Patientenrechtegesetz - Regelungen unzureichend

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenrechtegesetz - Regelungen unzureichend

Beitrag von Presse » 16.01.2012, 12:18

Patientenrechte werden greifbar

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr haben heute in Berlin ihren gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt.

„Die Patientenrechte werden greifbar“, erläutert Leutheusser-Schnarrenberger den Gesetzentwurf. „Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig. Das neue Gesetz gleicht das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient aus. Auch für die Behandlungsseite bringt das Gesetz Klarheit und Verlässlichkeit. Bald können die wichtigsten Rechte und Pflichten im Gesetz selbst nachgelesen werden. Patienten müssen über die Behandlung umfassend informiert werden. Alle wesentlichen Fakten von Diagnose bis Therapie müssen verständlich erklärt werden. Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Wir regeln, was alles in die Patientenakte gehört, und stellen sicher, dass Patienten dort Einsicht nehmen können. Die sinnvollen Beweiserleichterungen, die für Patienten von der Rechtsprechung entwickelt wurden, sichern wir gesetzlich ab und machen sie für jeden nachvollziehbar. Zum Beispiel muss bei groben Behandlungsfehlern der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler schief gelaufen wäre.“

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt dazu: „Die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland werden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. Nach den Eckpunkten vom März 2011 wird nun mit dem Gesetzentwurf in der seit vielen Jahren laufenden Diskussion eine konkrete Lösung vorgelegt. Sie sorgt nicht nur im Arzt-Patienten-Verhältnis für einen angemessenen Ausgleich. Die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verbessert.“

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller sagte: „Der vorgelegte Referentenentwurf stärkt die Patienten. Das gegenseitige Vertrauen der Patienten, Krankenkassen und Ärzte erhält damit ein neues und zeitgemäßes Fundament.

Die Rechte der Patienten werden maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und für jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligten Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegenüber und lässt niemanden außen vor.“

Zum Hintergrund:
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Gesundheit haben gemeinsam ein Patientenrechtegesetz vorbereitet. Der Entwurf umfasst folgende Regelungsbereiche:

• Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Es wird geregelt, dass Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten sind gesondert auf Kosten für solche Leistungen hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden.

• Die Aufklärungspflichten werden ausdrücklich gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann. Eine bloß schriftliche Aufklärung reicht nicht.

• Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist.

• Für Haftungsfälle wird es mehr Transparenz geben. Die von der Rechtsprechung entwickelten Beweiserleichterungen sollen ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Dann kann jeder im Gesetz nachlesen, wer im Prozess was beweisen muss. Bei sogenannten „einfachen“ Behandlungsfehler verbleibt es dabei, dass der Patient den Behandlungsfehler sowie die Ursächlichkeit dieses Fehlers für die eingetretene Gesundheitsschädigung nachweisen muss. Für bestimmte Fallgruppen wie den „groben“ Behandlungsfehler sind Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten vorgesehen. Hierbei handelt es sich um gravierende Fälle, die aus objektiver medizinischer Sicht schlechterdings nicht mehr verständlich erscheinen. Dann muss sich der Behandelnde seinerseits entlasten und beweisen, dass der nachgewiesene Behandlungsfehler nicht generell geeignet war, eine Gesundheitsschädigung der eingetretenen Art herbeizuführen. Weitere Beweiserleichterungen betreffen etwa das sogenannte voll beherrschbare Risiko. So wird die Vermutung für einen Behandlungsfehler angenommen, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht, das der Behandelnde voll beherrscht – führt z.B. ein defektes Narkosegerät während einer Operation des Patienten zu einer Sauerstoffunterversorgung und dadurch bedingt zu Hirnschädigungen, so wird die Verantwortlichkeit des Behandelnden für diesen Fehler vermutet.

