Patientenverfügung kontra Organspendeerklärung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Helga Ophoven
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Patientenverfügung kontra Organspendeerklärung

Beitrag von Helga Ophoven » 11.12.2011, 11:27

Patientenverfügung kontra Organspendeerklärung

Angeregt durch die zahlreichen Beiträge wg. Organspende - Entscheidungslösung - viewtopic.php?t=15883
sehe ich eine große Problematik darin, dass eine Patientenverfügung, die meist auf Ablehnung einer künstlichen Beatmung abzielt, eigentlich eine nachfolgende Organspende weitgehend ausschließt. Zu entnehmende Organe sollen ja noch funktionstüchtig sein.
Ich vermute, dass diese Problematik bei der laufenden Diskussion zur Belebung der Spendebereitschaft nicht oder nicht ausreichend gesehen wird.
Auf jeden Fall halte ich insoweit ausreichende Informationen für geboten.
Wer sieht hinsichtlich der "Patientenverfügung kontra Oranspendeerklärung" sinnvolle Lösungsansätze? Vielleicht lässt sich insoweit eine Diskussion in Gang bringen.
Der gelegentlich gegebene Hinweis "Eine Organspendeerklärung und eine Patientenverfügung sollten aufeinander abgestimmt werden" erscheint mir ein wenig "dünn" und damit nicht wirklich hilfreich.

Interessanter Beitrag:
Erwin Kress
Organspende – eine Hilfe mit vielen Hindernissen
http://humanismus-aktuell.de/sites/huma ... pende1.pdf

Wann ist ein Mensch wirklich tot ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Hirntod
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7.45.3252
http://www.dober.de/ethik-organspende/hirntod.html
http://www.bpb.de/publikationen/F5U0YL, ... mmung.html
http://www.transplantation-information. ... seite.html
http://www.planet-wissen.de/natur_techn ... irntod.jsp
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1504110/
http://www.dso.de/barrierefrei/hirntod.html
http://www.3sat.de/page/?source=/nano/m ... index.html
http://www.diagnose-hirntod.de/
http://www.diagnose-hirntod.de/?tag=patientenverfugung
http://www.patientenverfuegung.de/glossar/hirntod

Helga Ophoven
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Rauel Kombüchen
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Patientenverfügung kontra Organspendeerklärung

Beitrag von Rauel Kombüchen » 11.12.2011, 16:44

Helga Ophoven hat geschrieben: Patientenverfügung kontra Organspendeerklärung
Wer sieht hinsichtlich der "Patientenverfügung kontra Oranspendeerklärung" sinnvolle Lösungsansätze? Vielleicht lässt sich insoweit eine Diskussion in Gang bringen.
Der gelegentlich gegebene Hinweis "Eine Organspendeerklärung und eine Patientenverfügung sollten aufeinander abgestimmt werden" erscheint mir ein wenig "dünn" und damit nicht wirklich hilfreich. ....
Den aufgeworfenen Fragen möchte ich mich gerne anschließen. Man hat nämlich bislang meist getrennt von Patientenverfügung und Organspendeerklärung gesprochen. Die Frage ist aber, ob die eine Verfügung nicht die andere ausschließt. Oder, wie kann man beide Texte miteinander in Einklang bringen?
Ich sehe auch noch keine perfekte Lösung.

Rauel
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Gaby Modig
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Behandlungsabbruch und Organspende

Beitrag von Gaby Modig » 11.12.2011, 17:10

Hallo,

die angesprochene Problematik kann unter Umständen aufgelöst werden. Bereits 2007 gab es seitens der BÄK insoweit einen möglichen Ergänzungstext für eine Patientenverfügung, der Behandlungsmaßnahmen, wie z.B. künstliche Beatmung, untersagt:

"Grundsätzlich bin ich zur Spende meiner Organe und Gewebe bereit. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe."
Quelle:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .5223.5227
http://www.bdo-ev.de/front_content.php? ... idart=6276

Wäre ein solcher Text ggf. hilfreich? Hat jemand Erfahrungen damit gesammelt? Oder gibt es alternative Texte?

