eine Verpflichtung von Dritten installieren, wäre das eine Instrumentalisierung derselben. Ein besonders augenfälliges vergleichbares Geschehen wäre z. B. die sexuelle Selbstbestimmung.

Gleichermaßen gibt es nach meiner Auffassung keine Berechtigung Dritter, "anstelle von" in solchen Situationen zu handeln.

Es ist schon sonderbar, daß unsere säkulare Welt einerseits die christliche Ethik und die hieraus entspringenden Begrenzungen seiner Selbstbestimmung ablehnen und andererseits dem säkularen Prinzip der Evolution von kommen und gehen nicht folgend, vorsätzlich in die angeblich "natürlichen" Abläufe nicht akzeptieren.
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Euthanasie-Gesetz mit vielen Fragezeichen

Beitrag von Presse » 13.12.2011, 07:36

Euthanasie-Gesetz mit vielen Fragezeichen

Zukunftsweisend und nachahmenswert: So würdigen Befürworter das seit 2001 geltende Euthanasie-Gesetz in den Niederlanden. Eigentlich soll es sterbenskranken Menschen die Chance geben, selbstbestimmt mit professioneller Hilfe von Ärzten aus dem Leben zu scheiden. Doch Gesetze allein reichen nicht aus. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=659 ... ung&n=1547

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Euthanasie-Gesetz mit vielen Fragezeichen

Beitrag von Presse » 17.12.2011, 07:27

Ärzte Zeitung, 13.12.2011

Euthanasie-Gesetz mit vielen Fragezeichen
Zukunftsweisend und nachahmenswert: So würdigen Befürworter das seit 2001 geltende Euthanasie-Gesetz in den Niederlanden. Eigentlich soll es sterbenskranken Menschen die Chance geben, selbstbestimmt mit professioneller Hilfe von Ärzten aus dem Leben zu scheiden. Doch Gesetze allein reichen nicht aus.
Von Harm van Maanen
Nachbarn, die mit ihm Kontakt haben, erleben einen Mann, der zumindest von außen betrachtet keinen resignierten Eindruck macht. Er zeigt soziales Interesse, schaut begeistert Fußball und kümmert sich wie eh und je um seinen Garten. ... (weiter lesen)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=659522

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Sterbehilfe-Initiative in Holland

Beitrag von Presse » 09.02.2012, 07:48

Deutsche Ärzte über Sterbehilfe-Initiative in Holland empört
In den Niederlanden soll es ab März mobile Teams geben, die auf Wunsch Patienten zu Hause Sterbehilfe leisten. Deutsche Ärzte zeigen sich schockiert. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=804 ... ung&n=1676

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Niederländische Ärzte sehen Sterbehilfe-Teams kritisch

Beitrag von Presse » 10.02.2012, 07:48

Niederländische Ärzte sehen Sterbehilfe-Teams kritisch
Weiter Aufregung um die geplanten mobilen Sterbehilfe-Teams in den Niederlanden: Nun meldet sich die größte Ärztevereinigung Hollands zu Wort -
und äußert Bedenken. Sie fürchtet unabsehbare Folgen für das Arzt-Patienten- Verhältnis. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=804 ... ung&n=1680

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Niederlande und die Sterbehilfe

Beitrag von Service » 29.02.2012, 08:54

Niederlande: Erweiterung der ambulanten Sterbehilfe und Euthanasie-Klinik durch NVVE