• Es werden Sanktionen bei Verletzung von Verfahrensvorschriften, wie beispielsweise einer nicht fristgemäßen Entscheidung bei Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, eingeführt: Die Versicherten können sich die Leistung selbst beschaffen und erhalten die entstandenen Kosten erstattet, wenn die Krankenkassen ohne hinreichenden Grund über einen Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang bzw. innerhalb von fünf Wochen, wenn von der Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des MDK eingeholt wird, entscheiden.

• Bei Behandlungsfehlern sind die Kranken- und Pflegekassen künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z.B. medizinischen Gutachten, geschehen.

• Im Gesetzentwurf ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung vorgesehen: Behandlungsfehlern möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität. Ein sachgerechtes Qualitätsmanagement im stationären Bereich umfasst zukünftig verpflichtend auch ein Be-schwerdemanagement für die Belange insbesondere von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, das entsprechend patientenorientiert auszugestalten ist.

• Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen.

• Um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, erstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung künftig eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit.

Ab heute haben Länder und Verbände Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Referentenentwurf steht Ihnen hier zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2012
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitt ... ifbar.html
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
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Referentenentwurf: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnenund Patienten (PDF, 327 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile

Frühere Beiträge zum Thema:
Patientenrechtegesetz kodifiziert bereits geltendes Recht
viewtopic.php?t=15630
„Ein Patientenschutzgesetz muss sein“
viewtopic.php?t=7147
Zuletzt geändert von Presse am 10.03.2014, 10:21, insgesamt 2-mal geändert.

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Patientenrechtegesetz - Entwurf ungenügend

Beitrag von ProPflege » 16.01.2012, 15:49

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


Neuss, den 16.01.2012

Patientenrechtegesetz - Entwurf ungenügend

Der heute vorgelegte Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Bis auf einige kleinere Neuerungen beschränkt sich der Text auf die Wiedergabe der bereits - zum Teil seit Jahrzehnten - gefestigten Rechtsprechung zum Thema. Weitergehende Regelungen, die aber aus der Sicht der Patienten bzw. der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen wichtig erscheinen, bleiben unberücksichtigt.
Daher wird sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk noch ausführlich zum Referentenentwurf zu Wort melden.

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei

Medien berichten u.a. wie folgt:
http://www.heide-bote.de/index.php?name ... &sid=20761
http://www.mg-heute.de/2012/01/patiente ... ngenugend/
http://www.presseanzeiger.de/infothek/g ... 560534.php
http://www.openbroadcast.de/article/168 ... egend.html
http://www.openpr.de/news/599530/Patien ... egend.html

Stand: 17.01.2012
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/

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Patientenrechtgesetz springt zu kurz

Beitrag von Presse » 17.01.2012, 12:51

Patientenrechtgesetz springt zu kurz
Keine Verbesserungen für Opfer von Fehlbehandlungen


Enttäuscht reagiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf den Entwurf des Patientenrechtegesetzes. „Wir haben uns mehr erhofft. Es gießt lediglich bestehendes Richterrecht in Gesetzesform“, kritisiert Gerd Billen den Entwurf. Dennoch begrüßt er, dass nach mehr als 20 Jahren Diskussion die Patientenrechte erstmals gesetzlich fixiert werden sollen. Zwischenzeitlich war zu befürchten, dass das Projekt in dieser Legislaturperiode nicht mehr realisiert wird.

Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der vzbv vor allem bei Behandlungsfehlern. Nur bei groben Behandlungsfehlern soll ein Patient davon befreit werden, einen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden beweisen zu müssen. Das ist bereits heute Stand der Rechtsprechung. Ebenso fehlen eine verbindliche Einbeziehung von Patientenvertretern in außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren, zum Beispiel Schlichtungsstellen der Ärztekammern, sowie verbindliche Standards zur Sicherstellung der Qualität und Unabhängigkeit medizinischer Gutachten. Die Schätzungen zur Zahl der Behandlungsfehler schwanken stark: 17.000 vermeidbare Todesfälle pro Jahr vermutet das Aktionsbündnis Patientensicherheit allein aufgrund von Hygieneproblemen. Bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern werden etwa 11.000 Patienten vorstellig, in einem Viertel der Fälle kommen die Kommissionen zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorliegt.

