Palliativmediziner gegen Sterbehilfe und assistierten Suizid

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Lutz Barth
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Ethik und die Andersdenkenden .... @Johannes

Beitrag von Lutz Barth » 03.01.2011, 16:52

Verehrter Johannes.

Ob ich "predige" wie ein "Oberethiker", möchte ich einmal ausdrücklich dahingestellt sein lassen, da es mir als engagierten Juristen ausnahmslos darum geht, nicht einer "Leitkultur" aufzusitzen, die sich eher durch Intoleranz auszeichnet.
Ich erlaube mir schlicht, darauf hinzuweisen, dass einige Oberethiker in unserem Lande mit verfassungsrechtlichen Fragen überfordert sind und sich daher in die Hobbyphilosophie "flüchten".

Der Wertediskurs ist m.E. zu wichtig, als sie Sendboten zu überlassen, denen es erkennbar darum geht, uns ihre Vorstellungen von Moral und Ethik aufzudrücken und zwar ohne hinreichend verinnerlicht zu haben, dass sich gerade unsere Gesellschaft durch eine Wertepluralität auszeichnet.

Ich selbst plädiere allenfalls dafür, dass wir das Selbstbestimmungsrecht und freilich auch die Freiheit zur Gewissensentscheidung der Ärzteschaft zu respektieren zu haben und dass im Übrigen ein Jeder für sich selbst die Kategorie des "würdevollen Sterbens" erschließen kann.

Die Früheuthanasie ist ein gesondertes Problem und sollte strikt von der Frage eines selbstbestimmten Sterbens getrennt werden so wie die Diskussion, ob der Mensch zu seinen Wurzeln (?) zurückkehren möge.

Wir sollten insgesamt Obacht geben, dass die "Ethik nicht in die Unfreiheit des Andersdenkenden" führt.

Gruß L. Barth
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Selbstbestimmtes Sterben ....

Beitrag von johannes » 03.01.2011, 21:43

Sehr geehrter Herr Barth,

wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, wehre ich mich nicht dagegen, daß ein Einzelner über sein Leben selbst bestimmen kann und darf, sondern ausschließlich dagegen, daß Dritte per Gesetz in seine Entscheidungen eingebunden werden sollen, ob sie das nun wollen, oder nicht.

Es gab, gibt und wird auch in Zukunft Menschen geben, die der Auffassung sind, daß ihnen jegliches Recht zusteht. Solange sie damit Dritte unbehelligt lassen, mögen sie diese Auffassung vertreten und auch umsetzen.

Werden aber aus diesen "Persönlichkeitsrechten" gesetzliche Bestimmungen begründet - wobei ich davon ausgehe, daß Gesetze vordergründig das Allgemeinwohl im Auge haben sollten - wird es kritisch, weil allzu schnell Unbeteiligte hiervon betroffen sein können. Die Niederlande zeigen dies eindrücklich auf.

Die Früheuthanasie ist eben kein gesondertes Problem - siehe die Niederlande - und kann nicht von der Frage eines selbstbestimmten Sterbens getrennt werden, sobald Dritte eingebunden werden. Schließlich war das selbstbestimmte Sterben auch in den Niederlanden die Ausgangsbegründung für gesetzliche Entwicklungen, die sich bereits heute dort in fremdbestimmter Tötung "unwürdigen Lebens" - nicht nur von Erwachsenen, sondern auch von Kindern - etabliert hat. Es gibt keine Garantie dafür, daß dies nicht auch in Deutschland so kommen wird.

Darum stehe ich zu dem Grundsatz: Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo mit dessen Freiheitsentfaltung die Freiheit des Anderen beschnitten wird.

Grüße

Johannes Paetzold
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Assistierter ärztlicher Suizid - Widersprüche ....

Beitrag von Presse » 05.01.2011, 07:43

Assistierter ärztlicher Suizid: Bundesärztekammer-Präsident will Widersprüche aufheben
Dienstag, 4. Januar 2011
Es ist tatsächlich ein Widerspruch, auf den der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, in seinem vielzitierten Interview mit der Frankfurter Rundschau hinweist: Die Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Sie ist aber derzeit berufsrechtlich als unethisch verboten. ..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/blogs/44135/A ... fheben.htm

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Verwirrspiel um ärztliche Suizidhilfe

Beitrag von Presse » 07.01.2011, 07:59

Verwirrspiel um ärztliche Suizidhilfe

„Assistierter ärztlicher Suizid“ statt - wie es heißen müsste - „ärztlich assistierter Suizid“ lautet die Überschrift im Ärzteblatt vom 4.1.2011. Es geht dabei tatsächlich um ein Verwirrspiel, welches uns zum Jahreswechsel 2010 / 11 beschäftigt hat und sicher im Neuen Jahr begleiten wird.

Angekündigt ist, dass die deutsche Ärzteschaft voraussichtlich noch in der ersten Hälfte 2011 ihr standesrechtliches Verbot der ärztlichen Beihilfe bei der freiverantwortlichen Selbsttötung von Schwerstkranken lockern will. Wie der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, im Gespräch mit „Welt Online“ sagte, sind „neue standesrechtliche Formulierungen zur ärztlichen Suizid-Assistenz“ zwar „noch nicht von den entscheidungsbefugten Gremien der Bundesärztekammer abschließend diskutiert worden“ und seien „noch auf unserem Ärztetag Ende Mai zu debattieren“.

Doch die Tendenz steht laut Hoppe fest: „Die bisher diskutierten Optionen gehen in die Richtung, dass bisherige Verbotsformulierungen, nach denen die ärztliche Begleitung und Assistenz bei einem Suizid unethisch und nicht mit der ärztlichen Berufsausübung zu vereinbaren seien, abgelöst werden durch eher beschreibende Formulierungen, nach denen die ärztliche Suizid-Beihilfe nicht zum Repertoire ärztlichen Handelns gehört.“

Welt online stellt bereits die Frage: „Wie verhält sich ein Arzt richtig, wenn ein schwer kranker Patient um Hilfe bittet, sich selbst zu töten?“

Quelle:
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... ckern.html

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) empört über Bundesärztekammer -Konsens der eben verabschiedeten CHARTA zur Sterbebegleitung gefährdet
„Eine Hilfe bei der Selbsttötung durch Ärztinnen und Ärzte darf es auch zukünftig nicht geben“, sagte Dr. Birgit Weihrauch, Vorstandsvorsitzende des DHPV. Mit großer Sorge hat der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) die Aussage des Präsidenten der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, zur Kenntnis genommen, dass ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung zukünftig standesrechtlich nicht mehr verfolgt werden soll.
Eine solche Änderung des Berufsrechts würde zentrale Anliegen der gerade erst gemeinsam verabschiedeten Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen berühren.

