Heime müssen Demenzkranke lückenlos beaufsichtigen
Pflegeheime müssen Demenzkranke nach einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts lückenlos beaufsichtigen, um ein Weglaufen und mögliche Verletzungen zu verhindern. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=646 ... echt&n=990
Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts v. 23.03.2011, Az.: 2 U 567/10
Heime müssen Demenzkranke lückenlos beaufsichtigen
Moderator: WernerSchell
Demenzkranke - es wird Konsequenzen haben
Das wird Konsequenzen für die Demenzkranken haben. Geld für mehr Personal, welches eine lückenlose Überwachung sicherstellen könnte, ist bekanntlich nicht vorhanden. Wie wird man die Vorgaben zukünftig umsetzen?
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Sorgfaltspflicht - Aufsichtspflicht - mehr Personal zwingend
Wenn die Rechtsprechung neuerdings strengere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht bzw. Aufsichtspflicht stellt, muss auch endlich der Gesetzgeber dem Rechnung tragen, die Voraussetzungen für personelle Verbesserungen schaffen. Der Pflegenotstand allerorten muss entweder aufgelöst werden oder aber die Gesellschaft muss die unvollkommenen Rahmenbedingungen akzeptieren.
Der Bundesgerichtshof hatte noch vor einigen Jahren gemeint, bei Haftungsfragen müssten die gegebenen sachlichen und personellen Bedingungen angemessen Berücksichtigung finden.
Sabrina
Der Bundesgerichtshof hatte noch vor einigen Jahren gemeint, bei Haftungsfragen müssten die gegebenen sachlichen und personellen Bedingungen angemessen Berücksichtigung finden.
Sabrina
Dem Pflegesystem und den pflegebedürftigen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden! Daher:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Schritt in die richtige Richtung! BGH-Kriterien zweifelhaft
Innerhalb kürzester Zeit sind zwei bedeutsame Entscheidungen ergangen, die einen Schritt in die richtige Richtung weisen.
Es wird deutlich, dass seinerzeit der BGH ohne erkennbare Not Zumutbarkeitskriterien bei der Betreuung u.a. Demenzerkrankter eingeführt hat, die letztlich zweifelhaft erscheinen müssen.
Vgl. dazu u.a. m.w.N.
Nachgehakt: „Aufsichtspflichten“ und „Herausforderndes Verhalten“
v. L. Barth (2009)
http://www.iqb-info.de/Nachgehakt_Demen ... i_2009.pdf
Es wird deutlich, dass seinerzeit der BGH ohne erkennbare Not Zumutbarkeitskriterien bei der Betreuung u.a. Demenzerkrankter eingeführt hat, die letztlich zweifelhaft erscheinen müssen.
Vgl. dazu u.a. m.w.N.
Nachgehakt: „Aufsichtspflichten“ und „Herausforderndes Verhalten“
v. L. Barth (2009)
http://www.iqb-info.de/Nachgehakt_Demen ... i_2009.pdf
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!