Pflegeausbildung nur noch für Abiturienten?

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

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Pflegeausbildung nur noch für Abiturienten?

Beitrag von Presse » 19.08.2011, 06:50

Pflegeausbildung nur noch für Abiturienten?

Berlin (ots) - Die Europäische Kommission arbeitet derzeit intensiv an der Neuauflage der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG, die beispielsweise auch die Zugangsvoraussetzungen für den Krankenpflegeberuf umfasst und mit der eine folgenschwere Änderung droht: Betrieben wird eine Heraufsetzung der Zugangsvoraussetzungen für die Krankenpflegeausbildung von zehn auf zwölf Schuljahre! In dessen Folge befürchtet der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) auch eine Übertragung auf die Altenpflege.

Dazu Bernd Meurer, Präsident des bpa: "Das würde bedeuten, dass hierzulande nur noch Abiturienten eine Ausbildung in der Pflege beginnen könnten. Geeignete Real- und Hauptschulabsolventen wären erst mal außen vor. Das wäre ein fataler Rückschritt! Erst vor wenigen Jahren konnten wir in Deutschland die Öffnung der Altenpflegeausbildung als großen politischen Erfolg erreichen. Eine europäische Kehrtwende wäre, gerade in Zeiten eines dramatischen Fachkräftemangels, das grundlegend falsche Signal."

Der bpa begrüßt, dass Deutschland sich gegen eine Erhöhung der Zugangsvoraussetzungen ausspricht, wie das Bundesgesundheitsministerium jüngst dem Gesundheitsausschuss des Bundestages mitgeteilt hat. Auch die Gesundheitsminister der Länder lehnen das Vorhaben der EU-Kommission ab. Laut Beschluss der letzten Gesundheitsministerkonferenz der Länder soll sich das Bundesgesund-heitsministerium "auf EU-Ebene weiterhin dafür einsetzen, dass bei der Änderung der Berufsanerkennungsrichtlinie (...) aufgrund des Fachkräftemangels die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung im Bereich der Krankenpflege bei 10 Schuljahren belassen oder zumindest für die spezifische deutsche Ausbildung eine Sonderregelung geschaffen wird".

Der bpa hatte sich bereits auf nationaler Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, den Ausbildungszugang für junge Menschen nicht nur im Bereich der Krankenpflege, sondern insbesondere auch im Bereich der Altenpflege weiter zu öffnen. Schließlich haben Pflegeeinrichtungen nicht erst seit heute ein großes personelles Problem, das sich angesichts der demographischen Entwicklung weiter verstärkt: den Mangel an Fachkräften. Bernd Meurer: "Wir können es uns daher nicht leisten, auf junge, motivierte Menschen zu verzichten, die mit ernsthaftem Interesse an diesen Zukunftsberuf herangehen. Eine erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung muss daher als Voraussetzung für die Kran-kenpflegeausbildung und ebenso für die Altenpflegeausbildung gesetzlich garantiert bleiben - in Deutschland und in Europa."

Quelle: Pressemitteilung vom 18.08.2011
Pressekontakt: Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, Tel.:+49 (30) 30 87 88 6-0.

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Eignung für die Pflege ist wichtig

Beitrag von PflegeCologne » 28.08.2011, 13:54

Wir müssen in Deutschland vorrangig abklären, welche Pflege wir den Menschen gewährleisten wollen (orientiert am Menschenwürdebild des GG). Dann müssen wir die notwendigen personellen Voraussetzungen schaffen = Stellen, ausbilden und einstellen. Im Zusammenhang mit der Qualifizierung kann das Abitur eine Voraussetzung sein, muss aber nicht. Wichtiger als Abitur erscheint mir die ausreichende Prüfung der Eignung für die Tätigkeit am Menschen. Da sollte das Schwergewicht liegen.
Wir sollten im Übrigen aufhören, uns alles Mögliche von europäischen Behörden aufdiktieren zu lassen.