Wir berichteten über die Proeblematik der Charta, siehe http://www.patientenverfuegung.de/info- ... usgrenzend

Chronologie:
26.12.2010, 2. Weihnachtsfeiertag
Im Interview mit der Frankfurter Rundschau geht Ärztekammerpräsident Prof. Hoppe, 70 (er tritt 2011 ab) davon aus, dass es beim nächsten Ärztetag ein anderes Ergebnis über ein PID-Verbot geben wird als das von 2002. Ein Umdenken, ja einen „ Paradigmenwechsel“, der vielen Medizinen nicht leicht falle, habe es auch am anderen Ende des Lebensspektrums gegeben. Es habe sich gezeigt, dass sich die Ärzte in der Frage des Behandlungsabbruchs dem Willen des Patienten unterordnen müssen. Der Arzt sei „nicht mehr der eigentliche Ratgeber und nicht mehr der, der den Patienten führt“.
Einer Allensbach-Umfrage unter niedergelassenen und angestellten Ärztinnen und Ärzten hatte ergeben: Gut ein Drittel der Befragten befürworten die Möglichkeit, einem unheilbar Kranken tödliche Medikamente zum freiverantwortlichen Suizid zur Verfügung zu stellen.
Dies ist in Deutschland strafrechtlich ohne weiteres möglich, aber, so Hoppe „derzeit durch unser Berufsrecht als unethisch verboten. Diesen Widerspruch müssen wir auflösen, das zeigt auch das Ergebnis der Umfrage. In dem Entwurf für die neuen Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung wird zwar klargestellt, dass Beihilfe zum Suizid nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehört. Sie soll aber möglich sein, wenn der Arzt das mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Damit gehen wir nicht mehr über das Strafrecht hinaus. Mich schüttelt es allerdings bei der Vorstellung, dass ein Arzt beim Suizid hilft. Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.“
Quellen:
http://www.fr-online.de/politik/-ein-pi ... index.html
http://www.tagesschau.de/inland/sterbehilfe128.html

28. 12.2010 – 4.1.2011
Zur Ankündigung der Bundesärztekammer, ihr Berufsrecht hinsichtlich des assistierten Suizids bei schwerstkranken Patienten zu liberalisieren:

Zustimmende Kommentare:
Michael Kauch, MdB (FDP)
Gita Neumann (Humanistischer Verband Deutschlands)
Dr. Michael de Ridder (Arzt, Buchautor)

Oregon als Vorbild
Der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin, MICHAEL KAUCH, zeigt sich erfreut:
„Das war überfällig, denn es geht um die Würde des Menschen bis zuletzt. Zwar ist vor allem die Leid mindernde Palliativmedizin die Antwort auf Schmerzen, Luftnot und andere Begleiterscheinungen des Sterbens. Doch Professoren der Palliativmedizin haben auch vorgetragen, dass in etwa fünf Prozent der Fälle das Leid nicht auf ein erträgliches Maß reduziert werden kann. Für diese Menschen haben Ärzte und Staat bisher keine Antwort.
Vorbildlich beim assistierten Suizid ist vor allem der US-Bundesstaat Oregon. Hier kann unter eng begrenzten Voraussetzungen ein tödliches Medikament verschrieben werden. Zu den Voraussetzungen zählen u.a. eine Lebenserwartung von maximal sechs Monaten und das Angebot von Palliativmedizin. Um ein solches Modell in Deutschland zu realisieren, genügt die Änderung des ärztlichen Berufsrechts nicht. Vielmehr brauchen wir auch eine Änderung des Betäubungsmittelrechts und ggf. eine Überprüfung der Garantenpflicht von Ärzten und nahen Angehörigen im Strafrecht. …“

Praktische Orientierung notwendig
Begrüßt wird die Ankündigung auch von GITA NEUMANN vom Humanistischen Verband, die ihr allerdings nicht so recht zu glauben vermag:
„Die Erfahrung mit Prof. Hoppe im Rahmen des Patientenverfügungsgesetzes hat uns leider gezeigt, dass er äußerst unglaubwürdig agiert. Er gibt auf äußeren Druck zwar schnell nach, aber nur um an anderer Stelle umso stärker dagegenzuhalten oder die Sache zu unterwandern mit dem Hinweis, man brauche so etwas doch gar nicht. Bis heute verbreitet die Landesärztekammer Nordrhein - unter ihrem Vorsitzenden Hoppe - die restriktivste aller Patientenverfügungen: Mit dieser kann unter keinen Umständen auf künstliche Ernährung verzichtet werden kann – selbst im Sterben nicht. “
Neumann gibt zudem zu bedenken: „Sollte mit der ärztlichen Suizidhilfe auch in Deutschland Ernst gemacht werden sollen, scheint mir unabdingbar, die Zulassung des dazu einzig sicheren Mittels Natriumpentobarbital zu fordern. Dies ist ja z. Z. tatsächlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig ist. Seitdem wir das sogenannte WOZZ-Buch „Wege zu einem selbstbestimmten, humanen Sterben“ an Ärzte abgeben, zeigt sich immer deutlicher: Diese haben keine Ahnung geschweige Erfahrung mit suizidtauglichen Medikamenten und sind an (meist verschwiegen geführtem) kollegialen Austausch und an praktischer Orientierung sehr interessiert. Ein solcher müsste meines Erachtens nach verantwortlich moderiert und vernetzt werden.“