Es gibt auch weitere Textbeiträge, die möglicherweise hilfreich sein können:
Patientenverfügung und Organspende sind kein Widerspruch
http://www.klinikum-augsburg.de/2803d39 ... urg/Archiv

In einer Pressemitteilung der Notarkammer Brandenburg vom 7. Januar 2010 heißt es u.a.:
Organspende auch mit Patientenverfügung erklären
Am 01. September 2009 ist das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten. Eine Patientenverfügung muss danach schriftlich niedergelegt sein, um bei einer ärztlichen Behandlung verbindlich Beachtung zu finden.
Patientenverfügungen können zwei Richtungen aufweisen, zum einen die "Abbruchverfügung" (Abbruch der Intensivmedizin) und zum anderen die "Fortführungsverfügung" (Fortführung der Intensivmedizin bis zur Grenze des ärztlich Möglichen). Eine Patientenverfügung kann dabei auch Erklärungen beinhalten, die die Thematik der Organspende betreffen. ....
Quelle:
http://www.notarkammer-brandenburg.de/p ... -10-01.htm

Siehe auch unter
http://www.ekg-hofheim-wallau.de/4/19/35.html
http://www.bdo-ev.de/front_content.php? ... idart=6276
http://www.katholisch.de/22344.html
http://www.medizin-aspekte.de/2009/07/o ... _5722.html

MfG
Gaby Modig
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Gerhard Schenker
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Patientenverfügung mit Therapieeinschränkung .... und dann

Beitrag von Gerhard Schenker » 12.12.2011, 08:07

Wer mittels Patientenverfügung für bestimmte Krankheitssituationen die künstliche Beatmung bzw. künstliche Ernährung rechtsverbindlich ablehnt, kann m.E. kaum als Organspender in Betracht kommen. Denn zu irgendeinem Zeitpunkt muss der Patientenwille ignoriert und zur Gewährleistung der Organdurchblutung usw. die Medizintechnik zum Einsatz kommen. Das scheint mir nicht nur rechtlich, sondern vor allem tatsächlich kompliziert. Jedenfalls bedarf es insoweit klarer Regeln. Und diese sehe ich im Moment nicht. Daher ist von einem Klärungsbedarf auszugehen.

Gerhard Schenker
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Rob Hüser
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Re: Patientenverfügung mit Therapieeinschränkung .... und da

Beitrag von Rob Hüser » 13.12.2011, 08:21

Gerhard Schenker hat geschrieben: Wer mittels Patientenverfügung für bestimmte Krankheitssituationen die künstliche Beatmung bzw. künstliche Ernährung rechtsverbindlich ablehnt, kann m.E. kaum als Organspender in Betracht kommen. Denn zu irgendeinem Zeitpunkt muss der Patientenwille ignoriert und zur Gewährleistung der Organdurchblutung usw. die Medizintechnik zum Einsatz kommen. Das scheint mir nicht nur rechtlich, sondern vor allem tatsächlich kompliziert. Jedenfalls bedarf es insoweit klarer Regeln. Und diese sehe ich im Moment nicht. Daher ist von einem Klärungsbedarf auszugehen. ....
Ich sehe - ähnlich wie Gerhard - Klärungsbedarf. Aus der Stellungnahme unter
http://www.klinikum-augsburg.de/2803d39 ... urg/Archiv

Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“

wird deutlich, dass bei einer Patientenverfügung mit Therapieeinschränkung irgendwann der Zeitpunkt kommen muss, wo die Einschränkung aufgegeben und die Aufrechterhaltung der Kreislauffunktionen beginnen muss. Wer entscheidet hier wann über was?
Bei mir drängt sich der Verdacht auf, dass bei einer Patientenverfügung mit umfassenden Therapieverboten eine Organspende kaum durchführbar ist. Auf jeden Fall erscheinen solche Situationen mehr als kompliziert.

Rob
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Rauel Kombüchen
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Patientenverfügung mit Therapieeinschränkung ....

Beitrag von Rauel Kombüchen » 14.12.2011, 12:18

Rob Hüser hat geschrieben: .... wird deutlich, dass bei einer Patientenverfügung mit Therapieeinschränkung irgendwann der Zeitpunkt kommen muss, wo die Einschränkung aufgegeben und die Aufrechterhaltung der Kreislauffunktionen beginnen muss. Wer entscheidet hier wann über was?
Bei mir drängt sich der Verdacht auf, dass bei einer Patientenverfügung mit umfassenden Therapieverboten eine Organspende kaum durchführbar ist. Auf jeden Fall erscheinen solche Situationen mehr als kompliziert. ....
Hallo, Rob`s Sichtweise teile ich. Ich halte es für rechtlich und tatsächlich äußerst schwierig, einmal einer Patientenverfügung mit Therapieabbruchserklärung und dann einer Organspende unter Vornahme lebenserhaltender Maßnahmen gerecht zu werden. Da muss mir mal jemand klipp und klar erklären, wie das praktisch vor sich gehen soll.
MfG Rauel
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WernerSchell
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Offener Brief an die Kanzlerin- Organspende

Beitrag von WernerSchell » 14.12.2011, 18:44

Offener Brief an die Kanzlerin- Organspende

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vorfeld der Novellierung des Transplantationsgesetzes könnte Sie vielleicht dieser "Offene Brief" zu kritischen Fragen der Organspende interessieren.
Es geht hauptsächlich darum, inwieweit das Rechtsprinzip des "informed consent" gewahrt ist.

