Pflegereform - Eckpunkte der Bundesregierung vom 16.11.2011

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung

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Neudefinition des Pflegebegriffs bleibt aus

Beitrag von Presse » 19.01.2012, 15:32

0069 / 18. Januar 2012
Pressemitteilung von Kathrin Senger-Schäfer


Neudefinition des Pflegebegriffs bleibt aus

"Was Bahr mit den Leistungsverbesserungen in der ambulanten Pflege plant, offenbart erneut, dass die Koalition in der Pflege nur von der Wand bis zur Tapete denkt", so Kathrin Senger-Schäfer, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. "Insbesondere die marginalen Verbesserungen für Menschen mit Demenz in der sogenannten Pflegestufe 0 zeigen, dass Bahr vom Grundproblem des fachlich veralteten und zu engen Pflegebegriffs lediglich ablenkt. Schwarz-Gelb ist zu einer Neudefinition des Pflegebegriffs in dieser Wahlperiode einfach nicht fähig. Auch eine gerechte und stabile Finanzierung der Pflegeversicherung wird es nicht geben. Bahr wird damit eine pflegepolitische Baustelle hinterlassen. Zukunftsweisende Pflegepolitik sieht anders aus." Senger-Schäfer weiter:

"Die systematische Ungleichbehandlung von Menschen mit körperlichen und seelischen Erkrankungen in der Pflegeversicherung bleibt bestehen. Einfach nur Leistungen ungleich zu erhöhen ist nichts als Flickschusterei. Insbesondere dann, wenn Bahr von einem Vorgriff auf die 'geplante' Neudefinition des Pflegebegriffs spricht. Gefragt ist eine vollständig neue Bestimmung und Ausrichtung der Pflegeversicherung in Richtung auf den Erhalt und das Ermöglichen von Teilhabe und Selbstbestimmung.

Die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung der LINKEN bietet eine gerechte und stabile Grundlage für die dringend notwendige Umsetzung des neuen Pflegebegriffs und damit für die dringend notwendige Neuausrichtung der Pflegeversicherung."

F.d.R. Susanne Müller
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Pflegeheime dürfen nicht zum Stiefkind der Reform werden

Beitrag von Presse » 19.01.2012, 15:54

bpa-Präsident Meurer: Pflegeheime dürfen nicht zum Stiefkind der Reform werden

Berlin (ots) - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) zeigte sich im Nachgang der Veröffentlichung des Arbeitsentwurfs zum Gesetz über die Neuausrichtung der Pflegereform enttäuscht über die einseitige Gewichtung der geplanten Reformen.

"Die von Bundesminister Bahr geplante Neuausrichtung einer Pflegereform würde nur für dementiell erkrankte Menschen, die häusliche oder ambulante Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, eine finanzielle Verbesserung bedeuten.

Ich habe jedoch zunehmend den Eindruck, dass Pflegeheime immer mehr "als notweniges Übel" angesehen und somit zum Stiefkind der Reform werden.

Nur so ließe sich erklären, dass 717.000 in Pflegeheimen lebende dementiell erkrankte Menschen bei der Reform leer ausgehen sollen.
"Ein bedauerliches Signal für Heimbewohner und Pflegekräfte", sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.01.2012
bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Pressekontakt: Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.: (030) 30 87 88 60

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Bessere Leistungen für Demenzkranke

Beitrag von Presse » 19.01.2012, 15:55

AOK: Bessere Leistungen für Demenzkranke schneller realisieren

Berlin (ots) - Der AOK-Bundesverband begrüßt, dass die Bundesregierung jetzt eine Teilreform der Pflegeversicherung mit einer Aufstockung der Leistungen für demenzkranke Pflegebedürftige angeht. Jürgen Graalmann, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes sagte dazu: "Diese Leistungsverbesserungen sollten jetzt aber auch schnell wirksam werden. Es gibt keinen Grund, damit bis zum 1. Januar 2013 zu warten. Die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen warten schon lange auf diese überfälligen Verbesserungen." Die Bundesregierung müsse zudem auch per Gesetz einen verbindlichen Zeitplan für weitere Reformschritte beschließen, damit die angekündigte Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs kein Lippenbekenntnis bleibe. Sonst bestehe die große Gefahr, dass die Pflegereform ein Torso bleibe und erst nach der nächsten Bundestagswahl weitergeführt werden könne.

