Nachteilfreies Beschwerdemanagement in der Pflege

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Rita Reinartz
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Novellierung des § 612a BGB = Nachteile vermeiden

Beitrag von Rita Reinartz » 28.06.2011, 06:39

Rob Hüser hat geschrieben: .... Das Thema Novellierung des § 612a BGB wird seit Jahren diskutiert. In den Anfängen bestand eine breite Bereitschaft, die Neuregelung ins BGB zu übernehmen. Dann aber haben sich bei Erörterungen in einem Bundestagsausschuss die Arbeitgebervertreter vehement gegen eine neue Regelung ausgesprochen.
Damit haben sie verdeutlicht, dass es ihnen nicht um die Mängelbenennung bzw. - beseitigung geht. Für den Bereich der Pflege sind aber solche Erwägungen nicht akzeptabel. Es geht hier schließlich um Menschenschicksale und um die Geltendmachung von Verfassungsgrundsätzen, Art. 1 und 2 GG. ....
Hallo,
ich habe mich bereits im Juli 2010 positiv zu den angestoßenen Neuregelungen geäußert. Sie sind m.E. alternativlos.
Nun muss ich zur Kenntnis nehmen, dass es im politischen Bereich offensichtlich wenig Neigung gibt, eine solche Regelung voran zu bringen. Ich denke, dass es notwendig ist, den Druck auf den Gesetzgeber zu verstärken. Klar ist und bleibt, dass eine Novellierung des § 612a BGB nur eine Teilmaßnahme zur Verbesserung der Pflegeverhältnisse sein kann. Vorrangig muss der Pflegenotstand angegangen werden.
MfG Rita
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

Hansi

Beschwerdemanagement - Arbeitnehmer stärken

Beitrag von Hansi » 15.07.2011, 06:48

Hallo Forum!
Ich sehe es auch als notwendig an, die Möglichkeiten der ArbeitnehmerInnen im Betrieb zu stärken, ohne Nachteile Fehler, Mängel usw. anzusprechen. Die jetzige Situation ist unbefriedigend und lässt viele Pflegekräfte "im Regen stehen". Es muss für Personen, die sich mit Hinweisen melden, einen "Rettungsschirm" geben - und der wäre u.U. in einem neugefassten § 612a BGB zu sehen.
MfG Hansi

Rita Reinartz
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Beschwerdemanagement - Arbeitnehmer stärken

Beitrag von Rita Reinartz » 16.07.2011, 07:56

Hallo,
ich begrüße es sehr, dass Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk das Thema Beschwerdemanagement - nachteilsfreies Ansprechen von Mängeln durch Pflegekräfte - usw. in seiner Stellungnahme zur Pflegereform 2011 / 2012 deutlich angesprochen hat:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... m_2011.pdf
Ich bin gespannt, ob und wie dieser Punkt von den Politikern angepackt wird.
MfG
Rita
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

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Pflegemängel - bei öffentlichem Interesse informieren

Beitrag von WernerSchell » 21.07.2011, 17:38

Frau Brigitte Heinisch erhielt heute, 21.07.2011 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Entschädigung von 15.000 Euro zugesprochen. Das EGMR sah das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen als so wichtig an, dass es gegenüber dem Interesse dieses Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt. Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen und die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs zu beantragen.
Näheres dazu in diesem Forum unter
viewtopic.php?p=60388#60388
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Nachteilsfreies Beschwerdemanagement

Beitrag von WernerSchell » 30.07.2011, 13:36

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


Pressemitteilung vom 01.08.2011

Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement - Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten!

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 01.08.2011 in einer umfangreichen Zuschrift alle Fraktionen im Deutschen Bundestag und den Petitionsausschuss gebeten, durch eine Novellierung von § 612a BGB sicherzustellen, dass ArbeitnehmerInnen Mängel im Betrieb (folglich auch in Pflegeeinrichtungen) ohne Nachteile ansprechen und ggf. öffentlich machen können. Der Text dieser Zuschrift ist auf der Internetseite von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter Pressemitteilungen (Statements und offene Briefe) im vollen Wortlaut nachlesbar und abrufbar.

Mit dem Antrag von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk können die Bestrebungen, den allgemeinen Whistleblowerschutz für die Bundesrepublik Deutschland voran zu bringen, unterstützt werden.

Wer die Petition von Pro Pflege –Selbsthilfenetzwerk unterstützen möchte, sollte sich schnellstmöglich per Briefpost (mit Unterschrift) gegenüber dem Deutschen Bundestag äußern und die Petition mit zeichnen (Mustertext als Vorschlag angefügt).

