Palliativmediziner gegen Sterbehilfe und assistierten Suizid

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Lutz Barth
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Auf dem Weg zur „Tötung ohne Verlangen“?

Beitrag von Lutz Barth » 11.01.2011, 08:38

Stefan Rehder lässt uns in einem aktuellen Artikel v. 10.01.11 (Ein Jahr biopolitischer Weichenstellungen, in Die Tagespost >>> http://www.die-tagespost.de/art456,121218 <<< html) an seinen Befürchtungen teilhaben.

Auch er kommt nicht umhin, vor der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts zu „warnen“, wobei er freilich damit recht hat, dass in der Folge der Liberalisierung zugleich auch die Vergütungsfragen geklärt werden müssen; die ärztliche Suizidleistung wird mit einer Gebührenziffer zu versehen sein und wäre dann ggf. als Kassenleistung abrechenbar. Alternativ dazu könnte die ärztliche Suizidassistenz als eine IGeL-Leistung ausgewiesen werden, die dann in der Folge vom Patienten selbst zu zahlen wäre.

Dass die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts kommt, dürfte außer Frage stehen, während eine „Tötung ohne Verlangen“ kategorisch ausgeschlossen ist und bleibt. Hier werden Angstszenarien heraufbeschworen, die nur dazu bestimmt sind, hierzulande die Bevölkerung zu verunsichern, zumal die unverrückbaren (!) Grenzen bereits durch das BVerfG markiert sind:

„Dem Grundgesetz liegen Prinzipien der Staatsgestaltung zugrunde, die sich nur aus der geschichtlichen Erfahrung und der geistig-sittlichen Auseinandersetzung mit dem vorangegangenen System des Nationalsozialismus erklären lassen.

Gegenüber der Allmacht des totalitären Staates, der schrankenlose Herrschaft über alle Bereiche des sozialen Lebens für sich beanspruchte und dem bei der Verfolgung seiner Staatsziele die Rücksicht auch auf das Leben des Einzelnen grundsätzlich nichts bedeutete, hat das Grundgesetz eine wertgebundene Ordnung aufgerichtet, die den einzelnen Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt aller seiner Regelungen stellt.

Dem liegt, wie das Bundesverfassungsgericht bereits früh ausgesprochen hat (BVerfGE 2, 1 [12]), die Vorstellung zugrunde, daß der Mensch in der Schöpfungsordnung einen eigenen selbständigen Wert besitzt, der die unbedingte Achtung vor dem Leben jedes einzelnen Menschen, auch dem scheinbar sozial "wertlosen", unabdingbar fordert und der es deshalb ausschließt, solches Leben ohne rechtfertigenden Grund zu vernichten.

Diese Grundentscheidung der Verfassung bestimmt Gestaltung und Auslegung der gesamten Rechtsordnung. Auch der Gesetzgeber ist ihr gegenüber nicht frei; gesellschaftspolitische Zweckmäßigkeitserwägungen, ja staatspolitische Notwendigkeiten können diese verfassungsrechtliche Schranke nicht überwinden (BVerfGE 1, 14 [36]). Auch ein allgemeiner Wandel der hierüber in der Bevölkerung herrschenden Anschauungen - falls er überhaupt festzustellen wäre - würde daran nichts ändern können.

Das Bundesverfassungsgericht, dem von der Verfassung aufgetragen ist, die Beachtung ihrer grundlegenden Prinzipien durch alle Staatsorgane zu überwachen und gegebenenfalls durchzusetzen, kann seine Entscheidungen nur an diesen Prinzipien orientieren, zu deren Entfaltung es selbst in seiner Rechtsprechung entscheidend beigetragen hat.
Damit wird kein absprechendes Urteil über andere Rechtsordnungen gefällt, "die diese Erfahrungen mit einem Unrechtssystem nicht gemacht haben und die aufgrund einer anders verlaufenen geschichtlichen Entwicklung, anderer staatspolitischer Gegebenheiten und staatsphilosophischer Grundauffassungen eine solche Entscheidung für sich nicht getroffen haben" (BVerfGE 18, 112 [117]).“


Quelle: BVerfGE 39, 1 (68) – „Schwangerschaftsabbruch I“

Auch ich zähle sicherlich zu den „Todesengeln“, vor denen Stefan Rehder in seiner Schrift „Die Todesengel – Euthanasie auf dem Vormarsch“ glaubt, warnen zu müssen.

Nun bin ich aber weit davon entfernt, ein „Engel“ zu sein, wenngleich ich mir doch erlaube, darauf hinweisen, dass ich nicht beabsichtige, „Heil“ oder „Tod“ zu bringen, sondern ein stückweit für das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen in einer säkularen Verfassungsordnung zu werben.

Dass dieses „Werben“ für ein Höchstmaß an individueller Freiheit mit der Metapher von den „Todesengel“ diskreditiert wird, mag hingenommen werden, ändert aber letztlich nichts an der profanen Erkenntnis, dass insbesondere das Verfassungsrecht nicht mit der Philosophie gleichzusetzen ist.

Insofern wird es „keine Tötung ohne Verlangen geben“ und es bleibt zu hoffen, dass wir unserem Hinweis auf die Judikatur des BVerfG den einen oder anderen Skeptiker im Wertediskurs beruhigen konnten.