Graalmann dazu: "Ziel muss sein, die notwendige Reform des Pflegebegriffs zum 1. Januar 2013 jetzt verbindlich festzulegen. Es gibt dazu schon sehr gute Vorarbeit der Gohde-Kommission. So kann die Pflegeversicherung dann bereits ab 2013 flexibler und besser der individuellen Pflegesituation gerecht werden."

Graalmann verwies darauf, dass es besondere Leistungen der Pflegeversicherung für Demenzkranke bereits seit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von 2008 gebe. Seither könnten Demenzpatienten je nach Betreuungsbedarf Unterstützung zum Beispiel durch Selbsthilfegruppen bis zu einem Betrag von 2.400 Euro pro Jahr erhalten. Die jetzt vorgesehenen Aufstockungen der Sachleistungsbudgets und der Geldleistungen in den Pflegestufen I und II seien nun eine sinnvolle Weiterentwicklung. 2/3 der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen würden heute von Angehörigen gepflegt. Es sei daher gut, dass diese Angehörigen mit Hilfe der vorgesehenen Leistungsverbesserungen entlastet werden. Graalmann: "Jeder Schritt in diese Richtung ist ein richtiger Schritt."

Zu diskutieren sei jedoch noch, warum keine Verbesserungen für Demenzkranke Pflegebedürftige in der Pflegestufe III vorgesehen seien und wie man die zusätzlichen Leistungen ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand umsetzten könne.

Quelle; Pressemitteilung vom 18.01.2012
Pressekontakt: Pressesprecher AOK-Bundesverband
Udo Barske
Tel.: 030 / 346 46 2309
E-Mail: udo.barske@bv.aok.de

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Pflegereform: Aus wenig wird weniger

Beitrag von Presse » 19.01.2012, 15:59

Pflegereform: Aus wenig wird weniger

Zu den Planungen der schwarz-gelben Koalition für einen Gesetzentwurf zur Pflegereform erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:

Die Pflegereform von Schwarz-Gelb wird immer peinlicher. Zuerst werden marginale Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz angekündigt. Ein paar Stunden später muss Gesundheitsminister Bahr die Zahlen nach unten korrigieren, weil die Union nicht mitspielen will. So bleibt von wenig noch weniger.
Es ist wichtig und längst überfällig, dass die Leistungen für Demenzkranke verbessert werden. Die Vorhaben der Bundesregierung sind völlig unzureichend. Notwendig wäre die Reform des Pflegebegriffs. Die verschiebt Schwarz-Gelb auf unbestimmte Zeit.
Eine grundlegende Pflegereform ist ohne eine solide und nachhaltige Finanzierung nicht möglich. Die beschlossene Beitragssatzerhöhung um 0,1 Prozent erbringt schlicht zu wenige Mehreinnahmen, um daraus substanzielle Leistungsverbesserungen auf Dauer bezahlen zu können.
Der FDP ist das egal. Sie will vor allem schnell Geschenke ans Wahlvolk verteilen, auch wenn die Mittel der Pflegeversicherung dafür nicht ausreichen. Auch die Union ist nur zu Schmalspurverbesserungen bereit. Diese Reform ist mit diesen Laiendarstellern einfach nicht zu retten

Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2012
Christian Hans
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Tel.: ++49 (0)30 227 -74532, Fax: -76655
E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma01@bundestag.de
Web: http://www.elisabeth-scharfenberg.de

Postanschrift:
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Bahr hinterlässt ungesicherte Baustelle