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege- Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
+++
Mustertext als Vorschlag:

(Name, Anschrift, Datum)…

An den
Deutschen Bundestag – Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11o11 Berlin

Betr.: Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement - Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten!
Bezug: Petition von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 01.08.2011 (Vorstand: Werner Schell, Harffer Straße 59, 41469 Neuss)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich/wir unterstütze(n) die vorbezeichnete Petition von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk (Neuss) und zeichnen sie hierdurch mit.
Mit freundlichen Grüßen
(Vor- und Zuname)
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Gaby Modig
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Betriebliche Mängel nicht leichtfertig öffentlich machen

Beitrag von Gaby Modig » 31.07.2011, 08:44

Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" hat heute, 31.07.2011, das Thema aufgegriffen und getitelt:
"Viele lieben den Verrat ...." von Caroline Freisfeld
Ergänzend wurde ein Interview mit der Arbeitsrechtsanwältin in der Kanzlei Altenburg in Berlin, Frau Anja Mengel, vorgestellt. Daraus ergibt sich, dass die leichtfertige Bekanntmachung von mutmaßlichen Mängeln im Betrieb weiterhin als problematisch anzusehen ist.
Das Interview bestätigt die Bewertung des Urteils des EGMR vom 21.07.2011 durch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk.
Vorsicht ist also weiterhin angesagt.
Die Zuschrift von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk an den Deutschen Bundestag halte ich daher für notwendig und wichtig
:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082011.pdf
Dazu gehört die entsprechende Pressemitteilung, die ein Musterschreiben für eine Mitzeichnung der Petition enthält:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gement.php

Gaby Modig
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Service
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Beitrag von Service » 01.08.2011, 13:00

Sehr geehrtes Team Schell,
ich schicke Ihnen zur Kenntnis den Antrag der Linksfraktion zum Whistleblower-Schutz, verlinkt auf: http://www.linksfraktion.de/antraege/be ... etzen/?rss. *)
Mit besten Grüßen
René Jokisch
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Abgeordnetenbüro Andrej Hunko MdB
DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel 030 - 22 77 91 34
Fax 030 - 22 77 61 33
http://www.andrej-hunko.de

*) Antrag
der Abgeordneten Agnes Alpers, Dietmar Bartsch, Herbert Behrens und der Fraktion DIE LINKE.

08.07.2011
Die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft anerkennen – Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schützen
Die Tätigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, so genannten Whistleblowern, muss geschützt und gefördert werden. Ihre Zivilcourage und ihr Engagement sind für die Gesellschaft von enormer Bedeutung. Auf internationaler Ebene gibt es zahlreiche Initiativen, Regelungen für einen gesetzlichen Whistleblowerschutz zu erlassen. DIE LINKE fordert einen umfassenden Gesetzentwurf zur Förderung und zum Schutz von Whistleblowing, der mit einem Maßnahmepaket flankiert wird.

Die Anfrage wurde als Drucksache 17/6492 veröffentlicht.
Als PDF herunterladen

http://dokumente.linksfraktion.de/druck ... 706492.pdf

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Whistleblowing - Viele lieben den Verrat ...

Beitrag von Gaby Modig » 05.08.2011, 06:50

Bei meiner frühmorgendlichen Internetrecherche wurde ich auf folgende Textbeiträge aufmerksam:

Anja Mengel, Arbeitsrechtsanwältin
„Vorwürfe mit Tatsachen unterfüttern“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Entlassung der Altenpflegerin Brigitte Heinisch für rechtswidrig erklärt. Sie hatte ihren Arbeitgeber angezeigt.
Frau Mengel, hat der EGMR ein deutsches Fehlurteil wieder gutgemacht?
Anja Mengel
Nein. Man hat das Gefühl, hier wurden zwei verschiedene Fälle entschieden.
.... http://www.faz.net/artikel/C30125/anja- ... 75723.html

Whistleblowing
Viele lieben den Verrat ...