Sollte dies nicht der Fall sein, werden ich auch weiterhin bemüht sein, zur Orientierung in einem Wertediskurs beizutragen und darauf hoffen, dass die Argumente sich auch in das Ohr der Oberethiker in diesem unserem Lande schleichen!

Lutz Barth
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thorstein
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Dammbruchargument

Beitrag von thorstein » 11.01.2011, 15:15

Auch von Herrn Rehder wird - wie eigentlich immer bei solchen Dikussionen - das Dammbruchargument bemüht. Allerdings muss man sich dieser Agumentation auch stellen: Stimmt die Behauptung, dass in den Niederlanden die Tötung ohne Verlangen schon zum Tagesgeschäft gehört? Ist der Schritt von der Tötung auf Verlangen zur Tötung ohne Verlangen unausweichlich?

In einer Demokratie gehe ich davon aus, dass die Verfassung grundsätzlich auch durch entsprechende Mehrheiten geändert werden kann.
Auch ein allgemeiner Wandel der hierüber in der Bevölkerung herrschenden Anschauungen - falls er überhaupt festzustellen wäre - würde daran nichts ändern können.
Was soll das dann genau bedeuten?

Lutz Barth
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@Thorstein .... Tötung ohne Verlangen ....

Beitrag von Lutz Barth » 11.01.2011, 16:16

Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus der st. Rspr. des BVerfG:

Unsere freiheitliche Demokratie ist gegenüber den befürchteten Tendenzen einer "Tötung ohne Verlangen" schlicht verfassungsfest!

Der vom BVerfG angesprochene Schutz ist mit einer "Ewigkeitsgarantie" versehen (arg. Art. 79 III GG) und kann nicht abgeändert werden.

Ihre weitergehende Frage, ob in den Niederlanden bereits die "Tötung ohne Verlangen" zum Tagesgeschäft gehört, müssen Sie Herrn Rehder stellen. Ich halte diese Behauptung für so ungeheuerlich, dass es mir nahezu die Sprache bei so viel Phantasie besteht und im Übrigen für unverschämt erachte. Wenn dem so sein sollte, sollte wohl nicht nur die Niederlande als "Unrechtsstaat" aus der Europäischen Union umgehend ausgeschlossen werden, denn dann würde der Staat sehenden Augens Tötungsdelikte tolerieren.

Selbstverständlich ist der Schritt von der Tötung auf Verlangen zur Tötung ohne Verlangen n i c h t unausweichlich; einem derartigen Automatismus das Wort zu reden, ist für mich blanke Demagogie und ist aufs Schärfste zu verurteilen.

Gruß Lutz Barth
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johannes
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Beitrag von johannes » 11.01.2011, 23:54

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Insofern wird es „keine Tötung ohne Verlangen geben“ und es bleibt zu hoffen, dass wir unserem Hinweis auf die Judikatur des BVerfG den einen oder anderen Skeptiker im Wertediskurs beruhigen konnten.
Es mag schon sein, daß Sie persönlich nicht wollen, daß es "eine Tötung ohne Verlangen" geben wird. Sie rühmen die säkularisierte Gesellschaft. Diese schert sich, wenn es denn so weit ist, kein bischen um Ihre Wünsche oder Vorstellungen.

Im BVerfG sitzen Menschen, die dieser säkularen Gesellschaft angehören. Derzeit sind es doch recht alte Menschen, die noch an recht alten Vorstellungen orientiert sind. Ihnen werden andere folgen, die Ihren Vorstellungen eher entsprechen und dann anders entscheiden werden. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Schließlich ist alles im Fluss. Sie mögen es Menschen vermitteln können, die nicht weiter als an heute denken, daß sich das GG nicht wandeln wird, u. a. auch durch die stj. Respr. des BVerfG.

Aber denkenden Menschen, die nur einen einzigen Schritt weiter denken, werden sie diese Lüge nicht unterjubeln können. M. W. sitzen Sie nicht im BVerfG und haben daher auch keinen Einfluß auf den Bewußtseinswandel einer immer säkularer werdenden Rechtsprechung.

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Ich halte diese Behauptung für so ungeheuerlich, dass es mir nahezu die Sprache bei so viel Phantasie besteht und im Übrigen für unverschämt erachte.
Nein, Herr Barth, ich brauche hierzu keine Phantasie, auch Herr Rehder gewiß nicht. Dazu muß man nur bereit sein, die offiziellen Veröffentlichungen in den Niederlanden zu lesen. Es sind mittlerweile statistische Tatsachen, daß nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder ohne Verlangen von Ärzten getötet werden. Eben lebensunwert sind. Wer die Augen davor verschließt macht nach meiner Sichtweise etwas ähnliches wie jene, die den Holokaust leugnen.

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Nachstehende Statistik basiert auf der Studie von 1991 und Angaben von P. Schepens (1996).
	