Gesetzesregelung verzichtbar
Eine klärende Debatte fordert auch der Berliner Arzt Dr. MICHAEL de RIDDER, der jüngst in seinem Buch „Wie wollen wir sterben?“ für eine eng begrenzte Zulassung der Suizid-Assistenz plädierte. „Die Ärzteschaft muss diese Frage in einem offenen Diskussionsprozess ausfechten“, sagte de Ridder „Welt online“ und forderte Ärzte-Präsident Hoppe zur Präzisierung seiner Andeutungen über eine Lockerung des standesrechtlichen Verbotes auf: „Ich will wissen, ob der Präsident der Berliner Ärztekammer Zwangsgelder oder den Entzug der Approbation androhen kann, wenn ein Arzt die Suizid-Assistenz in einem wohlüberlegten Fall leistet.“
Hierüber müssten die deutschen Ärzte „endlich offen debattieren“, forderte de Ridder, der kritisiert, „dass die Debatte bislang vor allem als Formulierungsstreit in Gremien der Bundesärztekammer geführt wird und die Dinge unter der Decke gehalten werden, ohne dass erkennbar ist, was unter der Decke passiert“. Von staatlichen Regelungen hält de Ridder wenig: „Die Hilfe beim Suizid in Einzelfällen gehört in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Dies setzt einen Arzt voraus, der die Krankengeschichte außerordentlich ernst nimmt, im klassischen hausärztlichen Sinne der Freund des Patienten ist und diesem in der schwierigsten aller denkbaren Situationen zur Seite steht.“
Quelle u.a.:
http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... elfen.html
http://www.aerzteblatt.de/blogs/44135/A ... fheben.htm
http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufm ... 29,3569285

Ablehnenden Kommentare:
Rudolf Henke, Marburger Bund und MdB (CDU)
Prof. Christoph Student, Palliativmediziner und Prof. Thomas Klie, Jurist
Helga Zepp-LaRouche, Journalistin

Intensive Förderung von Palliativmedizin als Alternative
Einer diesbezüglichen Änderung des Standesrechts widerspricht entschieden der Vorsitzende der Ärzte-Verbandes Marburger Bund, RUDOLF HENKE, der dem Vorstand der Bundesärztekammer angehört. „Ich bin bei dem Thema entschieden gegen einen Kurswechsel und auch dagegen, dass wir den Eindruck eines Kurswechsels erwecken“, sagte Henke im Gespräch mit „Welt online“.
Henke fordert, „die bisherigen Formulierungen im Berufsrecht zur Ablehnung des ärztlich assistierten Suizids beizubehalten“. Allenfalls „diskutieren“ könne man, „ob wir Präzisierungen benötigen, die verunsicherten Kollegen verdeutlichen, dass es nicht gegen das Berufsrecht verstößt, lebensverlängernde Maßnahmen in Übereinstimmung mit dem Patientenwillen zu beenden. Dies ist ja geboten, mancher aber glaubt, das sei schon aktive Sterbehilfe oder Suizid-Beihilfe, was es nicht ist. Ärzte leisten Hilfe im und beim Sterben, nicht Hilfe zum Sterben. Wenn man dies noch deutlicher machen kann, würde ich zustimmen“, sagte Henke. Abgesehen davon ist er gegen Änderungen: „Ich lehne Formulierungen ab, mit denen das Verbot der ärztlichen Suizid-Beihilfe gelockert würde. Wir brauchen hier klare Grenzziehungen.“
Würde das Verbot der Suizid-Assistenz gelockert, entstände laut Henke „der Eindruck, die Patienten könnten darauf einen Anspruch haben. Daraus erwüchse dann ein Druck, dass Patienten um ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung bitten, weil sie sich als Belastung für ihre Angehörigen und die Gesellschaft empfinden.“
Es sei „unmöglich zu definieren, wann der Gesundheitszustand eines Patienten so schlecht ist, dass die Suizid-Beihilfe zu rechtfertigen sei. Statt über eine Änderung zu diskutieren, müssen wir uns noch intensiver mit der palliativmedizinischen Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen beschäftigen und uns dafür einsetzen, dass diese Möglichkeiten allen Patienten eröffnet werden, die sie benötigen“, sagte Henke, der CDU-Bundestagsabgeordneter ist.
Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... elfen.html

Warnung vor Lockerung der Suizid-Beihilfe und „Schweizer Verhältnissen“
„Scharfen Protest gegen mögliche Lockerungen bei der ärztlichen Suizid-Beihilfe haben neben der Caritas auch der Palliativmediziner CHRISTOPH STUDENT und der Jurist THOMAS KLIE erhoben. Die beiden Professoren warnten am Dienstag in Freiburg, dass es, sobald die entsprechenden Grundsätze der Bundesärztekammer verabschiedet sind, jedem Arzt frei stehen werde, Menschen auf ihr Verlangen hin eine tödliche Giftdosis zu verschaffen und ihm bei der Einnahme fachkundig zu helfen. …“
Quelle:
http://www.domradio.de/aktuell/70538/sc ... nisse.html

Radikaler Aufruf "Nie wieder Euthanasie"
Die Journalistin und "linke" Politaktivistin HELGA ZEPP-LaROUCHE beginnt das neue Jahr mit einer Initiative „Nie wieder Euthanasie“:
http://www.solidaritaet.com/neuesol/201 ... aufruf.htm

Quelle: Pressemitteilung vom 06.01.2011
http://www.patientenverfuegung.de

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"Sonntagsreden"

Beitrag von Lutz Barth » 07.01.2011, 08:26

"Sonntagsreden“ der Kritiker der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts belasten eine offene Debatte!

Es scheint in Mode gekommen zu sein, in ethischen Grundsatzdebatten mehr denn je „Glaubensbekenntnisse“ zu verkünden denn sich auf eine rational gebotene Diskussion einzulassen.

Dies provoziert nachhaltige und zuweilen auch harsche Kritik nach sich, weil die angestrebte Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend geboten ist. Ein Blick in die Judikatur des BVerfG erleichtert hier den Neopaternalisten die „Rechtsfindung“. Es besteht kein Zweifel daran, dass neben der „Ethik“ insbesondere die Grundrechte der verfassten Ärzteschaft insbesondere die BÄK dazu veranlasst hat, über entsprechende Änderungen im ärztlichen Berufs- und Standesrecht nachzudenken.

Von daher ist der angekündigte Schritt mehr als begrüßenswert und den Kritikern sei aufgegeben, auch über einen konsequenten Grundrechtsschutz der verfassten Ärzteschaft nachzudenken.

Diesseits wird dann in der Folge die Hoffnung gehegt, dass an der Schnittstelle zwischen „Ethik und ärztliches Berufsrecht“ jedenfalls das Verfassungsrecht den pseudowissenschaftlichen Streit zu entschärfen in der Lage ist. Die Kritiker sind zur Mäßigung aufgerufen, zumal es zuvörderst darum geht, auch die Grundrechte der verkammerten Ärztinnen und Ärzte zu schützen.

