Verletzung von Obhutspflichten eines Heimträgers

Pflegespezifische Themen; z.B. Delegation, Pflegedokumentation, Pflegefehler und Haftung, Berufsrecht der Pflegeberufe

Moderator: WernerSchell

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Lutz Barth
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Verletzung von Obhutspflichten eines Heimträgers

Beitrag von Lutz Barth » 24.03.2011, 15:43

Zur Verletzung von Obhutspflichten eines Heimträgers gegenüber dementen Hausbewohnern

LG Berlin, Urt. v. 15.02.11 (Az. 37 O 516/09
>>> http://www.iqb-info.de/LG_Berlin_Regres ... r_2011.pdf <<< (pdf.)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 24.03.11):
Die Entscheidung überzeugt sowohl vom Ergebnis als auch von der Begründung her.
Indes verbleibt es bei der diesseitigen Rechtsauffassung, dass die wirtschaftlichen und personellen Zumutbarkeitskriterien gerade bei der Betreuung an Demenz erkrankter Bewohner keine entscheidungserhebliche Rolle spielen dürfen (anders dagegen insbesondere der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung zur Sturzproblematik).
Weitere Quellennachweise dazu in der o.a. Entscheidung mit entsprechender Verlinkung.
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thorstein
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Beitrag von thorstein » 25.03.2011, 19:11

Die Entscheidung überzeugt sowohl vom Ergebnis als auch von der Begründung her.
Mich überzeugt dieses Urteil nicht.
Es ist leider so, dass inzwischen jedes Pflegeheim vorwiegend Demenzkranke aufnehmen muss. Was hier vom Gericht verlangt wird, bedeutet dann in diesen Einrichtungen, alle Stationen als geschlossen zu führen, oder wie sollte man sonst verhindern, dass Demenzkranke ins Treppenhaus gelangen?
Insofern frage ich mich, was Krankenversicherungen mit solchen Prozessen erreichen wollen. Letztlich wird das immer zu einer Fixierungstendenz aus Angst vor Regressansprüchen führen.

Sabrina Merck
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Sorgfaltspflicht - Aufsichtspflicht - mehr Personal zwingend

Beitrag von Sabrina Merck » 26.03.2011, 08:09

Wenn die Rechtsprechung neuerdings strengere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht bzw. Aufsichtspflicht stellt, muss auch endlich der Gesetzgeber dem Rechnung tragen, die Voraussetzungen für personelle Verbesserungen schaffen. Der Pflegenotstand allerorten muss entweder aufgelöst werden oder aber die Gesellschaft muss die unvollkommenen Rahmenbedingungen akzeptieren.
Der Bundesgerichtshof hatte noch vor einigen Jahren gemeint, bei Haftungsfragen müssten die gegebenen sachlichen und personellen Bedingungen angemessen Berücksichtigung finden!

Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
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Lutz Barth
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Überzeugungsarbeit nötig

Beitrag von Lutz Barth » 27.03.2011, 14:20

Wie mir scheint, ist da einiges noch an "rechtlicher Überzeugungsarbeit" zu leisten. Freilich kann nicht erwartet werden, dass bei einem rein fachwissenschaftlichen Blick die bedeutsamen Rechtsprobleme erkannt werden. Andererseits sei es manchen Pflegekräften auch nachgesehen, da selbst anerkannte Pflegerechtler gelegentlich nicht den haftungsrechtlich bedeutsamen Horizont dementieller Erkrankungsprozesse erkennen.

Der Demenzerkrankte hat im Zweifel - insbesondere in Ansehnung an eine etwaige Patientenverfügung - durchaus ein Recht darauf, dass sich nicht (!) die ihm übergebürdeten allgemeinen Lebensrisken verwirklichen, die er ansonsten in "gesunden Tagen" zu tragen hat. Ein Blick in § 832 BGB ebnet hier der Fachwissenschaft den Weg zur Rechtsfindung.
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Beitrag von thorstein » 27.03.2011, 21:49

Meiner bescheidenen Laienansicht nach werden bei den Pflegebedürftigen und inbesondere bei den Demenzkranken sehenden Auges Grundrechte verletzt, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit. In dieser Richtung interpretiere ich auch den Hinweis auf § 832 BGB.

Für mich stellt sich erstens die Frage, wie diese Obhutspflichten aussehen müßten, um dem Anspruch auf körperliche Unversehrtheit gerecht zu werden und zweitens, inwieweit die Vorgaben und Ressourcen in den Heimen -seien sie nun baulicher oder personeller Natur - aussehen müßten, um diesen Obhutspflichten gerecht zu werden. Alles unter der Vorgabe, das diese Ressourcen durch den Gesetzgeber und dann in der Folge ensprechend durch die Kostenträger festgelegt werden.

Der Punkt ist also folgender: Die Heime haftbar zu machen für Rahmenbedingungen, die sie selbst nicht zu verantworten haben, wird sich am Ende zu Lasten der Pflegebedürftigen auswirken. Wenn dieser Prozess dazu führt, dass in diesem Land weniger Heime gebaut werden und wir tatsächlich andere Lösungen suchen müssen, soll mir das aber nur Recht sein.

Lutz Barth
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Verletzung von Betreuungspflichten !

Beitrag von Lutz Barth » 28.03.2011, 07:02

OLG Thüringen: Pflegeheimbetreiber verletzt seine Betreuungspflichten, wenn er Demenzkranke mit bekannter Weglauftendenz nicht genügend beaufsichtigt

OLG Thüringen, Urt. v. 23.03.11 (Az. 2 U 567/10)


Quelle: OLG Thüringen, Pressemitteilung 04/2011 >>> http://www.thueringen.de/de/olg/infothe ... ntent.html <<< (html

Die Entscheidung überzeugt sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung (L. Barth, 28.03.11)

Anmerkung der Moderation:
Siehe auch die Beiträge unter
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Kostendämpfer auf die Anklagebank

Beitrag von johannes » 18.04.2011, 10:22

Kostendämpfer auf die Anklagebank

Wie realitätsfremd unsere Rechtsprechung geworden ist, zeigen solche Urteile. Sicher haben die Richter keine Pflegesatzvereinbarungen zu führen. Warum setzen unsere Herren Staatsanwälte nicht statt der Heime die Vertreter der auf Kostendämpfung ausgerichteten Pflegekassen und Sozialämter auf der Anklagebank? Gilt in Deutschland nicht mehr das Verursacherprinzip?

Da ist ein dementiell veränderter Mensch in Pflegestufe 1, für dessen pflegerischen Versorgung täglich gerade mal 52 Minuten finanziert werden. Betreuung, schon gar nicht solche wie von den Richtern gefordert, ist überhaupt nicht vorgesehen! Wie sagt man bei Asterix und Obelix? Die spinnen ja, die Römer!
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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