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Lutz Barth
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Nachfrage

Beitrag von Lutz Barth » 28.08.2011, 14:24

Wir müssen in Deutschland vorrangig abklären, welche Pflege wir den Menschen gewährleisten wollen (orientiert am Menschenwürdebild des GG).
Hier sei die Nachfrage erlaubt, was denn im Zweifel mit dem "Menschenwürdebild" gemeint sein soll und welche Folgerungen hieraus sich für die Pflege ergeben?
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Pflege mit vielen Lücken muss reformiert werden

Beitrag von PflegeCologne » 28.08.2011, 14:36

Lutz Barth hat geschrieben: .... Hier sei die Nachfrage erlaubt, was denn im Zweifel mit dem "Menschenwürdebild" gemeint sein soll und welche Folgerungen hieraus sich für die Pflege ergeben?
Hallo,
es muss u.a. darum gehen näher festzulegen, welche pflegerischen Verrichtungen tatsächlich von pflegebedürftigen Menschen nicht nur gewünscht, sondern auch eingefordert bzw. durchgesetzt werden können. Bisher haben wir weitgehend eine "satt und sauber - Pflege" (manchmal auch dies nicht). Die jetzt im SGB XI angesprochenen Pflegestandards, die optimale Versorgung und Pflege suggerieren, können nicht oder nur unzulänglich umgesetzt werden, weil es keine entsprechenden personellen Möglichkeiten gibt. Das alles bedarf der Diskussion und Abklärung mit Blick auf das, was z.B. in der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" als Ausdruck einer menschenwürdigen Versorgung beschrieben ist.
Es soll hier nicht eine neue Jammerdiskussion anlaufen, aber die reale Lage, wie sie sich vielfach dargestellt, muss ja benannt werden. Aus dem augenblicklichen Dilemma müssen wir raus. In der Pflege sind die Leute es leid, ständig an Umschreibungen bemessen zu werden, die aufgrund der Personalnot nicht umsetzbar sind.
Lb. Grüße Pflege Cologne
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Abitur ??? Standardleistungen

Beitrag von R.Koep » 28.08.2011, 14:58

Sehr geehrte Damen und Herren,

jeder weiss doch, dass viele nach dem Abitur die Pflege nur als Lückenfüller nehmen, bis sie einen Studienplatz haben, so jedenfalls meine Erfahrungen. Weiss nicht, ob das der wirkliche Sinn sein soll.
Vielmehr ist doch die Frage, was wird von wenn erwartet, was die Pflege leisten soll und vor allem Leisten kann.
Mit Sicherheit sind wir alle der Meinung, dass es einen kranken Menschen in einer Altenpflegeeinrichtung oder in einem Krankenhaus gut gehen soll. Das geht aber soweit, dass man glaubt, nicht mehr in einen Krankenhaus zu arbeiten, sondern in einem Hotel. Anhand der Fallzahlen und der Budgetierungen sitzt bei den Einrichtungen das Geld nicht mehr so locker wie früher und dank der 10 Euro am Tag bekommt man immer öfters die Antwort, ich bezahle ja schließlich dafür.
Meine Meinung ist (und die möchte ich hier mal zur Diskussion stellen), dass Krankenhäuser ein gewisse Standardleistung an Kost und Unterbringung erbringen sollen und Sonderwünsche von den Patienten selber bezahlt werden. Wenn eine mobile Patientin klingelt, eine Pflegekraft solle das Fenster öffnen, sind das Kosten, die alle Versicherten zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
und einen schönen Sonntag
R.Koep