Anzahl Sterbefälle in den Niederlanden 	129'000 =	100 %
Vorsätzliche Beendigung des Lebens [b]auf eigenen Wunsch[/b] 	2'300 = 1.8 %
Assistierter Selbstmord 	400 = 0.3 %
[b]Tötung ohne Verlangen[/b] 	1'000 = 0.8 %
		
Absicht der Ärzte bei hohen Dosierungen zur Schmerz- und Symptombekämpfung:

[b]Ausdrückliche Absicht[/b] das Leben der Patienten zu beenden 1'350 = 1.0 %
Unausdrückliche Absicht das Leben der Patienten zu beenden 6'750 = 5.2 %
		
Absicht der Ärzte bei Abbruch von Behandlungen:

[b]Ausdrückliche Absicht [/b]das Leben der Patienten zu beenden 3'600 = 2.8 %
Unausdrückliche Absicht das Leben der Patienten zu beenden 4'275 = 3.3 %

Gesamtsumme der Fälle mit Tötungsabsichten in einem Jahr: 19'675 = 15.3 %

Literatur: 

    Vgl. vau., Den Haag verabschiedet das Sterbehilfegesetz. NZZ 29. Nov. (2000) 5.

    Groenewoud J.H., Van Der Heide A., Onwuteaka B.D., Willems D.L., Van Der Maas P.J., Van Der Wal A.G., Clinical Problems With the Performance of Euthanasia and Physician-assisted Suicide in the Netherlands: N Engl J Med 342, 24. Feb. (2000) 551-556.

    Schepens Philippe, Überlegungen zur Euthanasiepraxis in Holland. Imago Hominis Bd. III/Nr. 2 (1996) 77-88.
Und noch ein Schmankerl

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Die Ausweitung der Euthanasie teilen [b]die Minister für Justiz und Gesundheit in einem Schreiben vom 29. November 2005 dem Parlament mit [/b]- eine formale Gesetzesänderung soll es nicht geben. Vielmehr soll eine Kommission eingesetzt weden, die bei Spätabtreibungen und Neugeborenen-Euthanasie dem Staatsanwalt mitteilt, ob die Ärzte Sorgfaltskriterien eingehalten haben, woraufhin der Staatsanwalt entscheiden kann, den Arzt nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Selbst Sie räumen ein

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Selbstverständlich ist der Schritt von der Tötung auf Verlangen zur Tötung ohne Verlangen n i c h t unausweichlich;


Also reden Sie bitte nicht von Demagogie, wenn sich Menschen gegen diese Entwicklung stellen. Nur Ignoranten und jene, die Spiele mit dem Leben freigeben, können sich so sehr versteigen. Ein Blick über die Landesgrenzen steht da auch einem Juristen gut zu Gesicht.

Es dürfte Ihnen als Juristen wohl nicht entgangen sein, daß die deutsche Rechtsprechung Stück für Stück durch die europäische Rechtsprechung zurück gedrängt wird, auch wenn das derzeit noch nicht allumfassend ist. Selbst ich als Nichtjurist bin darüber im Bilde.

Gruß

Johannes
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Keine Alterntaive zur Liberalisierung des Berufsrechts!

Beitrag von Lutz Barth » 12.01.2011, 08:09

Pressemitteilung IQB:

Ärztliche Suizidassistenz – zur Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts gibt es keine Alternative!


Das IQB – Internetportal scheut sich nicht, auch unbequeme Themen in der Öffentlichkeit präsent zu machen.

Der BLOG zur „Ärztlichen Assistenz beim Suizid – Wege aus der Tabuisierung“ ist nach seiner Eröffnung im März 2009 mittlerweile von mehr als 51 600 Besuchern aufgesucht und gelesen worden (Stand: 12.01.11 – 06.30 Uhr).

Der Jurist Lutz Barth trägt mit seinen teilweisen provozierenden Beiträgen dazu bei, dass der Wertediskurs dauerhaft belebt wird. Er plädiert für die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz bei schwersterkrankten und sterbenden Patienten und geht zuweilen mit der standesethischen Position insbesondere namhafter Ärztefunktionäre und Medizinethiker „hart ins Gericht“.

Der streitbare Jurist rügt hierbei insbesondere den Versuch der von ihm zuweilen als „Hobbyphilosophen“, „Sendboten“ oder „Missionare“ bezeichneten federführenden Ärztefunktionäre und Ethiker , das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten Patienten, aber auch die Freiheit zur Gewissensentscheidung der bundesdeutschen Ärzteschaft zur „kleinen Münze“ schlagen zu wollen.

Verfassungsinterpretation ist eben keine Philosophie und wahrlich nicht mit einem ethischen Oberseminar zu verwechseln, in dem die Normexegeten vielfach nur in die „ethische und transzendente Glaskugel“ schauen.

Barth tritt vielmehr für einen konsequenten Grundrechtsschutz ein, der letztlich auch dazu führt, dass dem ärztlichen Berufs- und Standesrecht deutliche Grenzen gezogen werden. Das ärztliche Standesrecht oder die ethischen Grundsatzproklamationen „brechen“ nicht das Verfassungsrecht und es ist hohe Zeit, in der aktuellen Debatte dies auch deutlich zum Ausdruck zu bringen.

Anlass dazu besteht allemal: Derzeit formiert sich der ethische Widerstand gegen die angekündigte Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts. Einige meinen gar, dem „Konkurs des ärztlichen Ethos“ das Wort reden zu müssen, ohne sich allerdings im Klaren darüber zu sein, dass hier das ärztliche Berufsrecht über Gebühr in die Grundrechte der verfassten Ärzteschaft eingreift.