Eine "Lebensende-Klinik" will Patienten mit "aussichtslosem und untragbarem Leiden" auf deren Wunsch im eigenen Heim töten. Es wird mit 1.000 Anfragen jährlich gerechnet.
Seit April 2002 gibt es ein Gesetz in den Niederlanden, das Ärzte bei aktiver Sterbehilfe von der Strafverfolgung freistellt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
DEN HAGGtaz | Niederländer, die ihr Leben beenden wollen, können sich ab 1. März bei einer "Levenseindekliniek" melden. Voraussetzung ist, dass ihr Euthanasie-Wunsch durch das geltende Gesetz gedeckt ist und der eigene Hausarzt die Bitte um Sterbehilfe nicht erfüllen will. DieVereinigung für ein freiwilliges Lebensende (NVVE) in Amsterdam hat diese Klinik initiiert.
Petra de Jong, Direktorin der NVVE, erwartet, dass "etwa 1.000 Menschen jährlich" in der sogenannten Lebensendeklinik Hilfe suchen werden. "Die Klinik ist für körperlich unheilbar Kranke", sagt de Jong, "für chronisch psychiatrische Patienten und für Menschen mit beginnender Demenz.
Die Patienten müssen eine sorgfältige Prozedur durchlaufen, in der die Ärzte beurteilen werden, ob die Bitte um Euthanasie freiwillig und wohl überlegt ist und ob ein aussichtsloses und untragbares Leiden vorliegt." Man könne "nicht einfach in der Klinik anrufen und sagen, dass man sterben will und dann geschieht das".
"Später in diesem Jahr soll die Klinik auch mit ein bis zwei Betten ausgestattet werden für Menschen, die zu Hause nicht sterben können oder wollen, weil zum Beispiel Kinder im Haus sind, oder die in einer Einrichtung leben und dort nicht sterben möchten."
http://www.taz.de/Euthanasie-in-den-Nie ... en/!88074/
Für Empörung in der Deutschen Ärzteschaft und Hospizbewegung hat zudem die Ausdehnung der direkten aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) im ambulanten Bereich in den Niederlanden gesorgt:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49058
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... poert.html
Siehe auch:
„USA-Präsidentschaftskandidat: Holland tötet seine Senioren“: http://www.20min.ch/news/ausland/story/ ... e-Senioren

Quelle: Mitteilung vom 26.02.2012
Bundeszentralstelle Patientenverfügung
http://patientenverfuegung.de

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Niederlande: Bislang 70 Anfragen für ambulante Sterbehilfe

Beitrag von Presse » 06.03.2012, 07:36

Niederlande: Bislang 70 Anfragen für ambulante Sterbehilfe
Donnerstag, 1. März 2012
Amsterdam – Für die die umstrittene ambulante Sterbehilfe in den Niederlanden haben nach Angaben der „Niederländischen Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende“ (NVVE) bereits 70 Menschen ihr Interesse bekundet. Nachdem die Einführung der ambulanten Maßnahme Anfang Februar bekanntgegeben worden sei, hätten sich zahlreiche Patienten gemeldet, heißt es. Die Vereinigung rechnet eigenen Angaben zufolge mit etwa 1.000 Anfragen pro Jahr.
.... (weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49336

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Keine Sterbehilfe für Gesunde

Beitrag von Presse » 10.03.2012, 15:23

Keine Sterbehilfe für Gesunde

Berlin -Eine Bürgerinitiative ist in den Niederlanden mit der Forderung gescheitert, Menschen ab 70 Jahren allgemein das Recht auf Selbsttötung einzuräumen. Der Vorstoß der Gruppierung „Uit vrije Wil“ (Aus freiem Willen) wurde am späten Donnerstagabend im Oberhaus des Parlaments mit breiter Mehrheit abgelehnt. ..... mehr
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... er-gesunde

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Niederländische Sterbehelfer bieten Kurse ....

Beitrag von Presse » 11.04.2012, 08:46

Niederländische Sterbehelfer wollen Kurse für ausländische Ärzte
Dienstag, 10. April 2012
Berlin – Die niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende (NVVE) zieht Sterbehilfe-Kurse für ausländische Ärzte in Betracht. Das kündigte die Direktorin der Vereinigung, Petra de Jong, am Dienstag in der Tageszeitung Die Welt in Berlin an. Die Ärztin hat nach eigener Darstellung bereits von deutschen Medizinern Anfragen erhalten, wie Euthanasie durchgeführt wird. In den Niederlanden gibt es seit 2002 ein Gesetz, das aktive Sterbehilfe erlaubt.
.... (mehr) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49777

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Sterbehilfe-Gesetz sorgt für weniger Tote

Beitrag von Presse » 12.07.2012, 06:44

Sterbehilfe-Gesetz sorgt für weniger Tote
Sorgt die legalisierte Sterbehilfe dafür, dass die Zahl der Fälle steigt? Kritiker äußern immer wieder diese Befürchtung.
Doch jetzt zeigt eine Studie aus den Niederlanden: Das genaue Gegenteil ist der Fall.
mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=817 ... ung&n=2040

WernerSchell
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Niederlande: Ärztliche Sterbehilfe für 4829 Menschen

Beitrag von WernerSchell » 07.10.2014, 07:16

Niederlande: Ärztliche Sterbehilfe für 4829 Menschen
Im Vorjahr hat die Zahl der Niederländer, die assistierten Suizid wollten, deutlich zugenommen.
mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=870 ... ung&n=3778
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