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Charta

Beitrag von Lutz Barth » 28.08.2011, 15:32

Der Hinweis auf die Charta mag zielführend sein, wenngleich doch in ihr sich lediglich Selbstverständlichkeiten widerspiegeln und gleichsam zur Beruhigung des „eigenen Gewissens“ führt – mal abgesehen davon, dass die Charta in einigen Landesgesetzen nunmehr ihre positive Erwähnung gefunden hat. Entscheidend dürfte wohl die Frage sein, ob letztlich die Anwendung ethischer und moralischer Prinzipien in der täglichen Pflegepraxis nicht auch von den ökonomischen Rahmenbedingungen abhängt und so gesehen die „würdevolle Pflege“ auch unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Nehmen wir den Hinweis auf Art. 1 GG ernst, dann gäbe es angesichts der Bedeutung der Staatsfundamentalnorm über die „menschenwürdige Pflege“ keine Debatte mehr, denn auch diese zu schützen und zu achten ist in erster Linie eine Staatsaufgabe aller ersten Ranges.
Anderenorts hier im Forum habe ich erst kürzlich darauf hingewiesen, dass die Frage der Finanzierung in den Fokus der Betrachtungen zu rücken ist. Postwendend habe ich den gut gemeinten Hinweis erhalten, dass erst einmal darüber zu befinden sei, welche gesundheitliche Versorgung und Pflege wir haben wollen (vgl. dazu viewtopic.php?t=11521&start=60 ). Nun – ich denke, ein Hinweis auf die Charta zeigt u.a., welche Pflege im Zweifel zu erbringen ist und dass es hierüber kein Dissens mehr gibt.

Mit dem „Menschenrecht auf Pflege“ ließen sich Leistungen beliebig an- und aufführen, wenngleich die Frage der Finanzierung hiermit keinesfalls beantwortet ist. Es ist zwar lobenswert, wenn sich weitere Aktionsbündnisse für eine „menschenwürdige Pflege“ zusammenschließen, aber auch diese müssen über die Inanspruchnahme der ehrwürdigen Sonntagsfloskel von der „Würde des Menschen“ jenseits einer angemahnten „Systemänderung“ (was auch immer hiermit gemeint sein soll) hinaus „Butter bei die Fische bringen“, wie eine den Menschenrechten entsprechende Pflege finanziert werden soll!
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"Finanzierungsalternativen" (?!)

Beitrag von Lutz Barth » 28.08.2011, 15:54

Es gibt verschiedene „Bilder“ vom Menschen und sofern wir uns der herrschenden Lehre anschließen wollen, so war jedenfalls das „christliche Menschenbild“ für unsere Verfassung und damit von der Würde des Menschen prägend.

Bereits zu den irdischen Zeiten, in der Gottes Sohn auf Erden wandelte, gab es Krankheit, Not und Elend und er tat nach den dokumentierten Überlieferungen in der Bibel ohne Frage Gutes. Freilich, mit einer „Speisung der Fünftausend“ ist es derzeit nicht getan; wenn wir allerdings bedenken, dass das „Wohlfahrtswesen“ nach wie vor überwiegend in der Hand der beiden großen verfassten Amtskirchen liegt, könnte darüber nachgedacht werden, ob im Zweifel die Kirchensteuer um einige Prozentpunkte erhöht wird. Die „Barmherzigkeit“ ruht an keinem Tag der Woche und da könnte es doch besonders tugendhaft sein, wenn bestimmte pflegerische Leistungen, die ohne Frage als menschenwürdig qualifiziert und im Übrigen als „wesensbestimmend“ für den karitativen Dienst charakterisiert werden können, weitestgehend als Serviceleistung angeboten werden.

Problematisch allerdings könnte sein, dass gleichsam mit einer Kirchensteuererhöhung zugleich das Schicksal dieser Finanzierungsmöglichkeit besiegelt worden ist, da insoweit nicht ausgeschlossen werden kann, dass einige Mitglieder ihren Kirchenaustritt „verkünden“.

Andererseits könnte auch ein „Soli für die Pflege“ eingeführt werden, der dann gleichermaßen alle steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger trifft.
:roll:
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Priorisierung und Rationierung auch in der Pflege ?