„Warnungen“ in dem Diskurs hingegen belegen vielmehr, dass der eine oder andere Diskutant offensichtlich die Bedeutung der Grundrechte auch im Berufsrecht der Ärzteschaft nicht nur verkannt hat, sondern gelegentlich wohl auch „leugnet“, zumal wenn diese Juristen sind. Denn gerade von den Juristen darf wohl erwartet werden, dass sie sich zumindest der Mühe unterziehen, ihre Botschaften und Forderungen auf ihre Vereinbarkeit mit tragenden Verfassungswerten und –prinzipien hin abzugleichen, zu denen ohne Frage auch der Grundrechtskatalog des GG zählt!

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Sterbehilfe durch Unterlassen Praxis

Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 07.01.2011, 12:57

Für mich bleibt es unklar , weshalb Beendigung von Leben durch Abtreibung eine andere Wertung wiederfährt als Sterbehilfe.

Einziges Kriterium der aufgeworfenen Frage ist in meinen Augen das Selbstsbestimmungsrecht des Menschen und ich frage mich seit langem ab welchen Zeitpunkt einer Erkrankung/Behinderung/Hilfebedarf automatisch dieses Menschenrecht aufgehoben ist.

Betrachte ich so manche Fallberichte so steht für mich in der Praxis die Frage gar nicht da bei objektiver Betrachtung Sterbehilfe durch Unterlassen bereits heute Praxis ist.
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Beitrag von Lutz Barth » 09.01.2011, 07:29

Sehr geehrter Herr Fröhlich-Rockmann.

Es würde hier das Forum "sprengen", um darlegen zu können, warum es durchaus beachtliche Unterschiede zwischen "Sterbehilfe", assistierter Suizid und "Schwangerschaftsabbruch" gibt.

Ihr Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht verdient freilich Beachtung, dass nun anerkanntermaßen nicht zur Fremdbestimmung führen darf.

Gleichwohl ist hier nach dem sog. Prinzip der praktischen Konkordanz nach einer ausgewogenen Regelung zu streben, wobei im Übrigen auch das unterverfassungsrechtliche Recht - mithin also das Straf- und Zivilrecht - sich an dem Verfassungsrecht messen lassen muss.

Bedeutsam im Diskurs über das Selbstbestimmungsrecht ist zunächst die Frage, ob der kategorische Imparativ dergestalt Verfassungsrelevanz besitzt, so dass prinzpiell von einem "Selbstentleibungsverbot" ausgegangen werden muss.
Daran anschließend wäre über das "Tötungsverbot" zu diskutieren und zwar zunächst unter verfassungsrechtlichen Aspekten (nur zur Info: Dem Gesetzgeber wäre wohl nicht verwehrt, die "Todesstrafe" hierzulande einzuführen).

Die verfassungsrechtlichen Maßgaben wären dann auf die unterverfassungsrechtliche Norm - hier § 216 StGB - zu beziehen (etwa im Sinne "aktiver Sterbehilfe").

Hiervon zu unterscheiden ist die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts, dass derzeit über den verbürgten Strafrechtsschutz hinausragt. Auch diesbezüglich wird der Streit anhand verfassungsrechtlicher Vorgaben zu befrieden sein. Gerade mit Blick auf das ärztliche Berufsrecht scheint mir der Novellierungsbedarf eher unspektakulär, handelt es sich doch weitestgehend um die Umsetzung - mit Verlaub - "verfassungsrechtlicher Binsenweisheiten".

Sofern nunmehr vor einer Liberalisierung gewarnt wird, könnte es Sinn machen, die Verlautbarungen auf ihre Substanzhaltigkeit zu überprüfen; auffällig ist, dass die Oberethiker mit keiner Silbe auf Art. 4, 12 GG eingehen und im Übrigen schlicht negieren, dass die Ärzteschaft Gemeinwohlinteressen und m.E. auch Patientenrechte zu wahren haben, wie sich unschwer aus den Berufsgesetzen der Länder ergibt.

Außerdem darf darauf hingewiesen werden, dass nahezu alle "Kritiker" sich zugleich auch gegen ein Patientenverfügungsgesetz ausgesprochen haben; von daher verwundert es nicht, dass diese nunmehr sich erneut dazu berufen fühlen, Horrorszenarien gebetsmühlenartig zu beschreiben.

So wie seinerzeit in der Debatte um das Patientenverfügungsgesetz muss allerdings die Frage gestellt werden, von wem die eigentlichen Gefahren ausgehen? Von einem "Ethiker", der sich auf einer besonderen Mission befindet und dabei Grundrechte zu Grabe trägt oder von den Verfechtern eines konsequenten Grundrechtsschutzes?

Mein Antwort dazu dürfte hinreichend bekannt sein und es ist eben kein (!) Verwirrspiel zu Beginn eines neuen Jahres, wie offensichtlich Frau Neumann v. HVD mutmaßt, sondern die Fortführung eines "Kulturkampfes" um Werte, der letztlich u.a. von Frau Neumann vehement geleugnet wird.

Der Widerstand, der sich nun allenthalben gegen die Liberalisierung breit macht und virusartig um sich zu greifen scheint, ist Ausdruck von wenig legitimen Herrschaftsansprüchen handverlesener Ethiker und Moralisten, die da glauben, ein gesamtes Staatsvolk - wenn nicht gar Europa - von ihren Werten "zwangsweise" überzeugen zu müssen. Patienten und Bürger werden instrumentalisiert und in diesem Sinne ist ein "Kampf" um Werte (mal wieder) entbrannt; dies nicht zu erkennen, ist zwar bedauerlich, ändert aber letztlich rein gar nichts an dem schlichten Befund.

Gruß Lutz Barth
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Beitrag von G. Fröhlich- Rockmann » 09.01.2011, 20:41

Sehr geehrter Herr Barth,

ich danke Ihnen für Ihre sehr interessanten Ausführungen.

Meine Sicht ist nicht die eines Ethikers, Juristen oder anderen Wissenschaftlers, sondern die eines einfachen Menschen.

Ich kann nicht nachvollziehen, das jedem Menschen der dazu in der Lage ist zugestanden wird selbst darüber zu entscheiden ungestraft seinem Leben ein Ende zu setzen und Menschen die eben nicht selbst dazu in der Lage sind einen selbst gefassten und selbstbestimmten Entschluss dieser abgesprochen wird.