Zum Offenen Brief >>>>
http://www.xn--organspende-aufklrung-m2 ... ner-brief/

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Matthies
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Sabrina Merck
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Patientenverfügung mit Therapieeinschränkung .... und dann

Beitrag von Sabrina Merck » 16.12.2011, 08:40

Rob Hüser hat geschrieben: Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“ ...
wird deutlich, dass bei einer Patientenverfügung mit Therapieeinschränkung irgendwann der Zeitpunkt kommen muss, wo die Einschränkung aufgegeben und die Aufrechterhaltung der Kreislauffunktionen beginnen muss. Wer entscheidet hier wann über was?
Bei mir drängt sich der Verdacht auf, dass bei einer Patientenverfügung mit umfassenden Therapieverboten eine Organspende kaum durchführbar ist. Auf jeden Fall erscheinen solche Situationen mehr als kompliziert. ...
Die aufgezeigte Situation zeigt, dass eine auf Therapieabbruch gerichtete Patientenverfügung nur in engen Grenzen mit einer Organspende zusammen passt. Ich würde auch gerne einmal wissen, wie das in der Praxis ganz konkret ablaufen soll. Auf jeden Fall sehe ich die Notwendigkeit, das alles in das Informationspaket "Organspende" einzubinden.

Sabrina Merck
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Lutz Barth
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Wer entscheidet über was?

Beitrag von Lutz Barth » 16.12.2011, 09:47

Die wesentlichen Antworten ergeben sich aus dem von Herrn Hüser zitierten Beitrag!

Insofern ist das "Problem" durchaus lösbar. Eine Patientenverfügung schließt keine Organspende aus!
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Therapieabbruch oder Organspende - beides geht nicht

Beitrag von Rauel Kombüchen » 16.12.2011, 15:22

"Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“

Diesen Text kann man natürlich in eine Patientenverfügung hineinschreiben. Das bedeutet aber dann folgerichtig, dass der ggf. gewünschte Therapieabbruch nicht zur Geltung kommen kann. Therapieabbruch und Organspende passen nicht zusammen. Daher warte ich immer noch auf eine plausible Erklärung, wie eine Organspende organisiert werden kann, wenn gleichzeitig per Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahme zu unterbleiben haben.
Ich denke, dass man sich eigentlich entscheiden muss: Entweder Patientenverfügung mit allen Konsequenzen oder keine Patientenverfügung mit Therapieabbruch und stattdessen Organspende.

Rauel
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Nein...

Beitrag von Lutz Barth » 16.12.2011, 16:56

die von Ihnen gezogenen Konsequenzen sind nicht "folgerichtig", da es maßgeblich auf den Hirntod ankommt, der entsprechend zu diagnostizieren wäre. Nach Eintreten des Hirntods kommt es auf den "Therapieabbruch" nicht an, der in der Patientenverfügung vorausverfügt wurde. Da der Mensch "juristisch" tot ist, kann kein Abbruch resp. Unterlassen einer Therapie im Sinne einer konkreten ärztlichen Behandlung erfolgen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Differenzierte Statements sind einzufordern!

Beitrag von Lutz Barth » 16.12.2011, 17:53

Nun - ich glaube, dass es in der Tat hohe Zeit ist, für eine Aufklärung Sorge zu tragen.

Ob es hierzu allerdings hilfreich ist, wenn eine namhafte Patientenschutzorganisation schlicht und ergreifend undifferenzierte Stellungnahmen abgibt, wage ich zu bezweifeln.

Das Thema Organspende ist zu wichtig, als dass hier Äußerungen ins Blaue hinein getroffen werden.

Insofern ist der Bericht im Tagesspiegel mehr als bedenklich!