Beitrag von Presse » 19.01.2012, 16:02

0075 / 19. Januar 2012
Pressemitteilung von Kathrin Senger-Schäfer


Bahr hinterlässt ungesicherte Baustelle

"Mit der geplanten 'Pflegereform' wird Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr der nächsten Bundesregierung eine ungesicherte Baustelle hinterlassen. Der Minister versucht lediglich, die tiefsten Schlaglöcher im Pflegebereich notdürftig auszubessern, obwohl längst eine komplett neue Straßendecke vonnöten ist. Insbesondere die Leistungsverbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sind allenfalls gut gemeint, keinesfalls aber ein Vorgriff auf den neuen Pflegebegriff", erklärt Kathrin Senger-Schäfer. Die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Beim neuen Pflegebegriff geht es um mehr, als den Betroffenen nur einige hundert Euro in die Hand zu geben. Die schwarz-gelbe Koalition ist an der Aufgabe gescheitert, den neuen Pflegebegriff mit einen schlüssigen Konzept zu unterlegen und eine stabile Finanzierung zu schaffen. Zukunftsweisend wäre es gewesen, die Belange von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz - insbesondere Menschen mit Demenz - zielgenau und systematisch zu berücksichtigen, statt nur einige wenige Sonderregelungen einzuführen. Der neue Pflegebegriff würde eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung auf die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens und eine ganzheitliche Pflege ermöglichen. Doch vor dieser Herausforderung kapituliert die Regierung. Im Übrigen könnte mit dem neuen Pflegebegriff auch der Pflegebedarf von Kindern besser bestimmt werden. Hier hat Bahr nicht einmal an eine Baustellensicherung gedacht."

F.d.R. Christian Posselt
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Pflegereform - sofort und richtig

Beitrag von Presse » 19.01.2012, 16:05

Pflegereform - sofort und richtig!: Gemeinsamer Appell von Paritätischem Wohlfahrtsverband, Deutschem Pflegeverband und Volkssolidarität

Berlin (ots) - Scharfe Kritik an den pflegepolitischen Plänen des Bundesgesundheitsministers übten der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Deutsche Pflegeverband und die Volkssolidarität heute in einem gemeinsamen Appell. Die angekündigten Verbesserungen seien absolut unzureichend. Eine umfassende Pflegereform mit Substanz dürfe nicht länger auf die lange Bank geschoben werden. Die Verbände fordern die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs noch in dieser Legislaturperiode.

"Mit seinen Ankündigungen hat der Minister die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben.
Dass der Minister nicht einmal einen Zeitplan für eine echte Reform vorlegt, kommt einem pflegepolitischen Offenbarungseid gleich", so Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Die geplanten kleinen Verbesserungen im Detail würden nach Ansicht des Experten die praktische Umsetzung des durch den Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs bereits 2009 vorgelegten Konzeptes für eine umfassende Pflegereform sogar noch erschweren.
Ähnlich äußert sich der Geschäftsführer des Deutschen
Pflegeverbandes: Rolf Höfert wirft Bundesminister Bahr vor, mit seinem Vorstoß lediglich "eine medienwirksame Ablenkung von seiner schlafenden Baustelle Pflegereform" zu bezwecken und fordert die Bundeskanzlerin auf, zu intervenieren.

In dem gemeinsamen Appell "Pflegereform - sofort und richtig!"
fordern die Verbände neben der sofortigen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eine wirksame Unterstützung pflegender Angehöriger durch einklagbare Rechtsgarantien, eine Neugestaltung der Pflegeausbildung sowie Reformen bei der Pflegefinanzierung. "Eine bessere Pflege erfordert mehr finanzielle Aufwendungen und den Ausbau der Pflegeinfrastruktur. Das muss solidarisch erfolgen und nicht durch eine Privatisierung des Pflegerisikos", so Prof. Dr. Gunnar Winkler, Präsident der Volkssolidarität.

Die gemeinsame Erklärung finden Sie im Internet unter:
http://www.der-paritaetische.de.