Positiv hebt der vzbv hervor, dass der Behandlungsvertrag endlich seinen gebührenden Platz im Bürgerlichen Gesetzbuch erhalten soll. Zudem werden die Inhalte der ärztlichen Aufklärungsplichten vor einer Behandlung konkretisiert. Darüber hinaus könnte die Einführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements und Fehlerberichtssystems zu einer Steigerung der Patientensicherheit in Krankenhäusern führen.

Unverändert schlecht bleibt hingegen die Vertretung von Patienteninteressen innerhalb der Entscheidungs- und Schlichtungsgremien der Krankenkassen. Auch in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Kassen und Ärzten beziehungsweise Krankenhäusern werden die Patientenvertreter nicht bessergestellt. Etwa im Gemeinsamen Bundesausschuss sitzen sie auch künftig nur beratend mit am Tisch oder bleiben, wie bei den Entscheidungen zum Honorarsystem im Bewertungsausschuss, gleich ganz außen vor.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.01.2012
Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv)
Markgrafenstraße 66
10969 Berlin
Tel.: 030 – 25 800 0
E-Mail: info@vzbv.de
http://www.vzbv.de

http://www.vzbv.de/8613.htm

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Arzthaftung - Warnungen ...

Beitrag von Presse » 17.01.2012, 12:58

Reinhardt warnt beim Thema Arzthaftung vor
amerikanischen Verhältnissen


Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat
angesichts von Forderungen nach einer generellen Beweislastumkehr im geplanten Patientenrechtegesetz vor „amerikanischen Verhältnissen“ gewarnt. „Keinem Patienten ist damit gedient, wenn Arzthaftungsfälle in Zukunft zwar großzügig erfasst und abgewickelt werden, es am Ende aber keine Ärztinnen und Ärzte mehr gibt, die bestimmte Leistungen noch durchführen, weil das Haftungsrisiko so groß ist, dass Haftpflichtversicherungen es nicht mehr zu tragen bereit sind,“ sagte Reinhardt. So könne es im Endeffekt bei speziellen Erkrankungen zu ernsthaften Versorgungsengpässen kommen, so der Hartmannbund-Vorsitzende. Dies müsse auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion,
Prof. Karl Lauterbach, ins Kalkül ziehen, wenn er nun mit entsprechenden populistischen Forderungen Politik mache.

Reinhardt: „Wir sollten die Kirche im Dorf lassen. Der Gesetzentwurf lässt in seiner jetzigen Fassung Maß und Übersicht im Sinne eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses erkennen und orientiert sich richtigerweise an der bewährten Rechtsprechung deutscher Gerichte. Das weitere Gesetzgebungsverfahrens sollte auch im Rahmen einer vernünftigen Debatte konstruktiv diskutiert und nicht durch überzogene und effekthaschende Forderungen gefährdet werden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 17.01.2012
__________________________________________________

Petra Schröter
Sekretariat
Stellv. Hauptgeschäftsführung/
Verbandskommunikation
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
Schützenstraße 6a
10117 Berlin
Telefon 030 206208-11
Telefax 030 206208-14
petra.schroeter@hartmannbund.de
http://www.hartmannbund.de

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Patientenrechte im Bündel

Beitrag von Presse » 17.01.2012, 13:00

Patientenrechte im Bündel
Jetzt ist er da, der lange angekündigte Entwurf für ein Patienten¬rechtegesetz. Die Ärzteschaft kann aufatmen: es gibt keine generelle Beweislastumkehr. Für die Opposition völlig unzureichend. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=801 ... etz&n=1620

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Gut gemeint - aber gut in der Wirkung?