Beitrag von Rauel Kombüchen » 28.08.2011, 16:00

Es wurde schon häufige darüber nachgedacht und geschrieben:
Wir müssen verbindlich festlegen, welche Leistungen wir in der Gesunheitsversorgung und Pflege dem Sozialsystem aufbürden wollen oder nicht. Dies wird schwierig werden, befriedigende Regelungen zu finden. Angesichts der demografischen Entwicklung müssen aber Lösungen gefunden, bald. Priorisierung und Rationierung wurden ja schon vielfach angesprochen.
In der Pflege sind wir aber bei "satt und sauber", so dass hier Leistungen, vor allem in Form von Zuwendungen (siehe Demenzkranke) hinzu kommen müssen. Das muss konkreter festgeschrieben und auch personell dotiert werden.
Und für diese personellen Leistungen ist nicht unbedingt Abitur erforderlich, das war ja hier der Diskussionsauslöser. Dass angehende Medizinstudenten gelegentlich eine Krankenpflegeausbildung vorweg absolvieren, halte ich nicht einmal für verkehrt. Das wissen sie wenigstens später im ärztlichen Alltag, was Pflege bedeutet.

Rauel
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Würde als Maßstab!

Beitrag von Lutz Barth » 28.08.2011, 16:10

Dies wird schwierig werden, befriedigende Regelungen zu finden.
..- und zwar gerade mit Blick auf das "Würdeargument", da sich insoweit die "Regelung" u.a. an Art. 1 GG messen lassen muss!

Wie mir scheint, bedenken diese "Folge" unsere Ethiker und Hobbyphilosophen nicht, wenn diese geradezu gebetsmühlenhaft und pathetisch anmutend die "Menschenwürde" als tragendes Argument bemühen.
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Generalistische Ausbildung für alle Pflegeberufe

Beitrag von Presse » 06.12.2011, 11:28

P R E S S E M I T T E I L U N G vom 02.12.2011
bad e. V. zu geplanter generalistischer Ausbildung für alle Pflegeberufe:

Hürden für den Zugang zu Pflegeberufen in Zeiten des Fachkräftemangels in der Altenpflege nicht höher setzen

Essen/Berlin. „Für die von der Bundesregierung geplante generalistische Pflegeausbildung reichen im Altenpflegebereich zehn Jahre Allgemeinbildung als Zugangsvoraussetzung aus. In Zeiten des extremen Mangels an Altenpflegefachkräften kann sich Deutschland keine höheren Hürden für den Berufszugang erlauben.“ Mit diesen Worten hat die Bundesgeschäftsführerin des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.), Andrea Kapp, auf die laufende Debatte um die künftige Pflegeausbildung in Berlin reagiert.

Derzeit diskutiert die Bund-Länder-Kommission von Bundesgesundheits- und Bundesfamilienministerium die Eckpunkte für ein neues Pflegeberufegesetz, die angeblich noch im Dezember vorgelegt werden sollen. Einig ist sich das Gremium darin, eine generalisierte Pflegeausbildung anstelle der bisherigen Altenpflege-, Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildungen anzustreben.

Doch eine Initiative der EU-Kommission zur Änderung der Beruferichtlinie 2005/36/EG sieht vor, die Zugangsvoraussetzungen für die Krankenpflegeausbildung in der EU auf zwölf Jahre Allgemeinbildung zu erhöhen. Ähnlich wie Bundesregierung und die Länder befürchtet auch der bad e. V., dass die Regel auf die Altenpflegeausbildung ausgedehnt werden könnte und dies negative Folgen für die Gewinnung neuer Fachkräfte in diesem Bereich gefährdet. „Viele der heutigen Bewerberinnen und Bewerber ohne Abitur würden dann gleich von der Ausbildung ausgeschlossen, obwohl sie aufgrund ihrer Allgemeinbildung und sozialen Kompetenz für den Beruf gut geeignet wären,“ gibt Dipl.-Pflegewirtin Ursula Bauer, Bundesvorsitzende des bad e. V., zu bedenken.

Außerdem hat die Bund-Länder-Kommission noch nicht geklärt, welche anderen Schulformen für die generalistische Pflegeausbildung mit späterer Schwerpunktsetzung besonders geeignet sind und wie die schulische Ausbildung künftig finanziert werden sollte.