Die Grundrechtskonflikte zwischen Kammer und Berufsangehörigen einerseits und deren faktische Ausstrahlungswirkung auf das Arzt-Patienten-Verhältnis andererseits können nicht einfach „ausgesessen“ werden., in dem die namhaften Kritiker meinen, sich einer qualifizierten Argumentation verschließen zu können, denn schließlich geht es um Grundrechtsverletzungen. Eine geradezu laienhafte Vorstellung über den Sinn und Zweck von Grundrechten kann nicht ernsthaft dazu führen, dass auf Dauer Grundrechtseingriffe von der verfassten Ärzteschaft hingenommen werden müssen und dies auch noch unverhohlen in der Öffentlichkeit eingefordert wird. Nicht vor der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts ist zu warnen, sondern vielmehr vor den „Warnungen“ und „Protesten“ der ethischen Oberlehrer, die ihre jeweiligen Botschaften jedenfalls nicht aus der Verfassung generieren.

Die „Ethik als Wissenschaft“ bedeutet mehr, als nur immer wieder gebetsmühlenartig die sattsam bekannten „Argumente“ vorzutragen: „Dammbruch“, „Last-Argumente“ und zuletzt der stets behauptete Widerspruch zwischen Palliativmedizin und Sterbehilfe.

Auch die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Interesse sowohl der Ärzteschaft als auch der Patienten auf eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts zu drängen ist.

Wir werden weiterhin dafür Sorge tragen, dass das Thema „lebendig“ bleibt, auch wenn wir dadurch den berufsethischen Seelenfrieden so mancher Ärztefunktionäre und Ethiker ins Wanken bringen sollten.

Freilich werden wir es nicht schaffen, den einen oder anderen Kritiker „milde zu stimmen“. Gegenüber der BÄK allerdings mehr oder minder direkt den Vorwurf zu erheben, die „Aktion sei ohnehin gut vorbereitet worden“, in dem diese wiederholt Daten zur Verfügung gestellt haben, nach denen rund 1/3 der Ärzteschaft für eine Liberalisierung der Suizidbeihilfe eintreten, ist allerdings schon abenteuerlich und verschlägt einem geradezu die Sprache.

„Flugs wurde daraus geschlossen, dass man angesichts einer solchen Vielzahl nicht länger auf dem Standpunkt beharren könne, dass Beihilfe zum Suizid als unärztlich zu brandmarken sei“, ärgert sich Student und gibt zu bedenken: „Wenn eine qualifizierte Minderheit bereit ist, Unrecht zu tun, wird so auf wundersame Weise daraus Recht? Welch eine Logik!“ (vgl. dazu Pressemitteilung der Freiburger Professoren Klie/Student v. 04.01.11 >>> http://christoph-student.homepage.t-onl ... chland.pdf<<< pdf.).

Was will man/frau darauf hin noch entgegnen?

Vielleicht den Hinweis darauf, dass eine Minderheit von Neopaternalisten nicht dazu legitimiert ist, aus ihre Botschaften „Recht“ zu generieren, dass unmittelbar dazu dient, bedeutsame Grundrechte ad absurdum zu führen. Welch eine Logik verbirgt sich hinter einem solchen Ansinnen, wenn aus der „Ethik“ Grundrechtsbeeinträchtigungen im ganz großen Stile folgen und so unmittelbar in „Unrecht“ führen? Nicht nach der „Logik“ ist zu fragen, sondern vielmehr nach dem Motiv der Kritiker, die mit einer beängstigenden Leichtigkeit über die Grundrechtsstellung der verfassten Ärzteschaft hinwegfegen!

Der kommende Deutsche Ärztetag wird zeigen müssen, ob die verfasste Ärzteschaft in die wohlverstandene „Freiheit“ entlassen wird oder ob die Delegierten den fragwürdigen Botschaften namhafter Kritiker aufsitzen und so bedeutsame Grundrechte ihrer Kolleginnen und Kollegen nicht nur marginalisieren, sondern schlicht ihres wesentlichen Kerns „berauben“, so dass diese gleich aus dem Grundrechtskatalog jedenfalls für die Ärzteschaft „gestrichen“ werden können. Alternativ dazu könnten allerdings die Ärztinnen und Ärzte auch bei ihrem Gelöbnis einen „Grundrechtsverzicht“ erklären und so sich ganz den Oberlehrern anvertrauen.

Nicht der „Konkurs des Arztethos“ steht zu befürchten an, sondern vielmehr die „Insolvenz einiger bedeutsamer Grundrechte“ für einen „hoch stehenden“ Berufsstand, der scheinbar „moralisch zu verrohen“ droht und demzufolge der ethischen und moralischen Unterweisung bedarf.
„Du sollst eben keine Ethiker neben mir haben“ und dort, wo das Gewissen der Ärzteschaft noch nicht so recht ausgebildet ist, ist diese verpflichtet, die Werte für ihre Gewissensentscheidung aus der individuellen Gewissensentscheidung der ethischen Oberlehrer zu beziehen und entsprechend zu internalisieren.

Na dann…

Lutz Barth (12.01.11)
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Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts

Beitrag von Lutz Barth » 12.01.2011, 09:31

Verehrter Johannes.