Beitrag von Presse » 17.01.2012, 13:01

Gut gemeint - aber gut in der Wirkung? / Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zum Referentenentwurf eines Patientenrechtegesetzes

Berlin (ots) - Für das angekündigte Patientenrechtegesetz wurde heute vom Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium für Gesundheit der offizielle Referentenentwurf auf den Weg gebracht. Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) wird von Bundeszahnärztekammer
(BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) kritisch gesehen, da er die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung so gut wie nicht berücksichtigt:

"Die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung lebt in ganz besonderem Maße von dem Vertrauen der Patienten in ihren Zahnarzt.
Daher unterstützen wir von je her eine Stärkung der Patientensouveränität und fördern die Transparenz in der Patienten-Zahnarzt-Beziehung. Wichtig ist jedoch, dass diese nicht durch zusätzliche, unnötige Bürokratie überfrachtet wird, die die freie Therapiewahl des Patienten gefährdet", erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Die geplanten Verschärfungen für Zahnärzte im Bereich der Einwilligung, Aufklärung und Dokumentation sind kritisch zu bewerten.

Der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, sagte zu dem Gesetzentwurf: "Es ist grundsätzlich gut, wenn die Patientenrechte geordnet und gestärkt werden, gerade gegenüber den Krankenkassen. Aber manches, was im Gesetzentwurf gut gemeint ist, kann leider negative Wirkungen entfalten. Beispielsweise sollen Krankenkassen künftig innerhalb von maximal fünf Wochen über die Bewilligung von beantragten Behandlungen entscheiden, damit diese nicht mehr verzögert werden können. Das ist einerseits begrüßenswert, bedeutet aber andererseits, dass im zahnärztlichen Bereich ein seit Jahren bewährtes, gut funktionierendes medizinisches Gutachterverfahren infrage gestellt wird. Die Krankenkasse muss ihre Entscheidung ohne eine gegebenenfalls nötige körperliche Untersuchung, quasi im Blindflug treffen, weil ein Gutachten so kurzfristig kaum zu erstellen ist. Im Sinne des Patienten ist das nicht."

Positiv bewerten BZÄK und KZBV, dass einer generellen Beweislastumkehr und einer verschuldensunabhängigen Haftung eine Absage erteilt wurden. Diese hätten zu einer Defensivmedizin geführt.

Der Entwurf müsse als erster Aufschlag gesehen, gründlich analysiert und diskutiert werden, um auch die zahnmedizinischen Positionen in das Gesetzgebungsvorhaben einbringen zu können.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2012
Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: 030 40005-150, presse@bzaek.de
KZBV: Dr. Reiner Kern, Telefon: 030 280 179 27, presse@kzbv.de

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Stärkung der Patientenrechte notwendig

Beitrag von Presse » 17.01.2012, 13:04

Damit der mündige Patient keine Floskel bleibt: Stärkung der Patientenrechte notwendig

Hamburg (ots) - Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt das Ziel der Bundesregierung, die Rechte der Patienten zu stärken. "Die im Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgeschlagenen Maßnahmen sind notwendige Schritte, damit die Menschen künftig mehr Rechtssicherheit erhalten, wenn sie sich im Gesundheitswesen bewegen", erklärt Professor Dr. Norbert Klusen, Vorsitzender des Vorstandes der TK.

"Damit der 'mündige Patient' nicht zu einer Floskel in Sonntagsreden verkommt, müssen die Versicherten konkret nachvollziehen können, welche Rechte und welche Pflichten sie in unserem Gesundheitssystem haben." Deshalb muss ein fortschrittliches Patientenrechtegesetz aus Sicht der TK die Durchsetzung von Patientenrechten erleichtern und zugleich genug Freiraum lassen, um die Anpassung an neue Rechtsentwicklungen auch künftig zu ermöglichen.