Ich denke das reale Leben findet Wege und es ist auch nix neues wenn ich hier sage, dass es schon Menschen gegeben hat die eben woanders ihren Willen Geltung verschafft haben. Von daher denk ich ist es lange an der Zeit Regelungen zu finden, die fern ab von wirtschaftlichen Interessen oder anderen Erwägungen die nichts mit dem Willen des Betroffenen zu tun haben zu finden.

Was mich optimistisch stimmt sind jüngere Urteile in der Rechtssprechung zum Thema, die auch hier im Forum zu finden sind.

Was nützt das Aufzeigen irgendwelcher Hororszenarien wenn man nach Antworten auf Fragen sucht?

"Flat-Rate-Saufen" tötet Jugendliche, auf jeder Schachtel Zigaretten steht das Rauchen tödlich sein kann.... Wo bleibt da der Aufschrei?

Es geht mir nicht ums töten von irgendjemanden, sondern darum das ich akzeptieren kann wenn es der ausdrückliche Wille meines zu pflegenden Angehörigen ist nicht wieder belebt zu werden, wenn dieser Fall eintreten sollte. Es ist sein Wunsch den ich akzeptieren kann und wer will sich da hin stellen und darüber urteilen?

Ich hege immer noch die Hoffnung das Artikel 1 des Grundgesetzes den Sieg davon trägt....

Gruß GFR
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Beitrag von Lutz Barth » 10.01.2011, 06:40

Verehter Herr Fröhlich-Rockmann.

Auch ich als Jurist betone immer wieder in Seminaren oder workshops, dass so manche (Rechts-)Probleme eher rechtsintuitiv eine Beantwortung durch den ganz normalen Menschenverstand erfahren, zumindest aber die Richtung angegeben wird:

"Ich kann nicht nachvollziehen, das jedem Menschen der dazu in der Lage ist zugestanden wird selbst darüber zu entscheiden ungestraft seinem Leben ein Ende zu setzen und Menschen die eben nicht selbst dazu in der Lage sind einen selbst gefassten und selbstbestimmten Entschluss dieser abgesprochen wird."

Nun - auch für mich ist es unverständlich, wenngleich ich als Jurist natürlich aufgefordert bin, hier entsprechend zu argumentieren.

Ich möchte hier vielleicht anregen, zwei Bücher unmittelbar miteinander zu "vergleichen" - Bücher, die überwiegend die Problematik anhand von bewegenden Einzelschicksalen darstellen:

Es handelt sich einerseits um die Schrift von Michael de Ridder, Wie wollen wir sterben? und andererseits das Werk von Klie/Student, Wege aus dem Dilemma der Sterbehilfe (2011), dass nunmehr auf der Homepage von Student online abrufbar ist (vgl. http://christoph-student.homepage.t-onl ... 42900.html ).

Wer also, so muss mit Ihnen tatsächlich gefragt werden, maßt sich an, in diesen Einzelfällen "urteilen" zu wollen?

Während de Ridder bemüht ist, sein Werk frei von "Botschaften" und "Glaubensbekenntnissen" zu halten, ist dies den Autoren Klie und Student m.E. nach nicht geglückt und ich gestehe hier, dass ich manchmal aus dem "Sessel gefahren bin", ob der Botschaften, die in dem Buch von Klie und Student verkündet werden.

Aber freilich sollte sich selbst ein Jeder ein Bild darüber machen und da könnte es im Übrigen auch hilfreich sein, ein stück weit sich des Verfassungsrechts zu erinnern. Für mich als Jurist mit besonderen Neigungen zum Verfassungsrecht fand ich es jedenfalls beschämend, mit welcher Leichtigkeit verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten negiert werden - im Übrigen ein "Befund", der für die Debatte geradezu symptomatisch ist.

Genau aus diesem Grunde sah ich mich veranlasst, eine an sich beabsichtigte Buchrezension "abzubrechen", hätte ich doch dann das Buch nahezu komplett "umschreiben" müssen.

Entscheidend ist und bleibt, aus welcher Warte wir uns der Problematik nähern; ich denke, das Verfassungsrecht muss den Ausgangspunkt jeglicher Erörterungen bilden, da sich hieraus die entscheidenden Wegmarken ergeben. Dort, wo es Sinn macht, bleibt freilich eine rechtsethische Reflexion geboten, aber eben in den "Grenzen" eines alles überragenden Verfassungsrechts.

Versetzen wir uns in die Lage des "beatmeten Kopfes", wenn dies auch nur ansatzweise möglich ist. Wer will darüber urteilen und ggf. in einem dialogischen Prozess mit dem Schwersterkrankten verhandeln, dass er seinen freien Sterbewillen aufzugeben hat und seinem Leben durchaus etwas Positives abzuringen hat, so dass er sich selbst nicht töten darf und dort, wo er es eben aufgrund seiner Krankheit nicht kann, auch nicht auf die Hilfe Dritter zählen darf?

Ich neige nun auch nicht zu "Tötungshandlungen", aber für mich ist der Wunsch des Patienten nachvollziehbar und sofern ich es mit meinem Gewissen vereinbaren könnte, würde ich ihm helfen wollen. Und da hielte ich es jedenfalls für erwägenswert, da nicht der Laie "Lutz Barth" die Suizdibeihilfe leistet, sondern es der Ärzteschaft vorbehalten bleibt, diesen letzten Dienst gegenüber ihren Patienten erbringen zu können. Für mich ein Ausdruck höchster Humanität, zumal auch die Ärztin und der Arzt die Suizidbeihilfe einzig mit ihrem Gewissen zu vereinbaren haben. Der "Selbsttötungswunsch" führt so eben nicht in die Fremdbestimmung und noch weniger verrohen die Ärzte moralisch, wenn diese dem Wunsch nachvollziehen können.

Wenn dies so wäre, ist mehr als ein Drittel der Ärzteschaft, die für eine Liberalisierung eintreten, ggf. aus der Ärzteschaft auszuschließen so wie nahezu 2/3 der deutschen Bevölkerung "unanständig" und somit "unmoralisch" ist, weil diese in bestimmten Situationen für eine (aktive) Sterbehilfe eintreten.

Ich denke, dass das Staatsvolk aber eben auch ein Drittel der Ärzteschaft mit seiner Meinung/Einstellung rechtsintuitiv die aus meiner Sicht einzig vertretbare "Lösung" widerspiegelt und bei näherer Befassung mit dem Verfassungsrecht sich diese Intuition auch dogmatisch rechtfertigen lässt.