... doch keiner liebt den Verräter. Mitarbeiter, die Missstände im Unternehmen aufdecken, gelten oft als Petzen. Als Helden gefeiert werden sie nur in den seltensten Fällen.
Von Caroline Freisfeld
.... Tatsache ist, dass sich weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein „Persilschein“ für Whistleblower findet. Die Arbeitsgerichte nehmen das einzelne Arbeitsverhältnis in den Blick und ermitteln, ob die Aktionen des Mitarbeiters - etwa eine Strafanzeige oder der Gang zu den Medien - eine unverhältnismäßige Reaktion waren. Ausgangspunkt ist, dass das Arbeitsverhältnis ein Vertrauensverhältnis ist, in dem Loyalitätspflichten bestehen. ....
http://www.faz.net/artikel/C30125/whist ... 75730.html
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Presse
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Beitrag von Presse » 06.08.2011, 08:43

Straßburger Richter schützen Whistleblower
Marburger Bund freut sich über Urteil


Straßburg (jz). Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die Straßburger Richter schützen damit „Whistleblower“ – Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen..... Weiter lesen unter
http://www.marburger-bund.de/mb-zeitung ... -11/10.php

Siehe auch:
18. Sitzung am 23./24. Juni 2009 in Magdeburg
Entschließung "Mehr Transparenz durch gesetzlichen Schutz von Whistleblowern" vom 24. Juni 2009
"Mehr Transparenz durch gesetzlichen Schutz von Whistleblowern"
.... Weiter lesen unter
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/de ... da_entschl

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Petition - Aktenzeichen Pet 2-17-15-2124-026035

Beitrag von WernerSchell » 11.08.2011, 15:43

Bei der empfohlenen Zuschrift an den Petitionsausschuss - Mitzeichnung der Petition - kann laut Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 09.8.2011 (Eingang: 11.08.2011) folgendes Aktenzeichen angegeben werden: Pet 2-17-15-2124-026035
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegetreff am 13.09.2011 und Aktionsbündnis

Beitrag von WernerSchell » 21.08.2011, 08:47

Informationen unter:
http://www.wernerschell.de/aktuelles.php (Beiträge)

>> Pflegetreff am 13.09.2011 in Neuss-Erfttal
mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung
und weiteren Experten <<

Ankündigung / Einladung zum Pflegetreff von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hier (PDF)
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 309201.pdf
Weitere Informationen – stets aktuell - (mit Fotos) im Forum hier:
viewtopic.php?t=15674
Die Einladung zum „Aktionsbündnis menschenwürdige Pflege jetzt“ hier:
viewtopic.php?t=14795

Zum Thema Pflegemängel informiert eine aktuelle Buchveröffentlichung:
Werner Schell:
100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen
viewtopic.php?t=15865
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/10 ... tungen.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Whistleblowing - Viele lieben den Verrat

Beitrag von WernerSchell » 28.08.2011, 08:39

Kritischer Bericht zum Thema in der F.A.Z. vom 04.08.2011:
Whistleblowing - Viele lieben den Verrat ...
... doch keiner liebt den Verräter. Mitarbeiter, die Missstände im Unternehmen aufdecken, gelten oft als Petzen. Als Helden gefeiert werden sie nur in den seltensten Fällen.
Von Caroline Freisfeld
.... Tatsache ist, dass sich weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein „Persilschein“ für Whistleblower findet. Die Arbeitsgerichte nehmen das einzelne Arbeitsverhältnis in den Blick und ermitteln, ob die Aktionen des Mitarbeiters - etwa eine Strafanzeige oder der Gang zu den Medien - eine unverhältnismäßige Reaktion waren. Ausgangspunkt ist, dass das Arbeitsverhältnis ein Vertrauensverhältnis ist, in dem Loyalitätspflichten bestehen. ....
Weiter lesen unter
http://www.faz.net/artikel/C30125/whist ... 75730.html

Die F.A.Z. hat in Ihrer Ausgabe vom 27.08.2011 erneut zum Thema einen längeren Artikel vorgestellt:
Der Whistleblower-Alarm
Von Caroline Freisfeld
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich ein Urteil gefällt, das all jenen Auftrieb gibt, die das deutsche Arbeitsrecht als Whistleblower-feindlich kritisieren. Die Straßburger Richter entschieden, die Entlassung ...
In dem Beitrag wird die Auffassung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk eindrucksvoll bestätigt. Es wird der Bundesregierung sogar empfohlen, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Es heißt dazu ua.: "Ein undifferenzierter Richterspruch aus Straßburg verhärtet die Fronten in der Diskussion um das Anschwärzen und ist wenig hilfreich".
Dem kann man grundsätzlich zustimmen. Daher hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dem Deutschen Bundestag eine Petition zur Neugestaltung des § 612a BGB vorgelegt. Siehe dazu unter:
viewtopic.php?t=13942
viewtopic.php?t=16148

Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Bettina Olbing
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Whistleblowing - Viele lieben den Verrat ...