Dass die Kassen in Zukunft verpflichtet werden sollen, ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern zu unterstützen, fordert die TK schon seit langem. "Die TK hat bereits seit Jahren ein Behandlungsfehler-Management installiert. Unsere Experten helfen den Versicherten in begründeten Fällen dabei, einen möglichen Behandlungsfehler medizinisch nachzuweisen", erläutert TK-Chef Klusen. "Als Dienstleister für unsere Kunden haben wir uns hier schon immer in der Pflicht gesehen."

Neben den bereits bekannt gewordenen Maßnahmen im Entwurf für ein Patientenrechtegesetz sieht die TK auch in weiteren Bereichen Handlungsbedarf. Zum Beispiel sollte ein geregeltes Zweitmeinungsverfahren bei schweren Erkrankungen oder vor komplizierten medizinischen Eingriffen als Patientenrecht gesetzlich verankert werden. Klusen dazu: "Bisher können Patienten, wenn Unsicherheiten mit ihrem Arzt nicht ausgeräumt werden können, durch das Recht auf eine freie Arztwahl einen weiteren Mediziner aufsuchen.
Ein geregelter offener Dialog - auch unter Einbeziehung des behandelnden Arztes - ist so jedoch nicht möglich."

Weitere Informationen, Grafiken und Fotos zum Thema "Patientenrechte" enthält der TK-Medienservice "Patientensouveränität
- mit dem Arzt auf Augenhöhe". Dieser steht unter http://www.presse.tk.de zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2012
Pressekontakt:
Michael Schmitz (TK-Pressestelle)
Tel.: 040-6909-1191
E-Mail: m.schmitz@tk.de

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Patientenrechtegesetz und Beweislastumkehr

Beitrag von Presse » 17.01.2012, 13:06

Zu dem beabsichtigten Patientenrechtegesetz erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in Berlin:

"Die in dem neuen Patientenrechtegesetz formulierte Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern setzt nur die aktuelle Rechtssprechung um. Es ist bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, hier weitreichender zu formulieren und sich am modernen Verbraucherschutzrecht zu orientieren. Anders sieht es jedoch beim Einsichtsrecht in die Patientenakte aus. Die Forderung der Patientenschutzorganisation, einen unverzüglichen Blick in die Unterlagen zu ermöglichen, wurde übernommen. Eine Hinhaltetaktik, die in der Praxis oft Wochen oder Monate ein Einsichtsrecht verwehrte, wird damit unmöglich. Die Patientenschützer begrüßen diese Änderung zu den ursprünglichen Eckpunkten."

Quelle: Pressemitteilung vom 16.01.2012

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Patientenrechtegesetz überflüssig?

Beitrag von Presse » 17.01.2012, 17:34

Patientenrechtegesetz überflüssig?
Durchbruch oder Flop: Der Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz erntet Lob und Kritik. Die SPD drängt auf einen Fonds, Juristen halten das Gesetz für überflüssig. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=801 ... etz&n=1622

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Lebenswirklichkeit ausgeblendet ?

Beitrag von KPHNeuss » 20.01.2012, 13:03

Personalnot - Diskussion unter viewtopic.php?p=64049#64049
Hier nochmals auf den Pflegenotstand hinzuweisen, ist natürlich goldrichtig; auch, wenn sich so mancher Zeitgenosse gelangweilt fühlt. Die augenblickliche Diskussion über das Patientenrechtegesetz geht m.E. auch in die falsche Richtung. Hier wird auf Rechtssituationen gesetzt und Vorstellungen untermauert, die im Gesundheitswesen dann u.U. nicht realisierbar sind.
Wann endlich kapieren die Volksvertreter, dass Politik an der Lebenswirklichkeit der Menschen und nicht allein an Entscheidungen interner Zirklen auszurichten ist? Was sagten doch einige Politiker: "Wir haben verstanden, wir werden jetzt liefern". Anscheinend haben die Leute "da oben" doch wieder nicht verstanden.

KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!