Dass dies allerdings nicht gewollt ist, belegen m.E. die überwiegend von Ethikern gefertigten Arbeiten, in denen das Verfassungsrecht - wenn überhaupt - nur rudimentär und höchst laienhaft aufbereitet vorkommt.

Für mich ein wahres Trauerspiel und hierauf jedenfalls hinzuweisen, ist mir insofern wichtig, weil ich denke, dass gerade in der Mittelmäßigkeit der Debatte das zentrale Problem liegt.

Gruß Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 10.01.2011, 06:58

Ich möchte allerdings nicht verabsäumen, darauf hinzuweisen, dass es selbstverständlich auch Ethiker und Theologen gibt, die eine differenzierte Betrachtung anstellen:

Die Schriften und Beiträge etwa von Schöne-Seiffert, May, Birnbacher und Kress, um nur einige zu nennen, zeichnen sich durch eine Ausgewogenheit und ihren interdisziplinären Ansatz aus und da fragt man/frau sich, warum in den Gegenwartspublikationen diese im Zweifel es noch "nicht einmal Wert sind", in einer Fußnote erwähnt zu werden.

Ein Blick in so manches Literaturverzeichnis (ich persönlich überfliege stets das Verzeichnis als erstes) zeigt mir jedenfalls den Trend der Publikation an, der leider allzu häufig bestätigt wird: die gewollte ideologische Engführung eines Themas, welches durchaus ethisch brisant ist.
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Suizidbeihilfe - BÄK plan liberale Regeln

Beitrag von Presse » 10.01.2011, 10:37

Kehrtwende: Bundesaerztekammer plant liberale Regeln fuer Suizidbeihilfe

Berlin (ALfA). Der Praesidenten der Bundesaerztekammer, Prof. Joerg-Dietrich Hoppe, hat angekuendigt, das aerztliche Standesrecht zu aendern, um darin das ethische Verbot des aerztlich assistierten Suizids abzuschaffen. Hierfuer soll es einen Neuentwurf fuer das Berufsrecht der Mediziner geben, erklaerte Hoppe in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau vom 27. Dezember. Es koenne nicht laenger daran festgehalten werden, dass die Beihilfe zum Suizid nach dem aerztlichen Standesrecht als unethisch verboten sei, waehrend sie nach dem Strafrecht nicht verfolgt werde, so Hoppe. In dem Entwurf fuer die neuen Grundsaetze zur aerztlichen Sterbebegleitung werde zwar klargestellt, dass Beihilfe zum Suizid nicht zu den aerztlichen Aufgaben gehoert, sie solle aber moeglich sein, wenn der Arzt das mit seinem Gewissen vereinbaren kann. "Damit gehen wir nicht mehr ueber das Strafrecht hinaus", so der Aerztekammerpraesident. Er selbst lehne assistierten Suizid jedoch vehement ab.

Die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung reagierte bestuerzt auf die Plaene der Aerzteschaft. Der Geschaeftsfuehrende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, erklaerte in einer Presseaussendung am 27. Dezember in Berlin, es sei nicht alles erlaubt, was durch das Strafrecht nicht verboten ist. "Auch ist die aerztlich begleitete Selbsttoetung keine Fortfuehrung der Sterbebegleitung noch eine Alternative zu ihr. Schon gar nicht waere sie eine Befriedigung der Beduerfnisse schwerstkranker Menschen nach Solidaritaet und Achtung ihrer Wuerde. Tatsaechlich erwarten die Betroffenen in Krankenhaeusern, Pflegeeinrichtungen oder zu Hause eine wuerdige Begleitung in den letzten Monaten ihres Lebens", so Brysch.

Niemand duerfe gegen seinen Willen behandelt werden. Doch das Recht von Schwerstkranken und Sterbenden auf professionelle Leidenslinderung und Sterbebegleitung ignoriere das deutsche Gesundheitssystem, kritisierte er. Nur 14 Prozent der Schwerstkranken und Sterbenden erhielten eine professionelle Sterbebegleitung. "Leiden ist immer etwas Individuelles. Niemand ist ethisch in der Lage, Leiden zu objektivieren. Wer entscheidet, ob das Leiden eines Patienten ausreichend schwer wiegt? Soll es hierueber einen "Leidenskatalog" oder ein "Leidenskonzil" aus "Leidensexperten" geben?", fragt Brysch. Mit Blick auf den schwarz-gelbe Koalitionsvertrag forderte er die Bundesregierung auf, endlich die gewerbsmaessige Vermittlung des Suizids unter Strafe zu stellen.

Mit grosser Sorge hat auch der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) die Aussage des Bundesaerztekammer-Praesidenten, zur Kenntnis genommen, dass aerztliche Beihilfe zur Selbsttoetung zukuenftig standesrechtlich nicht mehr verfolgt werden soll. "Eine solche Aenderung des Berufsrechts wuerde zentrale Anliegen der gerade erst gemeinsam verabschiedeten Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen beruehren und haette aus Sicht des DHPV unuebersehbare Konsequenzen fuer die aerztliche Haltung und aerztliches Handeln, fuer ihre Verantwortung und fuer ihr Vertrauensverhaeltnis zu ihren Patientinnen und Patienten", hiess es in einer Presseaussendung. Die Grenzen zwischen der Beihilfe zur Selbsttoetung und der Toetung auf Verlangen seien ueberdies nicht immer scharf zu ziehen. "Eine Gesellschaft, die solche Optionen ermoeglicht, erhoeht auch den Druck auf kranke und alte Menschen, anderen nicht zur Last fallen zu wollen, eine Entwicklung, die nicht gewollt sein kann. " warnte die Vorstandsvorsitzende des DHPV, Dr. Birgit Weihrauch. Zu fordern sei vor allem der weitere Auf- und Ausbau der hospizlichen und palliativen Versorgungsstrukturen, damit alle Menschen, die diese Versorgung benoetigen, einen Zugang dazu bekommen.