Zwei Anmerkungen seien mir gestattet:

Es gibt keinen Automatismus hin zur Tötung ohne Verlangen; diesen habe ich auch nicht bestätigen wollen (doppelte Negation).

Und in der Tat "sitze" ich - wie viele andere auch - nicht beim BVerfG, wenngleich dies uns nicht daran hindert, für einen effektiven Grundrechtsschutz einzutreten.

Ob allerdings die Richterinnen und Richter beim BVerfG schon "etwas älter" sind, steht doch nachhaltig zu bezweifeln an, wie sich unschwer aus den Lebensläufen ergibt; vgl. dazu http://www.bundesverfassungsgericht.de/richter.html

Im Übrigen bleibt es Ihnen natürlich vorbehalten, Ihre Ängste vorzutragen, wenngleich dies uns alle nicht davon entbindet, ggf. auch rational auf der Grundlage des Verfassungsrechts zu argumentieren und hier scheint jedenfalls der Befund eindeutig zu sein.

Dass dies leider in der Öffentlichkeit nicht immer wahrgenommen wird, liegt m.E. u.a. auch daran, dass namhafte Personen es geschickt verstehen, pseudowissenschaftliche Erklärungen als solche der Wissenschaft unter`s Volk zu bringen, obgleich diese Verlautbarungen einer Reflexion nicht standhalten.

Kurzum: An der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts geht kein Weg vorbei!

Die Kritik so mancher Damen und Herren spiegelt vielmehr die Argumentationslosigkeit der Lebensschützer-Fraktion wider oder, was ich vielmehr vermute, mangelndes verfassungsrechtliches Grundlagenwissen.

Wir debattieren über verfassungsrechtliche Binsenweisheiten, die der rechtswissenschaftliche Student auszublenden sich nicht erlauben dürfte, es sei denn, er riskiert ein mangelhaft oder gar ungenügend für seine Prüfungsklausur resp. Hausarbeit.

Die Verfassunsgrechtswissenschaft ist eben nicht irgendwo zwischen "Hobbyphilosohie" und dem Blick in eine transzendente ethische Glaskugel angesiedelt, sondern eine ernstzunehmende Wissenschaft, in der allerdings derzeit leider in einem berufsrechtlichen und ethischen Diskurs die Laien dominieren und ihre Statements über ein gewisses "Stammtisch-Niveau" nicht hinausragen.

Sicherlich eine herbe Kritik, die ich da äußere. Aber um des Diskurses willen scheint sie mir angebracht, zumal es die modernen Gegenwartsethiker sind, von denen ein stück weit mehr Wissenschaftlichkeit erwartet werden darf und muss.

Namhafte Apologeten einer neuen Wertekultur verweigern eine Argumentation, bei der es sich lohnen würde, sachgerecht zu erwidern.

Schauen Sie, verehrter Johannes: Es gibt einen Fundus an verfassungsrechtlicher Literatur und Rechtsprechung zu den einschlägigen Teildiskursen (mithin also Rechtsfragen); kaum eine hat bisher in der Argumentation der Oberethiker Berücksichtung gefunden und allein dies muss uns alle nachdenklich stimmen.

Vielleicht riskieren Sie einmal einen Blick in die umfangreiche Rechtsprechung des BVerfG und suchen dort unter "Berufsfreiheit", "Gewissensfreiheit", "Standesrecht", "Ermächtigungsklausel", "Selbstbestimmungsrecht", "Ethik und Moral" usw. usw. und sofern dann noch Zeit und Lust besteht, recherchieren Sie in dem nahezu unübersichtlichen Fundus der Monografien und Zeitschriftenbeiträge zum Thema.

Als Vergleich dazu lesen Sie bitte zunächst "nur" so manches Literaturverzeichnis von Autoren der "Lebenschützer-Fraktion" und ihnen wird dann sicherlich auch auffallen, dass kaum Literatur verarbeitet worden ist und schon einmal rein vorsorglich keine, die der eigenen Position abträglich zu sein scheint.

Dies ist das eigentliche Dilemma für mich: ein vorgeblich wissenschaftlicher Diskurs, der sich aus meiner Sicht lediglich durch seine Mittelmäßigkeit auszeichnet.

Besonders peinlich wird es aber dann, wenn in aller Regel die Autoren sich dann auch noch selbst "zitieren". Was, bitte schön, hat dies mit Wissenschaft zu tun?

Und Sie haben durchaus recht mit ihrer Annahme: "Denken" ist gefordert, nur man/frau sollte auch tatsächlich dazu bereit sein und sich nicht darauf verlassen, dass vermeintlich die von Oberethikern verkündeten Evangelien nicht ihrer Mythen entkleidet werden.

Salopp formuliert: Derjenige, der sich ernsthaft gegen eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts ausspricht, bedarf dringend eines Nachhilfeunterrichts (eine Fort- oder Weiterbildung dürfte nicht ausreichend sein, denn diese setzen eigentlich schon ein Mindestmaß an dogmatischem Sachverstand voraus).

Gruß Lutz Barth
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Beitrag von johannes » 13.01.2011, 00:18

Sehr geehrter Herr Barth,

der Berufsethos der Mediziner ist mir denkbar gleichgültig, da diese sowieso dem Wandel unterworfen ist. Mal langsamer, mal etwas schneller. Das bezieht sich ebenso auf die Rechtsauffassung in der Gesellschaft schlechthin.