Zum Beispiel die Ehrenpräsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Marie-Luise Müller, forderte jüngst im Gespräch mit der Fachzeitung CAREkonkret, die Altenpflegeausbildung künftig „zumindest vorübergehend“ aus der Pflegeversicherung zu finanzieren. Schließlich trage die Krankenversicherung bereits die schulische Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung über einen Ausbildungsfonds. Später sei dann eine steuerfinanzierte Schulausbildung in der Pflege anzustreben, wie es in anderen Berufen längst üblich ist, so die DPR-Ehrenpräsidentin.

Dazu bad-Bundesgeschäftsführerin Kapp: „Grundsätzlich gehört die Ausbildungsfinanzierung nicht zu den Kernaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Die knappen Mittel der gesetzlichen Kassen sind weit besser ausschließlich für die qualitativ hochwertige Akutbehandlung, Pflege oder Betreuung Kranker, Pflegebedürftiger und Demenzkranker angelegt. Insofern ist eine steuerfinanzierte Schulausbildung die einzig richtige Perspektive für die künftige Finanzierung der Pflegeausbildung.“

Derzeit springen zwar viele Bundesländer mit Schuldgeldzuschüssen (z. B. Niedersachsen, Hessen, Bayern) in die Bresche, aber dies sei längst nicht flächendeckend der Fall und passe nicht in das in Deutschland für andere Berufe übliche System der staatlichen Ausbildungsfinanzierung.

Andrea Kapp, RAin
Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.
Nähere Informationen:
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., Andrea Kapp, Annastr. 58-64, 45130 Essen, Tel. 0201-354001, E-Mail: a.kapp@bad-ev.de

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Pflegetätigkeit verdient hohe Anerkennung

Beitrag von Sabrina Merck » 07.12.2011, 08:55

Die Pflegetätigkeit verdient zweifelsfrei hohe Anerkennung. Wertschätzung und Anerkennung weiter auszubauen, ist begrüßenswert. Insoweit sind z.B. deutlich höhere Vergütungen nicht verkehrt.
Was aber weniger sinnvoll erscheint, wäre die Anhebung der Berufs-Einstiegvoraussetzungen. Pflegende sollen dem Menschen zugewandt tätig werden. Und dazu braucht weder in jedem Fall Abitur noch ein Studium. Wenn es um die Vermittlung von weiteren Kenntnissen und Fähigkeiten gehen soll, dann reichen die berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten völlig aus. Aufbauend auf solche Qualifizierungen sollten sich Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen.
Siehe auch unter:
viewtopic.php?p=63223#63223

S.M.
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Deutschland wehrt sich gegen Pflege-Hürden

Beitrag von Presse » 12.12.2011, 07:08

Deutschland wehrt sich gegen Pflege-Hürden
Deutschland wehrt sich gegen Pläne der EU-Kommission, künftig nur noch Abiturienten zu Pflegeberufen wie Krankenschwester, Krankenpfleger oder Hebamme zuzulassen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=683 ... ege&n=1544

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Wir brauchen viele gut ausgebildete Pflegekräfte

Beitrag von conny24 » 13.12.2011, 15:59

...... jetzt und erst recht in der Zukunft. Die demografische Entwicklung, anhand von statistischen Zahlen gut darstellbar, erfordert schnelles Handeln.
Abitur scheint mir für die Pflegetätigkeit nicht erforderlich. Auch mit den jetzigen Eingangsvoraussetzungen kann die Ausbildung und Tätigkeit in den Einrichtungen gut gestaltet werden. Im Übrigen können nach der "Grundausbildung" vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote genutzt werden.