Weitere Informationen:
Duerfen Aerzte beim Suizid helfen?
Matthias KamannChef des Marburger Bundes widerspricht Liberalisierungsplaenen des Aerztekammer-Praesidenten - FDP-Politiker fuer Bundestagsdebatte
WELT Online 31.12.10
http://www.welt.de/print/die_welt/polit ... elfen.html

Quelle: Pressemitteilung vom 10.01.2011
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de

Aerztekammerpolitik von Suizidbeihilfe bis Rationierung: Bilanz 2010
Oliver Tolmein
Was, fragt man sich, treibt den Praesidenten der Bundesaerztekammer dazu, in einer Zeit, in der allgemein Bilanz gezogen wird und man sich ueber gute Vorsaetze fuers neue Jahr Gedanken macht, in Sachen Bioethik nochmal zwei, drei Paukenschlaege zu versuchen?
FAZ.NET Blog Biopolitik 28.12.10
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... -2010.aspx

Nur eine Minderheit in Deutschland erhaelt professionelle Sterbebegleitung
Demenziell Erkrankte brauchen endlich Zugang zu Palliativ-Angeboten
PRESSEMITTEILUNG Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung 22.12.10
http://www.hospize.de/servicepresse/201 ... ng419.html

Presse
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Beitrag von Presse » 10.01.2011, 10:50

Dtsch Arztebl 2011; 108(1-2)

Klinkhammer, Gisela
Assistierter Suizid: Hoppe für Liberalisierung
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=80140

Ärzte als Suizidhelfer?
http://www.aerzteblatt.de/v4/foren/foru ... orumid=198
Assistierter ärztlicher Suizid: Bundesärzte­kammer-Präsident will Widersprüche aufheben
http://www.aerzteblatt.de/v4/blogs/beitrag.asp?id=44135

Lutz Barth
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Einseitige Berichterstattung!

Beitrag von Lutz Barth » 10.01.2011, 11:28

Einseitige Berichterstattung!

Es ist ein allgemeines Phänomen - aus meiner Sicht eher ein Ärgernis -, dass in der Öffentlichkeit nach wie vor der Mythos aufrechterhalten werden soll, als gäbe es nur Positionen, die sich vehement für einen "Lebensschutz" aussprechen.

Es liegt eben nicht im Interesse der "Lebensschützer-Fraktion", den Diskurs in seiner Breite abzubilden, würde diese doch unter einem erheblichen Argumentationszwang geraten, endlich ihre Offenbarungsquellen zu benennen und sich so den Gegenargumenten stellen zu müssen.

Nicht die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts muss Anlass zur Bestürzung bieten, sondern die ideologische Engführung einer bedeutsamen Wertediskussion selbst in einem Pressepiegel, der weitesgehend nur genehme Positionen abbildet.

Und in der Tat: Es gilt, Einfluss auf das Meinungsbild der Bevölkerung zu nehmen, wenn auch ohne nennenswerten Erfolg.

Mehr als 2/3 der Bevölkerung und mehr als 1/3 der verfassten Ärzteschaft sind entschieden und es fragt sich, wann dieser empirische Befund von den selbsternannten "Lebensschützern" mit all seinen Konsequenzen zur Kenntnis genommen wird?

Mit Verlaub: Ein ethische Umerziehung und das Einschwören auf vermeintlich höherwertige Moralen und Ethiker kann und wird nicht von Erfolg gekrönt sein und da scheint es dann eigentlich sinnvoller, mit möglichen Argumenten etwas Konstruktives zur Sache beizutragen, als "nur" Schreckensvisionen zu verbreiten.

Abermals mit Verlaub: So mancher Diskussionsbeitrag sollte als "Endlosschleife" und damit als ständig wiederkehrende Pressemitteilung generiert werden, da erkennbar nichts Neues zutage gefördert wird.

Alle Lebensschützer sind daher aufgerufen, sich endlich einer aufrichtigen Debatte zu stellen und so ihrer hohen Last der Argumentation genüge zu tun.
Es kann auf Dauer nicht angehen, dass "Sonntagsreden" einen gebotenen Wissenschaftsdiskurs dergestalt belasten, als dass gebetsmühlenartig Evangelien verkündet werden, die wir glauben können oder eben auch nicht.

Es kostet schon einige Mühen, nicht bei dem ständigen Zelebrieren eines vorgeblich wissenschaftlichen Anspruchs aus der Haut zu fahren, der sich überwiegend darin erschöpft, sattsam bekannte Positionen zu wiederholen, die allerdings deshalb nicht gehaltvoller werden.

Mann oh mann... :roll:

Interessierten Lebensschützern sei daher angeraten, einen Blick in die allgemein zugängliche Literatur zu werfen und es wird sich dann alsbald zeigen, dass sich die Spreu vom Weizen trennt.

Es ist unerträglich, in einem Wertediskurs Botschaften zu verkünden, ohne auch nur ansatzweise sich den Mühen einer wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas zu unterziehen.

Manchmal neige ich dazu, den Gedanken, der den PISA-Studien zugrunde liegt, auch auf den vermeintlichen bioethischen Hochdiskurs analog anzuwenden.
Jeder "Dampfmichel" sieht sich veranlasst, gleichsam "Verfassungsinterpretation" zu betreiben und da stelle ich mir die Frage, wann dann endlich auch Medizinrechtler dazu übergehen, zunächst sich in leichteren chirurgischen Eingriffen zu erproben. Aus der Praxis könnte sich dann ein anderes Verhältnis zum Recht ergeben und freilich wird dann auch der engagierte Medizinrechtler irgendwann danach streben, gelegentlich auch mal eine größere OP durchführen zu wollen, ist doch der "Blinddarm" auf Dauer keine echte Herausforderung.

Also - mal ehrlich hier bekannt: es nervt zuweilen und da ist es dann auch wenig tröstlich, wenn gelegentlich mit professoralem Gehabe und vermeintlichem Expertenwissen der Öffentlichkeit Glauben geschenkt werden soll, als seien die Statements besonders gehaltvoll.

Lutz Barth :wink:
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johannes
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Beitrag von johannes » 10.01.2011, 23:45

Sehr geehrter Herr Barth,

ich bewundere Ihre Blauäugigkeit als Jurist. Wer heute wie Sie fordert, daß Dritte in einen Tötungsmechanismus eingebunden werden, wird morgen zusehen, wie ihm die Kontrolle entgleitet.

Soweit ich Kenntnis darüber habe, wurden noch nie Gesetze, die einmal auf den Weg gebracht wurden, zurück genommen. Wer heute also einfordert, Beteiligung an Tötungen zu legalisieren, wird morgen erleben, daß Tötung angeblich lebensunwerten Lebens im nächsten Schritt geduldet und im übernächsten Schritt gefordert wird.