Sie betonen immer das Verfassungsrecht. Dort ist meines Wissens nicht explizid verankert, daß ein Mensch, der sich selbst töten will, Dritte hierzu in Anspruch nehmen darf. Was Sie dort hineininterpretieren, ist eben nur Ihre Interpretation, also kein Fakt. Für mich stellt es sich vielmehr so dar, daß Sie gern hätten, daß durch Gesetzesänderung dieser Anspruch rechtlich abgesichert wird.

Nein, ich habe keine Ängste, auch wenn Sie dies so vermuten. Ich gehe offenen Auges durch die Welt und sehe die ständige Veränderung zum Negativen. Ich sehe es als Verpflichtung an, dieser Entwicklung zumindest so viel entgegen zu setzen, daß sie vielleicht etwas verlangsamt wird. So, wie Sie es wohl als Verpflichtung betrachten, die Veränderungen zu beschleunigen.

Es ist für mich interessant, daß Sie mit keinem Wort auf die reale Entwicklung in den Niederlanden, einem Vorreiterland in Sachen ärztlicher Suizidassistenz, eingehen. Eine Statistik, die von der Regierung heraus gegeben wird, läßt sich schließlich nicht einfach so abtun wie eine "Lebensschützer-Fraktion" oder die von Ihnen benannten "Oberethiker".

Es kann ja sein, daß Sie hoffen, ein darüber hinweggehen führt zu einem Verstummen über die Entwicklung eines als "ehrenwert" postulierten Verfahrens. Für die Befürworter Ihres Weges mag das durchaus zutreffen. Doch ich lasse mir nicht durch Ihre Geringschätzung der Gegner Ihrer Meinung irreleiten. Da die Welt nun mal globaler geworden ist, nehme ich mir die Freiheit, die Entwicklungen auch global zu betrachten.

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Es gibt keinen Automatismus hin zur Tötung ohne Verlangen; 
schreiben Sie. Richtig! Nur haben Sie ein wesentliches Wort weg gelassen: "noch". Es ist zwar nur klein, aber sehr bedeutsam.

"Es gibt noch keinen Automatismus ..."

Schließlich ringen ja die Euthanasiebefürworter derzeit noch um den ersten Schritt, daß sie sich auf den Weg machen können, ihr zerstörerisches Werk zu beginnen. Daher kann es ihn auch noch nicht geben.

Die Sprache der Euthanasiebefürworter, die schon einige Schritte weiter sind, als Sie zu denken wagen, spricht leider eine andere Sprache. Ein Blick nach Amerika - dessen Segnungen ja erfahrungsgemäß mit einigen Jahren Verzögerung auch in Deutschland viele Freunde finden - in diesem Zusammenhang kann da sehr aufschlußreich sein.

Der Mythos, daß es bei einem begleitenden Suizid Sterbewilliger bleibt, wenn erst einmal die Rechtsgrundlage hierfür geschaffen ist, ist bereits durch die Wirklichkeit entzaubert worden (Niederlande, Belgien, Dänemark, Schweiz, Frankreich, USA und sicher auch in anderen Staaten). Ihr Evangelium ist ein teuflisches Evangelium, das auf Zerstörung ausgerichtet ist.

Heute verstecken Sie sich noch hinter einem nach Ihren Vorstellungen ausgelegten Grundgesetz. Warten wir ab, wie sie argumentieren, wenn sich dieses als überholt heraus stellt. Sie sprechen von Liberalisierung und erreichen Abschaffung des Bestehenden. Ich gehe davon aus, daß die Zeit mir Recht geben wird.

ein freundlicher Gruß
Johannes
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Beitrag von thorstein » 13.01.2011, 00:41

Soweit ich mich erinner, werden in den Niederlanden zwei Drittel aller Euthanasieanträge abgelehnt. Das spräche für mich schon für einen verantwortungsvollen Umgang von ärztlicher Seite. Andererseits sollen 15% der Ärzte sich durch die Euthanasiegesetze unter Druck gesetzt fühlen, aus Kostengründen solche Anträgen zuzustimmen. Das wäre mir eindeutig viel zu hoch.
Ich frage mich auch ernsthaft, wie man immer wieder den Paternalismus der Ärzteschaft kritisieren kann und gleichzeitig dafür votiert, diesen Paternalisten ein solches Machtinstrument in die Hand zu geben.

johannes
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Beitrag von johannes » 13.01.2011, 02:50

Hallo thorstein,

spielt das wirklich eine Rolle, daß 2/3 aller Euthanasieanträge abgelehnt werden? Entscheidend ist doch wohl, daß unabhängig von Anträgen Sterbewilliger in den Niederlanden bereits heute Jahr für Jahr statistisch nachgewiesen ca. 1.000 Menschen gegen ihren Willen bzw. ohne ihre ausdrückliche Zustimmung getötet werden. Ganz zu schweigen von den Kindern, die nicht in der Lage sind, überhaupt eine Meinung zu vertreten. Hierzu ist die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Tötungen hinzu zu rechnen.