Quelle: Pressemitteilung Paritätischer Wohlfahrtsverband vom 19.01.2012
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.030/24636305, E-Mail: Pr@paritaet.org

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Zentrale Fragen der Pflegereform weiterhin nicht geklärt

Beitrag von Presse » 19.01.2012, 16:07

Diakonie: Zentrale Fragen der Pflegereform weiterhin nicht geklärt

Berlin, 19. Januar 2012 Zu den gestern veröffentlichten Details der geplanten Pflegereform weist Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier am Donnerstag kritisch darauf hin, dass zentrale Fragen wie die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, weitergehende Entlastungen für pflegende Angehörige und verbesserte Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende in Einrichtungen und Diensten offenbar verschoben würden.

"Die geplanten Leistungsverbesserungen in der häuslichen Pflege sind dringend notwendig, insbesondere für dementiell erkrankte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen. Dass die pflegenden Angehörigen stärker unterstützt werden, kommt dem Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen entgegen, so lange wie möglich zu Hause und in der Familie zu bleiben", sagt Stockmeier. Allerdings sei gerade bei fortschreitender Demenz ein Umzug ins Pflegeheim häufig unvermeidbar.
Deshalb dürften die stationären Pflegeeinrichtungen bei der Reform nicht vergessen werden.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat gestern in einer Pressekonferenz Details zur geplanten Pflegereform vorgestellt. Das Ministerium plant Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz in der häuslichen Pflege, Verbesserungen für pflegende Angehörige bei der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und auch verstärkte Förderung von ambulant betreuten Wohnformen.


Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

******************************
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 83001-130 | Fax +49 30 83001-135
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Diakonisches Werk der EKD e.V.
Reichensteiner Weg 24 | 14195 Berlin | Telefon +49 30 83001-0 | Fax +49 30 83001-222
diakonie@diakonie.de | www.diakonie.de

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Große Pflegereform gefordert

Beitrag von Presse » 20.01.2012, 12:42

P R E S S E M I T T E I L U N G vom 19.01.2012:

Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp zur mühsamen Debatte um die Pflegereform: Vom Bundeskabinett beschlossenen Mehrleistungen für Demenzkranke haben „kurze Halbwertzeit“
bad e. V. fordert parteiübergreifende Einigung auf große Pflegereform im Interesse von Versicherten und Leistungserbringern


Essen/Berlin. Zu einer parteiübergreifende Einigung auf eine große Pflegereform hat der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) Regierung und Opposition im Bundestag aufgefordert. Damit reagiert der Verband auf die jüngsten Beschlüsse des Bundeskabinetts, die Leistungen für Demenzkranke im Zuge der Reform spürbar zu erhöhen. Bundesgeschäftsführerin Andrea Kapp: „Natürlich begrüßen wir derartige Verbesserungen. Doch angesichts der bekannten großen Probleme, die Pflegeversicherung leistungsstärker, planbarer und zukunftsfester für Bevölkerung und Leistungserbringer zu machen, haben sie nur eine kurze Halbwertzeit.“
Eine parteiübergreifende Einigung auf eine große Pflegereform hält der bad e. V. für angezeigt, denn es sei unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung ab Herbst 2013 die gleiche sei wie heute. Beobachter erwarten spätestens dann eine schwarz-rote oder eine rot-grüne Regierungskoalition, die das Thema Pflege zukunftsweisend gestalten muss. Kapp: „Warum also jetzt Flickschusterei betreiben, wenn parteiübergreifend in kürzerer Zeit mehr für Versicherte und Leistungserbringer erreicht werden kann?“
Vom Bundeskabinett beschlossen wurden am Mittwoch (18.1.2012) die Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr, die Leistungen für Demenzkranke im Zuge der Pflegereform zu verbessern. Für die Pflege demenzkranker Pflegebedürftiger in Pflegestufe I sollen ambulante Pflegedienste 325 Euro mehr als bisher im Monat erhalten, sprich 775 Euro. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige von Demenzkranken soll etwa um ein Drittel gegenüber den Standardsätzen angehoben werden. Höhere Leistungen schlägt Bahr auch für die ca. 40.000 Demenzkranken ohne Pflegestufe vor.
„Eine ausreichende bessere Versorgung von Demenzkranken ist mit den kalkulierten Mehreinnahmen von jährlich 1,1 Milliarden Euro nicht zu finanzieren,“ steht für die bad-Bundesgeschäftsführerin fest. Bekanntlich sollen die Beiträge ab Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte steigen.
Außerdem soll eine freiwillige Pflege-Zusatzversicherung der Bürger/innen wie die Riester-Rente staatlich gefördert werden. Um diesen Teil der Pflegereform ohne Zustimmung des womöglich immer SPD-dominierteren Bundesrates durchzusetzen, soll das Finanzministerium ihn verantworten. Doch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ließ bereits durchblicken, dass er höchstens 500 Millionen Euro Steuergelder für diesen Zweck ausgeben wolle (Quelle: Wirtschaftswoche).
„Endlich eine wegweisende Pflegereform mit realisierbaren Schritten zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und solider Gesamtfinanzierung auf den Weg zu bringen, wäre das Beste für alle Beteiligten“, wirbt Andrea Kapp für den bad-Vorschlag. Ansonsten dürfte auch das erste Jahr einer neuen Bundesregierung ab Herbst 2013 verstreichen, ohne dass sich Wesentliches für Pflegeversicherte und Leistungserbringer verbessert.

Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.

Nähere Informationen:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., Andrea Kapp, Annastr. 58-64, 45130 Essen, Tel. 0201-354001, E-Mail: a.kapp@bad-ev.de

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Bessere Leistungen für Demenzkranke ...

Beitrag von Presse » 20.01.2012, 12:45

Deutsche Alzheimer Gesellschaft zur Reform der Pflegeversicherung:

Bessere Leistungen für Demenzkranke, doch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll erst später kommen

Berlin, 19.01.2012. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt die geplanten Verbesserungen der Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung, die Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auf einer Pressekonferenz am 18.1.2012 bekannt gegeben hat. Zusätzliche Leistungen sollen vor allem den Demenzkranken, die von Angehörigen zu Hause betreut werden, zugute kommen. Erhöhungen sind sowohl beim Pflegegeld als auch bei den Sachleistungen geplant. Erstmals sollen auch in der Pflegestufe 0 Leistungen für professionelle Pflege zur Verfügung gestellt werden.

Dazu sagte Bärbel Schönhof, 2. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft drängt seit vielen Jahren auf eine Reform der Pflegeversicherung zu Gunsten Demenzkranker. Wir begrüßen die jetzt vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Verbesserungen für die große Zahl der Demenzkranken, die zu Hause betreut werden. Die Familien leisten Enormes und erhalten so mehr Spielraum für Entlastung“.

Die Sachleistungen, z.B. für ambulante Pflegedienste, sollen sich in Pflegestufe I um 215 Euro und in Pflegestufe II um 150 Euro im Monat erhöhen. Pflegebedürftigen können das Geld künftig sowohl für Pflege- wie auch für Betreuungsleistungen verwenden. Bei Leistungen der Kurzzeitpflege soll ab 2013 Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt werden.

Bärbel Schönhof: „Bereits im Januar 2009 hat der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte Beirat zur Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen Bericht mit Empfehlungen für grundlegende Reformschritte vorgelegt. Die aktuelle Reform bleibt leider dahinter zurück. Viele Detailfragen sind noch offen. Mit Spannung erwarten wir den Referentenentwurf, der demnächst vorgelegt werden soll“.

Hintergrund:
Heute leben in Deutschland etwa 1,2 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr 60% davon leiden an einer Demenz vom Typ Alzheimer. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 2,6 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist ein gemeinnütziger Verein. Als Bundesverband von derzeit 126 Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigen¬gruppen und Landesverbänden vertritt sie die Interessen von Demenzkranken und ihren Familien. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 – 17 10 17 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).

Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2012
Kontakt: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz, Friedrichstraße 236, 10969 Berlin, Tel. 030 / 259 37 95 – 0, Fax: 030 / 259 37 95-29,
mailto: info@deutsche-alzheimer.de, Internet: http://www.deutsche-alzheimer.de

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Pflegereform: 77 Millionen Euro für Ärzte

Beitrag von Presse » 20.01.2012, 17:37

Pflegereform: 77 Millionen Euro für Ärzte
Die mit der Pflegereform vorgesehenen Zuschläge für eine bessere ärztliche und pflegerische Betreuung
von Heimbewohnern sollen ein Volumen von ungefähr 77 Millionen Euro umfassen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=802 ... orm&n=1631

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Zentrale Fragen der Pflegereform weiterhin nicht geklärt

Beitrag von Service » 23.01.2012, 07:11

Zentrale Fragen der Pflegereform weiterhin nicht geklärt

(Quelle: DW.EKD) Zu den veröffentlichten Details der geplanten Pflegereform weist Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier kritisch darauf hin, dass zentrale Fragen wie die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, weitergehende Entlastungen für pflegende Angehörige und verbesserte Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende in Einrichtungen und Diensten offenbar verschoben würden.
"Die geplanten Leistungsverbesserungen in der häuslichen Pflege sind dringend notwendig, insbesondere für dementiell erkrankte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen. Dass die pflegenden Angehörigen stärker unterstützt werden, kommt dem Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen entgegen, so lange wie möglich zu Hause und in der Familie zu bleiben", sagt Stockmeier. Allerdings sei gerade bei fortschreitender Demenz ein Umzug ins Pflegeheim häufig unvermeidbar. Deshalb dürften die stationären Pflegeeinrichtungen bei der Reform nicht vergessen werden.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hatte in einer Pressekonferenz Details zur geplanten Pflegereform vorgestellt. Das Ministerium plant Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz in der häuslichen Pflege, Verbesserungen für pflegende Angehörige bei der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und auch verstärkte Förderung von ambulant betreuten Wohnformen.

Quelle: Mitteilung vom 22.01.2012
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

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DGB kritisiert Bahrs Pläne zur Pflegereform

Beitrag von Service » 23.01.2012, 07:18

DGB kritisiert Bahrs Pläne zur Pflegereform

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) mit scharfen Worten als unzureichend kritisiert. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=802 ... orm&n=1634

Pflegereform: 77 Millionen Euro für Ärzte
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=802 ... orm&n=1634

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Unterstützung von Heimärzten

Beitrag von Presse » 24.01.2012, 16:02

Aus Forum:
viewtopic.php?p=64129#64129

BÄK begrüßt geplante Unterstützung von Heimärzten

Berlin (ots) - Als längst überfällig hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, die geplante Förderung der heimärztlichen Versorgung im Rahmen der Pflegereform bezeichnet. "Es gibt zwar keine generelle ärztliche Unterversorgung von Heimpatienten, nicht zuletzt wegen der enormen Arbeitsbelastung der niedergelassenen Ärzte gibt es aber erheblichen Verbesserungsbedarf", sagte der BÄK-Präsident.

"Wir müssen deshalb die ärztliche Betreuung in den Pflegeheimen praktikabler regeln und brauchen dafür innovative Konzepte. Dass die Bundesregierung dieser Forderung des letztjährigen Deutschen Ärztetages mit der in der Pflegereform angelegten Förderung der heimärztlichen Versorgung nachkommen will, begrüßen wir außerordentlich", sagte Montgomery. "Wir brauchen eine bessere Organisation ärztlicher Visiten im Heim sowie eine optimierte Abstimmung von Arztbesuchen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Heimbewohner bei Facharztterminen von Pflegekräften begleitet werden können und wir müssen eine angemessene Vergütung der ärztlichen Leistungen für die Patienten in Heimen sicherstellen", forderte der BÄK-Präsident.

Ursächlich für die Versorgungsmängel seien die zunehmende Auslagerung medizinischer Leistungen aus den Kliniken und der sich abzeichnende Ärztemangel.