Am Limit

Immer mehr Patienten wehren sich gegen Lebensverlängerung um jeden Preis – dadurch kommen sie als Organspender häufig nicht infrage.

v. Rainer Woratschka

Quelle: Der Tagesspiegel v. 15.12.11 >>> http://www.tagesspiegel.de/politik/am-l ... 64582.html <<< (html)


Eine Patientenverfügung schließt jedenfalls bei einer entsprechenden Formulierung keine Organspende aus! Und dass der "Tote" nicht eine Woche im Krankenbett liegen sollte, versteht sich auch von selbst so wie wohl auch der Umstand, dass in einem gewissen Rahmen intensivmedizinische Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Organe nicht irreparabel geschädigt werden.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Konfliktfall Organspende

Beitrag von WernerSchell » 19.12.2011, 07:03

19.12.2011, 23.25 - 00.10 Uhr, ARD Das Erste (WDR)

Konfliktfall Organspende

Film von Jule Sommer und Udo Kilimann

Die große Mehrheit der Deutschen befürwortet Organspenden, aber nur wenige haben tatsächlich einen Organspendeausweis. Eine Organentnahme wird damit kompliziert: Ärzte und Angehörige müssen entscheiden, ob der Patient eventuell einer Organspende zugestimmt hätte. Daher gibt es pro Jahr nur etwa 3000 Spender für rund 12.000 Menschen in Deutschland, die dringend auf ein lebensrettendes Organ warten.
Der Bundestag plant jetzt ein neues Transplantationsgesetz, unterschiedliche parteiübergreifende Gesetzesvorschläge liegen vor. Der weitestgehende Vorschlag macht jeden Menschen per Gesetz zum Organspender. Nur wenn ein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt, ist man von der Spendepflicht ausgenommen. Andere wollen einmal im Leben eine Erklärung von jedem Deutschen, ob er Organspender sein will.
Doch zunehmend tauchen auch gravierende Bedenken auf. Ethiker fragen: Kann jeder Mensch per Gesetz gezwungen werden, für andere Lebensretter zu sein? Wem gehören eigentlich die Organe eines Menschen - ihm selbst oder dem Staat? Ist ein menschlicher Körper eine personale Einheit oder nach dem Hirntod ein Ersatzteillager? Chefärzte von Intensivstationen bezweifeln, dass ein Kriterium wie Hirntod eindeutig das Ende des Lebens festlegt. Fürsprecher der Organspende, ebenfalls Mediziner, halten dagegen: Der Hirntod ist irreversibel und wenn der Patient noch von der Maschine beatmet wird, ergibt sich das schmale Zeitfenster, in dem Organentnahme überhaupt möglich ist. Und Organspende rettet Leben.
Die Bundestagsabgeordneten müssen entscheiden: Wird Organspende zur Routine und Selbstverständlichkeit im Klinikalltag, oder muss wie bisher in jedem einzelnen Fall aufwendig die Situation geklärt werden, von Patienten, Ärzten und Angehörigen?
Der Film stellt die unterschiedlichen Gesetzesvorschläge vor, geht auf die ethischen Fragen ein, zeigt den Klinikalltag bei Organspenden und lässt Angehörige zu Wort kommen, die Erfahrungen mit Organspenden in ihrer Familie gemacht haben.

Weitere Informationen unter
http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn ... 4gw~cm.asp
http://programm.daserste.de/pages/progr ... 6DA7D3F824
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Organspende - Sechs zentrale Fragen vorgestellt

Beitrag von Presse » 21.12.2011, 16:03

Sechs zentrale Fragen zur Organspende vorgestellt - Bundestag muss Antworten geben

Berlin. Der Bundestag muss Anfang des kommenden Jahres die EU-Richtlinie im Transplantationsgesetz umsetzen. Doch neben mehr Transplantationsbeauftragten will die Politik eine zusätzliche Novellierung des Systems erreichen. Die Fraktionsspitzen hoffen, mit einer Entscheidungslösung den Mangel an Organspendern zu beheben. Jeder Bundesbürger soll mindestens einmal im Leben zu dem Thema befragt werden.

Mit sechs zentralen Fragen macht die Deutsche Hospiz Stiftung heute in Berlin auf die Mängel des Transplantationsgesetzes aufmerksam. Der Geschäftsführende Vorstand, Eugen Brysch, fordert Aufklärung, um Angst und Misstrauen der Bevölkerung zu beenden. Brysch: "Wir wollen damit auch einen Beitrag leisten, Organspende in Deutschland zu fördern."