Hoch gerechnet auf Europa, sollte diese Tendenz sich insgesamt durchsetzen, bedeutet das rd. 24.000 Getötete ohne Einverständnis! Wer lehnt denn diese willkürlichen Tötungen ab?
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Du sollst nicht töten

Beitrag von thorstein » 13.01.2011, 05:49

Hallo Johannes,

wir haben offensichtlich eine unterschiedliche Vorstellung vom Christentum. Wenn es ein Leben nach dem Tod gibt, kann ich nicht einsehen, was an einem Leben vor dem Tod so furchtbar heilig sein soll. Es kommt darauf an, wie wir dieses Leben gelebt haben, und nicht, wie lange es dauert. Daran werden wir gemessen.

Meine Vorstellung von Gott ist auch nicht damit vereinbar, dass wir leiden müssen. Und mein Gott würde mich auch nicht verurteilen, wenn ich Leidenden helfe, selbst wenn dies nur durch aktive Sterbehilfe möglich wäre.

Und trotzdem behält für mich das Gebot: Du sollt nicht töten seine Gültigkeit. Vielleicht wird ja die Vorstellung, dass wir das Ebenbild Gottes sind, genau in dem Moment lebendig, wo wir uns entschliessen, dieses Gebot aus humanitären Gründen zu brechen.

Ob das bei den von dir hochgerechneten Fällen immer der Fall wäre, kann ich schlichtweg nicht beurteilen.

Lutz Barth
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"Teuflisches Evangelium"?

Beitrag von Lutz Barth » 13.01.2011, 05:50

"Ihr Evangelium ist ein teuflisches Evangelium, das auf Zerstörung ausgerichtet ist" - gleich nach der frohen Kunde:

Wohin mit den schwersterkrankten und sterbenden Menschen?

„Kommt her zu mir - alle, die ihr mühselig und beladen seid.
Ich will euch töten.“ (?)

Verehrter Johannes, in der Tat wird die Zeit zeigen, wer mit seinen Visionen richtig liegt. Zweifelsohne sind Tötungen gegen den Willen des Patienten durch nichts zu rechtfertigen; nach hiesigem Rechtsverständnis sind diese als Tötungsdelikte einer Bestrafung zuzuführen und insofern bringt es mich persönlich nicht weiter, sich mit irgendwelchen Statistiken auseinanderzusetzen.

Im Übrigen kritisiere ich nicht den Paternalismus der Ärzteschaft schlechthin, sondern - dies ist ein feiner, aber gewichtiger Unterschied - den Neopaternalismus der Ethiker oder Hobbyphilosophen, die angetreten sind, neue moralische Pflichten zu generieren.

Der traditionelle Paternalismus gilt als überwunden, mögen auch einzelne Ärzte diesem noch nachtrauern.
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Nachgefragt!

Beitrag von Lutz Barth » 13.01.2011, 06:12

Vielleicht können wir uns hier im Thread auf die m.E. zentrale Frage konzentrieren:

Was wollen Sie dem Schwersterkrankten und sterbenden Menschen sagen, der an einer irreversiblen Krankheit auf seine Art und Weise leidet und diesem Leid freien Willens zu entfliehen gedenkt und dazu Hilfe Dritter bedarf, weil er zur Ausführung der Handlung aufgrund seiner Krankheit nicht mehr fähig ist und Sie nun darum bittet, bei seinem freien Suizidwunsch zu assistieren? Die Patientin oder Patient weiß um die Möglichkeiten der Palliativmedizin, möchte aber dennoch den „schnellen Tod“ angesichts des irreversiblen Krankheitsverlaufs vorziehen.


Ich benötige nicht eine große „Fallgeschichte“, um den Fokus auf die entscheidende Frage zu lenken. Was also wollen wir dem Patienten sagen?
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Was also wollen wir dem Patienten sagen?

Beitrag von thorstein » 14.01.2011, 17:19

Was also wollen wir dem Patienten sagen?
Wer ist bitte "wir"?

Und ist es nicht eines ihrer Standardmantras, dass "wir" uns von diesem schrecklichen Helfersyndrom loslösen müssen?

Geht es jetzt doch wieder um Fürsorge und damit Fremdbestimmung?

Gibt es also doch so etwas wie ethische Gesichtspunkte bei der Beurteilung des Schicksals von Mitmenschen und nicht nur verfassungskonforme Rechtsansprüche?

johannes
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Christ sein

Beitrag von johannes » 14.01.2011, 17:27

Hallo thorstein,

es kann sein, daß wir eine unterschiedliche Vorstellung vom Christentum haben. Mein Christ sein basiert auf der Heiligen Schrift, dem offenbarten Worte Gottes. Danach gibt es kein Leben nach dem Tode, das sich unmittelbar an dieses hiesige Leben anschließt. Die Bibel spricht von einem Neuanfang für jene, die sich für ein Leben mit Gott in diesem Leben hier entschieden haben.

Es geht mir auch nicht darum, wie Du meinst, daß das Leben hier "so furchtbar heilig sein soll", sondern daß keinem Menschen das Recht zusteht, in das Leben eines Dritten einzugreifen, um es zu beenden. Und genau dieses Recht maßen sich humanistische Oberethiker eben an. Es wird wohl kaum einen Christen geben, der auch nur in Erwägung zieht, Dritte einzubeziehen, wenn es darum geht, seinem Leben ein Ende zu setzen. Ein Christ wird sich in der Hand seines Vaters wissen und ihm die Entscheidung über den Zeitpunkt seines Endes überlassen.