Sie tun mir leid. Ich glaube, Sie sind sich nicht im Klaren darüber, welche Entwicklung sie befördern.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!

Lutz Barth
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Kein Anlass zur Resignation

Beitrag von Lutz Barth » 11.01.2011, 06:47

johannes hat geschrieben:Sehr geehrter Herr Barth,

ich bewundere Ihre Blauäugigkeit als Jurist. Wer heute wie Sie fordert, daß Dritte in einen Tötungsmechanismus eingebunden werden, wird morgen zusehen, wie ihm die Kontrolle entgleitet.

Soweit ich Kenntnis darüber habe, wurden noch nie Gesetze, die einmal auf den Weg gebracht wurden, zurück genommen. Wer heute also einfordert, Beteiligung an Tötungen zu legalisieren, wird morgen erleben, daß Tötung angeblich lebensunwerten Lebens im nächsten Schritt geduldet und im übernächsten Schritt gefordert wird.

Sie tun mir leid. Ich glaube, Sie sind sich nicht im Klaren darüber, welche Entwicklung sie befördern.
Verehrter Johannes.
Nun, ein Blick in die Judikatur des BVerfG dürfte Ihnen zeigen, dass es vielfältige Beispiele dafür gibt, dass Gesetze resp. Teilbestimmungen "verworfen" wurden; insofern sind Ihre Befürchtungen unbegründet.

Das BVerfG ist letztlich "Hüter der Verfassung" und all unsere Botschaften müssen sich daher im Zweifel vor dem Gericht - und damit im Vorfeld der Diskussion - als verfassungsgemäß erweisen.

Ich meine, es gibt gute Gründe, zu einer verfassungsrechtlich ausgewogenen und tragfähigen Regelung zu kommen, ohne hierbei blauäugig zu sein.
Bedenken muss vielmehr auslösen, dass es Ethiker, Theologen und selbstverständlich auch Juristen gibt, die in der Debatte dem Verfassungsrecht nicht den Stellenwert einräumen, dem es zukommt. Das ist für mich der eigentliche "Skandal", der aufs Schärfste anzuprangern ist und gerade diese akademische Arroganz hat aus meiner Sicht kaum etwas mit einem wissenschaftlichen Diskurs gemein, in dem über Argumente gestritten werden sollte und nicht über "Sonntagsreden".

Es war Jesus anheim gestellt, u.a. die Schriftgelehrten aus dem Tempel "zu fegen"; wir hingegen müssen - soweit zumutbar - die üblichen Konventionen wahren und im Zweifel uns immer wieder mit den gebetsmühlenartig vorgetragenen "Argumenten" auseinandersetzen, auch wenn es nicht nur nervt, sondern geradezu in höchstem Maße langweilig ist.
Aber auch Ihnen wird sicherlich nicht entgangen sein, dass die Argumentationsbasis der "Gegner" mehr als schmal ist und diese deswegen sich scheuen, einer öffentlichen Debatte zu stellen.

Ich möchte es einmal so ausdrücken: Würden Studenten der Rechtswissenschaft eine Arbeit abliefern, die "nur" die Argumente der Gegner aufnimmt, ohne in eine verfassungsrechtliche Prüfung einzutreten, dürften diese schwerlich mit ihrer Arbeit "bestehen". In diesem Sinne müssen wir also auch Professoren die selbstverständliche Pflicht abringen, "Butter bei die Fische zu bringen", wir wir Norddeutsche zu sagen pflegen. Dies gilt freilich auch für alle anderen Professionen, die da meinen, sich in einem Wertediskurs positionieren zu wollen.

Dies zu fordern, ist mehr als legitim, zumal es auf Dauer keinen Sinn macht, sich mit Diskutanten auseinanderzusetzen, die sich beharrlich weigern, auch gelegentlich in die Tiefen des Verfassungsrechts einzusteigen.

Nun nehme ich mich persönlich nicht so wichtig, aber es darf darauf hingewiesen werden, das diesseits eine Debatte argumentativ befördert wird, in der Personen der Gegenwart - nicht selten als Dr. Tod stigmatisiert - nicht vorkommen. Der von mir unterhaltende BLOG zur ärztlichen Suizidassistenz und die zwischenzeitlich geschriebenen Beiträge erfahren eine hohe Resonanz in der Öffentlichkeit und da wundert es mich gelegentlich schon, warum nicht dann einer der "Oberlehrer" meine Argumente mit einem "Federstrich" ad absurdum führt, wenn sie dann doch völlig untauglich sind. Ich vermute eher, dass es gerade die Oberethiker sind, die nicht in der Lage sind, überzeugend Gegenargumente vorzutragen und zwar solche, die auch verfassungsrechtlich nachvollziehbar sind und tunlichst auch Bestand haben.

Ohne arrogant zu sein, aber ich würde mir manchmal wünschen, einige dieser Damen und Herren auf einem Grundlagenseminar "Grundrechte in der Arzt-Patienten-Beziehung" begrüßen zu können, um ihnen ihren "Irrweg" anhand verfassungsrechtlich gesicherter Erkenntnisse aufzeigen zu können.
Dass dies leider nicht der Fall sein wird, zeigte mir das geringe Interesse an einem geplanten Symposium zur ärztlichen Suizidassistenz, obgleich dort Referenten vorgesehen waren, die wahrlich von Rang und Namen sind und für eine Wissenschaftskultur stehen, die sich eben von Hobbyphilosophie fundamental unterscheidet.

Es scheint auch nicht gewollt zu sein, wie sich unschwer an der Besetzung der "Talkshows" zum Thema ablesen lässt: Anstatt Wissenschaftler einzuladen, die zur Orientierung beitragen können, sind es immer wieder ein und diesselben "Sendboten", die über den Äther ihre Botschaften verkünden können.

Dies mögen wir bedauern, wenngleich Anlass zur Resignation nicht besteht: Dies deshalb nicht, weil auch der Widerstand gegen das Patientenverfügungsgesetz immens war und letztlich die Oberethiker die sicherlich schmerzliche Erfahrung machen mussten, dass ihre Botschaften mit ethischen Nebelbomben vergleichbar waren, die sich allerdings in einem rationalen Diskurs verflüchtigt haben.

Es ist eben nicht die "Sache und Aufgabe" des Ethikers, bedeutsame Grundrechte zu Grabe zu tragen. Punkt um!

Gruß Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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