"Ist ein Besuch beim Facharzt notwendig, müssen die Patienten die Fahrt zu einer ambulanten Behandlung oft aus eigener Tasche bezahlen.
Da verhalten sich die Krankenkassen sehr kurzsichtig", monierte der BÄK-Präsident. Denn auch mit schnellen Facharztbesuchen könnten Krankenhausaufenthalte und damit verbundene Kosten vermieden werden.
Um Versorgungslücken zu Lasten der Heimpatienten zu vermeiden, seien pragmatische Fahrtkostenregelungen notwendig.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.01.2012
Pressekontakt: Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 / 4004 56 700
Fax: 030 / 4004 56 707

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Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Beitrag von Presse » 25.01.2012, 08:13

Zusammenfassung des Arbeitsentwurfs zum
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung


1. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden mit Beginn des Jahres 2013 auf die besonderen Bedürfnisse der Demenzkranken hin ausgeweitet. Das ambulante Leistungsangebot, das bisher Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfasst, wird um Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte erweitert. Zugleich bekommen Demenzkranke in der ambulanten Versorgung höhere Leistungen als bisher.
Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der sogenannten Pflegestufe 0 erhalten Leistungen in Höhe von 50 Prozent der Stufe 1. Das sind 225 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen. In den Stufen 1 und 2 werden die Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz um ein Drittel der Leistungen zur nächst höhe-ren Pflegestufe hin erhöht. Statt 450 € sind das künftig 665 € an Pflegesachleistungen in Stufe 1 und 1.250 € statt 1.100 € an Pflegesachleistungen in Stufe 2.
Entscheidet sich der Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz für Pflegegeld, dann sind es 120 € in der Stufe 0, 305 € in Stufe 1 (bisher 235 €), 525 € in Stufe 2 (bisher 440 €).
Von den Leistungsverbesserungen profitieren etwa 500.000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

2. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr Wahlmöglichkeiten. Sie können an-stelle der bisherigen standardisierten Komplexleistungen, mit den Pflegediensten ein Zeit-kontingent vereinbaren, das sie je nach ihrem individuellen Bedarf für unterschiedliche Leis-tungen einsetzen können. Dies hilft den Pflegebedürftigen und verbessert auch die Situation der Pflegekräfte, wenn sie nicht nach Leistungskomplexen unter hohem Zeitdruck Leistun-gen erbringen müssen.
Pflege ist eine menschliche Zuwendung und keine Akkordarbeit.

3. Es besteht Konsens über die Notwendigkeit eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der sich anstelle der heutigen stark verrichtungsbezogenen Beurteilung stärker an der Selbst-ständigkeit orientiert und damit insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zugute kommt.
Im Hinblick darauf, dass eine sofortige Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes nicht möglich ist, weil eine Vielzahl insbesondere auch technischer Fragen noch zu klären sind, wird ein Expertenbeirat unter der Leitung von Herrn Wolfgang Zöller und Herrn Karl-Dieter Voß das BMG in der Frage, wie der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff zügig umgesetzt wer-den kann, beraten.

4. Um dem Wunsch vieler Pflegebedürftiger nachzukommen, nicht in einem Pflegeheim zu leben, werden alternative Wohnformen durch drei Maßnahmen gefördert:
- Pflegebedürftige in einer selbstorganisierten Wohngruppe erhalten eine Pauschale von 200 € monatlich für die Beschäftigung einer Kraft für die Organisation und Sicherstellung der Pflege.
- Der Einsatz einzelner, selbstständiger Pflegekräfte in den Wohngruppen wird erleichtert.
- Als Anreiz für die Gründung neuer Wohngruppen wird ein Programm aufgelegt, aus dem eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.500 € je Pflegebedürftigen bei max. 10.000 € je Wohngruppe für die erforderliche, pflegegerechte Umgestaltung der Wohnung erfolgt.