Beitrag von Bettina Olbing » 29.08.2011, 07:41

Gaby Modig hat geschrieben: .... Tatsache ist, dass sich weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein „Persilschein“ für Whistleblower findet. Die Arbeitsgerichte nehmen das einzelne Arbeitsverhältnis in den Blick und ermitteln, ob die Aktionen des Mitarbeiters - etwa eine Strafanzeige oder der Gang zu den Medien - eine unverhältnismäßige Reaktion waren. Ausgangspunkt ist, dass das Arbeitsverhältnis ein Vertrauensverhältnis ist, in dem Loyalitätspflichten bestehen. ....
Ja, so ist das wohl. Daher ist die zunächst viel bejubelte Entscheidung der Europräischen Richter für die praktische Handhabe wenig ergiebig. Nach wie vor sind Pflegekräfte (und andere ArbeiternehmerInnen) gut beraten, mit Beschwerden und Anzeigen vorsichtig umzugehen. Die Verpflichtungen dem Betrieb / dem Arbeitgeber gegenüber sind meist vorrangig.
Daher kann nur der Gesetzgeber helfen. Er muss den ArbeitnehmerInnen durch eine entlastende Vorschrift beispringen. Ohne eine solche Vorschrift wird sich nichts ändern und die Probleme bleiben.

Das meint Bettina Olbing
Pro Pflege - was denn sonst!

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Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung

Beitrag von Presse » 12.05.2012, 07:02

Arbeitsrecht
Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung

11.05.2012 · Werden Diskriminierungsklagen nun leichter, wird der Kündigungsschutz ausgeweitet? Die Urteile der europäischen Gerichte stellen die Juristen hierzulande vor immer neue Rätsel.

Von Caroline Freisfeld

Für viele deutsche Arbeitsrechtler ist das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Antidiskriminierung ein Buch mit sieben Siegeln: Verschmähte Bewerber sollen zwar keinen direkten Auskunftsanspruch gegen ein Unternehmen haben, wenn sie erfahren möchten, wer die Stelle bekommen hat. Aber trotzdem kann das Schweigen dazu in einem Diskriminierungsprozess dem Unternehmer zum Verhängnis werden (Az.: C-415/10; F.A.Z. vom 20. April)
..... (weiter lesen)
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 38998.html

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Kein Schutz für verantwortungsbewusste Whistleblower

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2013, 11:13

Übernahme aus Forum
viewtopic.php?t=19167

Weiterhin kein Schutz für verantwortungsbewusste Whistleblower

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass es in Deutschland auch weiterhin keinen wirksamen Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) geben wird. Der Bundestag lehnte in der Sitzung vom 13. Juni kurz nach Mitternacht drei Gesetzesinitiativen hierzu mit einem knappen Nein und ohne Aussprache ab. „Auch wenn dieses Thema für Politiker offenbar wenig Relevanz hat, für alle Beteiligten in der Pflege ist es von großer Bedeutung“, sagte dazu heute DBfK-Referentin Johanna Knüppel in Berlin. „Kranke und pflegebedürftige Menschen brauchen Schutz; sie müssen sich darauf verlassen können, dass beruflich Pflegende ihre professionelle Verantwortung wahrnehmen und Versorgungsdefizite und Gefahren in geeigneter Weise beim Namen nennen. Meldungen von Mängeln und Fehlern dürfen keine Schuldzuweisungen und Repressalien zur Folge haben, sondern sind eine wichtige Chance auf Verbesserung. Deshalb ist die Tatenlosigkeit der Politik an dieser Stelle ein fatales Signal an die Berufsgruppe Pflege“, so die Referentin weiter.

Der Bundestag stützte sich in seiner Entscheidung auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 28. Februar 2013. Während die Oppositionsparteien einen ausdrücklichen und besseren Schutz von Hinweisgebern für überfällig erachten, argumentieren CDU/CSU und FDP mit einer Vielzahl bestehender Gesetze, die Anzeigerechte von Mitarbeitern regeln. Es werde deshalb kein Sondergesetz gebraucht. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zugunsten der Altenpflegerin Brigitte Heinisch am 21. Juli 2011 allerdings steht Deutschland zunehmend in der Kritik, nicht genug für den Schutz von Hinweisgebern vor Diskriminierung und arbeitsrechtlicher Benachteiligung zu tun. Nicht nur der Europäische Gerichtshof, sondern auch die G20-Erklärung aus 2010 verpflichten den deutschen Gesetzgeber, den Schutz von Hinweisgebern am Arbeitsplatz zu konkretisieren und zu verbessern. Allein mit dem häufig angeführten Maßregelungsverbot in § 612a BGB sei es nicht getan.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2013
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 |
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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