Die Unterbringung eines Betreuten ist nach § 1906 BGB unzulässig, wenn die Überwachung
der erforderlichen Medikamenteneinnahme auch durch einen Pflegedienst möglich ist.
Dies ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 21. September 2011 - XII ZB 263/11 -
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... 61&anz=499
Unterbringung eines Betreuten bei Medikation
Moderator: WernerSchell
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Unterbringung eines Betreuten bei Medikation
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de