5.Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen werden im Begutachtungsprozess gestärkt:
- Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wird zur Entwicklung und Einhaltung von Servicegrundsätzen sowie zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements verpflichtet.
- Die Pflegekassen können neben dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung auch andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, beauftragen.
- Die Pflegekassen haben die Versicherten darüber aufzuklären, dass sie einen Anspruch auf die Übermittlung des Pflegegutachtens haben. Ihr Wunsch wird bei der Begutachtung dokumentiert.
- Die Pflegekasse hat unmittelbar nach Antragseingang einen Beratungstermin innerhalb von 2 Wochen in der häuslichen Umgebung unter Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten anzubieten. Für den Fall, dass dies nicht erfolgt, erhält der Antragssteller einen Beratungsgutschein, der bei einer von der Pflegekasse zu benennenden qualifi-zierten Beratungsstelle eingelöst werden kann.

6. Um die Rehabilitation zu stärken werden drei Maßnahmen ergriffen:
- Die Antragssteller erhalten im Rahmen der Begutachtung eine gesonderte Rehabilitati-onsempfehlung, die es ihnen ermöglicht, ihre Ansprüche besser geltend zu machen.
- Der Anspruch pflegender Angehöriger auf Vorsorge - und - Rehabilitationsmaßnahmen wird gestärkt.
- Es wird ermöglicht, dass bei einer Rehabilitation der pflegenden Angehörigen die gleich-zeitige Versorgung des Pflegebedürftigen in unmittelbarer räumlicher Nähe stattfindet.

7. Die Situation für pflegende Angehörige wird zudem dadurch verbessert, dass
- bei Inanspruchnahme von Leistungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege das hälftige Pflegegeld weitergezahlt wird,
- bei der gleichzeitigen Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen die rentenrechtlich wirksamen Zeiten addiert werden,
- die für Angehörige so wichtige Selbsthilfe mit jährlich 10 Cent pro Versicherten gefördert wird.

8. Die medizinische Versorgung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen wird verbessert, indem
- die Krankenversicherung vor Ort Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen und geeigneten Ärzten zu vermitteln hat,
- die Vertragspartner Ärzte bzw. Zahnärzte und Krankenkassen veranlasst werden, finanzielle Anreize für Ärzte und Zahnärzte zu setzen, Hausbesuche durchzuführen,
- die Pflegeheime öffentlich darüber zu informieren haben, wie sie die medizinische Ver-sorgung der Pflegeheimbewohner sicherstellen.

9. Es ist ein wichtiges Anliegen, dass Pflegekräfte und Angehörige möglichst viel Zeit für die Versorgung der Pflegebedürftigen haben. Vorhandene Regelungen und auch die geplanten Neuregelungen werden daher streng auf ihr Entbürokratisierungspotenzial hin überprüft. Es wird u. a. die Möglichkeit für einen Modellversuch zur besseren Verzahnung der Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und der Heimaufsicht eröffnet. Weite-re von der vom Bundesministerium für Gesundheit berufenen Ombudsfrau zur Entbürokrati-sierung in der Pflege, Elisabeth Beikirch [ombudsfrau@bmg.bund.de] zu unterbreitende Vorschläge werden Eingang in die Reform finden.

10. Um die zusätzlichen Leistungen insbesondere für Demenzkranke und Angehörige finanzie-ren zu können, wird der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben und damit der finanzielle Spielraum deutlich erweitert.
Im Hinblick auf den Teilleistungscharakter der Pflegeversicherung ist eine zusätzliche private Eigenvorsorge sehr wichtig. Sie wird deshalb aus Steuermitteln gefördert. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Regelung.

Referentenentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege- Neuausrichtungsgesetz - PNG)
http://www.bundesgesundheitsministerium ... 120124.pdf
PDF-Datei (PDF) 212 KB

Quelle: Pressemitteilung vom 24.01.2012
http://www.bundesgesundheitsministerium ... erung.html

WernerSchell
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Neuausrichtung der Pflegeversicherung

Beitrag von WernerSchell » 25.01.2012, 08:21

Siehe die weiteren Beiträge unter
Neuausrichtung der Pflegeversicherung
viewtopic.php?t=16884
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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