Conny24
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss) tritt für menschenwürdige Pflege ein - jetzt und überall! - Näheres unter:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

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Zugangsvoraussetzung für Krankenpflege anheben

Beitrag von Presse » 19.12.2011, 17:32

DBfK begrüßt Entscheidung der EU-Kommission Zugangsvoraussetzung für Krankenpflege anzuheben

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie 2005/36/EG zur automatischen Anerkennung des Berufsabschlusses Gesundheits- und Krankenpflege vorgelegt. Darin wird eine Reihe von Veränderungen zur Erleichterung des Anerkennungsprozesses vorgeschlagen. Aus deutscher Sicht wichtigster Punkt ist die geplante Anhebung der Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung auf 12 Jahre Allgemeinbildung bzw. deren Äquivalent. Damit vollzieht die Kommission nach, was in der großen Mehrheit der EU-Staaten schon Realität ist.
„Diese Änderung ist ein wichtiger Meilenstein für die Professionalisierung der Pflege in Deutschland“, sagt Gertrud Stöcker, stv. Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Damit wird Deutschland gezwungen, eine mehr als 100 Jahre alte systemische Benachteiligung des Frauenberufs Pflege zu beenden“, so Stöcker weiter. In der Mehrheit der (alten) Bundesländer sei die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege noch nicht einmal im System der beruflichen Bildung integriert. Die EU-Kommission ermögliche außerdem auch eine Äquivalenz zu 12 Jahren Allgemeinbildung. Dadurch würde bei gutem Willen der Bildungspolitik auch in Deutschland der Zugang ohne Abitur weiterhin möglich sein, meint Stöcker. In allen Ländern, die die Anforderungen bereits angehoben haben, hat dies zu einer Steigerung der Attraktivität des Berufes geführt. Letztes Beispiel dafür war vor wenigen Jahren die Schweiz. Dies widerlegt das Argument, durch steigende Anforderungen werde der Nachwuchs ausbleiben. Das Prinzip dürfe nicht länger ausschließlich ‚viele Köpfe‘ sein.
Internationale Studien haben den Nachweis erbracht, dass es einen Zusammenhang zwischen Qualifikation und Patientenergebnissen gibt. Je besser qualifiziert die Pflegefachpersonen sind, umso weniger Komplikationen bis hin zum Tod treten bei Patienten auf. Das unterstützt die Forderung des DBfK nach einer Ausbildung an Hochschulen. Es gibt heute beinahe 30 Studienangebote, in denen mit dem Berufsabschluss der akademische Grad Bachelor erworben werden kann. Wir brauchen mehr davon und zudem eine rasche Reform des Ausbildungsgesetzes, fordert der DBfK.

Der Entwurf der Neufassung der Richtlinie ist jetzt dem EU-Parlament zur Beratung zugeleitet.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.12.2011

Nursing-Neuss
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Pflegetätigkeit verdient hohe Anerkennung

Beitrag von Nursing-Neuss » 20.12.2011, 09:03

Sabrina Merck hat geschrieben: .... Die Pflegetätigkeit verdient zweifelsfrei hohe Anerkennung. Wertschätzung und Anerkennung weiter auszubauen, ist begrüßenswert. Insoweit sind z.B. deutlich höhere Vergütungen nicht verkehrt.
Was aber weniger sinnvoll erscheint, wäre die Anhebung der Berufs-Einstiegvoraussetzungen. Pflegende sollen dem Menschen zugewandt tätig werden. Und dazu braucht weder in jedem Fall Abitur noch ein Studium. Wenn es um die Vermittlung von weiteren Kenntnissen und Fähigkeiten gehen soll, dann reichen die berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten völlig aus. Aufbauend auf solche Qualifizierungen sollten sich Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen.
...
Die vielfältigen Verknüpfungen der europäischen Staaten macht grundsätzlich Sinn. Allerdings gibt es so manche Richtlinie aus Brüssel, wobei das Kopfschütteln nicht enden will. Eine dieser Aktionen ist die, für die Pflegetätigkeit grundsätzlich Abitur vorzuschreiben. Ich bin sehr für eine gute Qualifizierung, aber eine Reifeprüfung, wie sie jetzt angestrebt wird, halte ich für völlig überzogen. Gute Pflege und die Qualifizierung dazu setzt keineswegs Abitur voraus.

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