Er sieht das Problem des Organmangels unter anderem darin, dass die Krankenhäuser ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Von den 4.000 bekannten Hirntod-Fällen wurden im vergangenen Jahr lediglich 1.900 Patienten gemeldet, also rund 47 Prozent. In 1.300 Fällen kam es dann tatsächlich zur Transplantation. Dabei erfolgte in über 90 Prozent der Organspenden die Zustimmung durch die Angehörigen. Angesichts dieser Zahlen stellen die Patientenschützer die Frage: "Wie sollen mehr Ausweisträger den Organmangel beheben?"

Unterstützt wird die Deutsche Hospiz Stiftung vom Verfassungsrechtler Prof. Dr. Wolfram Höfling. In einer juristischen Stellungnahme kritisiert er: "Unzureichend legitimierte Akteure (Bundesärztekammer, Deutsche Stiftung Organtransplantation, Eurotransplant) treffen auf der Grundlage eines inkonsistenten und verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaften Todeskonzepts Entscheidungen über Leben und Tod, die nahezu vollständig der rechtsstaatlichen Aufsicht und Kontrolle entzogen sind."

Weiterhin kritisiert Höfling das Hirntodkonzept der Organspendepraxis. Er gibt zu Bedenken, dass bei einem Ausfall aller Hirnfunktionen der menschliche Organismus in seiner funktionellen Ganzheit nicht komplett zusammenbricht. "Seit langem ist bekannt, dass das Herz eines Hirntoten selbständig schlägt, dass seine Vitalfunktionen und der Stoffwechsel erhalten sind. Hirntote Frauen bringen Kinder zur Welt", erläutert Höfling. Er wirft die Frage auf: "Ist ein Hirntoter ein Lebender oder ein Toter?"

Aus seiner täglichen Arbeit am Patientenschutztelefon weiß Brysch, dass es einen weiteren Klärungsbedarf gibt, wenn es um Patientenverfügungen geht. In den meisten der zehn Millionen Patientenverfügungen begrenzen die Menschen intensivmedizinische Maßnahmen. Diese sind aber für die Organentnahme zwingend notwendig. Nur eine individuell auf die Krankheitssituation formulierte Patientenverfügung kann diesen Widerspruch aufheben. "Die dafür notwendige Beratung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein klarer Mangel der Regelungen zur Patientenverfügung", sagt Brysch.

Die Deutsche Hospiz Stiftung verlangt ein ethisches Konzept bei der Herkunft der Spenderorgane. "Werden in Deutschland Organe implantiert, deren Entnahme nach deutschem Recht unzulässig wäre?" Mit dieser Frage verweist Brysch auf unterschiedliche Voraussetzungen für Organentnahmen in den sieben Eurotransplantländern. Während in Deutschland der Hirntod festgestellt werden muss, reicht in den Niederlanden und Belgien auch der Herz-Kreislaufstillstand aus. In Belgien werden sogar nach aktiver Sterbehilfe Organe entnommen. In dem einen Fall wären die Menschen nach deutschem Recht nicht tot, im anderen Fall wären sie getötet worden.

Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert den Bundestag auf, dass zunächst die EU-Richtlinie zu den Transplantationsbeauftragten umgesetzt wird, die grundsätzlichen Fragen des Transplantationssystems aber zunächst im Bundestag beraten und entschieden werden müssen. "Wir brauchen eine funktionierende rechtsstaatliche Kontrolle, um den Menschen durch Transparenz und Information mehr Sicherheit in Fragen der Organspende zu geben", fordert Brysch.

Die komplette juristische Stellungnahme von Prof. Dr. Wolfram Höfling steht im Internet unter http://www.hospize.de/docs/hib/Patiente ... 3_2011.pdf zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.12.2011

Gaby Modig
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Patientenverfügung und Organspendeerklärung

Beitrag von Gaby Modig » 22.12.2011, 07:48

Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert mit Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk die geplanten Neuregelungen zurecht. Die Ärzte Zeitung hat es daher gestern auf den Punkt gebracht. Dort ist u.a. ausgeführt:
Patientenverfügung steht im Weg
Patientenverfügung mit Therapieabbruch und Organspende passen nicht zusammen. Es ist daher mehr Aufklärung, vor allem über den Hirntod, dringend geboten.

Ärzte-Zeitung vom 21.12.2011:Hospiz-Stiftung kritisiert Organspende-Reform
BERLIN (dpa). Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung hat die geplante Neuregelung der Organspende scharf kritisiert. ...
Darüber hinaus könnten die meisten der rund zehn Millionen Patientenverfügungen eine Organentnahme verhindern, auch wenn der Betroffene sein Organ eigentlich spenden will. ....
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=684261
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