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Patientenrechtegesetz

Beitrag von LaraS » 24.01.2012, 17:37

Nun ja, der Verbraucherschutz wird durch das neue Patientenrechtegesetz nicht gerade wachsen. Aber das war auch nicht zu erwarten, wenn man die aktuelle Diskussion mitverfolgt. Aber es ist schon einmal ein Fortschritt, wenn man alle wichtigen Regelungen jetzt gebündelt hat und wenn der Verbraucher sie jetzt auch findet!

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Patientenrechte durch die Gerichte umfassend geprägt

Beitrag von Rauel Kombüchen » 25.01.2012, 09:17

Grundsätzlich kann man begrüßen, dass die Patientenrechte durch Gesetz näher beschrieben werden. Allerdings sind die bisherigen Gerichtsurteile, die das sog. Richterrecht der Patienten geprägt haben, sehr umfangreich, so dass fraglich ist, ob durch einige wenige gesetzliche Formulierungen das alles ausreichend gewertet und umgesetzt wird. Denkbar ist, dass die jetzt ausformulieren Texte sogar einen Rückschritt bedeuten. Es müssten sich eigentlich Experten daran machen, den Referentenentwurf unter diesen Aspekten zu begutachten. Denn wenn die gesetzlichen Patientenrechtsvorschriften letztlich hinter dem Richterrecht zurückbleiben sollten, wäre nichts gewonnen.

Rauel Kombüchen
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Behandlungsfehler und Pflegefehler

Beitrag von Gerhard Schenker » 19.02.2012, 15:09

Aus Forum
viewtopic.php?t=16979
nach hier übernommen:

Behandlungsfehler und Pflegefehler

Wir brauchen dringend Vorschriften, die sich mit der Erfassung und Auswertung von Behandlungs- und Pflegefehlern befassen. Seit Jahrzehnten gibt es wg. der Zahlen Hochrechnungen und Horrorszenarien. Ich denke, dass insoweit Klarheit geschaffen werden muss. Erst wenn solide Daten vorliegen, kann man zielgerichtet agieren.
Der vorgelegte Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz
viewtopic.php?t=16855
bringt insoweit keine Hilfe. Überhaupt ist dieses Papier kaum etwas wert. Es beschreibt hauptsächlich die Rechte der Patienten, die es bereits unstreitig gibt.

G. Schenker
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

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Pflege-Neuausrichtungsgesetz und Patientenrechtegesetz

Beitrag von WernerSchell » 20.02.2012, 07:49

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


20.02.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

die vom Bundesgesundheitsministerium der Öffentlichkeit vorgestellten Referentenentwürfe für ein Pflege-Neuausrichtungsgesetz und ein Patientenrechtegesetz müssen als unzureichend angesehen werden. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und nahezu alle Fachverbände haben die Papiere heftig kritisiert.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat daher am 20.02.2012 die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland angeschrieben und darum gebeten, die Themen zur Chefsache zu machen. Ergänzend wurde am 20.02.2012 eine Pressemitteilung herausgegeben.

Wenn Sie sich der hiesigen Kritik an der unzureichenden Neugestaltung der Pflegeversicherung anschließen wollen, sollten Sie die Bundeskanzlerin anschreiben (mit Brief oder E-Mail) und einfach Bezug nehmen auf unsere Zuschrift vom 20.02.2012. Wenn Sie mögen, können Sie uns ein Überstück Ihres Briefes an die Bundeskanzlerin für unsere Unterlagen übersenden.

Sämtliche Informationen sind wie folgt im Internet abrufbar:

Zusammen gefassten Stellungnahmen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 21.08.2011 zur Pflegereform bzw. zum Patientenrechtegesetz:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... tz2011.pdf

Pflege-Neuausrichtungsgesetz – Referentenentwurf:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 120124.pdf

Patientenrechtegesetz – Referentenentwurf:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile

Brief von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 20.02.2012 an die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 122011.pdf

Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 20.02.2012:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 022012.pdf *) ist auch unten angefügt!

