Sozialgericht erteilt Stoppuhr-Pflege eine Absage

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Sozialgericht erteilt Stoppuhr-Pflege eine Absage

Beitrag von Presse » 01.03.2012, 07:58

Ärzte Zeitung online, 29.02.2012
Sozialgericht erteilt Stoppuhr-Pflege eine Absage
KÖLN (iss). Die Einstufung eines Patienten in die Pflegestufe III darf nicht daran scheitern, dass der ermittelte Hilfebedarf wenige Minuten unter dem vorgesehenen Mindestbedarf von 240 Minuten liegt.
Das hat das Sozialgericht Münster (SG) in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.
.... Az.: S 6 P 135/10
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... 1-_-Pflege

Siehe auch die Pressemitteilung der BKK Diakonie vom 29.02.2012:

BKK Diakonie begrüßt Münsteraner Urteil zum Pflegebedarf

Über die Einstufung in die Pflegestufe III darf nicht allein die Stoppuhr entscheiden. Das Sozialgericht Münster korrigierte in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az.: S 6 P 135/10) eine Entscheidung der Pflegekasse. Von der BKK Diakonie wird diese Entscheidung des Gerichts positiv aufgenommen, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
„Wenn man dadurch zu einem veränderten Pflegebedürftigkeitsbegriff komme, sei dies zu begrüßen“, so BKK-Vorstand Andreas Flöttmann.
Dem Urteil des Sozialgerichts Münster zufolge muss die Kasse einem halbseitig gelähmten und blinden Mann aus dem Kreis Warendorf Leistungen der Pflegestufe III bewilligen, obwohl er die für die höchste Stufe notwendige Pflegezeit von täglich 240 Minuten nicht ganz erreicht hatte. Ein Sachverständiger hatte für den Mann einen täglichen Pflegeaufwand von 232 Minuten ermittelt. Eine solche geringfügige Unterschreitung dürfe nicht allein zum Ablehnen der Pflegestufe führen, urteilte das Gericht und verwies auf die Kritik von Pflegewissenschaft und Pflegepraxis, nach der die gesetzlich vorgesehene zeitliche Bemessung des Pflegeaufwands als eine „scheinrationale Größe“ zu bezeichnen sei. In 240 Minuten soll die Grundpflege eines Schwerpflegebedürftigen möglich sein. Dazu gehören 15 Tätigkeiten vom Waschen und Zähneputzen über den WC-Besuch bis zur Hilfe beim Treppensteigen.

Die BKK Diakonie sieht in dem Münsteraner Urteil Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. „Es ist menschenunwürdig, den Bedarf ausschließlich nach einem festen zeitlichen Raster zu ermitteln und ein Mehr an Pflege an wenigen Minuten scheitern zu lassen“, meint Andreas Flöttmann und hofft, dass durch die aktuelle Rechtsprechung nun ein entsprechendes Umdenken in Gang gesetzt wird.

Quelle: http://www.bkk-diakonie.de/bkk-diakonie ... egebedarf/

Hildegard Kaiser
Full Member
Beiträge: 168
Registriert: 14.11.2005, 08:17

Stoppuhr-Pflege erhielt Absage - gut so!

Beitrag von Hildegard Kaiser » 01.03.2012, 08:05

Presse hat geschrieben: Sozialgericht erteilt Stoppuhr-Pflege eine Absage ....
Das ist ja nun eine ausgesprochen gute Entscheidung. Damit wird den Praktiken einen Riegel vorgeschoben, dass auch nur Sekunden oder wenige Minuten über eine Pflegestufe entscheiden können. Die Vorschriften zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit des MDK bewegen sich zum Teil in so engen Grenzen, dass sie mit der Pflege- bzw. Hilfewirklichkeit nichts mehr zu tun haben. Die Minutenwerte des MDK sind ohnehin durch das SGB XI wohl nicht gedeckt.

Hilde
Mehr Pflegekräfte = bessere Pflege!

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25301
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Pflegeeinstufungen - Bemessungsfaktor Zeit

Beitrag von WernerSchell » 20.03.2012, 08:24

Urteil des SG Münster vom 10.02.2012 - S 6 P 135/10 1 -
nachlesbar unter folgender Adresse
:
http://hopfenzitz.info/app/download/578 ... tufung.pdf
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Antworten