Daß wir leiden müssen, hat wohl nichts mit Gott zu tun. Wenn Du die christlichen Grundlagen denn akzeptierst, weißt Du daß das Leiden durch den Menschen selbst in diese Welt gekommen ist. Um dieses zu beenden und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, kam Jesus Christus in diese Welt. Jeder Mensch hat die Möglichkeit, das Opfer Christi anzunehmen und zu leben oder es abzulehnen.

Es mag sein, daß Dein Gott dich nicht verurteilt, wenn Du durch Dein Handeln anderen das Leben nimmst. Wenn Du ehrlich bist, wirst Du allerdings zugeben, daß Dein Gott nicht der Gott ist, der den Menschen geschaffen hat. Menschen, die den Schöpfergott beiseite schieben, haben sich zu allen Zeiten ihren eigenen Gott gemacht, der akzeptierte, was sie tun. Wozu der Schöpfergott ja sagt, kannst Du ganz einfach in der Bibel nachlesen.

Für jeden Menschen, ob er nun den Schöpfergott anerkennt oder nicht, behält das Gebot "Du sollst nicht töten" seine Gültigkeit. Zumindest in seiner Konsquenz, dem Urteil Gottes. Schließlich müssen sich auch jene, die sich über diese Gebot hinwegsetzen - es ist zwar gültig, aber ich mach es trotzdem anders -, einmal vor Gott verantworten. Außer dem ausdrücklichen Auftrag Gottes, stellvertretend für ihn zu handeln, gibt es keine Rechtfertigung für den Eingriff eines Menschen in das Leben eines anderen. Und soweit mir bekannt ist, wurde dieses Recht nicht einmal dem Papst eingeräumt.

Das geflügelte Wort: "Wer nicht rot ist, der ist rötlich, wer nicht Christ ist, der ist christlich" gewinnt auch hier einen neuen Tiefgang.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

johannes
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Schmerzen nehmen und begleiten

Beitrag von johannes » 14.01.2011, 17:50

Sehr geehrter Herr Barth,

Sie machen die Rechtfertigung der Tötung des Menschen zu einer zentralen Frage. Warum? Ist Ihnen unangenehm darüber zu sprechen, daß Menschen, wenn sie erst einmal den Handlungsspielraum haben, die selbst gesteckten Grenzen überschreiten? Sie betreiben die Rechtfertigung der Zerstörung des Lebens nach der Politik der kleinen Schritte.

1. es kann doch nicht falsch sein, einen Menschen von seinem Leiden zu erlösen. Wer kann dazu schon nein sagen?

2. es kann doch nicht falsch sein, einen Menschen vor einem lebenslangen Siechtum zu bewahren (Kindermord). Wer kann dazu schon nein sagen?

3. es kann doch nicht falsch sein, alte und gebrechliche, deren Kosten-/Nutzenrechnung in einer materiellen Welt nicht mehr aufgeht, zu entsorgen. Wer kann dazu schon nein sagen?

Ihre Taktik ist nicht neu. Das hatten wir schon! Nur waren die Menschen früher nicht so "klug" wie heute, diese Absichten so gut zu verpacken.

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Was wollen Sie dem Schwersterkrankten und sterbenden Menschen sagen, der an einer irreversiblen Krankheit auf seine Art und Weise leidet und diesem Leid freien Willens zu entfliehen gedenkt 
Wie wäre es denn mal mit der Wahrheit? Der Mensch trägt die Folgen seiner Entscheidung, bis er stirbt. Über das Ende des Leidens entscheidet Gott! Er hat kein Recht, einzufordern, was er einfordert - daß ein anderer dazu beiträgt, sein Leben zu beenden.

Würden Sie, verehrter Herr Barth, Ihre Forderung auf alle Lebensbereiche anwenden, wäre das Chaos schneller da, als Ihnen als Jurist lieb sein kann.

Ich will das Eigentum des anderen haben, Herr Barth hilft mir dabei. Ich will die Frau des anderen haben, Herr Barth hilft mir dabei, die Konkurrenz auszuschalten. Soll ich Ihren Gedankengang wirklich weiterführen?

Ja, es gäbe dann keine Rechtsprechung mehr. Sie plädieren ja dafür, daß jeder das Recht habe, zu tun was ihn beliebt. Ich denke, das ginge selbst Ihnen zu weit. Oder?

Ich sage ganz praktisch am Bett eines kranken Menschen, daß das Ende in der Hand Gottes liegt. Ich erlebe, daß dieser Mensch das akzeptiert. Auch, wenn ich ihm die Möglichkeit gebe, die Folgen seines Leidens, die Schmerzen, zu erleichtern, nimmt er dankbar an. Das ist Praxis. Ja, ich begleite ihn, mach ihm das Unausweichliche so leicht, wie es nur geht.

Ich plädiere allerdings auch nicht dafür, daß jede nur erdenkliche Maßnahme ergriffen wird, Leben, das im Grunde nur Leiden ist, künstlich zu verlängern. Darum begrüße ich Patientenverfügungen, die gerade diese unmenschliche Leidensverlängerung untersagen und stehe gern dazu, daß auch Mediziner solche Verfügungen akzeptieren und danach handeln.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

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