Weitere stets aktuelle Informationen im Forum Werner Schell
- Pflegeversicherung
viewtopic.php?t=16884
- Patientenrechtegesetz
viewtopic.php?t=16855

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

>>> Falls sich Links nicht direkt öffnen lassen: Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

+++

Weiterer Schriftwechsel zu den Themen unter:
- Pflegeversicherung
viewtopic.php?t=16884
- Patientenrechtegesetz
viewtopic.php?t=16855

+++ >>>> *)
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Vorstand: Werner Schell - Harffer Straße 59, 41469 Neuss
Telefon 02131 – 150779 - E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Pressemitteilung vom 20.02.2012

Pflege-Neuausrichtungsgesetz / Patientenrechtegesetz – Referentenentwürfe unzureichend

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat in einem offenen Brief vom 20.02.2012 an die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, zu den vorgelegten Referentenentwürfen kritisch Stellung genommen. In diesem Schreiben wurde verdeutlicht, dass die augenblicklichen gesetzgeberischen Absichten weit hinter den politischen Ankündigungen bzw. Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, vor allem der betroffenen Patienten und pflegebedürftigen Menschen, und der maßgeblichen Fachverbände zurück bleiben.

Bei einer pauschalen Betrachtung der Referentenentwürfe muss davon ausgegangen werden, dass es weder eine wirkliche Pflegereform noch eine Neugestaltung des Patientenrechts geben wird. Angesichts der demografischen Entwicklung und der Notwendigkeit, die Pflege- und Gesundheitssysteme schnellstmöglich zukunftsfest zu gestalten, sind aber grundlegendere Reformmaßnahmen erforderlich mit der Folge, dass die vorliegenden Entwürfe einer gründlichen Überarbeitung bedürfen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat daher nochmals auf die bereits im Sommer 2011 vorgelegten ausführlichen Stellungnahmen zu den notwendigen Reformschritten hingewiesen und die Bundeskanzlerin darum gebeten, die Neugestaltung der Pflegeversicherung und des Patientenrechts zur Chefsache zu erklären. Die Zuschrift an die Kanzlerin ist mit weiteren Informationen auf der Internetseite von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk abrufbar: – http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de . Die „Pflegereform“ ist im Übrigen Gegenstand des Neuss-Erfttaler Pflegetreffs am 15.05.2012, 18.00 – 20.00 Uhr. Näheres dazu im Internet unter folgender Adresse abrufbar: viewtopic.php?t=16058

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk steht für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei

+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Cicero
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Registriert: 30.06.2007, 10:11

Pflege-Neuausrichtungsgesetz und Patientenrechtegesetz

Beitrag von Cicero » 21.02.2012, 08:55

WernerSchell hat geschrieben: Pflege-Neuausrichtungsgesetz / Patientenrechtegesetz – Referentenentwürfe unzureichend
Sehr geehrter Herr Schell,
ich bin hier zwar kein eifriger Schreiber, aber doch regelmäßiger Leser. Dabei habe ich viele Informationen bekommen und auch gesehen, mit wieviel Engagement Sie mit Pro Pflege ... für eine gute Sache aktiv sind. Ich bewundere das nicht nur, sondern möchte auch an dieser Stelle ausdrücklich meine Anerkennung aussprechen. Bekanntlich gibt es immer wieder viele Meckerer, aber konstruktiv kommt dann eher nichts. Das ist hier wohltuend anders - und das begrüße ich sehr.
Ich wünsche weiterhin viel Kraft für die hier deutlich werdenden Aktivitäten und hoffe auch - mit Ihnen - auf Erfolge.
Ihre jüngsten Ausführungen zu dem o.a. Thema sind bestens gelungen und werden von mir uneingeschränkt unterstützt.
Hochachtungsvoll
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

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